Nachstehend finden Sie diverse Artikel, Referate und Leserbriefe

Nach dem erfolgreichen ersten Schweizer Corona-Symposium im April 2024 ist nun ein zweites geplant. Es findet am 3. und 4. Mai 2025 unter dem Titel „Die COVID-Impfkampagne – eine kritische Betrachtung“ wiederum in der EVENTfabrik Bern statt. Auch dieses Jahr ist wieder mit spannenden und informativen Vorträgen zu rechnen.
Beim 1. Corona-Symposium 2024 standen die Themenbereiche Medizin und Wissenschaft, Politik, Recht, Gesellschaft, Medien und Kirche im Fokus. Auch die Stiftung Zukunft CH war mit Ralph Studer als Referenten vertreten. Er sprach zum Thema „Revision des Epidemiengesetzes im Lichte der bisherigen Rechtspraxis und unter dem neuen WHO-Regime“. Mit diesem Symposium gelang es, eine ansehnliche Anzahl von Menschen zu erreichen, sie zu sensibilisieren und die Vernetzung von Bürgern und Fachleuten zu festigen.
Neue Ausgangslage, neues Symposium
Das kommende Symposium am 3. und 4. Mai 2025 kann auf neuen Voraussetzungen aufbauen. Die RKI-Dokumente, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und akzentuierter politischer Verhältnisse in Europa und den USA bilden eine neue Ausgangslage. Die Themenschwerpunkte am Samstag, 3. Mai 2025 ab 9 Uhr umfassen:
- Aktueller Wissensstand zur mRNA-Technologie
- Epidemiologische Daten
- Pathologische Befunde
- Impfopfer, Impfschäden
- Impfen und Sport
- Impfen und Flugverkehr
- Standortbestimmung Politik
- Update WHO, IGV und Revision Epidemiengesetz
- Kunst, Kultur, Kirche
Jeder Themenbereich wird durch eine kurze Fragerunde abgeschlossen. Regelmässige Pausen ermöglichen den individuellen Austausch und das Networking. Zu vielen Themen können Bücher erworben werden. Ausgewählte Organisationen sind mit Ständen vertreten.
Die Abendveranstaltung wird von Künstlern, Kabarettisten und Musikern bestritten, die besonders durch die Corona-Massnahmen betroffen waren.
Am Sonntag, 4. Mai 2025 ab 13 Uhr wird im Anschluss an eine Predigt von Dr. theol. Wolfgang Nestvogel eine kontroverse Podiumsdiskussion zur Aufarbeitung der Coronakrise in Kirchen und christlichen Gemeinschaften durchgeführt.
Als Referenten sind u.a. eingeladen: Prof. Dr. med. Andreas Sönnichsen (Arzt und Experte für evidenzbasierte Medizin), Prof. Dr. oec. Konstantin Beck (Gesundheitsökonom), Dr. med. Ute Kröger (Pathologin), Rechtsanwalt Philipp Kruse (Kanzlei für Wirtschafts- und Verfassungsrecht) und Dr. Philipp Gut (Journalist).
Programm und Anmeldung unter www.symposium-2025.ch (Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt)
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/2-corona-symposium-der-schweiz-im-mai-2025/

Wieder bessere Zeiten für die Meinungsfreiheit: Zwischen „Tech-Giganten“ und EU-Kommission ist ein heftiger Streit entbrannt. Nach Facebook stellt sich auch Google gegen den umstrittenen „Digital Services Act“ der EU. Diesem droht damit starke Gegenwehr. Was hier ein Gewinn für die bürgerliche Freiheit ist, hat auch eine gravierende Schattenseite.
Von Ralph Studer
Wie Zukunft CH bereits früher berichtete, höhlt die EU-Gesetzgebung mittels „Digital Services Act“ (DSA) gerade das aus, was sie vorgibt zu schützen, nämlich das verfassungsmässige Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit.
Nach Facebook nun auch Google
Umso erfreulicher ist die gegenwärtige Entwicklung. Google wird entgegen den gesetzlichen Bestimmungen in der EU keine Faktenprüfung auf der weltgrössten Suchmaschine und anderen Plattformen (wie YouTube) durchführen. So habe Google der EU bereits mitgeteilt, „dass es trotz der Anforderungen eines neuen EU-Gesetzes keine Faktenüberprüfungen in die Suchergebnisse und YouTube-Videos einbauen oder sie bei der Einstufung oder Entfernung von Inhalten verwenden wird.“ Bereits zuvor hatten die Meta-Plattformen Facebook und Instagram eine Kehrtwende vollzogen und die Zusammenarbeit mit externen Faktenprüfern beendet.
Nie Teil der Google-Praktiken
Google hat die Überprüfung von Fakten nie als Teil seiner Praktiken zur Moderation von Inhalten angesehen. Das Unternehmen hatte den EU-Gesetzgebern privat signalisiert, dass es seine Praktiken nicht ändern werde.
In einem Brief an Renate Nikolay, die stellvertretende Generaldirektorin der Abteilung für Inhalte und Technologie bei der Europäischen Kommission, erklärte Kent Walker, Präsident von Google Global Affairs, dass die im neuen Verhaltenskodex für Desinformation der Kommission geforderte Integration der Faktenüberprüfung „für unsere Dienste einfach nicht angemessen oder effektiv ist“ und dass Google sich nicht dazu verpflichten werde. Damit spricht Google Klartext und erteilt dem EU-Gesetzgeber eine klare Absage.
Ob dieses Verhalten der grossen Tech-Konzerne auch den Ankündigungen des neuen US-Präsidenten Donald Trump, der die Redefreiheit wieder herstellen will, „geschuldet“ ist oder ob diese tatsächlich aus eigenem Antrieb die Meinungs- und Informationsfreiheit stärken wollen, werden die kommenden Monate zeigen.
Vertrauensverlust wäre immens
Was vorliegend eine Stärkung der Meinungs- und Informationsfreiheit bedeutet, hat auch eine erhebliche Kehrseite. Die gegenwärtige Entwicklung zeigt, dass die grossen weltweit tätigen Konzerne ihre Macht ausüben können, um gesetzliche Vorgaben auszuhebeln bzw. sich ihren Verpflichtungen zu entbinden. Zumindest versuchen sie dies aktuell.
Treten verstärkt solche „Machtkämpfe“ zwischen Wirtschaft und Recht/Politik auf, würde die vorgegebene Staats- und Rechtsordnung zunehmend untergraben und die Glaubwürdigkeit der staatlichen Organe in Frage gestellt. Der Vertrauensverlust in den Rechtsstaat und die staatlichen Strukturen wäre immens. Dies wäre die Vorstufe zu einem „staatlichen Gebilde“, das längerfristig droht, anarchistische Züge anzunehmen und ausser Kontrolle zu geraten.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/google-und-facebook-auf-der-seite-der-meinungsfreiheit/

Dass die geplante Individualbesteuerung massive Steuerungerechtigkeiten für die klassische Ehe mit Kindern schafft und verfassungswidrig ist, hat Zukunft CH kürzlich in einem Artikel dargelegt. Neben den rechtlichen Bedenken fördert ein genauerer Blick auf diese Vorlage jedoch noch weit Beunruhigenderes zu Tage.
Von Ralph Studer und Regula Lehmann
Eine Ehe beruht normalerweise auf Liebe, Mitgefühl und der Wertschätzung der Familienmitglieder um ihrer selbst willen. Zugleich begründet sie aufgrund ihrer Nähe und gegenseitigen Verantwortungsübernahme in Existenz- und Finanzfragen eine Wirtschaftsgemeinschaft.
Individualbesteuerung widerspricht der Ehe
Mit der Individualbesteuerung soll nun die Ehe als bisherige Wirtschaftsgemeinschaft aufgelöst werden. Eine bewusst von den Ehepaaren gewählte Einheit soll aufgebrochen werden. Dies widerspricht der Logik, dem Wesenskern und der Institution Ehe.
Menschen heiraten, weil sie gerade auch eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden wollen. Wer keine Wirtschaftsgemeinschaft will, muss auch nicht heiraten. Wer alleine bleiben will oder aus irgendwelchen Gründen nicht heiraten kann, wird auch nicht zur Ehe gezwungen. Weshalb soll dann die Ehe mittels Individualbesteuerung geschwächt werden? Dies ergibt keinen Sinn, ausser dann, wenn die Ehe auf lange Frist als Einrichtung letztlich ausgehöhlt und abgeschafft werden soll.
Auf dem Weg in den sozialistischen Staat
Dass die Individualbesteuerung von linken Kreisen besonders stark vertreten wird, kommt nicht von ungefähr. Werfen wir einen Blick zurück ins 19. Jahrhundert. Karl Marx und Friedrich Engels, die Begründer des Marxismus, sahen in der Abschaffung der bürgerlichen Familie und der Vergesellschaftung der Kindererziehung einen notwendigen Zwischenschritt zur Überwindung des Kapitals und des Privateigentums auf dem Weg zur klassenlosen Gesellschaft.
Es ist deshalb nicht überraschend, dass sich vor allem die Jungsozialisten und marxistische Gruppierungen wie die „Revolutionäre kommunistische Partei“ auf die Fahne geschrieben haben, die Frau „von der heimischen Isolation“ zu befreien. Ebenso wenig überraschte die – allerdings gescheiterte – Forderung von Cédric Wermuth/SP anlässlich der Debatte vom 25. September 2024 im Nationalrat zur Individualbesteuerung, die Kinderbetreuung in die Vorlage aufzunehmen: „Familienexterne Kinderbetreuung“, so Wermuth, „wird viel entscheidender sein für die Förderung der Erwerbsarbeit.“
Dazu gehört auch, dass nach linker Manier „Care-Arbeit“ nur bei Fremdbetreuung der Kinder in KITAs Anerkennung findet, während die gleiche Arbeit von Müttern abgewertet wird. Das Ziel ist ja letztlich die „Lufthoheit über den Kinderbetten“, wie es der sozialistische Kanzler Deutschlands Olaf Scholz bereits im Jahr 2002 ausdrückte.
Hält man sich dies vor Augen, reiht sich die Individualbesteuerung nahtlos in die Forderungen von linken Kreisen nach Frauenquoten, Ganztagesschulen, einem einheitlichen und flächendeckenden Betreuungssystem und KITA-Förderung ein.
Liberale als Steigbügelhalter
Auffällig ist, dass wirtschaftsfreundliche Kreise solche linken Forderungen unterstützen bzw. im Falle der Individualbesteuerung diese sogar von den FDP-Frauen aufs Tapet gebracht wurde. Dabei wird übersehen, dass Ehe und Familie als Fundament der Gesellschaft geschwächt werden. Im Kern geht es um zutiefst sozialistische Ziele, denen die Liberalen damit zum Durchbruch verhelfen wollen: der Schwächung der Familienbindungen und der Ausdehnung des staatlichen Einflusses auf Kinder.
So tritt der Staat zunehmend an die Stelle der Eltern und übernimmt elterliche Erziehungsaufgaben. Ein weiteres Mosaiksteinchen auf dem Weg in eine sozialistische Gesellschaft mit einem übermächtigen Staat und einer schwachen Position der Eltern. So wirken Liberale als Steigbügelhalter einer sozialistischen Gesellschaft. Darin liegt eine besondere Tragik.
Frauen und Mütter werden nicht ernstgenommen
Die laufenden Diskussionen verdeutlichen die fatale und bevormundende Sichtweise, dass Frauen, die sich bewusst für eine klassische Ehe entschieden haben, als zu „befreiendes Opfer“ gesehen werden. Oder wie es Volkswirtschaftsprofessorin Monika Bütler im Zusammenhang mit der Individualbesteuerung ausdrückt: „Frauen sollen nicht länger als Anhängsel begriffen werden“.
An diesem Punkt stellt sich die Frage, warum man Frauen, welche diesen Weg bewusst gegangen sind, ihre Wahlfreiheit abspricht bzw. anlastet. Es scheint so, als ob nur die Frau, die eine hochprozentige Berufstätigkeit ausübt und ihre Kinder fremdbetreuen lässt, eine eigenständige, dem Mann ebenbürtige Partnerin ist. Eine Vollzeit-Hausfrau und Mutter mit oftmals ehrenamtlichen Aufgaben ist in diesem Weltbild offenbar keine „richtige“ Frau und muss von Politik und Gesellschaft zu „ihrem Wohl“ befreit werden.
Was ausgeblendet wird
Bei der Debatte um Frauen im Arbeitsmarkt werden die Interessen der Kinder hintangestellt, die Erkenntnisse der Bindungs- und Entwicklungsforschung und die Folgen für das Familienleben ausser Acht gelassen. Wer letztlich vor allem von diesen „Erwerbsanreizen“ profitiert, sind die Wirtschaft und die Vertreter einer feministischen Familien- und Gesellschaftspolitik, aber weniger die betroffenen Ehepaare, geschweige denn die Kinder.
Für die Entwicklung einer rundum stabilen Persönlichkeit ist die Qualität der frühen emotionalen Bindung entscheidend und die Mutter zentral. Aus der sicheren Bindung an sie entwickelt das Kind ein gefestigtes Selbstvertrauen, die Welt zu erkunden. Auf dieser Basis kann es Beziehungskreise erweitern und an Lebensaufgaben wie die Schule herangehen. Der renommierte Bindungsforscher und Entwicklungspsychologe Dr. Gordon Neufeld nennt dies „Bindung auf Herzensebene“. Sie ermöglicht dem Kind, „auf tiefer emotionaler Ebene alles zu erhalten, was es braucht, um zu wachsen und zu reifen“.
Welches Familienbild setzt sich durch?
Mit der geplanten Individualbesteuerung setzt die Politik ganz bewusst weitere Anreize, um Mütter möglichst früh zurück in den Arbeitsprozess zu holen. Diese Entwicklung ist politisch schon lange gewollt und eng verknüpft mit der KITA-Förderung. Damit wird auch politisch zunehmend ein Wertesystem unterstützt, das den Wert der Frau und Mutter vor allem im Arbeitsprozess sieht und die familieninterne Betreuungsarbeit abwertet.
Ein Blick auf Befürworter und Gegner verdeutlicht, dass es hier um mehr als „nur“ eine Steuervorlage geht. Es geht um einen kulturellen Konflikt zwischen konservativen und progressiven Kräften: Die Mitte, SVP, EDU und EVP bekämpfen die Individualbesteuerung, während SP, FDP, Grüne und GLP sich dafür aussprechen.
Auf lange Frist wird die Schweiz jedoch nur dann überlebensfähig sein, wenn sie die Ehe und Familie wieder als Kitt der Gesellschaft und als persönliche und wirtschaftliche Gemeinschaft anerkennt und fördert. Mit dem Entscheid über die geplante Individualbesteuerung steht die Schweiz einmal mehr an einem familienpolitischen Scheideweg.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/individualbesteuerung-welches-familienbild-setzt-sich-durch/

Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Bundesgesetz über die Individualbesteuerung soll ein Wechsel von der gemeinsamen Besteuerung eines Ehepaares hin zu einer individuellen Besteuerung erfolgen. Damit will der Bundesrat die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer beseitigen. Allerdings schafft die geplante Reform gravierende Steuerungerechtigkeiten, über die kaum diskutiert wird. Dass diese Vorlage aktuell Gegenstand harter politischer Auseinandersetzungen ist, überrascht deshalb nicht.
Von Ralph Studer und Regula Lehmann
Auf seiner Webseite begrüsst das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die geplante Einführung der Individualbesteuerung. Damit würde man die „die bestehende Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Personen“ beseitigen. Zudem verbesserten sich „die Erwerbsanreize für Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener bei Ehepaaren, weshalb mit positiven Beschäftigungseffekten zu rechnen ist“. Dies hänge damit zusammen, dass bei einer Aufnahme einer zweiten Erwerbstätigkeit oder bei einer Erhöhung des Zweitverdienstes auf das zusätzlich verdiente Einkommen geringere Steuerbelastung anfalle, so das EFD.
Konkrete Auswirkungen der Individualbesteuerung
Was euphorisch klingt, entpuppt sich allerdings bei genauerem Hinsehen als Reform mit gravierenden Schattenseiten. Von „Steuergerechtigkeit“ kann keine Rede sein. Wegen des Wegfalls des Verheiratetentarifs, der Steuerprogression und der hälftigen Aufteilung des Kinderabzugs könne, wie der Bundesrat selbst schreibt, für Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einem niedrigen Zweiteinkommen die Reform zu Mehrbelastungen führen. Die grössten Entlastungen ergäben sich für Verheiratete mit gleichmässiger Einkommensverteilung zwischen den Eheleuten. Entlastet würden auch dank der Anpassung des Tarifs die meisten unverheirateten Personen ohne Kinder, so der Bundesrat.
Trotz dieser zustimmenden Äusserungen aus Bundesbern stehen Kantone und Steuerbehörden dieser Vorlage kritisch bis ablehnend gegenüber. Sie befürchten vor allem den Verlust ihres bewährten kantonalen Steuersystems, einen erheblichen Ausbau der personellen und finanziellen Ressourcen bei den Veranlagungsbehörden, stärkere juristische Komplexität und eine massive Zunahme der Bürokratie.
Benachteiligung der Einverdiener-Ehen
„Familien mit einem hohen und einem tiefen Arbeitspensum, die Kinder selbst betreuten, hätten das Nachsehen“, gibt SVP-Nationalrätin Monika Rüegger anlässlich der Ratsdebatte vom 16. September 2024 zu bedenken. Selbst Befürworter wie die Volkswirtschaftsprofessorin Monika Bütler sehen in der Einführung der Individualbesteuerung eine stossende Ungerechtigkeit. „Diese Ungleichbehandlung bei Familien mit Kindern“, so Bütler, „müssen wir diskutieren. Viele Befürworter der Individualbesteuerung hören das nicht gern.“ Unabhängig davon stört sich Bütler auch daran, „dass heute unter einem progressiven Familienmodell nur eine paritätische Aufteilung der Erwerbsarbeit verstanden wird.“
Rechtsanwalt Thomas Gabathuler und der ehemalige Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung Serge Gaillard kommen zum gleichen Schluss: „Die Individualbesteuerung schafft neu eine massive Ungleichbehandlung zwischen Einverdiener- und Zweiverdiener-Ehepaaren.“ Anhand von Berechnungsbeispielen verdeutlichen sie, dass Einverdiener-Ehepaare das Dreieinhalb- bis Fünffache an Steuern bezahlen müssten im Vergleich zu Zweiverdiener-Ehepaaren mit gleichem Einkommen (entsprechende Berechnungsbeispiele im obigen Link bei Gabathuler/Gaillard).
Die beschriebenen Folgen würden noch dadurch verstärkt, dass auch die Kantone und Gemeinden die Individualbesteuerung einführen müssten, sollte die vom Nationalrat im Herbst 2024 verabschiedete Vorlage Gesetz werden. Gabathuler und Gaillard sagen deutlich: „Es kann davon ausgegangen werden, dass die Ungleichheit mit dieser Steuerreform in der Schweiz eher erhöht als reduziert wird.“
Bundesrätliche Argumentation zweifelhaft
Das Bundesgericht sah bis anhin in der Individualbesteuerung eine stossende Ungleichheit zwischen Einverdiener- und Zweiverdiener-Ehepaaren. Nach den Vorgaben des Bundesgerichts (BGE 120 Ia 329 E. 3) muss der Steuergesetzgeber darauf achten, dass Ehepaare untereinander und im Vergleich zu unverheirateten Paaren nach Massgabe der ihnen zustehenden Mittel gleichmässig belastet werden.
Selbst der Bundesrat sieht auf Seite 104 ff. in seiner Botschaft zur Individualbesteuerung (BBl 2024 589) vom 21. Februar 2024 diese Problematik und teilt die Ansicht, der verfassungsmässige Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sei verletzt, wenn man ihn anhand der ehelichen (Wirtschafts-)Gemeinschaft betrachte.
Allerdings macht der Bundesrat dann eine Kehrtwende: Entgegen der bisherigen Rechtsprechung halte er diese Sichtweise jedoch nicht mehr für „zeitgemäss“. Wenn man jedoch von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Einzelperson und nicht von der ehelichen Gemeinschaft ausgehe, so der Bundesrat, dann sei mit der Individualbesteuerung der Grundsatz nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gewahrt.
Seine Sichtweise begründet der Bundesrat damit, dass gemäss Bundesamt für Statistik die Erwerbstätigkeit der Frauen in den letzten Jahren massiv gestiegen sei und teilweise – je nach Alter/Kategorie – bis zu 74,7 Prozent betrage. Er sieht deshalb keinen Korrekturbedarf bei Einverdiener-Ehepaaren oder Ehepaaren mit geringem Zweiteinkommen.
Mit der vorgesehenen Neuregelung des Kinderabzugs kann sodann bei Ehepaaren mit nur einem Einkommen diejenige Person, die das Einkommen erzielt, nur die Hälfte des Kinderabzugs geltend machen, obwohl sie in den meisten Fällen vollständig für den Unterhalt des Kindes aufkommt. Demgegenüber kann eine alleinerziehende Person mit gleichem Einkommen, die ebenfalls vollständig für die Kinderkosten aufkommt, den ganzen Kinderabzug geltend machen.
Auch hier sieht selbst der Bundesrat einen Verstoss gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Er rechtfertigt dies jedoch damit, dass dies zulässig sei, solange eine bestimmte Gruppe von Steuerpflichtigen in genereller Weise nicht wesentlich stärker belastet oder systematisch benachteiligt werde.
Geplante Individualbesteuerung widerspricht Verfassung
Die Argumentation des Bundesrats im Zusammenhang mit der Erwerbsquote der Frauen ist aus mehrfacher Hinsicht nicht nachvollziehbar. Neben den 25,3 Prozent nicht erwerbstätiger Frauen geht ein bedeutender Teil der 74,7 Prozent erwerbstätigen Frauen nur einer Teilzeiterwerbstätigkeit nach und/oder erzielt lediglich ein geringes Zweiteinkommen. Auch letztere benachteiligt die Individualbesteuerung massiv.
Bei der zivilrechtlichen Ehe besteht eine gesetzliche Verpflichtung des erwerbstätigen Ehegatten für den Unterhalt der Familie aufzukommen, das heisst neben den Kindern auch für den Ehegatten. Wenn der Bundesrat nicht mehr von der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft ausgehen möchte, so müsste er erst diese Verpflichtung im Zivilgesetzbuch aufheben.
Sodann ist die vorgesehene Neuregelung des Kinderabzugs, wonach Einverdiener-Ehepaare nur noch den halben Kinderabzug geltend machen können, offensichtlich diskriminierend. Es ist nicht nachvollziehbar, wie der Bundesrat zum Schluss kommen kann, dass diese Regelung eine bestimmte Gruppe von Steuerpflichtigen nicht in genereller Weise wesentlich stärker belastet oder systematisch benachteiligt.
Damit verstösst der Bundesrat in doppelter Hinsicht gegen die Bundesverfassung (BV): Erstens verletzt er den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zweitens schafft er durch diese Vorlage die Ehe im Steuerrecht faktisch ab und missachtet damit auch den besonderen grundrechtlichen Schutz der Ehe, wie er in Art. 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 14 BV („Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet“) garantiert ist. Denn der Bundesrat hat auch bei steuerrechtlichen Vorschriften der Ehe Rechnung zu tragen und kann sich nicht einfach darüber hinwegsetzen.
Der Zweck heiligt nicht die Mittel
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Verstösse gegen die BV in Kauf genommen werden, um die gesellschaftliche Zielsetzung der Vorlage unbedingt voranzubringen: Mehr Frauen und Mütter in den Arbeitsprozess. Dabei wird eines vergessen: Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Verletzt eine Vorlage die BV, dann ist sie verfassungskonform anzupassen. Alles andere entbehrt jeglicher Rechtmässigkeit, verstösst gegen den Rechtsstaat und ist deshalb abzulehnen.
Stand der Verhandlungen im Parlament
Im Nationalrat waren die Fronten bei der Debatte um die Individualbesteuerung klar, die Stimmenverhältnisse jedoch knapp. Mit 98:93 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich eine knappe Mehrheit des Nationalrats anlässlich der Debatte vom 25. September 2024 für das „Bundesgesetz über die Individualbesteuerung“ und damit für die Einführung der Individualbesteuerung aus. Diese Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative der FDP Frauen („Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)“
Doch das letzte Wort ist darüber noch nicht gesprochen. Ende Januar 2025 tagt die im Ständerat in dieser Sache federführende Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S). Diese Kommission wird je nach Mehrheitsverhältnissen dem Ständerat die Einführung der Individualbesteuerung zur Annahme oder Ablehnung empfehlen.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/die-individualbesteuerung-schafft-massive-ungleichbehandlung/

Was erwartet wurde, wird Realität: Der neue US-Präsident Donald Trump leitete unmittelbar nach seiner Amtseinsetzung den Austritt der Vereinigten Staaten aus der WHO ein. Dieser Entscheid birgt Hoffnung für längst notwendige Veränderungen.
Von Ralph Studer
„Die Vereinigten Staaten beabsichtigen, aus der WHO auszutreten.“ Dies steht in der Executive Order, dem Dekret, die Donald Trump unmittelbar nach seiner Amtseinführung am 20. Januar 2025 unterschrieb. Diese Anordnung kommt nicht überraschend, führte Trump doch bereits in seiner ersten Amtszeit (2017–2021) die USA aus der WHO.
Auch die WHO-Verträge im Visier
Begründet wird der Entscheid mit „Missmanagement der Covid-19-Pandemie“, „unfaire finanzielle Belastung der USA“ und „Abhängigkeit der WHO von unangemessenen politischen Einflüssen“. Somit soll gemäss Dekret u.a. der Aussenminister „die künftige Übertragung von Mitteln, Unterstützung oder Ressourcen der Regierung der Vereinigten Staaten an die WHO aussetzen“. Unverzüglich soll dieser „den Generalsekretär der Vereinten Nationen über den Austritt informieren“.
Von besonderem Interesse ist auch die US-Ankündigung im Hinblick auf die WHO-Verträge: „Während der Austritt in Bearbeitung ist, wird der Aussenminister die Verhandlungen über das WHO-Pandemieabkommen und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften [IGV] einstellen, und Massnahmen zur Umsetzung dieses Abkommens und der Änderungen haben keine bindende Wirkung auf die Vereinigten Staaten.“
Verlust der Glaubwürdigkeit
Die möglichen Folgen dieses Austritts sind hierbei besonders zu bedenken. Bricht die USA als einer der wichtigsten Geldgeber der WHO weg, entsteht ein beträchtliches Finanzloch. In die Bresche könnten einflussreiche private Geldgeber wie die Bill & Melinda Gates Foundation springen. Dies würde allerdings zu einer noch weiteren Verstrickung und Abhängigkeit von privaten Interessen führen. Die WHO würde spätestens dann jegliche Glaubwürdigkeit verlieren.
Folgen weitere Länder?
Ein Austritt der USA könnte auch einen Dominoeffekt auf andere kritische Staaten haben und diese zu einem Verlassen der WHO bewegen. Dies ermöglichte, wie ABF Schweiz schreibt, eine „echte Alternative“, indem Länder ihre eigenen regionalen oder nationalen Gesundheitsstrategien zu entwickeln beginnen. So könnte eine Abkehr von einer globalistischen Sichtweise hin zu regionalen und nationalen Lösungen erfolgen. Eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Länder und neue Allianzen wären die Folge. Allenfalls könnte die USA zusammen mit anderen Ländern auch eine neue Organisation als Alternative zur WHO aufbauen, „die sich an den echten Bedürfnissen der Menschen orientiert“.
Was passiert nun mit den WHO-Verträgen?
Bekanntlich waren die USA eine der treibenden Kräfte hinter den geänderten IGV und dem Pandemieabkommen. Mit dem Austritt der USA drohen diesen beabsichtigten Reformen das Ende. Und damit scheint es auch möglich, dass die IGV-Änderungen nicht weiterverfolgt und ein entsprechender Machtausbau der WHO gerade noch rechtzeitig verhindert werden könnte. Ähnliches gilt auch für den Pandemievertrag, dessen Scheitern dadurch wahrscheinlicher wird.
WHO – wie weiter?
Doch dies sind alles nur mögliche Szenarien, die eine Schwächung der WHO und eine Stärkung für die nationale Souveränität bedeuten. Angesichts dieser für die WHO gefährlichen Entwicklung ist es nicht überraschend, dass diese bereits versucht, die USA zu einem Umdenken ihres Austrittsentscheids zu bewegen. Zu viel steht für die WHO auf dem Spiel.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/who-austritt-der-usa-eroeffnet-neue-chancen/

„Schulische Bildung und pädagogisches Denken befinden sich in einer Krise“, so Jochen Krautz, Professor für Kunstpädagogik an der Bergischen Universität Wuppertal. Was Krautz hier anspricht, ist mittlerweile weitläufiger Konsens. Es braucht eine Wiederbesinnung auf grundlegende Prinzipien. Und dabei wäre gute Bildung doch gar nicht so schwer …
Von Ralph Studer
Fangen wir – passend zum Internationalen Tag der Bildung am 24. Januar – damit an, was Bildung nicht ist. Gemäss dem heute gängigen Konzept BYOD („Bring Your Own Device“) zur Digitalisierung der Schule sind sämtliche Materialien nur noch online und digital zugänglich. Die haptischen Erfahrungen gehen so praktisch gänzlich verloren. „Die Welt“, so Christine Staehelin, „zeigt sich aufbereitet im Bildschirm, oft reduziert auf Aufgabenstellungen.“ Staehelin ist langjährige Primarlehrerin und Mitglied des Bildungsrats Basel-Stadt. Sie weiss, wovon sie spricht.
Die wichtigste Frage
Seit Längerem ist sie eine vehemente Kritikerin der gegenwärtigen Schulentwicklung. „Wer die Erledigung an die KI delegiert, wird sich die Welt nicht mehr selbst aneignen; wer keine Bücher mehr liest, sondern Zusammenfassungen schreiben lässt, macht sich kein eigenes Bild mehr und weiss nicht mehr, wie andere die Welt sehen.“ Staehelin sieht auch einen Verlust im Wissen generell: „Wer nicht über eine grundlegende Wissensbasis verfügt, sondern immer nur Einzelaspekte abfragt, wird in absehbarer Zeit nicht mehr wissen, wonach man überhaupt fragen kann.“ Und wer die grossen Zusammenhänge nicht kenne, werde sich nicht orientieren können.
An der Diskussion rund um den Einsatz der KI stört Staehelin, dass das Wesentliche nicht diskutiert wird. „Möglicherweise“, gibt sie zu bedenken, „wäre die wichtigste Frage diejenige nach den Auswirkungen der Dominanz der Bildschirme im Unterricht und dem damit einhergehenden Verlust der unmittelbaren Zugänge zur Welt und zu den anderen Menschen.“
Abkehr vom reduktionistischen Menschenbild
Was Staehelin hier anprangert, wird von anderen Bildungsexperten wie Dr. phil. Carl Bossard ebenfalls geteilt. „Im neuen Lehrplan 21“, so Bossard, „wird der Mensch aufs Können reduziert.“ Dieser Lehrplan steht dafür, was Staehelin und Bossard als „Reduktionismus des Menschen und der Bildung“ kritisieren. Er enthält unzählige Kompetenzen und geht von der Prämisse aus, alles Lernbare sei standardisierbar und im Begriff „Können“ erfassbar. Bossard sagt hierzu: „Wissen nur aufs Können, sozusagen aufs Instrumentale oder Funktionale zurückzuführen, ist meines Erachtens banausisch. Der Mensch ist mehr als nur ein Behälter von Kompetenzen.“
Was meint Bildung?
Doch diese einfache Erkenntnis wird heute nicht mehr umgesetzt. Bildung beruht laut Krautz „auf einer inneren Aktivität, auf einem Empfänglichsein für das, was die Sache sagen kann. Bildung braucht ein eigenes inneres und äusseres Tätigsein an und mit der Sache.“
Zur Grundbildung gehören die elementaren Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen. Dazu kommen das Verstehen und Konsolidieren, das Festigen und Üben von Wissen und Können sowie die Anwendung des Gelernten. Denn wer grundsätzliche Kulturtechniken nicht mehr beherrscht, dem hilft auch Chat-GPT nicht. Zentrale Aufgabe der Schule ist hierbei auch, die jungen Menschen zu sich selbst und gleichzeitig aus sich heraus zu ihren Möglichkeiten, zu ihren Potenzialen zu führen.
Dies beinhaltet auch, sie zu einer gesunden Autonomie, zur Mündigkeit und zur Übernahme von staatsbürgerlicher Verantwortung für sich selbst und die Gesellschaft zu befähigen. Das geht weit über den Kompetenzbegriff hinaus. Die heutigen Diskussionen über Lehrpläne und Stundentafeln sollten unter diesen Voraussetzungen stattfinden.
Damit bleibt allerdings ein wesentlicher Aspekt, was Bildung ausmacht, noch unbenannt. Bildung heisst nämlich nach Bosshard auch „leidenschaftliche Hingabe, Staunen, Neugier. Das Ich besteht auch in der Kunst, sich zu verlieren an etwas anderes – an etwas, das grösser ist als dieses winzige Ich, an die Kunst, an Musik, ans Universum beispielsweise.“
Bildung braucht eine adäquate Pädagogik
Bildung braucht eine gute Pädagogik als Grundvoraussetzung. Pädagogik meint im Wesentlichen, Kinder auf dem Weg des Grösserwerdens zu führen, „indem sie das Können und Wissen der Kultur erlernen“, so Krautz.
Pädagogik spielt sich in einem asymmetrischen Beziehungsverhältnis ab. Was logisch klingt und in der Realität ihren Spiegel findet, wird in der heutigen Schule jedoch in Frage gestellt. Dabei reicht ein kurzer Blick: Erwachsene können und wissen mehr als Kinder und Jugendliche und tragen für deren Heranwachsen auch die Verantwortung.
„Ziel dieser Führung“, so Krautz, „ist eben Mündigkeit, also die Fähigkeit, selbstständig und verantwortungsbewusst das gemeinsame Leben zu gestalten.“ Verantwortliche Selbstgestaltungsfähigkeit entstehe nicht, indem man Kinder sich selbst überlasse. Die innere kreative Kraft des Kindes, die es „wachsen“ mache, brauche Anleitung und Rahmensetzungen, damit das Kind zum Gemeinschaftswesen werde, folgert Krautz.
Werden diese Konstanten nicht berücksichtigt, wird man dem Menschen und seiner Natur nicht gerecht. Der Mensch ist ein soziales Wesen und wird dies nur in menschlichen Beziehungen. Erst am anderen werden wir zum Ich, wie es der Philosoph Martin Buber formulierte. Krautz schreibt hierzu: „Wir ‚entfalten‘ uns also nicht allein von innen heraus, sondern werden Persönlichkeiten in Resonanz auf und im Wechselspiel mit Mitmenschen und Mitwelt.“
Aufgabe der Schule
Bei dieser Entfaltung des Menschen drehen sich insbesondere in der Pubertät die Fragen um die eigene Identität. Dabei wirken soziale Bindungen und kulturelle Bezüge prägend auf die Heranwachsenden. Gerade der Pubertierende sucht nach Selbstbestätigung, Selbstsicherheit, nach Sinn in einer schwierigen Lebensphase und orientiert sich an den Angeboten der Kultur.
Eben deshalb hat die Schule hier eine besonders wichtige Funktion, hält Krautz fest, da sie ein überreiches Reservoir an Sinnangeboten bereithält. Sie kann und muss die Identitätssuche der Jugendlichen an die Angebote der kulturellen Tradition binden. Krautz verdeutlicht dies an vielen praktischen Beispielen: „Welche Kräfte halten die Welt zusammen? – fragt die Physik. Wo kommen wir her, wo gehen wir hin? – fragt Religion und Philosophie. Auf wessen Schultern stehen wir? – fragt die Geschichte. Wie denkt man logisch? – zeigt die Mathematik. Wie fühlt sich Liebeskummer an? – weiss die Dichtung. Wie denken andere Kulturen? – vermitteln die Fremdsprachen. Wie spiele ich mit anderen zusammen? – lehrt der Sport. Wie gestalte ich selbst etwas? – zeigt der Kunstunterricht.“
Nimmt die Schule diese Aufgabe nicht wahr und verkürzt ihre Aufgabe auf Kompetenztraining, dann greifen die Jugendlichen in ihrer Identitätssuche nach den Angeboten der Kulturindustrie, gibt der Professor für Kunst zu bedenken.
Die pädagogische Grundfrage
Da jeder Mensch nur eine Bildungsbiographie hat, ist es entscheidend, wer im Schulzimmer steht und wie diese Person wirkt. Schüler brauchen Lehrer, deren Handeln von einer liebenden Hinwendung, von Fürsorge, von Zutrauen und Ermutigung, an sich selbst zu glauben, getragen ist.
Dazu gehört auch echtes Interesse an der Entwicklung des Schülers sowohl in persönlicher als auch fachlicher Hinsicht. Aktives Nachfragen und echtes Verstehen-Wollen sollten Hand in Hand gehen. Schülerzentrierte und leidenschaftliche Lehrer mit einer hohen menschlichen Verantwortung für das Lernen der Kinder sind unentbehrlich.
„Ohne eine gefühlsmässige positive innere Haltung“, hebt Krautz hervor, „wird die sogenannte ‚Professionalisierung‘ von Lehrkräften nichts bewirken, was für die Heranwachsenden sinnvoll und fruchtbar ist.“ Und mit Blick auf den grossen Schweizer Pädagogen Johann Heinrich Pestalozzi schreibt er: „Getrieben hat ihn die Frage, wie er den jungen Menschen helfen kann, ihren Ort zu finden, Mitmensch zu werden und einen eigenen Beitrag zu den Aufgaben und Möglichkeiten der Menschheit zu leisten. Das ist die pädagogische Grundfrage.“
Das höhere Ziel von Bildung
Heute dominieren Bildschirme den Unterricht. Sie führen zu einem Verlust der unmittelbaren Zugänge zur Welt und zu den Mitmenschen. Mit der reduktionistischen Sicht auf den Menschen und die Bildung ist die heutige Schule von ihrem Lern- und Bildungsauftrag abgekommen. So wird sie dem einzelnen Schüler und seinen Bedürfnissen nicht mehr gerecht. Als „verkehrte Welt“ bezeichnet Christine Staehelin denn auch die Reformen in der Schweizer Schullandschaft in den letzten Jahrzehnten.
Dabei hat Bildung doch ein weit höheres Ziel, das über den einzelnen Menschen hinaus geht und wieder ins Blickfeld der heutigen Schule gehört. „Sie [Bildung] fordert von uns“, hebt Krautz hervor, „einen persönlichen Beitrag zur Entwicklung der Menschheit zu mehr Humanität, Gerechtigkeit und Frieden. Ein ‚überspannter‘ Anspruch? Womöglich. Und ein oft gescheiterter. Aber können wir weniger wollen?“
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/zum-weltbildungstag-2025-was-gute-bildung-ausmacht/

Als Edward Bernays’ Buch „Propaganda“ 1928 erscheint, ruft das Wort keine positiven Assoziationen hervor. Sein Autor jedoch glaubt zutiefst an die Notwendigkeit von Propaganda. Bernays gilt heute als Begründer der „Public Relations“ und als einer der einflussreichsten Personen des 20. Jahrhunderts. Er prägt mit seinen Ideen von Propaganda die moderne Kommunikation und unsere Gesellschaft bis in die Gegenwart. Und dies nicht unbedingt zum Guten.
Von Ralph Studer
In seinem Werk „Propaganda“ macht Bernays keinen Hehl aus seiner positiven Sichtweise zur Manipulation der Bürger. „Die bewusste und zielgerichtete Manipulation der Verhaltensweisen und Einstellungen der Massen“, so Bernays, „ist ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Gesellschaften. Organisationen, die im Verborgenen arbeiten, lenken die gesellschaftlichen Abläufe. Sie sind die eigentlichen Regierungen in unserem Land.“
Wir würden von Personen regiert, deren Namen wir noch nie gehört haben, so Bernays. Sie beeinflussten unsere Meinungen, unseren Geschmack, unsere Gedanken. Doch das sei nicht überraschend. Dieser Zustand sei nur eine logische Folge der Struktur der Demokratie. Dies sei auch notwendig und richtig, zeigt sich Bernays überzeugt. Um diese Sichtweise salonfähiger zu machen, prägte er für den negativ besetzten Begriff Propaganda ein neues Wort: „Public Relations“ (PR). Ein gutes Beispiel für Bernays Arbeit als einer der erfolgreichsten Vertreter des zu dem Zeitpunkt noch neuen Berufsstandes der PR-Berater.
Wer war Bernays?
Bernays wurde 1891 in Wien geboren und wanderte bereits ein Jahr später mit seinen Eltern in die USA aus. Er machte nicht nur das Werk seines Onkels Sigmund Freud populär. Er bediente sich auch bei der Psychoanalyse und entwickelte auf ihrer Basis Methoden zur Steuerung der öffentlichen Meinung. Seine Strategien sind zum Standardrepertoire der PR-Branche geworden. Bernays selbst war unter anderem für US-Regierungen und die Tabakindustrie tätig, setzte sein Können aber auch für karitative Zwecke und soziale Bewegungen ein. Weit über seinen Tod im Jahr 1995 hinaus polarisieren seine Thesen bis heute.
Dem Bürger wird die Freiheit abgesprochen
Diese Polarisierung kommt nicht von ungefähr. Bernays sieht im Menschen keinen entscheidungsfreien und eigenverantwortlichen Bürger. In der Theorie gehe man zwar vom freien Bürger aus, der seine eigene Meinung zu Fragen des öffentlichen Lebens wie zu seinem eigenen Verhalten bildet. In der Praxis funktioniere dies nicht. Es sei nach Bernays kaum möglich, „sich mit jedem komplexen ökonomischen, politischen und ethischen Zusammenhang auseinanderzusetzen oder gar eine eigene Position dazu zu beziehen.“
Da ein befriedigendes Ergebnis so nicht erwartet werden könne, „haben wir uns freiwillig darauf geeinigt, dass unsichtbare Gremien sämtliche Daten filtern, uns nur noch die wesentlichen Themen präsentieren und damit die Wahlmöglichkeiten auf ein verdauliches Mass reduzieren.“ Hier stellt sich unweigerlich die Frage, wann und wo die Bürger sich mit einem solchen Vorgehen und der Übertragung ihrer Eigenverantwortung einverstanden erklärt haben. Dazu schweigt sich Bernays aus.
Grenze überschritten
Nach Bernays Ansicht übernehmen die Bürger ihre Positionen von Meinungsführern und Persönlichkeiten. Daran wäre nach erfolgter Meinungsbildung und öffentlicher Debatte auch nichts einzuwenden, ist es doch die Aufgabe von Parteien und Medien, die politischen Sachgeschäfte den Bürgern sachlich und fundiert näher zu bringen und zu veranschaulichen.
Allerdings wird dort die Grenze überschritten – und insofern ist Bernays auch klar zu widersprechen –, wo dies mit Propaganda und Manipulation einhergeht. Dadurch wird der einzelne Bürger in seiner Entscheidungsfähigkeit nicht mehr ernstgenommen, instrumentalisiert und für sachfremde Interessen missbraucht. Und somit ein Entscheid gegen das Gemeinwohl begünstigt.
Propaganda zur Erreichung des „Fortschritts“
Dass die von Bernays als nützlich angesehene Propaganda sich heute in Staat und Gesellschaft bereits mannigfaltig manifestiert, lässt sich an verschiedenen aktuellen Themen aufzeigen, wie z.B. dem vom Bundesrat vertretenen Abschluss eines neuen EU-Rahmenabkommens oder der beiden WHO-Verträge (Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und der geplante Pandemievertrag). Beide politischen Geschäfte würden die Schweiz – in Verletzung ihrer grundlegenden Werte von Souveränität, Demokratie und Schutz der Menschenrechte – massiv schwächen.
Und gerade in solchen staatlichen Vorhaben hat nach Bernays die Manipulation ihr Aufgabe: „Propaganda gewöhnt die Öffentlichkeit an den Wandel und den Fortschritt“, wobei bereits in diesen Begriffen eine Propaganda enthalten ist. Beide sind positiv konnotiert, auch wenn sich die Wirklichkeit in Tat und Wahrheit anders präsentiert.
Misstrauen gegen den Bürger
In seinen Folgerungen geht Bernays noch einen Schritt weiter. „Vielleicht“, so der Autor, „wäre es besser, wenn wir nicht auf Propaganda und professionelle Interessenvertretung setzten, sondern auf Komitees weiser Persönlichkeiten, die unsere Regierung aussuchen, unser Verhalten im privaten wie im öffentlichen Leben vorschreiben und für uns entscheiden würden, welche Kleidung und welche Ernährung für uns am besten ist.“
Offenkundig misstraut Bernays dem Bürger und der Volksmeinung. Deshalb braucht es seiner Ansicht nach Strukturen und Mechanismen, mit denen das öffentliche Bewusstsein gesteuert wird. Dazu gehört auch, dass Akteure notwendig sind, die das Wohlwollen der Öffentlichkeit für eine Idee (oder ein Produkt) gewinnen wollen, dafür das Bewusstsein der Masse und des Einzelnen manipulieren.
Das Menschenbild dahinter
Dreh- und Angelpunkt von Bernays‘ Sicht auf Propaganda ist das dahinter stehende Menschen- und Gesellschaftsbild. Traut man dem Individuum zu, sein Leben in Eigenverantwortung zu meistern? Oder glaubt man nicht an die Vernunftfähigkeit des Individuums? Dann müssen starke Führer die öffentliche Meinung gezielt beeinflussen und die Menschen wie eine Herde lenken. Ein solches Menschenbild entmündigt den Menschen und führt letztlich in eine gelenkte Demokratie.
Genau dies passiert heute. Und es funktioniert deshalb so gut, weil sich immer mehr Menschen „in einer Masse integriert haben. Der Mensch löst sich aus der Familie, Dorf, Gemeinde, Heimat, um sich als Einzelner in der Masse wiederzufinden“, so die bekannte Autorin Gabriele Kuby. So merken viele gar nicht mehr, wie sehr ihr Denken und Handeln von anderen bestimmt wird und eine woke Propaganda in Sprache, Medien, Schule und Universitäten sie beeinflusst.
Was vermeintlich gut daherkommt
Bernays schrieb sein Werk in einer Zeit, in der die professionelle Verführung und Manipulation noch nicht so deutlich zu Tage trat wie heute. Wie wir gesehen haben, preist er „die Möglichkeiten, die Öffentlichkeit ohne deren Wissen vorsätzlich zu manipulieren.“ Er lobt das verborgene PR-Regime als eigentliches, unsichtbares Regierungsinstrument. Dabei bekennt sich Bernays, wie Dr. Klaus Kocks, Professor für Unternehmenskommunikation, schreibt, „ohne jede Einschränkung dem Strippenziehen für eine Elite, deren Zielen die öffentliche Meinung legitimerweise angepasst werden darf und soll“. Bernays erachtet Propaganda in einer Demokratie als notwendig für Massenaufklärung und -führung, um unerwünschte Entscheidungen des Souveräns zu vermeiden.
So ist sein Gesellschaftsbild im Kern undemokratisch und sein Menschenbild zynisch. „Dem unkontrollierten Herdentrieb der Massen“, so Kocks, „ist nach seiner Überzeugung entgegenzuwirken: Nicht durch Unterdrückung, sondern durch eine geschickte Lenkung der Herde in die gewünschten Bahnen. Die Massengesellschaft erscheint ihm als drohendes Chaos, das eine neue Führung in der Politik, in der Wirtschaft, im Denken und Fühlen verlangt.“
Für uns als Bürger heisst es in jedem Fall aufpassen: Wird eine Sicht oder ein politisches Geschäft als „gut“ bezeichnet, ist dies noch kein Beweis der Wahrheit, schon gar nicht der Wahrhaftigkeit. Denn das Böse tritt leider notorisch als Wolf im Schafspelz auf …
Passend zum Thema:
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Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/vater-der-modernen-propaganda/

Der US-Sonderunterausschuss zur Coronavirus-Pandemie legte einen umfassenden Abschlussbericht vor. Er zeigt auf, welche Fehler passierten und wie ähnliche Krisen künftig verhindert werden können. Die Untersuchungsergebnisse fördern auch wichtige Erkenntnisse zutage, die für die aktuellen Entwicklungen in der Schweiz von beträchtlicher Relevanz sind.
Von Ralph Studer
Das „Select Subcommittee on the Coronavirus Pandemic“ wurde vom US-Repräsentantenhaus eingerichtet, um die Reaktionen der US-Regierung, internationaler Organisationen und relevanter Akteure auf Covid-19 zu untersuchen. Es analysiert u.a. die Covid-Massnahmen und die Verwendung von Mitteln. Ziel des Gremiums ist es, Schwächen und Versäumnisse aufzudecken, um daraus Lehren für künftige Gesundheitsrisiken zu ziehen.
Wichtigste Ergebnisse
Der Bericht deckt gravierende Mängel in der Wissenschaftskommunikation und politischen Transparenz während Corona auf. Die US-Regierung, internationale Organisationen und Medien hätten häufig widersprüchliche Botschaften gesendet, was zu einem erheblichen Vertrauensverlust in die öffentliche Gesundheit führte.
Massnahmen wie Lockdowns und Schulschliessungen hätten massive langfristige Auswirkungen, die teilweise schwerer wogen als die direkten gesundheitlichen Folgen von Covid-19. Besonders in den USA, aber auch weltweit seien wirtschaftliche Schäden und psychische Belastungen entstanden.
Viele Massnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln und Impfpflicht, so der Bericht, seien nicht ausreichend wissenschaftlich fundiert gewesen. Diese Unsicherheiten hätten zu einer Polarisierung in der Gesellschaft geführt. Für die weiteren sehr aussagekräftigen Resultate des Berichts sei hier auf den ausführlichen Artikel von ABF Schweiz verwiesen.
Bericht übt Kritik an den WHO-Verträgen
Im Weiteren kritisiert der Abschlussbericht die ineffiziente Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Er hebt hervor, dass diese während Corona nicht nur ineffektiv gewesen seien, sondern dass die WHO keine Mechanismen gehabt habe, um Mitgliedstaaten wie China für Verstösse gegen die IGV-Regeln zur Rechenschaft zu ziehen. China habe, heisst es im Bericht weiter, wiederholt gegen Artikel 6 und 7 der IGV verstossen, indem es frühzeitig verfügbare Informationen über den Ausbruch des Virus nicht weitergegeben habe. Dennoch sei dies ohne Folgen geblieben. Diese Untätigkeit der WHO untergrabe das Vertrauen und gefährde die globale Pandemiebekämpfung.
Zudem übt der Bericht auch Kritik am geplanten Pandemieabkommen. Der Pandemievertrag behebe nicht die Schwächen der IGV. Darüber hinaus gebe es spezifische Bedenken der USA im Hinblick auf die Umsetzung eines möglichen Pandemievertrags. Während der aktuell noch laufenden Verhandlungen habe es Fragen zur Transparenz gegeben. „Es wurden“, so der Bericht, „mehrfach Verhandlungen hinter verschlossenen Türen geführt, die zu umfangreichen Änderungen führten, die anschliessend allen Mitgliedstaaten vorgelegt wurden.“
Für die Schweiz relevant
Obwohl der Bericht primär auf die US-amerikanischen Verhältnisse eingeht, sind viele seiner Erkenntnisse auch für die Schweiz von Bedeutung. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die geplante Revision des Epidemiengesetzes (EpG) und die geänderten IGV.
Am 29. November 2023 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur EpG-Revision. Ziel ist es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Bewältigung künftiger Pandemien zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Verstärkung der Überwachungssysteme sowie die Definition von Begriffen wie „besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit“. Was zunächst sinnvoll erscheint, wirft aufgrund der Ergebnisse des US-Abschlussberichts die Frage auf, ob die anvisierten Anpassungen tatsächlich notwendig sind oder ob sie auf fehlerhaften internationalen Grundlagen beruhen.
Fragwürdige EpG-Revision
Wie die Organisation ABF Schweiz zu Recht schreibt, orientieren sich die geplanten Änderungen des EpG stark an internationalen Empfehlungen wie denen der WHO. Wenn jedoch die WHO selbst keine glaubwürdigen Strukturen und Mechanismen biete, sei fraglich, ob die Schweiz sich darauf stützen solle.
Im Weiteren bemängelt ABF Schweiz, dass eine weitere Präzisierung der Eskalationsmodelle (normale, besondere und ausserordentliche Lage) zu einer zentraleren Steuerung durch den Bund führen könne, zu Lasten der Kantone und des bewährten Föderalismus. Gerade die föderalen Ansätze hätten in der Vergangenheit jedoch oft dazu beigetragen, dass Entscheidungen näher an den betroffenen Bürgern getroffen worden seien.
Zudem zeige der Bericht, dass viele Massnahmen, die während Corona ergriffen wurden, nicht auf soliden wissenschaftlichen Grundlagen beruhten. Dazu gehörten etwa übertriebene Lockdowns oder ineffektive Verpflichtungen zum Maskentragen. Es bestehe die Gefahr, dass solche Massnahmen durch eine überarbeitete Gesetzgebung zementiert würden.
Nationale Gesetzesänderung löst nicht das Problem
Die Erkenntnisse aus dem Abschlussbericht des Sonderunterausschusses verdeutlichen, dass strukturelle Schwächen in der internationalen Pandemiebekämpfung existierten, die nicht durch nationale Gesetzesänderungen gelöst werden könnten, hält ABF Schweiz fest. Deshalb könne die geplante EpG-Revision dazu führen, dass die Schweiz sich stärker an internationalen Vorgaben orientiere, die selbst fehlerhaft seien.
Ohne Widerspruch treten die IGV automatisch in Kraft
Neben der geplanten EpG-Revision sind aktuell die bereits genannten unzureichenden IGV von besonderem Interesse. Insofern kommt dieser US-Bericht für die Schweiz zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da die IGV-Änderungen vor dem Inkrafttreten stehen: Übt der Bundesrat sein Widerspruchsrecht (sog. „Opting out“) gegen die geänderten IGV nicht bis spätestens 19. Juli 2025 aus, werden diese für die Schweiz per 19. September 2025 automatisch verbindlich.
Zukunft CH hat sich bereits mehrfach für eine Ablehnung dieser IGV-Änderungen ausgesprochen.
Was kann man gegen die IGV-Änderungen tun?
Die Ergebnisse dieses US-Sonderunterausschusses haben einmal mehr bestätigt, dass sowohl die geplante EpG-Revision als auch die IGV-Änderungen mit dem geplanten Machtausbau der WHO der falsche Weg ist und unbedingt zu verhindern sind.
Will man sich informieren bzw. sich gegen die geänderten IGV engagieren, stehen aktuell verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- Verschiedene Veranstaltungen zwecks Information und Aufklärung laufen bereits bzw. sind geplant.
- Bundesrat und BAG prüfen momentan, ob die IGV-Änderungen für die Schweiz Geltung erlangen sollen. Dazu hat der Bundesrat am 13. November 2024 eine Vernehmlassung eröffnet. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich in diesem Vernehmlassungsverfahren beteiligen und die Meinung dazu abgeben. ABF Schweiz hat hierzu wichtige Dokumente und Vorlagen zusammengestellt, die das Verfassen einer Vernehmlassung stark erleichtert. Jede Vernehmlassungsantwort ist wichtig! Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 27. Februar 2025.
- Unterzeichnung der Online-Petition „Keine Änderung der IGV“, die den Bundesrat auffordert, unverzüglich (spätestens bis 19. Juli 2025) das Widerspruchsrecht auszuüben und die Ablehnung der IGV-Änderungen gegenüber der WHO zu erklären.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/us-abschlussbericht-zu-covid-19-wichtige-erkenntnisse-fuer-die-schweiz/

„Die jungen Menschen zur Gerechtigkeit und zum Frieden erziehen“, so lautete der Titel der Botschaft Benedikt XVI. zum 45. Weltfriedenstag im Jahre 2012. Wie kaum ein anderer schaffte es Benedikt XVI., dies den Menschen zu vermitteln. Seine damaligen Gedanken haben nichts an Aktualität verloren. Im Gegenteil: Angesichts der gesellschaftlichen und sicherheitspolitischen Entwicklungen in Europa und weltweit sind sie drängender denn je.
Von Ralph Studer
Seit 1968 begeht die katholische Kirche jährlich am 1. Januar den Weltfriedenstag. In seiner Botschaft zum Weltfriedenstag 2012 blickte Benedikt XVI. trotz aller damaligen Krisen mit Vertrauen und Hoffnung in die Zukunft. Seine Worte richteten sich vor allem an die junge Generation, die Eltern und die für die Erziehung Verantwortlichen. Vertieft setzte er sich auch mit zentralen Begriffen unseres Menschseins und ihrer Bedeutung für eine friedliche Welt auseinander: Wahrheit, Freiheit und Gerechtigkeit.
Wertschätzung für das Leben vermitteln
Auch wenn die Zeiten von Dunkelheit umhüllt seien, warte das Herz des Menschen auf das Morgenrot, so die ersten Zeilen von Benedikt XVI. „Diese Erwartung ist bei jungen Menschen besonders lebendig und augenscheinlich.“ Sie könnten mit ihrer Begeisterung und ihrem idealistischen Ansporn der Welt eine neue Hoffnung schenken. Mehr denn je gehe es darum, den jungen Menschen die Wertschätzung für die positive Bedeutung des Lebens zu vermitteln, indem man in ihnen den Wunsch wecke, es für den Dienst am Guten einzusetzen.
Dies gelte vor allem in einer Zeit, in der vieles die Jugendlichen mit Besorgnis erfüllten: der Wunsch, eine Ausbildung zu erhalten, die sie auf die Wirklichkeit vorbereitet, die Schwierigkeit, eine Familie zu bilden und einen sicheren Arbeitsplatz zu finden, und die Fähigkeit zu erwerben, einen wertvollen Beitrag an eine menschlichere Gesellschaft zu leisten.
Familie als bester Ort der Erziehung
„Erziehung“, so der damalige Papst, „ist das faszinierendste und schwierigste Abenteuer des Lebens.“ Erziehen bedeute, einen Menschen über sich selbst hinauszuführen, um ihn in die Wirklichkeit einzuführen, in eine Fülle, die ihn wachsen lasse. Dabei sieht Benedikt XVI. klar, dass zwei Freiheiten aufeinanderprallen: diejenige des Erwachsenen und diejenige des Jugendlichen. Auf der einen Seite benötigt es die Offenheit des Schülers, sich zur Erkenntnis der Wirklichkeit führen zu lassen. Der Erzieher auf der anderen Seite soll bereit sein, sich zu verschenken.
Den besten Ort für eine Erziehung zu Frieden und Gerechtigkeit ortet Benedikt XVI.in der Familie, bei den Eltern als den ersten Erziehern. „Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft“, hält Benedikt in aller Deutlichkeit fest. Dort erlernten die Kinder die menschlichen und christlichen Werte, die ein konstruktives und friedliches Zusammenleben gestatten. Es sei auch der Ort, an dem die Solidarität zwischen den Generationen, die Achtung der Regeln, die Vergebung und die Annahme des anderen stattfinde.
Dabei sei die Anwesenheit der Eltern eines der kostbarsten Güter für die Kinder. Diese erlaube ein immer tieferes Miteinander, um jene Erfahrung und jene im Laufe der Jahre gewonnenen Sicherheiten weitergeben zu können, die man nur mit der gemeinsam verbrachten Zeit vermitteln könne. „Mit dem Beispiel ihres Lebens“, ermutigt Benedikt XVI. die Eltern, „sollen sie die Kinder ermuntern, die Hoffnung vor allem auf Gott zu setzen, von dem allein echte Gerechtigkeit und echter Friede ausgehen.“
Auch Politik und Medien stehen in der Verantwortung
Die Botschaft richtet sich auch klar an die Politiker. Diese sollten den Familien und Erziehungseinrichtungen konkret helfen, ihr Recht der Erziehung, das zugleich eine Pflicht ist, wahrzunehmen. Niemals dürfe es an einer angemessenen Unterstützung der Mutter- und Vaterschaft fehlen. Von den Politikern wird gefordert, „dass die Familien frei die Erziehungseinrichtungen wählen können, die sie für das Wohl ihrer Kinder als am besten geeignet ansehen“.
An die Medien appelliert Benedikt XVI., ihren erzieherischen Beitrag zu leisten. Er betont ihre besondere Rolle, da sie nicht nur informieren, sondern auch den Geist der Jugendlichen formen und insofern eine wesentliche Rolle bei der Erziehung spielen. Es sei wichtig, sich vor Augen zu halten, dass die Verbindung zwischen Erziehung und Kommunikation äusserst eng sei. Erziehung durch Kommunikation könne die Bildung des Menschen positiv oder negativ beeinflussen.
Der Mensch hat „Durst nach Wahrheit“
„Das menschliche Gesicht einer Gesellschaft“, mahnt Benedikt XVI, „hängt sehr vom Beitrag einer Erziehung ab.“ Denn die Erziehung betreffe die ganzheitliche Bildung des Menschen, einschliesslich der moralischen und spirituellen Dimension des Seins. Dies gelte auch im Hinblick auf sein letztes Ziel und auf das Wohl der Gesellschaft. Um zur Wahrheit zu erziehen, brauche es das unbedingte Wissen, was der Mensch sei. Dafür müsse man seine Natur kennen.
„Der Mensch“, so der emeritierte Papst, „ist ein Wesen, das einen Durst nach Unendlichkeit im Herzen trägt, einen Durst nach Wahrheit (…), die den Sinn des Lebens zu erklären vermag.“ Denn der Mensch sei Abbild Gottes und ihm ähnlich erschaffen worden. Habe der Mensch das Leben als unschätzbares Geschenk erkannt, führe dies zur Entdeckung der eigenen inneren Würde und der Unantastbarkeit jedes Menschen. Unvereinbar sei es deshalb, den Menschen zu opfern, „um ein spezielles Gut – sei es wirtschaftlicher oder sozialer, individueller oder gemeinschaftlicher Art – zu erlangen“.
Wahre Freiheit anstreben
Nur in der Beziehung zu Gott lasse sich die Bedeutung der eigenen Freiheit begreifen, hält Benedikt XVI. klar fest. Es sei die Aufgabe der Erziehung, zu echter Freiheit heranzubilden. Diese bestehe nicht im Fehlen von Bindungen oder in der Herrschaft der Willkür. Das Ich sei nicht absolut. „Der Mensch“, heisst es weiter, „der sich selbst absolut setzt, der meint, von nichts und niemanden abhängig zu sein und alles tun zu können, was er will, widerspricht letztlich der Wahrheit seines eigenen Seins und verliert seine Freiheit.“ Der Mensch sei vielmehr ein relationales Wesen, das in Beziehung zu anderen und zu Gott stehe.
Die Freiheit sei ein kostbarer, aber heikler Wert; sie könne missverstanden und missbraucht werden. Für die Erziehungsarbeit stelle das massive Auftreten des Relativismus ein besonderes Hindernis dar, der nichts als definitiv anerkenne und als letzten Massstab nur das eigene Ich gelten lasse. Erziehung brauche Wahrheit. „Denn ohne das Licht der Wahrheit“, so Benedikt XVI., „sieht sich früher oder später jeder Mensch dazu verurteilt, an der Qualität seines eigenen Lebens und der Beziehungen (…) ebenso zu zweifeln wie an der Wirksamkeit seines Einsatzes dafür, gemeinsam mit anderen etwas aufzubauen.“
Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit hängen zusammen
Der Papst zeigt, dass die recht verstandene Freiheit auch die Gerechtigkeit und den Frieden fördert, welche die Achtung vor sich selbst und gegenüber dem anderen verlangt. Daraus kämen auch die Elemente, ohne die Friede und Gerechtigkeit leere Worte blieben: „das gegenseitige Vertrauen, die Fähigkeit, einen konstruktiven Dialog zu führen, die Möglichkeit der Vergebung (…), die wechselseitige Liebe, das Mitgefühl gegenüber den Schwächsten wie auch die Opferbereitschaft“.
Dabei könne der Begriff der Gerechtigkeit nicht von seiner Transzendenz gelöst werden, so Benedikt XVI. Gerade heute seien die Bedeutung der Person, ihre Würde und Rechte durch Nützlichkeit, Profit und Besitz bedroht. „Die Gerechtigkeit“, betont der Papst, „ist ja nicht eine blosse menschliche Vereinbarung, denn was gerecht ist, wird nicht ursprünglich vom positiven Gesetz bestimmt, sondern von der tiefen Identität des Menschen.“
Und der Friede wiederum sei die Frucht der Gerechtigkeit und die Wirkung der Liebe. Vor allem sei er ein Geschenk Gottes. „Wir Christen“, so der Papst, „glauben, dass Christus unser wahrer Friede ist: In ihm, in seinem Kreuz, hat Gott die Welt mit sich versöhnt und die Schranken zerstört, die uns voneinander trennen (vgl. Eph 2, 14-18); in ihm gibt es eine einzige, in der Liebe versöhnte Familie.“
Appell an alle, denen der Friede am Herzen liegt
Gegen Ende seiner Botschaft zum Weltfriedenstag 2012 erinnert Benedikt XVI. an die Verpflichtung, der sich keiner entziehen kann, nämlich in seinem Verantwortungsbereich die Gerechtigkeit zu fördern. Mit besonderer Sorge und Liebe richtet sich der emeritierte Papst an die Jugendlichen und bittet sie, „die Geduld und Hartnäckigkeit zu haben und die Gerechtigkeit und den Frieden zu suchen, den Geschmack am Gerechten und Wahren zu pflegen, auch wenn das möglicherweise mit Opfern verbunden ist und verlangt, gegen den Strom zu schwimmen“.
Mit Nachdruck sagt er: „Nicht die Ideologien retten die Welt, sondern allein die Hinwendung zum lebendigen Gott, der unser Schöpfer, der Garant unserer Freiheit, der Garant des wirklich Guten und Wahren ist (…), die radikale Hinwendung zu Gott, der das Mass des Gerechten und zugleich die ewige Liebe ist. Und was könnte uns denn retten, wenn nicht die Liebe?“
An die Menschen, denen die Sache des Friedens am Herzen liegt, appelliert er: „Vereinen wir unsere geistigen, moralischen und materiellen Kräfte, um die jungen Menschen zur Gerechtigkeit und zum Frieden zu erziehen.“
Für unsere Zeit
Was Benedikt XVI. in seiner Botschaft zum Weltfriedenstag 2012 sagte, enthält Grundlegendes für unsere Gegenwart. Es braucht ein Zurück zur Natur des Menschen, ein Zurück zur Wahrheit und letztlich zu Gott. Nur so werden wir in unserer Gesellschaft wahre Gerechtigkeit und Freiheit verwirklichen. Und nur so kommen wir dem wahren Frieden ein grosses Stück näher.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/zum-weltfriedenstag-erziehung-zu-gerechtigkeit-und-frieden/

Am 30. März 2012 fand im alten Rathaus in Wien das Ungarn-Symposium „Ungarn – Gefahr oder Renaissance für Europa?“ statt. Die Referenten kritisierten die einseitige Medienberichterstattung und verurteilten, dass Ungarn mit zweierlei Mass gemessen wird.
Von Ralph Studer
Unter den ca. 220 erschienen Gästen waren auch Vertreter der Botschaften Ungarns, Rumäniens, Slowakei, Sloweniens und Bosnien-Herzegowinas. Die Veranstaltung sollte der Ausgewogenheit und Objektivität dienen und Falschmeldungen der heimischen österreichischen Presse bezüglich Mediengesetz und ungarischer Verfassung berichtigen.
Im Zentrum des Symposiums stand der Vortrag der in Wien lebenden und bekannten Rechtsanwältin, Frau Dr. Eva Maria Barki. Ihr Vortrag „Ungarns Weg als Kampf um Freiheit und Recht in Europa“ barg einigen Zündstoff und zeigte in schonungsloser und ergreifender Weise, mit welchen Mitteln die Medien und die politischen Institutionen (allen voran die EU) arbeiten.
„Wir wollen keine Kolonie sein“
Barki analysierte die tatsächlichen Absichten derjenigen, die Ungarn schaden wollen und denen die Demokratie dort genauso im Wege steht wie die christliche Haltung des Landes. Zu Beginn ging die Referentin und Ungarnkennerin auf die Rede Orbáns am 15. März ein, dem diesjährigen Jahrestag der ungarischen Revolution von 1848. Ungarn sei verpflichtet, so der ungarische Regierungschef, das Erbe von 1848 weiterzuführen und Freiheit und Souveränität auch heute zu vertreten. Ungarn lasse sich von keiner Macht etwas vorschreiben, sondern schreibe sich seine Verfassung selber: „Wir brauchen keine ungebetenen Ratgeber, und wir wollen keine Kolonie sein.“
Gegen die Spekulation
Im Weiteren bezog sich Barki auf die Orbáns erste Rede nach den Wahlen am 9. Juni 2010, in welcher er sich für die Errichtung eines neuen wirtschaftlichen Systems mit Werten und Definitionen, die den herkömmlichen entgegenstehen, ausspricht. Alle Aktivitäten, so Orbán, seien als Spekulation zu bezeichnen, wenn jemand dadurch Geld verdiene, indem er notwendigerweise jemandem anderen Schaden zufüge. Wenn hingegen jemand Geld verdiene, indem er reale Werte schaffe, aus denen andere und die gesamte Gesellschaft Nutzen ziehe, dann sollte dies als Arbeit definiert werden.
Orbán will mit grosser Entschlossenheit die Spekulation zurückdrängen und die Bemühungen in Richtung produktiven Kapitalismus verstärken. Dies ist eine Kampfansage an das herrschende Finanzsystem und einen Appell an die Finanzmärkte, neue Wege einzuschlagen. Ob dies allerdings auf fruchtbaren Boden fällt und zu einem Umdenken führt, muss bezweifelt werden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich Ungarns Regierungschef mit dieser Rede bereits zu Beginn seiner Regierungszeit den Unmut der Finanz- und Wirtschaftswelt auf sich zog.
„Guter Grieche, böser Ungar“
Als Orbán wenig später dann die Bankensteuer einführte, geriet er auch in die Schusslinie der Banken, sagte Barki. Nur einige Wochen später habe „Der Standard“ die Länder Griechenland und Ungarn verglichen: Die Zeitung habe den damaligen griechischen Ministerpräsident Georgos Papandreou als Paradebeispiel für Verantwortlichkeit betitelt, da er seinen Leuten die Wahrheit sage und sich bemühe die Forderungen aus dem Ausland, der Märkte und der Institutionen gerecht zu werden. Orbán dagegen düpiere den IWF und melke die ausländischen Banken. Populismus pur in Budapest, so die Schlussfolgerung der Zeitung. Die Krönung erreichte dieser Vergleich im folgenden Zitat: „Aber allein wegen der Vorbildwirkung für andere Staaten ist es dringend notwendig, dass die Wirtschaft den Gesetzen der Moralität folgt – der Gute gewinnt und der Böse verliert. Kurz gesagt: „Guter Grieche, böser Ungar“.
Zwei Angriffswellen
Dies sei zu einem Zeitpunkt geschehen, als Orbán die Regierungsgeschäfte kaum übernommen hatte und noch kaum Zeit gehabt habe, so Barki, die Trümmer der alten sozialistischen Regierung zu sichten und aufzuräumen. Dabei hatten die sog. „Leitmedien“ offenbar bereits vergessen, auf welche Weise Griechenland in die Euro-Zone kam: Nichterfüllung der Konvergenz-Kriterien für den Euro und Falschangaben bei der Aufnahme in die Eurozone, was von der EU allerdings hingenommen wurde.
Ab diesem Zeitpunkt (ca. Sommer 2010), führte Barki weiter aus, habe Ungarn nicht mit den internationalen Finanzmärken und Institutionen kooperiert. Daraufhin seien zwei Angriffswellen gegen das Land erfolgt: einerseits durch Ungaren, welche nicht ins Parlament gewählt worden seien, und andererseits durch die westlichen Medien mit dem Ziel, die Regierung Orbán zu destabilisieren.
Kritik an Mediengesetz nur Vorwand
Bereits einen Tag nach Verabschiedung des Mediengesetzes im ungarischen Parlament Ende Dezember 2010 habe die EU-Kommissarin Nelly Kroes nach Budapest geschrieben, dass sie sich Sorgen über die Medienfreiheit in Ungarn mache. Einige Tage später habe sich der José Manuel Barroso, Präsident der EU-Kommission, in gleicher Weise geäussert, obwohl zu jenem Zeitpunkt eine Übersetzung des Mediengesetzes noch gar nicht vorhanden gewesen sei. Barki räumte auch endgültig mit der immer wieder vorgetragenen falschen Behauptung auf, dass im ungarischen Mediengesetz hohe Geldstrafen für unausgewogene Berichterstattung ausgesprochen würden. An keiner Stelle im Mediengesetz stehe ein entsprechender Passus!
Zu Recht weist Barki darauf hin, dass die Verabschiedung der ungarischen Verfassung wie auch des Mediengesetzes eine rein interne Angelegenheit Ungarns ist und die EU schlichtweg nichts angeht.. Doch woran stört sich die EU? An der Präämbel, welche den Segen Gottes auf das ungarische Volk herabrufe und am Bekenntnis zum Christentum und zu den christlichen Wurzeln. Ein Staat habe aber, nicht nur das Recht, sich eine eigene Verfassung zu geben, sondern auch die Pflicht, das Christentum als Teil der europäischen Identität in die Verfassung aufzunehmen. Wer aber das Christentum als Wurzel Europas und des christlichen Abendlandes nicht akzeptiere, akzeptiere auch nicht Europa, betonte Barki.
Gleiche Methoden wie die Kommunisten
Nach dem Fall des eisernen Vorhangs und der Wende 1989/1990 habe der damalige russische Aussenminister Schewardnadse erkannt, dass Europa nun in ein neues Zeitalter eingetreten sei, nämlich in das Zeitalter der Selbstbestimmung. Europa sei jedoch damit überfordert gewesen und habe, so Barki, diese Chance versäumt.
Und dies sei heute nicht anders. Barki zitierte Jean-Claude Juncker, der in einem Spiegel-Interview im Jahre 1999 die EU selber entlarvte: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Jeder, der in einem Ostblockland gelebt habe, kenne diese Entwicklung: In gleicher Weise seien die Kommunisten verfahren. Die Methode, so Barki, sei die gleiche. So werde eine Diktatur geschaffen.
Demokratie ohne Volk
Barki geht auch auf die Aussagen von Giuliano Amato ein, ehemaliger Innenminister Italiens und Mitarbeiter bei der europäischen Verfassung, der sich in einem Interview am 12. Juli 2000 in La Stampa wie folgt äusserte: „Deshalb ziehe ich es vor, langsam vorzugehen und die Souveränität Stück für Stück zu zerbrechen und dabei plötzliche Übergänge von den nationalen zu Befugnissen des Bundes zu vermeiden. (…) Das Mittelalter hatte eine viel reichere Humanität und eine Diversität der Identität, die ein Vorbild sein kann. (…) Es ist jenseits der Grenzen des Nationalstaats. (…) Heute wie damals gibt es Mächte ohne Territorium. Ohne Souveränitäten werden wir keinen Totalitarismus haben. Demokratie braucht keinen Souverän.“ Die ursprünglichen Grundgedanken der Demokratie wie auch die gleichberechtigte Teilnahme aller Bürger an der Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben sind längst vergessen. Brüssel strebt eine „Demokratie ohne Volk“ an.
Schuldenkrise – eine Krise der Demokratie
Ein kurzer Exkurs. Diese Worte Amatos finden schon seit langem ihren realen Niederschlag: Die EU treibt eine Politik voran, welche die Mitbestimmung des Volkes ausschaltet. Die Angst der EU-Institutionen vor Volksabstimmungen sitzt tief: Ablehnung der Franzosen und Niederländer des 2004 unterzeichneten Vertrags über eine Verfassung für Europa. Beim Vertrag von Lissabon konnten nur noch die Iren über das Vertragswerk abstimmen, welche diesen Vertrag zunächst ablehnten. Im zweiten Anlauf nahmen dann auch die Iren den Lissabonner Vertrag an.
Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass bei einem solchen Demokratieverständnis auf EU-Ebene die Diskrepanz zwischen Elite und Volk wächst und die Politikverdrossenheit weiteren Auftrieb erhält. Ein weiteres Paradebeispiel hierfür ist die Schuldenkrise. Statt das Volk über wichtige Fragen abstimmen zu lassen, verfolgen Staatslenker wie Merkel und Sarkozy ihre eigenen Ziele. Und so ist die Schuldenkrise schon längst auch zu einer Krise der Demokratie geworden.
Auf Konfrontationskurs
Zurück zu Barki und Ungarn. Die Referentin machte deutlich, dass die Machenschaften klar darauf ausgerichtet sind, die Regierung Orbán zu stürzen. Nach einer Welle des politischen und medialen Sturms, welche nicht zum gewünschten Erfolg geführt habe, sei der wirtschaftliche Angriff auf den Forint gefolgt, um über die wirtschaftliche Schiene und die durch den Forintverfalls sich erhöhende Staatsverschuldung das Volk gegen seine Regierung aufzuwiegeln. Bislang habe die Regierung Orbán sämtliche Angriffe erfolgreich überstanden.
Dass jedes Mittel zulässig ist, um die ungarische Regierung zu beseitigen, wird erst recht deutlich bei den Aussagen von Mark Palmer, ehemaliger amerikanischer Botschafter in Ungarn, den Barki wie folgt zitiert: „Diese Regierung muss gestürzt werden und wenn nicht mit demokratischen Mitteln, dann anders.“
Barki spricht hier einen entscheidenden Punkt an: Orbáns Einsatz für ein freies und selbstbestimmtes Ungarn, das nicht wie unter dem Kommunismus (bzw. jetzt unter EU-Flagge) das Schattendasein eines Satellitenstaates fristen soll, ist ein gefährlicher Kampf. Orbán, der auf der Souveränität und Selbstbestimmung Ungarns pocht und sich für starke und selbstbewusste Nationalstaaten einsetzt, vertritt eine Weltsicht, welche mit der herrschenden Politikerklasse auf Konfrontationskurs steht. Es sei in diesem Zusammenhang, so Barki, nur an die von der EU in neuester Zeit installierten Regierungen Italiens und Griechenlands erinnert. Die Tendenz der EU gehe dahin, die bestehenden Probleme damit zu lösen, die Nationalstaaten aufzulösen und die Souveränität abzuschaffen.
Ganz Europa betroffen
In die gleiche Kerbe, führt Barki weiter aus, schlägt auch Jean-Claude Trichet in seiner Abschiedsrede bei der europäischen Zentralbank. Trichet präsentiere seine Vision von Europa, in welcher der Brüsseler Überstaat bei der rigorosen Überwachung der Fiskalpolitik direkte Verantwortung ausübe und in der Lage sei, Entscheidungen zu treffen, die sofort in jeder einzelnen Volkswirtschaft umzusetzen seien; alle getragen von dem gleichen demokratischen Willen, wie man ihn schon jetzt in Griechenland sehen könne. Wiederum die Guten in Griechenland und die Bösen in Ungarn, sagte Barki.
Von diesem Konflikt sei nicht nur Ungarn, so Barki, sondern ganz Europa, insbesondere die Staaten des ehemaligen kommunistischen Ostblocks betroffen. Diesen haben man nie die Möglichkeit gegeben, wirklich zu Europa aufzuschliessen und das Europa herzustellen, das sie sich nach dem Sieg über den Kommunismus erträumt haben. Barki schloss ihren Vortrag mit einem flammenden Appell für ein freies und friedliches Europa, das auf dem Fundament der Selbstbestimmung und Souveränität der Nationalstaaten beruht.
Ungarn braucht unsere Unterstützung und Loyalität
Ja, die Worte Barkis dürfen nicht ungehört verhallen: Ungarn braucht Verbündete und verdient in seinem Freiheitskampf unsere Unterstützung und unsere Loyalität. Nur so ist zu verhindern, dass die EU den eingeschlagenen Weg, weg von der Demokratie in Richtung Diktatur nicht weiter fortsetzen kann. Das Projekt Europa kann nur auf der Basis von souveränen, selbstbestimmten und freien Staaten erfolgreich und friedensstiftend sein. Es braucht ein Europa, das getragen wird von Staaten, die in Anerkennung der gegenseitigen Stärken, der jeweiligen nationalstaatlichen Geschichte und Wurzeln miteinander leben. Es braucht zudem eine EU, die durchdrungen ist vom Gedanken der Wertschätzung und des gegenseitigen Respekts unter Achtung der demokratischen Willensbildung, der Freiheit, der Selbstbestimmung und der Souveränität der Nationalstaaten.
Resolution „Hungaria semper libera“
Bereits im Vorfeld dieses Symposiums unterzeichneten 25‘000 Personen die Resolution „Hungaria semper libera“. Diese fordert die die Einhaltung und Achtung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker und der Souveränität der Staaten ein.
Abschliessend einige Zitate aus der Resolution „Hungaria sempar libera“:
„Wir (gemeint sind die Ungarn) wurden sehr enttäuscht. In dem proklamierten ‚Neuen Europäischen Haus‘ haben wir bisher nur im Keller einen Platz erhalten, anstelle von Freiheit diktatorischer Zwang, anstelle von Sicherheit beängstigende Zweifel und anstelle von Recht, auf Lügen beruhende Ungerechtigkeiten. Wieder müssen wir uns wehren.“
„Nicht wir haben uns von den europäischen Werten entfernt, sondern das Brüsseler Machtzentrum. Nicht wir leugnen die Demokratie, sondern mangelt es den Europäischen Institutionen an der demokratischen Legitimität.“
„Europa ist in einer wirtschaftlichen und politischen Krise und einem moralischen Verfall. So haben wir uns das neue Europa nicht vorgestellt!“
„Wir müssen ein neues Europa aufbauen. Ein Europa, welches nicht zentralistisch, sondern polyzentrisch, aufgebaut ist, ein Europa, welches zu seinen christlichen Wurzeln und Werten zurückkehrt, ein Europa, in welchem nicht die Finanzoligarchie, sondern das Volk und die Nation der Souverän ist. Ein Europa, in welchem der demokratische Wille der Völker respektiert wird.“
„Wir rufen jeden Ungarn und jeden Europäer auf, er möge die gegen uns vorgebrachten Lügen und Irreführungen zurückweisen, mutig die Wahrheit aussprechen und fordern und helfen, ein neues, freieres, friedlicheres und glücklicheres Europa auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechtes der Völker und der Souveränität der Staaten zu errichten.“

Der erste Teil dieses Beitrags verdeutlichte, dass die Gegner Orbáns ihn und seine Regierung zu Fall bringen wollen. Im Zentrum der Kritik steht die neue ungarische Verfassung und deren Präambel. Orbán hat die linken und liberalen Kräfte „provoziert“ und dem heutigen Europa seine Wurzeln, Werte und Traditionen spiegelbildlich vorgehalten: Das christliche Erbe, starke Familien als Basis von starken Nationalstaaten und den Schutz des ungeborenen Lebens.
Von Ralph Studer
Im zweiten Teil dieses Beitrags werden – neben einer Analyse der Gegner Orbáns – konkrete Bereiche, in denen die Kritik an Ungarn besonders entbrannt ist, wie Verfassungsgericht, Wirtschaft, Finanzen, Ehe und Familie, Zusammenarbeit mit Kirchen und Schutz des ungeborenen Lebens näher untersucht.
Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrisen
Verschiedentlich bemängelten die Kritiker, dass die neue Verfassung das ungarische Verfassungsgericht aus den Angeln hebe und auf Dauer die Zuständigkeit zur Überprüfung von Steuer- und Finanzgesetzen verliere. Ist dies zutreffend? Art. N der neuen Verfassung verpflichtet Ungarn, das Prinzip der ausgeglichenen und nachhaltigen Haushaltswirtschaft zur Geltung zu bringen. Diese nimmt Parlament, Regierung und auch das Verfassungsgericht besonders in die Pflicht.
Richtig ist, dass das Verfassungsgericht insofern in seiner Überprüfungsmöglichkeit eingeschränkt ist, als es bestimmte Steuer- und Finanzgesetze nur hinsichtlich bestimmter Rechte überprüfen und diese bei Verstoß aufheben kann. Diese Bestimmung ist – zugegebenermassen – nicht unproblematisch. Unzutreffend ist aber, dass dadurch das Verfassungsgericht dauerhaft in seinen Befugnissen beschränkt ist.
Sogar für linksliberale ungarische Medien ist diese Bestimmung nicht unverständlich, wenn man sie vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrisen der letzten Jahre betrachtet, die in der EU grassieren und Ungarn bereits einmal an den Rand des Staatsbankrotts gebracht hat. Infolgedessen muss Ungarn dem IWF und der EU noch sehr hohe Kredite aus der Vergangenheit zurückzahlen.
Sozialistische Vorgängerregierung verursachte hohe Schulen
Staatsbankrott, Zahlungen an IWF? Ein Blick in die jüngere Vergangenheit der ungarischen Wirtschaft und Politik fördert Interessantes zu Tage: Ein grosser Teil der ungarischen Staatsschulden stammen noch von der sozialistischen Vorgängerregierung MSZP (Nachfolgerin der kommunistischen Einheitspartei) im Zeitraum von 2002-2010. Während die Schulden des Staates 2002 52 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betrugen und eine sinkende Tendenz zeigte, drehte sich dies 2002: Im Herbst 2008 erreichte die Staatsverschuldung 70 Prozent, im Jahr 2010 sogar eine Höhe von 80 Prozent (im Vergleich: Selbst der angebliche Musterschüler Deutschland bringt es inzwischen auf eine Verschuldung von 80 Prozent des BIP).
Während anderen europäischen Regierungen in den Jahren 2002-2006 aufgrund des Wirtschaftswachstums eine Reduzierung des Defizits beim Staatshaushalt gelang, erreichte das ungarische Haushaltsdefizit durchschnittlich 8 Prozent im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt. Dass EU, IWF und Weltbank bereits 2008 für Ungarn – wohlgemerkt unter der damaligen sozialistischen Regierung – ein Hilfspaket schnürten und Ungarn einen Kredit in Höhe von 20 Milliarden Euro wegen dessen Schuldenlast und dem Haushaltsdefizit zur Verfügung stellten, wird von den Medien kaum erwähnt.
Ehe und Familie besonders umkämpft
Wenden wir uns nun der ungarischen Verfassung zu. Deren Präambel bezeichnet die Familie als wichtigste gesellschaftliche Stütze. Art. L schreibt fest: „Ungarn schützt die Institution der Ehe als eine aufgrund einer freiwilligen Entscheidung zwischen Mann und Frau zustande gekommene Lebensgemeinschaft sowie die Familie als Grundlage des Fortbestands der Nation.“
Die breite Front der Gegner sieht darin eine ungerechtfertigte Privilegierung der Ehe und Familie. Die Verfassung greife in Bereiche des Privatlebens auf der Basis einer christlichen-konservativen Sichtweise. Sie schließe Menschen, die nicht in einer Ehe und Familie leben wollen, aus der politischen Gemeinschaft aus.
Eine solche Auffassung widerspreche der gesellschaftlichen Realität und verletze das Grundrecht auf individuelle Selbstbestimmung. Alleinerziehende würden benachteiligt, gleichgeschlechtliche Ehen würden verboten, sozusagen „Homophobie im Verfassungsrang“. In diesem Zusammenhang sei auch symptomatisch, dass die Verfassung bei der Aufzählung verbotener Diskriminierungen in Artikel XV die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität nicht erwähne.
Familie als Kernzelle der Gesellschaft
Die Betonung der Familie erklärt sich, neben der christlich-humanistischen Werteordnung, mit der auch in Ungarn herrschenden demografischen Krise. Dass dieser explizite Schutz der Familie in unserem heutigen Europa auf massiven Widerstand stößt, ist nicht weiter verwunderlich. Ein Europa, das die Notwendigkeit der Förderung der Familie für den Fortbestand der Gesellschaft nicht mehr anerkennt, sondern im Gegenteil untergräbt, muss dagegen Kritik üben.
Dabei ist die Familie als Keimzelle der Gesellschaft der erste Ort, an dem der Mensch Liebe, Geborgenheit, Verantwortung, diese „Ursicherheit“ und dieses „Urvertrauen“ erfährt. Diese ermächtigen ihn, sich auf das Leben einzulassen, ihn für die späteren Herausforderungen des Lebens zu wappnen und ihn mit der notwendigen Bindungs- und Liebesfähigkeit auszustatten. Grund genug diese wichtigste aller Lebensgemeinschaften besonders zu schützen.
Entgegen der europäischen Politik
Die Gesellschafts- und Familienpolitik in Europa zeigt, dass die Familie einen schweren Stand hat, die familiären Bindungen gelockert werden und die Berufstätigkeit der Frau als Allheilmittel propagiert wird. Beispiele aus Deutschland und der Schweiz verdeutlichen diese Entwicklung:
- Umsetzung der Gender-Ideologie, welche sich u. a. die Überwindung der Zweigeschlechtlichkeit und der natürlichen Familie zum Ziel gesetzt hat;
- Staatliche Förderung der Krippenplätze im großen Stil wie auch die Frühsexualisierung der Kinder und Jugendlichen mit fatalen Folgen (insb. Verlust der Liebes- und Bindungsfähigkeit und Auflehnung gegen die elterlichen Wertvorstellungen);
- die Herabsetzung bzw. fehlende Wertschätzung der Mütter durch Staat und Gesellschaft;
- Kritik der Wirtschaft an der Einführung des Betreuungsgelds in Deutschland, um die Frauen nicht vom Wiedereinstieg in die Wirtschaft abzuhalten;
- in der Schweiz die Absicht des Bundesrats, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mittels eines Verfassungsartikels zur Staatsaufgabe zu erklären (was mitunter ebenfalls durch ein starkes Vorantreiben der Krippenplätze geschehen soll).
„Ausnahmen nicht zur Regel machen“
Die Betonung der besonderen Rolle und Aufgabe der Familie in Staat und Gesellschaft hat aber nichts mit einer Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren zu tun. Orbán hierzu: „Wir tolerieren alle Lebensformen, aber das bedeutet nicht, dass wir die Ausnahme zur Regel erheben.“ Ungarn toleriere Minderheiten, aber die Lebensform der Mehrheit sei zu achten und deren Auffassung sei zu bewahren, so Orbán weiter. In einer Zeit, in der die zwischenmenschlichen Bindungen geschwächt und gekappt werden, deklariert und beschirmt die neue Verfassung jene Werte (Arbeit, Zuhause, Familie, Gesundheit und Ordnung), welche die Menschen miteinander verbinden.
Verkehrte Welt – Orientierung an Minderheiten
Es ist richtig, dass der Staat das Fortkommen und die Selbstbestimmung jedes Einzelnen zu unterstützen bzw. zu achten hat. Jedoch hat er auch die Aufgabe, für den bestmöglichen Bestand und die bestmögliche Entwicklung des Staates und der Gesellschaft zu sorgen und diese entsprechend zu fördern.
Eklatanterweise orientieren sich die heutigen politischen Entscheidungen – beeinflusst durch die Gender-Ideologie – nicht mehr an diesen Prinzipien und gehen exakt in die andere Richtung: EU und UNO orientieren sich an Minderheiten, die anders sind als der Durchschnitt, und wollen daraus einen Gesamtanspruch erheben und den Rest der Welt am liebsten deswegen komplett „umprogrammieren“.
Kind als unantastbarer Wert
Nicht nur Liberale und Sozialisten, sondern auch Menschenrechtsorganisationen wie „Amnesty International“ üben massive Kritik an der Verfassung und dass diese das das Recht der Frauen auf Abtreibung gefährde. Artikel II der Verfassung hält fest: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und auf Menschenwürde, dem Leben der Leibesfrucht gebührt von der Empfängnis an Schutz.“ Die Zahlungen der EU, sagt Orbán, sollten statt für Abtreibungen besser für die Förderung von Adoptionen eingesetzt werden. Die Rechte der Frauen am eigenen Körper seien unbestritten, jedoch sei ein Kind ein unantastbarer Wert. Dass das Leben nicht mehr respektiert werde, sei ein Relikt des kommunistischen Systems. Hätte Ungarn stärkere Kirchen, wäre das Land sehr viel stärker, so Orbán.
Sexuelle und reproduktive Gesundheit bedeutet auch Abtreibung
Was sagen die heutigen „europäischen Werte“? In unserem „fortschrittlichen“ Europa gilt der Schutz der Schwächsten nichts (mehr). Im Gegenteil: Als Beispiel sei hier nur der Entschliessungsantrag des europäischen Parlaments vom 01. Dezember 2011 erwähnt. Dieser fordert, „dass bei allen nationalen Aids-Programmen und -Strategien enge Verbindungen zwischen den Diensten für sexuelle und reproduktive Gesundheit und den HIV-Diensten aufgebaut werden“. Auf EU- und UN-Ebene ist mit „sexueller und reproduktiver Gesundheit“ auch Abtreibung gemeint.
Anerkennung der Kirchen
Neben der Stärkung des Lebensschutzes fördert Orbán auch die Stellung der Kirchen durch deren Einbindung in soziale Projekte: Die Regierung Orbán anerkennt den Erfolg der kirchlichen Initiativen in der Romapastoral und hat deshalb Verträge mit den Kirchen abgeschlossen. Im Weiteren erwartet die Regierung von den Kirchen in erster Linie Mitwirkung im Bildungswesen mit dem Ziel des gesellschaftlichen Anschlusses der Roma. Die Kirchen sind auch dort gefragt, wo es nicht möglich ist, über die Schule Integration zu erreichen. So existieren eigene Lehranstalten für Roma und den Kirchen wird ermöglicht, künftig Personen für gemeinschaftlich wichtige Dienste anzustellen.
Gefährdete Minderheiten?
Der Regierung Orbán wird auch vorgeworfen, den in Ungarn lebenden Minderheiten in der Verfassung keine ausreichende Beachtung zu schenken. Die Unterstützung der Regierung der kirchlichen Projekte für die Roma wie auch ein Blick in die Verfassung sagen etwas anderes. Art. XXIX räumt allen im Land lebenden Nationalitäten und Volksgruppen das Recht auf freie Identität, Gebrauch der Muttersprache und muttersprachlichen Unterricht ein. Ethnischen Minderheiten steht das Recht zu, eigene Selbstverwaltungsorgane zu gründen.
Dass der ungarische Ombudsmann für Minderheiten mit der Abschaffung seines Amts zu Gunsten einer Ombudsstelle mit allgemeinerem Aufgabenbereich natürlich nicht zufrieden ist, besagt allein noch nichts. Die Zukunft wird es zeigen, ob damit tatsächlich von einem Rückschritt im Hinblick auf die Rechte der Minderheiten in Ungarn die Rede sein kann.
Würden Minderheiten wie die Roma ausgegrenzt, wie ist es dann zu erklären, dass selbst Abordnungen ungarischer Roma an der größten Demonstration Mitte Januar 2012 seit der Trauerkundgebung zur Wiederbestattung der 56er Revolutionsmärtyrern am 16. Juni 1989 teilnahmen, wie selbst regierungskritische Medien berichten?
Verfälschte Medienberichterstattung
An dieser Stelle sind einige Worte zur Medienberichterstattung zu den Demonstrationen im Januar 2012 nötig: Während vor allem die westlichen Medien die Anfang Januar stattgefundene Demonstration der sozialistischen Opposition hymnisch feierten und hochjubelten, hatte die Demonstration für die Regierung Orbán unter dem Titel „Friedensmarsch für Ungarn“ das Nachsehen. Für diese Kundgebung hatten die westlichen Medien nur Ignoranz und diffamierende Bemerkungen übrig.
Ein Blick auf Orbáns Gegner
Wer sind die Kritiker Orbáns? Neben den linken und liberalen Kräfte, die ihre „europäischen Werte“ in Gefahr sehen, sind insbesondere die besagten (westlichen) Medien hervorzuheben, die mit unsäglicher Polemik und Feindseligkeit die ungarische Regierung seit Amtsantritt überziehen. Ein kurzer Abstecher ins Jahr 2006. Der damalige Ministerpräsident Gyurcsàny sagte in einer vertraulichen, dann aber an die Öffentlichkeit gelangten Rede: „Die Regierung hat vier Jahre nichts getan, und wir haben bis zum Schluss gelogen.“ Es gebe nicht viele Möglichkeiten, die Situation zu verbessern, „weil wir es versaut haben, sogar sehr.“ In Europa gebe es „kein Land, das so stupide gehandelt hat wie Ungarn“, und es sei offenkundig, „dass das, was wir sagten, nicht wahr war.“
Diese Lügenrede sorgte in Ungarn für Aufruhr und heftige Proteste. Die Glaubwürdigkeit der damaligen sozialistischen Regierung unter Gyurcsàny war dahin. Doch die Medien fassten Gyurcsàny zumeist mit Samthandschuhen an und betitelten ihn z. Bsp. mit „Der ehrliche Lügner“. Hätten die Medien auch so wohlwollend reagiert, wenn ein christlich-konservativer Staatsmann wie Orbán eine solche Rede gehalten hätte?
Medien in Opposition zum neuen Mediengesetz
Könnte es – abgesehen von den Werten, die Orbán vertritt – einen tieferen Grund für die Aversion der Medien gegen Orbán geben? Das „umstrittene“ ungarische Mediengesetz, welches am 1. Januar 2011 in Kraft trat, setzt klare Akzente: Die Medienberichterstattung soll vielseitig, tatsachengetreu, zeitgemäß, sachlich und ausgeglichen erfolgen. Der Medieninhalt darf u. a. nicht geeignet sein, Minderheiten zu verletzen oder auszugrenzen und die Jugend in ihrer geistigen, seelischen, sittlichen und körperlichen Entwicklung schwerwiegend zu beeinträchtigen, vor allem durch Pornografie oder radikale bzw. ungerechtfertigte Gewalt (Zugriffsbeschränkungen, Ausstrahlung nur zu gewissen Sendezeiten usw.). Eine Medienaufsichtsbehörde soll über die Einhaltung dieser Bestimmungen wachen. Hat es sich Orbán dadurch mit den Medien verscherzt?
Aktivisten statt Aufklärer
Sich mit den Medien anlegen, kann bisweilen mit einem politischen und gesellschaftlichen Skandal und Sturz enden. Die Journalisten lassen sich keine Vorgaben machen und führen sich als unbändige Meinungsmacher auf. Statt Aufklärungsarbeit und objektive Berichterstattung für die politische Willensbildung in einer Demokratie zu leisten, betreiben sie allzu oft politische oder ideologische Propaganda und Manipulation und beeinflussen so die öffentliche Meinung nach ihrem Belieben.
Sie sind sich bewusst, dass sie als vierte Macht der Demokratie allein durch die bloße Auswahl der Information sowie durch das Lenken der Aufmerksamkeit eine Regierung unterstützen oder zu Fall bringen können. Ob dies im Sinne des Gemeinwohls ist, ist zweitrangig. Hauptsache, die Schlagzeile ist ein Renner, die Auflage stimmt und der Machtpoker wurde gewonnen. Pressefreiheit ist aber kein Selbstzweck. Die Medien hätten eine für die Demokratie unverzichtbare Aufgabe, welche sie mit Verantwortung und Weitblick wahrzunehmen hätten. Doch dies geschieht heute kaum mehr.
Sorgen um Medienfreiheit scheinen unberechtigt
Jedenfalls scheint allen Unkenrufen zum Trotz die Medienfreiheit in Ungarn in Takt zu sein und der Rechtsstaat in Ungarn zu funktionieren. Wie könnte es sonst sein, dass ungarische Medien (wie die auf Deutsch erscheinende ungarische Zeitung Pester Lloyd) die Regierung Orbán mit harscher Kritik ohne Sanktionen überziehen kann? Oder dass das Verfassungsgericht, das nach Aussagen der Medien fest in Orbáns Hand liegt, Teile des Mediengesetzes Ende 2011 wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben hat?
Konflikt mit der Finanz- und Wirtschaftswelt
Eine weitere Gegnerschaft Orbáns ist auf den ersten Blick nicht gleich erkennbar. Orbán führte eine Sonderbesteuerung internationaler Grosshandelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Versicherungen und Banken ein – Unternehmen, die auch in der Periode der Krise beträchtliche Gewinne erzielt hatten. Diese Steuer sei zwar nicht elegant, aber für das wirtschaftliche Überleben Ungarns unumgänglich, so Orbán. Bei Kenntnis dieser Tatsachen ist die Frage berechtigt, ob diese Massnahmen die Ursache der verstärkten feindseligen Stimmung aus Finanz- und Wirtschaftskreisen gegen Orbán sind.
Einmischung in innere Angelegenheiten
Auffällig ist, dass europäische und internationale Medien sich vermehrt in die inneren Angelegenheiten Ungarns einmischen und offen den Sturz Orbáns diskutieren. Im EU-Parlament stand die ungarische Verfassung auf der Traktandenliste, obwohl die Annahme einer Verfassung ausschliesslich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Mitgliedsstaats liegt und die EU keine Zuständigkeit innehat. Europäische Politiker der Linken und Liberalen verlangen Orbáns Absetzung. Offensichtlich fehlt jegliche Achtung und jeglichen Respekt vor staatlicher Souveränität, einer demokratisch gewählten Regierung und deren verabschiedeter Verfassung.
Mit ungleichen Ellen gemessen
Ist dies einer dieser neuen „europäischen Werte“? Ein Charakterzug der vielgepriesenen europäischen Freundschaft zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten? Wie die EU mit Abweichlern wie Ungarn umgeht, zeigte die EU kürzlich sehr eindrucksvoll: Spanien schafft es nicht, die Rezession zu bekämpfen und gleichzeitig sein Defizit schnell genug abzubauen. Während die EU bei Spanien eine Neuverschuldung von 5.3 Prozent akzeptiert, rund ein Prozentpunkt mehr als bislang genehmigt, wurde Ungarn der Betrag von EUR 495 Millionen an Fördergeldern wegen seines Haushaltsdefizits eingefroren. Ist diese offensichtliche Ungleichbehandlung eine Strafe für Ungarn wegen des Haushaltsdefizits oder wegen Verstosses gegen die „europäischen Werte“?
Weg von Nation, Familie und Religion
Statt über die demokratischen Gepflogenheiten in Ungarn sich Sorgen zu machen, lässt sich wieder einmal ein gravierendes Demokratiedefizit bei der europäischen Politikern und den EU-Institutionen erkennen. Der Schatten der Zweifel liegt nicht über der ungarischen Demokratie, sondern über dem sogenannten Demokratieverständnis der EU, welche starke Nationalstaaten nicht erträgt, die sich zudem noch anmaßen, sich auf ihre christlichen Wurzeln zu berufen und die christlichen Werte hoch zu halten. Der „europäische Fortschritt“ geht gerade in eine andere Richtung, weg von Nation, Familie und Religion.
Orbán dazu: „Das ist einer der Gründe für meinen Spießrutenlauf. Es gibt nämlich eine Auslegung der europäischen Geschichte, der europäischen Zukunft, wonach wir aus der Religion in die Säkularisation, aus dem traditionellen Familienmodell in Richtung verschiedenartiger Familienmodelle und aus den Nationen in Richtung Internationalismus oder Integration marschieren. Was ich denke, geht klar in eine andere Richtung. Der Streitpunkt ist, was dabei vorwärts ist und was rückwärts. (…). Nationen ohne Charakter und Ambitionen vermögen die europäische Gemeinschaft nicht groß zu machen.“
Diese Zeilen verdeutlichen klar, was des Pudels Kern ist: Es geht nur vordergründig um die vorgeworfenen Vertragsverletzungen Ungarns bezüglich Notenbank, Unabhängigkeit der Justiz und Datenschutz, sondern um einen Kulturkampf, dessen Hauptakteure sich eine harte Auseinandersetzung liefern: Orbán als Vertreter des christlichen Erbes und der christlichen Werte auf der einen Seite, die linken und liberalen Kräfte als Vertreter der neuen „europäischen Werte“ auf der anderen Seite.

Die nachfolgenden drei Artikel zu Ungarn wurden im Frühjahr 2012 kurz nach der Regierungsübernahme durch Viktor Orbán veröffentlicht. Ihre Analyse hat nichts an Bedeutung und Aktualität verloren. Sie verdeutlichen die Gründe der seit Jahren dauernden politischen Querelen und medialen Kritik, denen Ungarn ausgesetzt ist.
Die Drohungen und Anfeindungen der EU und der sog. „Leitmedien“ gegenüber Ungarn wachsen gefährlich an. Warum steht das kleine mitteleuropäische Land Ungarn mit gerade mal gut zehn Millionen Einwohnern und einer Fläche von 93’000 km² dermaßen unter Beschuss? Eine Analyse.
Von Ralph Studer
Der Fall Ungarn ist mittlerweile ein europäischer Präzedenzfall. Die EU macht sich laut EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso „Sorgen um Ungarn“ und will „den Schatten des Zweifels“ über der ungarischen Demokratie beseitigen.
Ungarn zunehmend unter Druck seitens EU-Kommission
Eine Chronologie: Mitte Januar 2012 leitete die EU-Kommission drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen Verstößen gegen die EU-Verträge ein. Dabei ist nicht die neue ungarische Verfassung Gegenstand dieses Verfahrens, sondern die drei Gesetze, welche Notenbank, Unabhängigkeit der Justiz und Datenschutz betreffen. Im März 2012 hat die EU-Kommission Ungarn eine letzte Frist von einem Monat gesetzt, um die Bedenken der EU-Kommission auszuräumen. Danach kann die Brüsseler Behörde Klage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg erheben. Stellt dieser fest, dass Ungarn EU-Recht verletzt habe, sind am Ende finanzielle Sanktionen möglich.
Ebenfalls im März 2012 hat die EU-Kommission entschieden, Fördergelder aus dem EU-Kohäsionsfonds im Betrag von EUR 495 Mio. zu sperren, die Ungarn 2013 erhalten hätte. Die EU-Kommission moniert, dass Ungarn nur mit Einmalmaßnahmen sein Haushaltsdefizit 2012 unter die Grenze von drei Prozent des Bruttoinlandprodukts senkte und die Konsolidierung nicht von Dauer sei. Erstmals würde damit seit Bestehen des Stabilitäts- und Wachstumspakts eine Sanktionsandrohung verhängt.
Auch EU-Parlament und Ratingagenturen sehen Ungarn kritisch
Bereits im Februar 2012 hat das EU-Parlament eine Resolution angesichts der „beunruhigenden Situation“ in Ungarn angenommen. Darin wird auch die Einleitung eines Artikel 7-Verfahrens in Erwägung gezogen, um zu klären, ob Ungarn gegen europäische Werte verstösst. Dieser Resolution kommt keinerlei rechtsbindende Kraft zu, gleichwohl hat diese eine politische und symbolische Bedeutung.
Zuvor hatten die Ratingagenturen Ungarn auf „Ramschniveau“ herabgestuft. Die Staatschulden haben Ungarn mittlerweile gezwungen, Verhandlungen über ein „finanzielles Sicherheitsnetz“ mit dem IWF aufzunehmen, welche allerdings bis auf weiteres, insbesondere aus „demokratiepolitischen“ Gründen blockiert sind und deren Fortgang vom IWF von der Zustimmung aus Brüssel abhängig gemacht wird.
Deutliche Mehrheit für Orbán
Werfen wir einen Blick zurück. Frühling 2010. Die rechtsbürgerliche Partei Fidesz (übersetzt „Bund junger Demokraten“) errang bei den Parlamentswahlen einen erdrutschartigen Wahlsieg vor der sozialdemokratischen Partei MSZP, welche nach der Wende 1989 aus der bisherigen kommunistischen Einheitspartei (Ungarische Sozialistische Arbeiterpartei) und der Partei Jobbik hervorging.
Am 29. Mai 2012 wählte das Parlament Viktor Orbán zum Ministerpräsidenten. Im Parlament verfügt Orbáns Partei Fidesz zusammen mit der Christlich-Demokratischen Volkspartei KDNP über eine für europäische Verhältnisse einzigartige Zwei-Drittel-Mehrheit und stellt somit eine satte rechtsbürgerlich-christliche Mehrheitsregierung.
Diffamierung statt Differenzierung
Seit Amtsbeginn steht die Regierung Orbán im Kreuzfeuer der Kritik: Da ist die Rede davon, dass Orbán in Ungarn die Demokratie und den Rechtsstaat abschaffe, die „europäischen Werte“ gefährde und die Grundrechte nicht mehr gewährleistet seien. Kritisiert wird auch, dass Minderheiten ausgrenzt würden und die Partei Fidesz rechtsradikal bzw. faschistisch sei. Daniel Cohn-Bendit bezeichnete Orbán sogar als „ein kleiner Napoléon“ und „durchgeknallter Autokraft“. Weiter behaupten die Gegner, Orbán beschränke massiv die Medienfreiheit und wolle die Opposition ausschalten bzw. verbieten.
Selbst die amerikanische Aussenministerin Hillary Clinton scheute sich nicht, offene Kritik an Ungarns Regierung zu üben. Nach einem kürzlich stattgefundenen Treffen mit seinem ungarischen Amtskollegen János Martonyi mahnte der tschechische Aussenminister Karel Schwarzenberg, man müsse diese Diskussion differenzierter führen: einerseits zwischen berechtigten Bedenken hinsichtlich einer Einschränkung der Freiheit in Ungarn (siehe Frage der Unabhängigkeit der Nationalbank), andererseits zwischen einer Verurteilung aus ideologischen Gründen.
Ungarns Verfassung als Kern des Konflikts
Die neue ungarische Verfassung wurde am 18. April 2011 verabschiedet und am 25. April 2011 (Ostermontag) unterzeichnet. Sie wird daher als „Osterverfassung“ bezeichnet und trat am 1. Januar 2012 in Kraft.
Kritiker machen geltend, dass eine neue Verfassung gar nicht notwendig gewesen und die Opposition bei der Ausarbeitung der Verfassung ausgeschlossen worden sei. Zudem hätte die Bevölkerung nicht über diese neue Verfassung abstimmen dürfen, weshalb ihr gänzlich die demokratische Legitimation fehle.
Rückblende in die Zeit des Kommunismus
Trifft diese Kritik zu? Die alte Verfassung datierte aus dem Jahre 1949 und stammt noch aus der stalinistischen Zeit. Nach der Wende 1989 trat eine stark modifizierte Version dieser ursprünglich kommunistischen Verfassung von 1949 in Kraft. Diese wurde am runden Tisch erarbeitet, jedoch mit unzureichender parlamentarischer Legitimation bzw. fehlender plebiszitärer Legitimation. Sie wurde nur vom alten, nicht demokratisch legitimierten Parlament verabschiedet und ist unter Zeitdruck entstanden.
Die damalige Staatspartei hatte bei dieser Modifizierung im Jahre 1989 immer noch eine entscheidende Mitspracherolle inne. Mehrere Versuche, dem Staat eine neue Verfassung zu geben, scheiterten. Offen wurde gesagt: „Die Verfassung leidet unter zahlreichen Schwächen: eine optisch unglückliche Textstruktur mit einer Endstellung der Grundrechte, ein durch zahlreiche Änderungen zerstückelter Inhalt mit teils gegensätzlichen Wertungen und viele mitgeschleppte Überbleibsel sozialistischen Rechtsdenkens. Hinzu kommt der Makel, dass es sich formell um ein Gesetz aus der schlimmsten Zeit des Stalinismus handelt.“
Kritik nicht überzeugend
Die Kritik am Entstehungsprozess der neuen Verfassung geht bei näherem Hinsehen ins Leere. Die Verabschiedung einer neuen Verfassung stand als Ziel im politischen Programm der siegreichen Partei Fidesz, die nun der vom Wähler empfangenen Ermächtigung auch nachleben muss.
Es ist zwar zutreffend, dass kein Referendum (was auch von der alten Verfassung nicht vorgeschrieben war) über die neue Verfassung stattfand. Jedoch sind in Europa seit dem Umbruch vor zwei Jahrzehnten 23 neue Verfassungen in Kraft getreten. Von diesen sind nur zehn in einer Volksabstimmung bestätigt, 13 hingegen ausschließlich durch die Legislative verabschiedet wurden. Um das Volk direkt in den Verfassungsprozess einzubeziehen, wurden in die ungarischen Haushalte Fragebögen mit insgesamt zwölf Fragen und einem freien Feld für eigene Inhaltsvorschläge gesandt.
Rückzug der Opposition aus politischen Gründen
Nach Aussagen der politischen Entscheidungsträger erhielt die ungarische Regierung 800’000 bis 900’000 dieser Fragebögen beantwortet zurück. Dass die Opposition ausgeladen wurde bzw. sich nicht hätte beteiligen dürfen, ist nicht zutreffend. Im Gegenteil: Die sozialistische Opposition wurde von der Regierung eingeladen, hatte sich aber selbst frühzeitig aus der Verfassungsdebatte, insbesondere aus dem Parlamentskomitee das den Verfassungstext vorbereiten sollte, aus politischen Gründen zurückgezogen und auch die Schlussabstimmung boykottiert.
Das bewusste Abseitsstehen der linken Opposition erfolgte aus durchsichtigen Gründen: Den Sozialisten war klar, dass die Stoßrichtung ihrem Denken völlig entgegengesetzt war. Dieser Rückzug gab ihnen dann die Möglichkeit, der neuen Verfassung die vermeintlich „fehlende demokratische Legitimation“ vorzuwerfen.
Besonderer Zankapfel – die Präambel der Verfassung
Scharf ins Gericht gehen die Gegner Orbáns auch gegen die als „rückständig“ und „reaktionär“ bezeichnete Präambel, welche den Titel „Nationales Glaubensbekenntnis“ trägt. Einzelne der häufig kritisierten Passagen hier zur Veranschaulichung:
Die Präambel beginnt „Gott segne die Ungarn!“
„Wir sind stolz, dass unser König, der Heilige Stefan I., den ungarischen Staat vor tausend Jahren auf festen Fundamenten errichtete und unsere Heimat zu einem Bestandteil des christlichen Europas machte.“
„Wir erkennen die Rolle des Christentums bei der Erhaltung der Nation an. Wir achten die unterschiedlichen religiösen Traditionen unseres Landes.“
„Wir leisten das Versprechen, dass wir die geistige und seelische Einheit unserer in den Stürmen des vergangenen Jahrhunderts in Stücke gerissenen Nation bewahren. Die mit uns zusammenlebenden Nationalitäten sind staatsbildender Teil der ungarischen politischen Gemeinschaft.“
„Wir verpflichten uns, unser Erbe, unsere einzigartige Sprache, die ungarische Kultur, die Sprache und Kultur der in Ungarn lebenden Nationalitäten, die durch den Menschen geschaffenen und von der Natur gegebenen Werte des Karpatenbeckens zu pflegen und zu bewahren.“
„Wir bekennen uns dazu, dass der wichtigste Rahmen unseres Zusammenlebens Familie und Nation, die grundlegenden Werte unserer Zusammengehörigkeit Treue, Glaube und Liebe sind.“
„Wir bekennen uns dazu, dass das gemeinsame Ziel des Bürgers und des Staates die Vervollkommnung des guten Lebens, der Sicherheit, der Ordnung, der Wahrheit, der Freiheit ist.“
„Wir halten die Errungenschaften unserer historischen Verfassung und die Heilige Krone in Ehren, die die verfassungsmässige staatliche Kontinuität Ungarns und die Einheit der Nation verkörpern.“
Stein des Anstosses ist namentlich die „nationale Romantik“ in der Präambel. Sie erinnere an die faschistische Ideologie der 30er-Jahre. Die Erwähnung der Heiligen Krone des Staatsgründers Stephans I. sei antiquiert und ideologisch. Die Verfassung schliesse jene Ungaren ein, die ausserhalb der Landesgrenzen lebten, und suggeriere, dass sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes auf das gesamte historische „Großungarn“ erstrecke. Zudem werde die Nation als christliche Gemeinschaft charakterisiert und schliesse somit alle anderen Religionen von dieser Gemeinschaft aus. Auch die Anrufung Gottes stösst den Gegnern auf.
Blick in die Geschichte
Die Einwendungen, dass die Verfassung von Chauvinismus strotze und Ungarn die Staatsgrenzen nicht anerkenne, wiegen schwer. Vor der Auseinandersetzung mit dieser Kritik ein kurzer Blick in die ungarische Geschichte.
Ungarn ist ein Land, dem die Eroberungs- und Nationalgeschichte der vergangenen Jahrhunderte schwer zugesetzt hat. Der „Mongolensturm“ im 13. Jahrhundert kostete der Hälfte der Ungaren das Leben; im 16. Jahrhundert eroberten die Osmanen Ungarn. Anderthalb Jahrhunderte später holten es sich die Habsburger; die Revolution von 1848/49 wurde blutig niedergeschlagen. Im Vertrag von Trianon verlor Ungarn 1920 zwei Drittel seines Staatsgebiets, drei Millionen Magyaren (=Ungaren) waren, ohne gefragt zu werden, plötzlich nicht mehr Ungaren. Nach dem zweiten Weltkrieg kam Ungarn zum sowjetischen Imperium. Die Leidenszeit unter der kommunistischen Herrschaft begann. Der ungarische Volksaufstand der bürgerlich-demokratischen Revolution und der Freiheitskampf von 1956 wurden von den Sowjets brutal niedergeschlagen und Säuberungswellen setzten ein.
Ungarn war einer selbst bestimmten Entwicklung beraubt. Dass aber nach der Wende 1989 Ungarn nicht einfach zur Tagesordnung übergehen konnte, sondern die nationalen Wunden und Demütigungen wieder zu spüren wären, ist aufgrund der ungarischen Geschichte verständlich.
Orbán verteidigt sich
Der derzeitige Regierungschef Orbán führt aus, dass Ungarn früher nicht dieselbe Größe hatte und sich nicht auf dieselbe Fläche beschränkte wie heute. Das sei keine Legende oder Fiktion, sondern eine geschichtliche Tatsache. Andererseits treffe die Heilige Krone nicht einfach eine Aussage zu den ungarischen Gebieten. „Die Krone“, so Orbán, „symbolisiert nicht Gebiete, sondern den Zusammenhalt der Ungaren. Dieses Zeichen des Zusammenhalts hat nichts mit einem Bedürfnis oder Wunsch nach territorialer Revision zu tun.“
Auf die Frage, was unbedingt in die Verfassung gehöre, nannten die Ungarn in den zurückgesandten Fragebögen immer wieder die Krone. Die Krone (wie auch die Staatsgründung durch König Stephan I. an der Wende vom 10. zum 11. Jahrhundert) sind Symbole der historischen Kontinuität und der Verkörperung der Einheit der ungarischen Nation.
Ungarn als stabilisierende Kraft
Zutreffend ist auch, dass der ungarische Staat die Verantwortung für das Schicksal außerhalb seiner Landesgrenzen lebenden Ungarn übernimmt (Art. D). Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass in den Nachbarländern Ungarns, vor allem in Rumänien, der Slowakei, Serbien und der Ukraine, grosse ungarischsprachige Minderheiten leben.
Daraus Orbán ein Expansionsstreben unterstellen zu wollen, erscheint mehr als fragwürdig: Ungarn ist ein kleines Land mitten in Europa. Es wäre allein schon von der Größe und der geografischen Lage Ungarns her politischer Selbstmord, „Großmachtbestrebungen“ zu verfolgen. Nach Orbán soll Ungarn eine Funktion als Stabilisator ausüben und sich zu einer gutnachbarschaftliche Solidaritätspolitik bekennen.
Teil des christlichen Europas
Für den im Juni 2011 verstorbenen Ferenc Mádl, der im Zeitraum von 2000-2005 Staatspräsident Ungarns war und im Volk und wie im Ausland gleichermaßen hohe Achtung genoss, enthält die Einleitung (vgl. Neue Zürcher Zeitung (NZZ) vom 14. April 2011, Ferenc Mádl: „Ungarn gibt sich eine neue Verfassung“, nicht abrufbar) wichtige Werte der tausendjährigen ungarischen Staatlichkeit. So berufe sich die Präambel unter Nennung der nationalen Identität auf den Segen Gottes. Gemäss der historischen Überlieferung stehe an erster Stelle der Hinweis auf den Staatsgründer-König, Stephan den Heiligen. Dieser habe das Land „zu einem Teil des christlichen Europas“ gemacht. Und der ungarische Aussenminister János Martonyi hebt die Wichtigkeit für die Ungaren hervor, zu betonen, dass Ungarn als kleines Land trotz widrigster Umstände überleben konnte. Darauf sei man stolz, so Martonyi.
Wider den Zeitgeist
Mádl bringt es auf den Punkt: „Die in der Präambel erscheinende Wertordnung und Weltsicht entfachte eine viel heftigere, emotionale Debatte als die substanziellen Fragen.“ Selbst die Kritiker Orbán begrüßen, dass dieser Ungarn wirtschaftlich modernisieren und auf einen Weg des Wachstums bringen will, jedoch mit Mitteln, welche den linken und liberalen Kommentatoren missfallen.
Die SPD Politikerin Birgit Sippel sagt in einem Interview in der „Tagesschau“ offen: Die Fidesz-Partei versuche, „uns einzureden, dass sie eine neue Verfassung im Geiste des 21. Jahrhunderts gestalten. Aber die Rückbesinnung auf den christlichen Gott, die Betonung auf ein die Nationen erhaltendes Christentum, die Betonung der Besonderheit der Ungarn ist nun wirklich mit europäischen Werten, die die Rechte der Menschen anerkennen, nicht in Einklang zu bringen.“
Kulturkampf auf europäischer Ebene
Dass die wahren Gründe für den Angriff auf Ungarns Regierung in dieser Wertordnung und Weltsicht liegen, wird besonders auch in der Debatte des EU-Parlaments vom 8. Juni 2011 deutlich. Die Grünen, Sozialisten, Kommunisten und Liberalen lieferten sich einen heftigen Schlagabtausch mit den rechtsbürgerlichen und christlichen Politikern um die neue ungarische Verfassung.
Die Auseinandersetzung zeugte von einer Schärfe und Härte, wie selten dagewesen und zeigt mit messerscharfer Klarheit, welches die Werte in der ungarischen Verfassung sind, welche den linken und liberalen Kräften missfallen: Patriotische Akzente, konservative Wertebasis, Betonung von Gott und Christentum, Schutz des ungeborenen Lebens von der Empfängnis an, eheliche und familiäre Werte sowie das Fehlen der „Nichtdiskriminierung“ der geschlechtlichen oder sexuellen Minderheiten. Jedoch wird diese Kritik fein säuberlich in den Mantel der „Verteidigung der europäischen Werte“ gehüllt.
Ein geschickter Schachzug, der durch die Medienberichterstattung noch weiteren Auftrieb erhält. Der polnische EU-Parlamentarier Jacek Olgierd Kurski deckt diesen Umstand schonungslos auf: „Dies ist ein Angriff auf die ungarische Regierung, weil sie nach einem halben Jahrtausend durch korrupte kommunistische Regierungen und deren politischen Nachkommen das Land erfolgreich gerettet hat. Während die europäische politische Korrektheit sich eindringlich von den christlichen Wurzeln distanziert, haben die Ungarn es gewagt, diese mit Stolz in ihrer Verfassung zu verankern. Während Brüssel Weltbürgertum vorantreibt, hebt Budapest seine heroische nationale Vergangenheit hervor. Die Ungarn konzentrieren sich auf ihre nationale Identität, ihren eigenen Staat und gesunden Menschenverstand.“
Und der polnische EU-Parlamentsabgeordnete Slawomir Witold Nitras: „Wenn ich Abgeordneten des Europäischen Parlaments zuhöre, die darüber sprechen, dass das ungarische Parlament gegen europäische Grundsätze verstößt, dann werde ich das Gefühl nicht los, dass ich nicht die gleichen Grundsätze habe, wie die, über die Sie sprechen.“
Orbáns Standpunkt
Nach Orbáns Überzeugung kann ein Land nur stark und wirtschaftlich erfolgreich sein, wenn es sich der geistigen Grundlagen bewusst ist und über nationale Selbstachtung verfügt: „Unsere neu geborene nationale Selbstachtung befreit Energien. Sie befreit Unternehmungslust, die Arbeitslust, die geistigen Energien; sie gibt Mut zur Familiengründung, zur Annahme eines Kindersegens.“ Gerade diese als nationalistische Töne bezeichneten Aussagen Orbáns werden heftig kritisiert. Zu Unrecht.
Wie eine Freundschaft zwischen zwei Menschen für beide nur dann erfüllend sein kann, wenn beide im Bewusstsein ihrer Unterschiedlichkeit sich mit Respekt und Achtung begegnen und diese Verschiedenheit als Gewinn erkennen, so kann auch eine von Freundschaft geprägte Staatengemeinschaft nur dann funktionieren, wenn das Verhältnis der EU zu den Mitgliedstaaten wie auch die Beziehung unter den Mitgliedstaaten von der Anerkennung der unterschiedlichen Geschichte, Kultur und Identität geprägt ist. Ungarns Aussenminister Martonyi hierzu: „Wenn wir eine europäische Identität entwickeln wollen, müssen wir das Selbstverständnis der einzelnen Nationen schützen. (…) Es wäre falsch, den Wunsch nach nationaler Selbstbestimmung und den nach europäischer Identität gegeneinander auszuspielen.“
Starke Nationalstaaten nicht erwünscht
Starke, selbstbewusste Nationalstaaten? Das derzeitige Verhalten der EU deutet eher daraufhin, dass gerade daran kein Interesse besteht. Die einst als unantastbar geltenden Zuständigkeiten der Nationalstaaten werden ausgehöhlt, wie unlängst beim Beschluss über den Fiskalpakt Ende Januar 2012 geschehen, indem die nationalen Parlamente ihre Souveränität im Budgetrecht, eines der ältesten parlamentarischen Kompetenzen, verlieren. Wenigstens dürfen die nationalen Parlamente ihrer Entmachtung selbst noch zustimmen.
Vom Kampf gegen den Kommunismus geprägt
Dabei spricht Orbán nicht nur als Mann, der mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit regiert, sondern als ein Mann, der gegen das kommunistische Regime gekämpft und seinen Teil für ein demokratisches Ungarn geleistet hat. Er ist ein ungarischer Patriot. Schon als junger Mann hat er – damals noch hinter dem Eisernen Vorhang – den Abzug der Sowjettruppen aus Ungarn gefordert und die Rehabilitation der Revolutionäre von 1956 verlangt.
Die bereits genannte Präambel trägt deutlich die Handschrift Orbáns: „Wir erkennen die kommunistische Verfassung aus dem Jahre 1949, die die Grundlage einer Willkürherrschaft bildete, nicht an. Daher erklären wir ihre Ungültigkeit. (…) Für uns gilt die Wiederherstellung der am 19. März 1944 verloren gegangenen staatlichen Selbstbestimmung unserer Heimat ab dem 2. Mai 1990, von der Bildung der ersten frei gewählten Volksvertretung an. Diesen Tag betrachten wir als Beginn der Demokratie und verfassungsmässigen Ordnung unserer Heimat.“
Patriotismus, nationale Kultur und christliche Wurzeln
Orbán greift die materialistische Gesellschaft in ihrem Kern an, eine Gesellschaft, welche nach den Prinzipien der grenzenlosen Autonomie, Selbstbestimmung und des Hedonismus leben will, Gott verbannt hat, jegliche Werte ablehnt und seine christlich-abendländischen Wurzeln leugnet. Eine Provokation für alle religiös Indifferenten und jene, die sich „freisinnig“ dünken. „Es herrscht“, so Orbán, „eine liberale Gesinnung vor, die alle traditionellen Werte dekonstruieren (auflösen) will. Demgegenüber steht eine konservative Auffassung, welche die traditionellen Werte bewahren will“,.
Er war sich bewusst, dass er mit dieser Verfassung auf erhebliche Gegenwehr stoßen wird: „In Europa und in der internationalen Politik sind auch nicht alle glücklich, denn es gibt politische und wirtschaftliche Kreise, die sich Ungarn in den kommenden Jahren anders vorstellten. Es feiern auch im intellektuellen Raum Europas nicht alle, wenn ein EU-Mitgliedstaat den Werterelativismus zurückweist und sich für den Patriotismus, die nationale Kultur und die christlichen Wurzeln der EU bekennt.“
Und an anderer Stelle: „Im Übrigen bin ich überzeugt“, bekennt Orbán, „dass sowohl Ungarn als auch Europa in der Zukunft christlich sein werden oder nicht sein werden. Ich würde an Schuman erinnern, der sagte, dass die Demokratie entweder christlich wird oder nicht sein wird.“
Verstoss gegen „europäische Werte“?
Orbáns Aussagen sind eine laute Provokation, ein Affront für alle, die sich eine Schwächung der Nationalstaaten und die Entfernung der Religion, insbesondere des Christentums auf die Fahne geschrieben hat. Die Auffassung des Grünen-Politikers Cem Özdemir, es gebe keine christlich-abendländische Kultur, oder auch die Ablehnung des Gottesbekenntnisses und der christlich-abendländischen Wurzeln durch europäische Politiker im Rahmen der Diskussionen um die gescheiterte EU-Verfassung stehen in diametralem Gegensatz zur Verfassung Ungarns.
Auch mit der Festlegung des 22. Juli zum (nunmehr vierten) Nationalfeiertag – im Gedenken an den Sieg eines christlichen Heeres über die Türken 1456 – fordert Orbáns Regierung den Zeitgeist heraus und entzieht sich der politischen Korrektheit, welcher sich alle bedienen, die ständig die Worte vom „Verstoß gegen europäische Werte“ in ihrem Munde führen.
Trotz harter Auseinandersetzung unbeeindruckt
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Vorwände gesucht werden, um die Regierung Orbán zu verunglimpfen und hierfür scheint jedes Mittel recht zu sein. Orbán führt mit der linksliberalen europäischen „Elite“ eine harte Auseinandersetzung. Dabei ist die „Political Correctness“ augenscheinlich: Sobald man sich auf Gott oder christliche Werte beruft, wird die Keule des Fundamentalismus geschleudert und gesellschaftliche Stigmatisierung und Ausgrenzung betrieben. Doch davon lässt sich Orbán offenbar nicht beeindrucken.
Im zweiten Teil dieses Beitrags werden – neben einer Analyse der Gegner Orbáns – konkrete Bereiche, in denen die Kritik an Ungarn besonders entbrannt ist, wie Verfassungsgericht, Wirtschaft, Finanzen, Ehe und Familie, Zusammenarbeit mit Kirchen und Schutz des ungeborenen Lebens näher untersucht.

Mangelnde Diversität „ist im Journalismus eine dringende Herausforderung“. Zu diesem Schluss kommt die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) aufgrund einer neuen Studie.
Massenmedien sollen Normen und gesellschaftliche Werte vermitteln. Doch ausgewogen können sie das nur tun, wenn Journalisten sich in ihrer Grundhaltung unterscheiden und verschiedene Standpunkte einnehmen.
Ausgewogene Berichterstattung?
Eine neue repräsentative Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) von 2023 zeigt, dass diese Grundbedingung nicht erfüllt ist. 76 Prozent der befragten Journalisten verorteten sich selbst politisch links der Mitte. Ob es sich um private oder öffentliche Medien handelt, spielte hierbei keine Rolle.
Neu ist diese Tendenz nicht. Schon seit langem verortet sich die Mehrheit der Journalisten im linken oder eher linken Spektrum. Doch der Trend scheint sich zu verstärken. Bei einer Umfrage unter SRG-Journalisten von 2014 bis 2016 waren es noch knapp 70 Prozent. Es stellt sich die Frage, welche Konsequenzen das für die politische Berichterstattung in der Schweiz hat. Denn bei diesen Zahlenverhältnissen ist zu vermuten, dass Fakten einseitig beleuchtet und präsentiert werden.
Dazu passt auch, dass viele Journalisten klagen, ihre redaktionelle Freiheit nehme immer mehr ab. Der Leistungsdruck dagegen wächst. Zusätzlich plagen viele die Sorge, in naher Zukunft ihren Job zu verlieren. Studienleiter Vinzenz Wyss warnt daher, Journalisten könnten immer weniger „Desinformation entgegenwirken und konstruktiven, lösungsorientierten Journalismus realisieren“.
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Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/drei-viertel-aller-journalisten-links-der-mitte/

Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat gegen den UNO-Migrationspakt ausgesprochen. Am Ende entschied eine deutliche Ratsmehrheit, dass die Schweiz ihm nicht beitreten soll. Damit liegt es nun am Bundesrat, der UNO diesen Entscheid mitzuteilen.
Von Ralph Studer
Was erwartet wurde, trat am 12. Dezember 2024 ein: Der UNO-Migrationspakt (kurz „Pakt“) fand nach dem Ständerat auch im Nationalrat keine Zustimmung.
Undurchsichtig und politisch gefährlich
Bereits im Vorfeld sprach sich die vorberatende staatspolitische Kommission des Nationalrats gegen den Pakt aus. Für die Kommissionsmehrheit setzte sich Christian Wasserfallen (FDP) anlässlich der nationalrätlichen Debatte für ein Nein zum Pakt ein: „Die Problematik des Paktes besteht darin, dass beim Ziel ‚Integriertes, sicheres und koordinieren Grenzmanagement‘ quasi stipuliert wird, dass alle Migrantinnen und Migranten, die an die Grenze kommen, im Prinzip die gleichen Rechte haben. Faktisch ist das einfach nicht so. Ein Asylmigrant, der zum Beispiel gemäss Dublin-Verfahren über die Grenze kommen will, hat nicht dieselben Rechte wie ein entsandter Handwerker, der aus dem grenznahen Ausland in die Schweiz kommt.“
Wasserfallen ging noch weiter: „Die grundlegende Schwäche und die Vermischung dieser verschiedenen Arten von Migration machen diesen Migrationspakt undurchsichtig und vor allem politisch etwas gefährlich.“ Dies zeigt sich für den Berner Nationalrat eindeutig an den Formulierungen des Pakts: „Die Zielsetzungen, die in diesem Migrationspakt auf 32 Seiten ausgebreitet werden, beginnen mit den Worten ‚Wir verpflichten uns…‘. (…) Es ist klar: Wenn man sich politisch verpflichtet, müssen dann aufgrund dieser Verpflichtungen in innerstaatlichen Rechten – sei es im Entsendegesetz, im Arbeitsgesetz, im Asylgesetz oder im Ausländergesetz etc. – diese Verpflichtungen auch entsprechend umgesetzt werden, sonst macht man ja keinen Pakt.“
„Man sollte nicht naiv sein“
Dass viele afrikanische Länder diesen Pakt unterstützen, ist für Wasserfallen nicht verwunderlich: „Da sollte man nicht naiv sein. Es gibt viele Länder, welche die Migration effektiv als Geschäftsmodell betreiben. Und je mehr reguläre Migration nach der Tonalität und dem Wording dieses Paktes entstehen kann, desto mehr Einnahmequellen haben diese Länder.“ Auch Beat Rieder (Die Mitte) zeigte bereits anlässlich der ständerätlichen Debatte im September 2024 – mit Verweis auf die demographische Entwicklung –, warum die meisten afrikanischen Staaten dem Pakt zustimmen.
Nationalrat folgt der Kommissionsmehrheit
Wasserfallen ist bei einer Annahme auch überzeugt, dass für die Schweiz aufgrund der Verpflichtungen und der verschiedenen Ziele des Pakts „das Korsett der Handlungsfähigkeit in Bezug auf Migrationsfragen, namentlich bei der Asylmigration, sehr viel enger“ wird.
Mit klarem Abstimmungsergebnis folgte der Nationalrat seiner Kommissionsmehrheit und lehnte den Beitritt zum Pakt ab.
Zukunft CH begrüsst diesen Entscheid
Erfreut über diesen Entscheid des Nationalrats zeigt sich die Stiftung Zukunft CH, die sich in der Vergangenheit klar und dezidiert gegen diesen Pakt einsetzte. In ihrer letzten Stellungnahme verdeutlichte Zukunft CH nochmals die Gründe hierfür:
- starke Selbstverpflichtung der Schweiz und politische Verbindlichkeit
- Erhöhung des politischen Drucks bei der Verteilung von Migranten und Flüchtlingen
- Einschränkung der Meinungsfreiheit, da Kritik an Migration unterbunden wird
- Migrationspakt geht zu Lasten der einheimischen Arbeitnehmer
- Migration ist der falsche Anreiz und schafft neue Probleme
Wie geht es weiter?
Mit diesem negativen Entscheid des Nationalrats haben somit beide Parlamentskammern den UNO-Migrationspakt abgelehnt. Damit liegt es nun am Bundesrat, einen Brief an den UNO-Generalsekretär zu schicken, mit der Mitteilung, dass die Schweiz dem Pakt definitiv nicht beitritt.
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Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/parlament-lehnt-uno-migrationspakt-ab/

Seit der Annahme der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) am 1. Juni 2024 in Genf wird die Kritik an den WHO-Verträgen immer lauter. Obwohl die IGV erhebliche Folgen für die Schweiz hätten, macht der Bundesrat bis heute keine Anstalten, sein Widerspruchsrecht dagegen auszuüben. Deshalb hat nun die Interessengemeinschaft „Opting-out IGV“ die Online-Petition „Keine Änderung der IGV“ lanciert.
Von Ralph Studer
Seit ihrer Verabschiedung am 1. Juni 2024 anlässlich der Weltgesundheitsversammlung in Genf stehen die IGV-Änderungen im Fokus. Ungeachtet des klaren gegenteiligen Vertragsinhalts wiederholt der Bundesrat gebetsmühlenartig, dass die Änderungen „eher geringfügig und technischer Natur“ (siehe NZZ-Interview vom 5. Dezember 2023 mit Nora Kronig, ehemalige Chef-Diplomatin des BAG) bzw. „technischer Natur und von beschränkter Tragweite“ seien (siehe Ausführungen der Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider bei der Behandlung der Motion 22.3546 im Ständerat am 26. September 2024).
Massive Auswirkungen für die Schweiz
Diesen bundesrätlichen Aussagen ist klar zu widersprechen. Die IGV-Änderungen sind weitreichend und hätten einschneidende Folgen für die Souveränität der Schweiz und die von der Bundesverfassung garantierten Freiheitsrechte. Die Auswirkungen gehen dabei weit über die Gesundheit hinaus. Sowohl die Wirtschaft als auch die Gesellschaft insgesamt sind davon betroffen. So wird zum Beispiel zukünftig von der WHO festgelegt, was als Fehlinformation oder als Desinformation zu gelten hat. Die WHO wird also zu einer Art Zensurbehörde. Dadurch werden die von der Bundesverfassung garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit und die Medienfreiheit verletzt.
Sollten die IGV-Änderungen in Kraft treten, wäre auch der einzelne Bürger massiv betroffen: Überwachung und Digitalisierung, Informationskontrolle, einseitiges Ausrufen eines Lockdowns durch den WHO-Generaldirektor (zum Beispiel wegen Klimawandels), Testzertifikat und Impfzertifikat, Impfzwang, Quarantäne und Isolation, Contact Tracing und Ähnliches.
Zudem wird die Umsetzung der IGV zu massiven finanziellen Mehraufwendungen für Bund und Kantone führen. Die WHO hat bereits angekündigt, dass sie ihr Budget von aktuell 3 Milliarden US-Dollar auf 30 Milliarden US-Dollar erhöhen wird.
Machtausbau bei der WHO
Mit den geänderten IGV erhält die WHO stark erweiterte Kompetenzen zur Ausrufung eines Pandemienotstandes. Sie entscheidet über „relevante Gesundheitsprodukte“ (einschliesslich experimenteller Substanzen und Notfallzulassung) und unterliegt keiner Überprüfung bezüglich ihrer Deklarationen, Empfehlungen und Informationen. Ihre Organe sind nicht demokratisch legitimiert.
Die Covid-19-Krise hat aufgezeigt, dass die WHO auf die Schweiz bezüglich Dauer einer Pandemie, Definition des Notrechtsstatus, Vorgaben zur Krankheit und Überprüfung durch die Gerichte massgeblich Einfluss genommen hat. Das wird sich mit den IGV-Änderungen noch verstärken.
Die Frist läuft
Die Frist für die Widerspruchserklärung des Bundesrats („Opting-out“) gegen die geänderten IGV läuft bis zum 19. Juli 2025. Lehnt der Bundesrat diese nicht innerhalb der besagten Frist gegenüber der WHO ab, würden diese automatisch am 19. September 2025 in Kraft treten und für die Schweiz verbindlich werden.
Inhalt der Petition
Um dies zu verhindern, hat der Bundesrat gemäss der Online-Petition „Keine Änderung der IGV“ unverzüglich (spätestens bis 19. Juli 2025) das Widerspruchsrecht auszuüben und die Ablehnung der Änderungen gegenüber der WHO zu erklären. Hier steht das Parlament als Oberaufsicht in der Pflicht, den Bundesrat zu den erforderlichen Erklärungen gegenüber der WHO zu veranlassen. Nur so erlangen diese Änderungen nicht automatisch für die Schweiz Geltung. Und nur so ist gewährleistet, dass die IGV das für die Schweiz innerstaatlich vorgeschriebene Verfahren durchlaufen.
Hier geht es zum Unterzeichnen: Petition „Keine Änderung der IGV“
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/who-online-petition-keine-aenderung-der-igv/

Weihnachten gilt als das Fest der Liebe und der Familie. Es erinnert an die Geburt Jesu vor mehr als 2000 Jahren, umgeben von seinem irdischen Vater Josef und seiner Mutter Maria. Ein Idyll und eine Provokation für unsere heutige Gesellschaft. Diese stellt in ihrem Streben nach absoluter Gleichheit selbst die natürliche Familie zur Disposition und erhebt die Forderung nach Legalisierung der Leihmutterschaft. Einige „politisch inkorrekte“ Gedanken dazu.
Von Ralph Studer
„Leihmutterschaft“, so Pirmin Müller, Präsident Neuer Rütlibund, „ist ein beschönigender Ausdruck dafür, dass eine Frau ihre Gebärmutter über Monate hinweg gegen Barzahlung vermietet und sich den vertraglichen Bedingungen der Auftraggeber unterwirft. Richtigerweise muss von Mietmutterschaft gesprochen werden. Die Frau wird zu einem menschlichen Brutkasten degradiert und damit ihrer Menschenwürde beraubt.“ Diese Worte schreibt Müller im Vorwort zur aktuell erschienenen Broschüre „Leihmutterschaft – Ausbeutung von Frauen und Kindern“ des Neuen Rütlibunds.
Das grosse Geschäft mit der Vermietung des Frauenkörpers
Eine Leihmutter ist eine Frau, die im Auftragsverhältnis ein Kind austrägt, das nach der Geburt den Auftraggebern ausgehändigt wird. Heute ist die sogenannte „gestationelle“ Leihmutterschaft der Regelfall: Die Leihmutter ist mit dem ausgetragenen Kind biologisch nicht verwandt. Das heisst, die austragende Mutter bekommt die befruchtete Eizelle einer anderen Frau eingesetzt. „Ohne genetische Verwandtschaft“, so die Broschüre, „eröffnen sich neue, lukrative Geschäftszweige für die Fruchtbarkeitskliniken. Es braucht immer die In-vitro-Fertilisation (IVF), den Handel und die Lagerung von Eizellen und Embryonen.“ Dazu kommt die Durchführung der Pränataldiagnostik. In den USA kostet ein Kind zwischen 110‘000 und 170‘000 Dollar, davon erhält die Leihmutter rund 35‘000 Dollar.
Dass sich hier ein unendliches Geschäftspotenzial eröffnet, hängt massgeblich von zwei Aspekten ab: In immer mehr Ländern wird Kinderlosigkeit als Krankheit definiert. Zudem werden die reproduktionsmedizinischen Eingriffe auf alle Personen ausgedehnt, auch auf Alleinstehende und gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Gemäss einer Arbeitsgruppe der WHO sollen in Zukunft Menschen als „unfruchtbar“ gelten, wenn sie keinen geeigneten Sexualpartner gefunden haben.
Schwere Missbrauchsfälle durch Leihmutterschaft
Wiederholt kam es mittels Leihmutterschaft weltweit zu Exzessen des Menschenhandels. Nachfolgend seien zwei Fälle solchen Missbrauchs herausgegriffen. Dennis S., ein 38-jähriger Pädophiler aus Berlin, besorgte sich beispielsweise 2016 auf Zypern über eine Leihmutter einen Jungen. Obwohl bereits wegen des Besitzes von Kinderpornographie vorbestraft, bekam er problemlos das alleinige Sorgerecht. Der Pädophile missbrauchte den Sohn mehrmals vor laufender Handy-Kamera und stellte die Bilder ins Darknet.
In den USA verhaftete die Polizei ein schwules Paar, das die adoptierten Söhne sexuell missbraucht und im Internet bei einem Pädophilenring angeboten hatte.
Ausbeutung der Leihmütter
Nicht nur der Missbrauch an Kindern ruft nach einer klaren gesetzlichen Regelung, sondern auch die Ausbeutung der Leihmütter. Diese gehören oft einer niedrigeren sozialen Klasse und nicht selten auch einer anderen Ethnie an als die Arbeitgeber.
In Ländern wie Georgien, Kambodscha oder der Ukraine erhält man ein Kind aus einer Leihmutterschaft bereits ab einem Preis von 35‘000 Euro. Dies führt dazu, dass Leihmütter arme Frauen mit geringer Bildung sind. Häufig leben sie für die Zeit ihrer Schwangerschaft in von den Agenturen abgeschotteten und überwachten Wohnungen. Aufgrund ihrer Lebensumstände und finanziellen Schwierigkeiten stehen diese Frauen in ausweglosen und verzweifelten Situationen, die von den Agenturen ausgenutzt werden.
Von einem gravierenden Fall berichtete die britische Zeitung „The Guardian“. Die weltweit tätige Agentur „New Life Global“ liess Leihmüttern standardmässig zwei oder drei Embryonen auf einmal einsetzen. Kranke Embryos und unerwünschte Geschlechter werden dann wieder abgetrieben.
Folgen für die Kinder
Bei einer Leihmutterschaft können bis zu fünf Personen an einer „Familie“ beteiligt sein: Der genetische Vater (Samenspender), die genetische Mutter (Eizellspenderin), die Leihmutter und die sozialen Eltern, bei denen das Kind aufwächst. „Mit der Logik des Herstellens“, so die Broschüre, „wird das Kind zur produzierten Sache, es ist nicht jemand, sondern etwas: Tausendfach hergestellt, auf Qualität geprüft, aufbewahrt in Kühltruhen, tausendfach vernichtet.“
Gravierend sind auch die Auswirkungen auf die durch Leihmutterschaft geborenen Kinder. Dauerhafte Identitätsprobleme, mangelndes Selbstwertgefühl und psychische Gesundheitsstörungen können während des ganzen Lebens auftreten.
Die Casablanca Declaration
Olivia Maurel, die 1991 in den USA durch Leihmutterschaft zur Welt kam, ist eine bekannte Kämpferin für das Verbot der verhängnisvollen Praxis der Leihmutterschaft. Maurel ist Sprecherin der „Casablanca Declaration“, die sich gegen die Legalisierung und für ein weltweites Verbot der Leihmutterschaft einsetzt. Diese Erklärung soll Staaten helfen, ein internationales Übereinkommen zur Abschaffung der Leihmutterschaft durchzusetzen.
In einem Interview mit dem Magazin von Zukunft CH meinte Maurel: „Mein Kampf dagegen ist so vehement, weil man das Recht dieser Kinder und Frauen so gut und so schnell verteidigen muss. Und ebenso dringlich ist es, die Menschen über die Realität der Leihmutterschaft aufzuklären, da sie sich in enormem Tempo in allen Ländern ausbreitet.“ Die Leihmutterschaft ist mittlerweile ein offener Markt, „auf dem Kinder verkauft und Körper von Frauen vermietet werden.“ Es ist unethisch, auf dem Rücken dieser Frauen und Kinder Geld zu verdienen. Man legalisiert diese Art von Menschenhandel, so als wäre es das Normalste, den Kinderwunsch von Paaren auf diese Art zu erfüllen. Maurel bringt es auf den Punkt: „Für den Einsatz von Leihmutterschaft gibt es keine Rechtfertigung: Es gibt kein ‚Recht’ darauf, ein Kind zu bekommen.“
Abschaffung als einzig logische Schlussfolgerung
Schon seit Langem kämpft auch die bekannte Journalistin Birgit Kelle für die Abschaffung der Leihmutterschaft. „Wer den Bauch einer Frau als Brutkasten anmietet“, so die Journalistin, „dafür ihre körperliche und seelische Gesundheit riskiert und ihr anschliessend das Kind abkauft, macht sich des Menschenhandels schuldig. Alles andere ist Schönfärberei“.
Klarer lässt es sich nicht formulieren. Umso unverständlicher ist deshalb der Entscheid der Nationalen Ethikkommission (NEK), die sich für die Zulassung der Leihmutterschaft und der Eizellenspende ausgesprochen hat. Letztere ist eine Voraussetzung für das Leihmutterschaftsgeschäft.
Leihmutterschaft lässt sich nicht regeln, sondern nur weltweit verbieten, schreibt Kelle. Das ist die einzig logische Schlussfolgerung. Zu Recht fordert deshalb der Neue Rütlibund am Ende seiner Broschüre Bundesrat und Parlament auf, die Casablanca Declaration zu unterzeichnen und auf die weltweite Abschaffung der Leihmutterschaft hinzuwirken.
Passend zu diesem Thema:
Zukunft CH hat zum Thema Leihmutterschaft und Eizellenspende ebenfalls eine Broschüre erstellt mit dem Titel: „Kind auf Bestellung? Fortpflanzungsmedizin zwischen Machbarkeit und Kindeswohl“. Diese kann über das Bestellformular bezogen werden kann (Bestellungen aus dem Ausland nur bei Übernahme des Portos).
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/leihmutterschaft-ist-menschenhandel-alles-andere-ist-schoenfaerberei/

Die Schwarze Madonna in der Gnadenkapelle von Einsiedeln war Mitte November Ziel eines verstörenden Vorfalls. Ein 17-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan riss der Statue die Kleider ab, schlug auf sie ein und setzte sich ihre Krone auf den Kopf. Was nach einem Einzelfall aussieht, ist weltweit zu einer besorgniserregenden Realität geworden: Gewalt gegen Christen und christliche Stätten haben ein gravierendes Mass angenommen.
Von Ralph Studer
Das Gnadenbild von Einsiedeln ist weit über die Landesgrenzen bekannt und gilt als eines der bedeutendsten Wallfahrtsziele Europas. Am 16. November 2024 wurde das Einsiedler Heiligtum Gegenstand eines Gewaltakts. „In Gegenwart vieler betender Pilgerinnen und Pilger entkleidete eine verwirrte Person gewaltsam die Schwarze Madonna“, schreibt das Kloster Einsiedeln auf seiner Webseite.
Genauere Untersuchungen nötig
Eine Augenzeugin erzählte einem Journalisten der CH-Media-Zeitungen, es sei den anwesenden Priestern gelungen, den Täter festzuhalten und davon abzuhalten, weiteren Schaden anzurichten. Kurz darauf sei die Polizei mit Blaulicht vorgefahren und habe ihn mitgenommen.
Der Angriff wirft Fragen nach den Hintergründen des Täters auf. Bisher gibt es keine Informationen zu einem möglichen religiösen oder politischen Motiv. In jedem Fall ist eine gründliche Untersuchung, auch im Hinblick auf die psychische Gesundheit des Mannes, angezeigt. Dies umso mehr, als Übergriffe auf Christen und christliche Stätten in unseren Medien und in der Politik kaum Beachtung finden bzw. ausgeblendet werden.
Weltweite Entwicklung
Unabhängig von diesem verstörenden Vorfall von Einsiedeln zeigt ein Blick auf die weltweite Entwicklung, dass Schändungen und Zerstörungen von christlichen Kirchen und Heiligtümern, aber auch von christlichen Schulen und Krankenhäusern massiv zugenommen haben. Dies berichtet das internationale Hilfswerk Open Doors. Im Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 des neuen Weltverfolgungsindex 2024 (WVI) wurden 14‘766 christliche Gebäude zerstört oder geschlossen.
Die Lage in China und Indien
Die Zahlen zeigen, dass Kirchen in China (geschätzte 10‘000 geschlossene Kirchen) und Indien (2228 angegriffene Kirchen) am stärksten von Schliessung oder Zerstörung bedroht sind. Auf diese beiden Länder entfallen nach den Schilderungen von Open Doors fast 83 Prozent aller im Bericht erwähnten Fälle.
In China sind eine Reihe alter und neuer autoritärer Massnahmen der Grund für die massenhafte Schliessung von Kirchen. Dagegen verüben in Indien überwiegend gewalttätige Menschenansammlungen Angriffe auf Kirchen. Im indischen Bundesstaat Manipur wurden im Mai 2023 insgesamt etwa 400 Kirchen zerstört. Mehr als 100 Christen wurden dabei ermordet, Zehntausende von ihnen vertrieben. Die UN äusserte in einer Erklärung ihr Entsetzen über die Gewalt, die vielfach gegen christliche Mädchen und Frauen gerichtet ist.
Eine ähnliche Lage zeigt sich auch in Pakistan. Wiederholt finden sich im Bericht „Hört ihre Schreie“ des Hilfswerks „Kirche in Not“ Schilderungen von Entführungen und Zwangskonversionen christlicher Frauen und Mädchen.
Eskalierende Christenverfolgung in Afrika
Mehr als 82 Prozent der weltweit laut WVI wegen ihres Glaubens getöteten Christen lebten in Nigeria. In Subsahara-Afrika wurden weitaus mehr Morde im Zusammenhang mit dem Glauben verübt als in jeder anderen Region auf dem WVI.
Auch in Äthiopien spitzt sich die Lage zu. Dort nahm die Zahl der Angriffe auf Kirchen und Schulen dramatisch zu. Innerhalb eines Jahres schnellte die Zahl von 22 auf 284. In Burkina Faso und der Zentralafrikanischen Republik stieg die Zahl der verbrannten, geplünderten oder beschlagnahmten Geschäfte in christlichem Besitz sprunghaft an. Weiteren afrikanischen Ländern auf dem WVI droht eine ähnliche Entwicklung.
„Die Bedrohung durch militante Islamisten in Subsahara-Afrika hat sich so verschärft, dass viele Christen in der Region zunehmend Angst haben“, erläutert Frans Veerman, Leiter von World Watch Research, der Forschungsabteilung von Open Doors.
Verschiebung vom Nahen Osten nach Afrika
Wie Open Doors weiter berichtet, wurden mindestens 16,2 Millionen Christen in Subsahara-Afrika bis Ende 2022 gewaltsam vertrieben, davon über hunderttausend als direkte Reaktion auf religiöse Verfolgung. Auch „Kirche in Not“ äussert seine Besorgnis zur Situation in Afrika. Diese Entwicklung werfe „Fragen zum langfristigen Überleben der Kirche in afrikanischen Schlüsselregionen auf“.
Die Ursachen der Gewaltspirale gegen Christen in Afrika liegt im „Epizentrum islamistischer Gewalt“, das sich vom Nahen Osten aus nach Afrika verlagert hat, erklärte die geschäftsführende Präsidentin von „Kirche in Not“, Regina Lynch. In den untersuchten afrikanischen Ländern wie Burkina Faso, Mosambik oder Nigeria lösten „islamistische Angriffe eine Massenmigration christlicher Gemeinschaften aus“, heißt es dazu im Bericht „Verfolgt und vergessen?“ des Hilfswerks.
Radikal-islamische Gruppen, die instabile politische Verhältnisse ausnutzen, sind auf dem gesamten afrikanischen Kontinent verbreitet. Umbrüche in der Regierungsführung und daraus resultierende Unsicherheit haben den dschihadistischen Aktivitäten Tür und Tor geöffnet, wie sie beispielsweise in Burkina Faso, Mali, Mosambik, Nigeria und Somalia zu beobachten sind.
Einsatz für die verfolgten Christen und Mahnung an uns
Diese Beispiele verdeutlichen, in welcher prekären und lebensbedrohenden Lage sich viele Christen weltweit befinden. „Die Verfolger sind“, so Markus Rode, Leiter von Open Doors Deutschland, „zumeist islamistische, hinduistische, buddhistische oder kommunistische Regime und Gruppierungen sowie Autokraten und kriminelle Banden.“ Rode appellierte an Politik und Medien, sich stärker für die Religionsfreiheit von Millionen verfolgter Christen einzusetzen: „Wir schreiben das Jahr 2024 nach Christi Geburt und müssen eine schier entfesselte Gewalt gegen Christen erleben.“
Weil sich Menschen zu Jesus Christus bekennen, werden sie zu Zehntausenden vertrieben, geschlagen oder verschwinden in Arbeitslagern. Doch trotz Verfolgung und Gewalt ist den verfolgten Gebieten kein Rückgang der religiösen Praxis zu verzeichnen. „Die Christen, die getötet wurden, haben ihr Blut nicht umsonst vergossen. Viele Menschen werden angezogen vom Glauben.“, so Bischof Gerald Mamman Musa aus Nigeria.
Das weltweite Leid verfolgter Christen muss uns aufrütteln. Gleichzeitig muss es uns auch ins Bewusstsein rufen, was in Europa passieren kann, wenn der Islam zunehmend stärker wird und seinen Einfluss in Staat und Politik ausbaut. „Wenn der Islam an die Macht kommt“, so die deutsche Sozialwissenschaftlerin Necla Kelek, „ist ein Land verloren.“
Aufruf an die internationale Gemeinschaft
Dieser Entwicklung ist mit aller Kraft entgegenzuwirken. Philippe Fonjallaz, Direktor von Open Doors Schweiz, sagte deutlich: „Wir rufen die internationale Gemeinschaft auf, sich ihrer Verantwortung bewusst zu werden und einzugreifen, damit die betroffenen Regierungen Massnahmen ergreifen, um ihre Bevölkerung zu schützen und dem Recht der Christen, ihren Glauben in Frieden zu leben, Geltung zu verschaffen.“ Diesem Aufruf ist nichts hinzuzufügen.
Passend zum Thema: Zukunft CH zeigt im neuen Bulletin „Im Fokus: Mehr Islam – weniger Europa?“, wie der Islam zunehmend auch in Europa an Einfluss durch islamische Parteien und Politiker mit islamischem Hintergrund gewinnt. Die Publikation gibt einen Überblick über die Auswirkungen des Islam auf politische, soziale und kulturelle Aspekte in Europa. Bestellen Sie jetzt die Sonderausgabe über das Bestellformular oder per Telefon unter Tel. 052 268 65 00. (Bestellungen aus dem Ausland nur bei Übernahme des Portos.)
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/einsiedeln-ist-nur-die-speerspitze/

Durch die Corona-Massnahmen und die WHO-Verhandlungen ist bei Teilen der Bevölkerung das Vertrauen in die bundesrätliche Politik verloren gegangen. Auch das gegenwärtige Verhalten des Bundesrats zu den WHO-Verträgen stärkt die Beziehungen zum Volk nicht, im Gegenteil. Dies zeigt eine genauere Analyse der bundesrätlichen Aussagen. Die Ziele und Absichten des Bundesrats bleiben weiterhin unklar.
Von Ralph Studer
Verschiedene National- und Ständerate haben mittlerweile politische Vorstösse zu den beiden WHO-Verträgen zuhanden des Bundesrats eingereicht. Darin ging es insbesondere um Fragen zu den inhaltlichen Bestimmungen der mittlerweile „angenommenen“ Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und des geplanten Pandemievertrags. Aber auch die entscheidende Frage, ob beide WHO-Verträge dem Parlament zur Abstimmung unterbreitet werden, ist Thema.
Bundesrat widersprüchlich
Auffällig ist, dass die bundesrätlichen Stellungnahmen zu diesen Vorstössen stets gleichlautend und ohne wirkliche Aussagekraft sind. Auch fehlen Informationen und Antworten zum Vertragsinhalt und zu den kritischen Fragestellungen der Parlamentarier. Dieses Verhalten ist umso weniger nachvollziehbar, da der Bundesrat beispielsweise in der Motion 23.4414 beteuert, „transparente Informationen über den Stand der laufenden Verhandlungen abzugeben“.
Keine Meinungsbildung möglich
Weiters hält der Bundesrat fast schon stereotyp fest, dass die Schweiz „souverän“ über den Pandemievertrag (Motion 24.7178) bzw. als „souveräner Mitgliedstaat“ frei entscheidet (Motion 24.3175), ob sie den IGV zustimmt. Eine kritische Auseinandersetzung bzw. inhaltliche Aufklärungsarbeit seitens Bundesrat findet nicht statt. So kann sich weder das Parlament noch die Bevölkerung ein wirkliches Urteil über diese Verträge bilden. Ein Meinungsbildungsprozess, wie er für eine lebendige Demokratie selbstverständlich ist, wird dadurch verunmöglicht.
Frist läuft
Dies ist umso gravierender, als beispielsweise die Frist für die Widerspruchserklärung des Bundesrats bezüglich IGV nur noch bis zum 19. Juli 2025 läuft und bis heute unklar ist, ob das Parlament (unter Einbezug des Referendums) über die IGV-Änderungen abstimmt. Lehnt der Bundesrat die IGV-Änderungen nicht innerhalb der besagten Frist gegenüber der WHO ab, würden diese automatisch am 19. September 2025 in Kraft treten und für die Schweiz verbindlich werden.
Trotz Ablehnung des Bundesrats angenommen
Wenig Vertrauen fördernd ist auch die bundesrätliche Ablehnung der beiden Motionen 22.3546 und 24.3173, und dies ohne wirklich stichhaltige Argumente. Beide Motionen setzten sich dafür ein, dass die WHO-Verträge dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden.
Die mündlichen Debatten im National- und Ständerat haben jedenfalls gezeigt, dass die IGV-Änderungen und der Pandemievertrag zusammenhängen und damit im politischen Prozess gleichbehandelt werden müssen. Dies ist auch das Fazit des Rechtsgutachtens von Frau Professor Dr. Isabelle Häner. Für beide völkerrechtlichen Verträge soll das gleiche innerstaatliche Genehmigungsverfahren zur Anwendung gelangen.
Folgerichtig bedeutet die durch National- und Ständerat angenommene Motion 22.3546, dass nicht nur der Pandemievertrag, sondern auch die geänderten IGV dem Parlament vorzulegen sind. An diese rechtlichen und demokratiepolitischen Vorgaben ist auch der Bundesrat gebunden. Hält er sich nicht daran, verliert er seine Glaubwürdigkeit und verpasst eine wesentliche Chance, das verlorene Vertrauen wiederherzustellen.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/who-vertraege-verpasste-chance-des-bundesrats/

Der Fall der ehemaligen finnischen Innenministerin Päivi Räsänen hat in der Vergangenheit hohe Wellen geschlagen. Nun äusserte sich Räsänen sehr persönlich zu ihren Erfahrungen während dieses langwierigen Gerichtsverfahrens. Aussagen, die beeindrucken und aufhorchen lassen.
Von Ralph Studer
Päivi Räsänen ist seit über 25 Jahren Parlamentsabgeordnete in Finnland. Sie war Innenministerin und Vorsitzende der finnischen Christdemokraten. 2019 hinterfragte sie in einem Tweet das offizielle Sponsoring der finnisch-lutherischen Kirche für die LGBTQ-Veranstaltung „Pride 2019“. Ihrem Tweet hängte sie auch ein Bild mit Bibelversen aus Kapitel 1 des Römerbriefs des Apostels Paulus an. Dafür wurde sie wegen „Hassrede“ angezeigt und von der Generalstaatsanwältin angeklagt.
Trotz zweifachem Freispruch geht das Verfahren weiter
Bereits fünf Jahre dauert nun dieser Rechtsstreit und ein Ende ist noch nicht in Sicht. Das Verfahren umfasste lange polizeiliche Verhöre und Verhandlungen vor Bezirksgericht und Berufungsgericht. In beiden Instanzen sprachen die Richter Räsänen vom Vorwurf der „Hassrede“ frei. Die Staatsanwältin zog das letzte Urteil erneut weiter und argumentierte, die von Räsänen verwendeten biblischen Ansichten über die Sünde seien „Hassrede“ und eine kriminelle Beleidung einer Minderheit.
Aktuell ist der Fall vor dem obersten finnischen Gerichtshof hängig, bei welchem Räsänen von der Menschenrechtsorganisation „ADF International“ rechtlich vertreten wird. Die Politikerin zeigte sich in diesem gesamten Verfahren stets kämpferisch und will den Fall – falls nötig – bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg weiterziehen.
Sich dem Kampf stellen
Unlängst sprach Räsänen sehr persönlich über ihre Erfahrungen in diesem Verfahren. Sie habe von Anfang an das tiefe Gefühl gehabt, dass der gesamte Prozess in Gottes Hand liege und einen Sinn habe. Diesen Kampf habe sie als ihre Berufung betrachtet. Und sie werde „sich nicht dafür entschuldigen, was der Apostel Paulus gesagt“ habe.
Doch lassen wir die ehemalige finnische Ministerin selbst direkt zu Wort kommen. Ihre Aussagen berühren und zeigen eine reife Frau, die den Einsatz nicht scheut, sondern sich dieser Herausforderung voll und ganz stellt:
„Die grösste Überraschung während dieses Gerichtsverfahrens war jedoch, wie viel Freude und Möglichkeiten sich dadurch eröffnet haben. Ich habe viel mehr gewonnen als verloren. (…) Ich bin gesegnet durch die unerschütterliche Unterstützung meiner Liebsten. Mein lieber Mann Niilo ist Pastor und Doktor der Theologie; wir haben fünf Kinder mit ihren Familien und 12 reizende Enkelkinder. Sie alle haben mir zur Seite gestanden, mich ermutigt, stark zu bleiben, und für mich gebetet. Es ist bemerkenswert, wie Gott dieses Gerichtsverfahren genutzt hat. Während dieser Tortur habe ich ganz konkret die Macht des Gebets für Finnland und mich gespürt. Dieser Fall hat mir wunderbare Möglichkeiten eröffnet, den Menschen zu sagen, dass die Lösung für das Problem der Sünde in der Bibel liegt.“
Sie bezeichnete es als „aussergewöhnliche Chance (…), in Gerichtssälen und durch Live-Übertragungen und Pressekonferenzen direkt vor finnischen Familien von Jesus zu zeugen.“ Ein 22-jähriger Mann „mit einem LGBTQ-Hintergrund“ sei durch eines ihrer Radiointerviews zum Christentum gekommen. In „Tausenden von Nachrichten“ aus der ganzen Welt hätten Menschen ihr mitgeteilt, „wie Gott sie durch diesen Fall ermutigt hat, zu beten und seinem Wort zu vertrauen“. So sei sie „all den Brüdern und Schwestern in Christus“ für die Unterstützung sehr dankbar.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/ich-werde-mich-nicht-dafuer-entschuldigen-was-der-apostel-paulus-gesagt-hat/

Der Gründungsrektor der Pädagogischen Hochschule Zug, Dr. phil. Carl Bossard, ist ein Mann mit Herz und Leidenschaft für die Schule und für die Schüler. Er plädiert für angeleitetes und strukturiertes Unterrichten und lehnt die Reduktion des Lehrers auf einen Lerncoach ab. Damit werde “die Verantwortung fürs Lernen wegdelegiert – an das Kind und vermehrt auch an Maschinen”. Bossard fragt sich auch nach dem Menschenbild im aktuellen Lehrplan. Im Lehrplan 21, so der Bildungsexperte, werde der Mensch seines Erachtens aufs Können reduziert.
Zukunft CH: Herr Bossard, in Ihren Beiträgen und Vorträgen sprechen Sie oft davon, dass sich schulische Bildung im Dreieck zwischen Lehrer, Kind und Unterrichtsinhalt vollziehe. Was meinen Sie damit genau?
Bossard: Lassen Sie mich die Frage anhand eines Beispiels erläutern: Jeder junge Mensch hat nur eine Bildungsbiographie. Darum ist es so entscheidend, wer im Schulzimmer steht – und wie diese Person wirkt. Erfahren hat das auch der Schweizer Schriftsteller Peter Bichsel, später selber Lehrer. Er erzählt: „Ich hatte in der 5. und 6. Klasse in Olten einen wunderbaren Primarlehrer: Er hat mich von mir selber überzeugt, mich zum Schriftsteller gemacht. Weil er unter dem ganzen Schlamassel von Rechtschreibefehlern entdeckt hat, dass ich gute Aufsätze schreibe. Ich habe ihn geliebt.“ Hieran lässt sich das wichtige Zusammenspiel zwischen dem Schüler Peter Bichsel, seinem Lehrer und dem Unterrichtsinhalt, hier das Texteschreiben, verdeutlichen.
Zukunft CH: Warum ist dieses Zusammenspiel von Lehrer-Schüler-Unterrichtsinhalt für den Lehrerfolg so entscheidend?
Bossard: Zentrale Aufgabe der Schule ist es, die jungen Menschen zu sich selbst und gleichzeitig aus sich heraus zu ihren Möglichkeiten, zu ihren Potenzialen zu führen, wie das Bichsels Lehrer getan hat. In diesem Zusammenspiel von Lehrer-Schüler-Unterrichtsinhalt vollziehen sich die individuellen und sozialen Lern- und Bildungsprozesse. Hier wird die Grundbildung als Basis für alles weitere Lernen gelegt. Hier werden beispielsweise die elementaren Kulturtechniken Lesen, Schreiben, Rechnen aufgebaut. Dazu gehören das Verstehen und Konsolidieren, das Festigen und Üben von Wissen und Können und das Anwenden des Gelernten. Es sind die drei grossen G: Grundkenntnisse, Grundfähigkeiten, Grundhaltungen: Man muss etwas wissen, man muss etwas können, und beides zusammen soll uns besser denken und handeln lassen.
Zukunft CH: Kommen Lehrer heute überhaupt noch zu diesen Lernprozessen?
Bossard: Der Wesenskern der Schule ist heute durch die teilweise wenig koordinierten und überladenen Reformen gefährdet. Über Jahre hinweg hat die heutige Schule viele spürbare Veränderungen erlebt: zusätzliche Fächer mit den zwei frühen Fremdsprachen Englisch und Französisch in der Primarschule, das ganze Qualitätsmanagement, altersdurchmischtes oder jahrgangsübergreifendes Lernen, der Lehrplan 21 mit den eng gerasterten, dreigestuften Kompetenzen und ihren Kontrollen, die Integrative Schule mit dem Ziel der Inklusion und den vielen Absprachen zwischen den zuständigen (Betreuungs-)Personen pro Klasse. Das alles führt zu mehr Vorgaben und Vorschriften von oben und zu einem Ausbau der Bildungsbürokratie.
Zukunft CH: Was bedeutet das für den Unterricht?
Bossard: Manches ist dazugekommen – weggenommen wurde wenig. Die Folgen sind spürbar: Druck und Hektik steigen, Verweilen und Vertiefen des Unterrichtsstoffs nehmen ab. Viele Inhalte können nur noch flüchtig gestreift werden. Sie prägen sich nicht tief ein und bleiben deshalb Bruchstück. Zu vieles muss von den Kindern in zu kurzer Zeit in Eigenverantwortung und Selbststeuerung erarbeitet werden. Lernschwächere und mittelmässige Schüler sind dabei benachteiligt. Das zeigt die Unterrichtsforschung. Darum erstaunt es nicht, dass selbst intelligente Kinder am Ende der Primarschule in den Grundfertigkeiten des Rechnens und Schreibens oft grosse Lücken aufweisen. Wenn sie diese Grundlagen beherrschen, stehen nicht selten engagierte Eltern oder private Nachhilfeinstitute dahinter.
Zukunft CH: Eine Schwierigkeit ist heute auch, dass viele Kinder es nicht mehr schaffen, sich auf eine längere Aufgabe zu konzentrieren. Deshalb wird zunehmend ein Handyverbot in Schulen gefordert. Sind solche Verbote sinnvoll?
Bossard: Die Konzentrationsmühen der Kinder spüren viele Lehrer. Das Handy ist nicht der einzige Ablenkungsgrund. Soll man es verbieten? Ich votiere aus einer liberalen Haltung heraus. Die Schüler zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln zu erziehen und zu bilden, ist ein dialektischer Prozess. Sie müssen lernen, mit den neuen Medien vernünftig umzugehen – und auch den Versuchungen zu widerstehen. So etwas geht nur über Anleitung, nicht über Verbote.
Zukunft CH: Kinder und Jugendliche im Unterricht bei der Stange zu halten, ist für die heutigen Lehrer eine grosse Herausforderung. Wie kann dies gelingen?
Bossard: Das ist für alle Lehrer eine anspruchsvolle Aufgabe – zumal der einzelne Klassenverband heute meist sehr heterogen zusammengesetzt ist und in hohem Masse individualisiert werden muss. Doch das ist mit hohem Energieaufwand auf Seiten der Lehrer verbunden und einer gekonnten Führung im Klassenzimmer.
Zukunft CH: „Es ist ein Fakt,“ sagt die Zürcher Bildungsdirektorin Silvia Steiner, „dass rund 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen nicht mitkommen, egal in welchem Schulsystem.“ Spielt das Schulsystem für den Lernerfolg keine Rolle?
Bossard: Der Satz von Regierungsrätin Silvia Steiner, Präsidentin der Erziehungsdirektorenkonferenz EDK Schweiz, ist für mich unverständlich, ja fahrlässig. Entscheidend ist doch nicht das Schulsystem, entscheidend sind die Lehrer. Das wissen wir aus der Unterrichtsforschung.
Auch der Praxistest zeigt es: Vor einigen Jahren dokumentierte ein Filmexperiment im südschwedischen Malmö eine ganz schwierige Klasse. Sie war verschrien und der Unterricht mit ihr gefürchtet. Im neunten Schuljahr erhielten diese Problemschüler neue Fachlehrer. Erfahrene und pädagogisch versierte. Innerhalb kürzester Zeit veränderte sich das Leistungsbild dieser Gruppe zum Positiven. Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass es auf die Lehrer und ihren Unterricht ankommt. Die Lernprozesse sind’s, nicht die Strukturen!
Zukunft CH: „Buben sind die Bildungsverlierer des vergangenen Jahrzehnts“, sagt der Jugendpsychologe Allan Guggenbühl. Die vielen Schulreformen hätten sich ganz nach den Bedürfnissen der Mädchen gerichtet. Ist die heutige Schule jungenfeindlich?
Bossard: Allan Guggenbühls Aussage kann ich nachvollziehen. Mit den zwei frühen Fremdsprachen ist unsere Primarschule sehr sprachlastig geworden. Realienfächer wie Geschichte beispielweise werden an den Rand gedrängt. Die Reformen favorisieren die Mädchen.
Zukunft CH: In Basel-Stadt und Zürich fordern Volksinitiativen die Wiedereinführung der Förderklassen. Die Studie von Balestra, Eugster und Liebert, auf die sich Befürworter von Förderklassen stützen, zeigt, dass Förderkinder die Leistungen und das Fortkommen der anderen Schüler negativ beeinflussten, sofern es mehr als drei oder vier pro Klasse sind. Die Auswirkungen sind unterschiedlich: Gute Schüler sind kaum betroffen, schwächere hingegen stark. Scheitert das Konzept der integrativen Schule an der Realität?
Bossard: Die Menschen stehen immer zwischen Ideal und Wirklichkeit. Die Wirklichkeit besteht eben aus Realität und Idealität. Das gilt wohl auch für das Ideal der Integration und Inklusion: Begabte Kinder, lernbehinderte Jugendliche, verhaltensauffällige Störenfriede, junge Menschen mit psychischen Problemen – sie alle sollen in der gleichen Klasse Platz finden und gemeinsamen Unterricht erhalten. So will es das Ideal.
In der Wirklichkeit bringt dieses Konzept viele Lehrer und ganze Klassen an die Grenze. Das zeigte neulich eine Umfrage des Vereins Starke Schulen beider Basel. Die Integration von renitenten Kindern und solchen mit Lernbehinderungen senke das Leistungsniveau. 90 Prozent der befragten Lehrer verlangen darum Anpassungen. Dass Volksinitiativen die Wiedereinführung von Kleinklassen fordern, ist verständlich.
Zukunft CH: Führt nicht gerade die integrative Schule in eine „Zweiklassengesellschaft“ und zur Benachteiligung und Stigmatisierung verhaltensauffälliger Kinder?
Bossard: Wir wissen, dass lernschwächere Kinder oft einen geschützten Raum brauchen, einen „Safe Place“, wie es heute heisst. Anders gesagt: Sie fühlen sich in einer separaten Klasse wohler. Hier können sie, von verständnisvollen Lehrern angeleitet und begleitet, bessern lernen. Sie sind dabei nicht dauernd dem Druck der ihnen schulisch überlegenen Kameraden und dem leistungsmässigen Vergleich ausgesetzt. Und sie werden im “normalen” Unterricht nicht separat unterrichtet oder müssen mit der Heilpädagogin das Schulzimmer gar verlassen. Für viele ist das demütigend. Sie werden häufig gar “gehänselt“, wie mir eine engagierte 5./6. Klassenlehrerin vor Kurzem erzählt hat. In der Debatte um die Integration geht das gerne vergessen.
Die Befürworter der forcierten Integration argumentieren: Ein solcher „Safe Place“, sprich eine separate Förderklasse, führe zur Stigmatisierung dieser Kinder. Das mag in Einzelfällen leider vorkommen; die Regel ist es sicher nicht. Förderklassen haben ihren Wert. Das wissen wir von erfahrenen Lehrpersonen und auch von Eltern solcher Kinder.
Zukunft CH: Einen häufigen Streitpunkt bilden die unterschiedlich verstandenen Begriffe „Bildungsgerechtigkeit“ und „Chancengleichheit“. Was bedeuten die Begriffe für Sie? Ist die Chancengleichheit in der Schule überhaupt ein erstrebenswertes Ziel?
Bossard: Das sind in der Tat schwierige Begriffe. Was konkret bedeutet denn Bildungsgerechtigkeit? Zuteilende Gerechtigkeit? (Um-)verteilende Gerechtigkeit oder gar ausgleichende Gerechtigkeit? Ich selber bevorzuge den Begriff der Chancengleichheit. Der Start soll für alle gleich sein, die Wege sind unterschiedlich. Entscheidend ist und bleibt die Lernleistung. Sie ist der einzig sozialneutrale und damit demokratiegemässe Massstab. Wo aber wird nach Lernleistung gemessen? In der Schule, nur in der Schule.
Wir werden die Chancengleichheit vermutlich kaum je erreichen, aber es ist die richtige Ambition. Und sie bleibt als Aufgabe einer jeden Lehrerin, eines jeden Lehrers. Darum sind die Lehrer für die Lernprozesse so eminent wichtig – gerade für sozial eher benachteiligte Kinder.
Zukunft CH „Jugend ohne Geschichte“ titelte die NZZ im Februar 2024 und zeigte den Bedeutungsverlust des Fachs Geschichte in der Schule in den letzten Jahren auf. Auch Sie sagen: „Die Bildungspolitik hat Geschichte systematisch abgewertet.“ Steht das Fach Geschichte vor dem Ende?
Bossard: Als eigenes Fach erschien Geschichte den Schulreformern entbehrlich. Die Bildungspolitik schaffte es ab und schuf sogenannte Sammelfächer: „Natur, Mensch, Gesellschaft“ für die Primarschule, „Räume, Zeiten, Gesellschaften“ für die Oberstufe. Sobald aber eine Disziplin als eigenständiger Bereich verschwindet, verschwindet auch der Inhalt. In den Köpfen der Kinder und Jugendlichen sowieso.
Vor solchen Sammelfächern warnte darum der renommierte Entwicklungspsychologe Franz E. Weinert: „Fächer sind als Wissenssysteme unerlässlich für kognitives Lernen. Es gibt überhaupt keinen Grund für einen heterogenen Fächer-Mischmasch.“ Pikanterweise berufen sich die Gestalter des Lehrplans 21 immer wieder auf Weinert. Das progressive deutsche Bundesland Hessen schaffte das Fach Geschichte vor einigen Jahren ab, führte es in der Zwischenzeit aber wieder ein – durch Aktualität eines Besseren belehrt. Geschichte als Gegenstand war praktisch verschwunden. Ob die Schweizer Bildungspolitik diesen Mut aufbringt? Dringend nötig wäre es.
Zukunft CH: Welche Folgen hat dies für die Schweiz?
Bossard: Wir können unser Land nur verstehen, wenn wir etwas von seiner Geschichte verstehen. Ein Beispiel: Der Abschnitt zwischen 1798 und 1848 ist eine der spannendsten Epochen der Schweizer Geschichte. Die Zeitspanne beinhaltet den kräftigen Konflikt zwischen zentralem Einheitsstaat und lockerem Staatenbund, den Streit zwischen dem französisch-napoleonischen Zentralismus – symbolisiert im Apfel – und dem alteidgenössischen Föderalismus – in Gestalt der Traube. Der 50-jährige Kampf zwischen Apfel und Traube, zwischen dem Einheitsstaat und der alten föderalen Struktur ist intensiv. Es kommt zu Sonderbünden. Es gibt Krieg; es fliesst Blut. Und wieder droht der Bruch. Der Bundesstaat von 1848 bringt den Kompromiss. – in Form der Orange: Die Haut symbolisiert den Bund, die Schnitze stehen für die Kantone. Konkret: Die Schweiz, ein vielfältiges Land mit möglichst autonomen Gliedstaaten oder eben Kantonen, dies dank einer föderativen Staatsstruktur.
So verstehen wir, wie aus dem alten Staatenbund des Ancien Régime über den helvetischen Einheitsstaat von 1798 der heutige Bundesstaat von 1848 geworden ist. Dies ist nur ein Beispiel, aber ein wichtiges, und darum darf es keine Geschichtsvergessenheit geben.
Zukunft CH: Wie viel Bildung ist nötig für ein gutes Leben?
Bossard: Wohl die schwierigste aller Fragen. Bildung lässt sich nicht quantifizieren. Sie steht weder in direkter Korrelation zu irgendwelchen Diplomen und Zertifikaten, noch ist sie an die Anzahl absolvierter Schuljahre gebunden. Und doch spielen Lehrerinnen und Lehrer eine wichtige Rolle. Es ist Aufgabe aller Pädagogen, die Kinder und Jugendlichen zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln zu erziehen und zu bilden. Bilden selber kann sich jeder Einzelne zwar nur selber, aber das anregende Visavis, sprich der Lehrer, ist und bleibt dabei bedeutsam. Peter Bichsels Lehrer erinnert daran – und mit ihm viele andere engagierte Pädagogen auch.
Zukunft CH: Vielen Dank für das Gespräch.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/im-lehrplan-21-wird-der-mensch-aufs-koennen-reduziert/

„Ich habe mich immer gefragt, welches Menschenbild, welches Weltbild dem Lehrplan 21 zugrunde liegt?“, sagt der Bildungsexperte Dr. phil. Carl Bossard. Seit Jahren engagiert er sich für eine gute Schul- und Bildungspolitik, die Lehrern und Schülern gerecht wird. Bossard kennt das Schweizer Bildungswesen aus einer langjährigen Berufserfahrung. Er war Gründungsrektor der Pädagogischen Hochschule Zug und als Rektor der kantonalen Mittelschule Nidwalden und Direktor der Kantonsschule Luzern tätig – und hat immer selber auch unterrichtet. Heute begleitet er Schulen, leitet Weiterbildungskurse und beschäftigt sich mit schulgeschichtlichen sowie bildungspolitischen Fragen. Ralph Studer von Zukunft CH spricht mit dem Bildungsexperten über die „heissen Eisen“ der heutigen Schul- und Bildungspolitik.
Zukunft CH: Vom Schriftsteller Lukas Bärfuss stammt der Satz: „Ich brauchte keinen Stundenplan, ich brauchte keinen Lehrplan. Was ich hingegen nötig hatte, das waren Lehrer.“ Was zeichnet die pädagogische Grundhaltung eines guten Lehrers aus?
Bossard: Lukas Bärfuss zielt auf den Kern der Schule: gute Lehrerinnen, engagierte Lehrer. Ohne sie ist eine gute Schule nicht möglich. Freimütig bekennt Bärfuss: “Ich weiss nicht, was aus mir geworden wäre, wenn meine Lehrer ihre Leidenschaften nicht mit mir geteilt hätten, ihre Begeisterung, ihr Unverständnis, aber auch ihren Ärger, die Angst und das Staunen.“
Solche Lehrer führten Bärfuss zu Gedichten, sie führten ihn zu neuen Sichten, sie führten ihn in andere Welten. Sie begeisterten ihn für Dinge, die er gar nicht kannte, weil seine Neigung ihn nie dorthin geführt hätte. So beispielsweise ein „Stellvertreter in der siebten Klasse, ein Mann mit Bart, der uns Gedichte vorlas. Nicht etwa, weil sie im Lehrplan standen. Er las uns Gedichte vor, weil er Gedichte liebte. Gedichte waren ihm wichtig, lebenswichtig. Und er teilte im Grunde auch keine Gedichte mit uns. Er teile seine Liebe, er teilte seine Leidenschaft.“
Die Politphilosophin Hannah Arendt formuliert es so: Die Leidenschaft fürs Pädagogische entsteht aus der Leidenschaft für die Welt. Es ist diese Grundhaltung, die einen guten Lehrer, eine engagierte Lehrerin auszeichnet.
Zukunft CH: In der grössten je durchgeführten Meta-Studie kam der neuseeländische Schulforscher John Hattie zum Schluss, dass der entscheidende Faktor für den Lernerfolg der Lehrer sei. Trotz dieser Erkenntnisse soll der Lehrer heute nur noch „Coach“ sein. Woran liegt das?
Bossard: Lukas Bärfuss bestätigt den Bildungsforscher John Hattie. Die Leidenschaft seiner Lehrer habe nicht nur in der Literatur gewirkt, „für die ich vielleicht von Natur aus eine gewisse Prädisposition besass“. Weiter brachte ihn diese Leidenschaft auch in Fächern, die ihm weniger lagen, die ihm gar zuwider waren; davon ist Bärfuss überzeugt.
Gerade darum bräuchten Kinder Lehrer. Sie bräuchten Pädagogen, die sie führen, hinführen, hinanführen. Führen, nicht betreuen. Anleiten, nicht begleiten.
Eine Einsicht, die auch die empirische Unterrichtsforschung bestätigt: Wichtig und wirksam sind angeleitete und strukturierte Lernprozesse. Sie erzielen hohe Effektwerte. Darum erstaunt es immer wieder, wie viele Schulreformen und Lehrmethoden jegliches pädagogische Denken und Handeln ausschliesslich vom Lernenden her sehen und damit das Sowohl-als-auch negieren. Sie reduzieren die Bedeutung des Lehrers und degradieren ihn zum blossen Lernbegleiter. Die Verantwortung fürs Lernen wird wegdelegiert – an das Kind und vermehrt auch an die Maschine.
Der Lehrer wird „zum Lerncoach, welcher die Kinder auf Augenhöhe begleitet“. So formulierte es vor Kurzem ein Stadtluzerner Schulleiter. Allein ist er mit seiner Aussage nicht. Er artikuliert lediglich, was eine aktuelle Didaktik fordert und Pädagogische Hochschulen vielfach lehren: Lehrer dürfen nur noch begleiten. Sie sind Coachs auf einer gleichen symmetrischen Ebene wie die Kinder. Die Schüler lernen selbstorientiert.
Zukunft CH: Werden die Schüler dadurch nicht überfordert?
Bossard: Genau. Wer so argumentiert, vergisst das asymmetrische personale Verhältnis im Kernbereich Unterricht – und nicht zuletzt die Bedürfnisse der Schüler. Er missachtet den Unterschied zwischen Lehrer und Schüler. Augenhöhe impliziert eben Symmetrie. Auf Augenhöhe sollen sich Respekt und Vertrauen abspielen, nicht aber die Lehr- und Lernprozesse. Pädagogische Prozesse sind asymmetrisch; sie sind gekennzeichnet durch Kompetenzdifferenz. Ziel ist die Autonomie, Ziel ist die Symmetrie, aber der Weg dorthin ist asymmetrisch. Und darum kann selbstgesteuertes Lernen nicht anfängliche Lernmethode für alle sein, wohl aber Ziel. Heute aber werden Ziel und Weg vielfach verwechselt.
Zukunft CH: „Computer und Tablets haben im Schulunterricht nichts verloren“, plädierte unlängst Ralf Lankau, Professor an der Fakultät Medien der Hochschule Offenburg. Während skandinavische Länder zurückrudern, statten viele Schweizer Kantone die Schulen weiterhin mit Tablets aus. Ein Irrweg?
Bossard: Digitale Medien gehören längst zum Alltag der Kinder. Sie wachsen mit Handys auf. Keine Frage. Eine andere Frage ist, ob Primarschulen so intensiv auf Computer, Tablets und Smartphones setzen müssen, dass jeder über ein eigenes Gerät im Schulzimmer verfügt. Die skandinavischen Länder gehen den Weg zurück: Sie setzen wieder auf Papier und Stift. Sie wissen um den Wert der „denkenden Hand“.
Wir Menschen begreifen vieles über die Hand. Der Stift sei wirksamer als die Tastatur, sagt die renommierte amerikanische Studie „The Pen is mightier than the Keyboard“. In diesem Sinne hat die Schule auch eine gegenhaltende Aufgabe. Das ist wesentlich: Pädagogik ist keine Entweder-oder-Praxis. Es gilt wohl das, was für die Pädagogik ganz generell gilt: ein Sowohl-als-auch. Papier und Tablet. Schreiben mit der Hand und Tippen. Das muss der Weg der Schule im digitalen Zeitalter sein.
Zukunft CH: Nach Schätzungen des Bundesamts für Statistik fehlen in der Schweiz bis zum Jahr 2031 9000 bis 13‘000 Lehrer. Wo liegen die tieferen Ursachen des Lehrermangels?
Bossard: Wir müssen zwingend die Bedingungen im Klassenzimmer verbessern: Die maximierte Heterogenität führt zu grossem zusätzlichem Aufwand, sodass der Unterricht oft zu kurz kommt. Das zeigt die Praxis, das beklagen Lehrer, das beanstanden Eltern. Der Schlüssel liegt bei besseren Bedingungen. Wir bilden nicht zu wenig Lehrer aus; zu viele verlassen die Schule zu schnell wieder oder reduzieren ihr Pensum.
Zukunft CH: Das Bildungsideal hat sich um 180 Grad gedreht: von der „Bildung einer Persönlichkeit“ zum Schüler als „Problemlöser“ im Lehrplan 21. Wird der Mensch damit auf seine Funktionalität reduziert?
Bossard: Im Lehrplan 21 wird das Rätselwesen Mensch auf den Kompetenzbegriff reduziert, aufs Können und die Überprüfbarkeit dieses Könnens. Die Welt erscheint im Wesentlichen als ein gigantischer Problemberg, an dem nichts anderes zu tun ist, als die Probleme zu lösen. Problemlösen ist wichtig, unbedingt! Aber die Welt lädt uns noch zu ganz anderem ein, und die Welt ist nicht einfach ein Problemberg. Das Kuriose dabei: Alles wird dann zum Problem, auch die Grammatik ist ein Problem, das Zeichnen, das Erzählen.
Ich habe mich immer gefragt, welches Menschenbild, welches Weltbild dem Lehrplan 21 zugrunde liegt? Wissen nur aufs Können, sozusagen aufs Instrumentale oder Funktionale zurückzuführen, ist meines Erachtens banausisch. Der Mensch ist mehr als nur ein Behälter von sicheren Kompetenzen. Das Ich besteht doch auch in der Kunst, sich zu verlieren an etwas anderes, an etwas, das grösser ist als dieses winzige Ich, an die Kunst, an Beethovens Neunte beispielweise, an Literatur, an eine Aufgabe.
Kurz: Bildung kann nicht das sein, was ich kompetenzmässig in den Griff kriege. Bildung ist auch leidenschaftliche Hingabe, Staunen, Neugier. Kompetenz zeigt sich nicht nur in dem, was ich kann und weiss, sondern auch in dem, was ich bin. Und das ist kompetenztheoretisch gar nicht fassbar.
Zukunft CH: Eine Studie, die hohe Wellen geschlagen hat, war die 2014 erschienene Studie „Beyond Age Effects“ der Linguistin Simone Pfenninger. Diese ergab, dass es besser ist, eine Sprache möglichst konzentriert zu lernen als möglichst früh. Hat man keine Lehren aus dieser Studie gezogen?
Bossard: Seit Langem weiss man um den minimen Wirkeffekt vor allem von Frühfranzösisch. Die Langzeitstudie „Beyond Age Effects“ der Zürcher Linguistin Simone Pfenninger wies dies nach; sie stellte den propagierten Wert der frühen Fremdsprachen in Frage. Die Bildungspolitik hat diese Studie konsequent negiert. Wissenschaftler, die den Wert der frühen Fremdsprachen anzweifelten, wurden unter Druck gesetzt und diskreditiert. Das erinnert an Christian Morgenstern messerscharfen Schluss, „dass nicht sein kann, was nicht sein darf“.
Zukunft CH: Das FDP-Positionspapier vom Juni 2024 zur Volksschule sorgt für Aufsehen. Darin heisst es u.a.: „Die Volksschule soll nicht jeden gesellschaftlichen Trend aufnehmen, sondern wieder vermehrt das Erlernen der Grundkompetenzen ins Zentrum stellen.“ Werden die Grundkompetenzen heute nicht mehr gelehrt?
Bossard: Die elementaren Kulturtechniken Lesen und Rechnen, Schreiben und Sprechen werden sicher gelehrt – nur nicht überall mit der notwendigen Intensität. Die Überfülle an Inhalten und Aufgaben mit den zwei frühen Fremdsprachen und den vielen zusätzlichen Aufgaben lässt das gar nicht zu. Üben und Festigen gehören aber zum schulischen Alltag. Das braucht Zeit. Und die fehlt vielfach.
Das bildungspolitische Grundsatzpapier der FDP Schweiz kommt nicht aus heiterem Himmel. Es ist eine Reaktion auf die nachlassende Wirkkraft der öffentlichen Volksschule.
Zukunft CH: Kritiker fordern schon lange ein Ende der seit Jahren dauernden Schulreformen. Was haben diese gebracht, insbesondere der Lehrplan 21?
Bossard: Viele Lehrerinnen und Lehrer spüren, dass die zahlreichen Reformen der vergangenen Jahre das Lernen entsystematisiert haben, und zwar über eine zu starke Individualisierung und das Selbstorganisierte Lernen SOL, die Abwertung der Lehrer zum begleitenden Coach und durch die gesteigerte Heterogenität in den Klassen.
Vor dieser Entsystematisierung des Lernens haben namhafte Bildungsforscher schon früh gewarnt, u.a. Prof. Franz E. Weinert, Gründungsdirektor des Max-Planck-Instituts für psychologische Forschung in München. Die Folgen zeigen sich in den internationalen Vergleichsstudien PISA oder beispielsweise in den Klagen von Lehrmeistern und Hochschuldozenten. Auch die rasante Zunahme privater Lerninstitute ist ein Alarmzeichen. Gefragt wären ein Gegenhalten und eine Konzentration auf lernwirksames Unterrichten mit klaren Verbindlichkeiten.
Zukunft CH: Was wünschen Sie sich für die heutige Schul- und Bildungspolitik? Was für die Lehrer, was für die Schüler?
Bossard: Dazu kehre ich an den Anfang zurück. In seiner „Ode an die Lehrer“ schreibt der Schriftsteller Lukas Bärfuss am Schluss:
Kinder brauchen Erwachsene
die ihnen zeigen
wie das gehen könnte
dieses Spiel
ein Mensch zu werden.
Dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen dieses Glück haben, das wünsche ich mir. Treffend sagte es der Lernforscher und Berner Hochschullehrer Hans Aebli: „Wo eine gute Lehrerin, ein guter Lehrer am Werk ist, da wird die Welt ein bisschen besser.“
Zukunft CH: Vielen Dank für das Gespräch.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/carl-bossard-der-mensch-ist-mehr-als-nur-ein-behaelter-von-kompetenzen/

In seiner Motion 23.3910 fordert Nationalrat Lukas Reimann den Bundesrat auf, die aktuellen WHO-Verträge (Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und der geplante Pandemievertrag) dem Parlament zur Abstimmung zu unterbreiten. Dies soll unter Einbezug des fakultativen Referendums geschehen. Die mit Spannung erwartete Debatte darüber findet Mitte Dezember 2024 im Nationalrat statt.
Wie Zukunft CH bereits verschiedentlich aufgezeigt hat, haben der beabsichtigte Pandemievertrag und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) für die Schweiz beträchtliche Folgen. Beide Verträge sind zudem eng miteinander verknüpft, weshalb diese dem Parlament – unter Einbezug des fakultativen Referendums – zur Abstimmung zu unterbreiten sind.
Bundesrat im Widerspruch zum Vertragsinhalt
Dagegen hat sich allerdings der Bundesrat bis anhin gewehrt. Insbesondere eine parlamentarische Abstimmung über die IGV-Änderungen lehnt er ab. Diese seien – trotz des klaren gegenteiligen Vertragsinhalts – laut Nora Kronig, der ehemaligen Chef-Diplomatin des BAG, „eher geringfügig und technischer Natur“. Auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider spricht von „beschränkter Tragweite“.
Angesichts dieser Aussagen ist der Eindruck nicht von der Hand zu weisen, dass der Bundesrat auf eine parlamentarische Abstimmung über die IGV verzichten möchte. Ein solches Vorgehen verstiesse gegen die rechtlichen und demokratiepolitischen Vorgaben unserer Bundesverfassung, da es sich bei den IGV – wie auch beim Pandemieabkommen – um einen Vertrag von grosser inhaltlicher Tragweite handelt. Deshalb unterstehen beide Verträge dem gleichen innerstaatlichen Recht und Verfahren, vorliegend also einem Parlamentsbeschluss unter Einbezug des fakultativen Referendums. Zu diesem Schluss kommt auch Prof. Dr. Isabelle Häner in ihrem Rechtsgutachten vom Mai 2024.
Zukunft CH unterstützt Motion
In einer Stellungnahme unterstützt Zukunft CH die vorliegende Motion insbesondere aus folgenden Gründen:
- Pandemievertrag und Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) sind Verträge von grosser Tragweite.
- Eine „potenzielle Gefahr“ reicht für die Ausrufung eines internationalen öffentlichen Gesundheitsnotfalls.
- Die Gefahr einer verpflichtenden Impfung ohne wirkliche Testung wird geschaffen.
- Eine dauerhafte „nationale IGV-Behörde“ soll neu in der Schweiz installiert werden.
- Passagen des bisher gescheiterten Pandemievertrags sind neu in den IGV.
- Meinungsfreiheit und unsere Bundesverfassung werden verletzt.
- Pandemievertrag und IGV unterstehen dem gleichen Recht und Verfahren.
Die ganze Stellungnahme können Sie hier nachlesen: Stellungnahme Motion Reimann 23.3910
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/stimmt-das-parlament-bald-ueber-die-who-vertraege-ab/

Das Selbstbestimmungsgesetz ist in Deutschland seit November 2024 in Kraft. Eine genauere Analyse zeigt, dass dieses Gesetz gravierende Mängel aufweist und ein „neues Menschenbild“ zementieren will. Ein Weckruf für die Schweiz, diesen Weg tunlichst zu vermeiden.
Von Ralph Studer
Kaum ein Gesetz hat in den letzten Jahren weltweit für so viel Zündstoff gesorgt wie das von der abtretenden deutschen Ampelregierung durchgesetzte und am 1. November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Dieses löst das sogenannte „Transsexuellengesetz“ von 1980 ab und ermöglicht eine einfachere Änderung des Geschlechtseintrags in offiziellen Dokumenten ohne die bisher dafür notwendigen Gutachten.
Einmal im Jahr das Geschlecht wechseln
Das neue Gesetz erlaubt es Erwachsenen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern. Es ist keine ärztliche Begutachtung, psychologische Diagnose oder gerichtliche Entscheidung mehr erforderlich. Eine Änderung ist ein Mal pro Jahr möglich.
Minderjährige ab 14 Jahren können ihren Geschlechtseintrag mit Zustimmung der Eltern ändern. Falls die Eltern nicht zustimmen, kann das Familiengericht die fehlende Zustimmung ersetzen.
Laut Gesetz muss der ursprüngliche Geschlechtseintrag vertraulich behandelt werden, um den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten. Bei einem Verstoss gegen das sogenannte „Offenbarungsverbot“ könnte nach dem SBGG ein Bussgeld von bis zu 10‘000 Euro drohen. Demnach dürfen Menschen frühere Geschlechtseinträge ohne Zustimmung der Betroffenen nicht offenbaren oder ausforschen.
Ein neues Menschenbild
Früher wurden eine amtsgerichtliche Entscheidung mit zwei Gutachten, ob diese Empfindung auch dauerhaft ist, und medizinische Eingriffe für den Geschlechtswechsel verlangt. Dies fällt nun alles weg. Stattdessen werden Rechtswirkungen an ein rein subjektives Empfinden geknüpft. Rechtlich stelle dies ein absolutes Novum dar, so Dr. Felix Böllmann, Leiter der Rechtsabteilung von ADF International. Ein neuer Vorname, ein Pass mit anderem Geschlechtseintrag sehe nach einer Kleinigkeit aus, was aber nicht der Realität entspreche. Der Praxistest stehe noch aus. Mit diesem Gesetz könne jeder Einzelne selbst bestimmen, was Mann und Frau sei. Er könne auch „divers“ eintragen bzw. den Geschlechtseintrag ganz offenlassen. Es gebe nichts Objektives mehr. Böllmann sagt deutlich: „Es geht hier um ein neues Menschenbild.“
Keine Beratungspflicht für Minderjährige
Bedenken zum SBGG äussert auch Marion Felder, Professorin für Inklusion und Rehabilitation an der Hochschule Koblenz, unter Berufung auf eine Reihe von Studien. „Die Änderung des Personenstands“, so Felder, „dient der sozialen Transition, die mit gewisser Wahrscheinlichkeit auch zu einer medizinischen Transition führt.“ Zudem gebe es „keine Evidenz, dass die Änderung des Personenstands für die psychische Gesundheit der betroffenen Kinder wirklich sinnvoll ist, umso mehr, als dass das Gesetz noch nicht einmal für Minderjährige eine Beratungspflicht vorsieht.“ Dazu kommen bei vielen der betroffenen Kinder zusätzliche psychische Erkrankungen und teilweise auch Missbrauch. „Solche Dinge“, so Felder, „müssen abgeklärt werden, bevor es zu irreversiblen Behandlungen kommt.“
Missbrauch und Sicherheitsrisiken für Frauen
Bekannte Feministinnen wie Alice Schwarzer und Rona Duwe haben gegen das SBGG die Protestaktion „Lasst Frauen sprechen“ ins Leben gerufen. Selbst die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, forderte Deutschland auf, unverzüglich Massnahmen zu ergreifen, um einen Missbrauch des Gesetzes zu verhindern und weibliche Schutzräume zu erhalten. Andernfalls würden Sicherheit, Privatsphäre und andere Menschenrechte von Frauen und Mädchen untergraben, so die gebürtige Jordanierin. Duwe verdeutlicht konkret die Gefahren dieses Gesetzes: „Wenn nur ein einzelner Mann dank Transidentität im Frauengefängnis sitzt oder Zugang zu einem Frauenhaus hat, dann ist auch das schon eine grosse Gefährdung für eine grosse Gruppe von Frauen.“
Rechtlich ist nach dem SBGG unklar, was gilt, wenn ein „Trans-Mädchen“ (biologischer Junge, der sich als Mädchen fühlt) Zugang zur Mädchenumkleide oder -toilette in der Schule wünscht oder auf Klassenfahrten im Mädchenzimmer übernachten will. Kann sich die Schule in solchen Fällen auf ihr „Hausrecht“ und den Jugendschutz berufen? Darf sie die grundlegenden Rechte anderer Schüler, namentlich das Interesse biologischer Mädchen an Intim- und Privatsphäre, priorisieren? Oder setzt sich die Schule einem „Diskriminierungsvorwurf“ aus, wenn sie den Zugang verweigert? Diese wesentlichen Fragen sind ungeklärt und die Beantwortung hängt von der künftigen Rechtspraxis ab.
Es braucht Anlaufstellen
Auch aus entwicklungspsychologischer Sicht sind einige Aspekte im SBGG klärungsbedürftig. Bei den bisherigen politischen Diskussionen ging es bis anhin nur um die betroffenen Kinder und Jugendlichen, welche ihren Personenstand ändern. Völlig ausser Acht gelassen wurden die anderen Jugendlichen, die in der sensiblen Phase der Pubertät mit dem „Geschlechtswechsel“ des betroffenen Schülers konfrontiert sind und in ihrem Prozess der eigenen Geschlechtsidentität verunsichert werden können. Diese anderen Kinder, so der Entwicklungspsychologie Dr. Markus Hoffmann, würden allein gelassen, und dies gerade in einer Phase, in der sie ihre eigene Identität erlangen und absichern wollen. Auch die anderen hätten ein Recht auf ihre eigene Entwicklung.
Weil ein „Geschlechtswechsel“ vor allem im schulischen Umfeld des betroffenen Kindes zu Verwirrung und Unsicherheit führe, sei es nicht selten, dass das betroffene Kind bei den Schulkameraden ein Abwehr- bzw. sogar Mobbingverhalten auslöse. Es brauche deshalb, so Hoffmann, Anlaufstellen in den Schulen sowohl für die betroffenen Jugendlichen als auch für die Mitschüler, um die Schüler in ihrer Verunsicherung und ihren Fragen zu unterstützen und zu begleiten.
Vor allem Mädchen betroffen
Die gegenwärtige Entwicklung betrifft besonders Mädchen, die ihr Geschlecht ändern wollen. Vor allem Mädchen, so Hoffmann, stünden mit dem Eintritt der Pubertät vor einer schwierigen Aufgabe. Denn ihr Körperfettanteil nehme zwischen 8 und 22 Prozent zu, manche Mädchen litten unter der Brustentwicklung und die Regelblutung werde von 33 Prozent als unangenehm empfunden. Während die Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper bei jungen Männern mit ca. 16 Jahren abzunehmen beginnt, wächst er bei jungen Frauen bis in die letzten Schuljahre stetig an, hält der Entwicklungspsychologe fest.
Menschen in Identitätskrisen neigen nach Hoffmann dazu, radikale – nicht selten ideologische – Lösungen zu wählen, wie sie mit dem SBGG angeboten werden. Das Gesetz biete eine scheinbare Lösung, die das eigene Leiden „verkürzt“, ja, ihm „ein Ende setzt“. Der Betroffene könne nun in die Rolle des anderen Geschlechts schlüpfen und müsse sich folglich nicht mehr mit den Widersprüchen zu seinem eigenen biologischen Geschlecht auseinandersetzen.
Pubertätsblocker als Vorstufe zur Geschlechtsumwandlung
Ein Blick auf die Zahlen verdeutlicht, dass der Vollzug einer Transition eng mit der Verabreichung von Pubertätsblockern zusammenhängt. Nehmen die Betroffenen Pubertätsblocker ein, folgt in 80 Prozent eine Transition. Wird darauf verzichtet und die Entwicklung des Jugendlichen „ausgehalten“, entscheiden sich nur 20 Prozent oder weniger für eine Geschlechtsumwandlung, so Hoffmann.
Warten und aushalten
Für Zurückhaltung bei Pubertätsblockern spreche auch die Tatsache, dass Langzeitstudien zur Wirkung fehlen und der Wunsch nach einer Geschlechtsumwandlung oft im fehlenden Selbstwert der Betroffenen liege, der auch durch eine Transition nicht gelöst werde, mahnt Hoffmann. Der Entwicklungspsychologe geht davon aus, dass das SBGG keine Entspannung bei den Fallzahlen bringen wird. Vielmehr ist „das Gebot der Stunde warten, aushalten und die Entwicklung [der Jugendlichen] beobachten“.
In eine ähnliche Richtung geht auch der Jugendpsychiater Alexander Korte. Es brauche zuerst eine intensive psychiatrische und psychologische Untersuchung, Beratung und Begleitung, wenn es um den Wunsch nach Pubertätsblockern und anderen medizinischen Eingriffen geht.
Auch Wissenschaft und Demokratie in Gefahr
All das zeigt deutlich, dass das SBGG grundlegend die Rechte und Sicherheit von Frauen und Kindern tangiert und den Betroffenen eine „schnelle Scheinlösung“ anbietet. Doch die Folgen gehen noch viel weiter. Mit diesem Gesetz werden Wissenschaft und Demokratie in Frage gestellt. „Wir finden“, so die Feministin Duwe, „das Ganze nimmt mittlerweile orwellsche Ausmasse an, denn es soll uns verboten werden, zu sagen, was wir sehen. Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Glaubensfreiheit sind wichtige Pfeiler der Demokratie und die werden durch dieses Gesetz angegriffen, wenn man nicht mehr sagen darf, was man sieht und gezwungen wird, einen bestimmten Glauben anzunehmen. Denn genau das ist es letztlich: Dass man sein Geschlecht wechseln kann, ist nicht wissenschaftlich, sondern eine Weltanschauung, ein Glaube, der nun der ganzen Gesellschaft aufoktroyiert werden soll.“
Daraus für die Schweiz lernen
Ziel des SBGG ist es, „die Grundrechte aller Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität zu verwirklichen, indem die tatsächliche geschlechtliche Vielfalt akzeptiert wird“. Wenn dabei aber rechtlich mehr Probleme geschaffen als gelöst werden, entwicklungspsychologische Erkenntnisse vernachlässigt werden und in weibliche Schutzräume eingedrungen wird, hat dieses Gesetz sein Ziel verfehlt.
Am gravierendsten ist allerdings, dass mit diesem Gesetz ein neues Menschenbild in der Rechtsordnung etabliert werden soll. Dieses schafft die binäre Geschlechterordnung von Mann und Frau faktisch ab und beseitigt jegliche biologische und objektive Wirklichkeit. Ein Aufbauen auf nur subjektivem Empfinden schafft die Grundlage für jeglichen Missbrauch, ideologisiert das Recht und schadet damit grundlegend der Glaubwürdigkeit des Rechtordnung und des Rechtsstaats insgesamt.
Die Schweiz tut gut daran, aus diesem missglückten deutschen SBGG zu lernen und etwaige Nachahmungen zu vermeiden.
Mehr zum Thema im Bulletin „Im Fokus: „Trans“-Kinder“. Interessierte können es über das Bestellformular bestellen (Bestellungen aus dem Ausland nur bei Übernahme des Portos).
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/das-neue-selbstbestimmungsgesetz-bringt-keine-entspannung/

Seit einigen Jahren macht sich in den westlichen Ländern zunehmend das Credo breit, dass jeder Mensch selbst bestimmen soll, wie und zu welchem Zeitpunkt er sein Leben beenden will. In den Niederlanden darf mittlerweile das Leben eines Kindes mit „aller nötigen Sorgfalt“ – so formuliert es die Regierung – beendet werden, wenn beim Neugeborenen Beschwerden vorliegen, die als „unerträglich und ohne Aussicht auf Besserung“ erachtet werden. Aber ist die sogenannte „Sterbehilfe“ tatsächlich die Lösung? Und ist sie mit der menschlichen Würde und Freiheit zu vereinbaren? Ralph Studer im Gespräch dazu mit Pfr. Michael Freiburghaus, Präsident von Zukunft CH.
Zukunft CH: Entwicklungen wie in den Niederlanden lassen die Sterbehilfe in immer mehr Fällen und immer früher im Leben zu. Wie beurteilen Sie diese Tendenzen?
Freiburghaus: Mit grosser Besorgnis. Jedes menschliche Leben ist wertvoll. Gott hat uns das Leben geschenkt und nur er darf entscheiden, wann es zu Ende geht. In der Bibel sehen wir, dass Gott auch Wunder vollbringt. Deswegen dürfen wir nicht ausschliessen, dass er auch in unserem Leben Wunder vollbringt. Dies kann entweder körperliche Heilung sein oder seelische Gesundung oder er schenkt uns die Kraft, sehr schwierige und scheinbar ausweglose Situationen auszuhalten. Insofern ist Sterbehilfe als Ausdruck des Zweifels zu sehen, dass man Gott misstraut, dass er einen guten Ausweg schaffen kann.
Beeindruckend ist auch die Aussage des Psychiaters Viktor Frankl (1905-1997), der unter den Nationalsozialisten vier Konzentrationslager überlebte: “Ich sehe zunehmend ein, dass das Leben so unendlich sinnvoll ist, dass auch im Leiden und sogar im Scheitern noch ein Sinn liegen muss.” Frankl war überzeugt von der Bedeutung und Einmaligkeit jedes Menschen, weshalb er den Suizid kategorisch ablehnte.
Zukunft CH: Hat der Glaube einen Einfluss, wie der Einzelne über Sterbehilfe denkt?
Freiburghaus: Ja, absolut. Gott ist die Quelle des Lebens und von daher prägt der Glaube die menschliche Sicht auf die Sterbehilfe.
Zukunft CH: Wie beurteilen Sie das Argument, dass ein Mensch ein Recht auf Autonomie hat und über sein Lebensende allein entscheiden soll?
Freiburghaus: Sterbehilfe wird von den Befürwortern als Ausdruck des menschlichen Selbstbestimmungsrechts gesehen. Stimmt dies wirklich? Wie frei sind Menschen tatsächlich, die sich mit der Entscheidung der Selbsttötung beschäftigen? Menschen, die unter unsagbaren Schmerzen leiden, die unheilbar krank sind und sich als Last für andere fühlen? Die Freiheit ist in solchen Situationen eingeschränkt bzw. sogar ausgeschaltet und wird nur allzu oft von einem „Tunnelblick“ überlagert. Die Selbsttötung erscheint als der einzige Ausweg. Von einer freiheitlichen Handlung kann hier kaum die Rede sein, vielmehr von einem Akt der Verzweiflung und Ausweglosigkeit.
Zukunft CH: Im Jahr 2022 haben sowohl der Zürcher Kantonsrat als auch das Walliser Stimmvolk entschieden, dass öffentliche Alters- und Pflegeheime Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zulassen müssen. Ich nehme an, Sie hätten anders entschieden.
Freiburghaus: Definitiv. Die Sterbehilfe im Alters- oder Pflegeheim anzubieten, lehne ich ab. Solchen Entwicklungen sollten wir als Gesamtgesellschaft entschieden den Riegel schieben! Dies umso mehr, wenn wir uns die möglichen Folgen einer solchen Entwicklung vor Augen halten: Unsere Sicht auf das Leben wird sich zwangsläufig verändern.
Zukunft CH: Inwiefern?
Der Wert des Lebens wird zweifellos weiter gemindert, wenn Sterben eine mögliche Option wird. Aus einem Recht auf Suizidhilfe kann dann schnell auch die Pflicht zur Rechtfertigung folgen, warum man diese nicht auch in Anspruch nimmt. Man stelle sich nur eine Situation vor, in der die betroffene Person sich als Last für die Umwelt sieht und von ihrem Umfeld allein gelassen bzw. unter Druck gesetzt wird.
Auch der Druck auf das Personal in Spitälern und Heimen, beim Suizid zu assistieren, dürfte steigen, wenn das Recht auf Suizidhilfe zur „normalen“ Möglichkeit am Lebensende wird. Dazu kommt, dass Familienangehörige und Freunde unter der Selbsttötung eines Nahestehenden leiden und sich Fragen nach dem Warum stellen. Verlängerte Trauer wie auch Depressionen können die Folge sein. Der Suizid löst den jeweiligen Menschen zwar von der Welt, aber er löst ihn nicht aus seinen sozialen Banden.
Zukunft CH: Sie sprechen einen wichtigen Punkt an: Sterbehilfe könnte also den Druck auf die Betroffenen erhöhen, aus dem Leben zu scheiden?
Freiburghaus: Ja. Es ist zu befürchten, dass ältere Menschen sich unter Druck fühlen, weil ihr Aufenthalt im Alters- oder Pflegeheim das mögliche Erbe der Kinder aufbraucht. Deswegen fühlen sich einige betagte Menschen genötigt, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, um ihren Kindern nicht weiter finanziell zur Last zu fallen. Angesichts der steigenden Kosten im Sozial- und Gesundheitsbereich könnten auch politische und wirtschaftliche Abwägungen diese Tendenz verschärfen.
Zukunft CH: Die Sterbehilfeorganisationen verzeichnen steigende Zahlen. Gemäss eigenen Angaben hat „Exit“ im Jahr 2023 bei 1252 Menschen Sterbehilfe geleistet und zählte Ende 2023 167‘631 Mitglieder. Wie beurteilen Sie diese Entwicklung?
Freiburghaus: Wird die Arbeit von Sterbehilfeorganisationen weiter etabliert, ist auch zu befürchten, dass das bis anhin geltende christliche Menschenbild in unserer Gesellschaft weiter zurückgedrängt wird und damit auch die personale Würde, die jedem einzelnen Menschen als Abbild Gottes verliehen ist. Wohl deshalb ist die christliche Stimme mehr oder weniger noch die einzige, die sich für den unbedingten Schutz des menschlichen Lebens einsetzt und die Arbeit von Sterbehilfeorganisationen kritisiert. Geht diese Überzeugung verloren, geht auch die Achtung vor dem sterbenden Menschen und seinem Leben verloren. In seiner verabsolutierten Autonomie verliert der Mensch genau das, was er als Ausdruck seiner Entscheidung sieht: seine Freiheit.
Zukunft CH: Was ist also zu tun?
Freiburghaus: Aus der christlichen Nächstenliebe ergibt sich klar, dass wir besonders den schwerkranken und leidenden Menschen mit Hilfe und Solidarität begegnen und die Palliativmedizin stärken und ausbauen sollten. Unter Palliative Care verstehe ich dabei alle Massnahmen, die das Leiden eines unheilbar kranken Menschen lindern und ihm so eine bestmögliche Lebensqualität bis zum Ende verschaffen. Zudem braucht es dringend wieder eine Stärkung der familiären und gesellschaftlichen Bande. Der gegenwärtigen Entsolidarisierung mit kranken und leidenden Menschen ist unbedingt entgegenzuwirken.
Es ist eine der zentralen Aufgaben unserer Gesellschaft, Menschen, die sich aufgegeben haben, zu unterstützen und sie in ihrem Leid anzunehmen. Schenken wir den krisengeschüttelten Menschen Hoffnung, neuen Lebensmut und vor allem auch neue Perspektiven, dass diese wieder zu einem Ja in ihrem Leben finden.
Zukunft CH: Vielen Dank für dieses Gespräch.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/sterbehilfe-ende-der-menschlichen-freiheit/

Vor vollem Haus sprach der renommierte Politikjournalist Ralf Schuler am Samstag, den 26. Oktober 2024, im Gemeindezentrum der Liebfrauenkirche in Zürich. Sein Vortragsthema „Mechanismen der Macht – und wie wir aus der Schweigespirale kommen“ ist angesichts von Cancel Culture und zunehmender Meinungskonformität in unserer Gesellschaft aktueller denn je.
Von Ralph Studer
Nach der Begrüssung durch die Geschäftsführerin Beatrice Gall und Stiftungsratspräsident Michael Freiburghaus von Zukunft CH führte Ursula Baumgartner, Leiterin des Bereichs Bioethik bei Zukunft CH, inhaltlich die fast 300 Zuhörer in den Vortragsnachmittag ein. Anhand verschiedener Beispiele aus der Schweizer Universitäts- und Medienlandschaft zeigte sie, wie unsere heutige Gesellschaft in der Schweiz von Manipulation und Propaganda umgeben ist.
Meinungskonformität?
Dass wir „in Zeiten der Regenbogenbewegung angekommen sind“ stellte Ralf Schuler in seinem rund einstündigen Vortrag anschliessend fest. Diese Ideologie wuchere in vielfältiger Weise in unserer Gesellschaft. Man frage sich zunehmend, wie diese Art von „Meinungsgleichschritt“, den wir heute erleben, in der Gesellschaft möglich geworden sei, so der langjährige Journalist, der bis 2022 Leiter der Parlamentsredaktion bei der deutschen BILD-Zeitung war.
Allerdings würde diese Einschätzung nicht von allen geteilt, kommentierte der Politikjournalist. In einem Streitgespräch mit einem Journalisten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) habe dieser beispielsweise bestritten, dass eine Meinungskonformität bestehe. Der Meinungsgleichschritt liege vielmehr daran, dass „kein Widerspruch ertragen“ wird, so der FAZ-Journalist. Gegenteilige Beispiele seien lediglich „anekdotische Evidenz“.
Dieser Sichtweise widersprach Schuler klar. Bei Corona oder LGBTQ-Themen würden die Meinungskorridore zunehmend enger. In Deutschland habe Wirtschaftsminister Robert Habeck eine Reglementierung der Tech-Plattformen gefordert. Der in Kraft getretene Digital Services Act (DSA) in der EU gehe genau in diese Richtung. Das erinnere ihn an die ehemalige DDR, in der er aufgewachsen sei und wegen eines „falschen Zitats keinen Studienplatz“ erhalten habe.
Es sei auch nicht überraschend, dass der Begriff „Populismus“ so negativ besetzt sei. Bei genauerem Hinsehen setzten sich insbesondere sogenannte „populistische“ Parteien für Themen ein, welche die Menschen beschäftigten. Dies zeuge von einem Demokratieversagen der bisherigen etablierten Parteien.
Auswüchse von Ideologien
Anhand verschiedener Beispiele, die von „Fleisch essenden Männern, die angeblich dadurch Frauen unterwerfen“ über „Elektrokleinstfahrzeugführende“ als Ausdruck einer überbordenden Gendersprache bis hin zum „Pride Month“, der bis in die kleinsten Dörfer missionarisch vorangetrieben werde, reichten, gab Schuler einen Überblick über die skurrilen und bizarren Auswüchse heutiger Ideologien. Dies alles seien Entwicklungen, die eine Mehrheit der Bevölkerung ablehne, wie z.B. auch ein drittes Geschlecht.
Neuer Sozialismus
Vermehrt werde auch die öffentliche Meinung kanalisiert. In Deutschland würden per Gesetz zertifizierte Meldestellen eingesetzt, um „illegale Inhalte“ im Internet zügiger zu löschen. Solche Stellen seien dafür zuständig, Inhalte zu prüfen und den digitalen Plattformen zu melden. Der Staat statte auf solchen Wegen private Anbieter mit Zensurkompetenz aus, kritisierte der Journalist.
Was wir heute erleben, sei die Form eines neuen Sozialismus, der von einem radikalen Gleichheitsbild ausgehe und „das Beste für alle will“, stellte Schuler fest. Diese Ideologie vereine u.a. Anliegen im Bereiche Queer, Umwelt, Klima, Kampf gegen rechts, „Recht“ auf Abtreibung und sehe sich selbst als Repräsentant der Demokratie. Dabei werde jedoch vergessen, dass das auf der sozialistisch-kommunistischen Ideologie basierende Weltbild auf dem Reissbrett entworfen sei und mit der Wirklichkeit nicht übereinstimme. Per Gesetz werde dann erklärt, was nicht bewiesen werden könne. So werde die Realität dem eigenen Weltbild angepasst. Dieser neue Sozialismus wirke ähnlich zerstörend wie der alte und kappe den wirtschaftlichen Wohlstand.
Bürger finanzieren links-grüne Medien
Schuler legte die Finger auch in andere Wunden. Muslimischer Antisemitismus, Bandenkriege, steigender Schusswaffengebrauch, Clan-Kriminalität usw. verlange nach Reaktionen. Doch diese blieben aus. Wokeismus, Zeitgeist und Identitätspolitik hätten sich zu einem Weltbild verdichtet, das solchen Entwicklungen nichts entgegensetze. Stattdessen bestehe in Deutschland seitens Regierung ein missionarischer Eifer, der sich beispielsweise in einer feministischen Aussenpolitik artikuliere.
Dazu komme, dass die Bürger in Deutschland die öffentlichen Medien, deren Themenwahl mittlerweile massiv ins links-grüne Spektrum verschoben sei, durch „Zwangsgebühren im Betrag von neun Milliarden Euro“ finanzierten müssten. Genau diese Medien transportieren mit der Gender-Sprache wiederum ein ganzes ideologisiertes Weltbild.
Dazu passe die „staatlich verordnete Allgegenwart der Regenbogenfahne“, die sonderbar anmute, und dies vor allem bei Polizei und Gerichten. Wer dagegen protestiert, wird schnell mal verklagt, stellte Schuler fest.
Falsche Meinungen zur Diskussion bringen
Dies sei auch Ausdruck eines Meinungsklimas, das von ungeschriebenen Grundsätzen beherrscht sei. Verletze man diese, hätte man in der gegenwärtigen Medienwelt und Gesellschaft die entsprechenden sozialen Folgen zu tragen. Kritisch Denkende, so Schuler, erhielten keine Bühne mehr, würden nicht mehr zu Podien eingeladen oder ihre Bücher würden nicht mehr aufgelegt.
Dagegen erhielten Minderheiten starke mediale Aufmerksamkeit. Schuler bezog sich hierbei auf die sogenannte „False-Balance-Theorie“, wonach es zu einer medialen Verzerrung kommt, bei der die Meinung von Minderheiten ungebührlich viel Raum gegeben wird, sodass fälschlich der Eindruck entsteht, Minderheitenmeinung und Mehrheitenmeinung seien gleichwertig.
Freie Diskussionen würden kaum mehr gepflegt, beklagte Schuler im Weiteren. Dabei sei es doch das Beste, falsche Meinungen zur Diskussion zu bringen und mit Argumenten zu widerlegen. Miteinander zu reden, bringe auch die verschiedenen Lager wieder zusammen, hob Schuler hervor.
Was tun?
„Was kann man gegen diese Entwicklung tun?“ Diese Frage werde ihm oft gestellt, kommentierte der Politikjournalist abschliessend. Im Hinblick auf die Zukunft erachtete er das Modell der Volksabstimmungen in der Schweiz als erfolgversprechendes Gegengewicht und befürworte eine Reform beim öffentlichen Rundfunk. Es brauche vor allem wieder Mut statt Wut: den Mut nämlich, sich wieder ins Gespräch zu bringen. Als starke Grundpfeiler und Werte der Menschen bezeichnete er Freiheit und Demokratie. „Die Demokratiefeinde sind immer unterlegen“, zeigte sich Schuler überzeugt und motivierte so das Publikum, an diesen Pfeilern festzuhalten.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/die-demokratiefeinde-sind-immer-unterlegen/

Obwohl das Volk am 7. März 2022 das E-ID-Gesetz in einer Referendumsabstimmung deutlich verwarf, hat das Schweizer Parlament bereits gut zwei Jahre später eine neue Version des E-ID-Gesetzes angenommen. Der Tenor war durch die Parteien hinweg positiv. Doch schauen wir genauer hin: Trägt das neue E-ID-Gesetz den Datenschutz- und Sicherheitsbedenken ausreichend Rechnung?
Von Ralph Studer
Bundesrat Beat Jans zeigte sich in der Ständeratsdebatte vom 10. September 2024 überzeugt, dass die E-ID „den höchsten Anforderungen des Datenschutzes entsprechen“. Und Jans weiter: „Die E-ID ermöglicht den Nachweis der eigenen Identität in der virtuellen Welt. Sie wird mit der Identitätskarte oder mit dem Pass in der physischen Welt vergleichbar sein. Allerdings wird die E-ID die beiden Dokumente nicht ersetzen.“ Der Ständerat folgte Jans und nahm – wie bereits zuvor der Nationalrat in der Frühjahrssession 2024 – das neue E-ID-Gesetz an. Allerdings bestehen im Bereich „Datenschutz- und Cybersicherheitsfragen“ noch gewisse Differenzen zwischen den Räten, die diese noch zu bereinigen haben.
Geplantes Vorgehen
Bis Ende 2024 sollen Software und Infrastruktur für die neue E-ID vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) breitgestellt werden. Die E-ID soll international verwendet werden können und einen hohen Schutz der Privatsphäre garantieren. Ab 2026 ist geplant, dass die E-ID sowohl online als auch im Passbüro kostenlos erhältlich wird. Zudem soll sie freiwillig sein und die heutigen Identitätskarten und Pässe nicht ersetzen.
Bei diesem Vorhaben ist es elementar, dass die persönlichen Daten vor missbräuchlichen Abfragen und Nutzungen durch unbefugte Dritte wirksam geschützt sind. Ob die versprochene Daten-Infrastruktur des Bundes wirklich sicher sein wird, ist aber noch unklar. Grund: Die finale IT-Lösung liegt erst Ende 2024 vor.
Wie sieht die Neuauflage des E-ID-Gesetzes aus?
Im Vergleich zur gescheiterten Vorläuferversion des E-ID-Gesetzes sollen nun alle bisherigen Kritikpunkte im neuen Gesetzesentwurf behoben sein, so u.a.:
- Die E-ID werde nicht von Privaten herausgegeben, sondern von einer Stelle des Bundes (Art. 1, 2, 12 E-ID-Gesetz);
- Ausreichende Sicherheit soll dadurch gewährleistet sein, dass ausschliesslich der Bund die Software-Entwicklung und die Infrastruktur betreibt (Art. 2 und 3 E-ID-Gesetz)
- Der Datenschutz sei dadurch gewährleistet, dass Nutzer ihre Daten selbst verwalten und diese auf dem Handy gespeichert behalten (Art. 6 und 7 E-ID-Gesetz)
- Der Bund soll keinen Einblick in die digitale E-ID erhalten und nicht erfahren, welche Daten vom Inhaber letztlich genutzt werden. Der User habe die ausschliessliche Kontrolle (Art. 2, 9 und 16 E-ID-Gesetz).
- Die auf der digitalen ID gespeicherten Daten sollen vom Nutzer auch selektiv einzeln freigegeben werden können (Art. 9 E-ID-Gesetz).
- Die E-ID diene als Identifikationsgrundlage beim Bezug von amtlichen Dokumenten und Dienstleistungen sowie von privaten Waren und Dienstleistungen (Art. 23 E-ID-Gesetz).
Berechtigte Kritik
Zu Recht weist ABF Schweiz u.a. auf folgende kritische Punkte des E-ID-Gesetzes hin:
- Zwar dürfen die Nutzer beim Online-Vertragsschluss mittels E-ID selektiv entscheiden, welche einzelnen Daten sie freigeben (Art. 9 E-ID-Gesetz). Welche Daten die Nutzer dann aber letztlich effektiv der Vertragspartei übermitteln, bleibt den Kräften des Marktes überlassen. Der Gesetzesentwurf beinhaltet keine Bestimmungen zum Konsumentenschutz vor unnötigen oder missbräuchlich geforderten Informationen („Überidentifikation“). Unternehmen mit grosser Marktmacht wie Banken, Versicherungen und Software-Konzerne können schwächere Kunden ohne weiteres zur Preisgabe privater Daten (inkl. Gesichtserkennung) nötigen und diese dann kommerziell verwerten.
- Bei der Erfassung von biometrischen Daten gab es bereits in de Vergangenheit Sicherheitslücken. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis auch in der Zukunft unbefugte Dritte auf biometrische Daten zugreifen.
- Es ist klar davon auszugehen, dass grosse Marktplayer auf dem politischen Weg Ausnahmeregelungen erwirken, um Zugriff auf die E-ID-Daten ihrer Kunden zu erhalten. Für die Nutzung der biometrischen Daten liegen schon konkrete Vorstösse vor, wie z.B.:
- Flughäfen und Fluggesellschaften wollen Gesichtserkennung zur schnelleren Abwicklung.
- Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren wollen Sportfans damit überwachen.
- Die Ausschreibung für das Online-Verifikationsverfahren der E-ID läuft unter Ausschluss jeglicher Kontrolle von Fachpersonen, Parlamentariern oder weiteren interessierten Personen. Sogar die Ausschreibungsunterlagen sind streng geheim.
Globale Entwicklung im Auge behalten
Im Weiteren weist ABF Schweiz auf einen ernstzunehmenden Umstand hin: Das E-ID-Gesetz schafft eine Basistechnologie, die in Kombination mit bereits laufenden internationalen Entwicklungen zu einer erheblichen Bedrohung für Grundrechte führen kann. Auch wenn solche Verknüpfungen in der Schweiz noch nicht als konkrete Projekte vorliegen, sind sie international unübersehbar (wie ID 2020, EU-Digitalstrategie, UNO „Pact for the Future“).
E-ID-Gesetz nicht ausreichend
Aufgrund dessen besteht die konkrete Gefahr, dass die E-ID- zum zentralen Schlüsselbaustein wird, um eine Vielzahl von digitalen Systemen miteinander zu verknüpfen, wie z.B. mit einem digitalen Impfpass (aktueller Testlauf des europäischen Impfpasses). Deshalb ist es nicht von der Hand zu weisen, dass ein umfassendes Kontrollnetzwerk entstehen kann, welches tief in das Leben eines jeden Einzelnen eingreift und in Krisenzeiten zum Entzug von wesentlichen Grundfreiheiten missbraucht werden könnte.
Diese Aspekte gilt es bei der Beurteilung des vorliegenden Gesetzesentwurfs zu berücksichtigen, was zum Schluss führt: Das vorliegende E-ID-Gesetz ist insgesamt unter den Gesichtspunkten von Datenschutz, Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte kritisch zu sehen und trägt diesen Aspekten und der internationalen Entwicklung nur ungenügend Rechnung.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/e-id-gesetz-so-ungefaehrlich-wie-alle-meinen/

Die Motion 24.3503 der SVP forderte den Bundesrat auf, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen. Obwohl das Parlament diese Motion Ende September 2024 ablehnte, hat sie kritische Punkte aufs Tapet gebracht, die es ernst zu nehmen gilt.
Von Ralph Studer
Die Motion der SVP kam nicht überraschend. Seit Jahren steht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der Kritik, die EMRK expansiv auszulegen und eine aktivistische Rechtsprechung zu betreiben, die weit über einen vernünftigen Menschenrechtsschutz hinausgeht. Das Fass zum Überlaufen gebracht hat im April 2024 das Urteil „KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz“. Darin werfen die Richter der Schweiz vor, sie verletze das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Seniorinnen, weil sie nicht genug gegen die Klimaerwärmung unternommen habe.
EGMR setzt sich über Souveränität der Vertragsstaaten hinweg
Begründet wurde die Motion damit, dass der EGMR laufend neue Ansprüche ableite und es keine Korrektive gegen solche Urteile gebe. Statt sich auf den Schutz der zentralen menschenrechtlichen Garantien zu konzentrieren, sei es das erklärte Ziel des EGMR, die EMRK zeitgemäss und „progressiv“ für alle Mitgliedstaaten (so auch für die Schweiz) zu interpretieren und so das gesamteuropäische Recht „weiterzuentwickeln“. Dies gelte insbesondere für so heikle gesellschaftliche Themen wie Abtreibung, sexuelle Orientierung, Elternurlaub und Sterbehilfe. Zudem halte sich der EGMR auch in sozialen und finanziellen Fragen für zuständig, ebenso in Umweltangelegenheiten.
Der Motionär gibt auch die Folgen der EGMR-Rechtsprechung für die Mitgliedstaaten zu bedenken. Das Klima-Urteil im April 2024 habe gezeigt, dass der EGMR sich auch über die Souveränität der Mitgliedstaaten hinwegsetze. Er schaffe Verpflichtungen, zu denen sich die Mitgliedstaaten in der EMRK nicht bekannt hätten. Er bewege sich deshalb ausserhalb des Rechtsrahmens. Diese Selbstanmassung ist umso besorgniserregender, als es kein institutionelles Gleichgewicht zu ihm gibt.
Parlament und Bundesrat wehren sich
Nach dem besagten Klima-Urteil gingen die politischen Wogen in der Schweiz hoch. National– und Ständerat kritisierten dieses EGMR-Urteil im Juni 2024 in der Erklärung „Effektiver Grundrechtsschutz durch internationale Gerichte statt gerichtlicher Aktivismus“. Beide Kammern waren sich einig, dass dem Urteil des EGMR keine Folge zu leisten ist. Die Strassburger Richter hätten die Grenze zwischen Recht und Politik nun definitiv überschritten. In die gleiche Kerbe schlug im August 2024 auch der Bundesrat. Er fühle sich nicht an das Klima-Urteil gebunden und sehe keinen Handlungsbedarf.
Korrektur der EGMR-Rechtsprechung nicht zu erwarten
Dass sich auf absehbare Zeit eine Änderung an der expansiven Rechtsprechung des EGMR abzeichnet, ist mehr als unwahrscheinlich. Das kürzlich veröffentlichte Urteil gegen einen Drogendealer aus Bosnien spricht Bände: Der EGMR entschied, dass das Schweizer Bundesgericht falsch geurteilt habe, als es diesen für fünf Jahre des Landes verwies. Damit sei der Mann – so der EGMR – in seinem Recht auf Familienleben verletzt worden. Die Schweiz muss dem Täter 10’000 Euro Genugtuung bezahlen.
Wie sich dieser Entscheid insbesondere auf die Landesverweisung von kriminellen Ausländern auswirken wird, lässt sich noch schwer sagen. Einfacher wird es sicher nicht, was für die innere Sicherheit der Schweiz alles andere als förderlich ist.
Zukunft CH setzt sich für die Souveränität der Schweiz ein
In ihrer Stellungnahme vom 19. September 2024 kritisierte die Stiftung Zukunft CH die fatalen Folgen für die Schweiz durch die EGMR-Rechtsprechung. Dazu kommt, dass nicht wenige Richter beim EGMR mit Nichtregierungsorganisationen (NGO) wie beispielsweise der „Open Society“ von George Soros in Verbindung stehen, die eine politische Agenda betreiben. Weitere elementare Gründe, die Zukunft CH bewogen, die vorliegende Motion 24.3503 zu unterstützen, sind:
- Der EGMR überschritt mehrfach die Grenzen der zulässigen Rechtsfortbildung (vgl. hierzu u.a. Urteil „KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz“).
- Statt des Schutzes fundamentaler Menschenrechte verfolgt der EGMR eine aktivistische und progressive Rechtsprechung.
- Der EGMR fungiert faktisch als „Gesetzgeber“ und hebelt die Gewaltenteilung aus.
- Der EGMR setzt sich über die Souveränität der Schweiz als Mitgliedstaat des Europarats hinweg.
- Die Kündigung der EMRK ist – mangels wirklicher Alternativen – der logische nächste Schritt.
Lesen Sie hier die entsprechende Stellungnahme von Zukunft CH: Stellungnahme Motion Kündigung EMRK
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/die-schweiz-und-die-europaeische-menschenrechtskonvention/

Ein Aufschrei ging in den letzten Wochen durch die Schweiz, als Fälle von möglicher Abstimmungsfälschung auftauchten. Auch wenn es sich bei den Unterschriftensammlungen um einen wichtigen Aspekt der Schweizer Demokratie handelt, ist nun wohlüberlegtes Handeln gefragt. Überstürzte Reformen dagegen sollte man vermeiden.
Von Ralph Studer
Unterschriftenfälschungen wird es wohl immer geben. Dies wird sich, wie die Erfahrung zeigt, in unserer Schweizer Demokratie beim Sammeln von Unterschriften für Referenden und Volksinitiativen nicht vermeiden lassen.
Volksabstimmungen als Korrektiv
Ein solches unrechtmässiges Vorgehen verletzt unsere demokratischen Gepflogenheiten, jedoch rüttelt es auch nicht an den Grundfesten unserer Demokratie. Damit sollen Fälschungen keineswegs verharmlost werden. Doch sie sollen auch nicht ein Gewicht erhalten, das zu einer grundlegenden Infragestellung unseren politischen Rechten führt. Dies wäre völlig unangebracht und unverhältnismässig. Deshalb erübrigt sich hier auch eine vertiefte kritische Auseinandersetzung mit unseren Volksrechten, deren Handhabung und Umsetzung. Referendum und Initiative gehören zur Schweiz wie der Föderalismus, die Mehrsprachigkeit und die Neutralität und machen letztlich den Kern unserer Demokratie aus.
Sollte tatsächlich einmal ein Referendum oder eine Volksinitiative zu Unrecht wegen gefälschter Unterschriften dem Schweizer Volk zur Abstimmung vorgelegt werden, hätte das Ergebnis der Volksabstimmung in jedem Fall eine Art „korrektive“ und „heilende“ Wirkung.
Verbot der bezahlten Unterschriftensammlung?
Bei einem Verbot kommerzieller Unterschriftensammlung geht es letztlich um die Frage, wer die „Macht im Staat“ hat. Profitieren würden von einem Verbot der kommerziellen Unterschriftensammler die etablierten Verbände und Parteien, die auf genügend Unterstützer zurückgreifen können. Bürger, kleinere Komitees und neue Kräfte wären dagegen bei der Lancierung von Referenden und Volksinitiativen im Nachteil.
Die Chancen wären völlig unterschiedlich, was demokratiepolitisch problematisch ist. Auch wenn die Bezahlung der Unterschriften zweifellos missbraucht werden kann, ermöglicht dies doch einen gewissen Ausgleich bei den politischen Rechten und schafft „gleichlange Spiesse“ zwischen den politisch versierten Akteuren und personell weniger gut aufgestellten Bürgerorganisationen. Zudem wäre in Anbetracht der Vorfälle auch zu prüfen, ob strafrechtlich verschärfter gegen Fälscher von Unterschriften vorzugehen ist.
Digitalisierung als Ausweg?
Eine andere Idee, die in der Debatte kursiert, ist die Forderung nach einer weitgehenden Digitalisierung der Unterschriftensammlung. Diesfalls würden die Stimmbürger ihre Unterschrift direkt via Smartphone oder Computer abgeben. Dass diese Variante weitaus grössere Risiken, insbesondere im Bereich Sicherheit und Datenschutz schafft als die aktuell publik gewordenen Fälschungen befürchten lassen, wird dabei geflissentlich ausgeblendet.
Imageschaden vermeiden
Es spricht vieles dafür, dass die „schwarzen Schafe“ unter den kommerziellen Unterschriftensammlern wie von selbst verschwinden. Denn welche Partei oder Organisation kann es sich aus Reputationsgründen leisten, mit in Verruf geratenen Unterschriftensammlern zusammenzuarbeiten? „Parteien und Verbände, deren Anliegen bei Verdachtsfällen ebenfalls Schaden nimmt“, so der Journalist Antonio Fumagalli, „werden sich künftig doppelt überlegen, das entsprechende Unternehmen erneut zu engagieren.“
Was bleibt?
Auch die Schweiz hat ihre Fehler und Mängel. So sehr wir uns bemühen, unsere Schweizer Demokratie zu verbessern und sie vor Übergriffen zu schützen, werden wir auch die letzte Missbrauchsgefahr kaum jemals ausschalten können. Auch wenn die Fälle von möglicher Fälschung genau zu prüfen sind und die Verantwortlichen bei bestätigtem Unrechtsgehalt zu Rechenschaft zu ziehen sind, besteht kein Grund, mit übertriebenen Reaktionen darauf zu reagieren. Schnellschüsse sind in jedem Fall zu vermeiden.
Weder ist ein Verbot von bezahlten Unterschriften noch eine übereilte und unausgegorene Digitalisierung der Demokratie voranzutreiben. Denn beide Vorhaben schaden letztlich genau dem, was sie vorgeben zu schützen, nämlich der Demokratie selbst.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/unterschriftensammlungen-in-verruf-was-bleibt-von-der-debatte/

Wie Zukunft CH berichtete, erzielte die WHO an der ordentlichen Weltgesundheitsversammlung (WHA) vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 beim Pandemievertrag keine Einigung. Bereits damals liess der WHO-Generaldirektor verlauten, dass „dies kein Scheitern sei“. Der aktuelle Fahrplan für die Verabschiedung des Pandemievertrags zeigt, dass dies keine leeren Worte waren.
Von Ralph Studer
Während die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften in einem fragwürdigen Eilverfahren im Konsens am 1. Juni 2024 anlässlich der WHA verabschiedet wurden, gab es zu viele Widerstände gegen den geplanten Pandemievertrag. Doch dies war kein Grund zur Entwarnung. Die WHO äusserte bereits damals klar, dass die Verhandlungen weitergehen und eine Einigung beim Pandemievertrag angestrebt wird.
Weiterer Fahrplan steht fest
Am 16. und 17. Juli 2024 fand die 10. Sitzung des INB („Intergovernmental Negotiation Body“) zu organisatorischen Fragen statt. Die 11. Sitzung ist auf den 9. bis 20. September 2024 angesetzt und bezieht sich auf diversen Vertragsartikel und Themen des Pandemievertrags. U.a. geht es um Pandemieprävention und -überwachung sowie Forschung, Entwicklung, Herstellung, Beschaffung und Vertrieb von pandemiebezogenen Gesundheitsprodukten.
Anlässlich der 12. Sitzung des INB vom 4. bis 15. November 2024 diskutiert dieses Gremium weitere Aspekte des Pandemievertrags. Themen sind diesmal u.a. internationale Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Umsetzung, nachhaltige Finanzierung und Fragen bezüglich Annahme und Genehmigung des Pandemievertrags.
Ausserordentliche WHA?
Dabei geht es auch um die Frage, ob eine ausserordentliche WHA zur Abstimmung über den Pandemievertrag abgehalten werden soll. Findet eine solche statt, soll sie spätestens am 15. November 2024 einberufen und in der Woche vom 16. Dezember 2024 durchgeführt werden. Findet sie nicht statt, wird der Pandemievertrag an der ordentlichen 78. WHA im Mai/Juni 2025 den Mitgliedstaaten zur Abstimmung unterbreitet.
Zukunft CH wird auch weiterhin über wesentliche Entwicklungen auf Stufe WHO, insbesondere zum geplanten WHO-Pandemievertrag informieren.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/who-pandemievertrag-die-verhandlungen-laufen-weiter/

Es ist nicht mehr zu leugnen: Die Cancel Culture betrifft vor allem die einstigen Anstalten von Forschung und Wissenschaft, nämlich die Universitäten. Doch dabei bleibt es nicht. Eine Kulturrevolution wird vorangetrieben, die alles beseitigt, was bisher sinn- und identitätsstiftend war. Sie strebt in Richtung Weltbürgertum und an ihrem Ende steht die Entwurzelung des Menschen. Wollen wir das?
Von Ralph Studer
„Es ist eine Tatsache, dass ich in keiner französischen Universität einen Vortrag halten kann, gleich über welches Thema, ohne schlimme Zwischenfälle zu provozieren. Die Cancel Culture hat sich überall verbreitet.“ Dies schreibt niemand Geringeres als der bekannte französische Philosoph Alain Finkielkraut in seinem Buch „Ich schweige nicht“. Finkielkraut, Mitglied der renommierten Académie française, äusserte sich in der Vergangenheit kritisch zu Massenmigration, Antisemitismus und Wokeismus. Er ist gegen den „Gleichheitswahn“ und verteidigt die französische Nation. So wurde er zum „white old man“, der nicht mehr zum heutigen Zeitgeist passt.
Allumfassende „Gleichheit“
Finkielkraut ist ein messerscharfer Analyst, der über die europäische Identität reflektiert. Nach der Abschaffung Gottes und der Religion trat die Kultur an deren Stelle, die – nach Finkielkraut – „zum Ausdruck der höchsten Werte wurde“. Mittlerweile dankt auch die Kultur ab, denn heute ist alles Kultur. Jeder Rap ist Musik, jeder sprachliche Rülpser Poesie und jede Obszönität ein kultureller Erguss. „Im Sumpf“, so Finkielkraut, „in dem jeder badet, gilt alles gleich. Keine Rangordnung bleibt bestehen, nichts Transzendentes ist erlaubt, die allumfassende Gleichheit bewahrt vor der Kränkung durch Grösse.“ Im „hehren Gleichheitskampf“ opfert man das Herausragende, das Vorbildhafte von Menschen, ihre Taten und ihre Schöpfungskraft. Gerade das, was Kultur weitestgehend ausmacht.
Kluft zwischen „Elite“ und Volk
Dieser übersteigerte Gleichheitsgedanke ist mittlerweile in vielen Bereichen anzutreffen. Sachliche Argumente zur Unterscheidung gelten gleich als „Diskriminierung“. Übertragen auf die staatspolitische Ebene und vor dem Hintergrund eines allfälligen Weltbürgertums ergibt diese Gleichmacherei Sinn: Der nationale Staatsbürger lebt in Bindungen zu seiner Familie, zur Landesgeschichte und zur Sprache. Die Vergangenheit ist ihm ein wichtiger Bezugspunkt für Gegenwart und Zukunft. Denn „wer die Vergangenheit nicht kennt,“ so der ehemalige deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl, „kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten.“
Der „Weltbürger“ hingegen lehnt diese Beziehungen und Bindungen, diese Zugehörigkeiten ab. Nationalstaat und Identität sind verpönte Begriffe von „Ewiggestrigen“, so die Sichtweise in bestimmten elitären Kreisen. In der Vergangenheit sehen diese keine Kraftquelle mehr, sondern eine Fessel, die sie nach Finkielkraut kappen, und zwar „alles, was sie mit ihr noch verbinden.“ Was dem Mann auf der Strasse noch etwas bedeutet und wichtig ist wie Familie, Heimat, Verbundenheit und Traditionen, darauf schauen diese Intellektuelle mit Argwohn. Deshalb kann der französische Philosoph Pierre Lévy lapidar schreiben: „Wir hängen ebenso wenig an einem Beruf wie an einer Nation oder an sonst einer Identität.“
Mehr als eine Kirche
Gerade das Beispiel Frankreichs zeigt jedoch, dass Nation, Identität, Kirche und Geschichte den Menschen nicht einfach leere Begriffe sind, sondern tief in ihrer Seele verankert sind und diese verbindet. Als die Kathedrale Notre-Dame im Jahr 2019 brannte, ging es um mehr als eine Kirche, es ging um die nationale Identität Frankreichs.
Dieses Ereignis traf die Bevölkerung von Paris mitten ins Herz und erschütterte Menschen auf der ganzen Welt. „Als die Kathedrale in Flammen stand“, so Finkielkraut, „entdeckten sie [die Bürger], wie sehr sie an ihr hängen: Sie ist nicht bloss ein touristisches Juwel, sondern – ob sie nun katholisch sind oder nicht – ein Teil ihrer eigenen Substanz. (…). Sie weinen dem tausendjährigen Holz des gewaltigen Dachstuhls nach, und unversehens schleicht sich das Gefühl von der Zerbrechlichkeit der Dinge in ihre Vorstellung von Geschichte ein.“
Ja, Notre-Dame gilt seit Beginn ihres Baus vor fast tausend Jahren als Wahrzeichen von Paris und wurde zum Symbol Frankreichs. In den letzten Jahren hat wohl kaum ein anderes Ereignis wie dieses den Menschen gezeigt, dass Identität brüchig und vergänglich ist und dass man sich darum sorgen muss. Sie ist nicht selbstverständlich. Identität heisst Stärke und Verankerung. Fehlt sie, droht der Mensch, zu entwurzeln und er wird anfällig für allerlei Ideologien und Manipulation.
Niederreissen – und was kommt dann?
Was wir heute erleben, ist eine Umgestaltung des Westens vor unseren Augen. „Ich verstehe euch Europäer nicht mehr, ihr habt eine Kulturrevolution veranstaltet, mit ebenso verheerenden Ergebnissen wie damals in China, und das alles freiwillig.“, sagte ein älterer chinesischer Professor, der die von Mao Zedong entfesselten Ereignisse damals noch erlebt hatte. Und er hat Recht. Denn vor allem Europa ist drauf und dran, sein eigenes (christliches) Erbe hinter sich zu lassen, und das mit gravierenden Folgen. Was soll danach folgen? Es entsteht ein Vakuum, eine Leere, die neu gefüllt werden muss. Und womit wird diese gefüllt?
Die gegenwärtige woke Kultur bietet hier jedenfalls keine erstrebenswerten Alternativen an. Ganz im Gegenteil: Sie zerstört die natürliche Familie, redet den Kindern und Jugendlichen ein, sie könnten nach Belieben ihr Geschlecht durch Hormone und Operationen ändern und macht so aus ihnen lebenslange Patienten. Eltern, die mit der Geschlechtsumwandlung nicht einverstanden sind, werden die Kinder entzogen. Sie pusht die sogenannte „sexuelle Vielfalt“, die in gesellschaftliche Orientierungslosigkeit führt. Sie predigt Verhandlungsmoral beim Geschlechtsverkehr statt Liebe und Treue und generiert damit eine bindungs- und liebesunfähige Jugend.
„Wokeismus“ statt Meinungsfreiheit
Statt Toleranz gegen Andersdenkende wird Intoleranz gepredigt und den vermeintlich falsch Denkenden ihr Recht und ihre Würde abgesprochen, ihre Meinung öffentlich zu sagen. Und wenn sie diese trotzdem sagen, müssen sie mit Repressalien und gesellschaftlichen Ausschluss rechnen. Damit ebnet die woke Kultur den Weg in eine totalitäre Gesellschaft. Gesellschaft, Schulen und Lehrmittel sollen durchforstet werden, da die Menschen, ohne es zu wissen, einem „strukturellen Rassismus“ anheimgefallen seien. Und „denjenigen“, so Finkielkraut“, „die es sich zur Aufgabe gemacht hatten, möglichst vielen Menschen das Erbe des geistigen Adels der Welt weiterzugeben, wirft man vor, zur Reproduktion einer Gesellschaftsordnung beigetragen zu haben.“ Die Liste liesse sich beliebig weiterführen.
Wollen wir einer solchen Entwicklung tatenlos zusehen? Wollen wir unser kulturelles, unser christliches Erbe niederreissen und es zulassen, dass eine „neue Gesellschaft“ geschaffen wird, die auf Hass, Misstrauen, Intoleranz und Ausgrenzung beruht? Sind das die Werte der Zukunft?
Welches Erbe hinterlassen wir?
Die Frage stellt sich: Woher kommen ein solcher Hass und eine solche Abneigung gegenüber unserer eigenen Kultur, Geschichte und Tradition? Woher dieser aufflammende Kulturkampf? Ist es eine Folge des Materialismus und unseres Wohlstands, der uns die geistigen Werte und das Wertvolle unserer Identität nicht mehr sehen lässt? Resultiert dies aus dem Wunsch sogenannter „Intellektueller“, eine eigene durch Menschen erbaute neue Welt und einen neuen Menschen zu schaffen, ohne einen Schöpfergott? Ist es also letztlich die Hybris des Menschen? Oder liegt der Grund in Gleichgültigkeit und zunehmender Individualisierung, die das Gemeinsame in den Schatten stellt? Oder in Neid und Missgunst?
Vielleicht ist es auch eine Kombination all dieser Aspekte. Unabhängig davon liegt es in unserer Verantwortung, welches Erbe wir unseren Kindern und den kommenden Generationen hinterlassen.
Wir haben ein starkes und tragfähiges Fundament
Die gegenwärtige Krise der Identität und der fehlenden Orientierung in weiten Teilen des Staates und der Gesellschaft verlangt nach einer Antwort. Wir brauchen einen neuen, vor allem geistigen Aufschwung. Vieles liegt darnieder. Gerade Krisenzeiten verlangen ein In-sich-gehen, ein Nachdenken über Werte, die als Kompass dienen und uns neue Orientierung und Perspektive vermitteln. Doch wo finden wir diese?
Werte haben in der europäischen Geschichte eine lange Tradition. Erinnern wir uns unserer drei geistigen Säulen: Die Kultur Europas und die daraus fliessenden europäischen Werte haben ihr Fundament im jüdisch-christlichen Glauben, der philosophischen Vernunft der Griechen und dem Rechtsdenken Roms. Diese dreifache Begegnung bildet die innere Identität Europas und die Anerkennung der unantastbaren Würde des Menschen, die es zu verteidigen gilt.
Aus dieser Tradition stammt auch der Ursprung der Menschenrechte, welche die Idee der Gleichheit der Menschen vor dem Recht und das Wissen und die Verantwortung der Menschen für ihr Handeln entwickelt hat. Ehe und Familie bilden den gesellschaftlichen Kern und das Fundament des Staates. „Eine wahrhaft souveräne und geistig starke Nation“, so der frühere Papst Johannes Paul II., „besteht immer aus starken Familien, die sich ihrer Berufung und ihrer Sendung in der Geschichte bewusst sind.“
Aufbau beginnt an der Wurzel
Wir können den Zerfall der Werte nicht aufhalten, indem der Staat mehr Polizisten, Sozialarbeiter und Psychologen anstellt. Die Probleme der Gegenwart sind nicht lösbar ohne unseren persönlichen Einsatz. Vieles bleibt sonst Symptombekämpfung und geht an den eigentlichen Ursachen unseres Wertedefizits vorbei.
Setzen wir an der Wurzel an. Entdecken wir jene Ordnungen wieder, auf die wir sicher bauen können. Das sind Ordnungen und Werte, die ihren Ursprung im Schöpfer und in der Natur des Menschen haben. Das sind keine Beschränkungen oder gar Fesseln. Im Gegenteil: Sie helfen zu einer sinnvollen Entfaltung der Persönlichkeit, zu einem erfüllten Leben und gesellschaftlichen Zusammenleben in Frieden, Wohlstand und Lebensfreude. In der Annahme der menschlichen Natur und im Einklang mit der Vernunft vollzieht sich wahre menschliche Freiheit. Wenn viele mitmachen, kann eine Neubesinnung in unserem Land gelingen. Wir haben es in der Hand.
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Die Broschüre von Zukunft CH „Die Schweiz im Umbruch: Wie Freiheit und Verfassung umgewertet und verletzt werden“ zeigt u.a. die gegenwärtige Entwicklung weg vom nationalen Staatsbürger hin zum Weltbürger. Zudem deckt sie Verfassungsbrüche der letzten Jahre und künftige Gefahren für unsere Freiheit und Verfassung auf.
Beide Publikation können Sie über das Bestellformular bestellen. (Bestellungen aus dem Ausland nur bei Übernahme des Portos.)
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/nichts-fuer-zimperliche-antworten-auf-den-neuen-kulturkampf/

In seiner Jugend wehrte sich der bekannte Politikjournalist Ralf Schuler gegen die sozialistischen Vorgaben und fiel in der Schule durch sein „destruktives Diskutieren“ auf. Was er in der DDR erlebt hat, erkennt er heute in weiten Kreisen des Journalismus: Meinungskonformität und fehlendes Verständnis für abweichende Meinungen. Was tun angesichts dieser Entwicklung?
Von Ralph Studer
Für Schuler war es widersinnig, „inmitten einer geschlossenen Diktatur mit gelenkten Medien Journalist“ zu sein. „Es gehört zu den seltsamen Pointen meiner Geschichte“, so der Politikjournalist, „dass ich ausgerechnet aufgrund der Konfrontation mit dem sozialistischen System in einer linientreuen Branche gelandet bin: Der Journalismus zeichnet sich nämlich auch heute noch durch seine im Gleichschritt marschierenden publizistischen Parteisoldaten aus“, bekannte der Journalist 2023 im „Schweizer Monat“.
Einzelmensch geht in der Masse auf
Den Begriff „Gleichschritt“ wählt Schuler ganz bewusst. Er steht für Schuler für „das erzwungene Aufgehen von Individuen in der Masse, für ideologisch gelenkten Gleichschritt im Geiste“. Ein trauriges Phänomen, das sowohl im Nationalsozialismus als auch im Kommunismus im letzten Jahrhundert mit gravierenden Folgen für die Menschen zu Tage trat.
Allerdings zeigt ein vertiefter Blick auf die Gegenwart beunruhigende Parallelen zu diesen erschreckenden Ereignissen der Vergangenheit. „Seit einiger Zeit werde ich immer ratloser, wie sich ähnliche Konformitätsströmungen unter den Bedingungen einer freien Gesellschaft herausbilden: Von der Regenbogenbewegung, bei der auch Wirtschaftsunternehmen nicht abseitsstehen wollen und gedankenlos ihre Logos einfärben, bis hin zur Coronapolitik, zu der man (…) nur ‚Jaʻ oder ‚Jaʻ sagen konnte.“
Rolle der Medien
Auch seine eigene Berufssparte schont Schuler nicht. „Wir Medien sind zumindest ein Teil des Problems.“ Die veröffentlichte Meinung der klassischen Medien sei „weit nach links-grün verschoben“. Zunehmend halten Journalisten – neben Komikern und Künstlern – „ihre Lebensweise und ihr Weltbild fälschlicherweise für repräsentativ und bestehen in jüngster Zeit auch immer aggressiver auf dessen politischer Umsetzung“, stellt Schuler fest.
Einspruch erheben
Dass die Meinungskorridore immer enger werden, liegt aber nicht nur an den Medien. „Der Opportunismus, mit dem sich Wirtschaft und Wirtschaftsverbände in der Hoffnung auf Vorteile politischen Strömungen oder der EU-Kommission andienen, spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle. (…) Nachwachsende Generationen von Juristen prägen als Richter die politische Landschaft, und der Einfluss linksgrüner NGOs ist ebenfalls nicht zu unterschätzen.“ Und was oft nicht zur Sprache kommt: „Verzagte oder sich taktisch an den Zeitgeist anschmiegende Konservative und Liberale tragen einen guten Teil der Mitschuld an dieser ungesunden Entwicklung.“
Ausweg aus dem „Gleichschritt“ der Gesellschaft
Über mögliche Auswege aus der gegenwärtigen Situation spricht Schuler, der als einer der renommiertesten Politjournalisten im deutschsprachigen Raum gilt, bei einem Vortrag in Zürich. Dabei widmet er sich u.a. folgenden Fragen: Wie leiten Medien den Mainstream? Mit welchen Mechanismen wird die Meinungsfreiheit ausgehebelt? Wie entsteht Konformitätsdruck in einer freien Gesellschaft? Wie kommen wir aus der Schweigespirale wieder heraus? Und welche wichtige Rolle spielen dabei Universitäten und Sprache?
Wann: 26. Oktober 2024, 15 Uhr
Wo: Grosser Saal Liebfrauen, Weinbergstrasse 36, 8006 Zürich
Eintritt frei, Kollekte
Infos und Flyer zum Vortrag: Mechanismen der Macht

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Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/das-diskussionsklima-erinnert-mich-zunehmend-an-meine-jugend-in-der-ddr/

Der Mensch ist ein Herdentier. Er ist von Natur aus ein soziales Wesen und auf ein Leben in Gemeinschaft angelegt. Und das ist gut so – zumindest so lange, wie ihm sein Umfeld Halt und gesunde Stabilität gibt. Doch dies ist leider nicht die Regel.
Von Ralph Studer
Allzu oft schwimmt der moderne Mensch mit den aktuellen Strömungen und Trends mit, weil er über zu wenig Halt verfügt und dadurch anfällig für Manipulation und Propaganda ist. Die finden u.a. auf medialen Wegen statt.
Desolates Bild
Betrachtet man die heutigen TV-Sendungen, fällt es auf, dass oft die inhaltliche Ausgewogenheit fehlt, insbesondere bei Sendungsformaten mit Debattenanteil. Vertreter bestimmter Denkrichtungen sind nicht selten überproportional vertreten, während andere wenig bis gar nicht vorkommen. Eine ähnliche Situation finden wir in den Printmedien. So finden sich selten positive Sichtweisen zu Lebensschutz, zum traditionellen Familienbild usw. Meinungsvielfalt? Danach sucht man oft vergebens.
Ein noch desolateres Bild zeigt sich in den sozialen Medien. Wie kürzlich eine Untersuchung zu Tage förderte, untergraben grosse Internetfirmen wie Facebook und YouTube die Meinungsfreiheit, indem sie übermässig gesetzlich zulässige Kommentare löschen – also Zensur betreiben.
„Heutzutage geht Zensur“, bestätigt der Propagandaforscher Johannes Menath, „zumeist von internationalen Technologiekonzernen aus. Auf diese Weise hält sich der Staat zurück und delegiert die schmutzige Arbeit an private Konzerne. Diese löschen dann etwa Accounts unliebsamer Personen und Gruppen unter fadenscheinigen Vorwänden.“ Der „Kampf gegen Fake News“ ist somit im Grunde nichts anderes als ein Kampf gegen unbequeme Fakten und Meinungen sowie gegen Kritik an der Regierung.
Meinungslenkung statt Meinungsvielfalt
Der Eindruck erhärtet sich somit, dass bestimmte Meinungen nicht mehr erwünscht sind und aus dem Diskurs verbannt werden sollen. Eine solche Meinungslenkung und letztlich Manipulation der Menschen ist mit einer funktionierenden Demokratie unvereinbar. Sie verhindert die Meinungsbildung und unterbindet die dafür notwendige öffentliche Debatte.
Dies kritisiert auch der renommierte Politikjournalist Ralf Schuler in seinem Buch „Generation Gleichschritt“ (2023), mit dem er im deutschsprachigen Raum bekannt wurde: „Wer ernsthaft glaubt, gesellschaftlichen Frieden und sachlichen Diskurs im Internet-Zeitalter durch einen vorfestgelegten Meinungskorridor erreichen zu können, ist mindestens naiv, wenn nicht gar offen autoritär. Eine Debatte mit nur einer zulässigen Meinung ist keine Debatte.“ Nach Schuler ist in der politischen Debatte das gezielte Weglassen von Minderheitenmeinungen, etwa bei der Corona-Politik oder Gender-Fragen „nicht nur willkürlich, sondern geradezu explosiv.“
Auswege aus der „gelenkten Gesellschaft“
Über den Gleichschritt und Auswege aus der Meinungslenkung und -manipulation spricht Schuler bei einem Vortrag in Zürich. Dabei behandelt er u.a. folgende Fragen: Wie leiten Medien den Mainstream? Mit welchen Mechanismen wird die Meinungsfreiheit ausgehebelt? Wie entsteht Konformitätsdruck in einer freien Gesellschaft? Wie kommen wir aus der Schweigespirale wieder heraus? Und welche wichtige Rolle spielen dabei Universitäten und Sprache?
Wann: 26. Oktober 2024, 15 Uhr
Wo: Grosser Saal Liebfrauen, Weinbergstrasse 36, 8006 Zürich
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Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/menschen-vor-propaganda-nicht-gefeit/

Intellektuelle verwechseln oft ihr eigenes Weltbild mit der gelebten Wirklichkeit der Gesellschaft, sagt der bekannte Politikjournalist Ralf Schuler. Das macht sie anfällig für Ideologien und radikale Ideen, mit gravierenden Folgen für die Menschen.
Von Ralph Studer
Seit Jahren prägen zunehmend radikale Ideen Medien und Gesellschaft, sei es die Abschaffung der Geschlechter und der natürlichen Familie, die Legalisierung der Leihmutterschaft, Geschlechtsumwandlungen bei Minderjährigen, das Kind als sexuelles Wesen, die Auflösung der Gewissensfreiheit bei medizinischem Personal, aber auch die Abschaffung der Nationalstaaten usw. Die Aufzählung liesse sich noch lange weiterführen.
„Weg in grausame Sackgassen“
Dass gerade Intellektuelle für solch radikales Gedankengut empfänglich sind, ist für Schuler erklärbar. „Intellektuelle analysieren die Welt abstrakt und leiten daraus abstrakte Lösungen ab, die aber am realen Menschenbild oder fehlender Bereitschaft von Gesellschaft und Nationen scheitern, ihr Leben an diesen Reiss-Brett-Entwürfen auszurichten. Der zu Recht untergegangene Staatssozialismus mit seiner Planwirtschaft war ein gutes Beispiel dafür.“
Gerade der Sozialismus hat, wie die Geschichte zeigt, hier der Menschheit grossen Schaden zugefügt. Die massiven Konsequenzen haben viele bis heute nicht erkannt. „Idealistische Illusionen“, stellt Schuler fest, „mögen Triebfeder für Veränderungen sein, sie sind aber oft aber auch der Weg in grausame Sackgassen.“
„Demokratie und Freiheit müssen weg“
Durch militante Lobby-Arbeit gegen die Mehrheit der Gesellschaft wird diese zunehmend in die Ecke gedrängt. Traditionelle Werte wie Liebe zur Heimat, Religiosität oder Familie stehen nach der Sichtweise dieser radikalen Intellektuellen dem Fortschritt im Wege. Dabei gehen diese nicht zimperlich vor. „Vom Klimaschutz bis zum Gender-Thema“, so Schuler, „geht es inzwischen oft nicht mehr um das Werben für Standpunkte, sondern um das Erzwingen von Zustimmung und das Schaffen von Fakten.“
Mittlerweile werde sogar von vielen Intellektuellen die Meinung vertreten, die Demokratie und die Meinungsfreiheit stünden im Dienst eines rassistischen und kapitalistischen Systems, weshalb diese beseitigt werden müssten. Das führe zu einer fatalen Konsequenz laut Schuler: „Wenn Demokratie und Freiheit nicht zum gewünschten Ergebnis einer vermeintlich besseren Gesellschaft führen, müssen sie eben weg“.
Ausweg aus dem „Gleichschritt“ der Gesellschaft
Über mögliche Auswege aus dieser sich zuspitzenden Lage spricht Schuler bei einem Vortrag in Zürich. Schuler war jahrelang für den Axel Springer Verlag tätig, zuletzt bei der BILD-Zeitung. Weil diese ihm zu ideologisch wurde, kündigte er 2022, was für grosses Aufsehen sorgte. Mit seinem Buch „Generation Gleichschritt“ (2023) wurde er auch in der Schweiz, Liechtenstein und Österreich bekannt.
In seinem Vortrag widmet sich Schuler u.a. folgenden Fragen: Wie leiten Medien den Mainstream? Mit welchen Mechanismen wird die Meinungsfreiheit ausgehebelt? Wie entsteht Konformitätsdruck in einer freien Gesellschaft? Wie kommen wir aus der Schweigespirale wieder heraus? Und welche wichtige Rolle spielen dabei Universitäten und Sprache?
Wann: 26. Oktober 2024, 15 Uhr
Wo: Grosser Saal Liebfrauen, Weinbergstrasse 36, 8006 Zürich
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Passend zum Thema:
Zukunft CH zeigt mit der neuen Sonderausgabe „Manipulation und Propaganda – und wie wir uns davor schützen können“, welche Mechanismen greifen, um die öffentliche Meinung in eine bestimmte Richtung zu lenken und was Menschen stark und widerstandsfähig dagegen macht. Bestellen Sie jetzt die Sonderausgabe über das Bestellformular oder per Telefon unter Tel. 052 268 65 00. (Bestellungen aus dem Ausland nur bei Übernahme des Portos.)
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/?s=Ralph+Studer&lang=de

Vater Wolf (1756–1832), mit vollem Namen „Niklaus Wolf von Rippertschwand“, ist vor allem in der Zentralschweiz ein Begriff und wird von vielen bis heute verehrt. Er war Familienvater, Bauer und Grossrat. Ab seinem 50. Lebensjahr wirkte er „im Namen Jesu“ viele Heilungen. Durch sein Gebetsleben und seine Religiosität fordert er unsere Gegenwart heraus. Das Porträt eines stillen und doch so grossen Schweizers, dessen Todestag sich am 18. September jährt.
Von Ralph Studer
Wer von Luzern übers weite Mittelland hinausfährt, an Wiesen, Äckern und Obstgärten vorbei, umrahmt von dunklen, grünen Wäldern und in der Ferne die Alpen, kann sich ein Bild machen von der schönen Heimat des Bauern Niklaus Wolf. In Neuenkirch/LU lebte er auf seinem Hof zu Rippertschwand.
Kinder- und Jugendzeit
Geboren am 1. Mai 1756, zeichnete sich Niklaus Wolf von Jugend auf durch seinen Wissensdurst aus. Abends – besonders zur Winterzeit – sass er immer wieder hinter Büchern, die er sich aus der Stiftsbibliothek von Beromünster oder in der Klosterbücherei von St. Urban auslieh. Besonders Geschichte und Theologie hatten es ihm angetan. Eine Pilgerfahrt nach Rom mit 19 Jahren prägte sich ihm tief ein.
Bauer und Familienvater
Im Jahr 1779 heiratete er Barbara Müller. Dem Paar wurden neun Kinder geschenkt, von denen vier früh verstarben. Niklaus Wolf machte aus der väterlichen Liegenschaft einen Musterhof und übernahm diesen im Jahre 1788. Der kluge Bauer liess sich nicht durch Arbeit und materiellen Vorteil vom dem abhalten, was er als das Grösste im Menschenleben erkannte: das Gebet.
Der Sonntag war immer ein Festtag auf dem Hof zu Rippertschwand. Niemals kam es vor, dass eine Heugabel geschwungen oder eine Erntefuhre am Sonntag geladen wurde. Auch schloss Niklaus Wolf am Sonntag nie einen Handel ab.
Sein ganzes Denken und Handeln war geprägt von einem tiefen Glauben und einer Hingabe an Jesus Christus. Der Gottesdienst war ihm heilig. „Wenn der Mensch“, so Niklaus Wolf, „in der Kirche täglich eine Geldsumme holen könnte, so klein sie auch wäre, er wäre an keinem Tage zu träge, sie zu holen. Aber was Gott uns in der heiligen Messe schenkt, ist viel mehr wert als ein Haufen Geld.“
Niklaus Wolf im öffentlichen Leben
Schon früh erkannten die umliegenden Bauern Niklaus Wolfs Fähigkeiten. Sie kamen zu ihm, um in materiellen und anderen Belangen Rat zu holen. Als das Landvolk von Luzern im Jahr 1798 eigene Wahlmänner stellen musste, wurde Niklaus Wolf zum Volksvertreter gewählt. 1803 machte ihn das Volk zum Mitglied des Grossen Rats.
Es waren unruhige Zeiten, die viel Verwirrung brachten. Wolf durchschaute die schwierigen Verhältnisse wie wenig andere. Grossen Kummer bereitete es ihm, wenn Männer, die in öffentlichen Ämtern in Verantwortung standen, nicht mehr den rechten Weg gingen. Er nahm kein Blatt vor den Mund: „Statt sich als Diener Gottes zu betrachten, erheben sie sich, über das Heilige zu herrschen und es ihrer Gewalt und ihren politischen Zwecken unterzuordnen. Ihre Politik scheint mir ganz an die Feinde der Religion verkauft und verraten. Alles zielt mehr darauf ab, niederzureissen anstatt aufzubauen, Lebensgenuss über Gewissenstrost und Schein über Wahrheit zu erheben.“
Wo Licht ist, da ist auch Schatten. So wurden zwar die Anhänger von Niklaus Wolf immer grösser, doch auch die Zahl seiner Feinde wuchs. Die Ratssitzungen forderten ihn immer mehr heraus. Über die damalige geistige Auseinandersetzung schrieb er: „Es herrschte schon damals ein Kampf zwischen der alten und ehrwürdigen Staatswissenschaft, die auf Glauben und Religion aufgebaut war, und der neuen, feindlichen Politik. (…) Es tat mir immer weh, dass man die Grundsätze der heiligen Religion nicht mehr den Beratungen zugrunde legen durfte.“
Stärkung des Gebetslebens
Die Politik verlor für ihn immer mehr an Bedeutung, während die Wichtigkeit des Gebets zunahm. Die Nöte der Zeit drängten ihn: „Ich meine, wir Männer müssten, anstatt nur zu politisieren, uns zum Gebet zusammentun, regelmässig. Das müsste eine Armee geben, die mehr ausrichtet als Napoleon mit seinen Soldaten.“ Und Niklaus Wolf verdeutlichte seine Absicht: „Bei uns in der grossen Stube kommen wir zusammen, später in anderen Häusern. Ich will unsere Männer dafür zu gewinnen suchen.“
In Gesprächen mit seinen Bauernkollegen kam er zu seinem Hauptanliegen: „Männer, wir wollen zusammenstehen. Mit Waffengewalt können wir nichts unternehmen. Aber es gibt geistige Waffen, die wollen wir ergreifen. Spürt Ihr denn nicht, wie die Hölle allen den Sinn verdunkelt und den Verstand verdreht, auch vielen Geistlichen? Was meint ihr, wenn wir uns jede Woche an einem Abend zusammentun zum Rosenkranz?“
Gesagt, getan. Die Männer folgten seinem Aufruf. Die grosse Stube auf dem Hof zu Rippertschwand wurde zur „Kirche“. Sie kamen wöchentlich zusammen und immer mehr Männer gesellten sich zu diesen Gebetsrunden.
Lebensverändernde Ereignisse
Für Niklaus Wolf wurde immer klarer: Den Menschen fehlt der Glaube, der unbegrenzt alles von Gott erwartet, alles im Namen Jesu. Er war zutiefst von der verändernden Kraft des Glaubens überzeugt: „Und hat nicht Christus gesagt: ‚Wenn ihr den Vater in meinem Namen um etwas bitten werdet, so wird er es euch geben?‘ Was haben wir noch Zweifel? Alles werden wir erhalten, wenn wir genug Glauben haben.“
In jener Zeit traten gesundheitliche Probleme bei ihm auf. Magen- und Herzbeschwerden plagten ihn. In seiner Not flehte Niklaus Wolf im Namen Jesu um Befreiung von seiner Krankheit. Und tatsächlich! Die Schmerzen verschwanden, neue Kraft durchflutete ihn: „Ich bin geheilt! Ich rief in meinen Schmerzen, zuerst zwar noch ganz schüchtern, den heiligen Namen Jesu dagegen an und war augenblicklich von allem Schmerz und aller Empfindung des Übels geheilt.“
Zwei Jahre später, im Herbst 1804, litt er erneut an heftigen Schmerzen, dieses Mal in den Beinen. Besonders schwere Leiden setzten ihm während einer Ratssitzung in Luzern zu, so dass der Heimweg fast unmöglich wurde. Ein unbegrenztes Vertrauen erfasste ihn: „Ich fasste mir ein Herz und ein allgewaltiges Vertrauen zum heiligsten Namen Jesu und rief ihn wider mein Übel an, und dieses wich augenblicklich samt all seinen Begleiterscheinungen.“
Sein „neues Leben“
Als ein Knecht schwer erkrankt war, stand der Hausvater betend und segnend an seinem Bett. Die Gesundung trat augenblicklich ein. Er spürte immer deutlicher, dass Gott ihn für andere Dinge brauchte als für Ratssitzungen und die politische Laufbahn. Da er immer wieder Kranken in der Nachbarschaft und der weiteren Umgebung Heilung vermitteln durfte, reifte sein Entschluss und er entschied im Jahre 1804, aus dem Grossen Rat zurückzutreten. Parallelen zu Bruder Klaus von Flüe werden spätestens an dieser Stelle deutlich.
Immer versuchte er, im Kranken zuerst Glauben und Vertrauen zu erwecken, bevor er um Heilung betete. Meistens trat sofort die Besserung ein, so dass das Volk von Wundern sprach. Wer aber Vater Wolf einen „Wundertäter“ nannte, kam bei ihm nicht gut an: „Gott allein kann helfen. Wir müssen nur Glauben haben“. Und Vater Wolf weiter: „Es ist nicht genug, dass man glaubt, Gott könne helfen. Das glaubt jeder, der an Gott glaubt. Man muss glauben, dass er uns wirklich hilft, weil er uns ja versichert hat, dass er uns alles gewähren wolle, um was wir ihn bitten werden.“
Dies klingt für unsere aufgeklärte und wissenschaftsgläubige Zeit fast unglaublich. Vielleicht ist Niklaus Wolf gerade auch deshalb für unsere Gegenwart von grosser Bedeutung, um zu erkennen, dass naturwissenschaftliche Gläubigkeit und Vernunft die tiefen Geheimnisse Gottes und unseres menschlichen Lebens nicht restlos erklären können.
Der Mann des Gehorsams
Vater Wolf war mit seinem Denken und seinem Charisma der Heilung manchen ein Dorn im Auge. Neid und Missgunst schwangen mit. Klagen gingen bei der kirchlichen Behörde in der Propstei zu Beromünster ein. Diese führten dazu, dass der zuständige Generalvikar Franz Bernhard Göldlin im August 1815 Vater Wolf mit einem Heilverbot belegte.
Es trat nun eine stillere Zeit für Niklaus Wolf ein. Er arbeitete wieder auf den Äckern und Feldern, in seinen Obstgärten und bei den Bienen. Doch dies dauerte nur für kurze Weile. Gebrechliche und Leidende kamen zu ihm und baten um seinen Segen und sein Gebet. Vater Wolf hielt sich als „Mann der Kirche“ an das Heilverbot und musste diese Bittsteller schweren Herzens abweisen. Auf Bitten und Drängen von Geistlichen und Laien hob Probst Göldlin im Juni 1816 das Heilverbot wieder gänzlich auf.
Eine besondere Begebenheit
So begab sich Niklaus Wolf fortan wieder zu den Kranken und Leidenden. Die Hauptarbeit des Hofes leistete und beaufsichtigte sein Sohn Johann. Folgendes Ereignis, das für die damalige Zeit kaum vorstellbar war, zeigt seine Güte und sein weites Herz besonders. Als Vater Wolf vernahm, dass eine junge Frau unehelich ein Kind bekommen hatte und von der Gesellschaft verachtet und ausgestossen war, besuchte er diese. Er riet den Eltern der jungen Frau, dass sie das Kind mit aller Liebe aufnehmen und erziehen sollten. Und zum Mädchen sagte er: „Lass dich nicht verwirren, wenn du Verachtung spürst. (…) Gott lässt es zu, um uns zu läutern und zu heiligen.“
Die letzten Jahre
Der alternde Niklaus Wolf erschien allen, die ihn kannten und ehrten, wie ein Vater seines Volkes, und sie liebten ihn auch wie einen Vater. Sein Glauben und sein Vertrauen zeigten sich auch besonders in seinen letzten Lebensjahren: „Er kann mich nehmen und sterben lassen, wann und wo er will, in welchem Augenblick er immer will, es geht mich nichts an. Er ist der Herr, und ich kann und mag ihm nichts dreinreden. Ich bin alle Stunden und Augenblicke bereit!“
Im September 1832 weilte der mittlerweile 76-Jährige im Kloster St. Urban. Am 17. September erlitt er einen Schlaganfall, dem er am folgenden Tag erlag. Sein Leichnam wurde in Neuenkirch neben der Kirche beigesetzt. Die Grabinschrift könnte nicht treffender formuliert sein: „Der Gerechte lebt aus dem Glauben.“
Literaturhinweise:
- Lüthold-Minder, I. (1995). Erleuchteter Laie – Niklaus Wolf von Rippertschwand. Jestetten: Miriam-Verlag.
- Lüthold-Minder, I. (2004). Die Macht des Gebetes. 2. Auflage. Jestetten: Miriam-Verlag.
Ausflugsort: Niklaus Wolf Weg in Neuenkirch/LU
Die Niklaus Wolf Stiftung weihte im Jahre 2015 den Niklaus Wolf Weg in Neuenkirch/LU ein. Dieser Weg führt als Rundweg von der Wallfahrtskapelle unterhalb der Pfarrkirche St. Ulrich nach Rippertschwand, Neuhus, Sellebode und zurück zur Wallfahrtskapelle. Auf dem Weg kommt man an fünf Stationen mit Betrachtungen zum Leben von Niklaus Wolf sowie in Rippertschwand am Wohnhaus von Niklaus Wolf (nicht öffentlich begehbar) vorbei. Planen Sie für den Rundweg ca. 90 Minuten ein. Es lohnt sich!
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/bedeutende-schweizer-wer-ist-vater-wolf/

Jetzt ist es definitiv: Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat die Motion 22.3546 deutlich angenommen. Diese verlangt, dass ein allfälliges WHO-Abkommen dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten ist. Besonders aufschlussreich in der Ständeratsdebatte waren die teilweise überraschenden Aussagen von Bundesrätin Baume-Schneider. Diese lassen aufhorchen.
Ein Kommentar von Ralph Studer
Bereits im April 2024 hatte der Nationalrat die Motion der SVP 22.3546 „Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung“ klar mit 116:69 Ja-Stimmen angenommen. Ebenso deutlich fiel nun Ende September das Ergebnis im Ständerat mit 29:8 Ja-Stimmen aus.
Pandemievertrag wird dem Parlament vorgelegt
Anlässlich der Debatte im Ständerat führte Bundesrätin Baume-Schneider aus, dass aktuell eine weitere Verhandlungsrunde zum Pandemievertrag zu Ende ging und die nächste Verhandlungsrunde für November 2024 angesetzt ist. Viele Fragen seien noch strittig, so auch der Schutz des geistigen Eigentums.
Bezüglich Pandemievertrag war die Bundesrätin nun endlich deutlich: Der Pandemievertrag werde aufgrund seiner politischen Tragweite sicher dem Parlament zur Debatte und Abstimmung unterbreitet. Gegenüber dem Parlament werde das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die zuständigen Kommissionen über den Stand der Verhandlungen informieren. Wörtlich sagte Baume-Schneider:
„Ich möchte noch anmerken, dass es unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen von entscheidender Bedeutung ist, dass das neue Abkommen [der Pandemievertrag] keine Auswirkungen auf das souveräne Recht unseres Landes haben wird, das immer noch und weiterhin über seine eigene Gesundheitspolitik sowie über mögliche Massnahmen im Falle einer Pandemie entscheiden kann.
Ich kann Ihnen daher versichern, dass die Schweiz kein Abkommen unterzeichnen oder ratifizieren wird, das nicht in ihrem Interesse liegt. Ich möchte noch Folgendes hinzufügen, dass Themen wie eine Impfpflicht oder auch das Tragen von Masken oder die Fragen der Quarantäne oder andere Massnahmen, die die Mitgliedstaaten im Falle einer Pandemie potenziell ergreifen müssten, weder Teil des derzeit verhandelten Abkommens noch in den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften enthalten sind.“
Parlament misstraut Bundesrat
Die deutlichen Abstimmungsergebnisse im National- und Ständerat zeigen, dass das Parlament die Oberaufsicht über den Bundesrat in den WHO-Verträgen wieder wahrnimmt und dem Bundesrat in dieser Angelegenheit nicht mehr so recht traut. Angesichts der bisherigen Intransparenz des Bundesrats bezüglich Strategie und Ziele bei den WHO-Verhandlungen und dem wenig Vertrauen einflössenden Verhalten der WHO, insbesondere bei der „Annahme“ der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) ist eine parlamentarische Skepsis dem Bundesrat gegenüber tatsächlich angebracht.
Denn wie ernst es der Bundesrat nun mit der Transparenz nimmt, bleibt auch zum jetzigen Zeitpunkt zweifelhaft. Die vorliegende Motion, die ihn verpflichtet hätte, den Pandemievertrag dem Parlament zu unterbreiten, hatte der Bundesrat im Vorfeld zu den Debatten im National- und Ständerat abgelehnt. Und dies ohne wirklich überzeugende Argumente.
Ging ihm die „Transparenz“ der Motion vielleicht doch zu weit und wollte er sich – trotz der bundesrätlichen Beteuerungen im Ständerat – doch eine Hintertüre offenhalten? Mit der angenommenen Motion gibt es nun nichts mehr zu rütteln: Der Bundesrat steht in der Pflicht, den Pandemievertrag dem Parlament zur Abstimmung vorzulegen.
Der Einsatz hat sich gelohnt
In jedem Fall deutet vieles daraufhin, dass die seit Langem dauernde Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit diverser Organisationen (so auch von Zukunft CH) nun ihre Früchte trägt. Der Bundesrat steht unter Druck und sein Handeln wird im Parlament und in der Öffentlichkeit mit Argusaugen beobachtet.
Zukunft CH begrüsst diesen Entscheid
Erfreut über die Annahme der Motion 22.3546 zeigt sich die Stiftung Zukunft CH, die sich seit Langem gegen diese WHO-Verträge einsetzt und dafür kämpft, dass beide Verträge (Pandemievertrag und IGV-Änderungen) dem Parlament und Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. In ihrer Stellungnahme im Vorfeld zur ständerätlichen Debatte verdeutlichte Zukunft CH ihre zustimmende Haltung zu dieser Motion mit folgenden Begründungen:
Bezüglich IGV:
- potenzielle Gefahr ist ausreichend für die Ausrufung eines internationalen öffentlichen Gesundheitsnotfalls durch den nicht demokratisch legitimierten WHO-Generaldirektor
- Gefahr einer verpflichtenden Impfung ohne wirkliche Testung
- eine dauerhaft eingerichtete „nationale IGV-Behörde“ in der Schweiz
- Passagen des bisher gescheiterten Pandemievertrags neu in den IGV integriert
- Verletzung der Meinungsfreiheit und Bundesverfassung
Bezüglich Pandemievertrag:
- mehrere Themenbereiche und Bestimmungen von grosser inhaltlicher Tragweite
Bundesrat im Widerspruch zum IGV-Vertragsinhalt
Auch wenn die neuerlichen Aussagen des Bundesrats zum Pandemievertrag zu begrüssen sind, gilt es generell wachsam zu bleiben. Neben dem Pandemievertrag stehen seit ihrer Verabschiedung am 1. Juni 2024 an der Weltgesundheitsversammlung (WHA) in Genf besonders die IGV im Fokus. Ungeachtet des klaren gegenteiligen Vertragsinhalts wiederholt der Bundesrat gebetsmühlenartig, dass die IGV-Änderungen „eher geringfügig und technischer Natur“ (siehe NZZ-Interview vom 5. Dezember 2023 mit Nora Kronig, ehemalige Chef-Diplomatin des BAG) bzw. „technischer Natur und von beschränkter Tragweite“ seien (siehe Ausführungen der Bundesrätin Baume-Schneider bei der Behandlung der Motion 22.3546 im Ständerat am 26. September 2024).
„Freiwillige“ Vernehmlassung zu den IGV
Anlässlich der ständerätlichen Debatte erfolgten von Baume-Schneider zunächst die bereits bekannten verharmlosenden bundesrätlichen Beteuerungen zu den IGV, um dann inhaltlich eine überraschende Kehrtwende zu vollziehen. „Trotz des technischen Charakters der Anpassungen und trotz der Ergebnisse dieser Analyse“, so Baume-Schneider, „werde ich dem Bundesrat jedoch vorschlagen, auf freiwilliger Basis eine Vernehmlassung [zu den IGV] durchzufuhren.“
Diese Worte lassen aufhorchen. So sehr jedoch diese Absicht zu begrüssen ist, so widersprüchlich sind die Aussagen insgesamt: Denn wenn die IGV-Änderungen von untergeordneter Bedeutung sind, dann braucht es keine Vernehmlassung. Sind sie aber von politischer Tragweite, dann braucht es zwingend eine Vernehmlassung. Dies lässt Unsicherheiten des Bundesrats ahnen gegenüber seinen eigenen bisherigen Erklärungen und rechtlichen Einschätzungen.
Frist bis 19. Juli 2025
Bis vor Kurzem ist man davon ausgegangen, dass die Frist für den Widerspruch zu den IGV-Änderungen ab dem 1. Juni 2024 beginnt und nach zehn Monaten Ende März 2025 endet. Diese Annahme war nicht richtig. Die letzten Wochen haben diesbezüglich Klärung gebracht: Erst ab offizieller Notifikation („offizieller Bekanntgabe“) laufen die Fristen für das Widerspruchsrecht (sog. „Opting-Out“) und für das automatische Inkrafttreten der geänderten IGV, sollte der Bundesrat nicht fristgerecht von seinem Opting-Out Gebrauch machen.
Mit der nun am 19. September 2024 erfolgten Notifikation der IGV-Änderungen durch die WHO besteht Gewissheit: Die Frist für die Widerspruchserklärung läuft bis zum 19. Juli 2025. Lehnt der Bundesrat die IGV-Änderungen nicht innerhalb der besagten Frist gegenüber der WHO ab, würden diese automatisch am 19. September 2025 in Kraft treten und für die Schweiz verbindlich werden.
Die Zeit drängt
Es liegt nun am Bundesrat, dieses Widerspruchsrecht fristgerecht auszuüben. Zu Recht schreibt ABF Schweiz hierzu: „Nur so ist gewährleistet, dass das Parlament die geänderten IGV überprüfen und genehmigen oder ablehnen kann. Und nur so ist gewährleistet, dass im Falle einer Genehmigung durch das Parlament das Referendum ergriffen werden und das Volk darüber abstimmen kann. Es ist ausgeschlossen, dass dieser Prozess bis am 19. September 2025 durchführbar ist. Würde der Bundesrat das Opting-Out nicht erklären, würde er das Volk seiner grundlegenden Rechte gemäss Bundesverfassung berauben!“
Wie geht es weiter?
Momentan überprüft das BAG die IGV-Änderungen, um die Auswirkungen für Bund und Kantone zu analysieren. Danach wird der Bundesrat bestimmen, ob, und wenn ja, welche Änderungen dem Parlament unterbreitet werden müssen. Hierzu ist geplant, dass der Bundesrat im Herbst Stellung dazu nimmt.
Die mündlichen Debatten im National- und Ständerat haben gezeigt, dass die IGV-Änderungen und der Pandemievertrag zusammenhängen und damit im politischen Prozess gleichbehandelt werden sollen. Dies ist auch das Fazit des Rechtsgutachtens von Frau Professor Dr. Isabelle Häner. Für beide völkerrechtlichen Verträge soll das gleiche innerstaatliche Genehmigungsverfahren zur Anwendung gelangen. Dies bedeutet, dass nicht nur der Pandemievertrag, sondern auch die geänderten IGV dem Parlament vorzulegen sind.
An diesem rechtlichen Beurteilungsmassstab muss der Bundesrat seine bevorstehenden Entscheidungen zu den WHO-Verträgen messen lassen. Hierfür trägt er die politische Verantwortung. Denn diese Verträge dürfen nicht die Souveränität, Demokratie und Freiheitsrechte der Schweiz verletzen.
Lesen Sie hier die zweiseitige Stellungnahme von Zukunft CH: Stellungnahme zur Motion 22.3546 „Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung“ Kündigung EMRK: Zukunft CH Stellungnahme Motion Glarner 22.3546 SR (1)
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/who-vertraege-kehrtwende-des-bundesrats/

In Deutschland hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg der Gewissensfreiheit einen schweren Schlag versetzt: Apotheker, die den Verkauf der „Pille danach“ nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, müssen den Beruf aufgeben.
Von Ralph Studer
Andreas Kersten war Apotheker aus Leidenschaft. Er stellte seine Kraft in den Dienst der Menschen und deren Gesundheit. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sprach ihn im Juni 2024 in einem „hoch ambivalenten Urteil“ (Menschenrechtsorganisation ADF International) zwar vom Vorwurf der Berufspflichtverletzung frei und auferlegte die Kosten des Verfahrens der Apothekenkammer. Gleichzeitig stellte es jedoch die Gewissensfreiheit von Apothekern in Berlin in Frage.
Wie alles begann
Bis zu seiner Pensionierung weigerte sich Kersten, die „Pille danach“ in seiner Apotheke zu verkaufen. Dies brachte ihm eine Anzeige bei der Apothekenkammer Berlin ein. Die „Pille danach“ wird meist zur Verzögerung des Eisprungs und dadurch zur Verhinderung der Verschmelzung von Eizelle und Spermium eingesetzt. Sie wirkt jedoch auch nidationshemmend. Das heisst, sie verhindert die Einnistung des gezeugten Kindes in der Gebärmutter und führt so zu einer frühen Abtreibung.
So kam sein Fall vor das Verwaltungsgericht Berlin. Dieses entschied im Jahr 2020 als erste gerichtliche Instanz zu Gunsten des Apothekers: In solchen Situationen habe der Apotheker das Recht, aus Gewissensgründen den Verkauf von gewissen Produkten, hier der „Pille danach“, zu verweigern. Darin liege kein Verstoss gegen die Berufspflicht. Er könne sich auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit und der Meinungsfreiheit berufen.
Aufgeben der Selbstständigkeit „zumutbar“
Mit diesem Entscheid war die Apothekenkammer allerdings nicht einverstanden und legte beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde ein. Aus dem nun vorliegenden Urteil wird deutlich, was künftig auf Apotheker zukommt, die sich auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit berufen: Ein selbstständiger Apotheker hat mit seiner Apotheke dem gesetzlichen Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln zu genügen. „Die ‚Pille danach‘ sei ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, dessen Abgabe er nicht aus Gewissensgründen verweigern dürfe. Die grundgesetzlich geschützte Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz) setze einen ernsthaften Gewissenskonflikt voraus, dem man sich nicht auf zumutbare Weise entziehen könne. Wer sich zur Führung einer öffentlichen Apotheke entschliesse, müsse die umfassende Versorgung gewährleisten; wer das nicht auf sich nehmen könne, dem sei die Aufgabe der Selbstständigkeit zuzumuten. Es gebe andere berufliche Möglichkeiten für Pharmazeuten, in denen dieser Gewissenskonflikt nicht bestehe.“
Im Widerspruch zu internationalem Recht
Diesem Urteil kommt insofern eine besondere Bedeutung zu, als es in Deutschland einen wichtigen Präzedenzfall darstellt. Es führt dazu, „dass sich Apotheker künftig zwischen ihren Überzeugungen und ihrem Beruf entscheiden müssen“, so Dr. Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung von ADF International. „Niemand darf zu einer Handlung gezwungen werden, die seinem Gewissen deutlich widerspricht – vor allem nicht, wenn es um Leben oder Tod geht. (…) Berufsverbote aus Gewissensgründen sind eines den Grundrechten verpflichteten Rechtsstaates unwürdig.“, so Böllmann weiter.
Dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg damit internationalem Recht widerspricht, thematisiert das Gericht nicht weiter. Werden Grundrechte allerdings nicht mehr effektiv garantiert, verkommen sie zur Farce und der Rechtsstaat zur leeren Hülle. Genau dies passiert hier: Die Argumentation des Oberverwaltungsgerichts lässt der Gewissensfreiheit in solchen Fällen keinen Raum mehr.
Kein Einzelfall
Die Gewissensfreiheit im gesamten medizinischen Bereich gerät zunehmend unter Druck. Davon weiss auch Prof. Dr. Paul Cullen zu berichten, Vorsitzender der Ärzte für das Leben in Deutschland. „Ärzte, die versuchen, nach ihrem Gewissen zu handeln, sehen sich zunehmend Repressionen und Schwierigkeiten ausgesetzt.“, klagte er beim diesjährigen „Marsch fürs Läbe“ am 14. September in Zürich-Oerlikon. Mediziner gerieten massiv unter Druck oder verlören sogar ihren Job, wenn sie sich für den Lebensschutz positionierten. Cullen selbst musste sich von Studentenvertretungen seiner Universität mehrfach wüst beschimpfen lassen, weil er für das Lebensrecht ungeborener Kinder eintritt.
Probleme bekämen Ärzte heute auch, wenn sie „den ärztlich assistierten Suizid oder das Töten auf Verlangen aus ethischen Gründen ablehnen wollen“. Ein Arzt ohne Gewissensfreiheit verkomme jedoch zu einem „Medizintechniker (…), der vorgeschriebene Handlungen am Patienten vornimmt, egal, ob er sie vertretbar und mit seinem Gewissen vereinbar findet oder nicht.“
Aufruf von ADF International
Infolge des eingangs erwähnten Urteils ruft Felix Böllmann Apotheker und Mediziner dazu auf, sich bei ADF International zu melden, wenn sie zu Handlungen gegen ihr Gewissen gezwungen werden bzw. deswegen vor der Aufgabe ihres Berufs stehen. „Gemeinsam können wir die Gewissensfreiheit verteidigen“, zeigt sich Böllmann überzeugt.
Einen Ausschnitt aus der Rede von Professor Cullen finden Sie in unserem aktuellen Magazin 5/2024, das Sie bei Zukunft CH bestellen können.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/urteil-hoehlt-gewissensfreiheit-fuer-apotheker-aus/

Über zwei Jahre hinweg hat eine Grundschullehrerin aus Oberösterreich ihre Schüler durch übergriffigen Sexualkundeunterricht verstört. Während sie die Eltern über die Workshops informierte, liess sie diese über den Inhalt des Sexualunterrichts im Unklaren. Besonders schockierend ist auch der Ausgang des Falles.
Von Ralph Studer
Unter dem Vorwand harmloser Workshops plante die Lehrerin einen ausführlichen Unterricht über diverse Sexualpraktiken. Während dieser unangekündigten Sexualerziehung beschrieb die Lehrerin detailliert Oralverkehr und zeigte Fotos solcher Sexualpraktiken. Sie zog sich sogar in der Umkleidekabine demonstrativ nackt vor den Schülerinnen aus. Trotz Beschwerde der Eltern und Versprechungen seitens Schulleitung und der Lehrerin gingen die Vorfälle weiter.
Kinder durften nicht darüber reden
Im Dezember 2023 ging die Lehrerin noch einen Schritt weiter und zeigte in der Schule einen pornografischen Film. Sie schärfte den Kindern ein, weder mit den Eltern noch mit anderen über die Vorgänge zu sprechen. Die jüngsten Kinder waren gerade einmal acht Jahre alt. Zwei Mädchen berichteten nach dem Film von Albträumen, in denen sie missbraucht wurden.
„Wir hätten niemals gedacht, dass unsere neunjährige Tochter mit solch unangemessenen Inhalten konfrontiert werden würde“, berichtet eine Mutter. „Unsere Tochter“, beklagt eine andere Mutter, „wurde ihrer Kindheit beraubt, geschädigt und verstört. Es ist inakzeptabel, dass Volksschulkinder durch mehr als nur unangemessene Inhalte verstört werden und so Schutzbarrieren vor Missbrauch fallen.“
WHO-Standards als Grundlage des Unterrichts
Diese Art der Sexualerziehung ist nicht zufällig und basiert auf den Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese sind auch der Grund, weshalb auf das Schuljahr 2023/2024 die Lehrpläne für die österreichischen Schulen geändert wurden. Fächerübergreifend soll seither Sexualaufklärung vermittelt werden.
Verfasst wurden die WHO-Standards für Sexualaufklärung in Europa von der deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Hochschullehrer Uwe Sielert. Sexualität ist nach Sielert die „Lebensenergie“, die freigesetzt und aktiviert werden muss. Seinen offiziellen Empfehlungen zufolge sollten Vierjährige an Masturbation herangeführt werden und Grundschüler die Kriterien für „akzeptablen Sex“ erlernen.
Helmut Kentler missbrauchte Kinder
Der wichtigste Lehrer von Sielert war Helmut Kentler, der wiederum als Begründer der heute an den Schulen gelehrten „Sexualpädagogik der Vielfalt“ gilt. Und dieser Kentler hat es in sich: Dieser vermittelte mit Wissen und finanzieller Unterstützung des Berliner Senats über 30 Jahre lang minderjährige Jungen an zum Teil vorbestrafte pädophile Männer in Berlin und ganz Westdeutschland und missbrauchte selbst seine eigenen Pflegesöhne.
Der Bericht der Universität Hildesheim verdeutlicht die Machenschaften und Missbräuche Kentlers und seines Netzwerks. Die Autoren des Berichts sagen klar, dass es in Kentlers Sexualaufklärung darum geht, „die Grenzen zwischen kindlicher und erwachsener Sexualität zu verwischen“ (S. 35), was bereits ein Einfallstor für pädophile Übergriffe darstellt und dementsprechend nicht von Kentlers pädokriminellen „Experiment“ getrennt betrachtet werden darf.
Eltern im Dunkeln gelassen
Berücksichtigt man diese Hintergründe, stellt sich unweigerlich die Frage, warum die heutigen Schulen – wie im vorliegenden Fall – Kentlers Sexualerziehung unkritisch und unhinterfragt unterrichten. Gravierend ist auch, dass weder die Schule noch die Lehrerin die Eltern informierten, was geschehen war. „Es ist unfassbar, was hier vorgefallen ist. Neben den unangemessenen Inhalten ist auch die Intransparenz seitens der Schule problematisch. Eltern haben das vorrangige Recht und die Verantwortung, für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder Entscheidungen zu treffen“, so Dr. Felix Böllmann, Anwalt bei der Menschenrechtsorganisation ADF International, der die Eltern rechtlich unterstützt.
Und dazu kommt die Missbrauchsgefahr, die im Konzept von Kentler und Sielert nicht von der Hand zu weisen ist. Dezidiert hierzu Böllmann: „Kentler, Sielert und die WHO-Standards haben deswegen an Schulen nichts verloren.“
Folgen für die Lehrerin?
Für die Lehrerin hatte dieser massive Vorfall keine Konsequenzen, obwohl sich die Eltern zur Wehr setzten. Das Disziplinarverfahren gegen sie wurde eingestellt. Grund für die Einstellung: Die Schulaufsicht habe den Fall geprüft und bei der Lehrerin kein Fehlverhalten feststellen können. Davon erfuhren die betroffenen Eltern allerdings nicht von der Bildungsdirektion oder der Schulaufsicht, sondern aus den Medien.
Zukunft CH warnt nicht nur seit Jahren vor den negativen Folgen von Pornografiekonsum, sondern bietet auch Hilfe an. Die Präventionsbroschüre „Kinder wirksam vor Pornografie schützen“ für Eltern und Pädagogen kann – auch in grösseren Mengen zum Verteilen – über das Bestellformular oder unter +41 (0)52 268 65 00 bezogen werden. (Versand ins Ausland nur gegen Übernahme des Portos)

Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/lehrerin-schockt-schueler-in-grundschule-mit-pornos/#

Dass Gender und Kommunismus miteinander verbunden sind, klingt zunächst überraschend. Beim näheren Hinsehen werden die Zusammenhänge erschreckend deutlich.
Von Ralph Studer
Für uns im Westen aufgewachsene Bürger erscheint eine mögliche Verbindung zwischen dem gegenwärtigen Druck zur Meinungskonformität und dem Kommunismus völlig fremd. Menschen hingegen, die wie der bekannte Politikjournalist Ralf Schuler im Sozialismus aufgewachsen sind, haben für totalitäre und sozialistisch-kommunistische Tendenzen oft eine stärkere Sensibilisierung und Beobachtungsgabe.
Gesellschaftsbilder scheitern an der Realität
Wie Schuler in einem Interview gegenüber Zukunft CH (Magazin 5/24) äusserte, sieht er in der Gender-Ideologie wie im Kommunismus eine Gedankenwelt, „die mit dem realen, mit dem gelebten Leben nichts zu tun hat, aber von interessierten Kreisen in die Gesellschaft gepresst werden soll.“ Dabei nimmt Schuler kein Blatt vor den Mund. „Geschlecht“, so der Politikjournalist, „ist kein Wunsch; sondern Biologie. Welches Leben man mit dieser Biologie anstellt, ist eine andere Frage. Gewünschte Gesellschaftsbilder scheitern regelmässig an der Realität.“
„Gefährlicher Irrweg“
Unterschiedliche Gesellschaftsbilder und Sichtweisen sind heute kaum mehr Gegenstand eines offenen und direkten Austauschs. Vermeintlich falsche Meinungen werden ausgegrenzt und Andersdenkende diffamiert. Die Mehrheit schweigt und überlässt die Meinungsführung einer kleinen aggressiven Minderheit, welche die Debatte fast völlig dominiert. Darin erkennt Schuler „einen gefährlichen intellektuellen Irrweg, der geradewegs in die gelenkte Demokratie führt, die dann allerdings keine mehr ist.“
Ausweg aus dem „Gleichschritt“ der Gesellschaft
Über den „Gleichschritt“ und Auswege aus dieser Schweigespirale spricht Schuler, der als einer der renommiertesten Politjournalisten im deutschsprachigen Raum gilt, bei einem Vortrag in Zürich. Schuler war jahrelang für den Axel Springer Verlag tätig, zuletzt bei der BILD-Zeitung. Weil diese ihm zu ideologisch wurde, kündigte er 2022, was für grosses Aufsehen sorgte. Bei seiner Kündigung fand Schuler klare Worte zu dem unkritischen Umgang der Bild-Zeitung mit der LGBTIQ-Bewegung. Mit seinem Buch „Generation Gleichschritt“ (2023) wurde er auch in der Schweiz, Liechtenstein und Österreich bekannt. Darin analysiert er Themen, bei denen die öffentliche Debatte „im mentalen Gleichschritt zu marschieren hat“, u.a. die Migrations-, LGBTQ- oder Genderpolitik.
In seinem Vortrag widmet sich Schuler u.a. folgenden Fragen: Wie leiten Medien den Mainstream? Mit welchen Mechanismen wird die Meinungsfreiheit ausgehebelt? Wie entsteht Konformitätsdruck in einer freien Gesellschaft? Wie kommen wir aus der Schweigespirale wieder heraus? Und welche wichtige Rolle spielen dabei Universitäten und Sprache?
Wann: 26. Oktober 2024, 15 Uhr
Wo: Grosser Saal Liebfrauen, Weinbergstrasse 36, 8006 Zürich
Eintritt frei, Kollekte. Infos zum Vortrag: Mechanismen der Macht

Passend zum Thema:
Zukunft CH zeigt mit der neuen Sonderausgabe „Manipulation und Propaganda – und wie wir uns davor schützen können“, welche Mechanismen greifen, um die öffentliche Meinung in eine bestimmte Richtung zu lenken und was Menschen stark und widerstandsfähig dagegen macht. Bestellen Sie jetzt die Sonderausgabe über das Bestellformular oder per Telefon unter Tel. 052 268 65 00. (Bestellungen aus dem Ausland nur bei Übernahme des Portos.)
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/gender-der-neue-kommunismus/

„Wir müssen raus aus der Schweigespirale“, mahnte der bekannte Autor und Fernsehmoderator Peter Hahne vor einem Jahr bei seinem Vortrag mit Zukunft CH in Uster. Was Hahne hier ansprach, hat der bekannte Politikjournalist Ralf Schuler am eigenen Leib erfahren. Das führte sogar dazu, dass dieser kündigte.
Von Ralph Studer
Er gilt als einer der renommiertesten Journalisten in Deutschland und stand als Leiter der Parlamentsredaktion wie kein zweiter für die politische Berichterstattung der „Bild“. Dass Schuler bei „Bild“ den Hut nahm, begründete er massgeblich mit der Richtungsentscheidung der Führungsetage des Axel Springer Verlags, sich auf die Seite der Queer-Bewegung zu schlagen.
Für totalitäre Tendenzen sensibilisiert
„Ich bin nicht bereit, für eine politische Bewegung, welcher Art auch immer, und unter ihrer Flagge zu arbeiten“, zitiert das Online-Magazin Cicero in seinem Newsletter vom 11. August 2022 aus einem Brief, in dem Schuler die Gründe für seine Kündigung erklärte. In seinen Ausführungen verwies der Journalist u.a. auf sein Aufwachsen in der ehemaligen DDR und die damit verbundenen Erfahrungen, die ihn für einseitige Meinungszensur und totalitäre Tendenzen sensibilisiert haben. Dass sich der Springer-Verlag zum Bannerträger einer Bewegung macht, die auf Sprach- und Schreibvorschriften dränge und sich für berechtigt halte, der Mehrheitsgesellschaft ihre Ideologie aufzudrücken, konnte Schuler nicht mittragen.
Unliebsame Meinungen unter Verdacht gestellt
In seinem Buch „Generation Gleichschritt“ (2023), mit dem er auch in der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland bekannt wurde, schreibt Schuler: „Offensichtlich gibt es längst Schweigespiralen in unserer Gesellschaft, Dinge, die man nicht hinterfragen darf, Positionen, zu denen man sich lieber nicht äussert. Hintergründe, die man besser nicht recherchiert und publiziert“.
Gegenüber Zukunft CH (Magazin 5/2024) sagte der Autor unlängst in einem Interview, dass er vor allem bei „Vorkämpfern des Regenbogens“ (LGBTQ) eine ausgeprägte Unterdrückung anderer Sichtweisen beobachte, „die Kritiker umgehend zu Menschenfeinden erklären und ungeübte Diskursteilnehmer rasch in die inhumane Ecke drängen“. Dabei würden unliebsame Meinungen schnell einmal unter Verdacht gestellt. Und Schuler weiter: „Aber auch beim so genannten ‚Kampf gegen rechts‘ glauben viele Menschen, sicherheitshalber lieber schweigen zu müssen, weil das Ablehnen von ungeregelter und unbegrenzter Migration rasch unter „Nazi“-Verdacht gestellt wird.“
Ausweg aus dem „Gleichschritt“ der Gesellschaft
Über den Gleichschritt und Auswege aus dieser Schweigespirale spricht Schuler bei einem Vortrag in Zürich. Dabei widmet sich Schuler u.a. folgenden Fragen: Wie leiten Medien den Mainstream? Mit welchen Mechanismen wird die Meinungsfreiheit ausgehebelt? Wie entsteht Konformitätsdruck in einer freien Gesellschaft? Wie kommen wir aus der Schweigespirale wieder heraus? Und welche wichtige Rolle spielen dabei Universitäten und Sprache?
Wann: 26. Oktober 2024, 15 Uhr
Wo: Grosser Saal Liebfrauen, Weinbergstrasse 36, 8006 Zürich
Eintritt frei, Kollekte. Infos und Flyer zum Vortrag: Mechanismen der Macht
Passend zum Thema:
Zukunft CH zeigt mit der neuen Sonderausgabe „Manipulation und Propaganda – und wie wir uns davor schützen können“, welche Mechanismen greifen, um die öffentliche Meinung in eine bestimmte Richtung zu lenken und was Menschen stark und widerstandsfähig dagegen macht. Bestellen Sie jetzt die Sonderausgabe über das Bestellformular oder per Telefon unter Tel. 052 268 65 00. (Bestellungen aus dem Ausland nur bei Übernahme des Portos.)
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/die-schweigespirale-durchbrechen/

Eine aktuelle Studie zeigt, dass soziale Medien wie Facebook und YouTube eine übermässig hohe Anzahl von gesetzlich zulässigen Kommentaren löschen. Hierfür wesentlich verantwortlich ist die EU-Gesetzgebung, nämlich der „Digital Services Act“. Dieser höhlt gerade das aus, was er vorgibt zu schützen.
Von Ralph Studer
„Heutzutage geht Zensur“, so der Autor Johannes Menath, „zumeist von internationalen Technologiekonzernen aus. Auf diese Weise hält sich der Staat zurück und delegiert die schmutzige Arbeit an private Konzerne. Diese löschen dann etwa Accounts unliebsamer Personen und Gruppen unter fadenscheinigen Vorwänden.“
Bis zu 99,7 Prozent
Die Aussage kommt der Realität sehr nahe. So belegt eine aktuelle Studie der Organisation „The Future of Free Speech“, was viele Kritiker schon lange befürchten. Die Studienautoren untersuchten mehrere tausend gelöschte Kommentare auf Facebook und YouTube aus Deutschland, Frankreich und Schweden. Die Daten stammen von jeweils zehn grossen Facebook-Seiten und Youtube-Kanälen, die von Medien und Politikern betrieben werden.
Im Ergebnis zeigt die Studie, dass bei Facebook und YouTube bis zu 99,7 Prozent von gesetzlich zulässigen Kommentaren gelöscht werden. Allerdings lassen die Daten keine definitive Aussage zu, wer einen Kommentar gelöscht hat: der User, der ihn geschrieben hat, der Betreiber der Seite oder der Plattformanbieter. Letztere dürften aber einen wesentlichen Teil der Löschungen vorgenommen haben, um rechtliche Folgen zu vermeiden. Die Studienautoren ziehen den vorsichtigen Schluss: „Dass zu viele legale Inhalte gelöscht werden, könnte ein grösseres Problem sein, als dass zu wenige illegale Inhalte gelöscht werden.“
„Betreutes Denken wird um sich greifen“
Dieses Vorgehen der Plattformen kommt nicht von ungefähr. Für grosse Internetfirmen wie Facebook und YouTube drohen seit Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) in der EU horrende Bussen, wenn diese sich nicht an den DSA halten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Definition von illegalen Inhalten oft ungenau und unklar ist.
Es ist entlarvend, so der ehemalige Berliner Richter Manfred Kölsch, dass der DSA auch „voraussichtlich kritische“ oder Äusserungen mit „voraussehbar nachteiligen Auswirkungen“ auf die „gesellschaftliche Debatte“, auf „Wahlprozesse“, „die öffentliche Sicherheit“ oder auf den „Schutz der öffentlichen Gesundheit“ als Desinformation qualifiziert. Damit werde Zensur betrieben. Der Bürger bleibe orientierungslos zurück, wenn er seine Mitteilungen an dem ausrichten müsse, was in den aktuellen politischen Meinungskorridor passe. „Er wird deshalb das vom DSA gelegte Minenfeld nicht betreten, um soziale Nachteile zu vermeiden“, kritisiert Kölsch und fügt hinzu: „Betreutes Denken wird um sich greifen.“
Der Kampf gegen unbequeme Fakten
Bei näherem Hinsehen hat man den Eindruck, dass es bei den Löschungen nicht um die Beseitigung von sogenannten „Fake News“ und „Hassreden“ geht, sondern um einen Kampf gegen unbequeme Fakten und Meinungen bzw. Kritik an den Regierungen. So höhlt der DSA das aus, was er vorgibt zu schützen, nämlich das verfassungsmässige Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit. „Hass“, so Lukas Leuzinger, stellvertretender Chefredaktor beim „Schweizer Monat“, „wird damit nicht bekämpft. Dafür die Meinungsfreiheit und die offene demokratische Debatte.“
Der renommierte Politikjournalist Ralf Schuler hält in Zürich einen Vortrag rund um das Thema Medien und Meinung unter dem Titel „Mechanismen der Macht – Und wie wir aus der Schweigespirale kommen“. Schuler widmet sich dabei u.a. folgenden Fragen: Wie entsteht Konformitätsdruck in einer freien Gesellschaft? Wie leiten Medien den Mainstream? Wie macht man Meinung? Und mit welchen Mechanismen wird die Meinungsfreiheit ausgehebelt? Der Vortrag findet am 26. Oktober 2024, 15 Uhr, statt, im grossen Saal Liebfrauen, Weinbergstrasse 36, 8006 Zürich. Eintritt frei, Kollekte
Mehr Infos und den Flyer zum Anlass finden Sie hier.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/dsa-facebook-und-youtube-kampffeld-meinungsfreiheit/

Der Mensch ist ein Herdentier. Er ist von Natur aus auf das Leben in irgendeiner Form von Gemeinschaft angelegt. Und das ist gut so – zumindest so lange, wie ihm sein Umfeld wirklich Halt und Stabilität gibt.
Doch vielfach trifft das nicht auf den modernen Menschen zu. Dieser schwimmt im Gegenteil „mit allen Strömungen mit, weil er über keinerlei Halt verfügt, er ist anfällig, weil er dem Aktuellen hinterherjagt“, warnt der französische Soziologe Jacques Ellul. Das ist der ideale Nährboden für Manipulation und Propaganda, die der Einzelne meist gar nicht bemerkt. „Je beeinflussbarer er ist, umso mächtiger glaubt er zu sein, je labiler er ist, desto überzeugter ist er von sich“, erklärt Ellul.
Mit der neuen Sonderausgabe „Manipulation und Propaganda – und wie wir uns davor schützen können“ stellt Zukunft CH entsprechende Mechanismen vor, die uns allenthalben umgeben. Zahlreiche Beispiele verdeutlichen dabei die präsentierten Theorien, die ausser von Ellul auch vom französischen Anthropologen Gustave Le Bon und dem belgischen Psychologen Mattias Desmet stammen. Gleichzeitig werden Wege aufgezeigt, wie sich der Einzelne aus dieser Verstrickung befreien kann oder gar nicht erst hineingerät – kurz, wie man jemand wird, der, wie Ellul fordert, „Stabilität besitzt und mit beiden Beinen fest auf einem Boden steht“.
Bestellen Sie jetzt die Sonderausgabe über das Bestellformular oder per Telefon unter 052 268 65 00.
Passend zum Thema:
Ralf Schuler kennt sich aus mit den „Mechanismen der Macht“: Zukunft CH holt den renommierten deutschen Politikjournalisten für einen Vortrag in die Schweiz. Kommen auch Sie am 26. Oktober 2024 nach Zürich und erfahren Sie, „wie wir aus der Schweigespirale kommen“!
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/sonderausgabe-manipulation-und-propaganda/

Der Präsident der Mitte, Gerhard Pfister, fordert eine einseitige Schutzklausel, um die Zuwanderung zu drosseln. Diese Aussage kommt einem politischen „Tabubruch“ gleich, zumal sie aus der politischen Mitte kommt.
Von Ralph Studer
Unlängst äusserte sich Gerhard Pfister kritisch zur hohen Einwanderung in der Schweiz. Er will deshalb im Verhältnis zur EU eine einseitige Schutzklausel zu Gunsten der Schweiz einführen. Diese soll die Schweiz immer dann anwenden können, wenn die Zuwanderung einen gewissen Schwellenwert überschreitet. Nach Pfister ist diese Schutzklausel wie folgt auszugestalten: „Wenn die Zuwanderung in die Schweiz deutlich grösser ist als im Durchschnitt der EU-Staaten, könnte die Schweiz Massnahmen zur Steuerung erlassen.“ Denkbar seien bei der Umsetzung „Höchstzahlen“ und „Kontingente“ oder auch ein „verbindlicher Inländervorrang“.
Einwanderung gefährde Zusammenhalt
„Gesellschaftlich“, so Pfister, „stellt sie [die Zuwanderung] die Kohäsion in unserem Land und das Heimatgefühl breiter Schichten infrage. Die Schweiz darf kein zweites Monaco werden. Auch wenn die Wohnungsknappheit viele Ursachen hat: Die Zuwanderung trägt ebenfalls dazu bei, dass junge Familien Mühe haben, erschwinglichen Wohnraum zu finden. Das stiftet Unfrieden und Neid.“
FDP wirft Pfister „Wortbruch“ vor
Bis anhin kamen keine kritischen Aussagen aus der bürgerlichen Mitte zur Einwanderung und Personenfreizügigkeit, geschweige denn wurden diese in Frage gestellt. Die politische Antwort der FDP auf Pfisters Forderung liess nicht lange auf sich warten. Ständerat Andrea Caroni warf Pfister Wortbruch vor. Mit seiner Forderung riskiere er die Freizügigkeit und setze die bilateralen Verträge aufs Spiel. „Pfister rechnet mit Verständnis der EU für allfällige Einschränkungen bei der Personenfreizügigkeit“, resümiert Caroni. „Sein Vorschlag funktioniert nicht, und die FDP wird dafür nicht Hand bieten“, sagte der Ausserrhoder Ständerat.
In einer politisch „heissen“ Phase
Pfisters Aussagen kommen in einer politisch „heissen“ Phase. Während die Verhandlungen mit der EU bezüglich „Rahmenabkommen 2.0“ laufen, hat die SVP im April 2024 ihre zustande gekommene „Nachhaltigkeits-Initiative“ bei der Bundeskanzlei eingereicht. Diese fordert u.a., dass die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz zehn Millionen bis 2050 keinesfalls überschreiten darf und die Schweiz diesfalls die bevölkerungstreibenden internationalen Verträge kündigen muss.
Welche Auswirkungen Pfisters Forderung nach einer „einseitigen Schutzklausel“ bei einem möglichen Rahmenabkommen 2.0 innen- und aussenpolitisch hat, wird sich in den kommenden Wochen und Monaten zeigen.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/pfister-schutzklausel-fuer-zuwanderung-noetig/

Der Ständerat hat nach mehr als drei Jahren erneut über den UNO-Migrationspakt debattiert. Am Ende entschied eine deutliche Ratsmehrheit, dass die Schweiz ihm nicht beitreten soll. Zukunft CH begrüsst diesen Entscheid.
Von Ralph Studer
Was lange währt, wird endlich gut. So könnte der Entscheid des Ständerats über den UNO-Migrationspakt (nachfolgend „Pakt“) zusammengefasst werden.
Keine Kontrolle über die Auslegung des Pakts
Die Voten der bürgerlichen Ständeräte Beat Rieder (Die Mitte) und Marco Chiesa (SVP) liessen nichts an Deutlichkeit vermissen. Rieder brachte es auf den Punkt: „Ich habe selten ein so realitätsfremdes, unehrliches Papier gesehen, das offensichtlich von Diplomaten für Diplomaten geschrieben wurde. Selten in einem Soft-Law-Pakt ist ein so grosser Bruch zwischen der idealen Vorstellung und der schrecklichen Realität, nämlich dieser Migration, zu sehen wie in diesem Papier. (…) Ob Sie uns dann hier drin sagen, dass dieser Pakt rechtlich nicht bindend sei, ist zweitrangig. Die Interpretation dieser Pakte erfolgt nicht nur durch den Bundesrat und das Parlament, sondern auch durch Gerichte, durch das Bundesgericht und den EGMR, und diese Interpretation sind wir nicht in der Lage zu kontrollieren. Daher ist dieser Pakt schlicht dringend abzulehnen.“
Was verschwiegen wird
Dabei geht Rieder auch auf den „Elefanten im Raum ein“, den niemand benennt, nämlich die demografische Entwicklung in Afrika. „Das Hauptthema, das dieser Pakt ausblendet, ist die Demografie. Deshalb konnten fast alle afrikanischen Staaten diesem Pakt zustimmen. Das Bevölkerungswachstum, die politischen Konsequenzen des Bevölkerungswachstums wurden ausgeblendet. (…) Nigeria zum Beispiel hat den Migrationspakt ohne Weiteres unterzeichnet, aber in der Schlusserklärung auch gesagt, warum. Es wünscht eine Intensivierung der regulären Migration, aber bestimmt nicht Einflussnahme auf innenpolitische Angelegenheiten in Nigeria. Nigeria ist das am stärksten wachsende Land in Afrika. Im Moment hat es 226 Millionen Einwohner. 2040 werden es 400 Millionen sein. 80 Prozent der Bevölkerung sind migrationswillig.“
Beträchtliche Risiken für die Schweiz
Ebenfalls kein gutes Haar am Pakt liess Chiesa: „Wir alle wissen, dass dieser Pakt, der als unverbindliches Dokument präsentiert wird, aussergewöhnliche Risiken für unsere nationale Souveränität, unsere innere Sicherheit und unser soziales Wohl mit sich bringt.“
Und Chiesa weiter: „Wir wissen, dass dieser Pakt in der Zukunft als Grundlage für die Migrationspolitik verwendet wird. Dieser Pakt untergräbt die zentrale Bestimmung unserer Verfassung, dass die Schweiz autonom über die Zuwanderung entscheiden soll. Die Übertragung solcher wichtigen Entscheidungen an internationale Gremien, die unsere nationalen Besonderheiten und Bedürfnisse nicht kennen oder berücksichtigen, wäre ein klarer Bruch mit dem, was unsere Verfassung fordert. Das dürfen wir nicht zulassen. Einige Länder wie die USA, Ungarn, Polen, Italien, Österreich und Australien haben sich bereits entschieden, diesen Pakt abzulehnen und ihre Souveränität zu schützen.“
Kritik am Pakt unerwünscht
Zu Recht weist Chiesa auf die Einschränkung der Meinungsfreiheit hin: „Das Ziel 17 des Paktes, das ausschliesslich positive öffentliche Kampagnen fordert, wird die kritische Debatte einschränken und die freie Äusserung von gegenteiligen Einsichten zur Migrationspolitik unterbinden. Dies wird zu einer Form der Zensur führen, bei der legitime Kritik an der Migrationspolitik als Hassrede abgestempelt wird. Diese Form von Druck auf die Presse und die öffentliche Debatte ist in einer Demokratie wie der unseren, die die Meinungsfreiheit zu einem ihrer Grundpfeiler gemacht hat, inakzeptabel.“
Ständerat folgt seiner Kommission
Mit dieser ablehnenden Entscheidung folgt der Ständerat seiner vorberatenden Kommission. Diese hatte sich bereits zuvor gegen einen Beitritt zum UNO-Migrationspakt ausgesprochen. Sie vertrat die Ansicht, dass die Schweiz keine konkreten Vorteile aus der Ratifizierung des Paktes ziehen würde. Den migrationspolitischen Interessen sei besser gedient, wenn sie sich bei Abstimmungen über den Pakt weiterhin der Stimme enthalte.
Zukunft CH setzte sich mehrfach gegen den Pakt ein
Erfreut über diesen Entscheid des Ständerats zeigt sich die Stiftung Zukunft CH, die sich in der Vergangenheit klar und dezidiert gegen diesen Pakt einsetzte. In der aktuellen Stellungnahme vom 12. September 2024 verdeutlichte Zukunft CH nochmals ihre ablehnende Haltung aus folgenden Gründen:
- Starke Selbstverpflichtung der Schweiz und politische Verbindlichkeit
- Erhöhung des politischen Drucks bei der Verteilung von Migranten/Flüchtlingen
- Kritik an Migration wird unterbunden
- Migrationspakt geht zu Lasten der einheimischen Arbeitnehmer
- Migration ist der falsche Anreiz und schafft neue Probleme
Wie geht es weiter?
Das Geschäft geht nun in den Nationalrat. Sollte dieser ebenfalls Nein sagen – was wahrscheinlich ist – muss der Bundesrat einen Brief an den UNO-Generalsekretär schicken, mit der Mitteilung, dass die Schweiz dem Pakt definitiv nicht beitritt.
Lesen Sie hier die Stellungnahme von Zukunft CH: Stellungnahme zum UNO-Migrationspakt
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Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/staenderat-lehnt-uno-migrationspakt-ab/

Wer den Sozialismus wie der renommierte Journalist Ralf Schuler selbst erlebt hat, weiss wovon er spricht. Der heutige Konformitätsdruck und die zunehmende Selbstzensur haben ihre Wurzeln massgeblich im sozialistischen Denken.
Von Ralph Studer
Umfragen zeigen, was in der Schweiz undenkbar war: Viele Schweizer getrauen sich nicht mehr, ihre Meinung öffentlich zu sagen. Laut einer Tamedia-Umfrage von 2023 geben über 40 Prozent der 18- bis 24-Jährigen an, nicht jederzeit frei ihre Meinung zu politischen Themen äussern zu können.
Ursächlich hierfür sind u.a. die Wahl der Themen und die mediale Berichterstattung. Seit Jahren prägen linkslastige und woke Medienartikel das öffentliche Denken zu Themen wie Rassismus, Migration, Islam, Transgender und „neuen Familienformen“. Diese Einseitigkeit kommt nicht von ungefähr. Eine Umfrage der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) ergab 2017, dass sich fast 70 Prozent der SRG-Journalisten als links bezeichnen, bei privaten Medien sind es 62 Prozent.
Zum Diskurs nicht mehr zugelassen
Erschwerend kommt hinzu, dass Journalisten vermehrt ihre politische Sichtweise darstellen. Die veröffentlichte Meinung – oft im Einklang mit der politischen LGBTIQ-Agenda – entfernt sich so von der tatsächlichen öffentlichen Meinung und suggeriert eine Mehrheitsmeinung, die mit der Realität nicht übereinstimmt. Der Leser fühlt sich vermeintlich in der Minderheit und schweigt angesichts einer lauten und aggressiven Gruppe, die den Diskurs dominiert. Zudem werden Fakten und Meinungen in den Medien vermischt und an den Leser gebracht. Dieser kann dann kaum mehr zwischen objektiven Fakten und subjektiver Meinung unterscheiden.
Dieser zunehmende Konformitätsdruck widerspricht einer demokratischen Gesellschaft. „In freiheitlichen Gesellschaften“, so der renommierte deutsche Polit-Journalist Ralf Schuler in einem Interview mit der Stiftung Zukunft CH, „sollte dieser Gruppendruck aber kein Preis für die freie Meinungsäusserung sein, der grosse Teile zum Verstummen bringt, wie dies in den autoritären Gesellschaften des ehemaligen Ostblocks der Fall war. [Es] hat sich in den letzten Jahren ein polit-medialer Komplex gebildet, der einen massiven Normsetzungswillen (etwa beim Thema LGBTIQ oder Corona-Politik) entfaltet und Widerspruch entweder nicht zum Diskurs zulässt oder gesellschaftlich zu ächten versucht.“
Verbindung zum Sozialismus
Bei all den Diskussionen, warum aus Meinungsfreiheit mehr und mehr Selbstzensur wird, wird ein grundlegender Aspekt völlig ausgeblendet und unterschätzt: Die Einschränkung der Meinungsfreiheit hat eine verhängnisvolle Verbindung zum Sozialismus. „Der Sozialismus“, betont Schuler, „ist eine Kopfgeburt mit der Vorstellung einer Gleichheitsgesellschaft, die dem menschlichen Streben nach Aufstieg, Unterschied, aber auch Eigenschaften wie Ehrgeiz, Neid und Missgunst nicht Rechnung trägt und deshalb zwangsläufig scheitern muss. Eine solche Gesellschaft kann nur (zeitweise) funktionieren, wenn man Kritiker nicht zu Wort kommen lässt und jegliche intellektuelle Abweichung unterdrückt.“
Ausweg aus dem „Gleichschritt“ der Gesellschaft
Über den „Gleichschritt“ und Auswege aus dieser Schweigespirale spricht Schuler, der als einer der renommiertesten Politjournalisten im deutschsprachigen Raum gilt, bei einem Vortrag in Zürich. Schuler war jahrelang für den Axel Springer Verlag tätig, zuletzt bei der BILD-Zeitung. Weil diese ihm zu ideologisch wurde, kündigte er 2022, was für grosses Aufsehen sorgte. Bei seiner Kündigung fand Schuler klare Worte zu dem unkritischen Umgang der Bild-Zeitung mit der LGBTIQ-Bewegung. Mit seinem Buch „Generation Gleichschritt“ (2023) wurde er auch in der Schweiz, Liechtenstein und Österreich bekannt. Darin analysiert er Themen, bei denen die öffentliche Debatte „im mentalen Gleichschritt zu marschieren hat“, u.a. die Migrations-, LGBTIQ- oder Genderpolitik.
In seinem Vortrag widmet sich Schuler u.a. folgenden Fragen: Wie leiten Medien den Mainstream? Mit welchen Mechanismen wird die Meinungsfreiheit ausgehebelt? Wie entsteht Konformitätsdruck in einer freien Gesellschaft? Wie kommen wir aus der Schweigespirale wieder heraus? Und welche wichtige Rolle spielen dabei Universitäten und Sprache?
Wann: 26. Oktober 2024, 15 Uhr
Wo: Grosser Saal Liebfrauen, Weinbergstrasse 36, 8006 Zürich
Eintritt frei, Kollekte
Infos und Flyer zum Vortrag: Vortrag: Mechanismen der Macht

Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/der-sozialismus-ist-eine-kopfgeburt/

Fünf europäische Länder beginnen mit einem grösseren Pilotprojekt: Sie testen den Europäischen Impfpass. Die Einführung in der EU ist bereits für 2026 geplant.
Von Ralph Studer
Im Rahmen der WHO-Protestkartenaktion hat Zukunft CH bereits auf die mögliche Einführung eines globalen, digitalen Impfzertifikats hingewiesen und davor gewarnt. Mit der beginnenden Testphase des Europäischen Impfpasses („European Vaccination Card“, abgekürzt „EVC“) in verschiedenen europäischen Ländern ist dieses Szenario einen beträchtlichen Schritt nähergekommen.
Vorbereitung auf künftige Gesundheitsbedrohungen
Wie die Plattform „Vaccines Today“ mitteilt, kommt ab September 2024 der EVC in Deutschland, Belgien, Portugal, Lettland und Griechenland zum Einsatz. Der Impfpass wird in verschiedenen Formaten erhältlich sein, „darunter gedruckte Karten, per Post versandte Exemplare und digitale Versionen für Smartphones“.
Der EVC ist Teil des EUVABECO-Projekts (European Vaccination Beyond COVID-19). Offiziell heisst es dazu, dass das Vorhaben dazu diene, die Resilienz und Vorbereitung Europas auf zukünftige Gesundheitsbedrohungen zu stärken. Auf der Karte kann man alle Daten abspeichern, um den Impfstatus des Eigentümers überall in Europa nachverfolgen zu können. Der Impfpass soll den Bürgern „Kontrolle über ihre Impfdaten geben und ihnen so die Verwaltung, Überprüfung und Weitergabe ihrer Impfdaten erleichtern.“
Von der WHO verwaltet
Den Impfpass entwickelte das Global Digital Health Certification Network (GDHCN). Es zeichnete bereits während der Corona-Pandemie für das digitale COVID-Zertifikat der Europäischen Union (EU) verantwortlich. Das GDHCN wird nun von der WHO verwaltet, „wodurch die Authentizität der digitalen Impfnachweise sichergestellt werden kann“.
Im Interesse der Pharmaunternehmen
Die Plattform „Vaccines Today“ beschreibt sich selbst als Forum, in dem über Impfstoffe und Impfungen diskutiert werde. Die Zielgruppe ist „die breite Öffentlichkeit und andere Personen in Europa, die an Impfungen interessiert sind“.
„Vaccines Europe“, eine Impfstoffgruppe innerhalb der European Federation of Pharmazeutical Industries and Associations (EFPIA), dem Berufsverband der pharmazeutischen Industrie in Europa, gründete das Portal. Der Interessenverband entstand 1991, „um der Impfstoffindustrie in Europa eine Stimme zu geben“.
Laut Selbstdarstellung vertritt die Gruppe Impfstoffunternehmen aller Grössenordnungen, die auf dem Kontinent tätig sind. Sie umfasst derzeit „alle grossen globalen innovativen und forschungsbasierten Impfstoffunternehmen, einschliesslich kleiner und mittlerer Unternehmen“. Zu den Mitgliedern gehören unter anderem Pfizer, CSL Seqirus, Moderna, Johnson & Johnson und AstraZeneca. „Vaccines Today“ ist wiederum Mitglied des von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geleiteten Projekts Vaccine Safety Net (VSN).
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/testlauf-fuer-europaeischen-impfpass-startet/

Geht die Einwanderung so weiter wie in den letzten Jahren, schwächt dies unser Sozialsystem, wie wir es heute kennen. Zu diesem Schluss kommt die Studie „Borderless Welfare State“. Die Erkenntnisse der Untersuchung sind zentral und sollten unsere westlichen Staaten zum Handeln anregen. Tun wir nichts, droht die bereits besiegt geglaubte Altersmut, unsere Gesellschaft wieder einzuholen.
Von Ralph Studer
Am Thema Migration scheiden sich nach wie vor die Geister. Das zeigt sich derzeit am UNO-Migrationspakt und dem mittlerweile angenommenen EU-Migrationspakt. Doch was bedeutet Migration eigentlich für das Sozialsystem der Aufnahmestaaten?
Mehr Migration würde unsere demografische Abwärtsspirale ausgleichen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken, hört man häufig. Dies sei umso notwendiger, als die Geburtenrate in der Schweiz, die sich bereits seit Jahren auf einem tiefen Niveau eingependelt hat, seit 2022 nochmals massiv eingebrochen ist. Doch löst die Migration diese Problematik oder verschärft sie sogar die bestehende Krisensituation?
Negative Faktoren
Die massgeblich vom niederländischen Kulturanthropologen Jan van de Beek durchgeführte Studie „Borderless Welfare State – The Consequences of Immigration for Public Finances“ untersucht die Situation in den Niederlanden. Sie lässt keinen Zweifel daran, dass der Druck auf öffentliche Finanzen und Sozialleistungen weiter steigen wird, wenn die Migration auf diesem Niveau unvermindert anhält. Dabei wird allzu oft ausser Acht gelassen, dass die kulturelle Distanz ein entscheidender Faktor für die Nettokosten ist, die im jeweiligen Aufnahmestaat anfallen.
„Je grösser die kulturelle Distanz einer Gruppe ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie Nettokosten für den niederländischen Wohlfahrtsstaat darstellt“, so van de Beek in einem Interview mit der Zeitschrift „Die Weltwoche“. Die Zuwanderung von Menschen mit niedriger Qualifikation und grosser kultureller Distanz erhöhe den Anteil der Nettoempfänger. Auffällig ist an der Untersuchung, dass Migranten, die Nettokosten verursachen, eine viel stärkere Tendenz haben, lange im Land zu bleiben.
Unterschiede zwischen westlichen und nichtwestlichen Einwanderern
Menschen aus den hochentwickelten westlichen Ländern wie Japan, Skandinavien oder den angelsächsischen Ländern waren dabei für das Gastland vorteilhaft. Hingegen zeigte sich bei Migranten aus den nichtwestlichen Ländern ein anderes Bild: Während Einwanderer aus Ostasien, Südafrika und Israel aufgrund des hohen Entwicklungsniveaus positive Effekte aufweisen, verursachen Menschen aus dem Nahen Osten und aus Afrika die höchsten Kosten. Hierfür verantwortlich sind deren geringes Qualifikationsniveau und die Tatsache, dass viele von ihnen als Asylbewerber oder durch Familiennachzug kommen, hält van de Beek fest. Diese beiden Typen der Einwanderung seien sehr kostspielig.
Verschärfung der Situation
Auch bei der Arbeitsmigration zeigt sich ein ähnliches Bild. Arbeitsmigration aus angelsächsischen Ländern, aus Skandinavien, Frankreich oder Japan ist oft von Vorteil. Aus Afrika und dem Nahen Osten hingegen schlägt sie – insbesondere aufgrund des niedrigen Bildungsniveaus – negativ zu Buche.
Die Studie widerspricht dem oft gehörten Slogan „Europa braucht Einwanderung wegen der Überalterung“. Klar hält sie fest: „Die Einwanderung scheint keine Lösung für die Überalterung unserer Bevölkerung zu bieten. (…) Die gegenwärtige Einwanderung verschlimmert das Problem eher, als dass sie es verbessert.“
Van de Beek weist besonders auf den Umstand hin, dass der Staat angesichts der Alterung der Bevölkerung vor allem auf Nettozahler angewiesen ist. Doch in der Realität passiere genau das Gegenteil. Die Zahl der Nettoempfänger steigt massiv, wie oben erläutert. Und selbst wenn man den Fokus auf Einwanderer legt, die im Sozialsystem positiv ins Gewicht fallen, werde dies das Problem des stetig wachsenden Bevölkerungsdrucks aus Afrika und dem Nahen Osten und des damit einhergehenden Bevölkerungswachstums in Europa noch verschärfen.
Afrika und Naher Osten – und die europäischen Staaten
Die aktuellen Schätzungen für Afrika und den Nahen Osten gehen von einem Anstieg der Bevölkerung von 1,6 Milliarden auf 4,7 Milliarden bis zum Ende des Jahrhunderts aus. Das schnelle Bevölkerungswachstum führt zu einem Jugendüberschuss, so van de Beek. Der Arbeitsmarkt im Herkunftsland kann die vielen jungen Menschen nicht aufnehmen. Daher wollen Millionen von Menschen diese Gebiete in Richtung Europa verlassen. Und so erwachsen in Europa zwei grosse Probleme: das niedrige Qualifikationsniveau und die grosse kulturelle Distanz.
Mit dieser Einwanderungspolitik schaden wir uns selbst, sagt van de Beek deutlich, sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf die strukturelle Veränderung unserer Gesellschaft. Die oben angeführten Probleme verhinderten „die Integration sogar der zweiten Generation absolut (…). Vor allem bei Muslimen“, so van de Beeks ernüchterndes Fazit.
Schlussfolgerung der Studie
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Einwanderung keine Lösung für die Überalterung unserer Bevölkerung bietet, im Gegenteil. Die momentane Einwanderung verschlimmert das Problem noch. Die Lösung liegt dabei nicht in den erwähnten internationalen Migrationspakten der UNO und EU, welche die Migration sogar noch begünstigen. Die eigenständige Steuerung der Migrationsströme durch die einzelnen Länder müsste dringend gefördert werden. Dass aktuell international keine Unterstützung hierfür zu erwarten ist, zeigen die ständige Kritik und Verurteilung von Ländern wie Ungarn, welche die beschriebenen Gefahren bei der Einwanderung erkannt haben und sich dagegen zur Wehr setzen.
Wie kann man also einen grösseren Entscheidungsraum erhalten und ein Zurück zu mehr Eigenständigkeit und Souveränität ermöglichen? Hierfür kommen die jeweiligen Länder nicht umhin, ihre internationalen Verpflichtungen zu überprüfen. Allenfalls müssten sie Verträge kündigen, die ihrer Eigenstaatlichkeit in diesem Bereich im Wege stehen. Sonst droht u.a. tatsächlich mittel- bis langfristig ein Kollaps der Sozialsysteme und ein Rückfall in die bereits überwunden geglaubte Altersarmut. Es geht um nicht weniger als um die Rettung und Stärkung der sozialen Errungenschaften und des sozialen Friedens.
Ethisch vertretbar?
Eine Abschlussbemerkung sei hier erlaubt. Analysen, die sich detailliert mit den Herkunftsregionen auseinandersetzen, werden kaum durchgeführt. Forschungen über Kosten und Nutzen der Einwanderung gelten als „verpönt“. Und doch sind genau sie es, die für die Aufnahmeländer von grundlegender Bedeutung und daher zwingend geboten sind. Sie helfen, die gegenwärtige Politik einer notwendigen Begutachtung zu unterziehen. Nur dann kann es eine Debatte darüber geben, ob die aktuelle Politik in die richtige Richtung geht oder ob eine politische Neuausrichtung mit entsprechenden Massnahmen zu vollziehen ist.
Bestellen Sie passend zum Thema unsere Publikationen „Im Fokus: Gewalt und Migration“ und die Broschüre „Heilmittel Migration?“ jetzt über das Bestellformular oder per Telefon unter +41 (0)52 268 65 00 (Bestellungen aus dem Ausland nur bei Übernahme des Portos).
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/studie-migration-verschlimmert-demographische-krise/

Seit dem Urteil der „KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz“ im April 2024 steht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der Kritik. Dies ist nicht das erste Mal, dass sich Unmut über Entscheidungen aus Strassburg regt. Und dies zu Recht. Die Frage stellt sich, welche Konsequenzen die Schweiz daraus zieht. Politiker der Mitte-Partei haben bereits eine Motion eingereicht zur Kündigung der Mitgliedschaft der Schweiz in der EMRK.
Ein Kommentar von Ralph Studer
Nach dem Urteil „KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz“ gingen die politischen Wogen in der Schweiz hoch. National– und Ständerat kritisierten das Klima-Urteil des EGMR in der Erklärung „Effektiver Grundrechtsschutz durch internationale Gerichte statt gerichtlicher Aktivismus“. Beide Kammern waren sich einig, dass dem Urteil des EGMR keine Folge zu leisten ist. Der Gerichtshof habe mit dem Urteil die Grenzen der zulässigen Rechtsfortentwicklung überschritten und die demokratischen Entscheidungsprozesse der Schweiz missachtet, so die Hauptargumente. Nun ist der Bundesrat gefordert: Er muss diese Erklärung in den Europarat tragen.
Petition fordert Austritt aus Europarat
Als Reaktion auf dieses Urteil lancierte die Organisation „PatriotPetition“ die Petition „Schluss mit fremden Richtern – Europarat-Austritt jetzt“ an den Bundesrat, die sie anfangs Juni 2024 bei der Bundeskanzlei in Bern einreichte. Politisch motivierte Urteile des EGMR wie das am 9. April 2024 ergangene Klima-Urteil gegen die Schweiz stelle eine Bedrohung für die Schweizer Souveränität und Rechtsstaatlichkeit dar. Der Austritt aus dem Europarat sei deshalb die logische Konsequenz.
In seinem Antwortschreiben hält das Bundesamts für Justiz hierzu fest, dass der Bundesrat eine Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und damit einhergehend einen Austritt der Schweiz aus dem Europarat stets ablehnte. Nicht zuletzt aus einer historischen Perspektive sei die Konvention ein wichtiger Fortschritt zum Schutz des Rechtsstaates und der Menschenrechte.
Diese Einschätzung mag für die Folgejahre nach Inkrafttreten der EMRK im Jahre 1953 zutreffen, als sie eine Reaktion auf die Gräuel und Menschenverachtung des Kommunismus und Nationalsozialismus war und einheitliche Standards zum Schutz der Einzelrechte des Bürgers festlegte und durchsetzte.
Seit Jahren in der Kritik
Heute ist die Situation eine andere. Der EGMR steht seit Jahren in der Kritik eine aktivistische Rechtsprechung zu betreiben, die weit über einen vernünftigen Menschenrechtsschutz hinausgeht, und laufend „progressive“ Anliegen durchsetzt. Das aktuelle Klima-Urteil spricht Bände. „Es kann nicht sein“, wie die NZZ-Journalistin Katharina Fontana schreibt, „dass Klimaaktivisten zusammen mit der Justiz die demokratische Debatte ausschalten wollen. In der Schweiz machen Parlament und Volk die Klimapolitik und nicht eine Gruppe von Richtern.“
Eine Auslegung der EMRK ist unbestritten notwendig, aber das Hineininterpretieren von neuen Konzepten wie dem Klimaschutz überschreitet die Kompetenzen der Richter. Damit setzt sich der Gerichtshof über die Souveränität der Mitgliedstaaten hinweg. Heute ist es der Klimaschutz, welche Themen sind es morgen? Globale Gesundheit? Globale Sicherheit? Solche Urteile schaden nicht nur dem EGMR, sondern diskreditieren vor allem auch die Menschenrechte selbst.
Ursprünglich als Abwehrrechte gegenüber dem Staat gedacht, sieht der EGMR die Konvention als „lebendiges Instrument“, das er weiterentwickelt und seit geraumer Zeit laufend neue Ansprüche daraus ableitet. Es geht um Rechtsfortbildung für ganz Europa. Eine übergeordnete Instanz gibt es nicht und somit fehlt ein Korrektiv gegen solche Urteile. Dabei ist klar in Erinnerung zu rufen, dass der EGMR weder eine politische Rolle innehat noch die Funktion eines Gesetzgebers ausübt. Ganz im Gegenteil. Er hat die Aufgabe, Recht zu sprechen.
Die progressive Rechtsprechung des EGMR
Seit Längerem zeigt die Rechtsprechung des EGMR bei Asyl- und Migrationsfragen und vor allem im Bereich Geschlecht, Familie und Gesellschaft in eine progressive Richtung. Dr. Grégor Puppinck, Direktor des „European Center für Law and Justice“, sagt es deutlich: „Seit den 1980er-Jahren wurde das Geschlecht zunächst einmal durch den Begriff der sexuellen Orientierung subjektiviert, die später als ein tiefer Bestandteil der Identität jedes Menschen, die Heterosexualität, Homosexualität und Bisexualität umfasst, definiert wurde. (…) Dieser Begriff [sexuelle Orientierung] erlaubt es, das natürliche Geschlecht von dem Gebrauch, den man davon macht, gedanklich zu trennen, ihm damit jeden natürlichen Charakter zu bestreiten, die physischen Unterschiede zwischen verschiedenen Formen der sexuellen Betätigung zu relativieren und sie somit alle als moralisch gleichwertig hinzustellen.“
Nunmehr sind nicht mehr natürliche Gegebenheiten (dass z.B. der Mann von seiner Natur auf Ergänzung zur Frau angelegt und von dieser deshalb angezogen ist), sondern das sexuelle Verhalten des Menschen, sein Wille entscheidet, losgelöst von Körper und Natur.
Tür und Tor offen
Der EGMR ging noch einen radikaleren Schritt weiter und stellte die geschlechtliche Identität in Gegensatz zum Geschlecht, indem er sich nicht davon überzeugt zeigte, das Geschlecht einer Person anhand biologischer Merkmale zu bestimmen. In der Folge anerkannte er „(…) die Freiheit (…) seine sexuelle Zugehörigkeit zu definieren, die sich als eines der wesentlichsten Elemente aus dem Recht auf Selbstbestimmung ergibt.“ So stand nun Tür und Tor offen, sein „Geschlecht“ und seine „sexuelle Identität“ selbst zu wählen.
Dadurch zwang der EGMR auch die Mitgliedstaaten, bei Personen, die sich einer chirurgischen Geschlechtsumwandlung unterzogen hatten, dieses neue Geschlecht im Personenstandswesen rechtlich anzuerkennen. Während der EGMR früher noch eine „irreversible Änderung der Erscheinung“ für eine rechtliche Anerkennung der Geschlechtsänderung verlangte, braucht es dies nach der aktualisierten Rechtsprechung des EGMR nicht mehr. Auch hier zeigt sich der Vorrang des individuellen Willens vor der physischen und sozialen Wirklichkeit. Der Wille sagt, was gilt.
EGMR: neue Rechte schiessen aus dem Boden
Das Geschlecht bildet nach der Rechtsprechung des EGMR kein materielles Merkmal des menschlichen Körpers mehr. Statt die Natur und die biologische Wirklichkeit des Menschen anzuerkennen, steht der EGMR faktisch auf dem Boden der „Gender-Ideologie“. Basierend auf neuen Begrifflichkeiten wie soziales Geschlecht, sexuelle Orientierung und sexuelle Identität, die im Gegensatz zur menschlichen Natur eine zweite Wirklichkeit schaffen, hat der EGMR neue Rechte aus dem Boden gestampft und das Geschlecht dem subjektiven Willen des Menschen zugewiesen.
Welche Folgen resultieren daraus? Die Auflösung der binären Geschlechterordnung und der natürlichen Ehe und Familie und letztlich eine Neuordnung der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Konsequenterweise werden auch Verwandtschaftsbeziehungen und allgemein die Abstammungsverhältnisse nicht mehr auf der Ehe basieren. Es wird alles völlig neu gemischt. Auch hier wird die Selbstbestimmung verabsolutiert.
Folgen für die Schweiz
Diese dynamische und expansive Rechtsprechung des EGMR hat fatale Folgen auch für die Schweiz. Diese Erweiterung der (sexuellen) Rechte, die von den Mitgliedstaaten bei der Verabschiedung überhaupt nicht vorgesehen waren, führen faktisch zu einer Verfassungsänderung in der Schweiz, da die Freiheitsrechte der Bundesverfassung und EMRK praktisch deckungsgleich sind und das Bundesgericht bemüht ist, diese in Einklang zu bringen und sich an die EGMR-Rechtsprechung zu halten.
So schlägt die Rechtsprechung des EGMR auf unsere Verfassung durch und ändert diese, ohne dass Volk und Stände mitreden können. Der EGMR und mit ihm das Schweizer Bundesgericht amtieren so faktisch als (nationale) Verfassungsgeber. Sie untergraben die rechtsstaatlichen Vorgaben, indem die Richter als Gesetzgeber fungieren und so die Gewaltenteilung massiv verletzen.
Unparteilichkeit der EGMR-Richter?
Doch das ist noch nicht alles. Kritische Experten wie Puppinck stellen in den zwischen 2009 und 2019 gefällten Urteilen eine zunehmend ideologische Färbung fest. Stossend ist dabei unter anderem die Verbandelung mit Nichtregierungsorganisationen (NGO), die eine politische Agenda vorantreiben. Nicht weniger als 22 der 100 der zwischen 2009 und 2019 am EGMR tätigen Richter hatten vor ihrem Amtsantritt für NGOs gearbeitet, die wiederholt Klagen am EGMR eingereicht haben. Zwölf Richter standen in Verbindung zu Soros „Offener Gesellschaft“ (Open Society), andere zu „Amnesty International“, „Human Right Watch“ oder zum „Helsinki-Komitee“. Während des untersuchten Zeitraums hätten diese Richter an fast 90 Verfahren teilgenommen, in denen „ihre“ NGO involviert gewesen ist.
„Die massive Präsenz von Richtern, die aus demselben NGO-Netzwerk stammen, spiegelt den Einfluss grosser Stiftungen und privater NGO auf das europäische System des Menschenrechtsschutzes wider“, so Puppinck. Das stelle nicht nur die Unabhängigkeit des Gerichtshofs infrage, sondern auch die Unparteilichkeit seiner Richter.
Motion fordert Kündigung der EMRK
Angesichts dieser Umstände ist es nicht verwunderlich, dass Politiker aus der Partei „Die Mitte“ im April 2024 eine Motion einreichten, in der sie den Bundesrat beauftragen, die Mitgliedschaft der Schweiz in der EMRK zu kündigen. Der Einmischung der EGMR-Richter in unsere direktdemokratischen Prozesse ist ein Ende zu setzen, so die Motionäre. Die Schweiz könne die verfassungsmässig garantierten Menschenrechte auch ohne Mitgliedschaft in der EMRK hinreichend schützen.
Wie weiter?
Der EGMR hat es in den letzten Jahren trotz vehementer Kritik verpasst, das verlorene Vertrauen wieder zurückzugewinnen. Das aktuelle Klima-Urteil zeigt die ausufernde Rechtsprechung des EGMR deutlich: Allein die Interpretation der Richter führte zur Verurteilung der Schweiz, obwohl in der EMRK nichts erwähnt ist, dass ein Staat das Recht auf Privatleben älterer Frauen verletzt, wenn er (angeblich) zu wenig für das Klima tut.
Mit diesem Urteil hat der EGMR erneut bekräftigt, dass er nicht gewillt ist, sich seinem eigentlichen Auftrag zu widmen, nämlich schwere Menschenrechtsverletzungen von Mitgliedstaaten des Europarates gegenüber einzelnen Menschen in ihrem Land zu ahnden und die EMKR als Abwehrrechte zu sehen.
Was kann die Schweiz tun? Die im Raum stehenden Möglichkeiten sind wenig erfolgversprechend: Es ist nicht davon auszugehen, dass sich der EGMR durch eine Beschwerde des Bundesrats beim Ministerkomitee des Europarats beeindrucken lässt und von seiner expansiven Rechtsprechung ablässt. Die jahrelange Kritik am EGRM war sichtlich fruchtlos. Nur noch Urteile umzusetzen, die sich im Rahmen der EMRK bewegen, ist ebenfalls kein tauglicher und praktikabler Modus und würde zu politischen Spannungen führen.
Aufgrund dessen ist es angebracht und im ureigenen Interesse der Schweiz, offen und kontrovers über die Frage nach einer Kündigung der EMKR und einem Austritt aus dem Europarat zu diskutieren. Dies umso mehr, als es um viel geht: um die Souveränität, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie unseres Landes.
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Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/kommentar-des-monats-kuendigung-der-europaeischen-menschenrechtskonvention/

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) sieht den UNO-Migrationspakt kritisch. Wie die APK-S in ihrer Medienmitteilung vom 21. Juni 2024 festhält, überwiegen die Risiken eines Beitritts zum Pakt allfällige Vorteile. Die APK-S beantragt deshalb dem Ständerat, den Nichtbeitritt zum UNO-Migrationspakt zu unterstützen. Ein Entscheid, der aktuell von besonderer Wichtigkeit ist.
Von Ralph Studer
Die APK-S beantragt ihrem Rat, den Nichtbeitritt zum UNO-Migrationspakt zu unterstützen. Sie ist der Ansicht, dass die Schweiz keine konkreten Vorteile aus der Ratifizierung des Paktes ziehen würde. Den migrationspolitischen Interessen sei besser gedient, wenn sie sich bei Abstimmungen über den Pakt weiterhin der Stimme enthalte. Aus Sicht der Mehrheit überwiegen die Risiken eines Beitritts allfällige Vorteile.
Interessant sind hierbei auch die Ansichten der unterlegenen Minderheiten bei der Abstimmung zum Pakt in der APK-S. Eine Minderheit lehnt den Beitritt vorbehaltlos ab. Diese Minderheit unterstützt weder die Leitprinzipien noch die Ziele des Pakts. Eine zweite Minderheit ist der Auffassung, dass sich die Schweiz den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft um einen gemeinsamen Ansatz zur Steuerung der internationalen Migration anschliessen und deshalb dem Pakt beitreten sollte, allerdings nicht ohne sich gleichzeitig gegen allfällige rechtliche Verpflichtungen aus dem Pakt abzusichern.
Pakt ist abzulehnen
Bereits mehrfach hat Zukunft CH in der Vergangenheit über diesen beabsichtigen Pakt kritisch berichtet und ihre ablehnende Haltung klar begründet. In ihrer letzten Stellungnahme an die APK-S vom 31. März 2023 legte Zukunft CH ausführlich dar, weshalb dieser abzulehnen ist:
Demnach widerspricht – entgegen dem Bundesrat in seiner Botschaft zum Pakt vom 3. Februar 2021 – dieser den Interessen der Schweiz (und auch der Herkunftsstaaten) diametral. Würde die Schweiz den Pakt annehmen, könnten sich die Gerichte, allen voran der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, bei der Auslegung der Grundrechte auf dessen Bestimmungen berufen. Dies würde den Weg zu einer verbindlichen und direkten Anwendung des Paktes ohne weitere Intervention der Schweizer Institutionen schaffen.
Zudem wird Migration im Pakt per se als eine „Quelle des Wohlstands“ bezeichnet. Die Probleme der Migration für die Ankunfts- und für die Herkunftsländer bleiben unbenannt. Diese wären z.B. die Erhöhung des politischen Drucks bei der Verteilung der Migranten, Verstoss gegen die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der einheimischen Arbeitnehmer und der „Brain-Drain-Effect“ in den Herkunftsländern. Darüber hinaus verpflichten sich die Pakt-Staaten, ihren Bürgern die Vorteile und Herausforderungen zu vermitteln, „um irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen, auszuräumen“.
Das gleicht einer Verpflichtung zur Indoktrination, zumal sich die Staaten auch noch dazu verpflichten, „Medienschaffende hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen“ aufzuklären und den Medien mit der „Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung“ zu drohen, wenn sie die „Diskriminierung gegenüber Migranten“ fördern. Zu Recht weist deshalb der Integrationsforscher Stefan Luft daraufhin, dass hier das Tor zur Lenkung der öffentlichen Meinung geöffnet wird.
Kritische Aspekte der Migration ausgeblendet
Nach offizieller Verlautbarung hat der Pakt hingegen zum Ziel, Migration zu erleichtern und eine internationale Steuerung zu etablieren. Dabei soll formell anerkannt werden, dass Migration ein Wohlstandsfaktor ist, unabhängig davon, ob sie legal oder illegal ist. Zudem werden die problematischen Aspekte der Migration einfach ausgeblendet und die mittlerweile offenkundigen Zusammenhänge zwischen Migration und Gewalt wie fehlende Integration und steigende Kriminalität verschwiegen.
Damit wird zunehmend die innere Sicherheit aufs Spiel gesetzt und gefährdet. Ist diese bedroht, bricht ein wesentlicher Pfeiler für Wohlstand, sozialen Frieden und politische Stabilität weg.
Antrag der APK-S kommt in einer wichtigen Phase
Während der UNO-Migrationspakt weiterhin umkämpft bleibt, hat die EU ihren Migrationspakt angenommen, gegen den Willen Polens und Ungarns. Der EU-Migrationspakt stellt – wie der UNO-Migrationspakt – einen massiven Eingriff in die staatliche Souveränität dar. Er führt zu einer weiteren Schwächung der europäischen Identität und löst das grundlegende Problem der illegalen Einwanderung nach Europa in keinster Weise.
Der Antrag der APK-S, dem UNO-Migrationspakt nicht beizutreten, kommt deshalb gerade zu einem wichtigen Zeitpunkt. Jetzt werden grundlegende Fragen der europäischen Asyl- und Migrationspolitik diskutiert und entschieden. Es ist zu hoffen, dass der Antrag der APK-S im Ständerat Gehör findet.
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Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/bern-uno-migrationspakt-hat-schweren-stand/

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) sprach sich Ende Juni 2024 für die Motion der SVP-Fraktion „Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung“ aus. Dieser Antrag bestätigt damit den Entscheid des Nationalrats, der diese Motion bereits Mitte April 2024 annahm. Ein Parlamentsbeschluss zu den WHO-Verträgen – unter Einbezug des Referendums – wird damit immer wahrscheinlicher.
Von Ralph Studer
Wie die SGK-S in ihrer Medienmitteilung vom 28. Juni 2024 festhält, beantragt sie mit 8:3 Stimmen, die Motion der SVP-Fraktion „Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung“ anzunehmen. Diese verlangt, dass jegliches WHO-Abkommen zwingend dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet wird. Angesichts der potenziell verbindlichen Auswirkungen von Beschlüssen im Rahmen der WHO sei die Kommission der Ansicht, dass es sinnvoll sei, die Rolle der Bundesversammlung vorab zu klären.
Zuvor habe sie sich über die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die Anfang Juni an der Weltgesundheitsversammlung der WHO beschlossen wurden, und über die aktuelle Situation beim WHO-Pandemievertrag informieren lassen.
Deckt sich mit dem Rechtsgutachten
Der Entscheid des Nationalrats bzw. der erwähnte Antrag der SGK-S stimmen mit den Ergebnissen des Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Isabelle Häner zu den Auswirkungen des geplanten WHO-Pandemievertrags und den veränderten IGV auf die Schweiz überein. Häners Fazit ist deutlich: Sowohl der WHO-Pandemievertrag als auch die IGV haben das Potenzial, bewährte rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien auszuhebeln. Aufgrund dessen seien der WHO-Pandemievertrag und die angepassten IGV dem Parlament unter Einbezug des fakultativen Referendums zur Genehmigung zu unterbreiten.
Pandemievertrag aufgeschoben
Auch wenn noch kein Pandemievortrag vorliegt, sprach der WHO-Generaldirektor nicht von einem Scheitern. Es ist nun an der Zeit, Lehren aus den bisherigen Verhandlungen zu ziehen und weiterzumachen, so der Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus. Geplant ist nun, den Pandemievertrag bis Frühjahr 2025 zu verabschieden.
Bis zur Finalisierung des Pandemievertrags ist es aufgrund der Tragweite dieses Abkommens zentral, dass der Bundesrat Volk und Parlament gegenüber Transparenz zeigt, welche Strategien und Ziele er verfolgt. In Bezug auf das Parlament ist der Bundesrat zudem in der Pflicht und Verantwortung, seine Informations- und Konsultationspflichten gegenüber den zuständigen parlamentarischen Kommissionen zwingend einzuhalten. Nur so kann auch gewährleistet werden, dass das Parlament seiner Oberaufsicht gegenüber dem Bundesrat nachkommen kann.
Geänderte IGV inakzeptabel
Bei den IGV zeigt sich ein anderes Bild. Der angenommene Wortlaut liegt vor, obwohl die Gültigkeit der Annahme aufgrund der Verletzung von Art. 55 IGV mehr als fragwürdig ist. Dass diese IGV für die Schweiz inakzeptabel sind, dafür sprechen klare Gründe: Beispielhaft sei hier die einseitige Ausrufung eines Pandemie-Notfalls und eines Gesundheitsnotfalls von internationaler Tragweite durch den nicht demokratisch legitimierten WHO-Generaldirektor genannt. Beide brauchen nur eine potenzielle (!) Gefahr darstellen. Und dies ohne jegliche Überprüfungs- und Kontrollmöglichkeit und ohne Zustimmung des betroffenen WHO-Mitgliedstaates. Oder ein weiterer Aspekt ist die Verpflichtung der WHO-Mitgliedstaaten, die Rede- und Meinungsfreiheit zur vermeintlichen Bekämpfung von Fehlinformationen und Desinformation einzuschränken. Denn die Oberhoheit über Wahrheit und Richtigkeit der Informationen liegt bei der WHO.
Obligatorisches Referendum?
Dringend zu klären wäre in diesem Zusammenhang die Frage, ob die geänderten IGV – aufgrund der weitreichenden und einschneidenden Eingriffe in die Souveränität der Schweiz und die von der Bundesverfassung garantierten Freiheitsrechte – dem obligatorischen Referendum unterstehen. Dann müssten die IGV zwingend Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden.
Klare Forderung
Auch wenn der Entscheid des Nationalrats und der aktuelle Antrag der SGK-S zeigen, dass das Parlament dem Bundesrat und den WHO-Verträgen gegenüber kritischer geworden ist, hängt das Damoklesschwert bezüglich IGV über der Schweiz. Mit der Annahme der IGV-Änderungen am 1. Juni 2024 werden diese in einem Jahr – per 1. Juni 2025 – automatisch für die Schweiz als WHO-Mitgliedstaat in Kraft treten, wenn die Schweiz nicht innerhalb der nächsten zehn Monate Widerspruch einlegt. Zukunft CH forderte daher den Bundesrat in einem offenen Brief auf, sein Widerspruchsrecht gegen diese gravierenden IGV auszuüben und die Ablehnung der Änderungen gegenüber der WHO zu erklären (sog. „Opting-out“). Eine entsprechende Petition mit dieser Forderung läuft ebenfalls.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/bern-who-vertraege-vors-parlament-immer-wahrscheinlicher/

Unlängst hat die EU den umstrittenen Migrationspakt angenommen, gegen den Willen Polens und Ungarns. An der nun vereinbarten „verpflichtenden Solidarität“ und den Umsiedlungszielen scheiden sich die Geister.
Von Ralph Studer
Seit Jahren ist dieser Pakt hart umkämpft. Während die Befürworter sich eine Verkürzung der Sicherheits- und Asylverfahren und eine bessere Rückführung erhoffen, waren sich die Gegner einig: Der Pakt stellt einen massiven Eingriff in die staatliche Souveränität dar, führt zu einer weiteren Schwächung der europäischen Identität und löst das grundlegende Problem der illegalen Einwanderung nach Europa in keinster Weise.
Zankapfel: „verpflichtende Solidarität“ und Umsiedlung
Hauptstreitpunkt war die Einführung des Systems der „verpflichtenden Solidarität“ und der Umsiedlung. Diese räumt den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten drei Möglichkeiten ein: Sie können eine bestimmte Zahl von aus den Grenzstaaten umverteilten Asylbewerbern übernehmen, 20‘000 Euro für jeden von ihnen abgelehnten Asylbewerber zahlen oder operative Unterstützung finanzieren. Dabei ist das aktuelle Ziel eine jährliche Umsiedlung von Migranten im Umfang von 30‘000, um die Südländer zu entlasten.
Kritik aus Polen
Bereits im Oktober 2023 betonte der polnische Präsident Andrzej Duda, dass Polen diesen Pakt ablehnt. Eine Umverteilung der Migranten komme für sein Land nicht in Betracht. Es liege an der EU, aktive Massnahmen zu ergreifen, um das Problem der illegalen Migration zu verhindern, anstatt es allen Mitgliedstaaten aufzuzwingen.
Auch der amtierende Ministerpräsident Polens, Donald Tusk, sprach sich bis zum Schluss der Verhandlungen klar für den Schutz des Territoriums der EU-Mitgliedstaaten und für die Kontrolle der Grenzen aus. „Es gibt“, so Tusk, „keine Migrationspolitik ohne effektive Grenzkontrolle und ohne effektiven Schutz des eigenen Territoriums.“ Polen sei gegen diesen beabsichtigten Verlagerungsmechanismus. In dieser Form sei der Pakt für Polen deshalb „inakzeptabel“.
Ungarn lehnt den Pakt ebenfalls ab
Ähnliche kritische Töne kamen auch aus Ungarn. Der Pakt würde, so der ungarische Aussenminister Péter Szijjártó, ein westeuropäisches Problem auf Mitteleuropa ausweiten, „das darin wurzelt, dass sie (das heisst die westeuropäischen Staaten) ihre Identität, Kultur und den Schutz ihrer Gesellschaft aufgeben“. Zudem habe die offene Migrationspolitik bereits zu Parallelgesellschaften geführt und die Bedrohung durch Terrorismus erhöht.
Szijjártó kritisierte auch, dass es der EU gar nicht um einen effektiven Grenzschutz geht. Obwohl Ungarn die Schengen-Grenzen und die Aussengrenzen seit neun Jahren schütze, habe die ungarische Regierung keine Unterstützung aus Brüssel erhalten, sondern es bestehe ein ständiger Druck, den Grenzschutz aufzugeben.
In die gleiche Kerbe schlug auch der ungarische Europaabgeordnete Balazs Hidvéghi von der regierenden Partei Fidesz: „Wir alle wollen Menschen in Not helfen. Bei dieser Debatte geht es im Wesentlichen darum, ob wir in der Lage sind, unsere europäische Identität, unsere Lebensweise, Normen, Kultur und Traditionen zu bewahren oder nicht.“ Und Hidvéghi weiter: „Ungarn hat gezeigt, dass die Migration gestoppt werden kann, wenn es einen politischen Willen und entsprechende Massnahmen gibt.“ Illegale Massenmigration führe zum Zerfall der Gesellschaft und die öffentliche Sicherheit verschlechtere sich, während der Staat die Kontrolle verliere.
Rechtliche Schritte bei fehlender Umsetzung
Ungeachtet dieser Kritik aus Polen und Ungarn nahm die EU diesen Migrationspakt nun an. Die EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, hat bereits angekündigt, dass die Europäische Kommission rechtliche Schritte beim Europäischen Gerichtshof gegen Länder einleiten wird, wenn sie die Regeln des Migrationspakts nicht umsetzen. „Wenn dies nicht der Fall ist, wird die Kommission natürlich handeln und – wenn nötig – Vertragsverletzungsverfahren einleiten“, hielt Johansson an die Adresse der kritischen Länder fest.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/eu-migrationspakt-die-verpflichtende-solidaritaet-aus-bruessel/

Die Sorge um die Abschaffung des Bargelds wird mehr und mehr zum Thema. Anfang Juli 2024 lancierten besorgte Prominente und Bürger die Petition „Bargeld in Europa gesetzlich schützen! – Wahlfreiheit statt Bevormundung“. Bereits mehrere Zehntausend Menschen im deutschsprachigen Raum haben diese Petition unterzeichnet.
Von Ralph Studer
In Europa kursiert zunehmend die Angst vor der Einschränkung bzw. Abschaffung des Bargelds. Einige Länder geben hier nun Gegensteuer. Norwegen verabschiedet ein Gesetz, das den Verbrauchern das Recht gibt, Waren und Dienstleistungen bar zu bezahlen. Schweden will nachziehen. In der Schweiz wird es zur Abstimmung über die zustande gekommene Volksinitiative „Bargeld ist Freiheit“ kommen.
Digitaler Euro als Gefahr für Bargeld
Die Einführung des digitalen Euros in der EU führt dazu, dass die EU-Kommission die zukünftige Rolle von Bargeld in einer eigenen Verordnung regelt. Allerdings ist der vorliegende Verordnungsentwurf sehr unbefriedigend. Dies hält Norbert Häring, Wirtschaftsjournalist und Erstunterzeichner der im Juli 2024 lancierten Petition „Bargeld in Europa gesetzlich schützen! – Wahlfreiheit statt Bevormundung“, fest. „Wenn es kein Bargeld mehr gibt“, so Häring, „wird unser Bankkonto zu einem detaillierten Logbuch unseres Lebens.“
Die Petition richtet sich explizit gegen eine „gläserne Welt“, in der jeder Austausch überwacht, kontrolliert, eingeschränkt und eingestellt werden kann. Für den ebenfalls mitunterzeichnenden Wirtschaftsprofessor Dr. Dirk Löhr ist Bargeld deshalb vor allem ein „Schutz vor einem übergriffigen Staat.“
Aus Sicht der Petenten gefährdet die Entwicklung weg vom Bargeld die Freiheit der Bürger. Sie sorgen sich, dass der digitale Euro das Bargeld verdrängt, da er einen direkten Konkurrenten zu Bargeld darstellt. Diese Befürchtung wird dadurch genährt, dass im Verordnungsvorschlag über den digitalen Euro eine Annahmepflicht allein für den digitalen Euro vorgesehen ist. Bargeld muss hingegen von Läden nicht akzeptiert werden. Somit ist im aktuellen Verordnungsentwurf den Bürgern ein Recht auf Barzahlung verwehrt.
Einschränkungen und Schwierigkeiten im Alltag
Angesichts der gegenwärtigen Entwicklung, dass Bargeld im Handel zurückgedrängt wird, verlieren die Bürger ihre Wahlfreiheit. Geschäfte und Banken lehnen zunehmend Bargeld ab bzw. schliessen Geldautomaten und Bankschalter. Zudem können bei fehlendem Bargeld auch technische Probleme bei der Verkaufsabwicklung den Handel zwischen Bürger und Gewerbetreibenden erschweren bzw. sogar verunmöglichen, allerdings mit gravierenden Folgen.
„Stellen Sie sich vor“, so der Journalist Hakon von Holst, „Sie stehen an der Kasse. Die EC-Karte will nicht, die Kreditkarte streikt. Hinter Ihnen ungeduldige Stimmen. Sie brechen den Kauf ab, probieren es beim Bäcker gegenüber. Die Geldkarten lassen Sie im Stich, auch hier. Ob Sie kaufen oder verkaufen können, entscheiden nicht mehr Sie, sondern die Technik, die Bank und der Staat.“
Aktuelle Situation
Der Verordnungsvorschlag ist vom EU-Parlament noch nicht verabschiedet worden. Auch die Finanzminister der EU-Staaten müssen noch zustimmen. Die Petition richtet sich an die Politiker, den mangelhaften Verordnungsvorschlag zu verbessern. Ziel ist, dass für Bargeld die gleichen Privilegien wie für den digitalen Euro gelten.
Die Petition kann hier unterzeichnet werden.
Quelle:

Olympische Spiele sollten dem sportlichen Vergleich und der Völkerverständigung dienen. Stattdessen spaltet die Eröffnungsfeier der diesjährigen Sommerolympiade in Paris die Meinungen und sorgt international für massive Kritik. Einzelne Szenen der Zeremonie stellen einen gezielten Angriff auf das Christentum und die Christen dar.
Kommentar von Ralph Studer
Die Eröffnungsfeier der Olympiade am 26. Juli 2024 in Paris hatte es in sich. Weltweit hat vor allem die queere Inszenierung des „Letzten Abendmahls“ von Leonardo da Vinci die Emotionen hochgehen lassen. Dragqueens umgaben den von einer lesbischen LGBTIQ-Aktivistin verkörperten „Jesus“. Irritierend und verstörend war auch, dass bei dieser „Abendmahl“-Darstellung ein kleines Mädchen unter den erwachsenen Dragqueens zu sehen war.
Die Organisation „Gays against groomers“ zeigte sich „zutiefst empört, dass diese Dragqueens und halbnackten Gender-Kultisten bei den Olympischen Spielen vor den Augen der ganzen Welt um kleine Kinder herumtanzen“.
Kritik von verschiedenen Seiten
Während die internationalen „Leitmedien“ die Eröffnungsfeier positiv kommentierten, herrschte in den sozialen Medien weithin Fassungslosigkeit und Empörung. Sponsoren wie das amerikanische Telekommunikationsunternehmen C Spire zogen daraus die Konsequenz: „Wir waren schockiert über die Verspottung des Abendmahls während der Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele in Paris. C Spire wird seine Werbung von den Olympischen Spielen zurückziehen“, schrieb das Unternehmen auf X.
Scharf ins Gericht mit der Olympia-Eröffnung ging auch der bekannte französische Philosoph Alain Finkielkraut in einem Interview mit der Tageszeitung „Le Figaro“. Er habe es nicht für möglich gehalten, eine „noch schlimmere Zeremonie“ als den Eurovision Song Contest auf die Beine zu stellen – noch „obszöner, noch konformistischer“.
Selbst der Chef der französischen Linkspartei „La France insoumise“ (LFI), Jean-Luc Mélenchon, nannte die Zeremonie eine „Verhöhnung des christlichen Abendmahls“. Er setzte dabei nicht bei der Blasphemie an, da diese nicht für alle gelte, sondern stellte die Frage: „Was soll es bringen, eine Beleidigung von Gläubigen in Kauf zu nehmen – auch, wenn man selbst antiklerikal sein mag?“ Und auch die Darstellung der Hinrichtung von Marie-Antoniette missfiel ihm. Sie gehöre „zu einem Zeitalter von Strafen, das wir nicht noch einmal sehen wollen.“
Symbolik spricht Bände
Dass dies ein direkter und offensichtlicher Angriff auf das Christentum war, verdeutlicht eine Gesamtschau der Eröffnungszeremonie. Die gezeigten Szenen vom goldenen Kalb, dem letzten Abendmahl und der enthaupteten Marie-Antoinette stehen in direktem Zusammenhang zum Christentum:
- Goldenes Kalb
Das Buch Exodus im Alten Testament erzählt, wie Moses auf den Berg Sinai steigt, um die zehn Gebote von Gott zu empfangen. Währenddessen beginnen die Israeliten an Gott zu zweifeln. Daher machen sie sich einen neuen Gott, ein goldenes Kalb, dem sie opfern. Das goldene Kalb gehört zur jüdisch-christlichen Tradition und bedeutet Glaubensabfall und Anbetung falscher Götter.
- „Letztes Abendmahl“
Das letzte Abendmahl als „hypersexualisierte Drag-Queen-Show“ (Theologe Dr. Johannes Hartl) darzustellen, ist zweifelsohne blasphemisch. Es zeigt eine offenkundige Verachtung und Verhöhnung des Christentums und unserer christlich geprägten Familien- und Gesellschaftsordnung. Dieser durch Dragqueens dargestellte „spielerische Wechsel“ des Geschlechts hat eine tiefere Bedeutung angesichts der gehypten LGBTIQ-Ideologie. Deren Dogma lautet: „Ich kann selbst über mein Geschlecht entscheiden und meine Sexualität leben, wann, mit wem und wie ich will.“ Der Mensch erschafft sich selbst vermeintlich neu und eine „neue Schöpfungsordnung“. Darin gipfelt die menschliche Hybris, der Drang nach einer grenzenlosen Freiheit, die sich von Gott emanzipiert und ihn abgeschafft hat.
Dies stellt gerade das Gegenteil dessen dar, was Jesus beim letzten Abendmahl zu seinen Aposteln sagte: „Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt“ (Johannes 15,13). Dafür ist eine Haltung der Selbstlosigkeit und Hingabe nötig, die Jesus beim letzten Abendmahl zeigte: Er wusch seinen Jüngern die Füsse und starb für uns am Kreuz.
Das Christentum steht für Liebe und Hingabe an Gott und den Nächsten. Beim Spektakel in Paris geht es jedoch um Obszönität, das eigene Ego und die eigene Lust. Grösser könnten die Unterschiede nicht sein. Davon zeugt die Eröffnungsfeier, die für ein neues Menschenbild und eine neue Familien- und Gesellschaftsordnung steht, deren Kern der von Gott losgelöste autonome Mensch ist.
- Enthauptete Marie-Antoinette
Die Produzenten der Eröffnungsfeier inszenierten die Enthauptung der französischen Königin Marie-Antoinette im Zuge der französischen Revolution als „Popereignis“ (Hartl). Damit weckten sie Erinnerungen an eine blutige, aber auch antikirchliche und antichristliche Zeit in der französischen Geschichte. Hansjürg Stückelberger, Gründer von Stiftung Zukunft CH, schreibt hierzu: „Die französische Vision der Selbstbefreiung war geprägt vom Willen, alles Christliche aus der Gesellschaft zu entfernen.“
Dies zeigte sich auch im staatlich-gesellschaftlichen Bereich. Die damalige Ermordung des französischen Königspaars Ludwig XVI. und seiner Frau Marie-Antoinette verkörperte das Ende des christlichen Herrscherhauses in Frankreich und beendete die „alte Ordnung“, die langjährige Allianz zwischen „Thron und Altar“ als Ausdruck eines christlichen Staates. Berücksichtigt man dies, bekommt die Darstellung der enthaupteten Marie-Antoinette mit blutigen Fontänen an der Eröffnungsfeier eine besondere Bedeutung.
Kunstfreiheit hat ihre Grenzen
Die nach der Feier einsetzende Kritik wiesen die Verantwortlichen unter Berufung auf die Kunstfreiheit zurück. Organisationschef Tony Estanguet betonte, dass die Eröffnungsfeier in den Grundlinien mit dem „Internationalen Olympischen Komitee“ (IOC) abgestimmt wurde. Für Thomas Jolly, Regisseur der Eröffnungszeremonie, ist die Kritik nicht gerechtfertigt: „In Frankreich ist das künstlerische Schaffen frei.“ Die Idee sei gewesen, inklusiv zu sein, was bedeute, niemanden auszuschliessen. Man habe niemanden beleidigen wollen.
Künstlerische Freiheit ja, aber bis wohin? Jolly vergisst das Wesentliche: Auch die Kunstfreiheit ist nicht absolut, geschweige denn ein Freipass zur Verletzung und Verachtung des Christentums.
Abendmahl oder Götter des Olymp?
Auch Jollys Aussage, er habe damit nicht das Abendmahl, sondern die Götter des Olymp (Anspielung auf das Gemälde „Festin des Dieux“ von Jan van Bijlert) gemeint, greift zu kurz. „So naiv“, sagt der katholische Priester Klaus Mertes, „kann Herr Jolly nicht sein, dass er die Bildsprache, die er nutzt, nicht vorher durchdenkt“. Immerhin wolle Jolly ein Europa feiern, das ohne die Bildsprache des Christentums nicht zu verstehen sei, so Mertes. „Er muss also mindestens in Kauf genommen haben, dass bei Zuschauern die Assoziation Abendmahl ausgelöst wird.“
Jollys Beteuerungen widersprechen auch einer Stellungnahme der Produzenten, der zufolge „sich Thomas Jolly von Leonardo da Vincis berühmtem Gemälde inspirieren liess“. Barbara Butch, die „Jesus-Darstellerin“, postete in ihrer Instagram-Story gar ein Foto der Szene und eine Abbildung des Da-Vinci-Gemäldes mit der Unterschrift „The new gay Testament“. Mittlerweile hat sie dies wieder gelöscht.
Der amerikanische Bischof Robert Barron bringt es auf den Punkt: „Wir haben also eine Gruppe von Dragqueens, die in einer sexuell provokanten Art und Weise herumtollen, ganz klar als Nachahmung des letzten Abendmahls von da Vinci, der der Welt das letzte Abendmahl Jesu präsentiert, und das war nicht respektlos gemeint. Glauben Sie, dass das irgendjemand ernst nimmt?“
Und die Frage sei gestellt: Hätten die Verantwortlichen auch gewagt, den Islam auf ähnliche Weise zu verhöhnen? Hätten sie dies getan, würden die Banlieues von Paris nun brennen.
Liebe und Toleranz – aber nicht für alle
Frankreich und das IOC haben an diesem Abend keinen Hehl daraus gemacht, welche „Werte“ sie vertreten. „C‘est la France“, twitterte Macron nach dem Ereignis. Ist das wirklich Frankreich? Oder kämpft eine kleine Minderheit um Deutungshoheit und treibt den Kulturkampf, der seit Jahren vehement geführt wird und mit dieser Eröffnungszeremonie einen neuen Höhepunkt erreicht, weiter voran?
Obwohl Liebe und Toleranz bei dieser Olympiade grossgeschrieben werden und Céline Dions Schlusslied deren Ausdruck sein sollte, zeigen die Verantwortlichen, was diese wirklich darunter verstehen: Die „überaus laszive Inszenierung in Paris“ (Hartl) reduziert Liebe auf Sex und reine Triebbefriedigung. Toleranz gilt für alle, ausser für das Christentum und die Christen. Hier zeigt sich wieder einmal „der Aktivismus einer kleinen Minderheit, die offiziell behauptet, für Diversität zu stehen, aber eine im Kern radikale Ideologie verfolgt.“
Das wahre Gesicht gezeigt
Die Charta der Olympischen Spiele besagt, dass keine „politische, ideologische oder religiöse Meinung“ in einer solchen Zeremonie zum Ausdruck kommen darf. Diese Grundsätze wurden in den Wind geschlagen. „Wenn nun aber“, so der ehemalige Generalvikar des Bistums Chur, Martin Grichting, „entgegen den eigenen Regeln seitens des IOC religiös diskriminiert wird, um sich mit einem PR-Stunt beim Wokeismus anzudienen, wird der olympische Gedanke selbst zur Satire“. Statt um Sport geht es um die Propagierung woker Ideologie und politischer Dystopien.
Nicht nur das. Bereits in der Werbung für die Olympiade wurde das Kreuz auf dem Invalidendom aus der offiziellen Grafik wegretuschiert. Mit dieser Feier bringt Frankreich klar zum Ausdruck, dass es sein christliches Erbe verschmäht, auf dem Boden der Gender- und Transideologie steht und für eine neue woke Gesellschaftsordnung eintritt, in der das Christentum (und gläubige Christen) keine Rolle mehr spielt und beleidigt werden darf. Und weiter gefasst: Der „Westen“ inszeniert den Abschied von seinen christlichen Wurzeln und von jeglicher Vernunft.
Kein Zufall
Es ist sicherlich kein Zufall, betont Hartl, dass diese internationale Bühne für eine so symbolische Eröffnungszeremonie genutzt wurde. Es geht hier nicht um eine kleine Ausstellung, sondern um einen Anlass mit weltweiter Strahlkraft. Gelder in Millionenhöhe wurden bewilligt, Showelemente durchdacht und gezielt choreografiert. Auch die Wahl der Symbole war kein Zufall und der Angriff und die Verhöhnung christlicher Symbole und Ereignisse bewusst inszeniert. Dies lässt einen Beobachter fragen: Woher diese Abneigung, woher dieser Hass auf die eigene Religion und die eigene Kultur? Warum die Verachtung des Westens für seine kulturellen und spirituellen Wurzeln?
Sportbischof bringt es auf den Punkt
Nach einer zunächst eher zurückhaltenden Äusserung zur Eröffnungsfeier bekräftigte der Passauer Bischof Stefan Oster, der auch Sportbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz ist, seine Kritik auf seinem Blog. Diese ist aufgrund ihrer Klarheit hier in einem längeren Abschnitt veröffentlicht:
„Er (Gott) will, dass wir die werden, die wir sein können. Tiefer, freier, liebesfähiger und mehr, mehr ganz. Mehr wir selbst in der Ähnlichkeit zu ihm und in der Freundschaft mit ihm. Und wir glauben, dass der eigentliche, ermöglichende Akt dieser neuen Freiheit die Lebenshingabe Jesu ist, die wir in jeder Eucharistie feiern. Deswegen ist uns Katholiken und vielen anderen Christen auf der Welt die Eucharistie oder die Feier des Abendmahls das Allerheiligste. Ausdruck von Gottesabgründiger, erlösender Liebe in Jesus, dem Gottmenschen.
Und jetzt erleben wir in einem weltweit übertragenen, kulturellen Grossereignis, in olympischen Spielen und ihrer Eröffnung in einem ursprünglich tief christlich geprägten Land einen Akt der Verhöhnung und Verspottung dieses Allerheiligsten. Dragqueens imitieren Jesus und die Apostel und machen das Ganze zu einer queeren Party mit Modenschau.
Für mich wird deshalb hier in einem einzigen Moment deutlich, dass diejenigen Christen, die ihren Glauben auch in diesem Punkt des Menschenbildes ernst nehmen, dass die der eigentliche Gegner einer Gesellschaft sind, die sich in atemberaubendem Tempo selbst säkularisiert. Einer Gesellschaft, die sich damit von den Wurzeln abschneidet, auf denen sie gewachsen ist. Diese Kultur, so scheint mir, will mehrheitlich immer bewusster Gott loswerden und damit gottlos sein, damit der Mensch endlich ganz in die eigene, freie Verfügung seiner selbst kommt.“
Basilika Sacré-Cœur erstrahlt im Licht
Osters Worte klingen nach und wecken Hoffnung. Ein scheinbar kleines, aber doch hoffnungsvolles Ereignis sei hier erwähnt: Kurz nach der Eröffnungszeremonie gab es in Paris einen Stromausfall. Die ganze Stadt war dunkel. Einzig erleuchtet blieb die helle Kuppel der Kirche Sacré-Cœur auf dem Montmartre. Sacré-Cœur ist nicht irgendeine Kirche: Es ist just jene Kirche, in der seit über hundert Jahren bei Tag und Nacht gebetet wird…
„In dunklen Zeiten“, so Hartl, „leuchtet das Licht besonders hell. Und viele sehen es auch, obwohl sie selbst nicht glauben. Christen sollten sich niemals entmutigen lassen, sondern auf entspannte und zuversichtliche Weise ganz klar zu dem stehen, was ihnen heilig ist – und allein vor dem das Knie beugen, der sich selbst hingegeben hat aus Liebe zu einer sündigen Welt.“
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/kulturkampf-bei-olympia/

Verschiedene Schweizer Städte kandidieren nach dem Sieg von „Nemo“ beim diesjährigen Eurovision Song Contest (ESC) als Austragungsort für den ESC 2025 in der Schweiz. Dass Zürichs Kandidatur bereits aus dem Rennen ist, ist mitunter auf das angedrohte Referendum der EDU gegen die ESC-Kredite zurückzuführen.
Von Ralph Studer
Mit Basel, Bern (mit Biel), Genf und Zürich hatten sich vier Städte für die Austragung des ESC 2025 beworben. Bereits frühzeitig hatte die EDU – zusammen mit anderen interessierten Kreisen – angekündigt, das Referendum gegen die ESC-Kredite in den jeweiligen Städten zu ergreifen. Die Kritik der EDU richtet sich dabei vor allem gegen die hohen Kosten einer Austragung, den offen zur Schau gestellten Okkultismus und Satanismus und die antisemitischen Vorfälle beim diesjährigen ESC.
Wenig Interesse an einer ESC-Durchführung
Gegen den vom Zürcher Stadtparlament genehmigten ESC-Kredit von 20 Millionen Franken hatte die EDU als erste Partei das Referendum ergriffen. Aufgrund des negativen Entscheids der SRG zur Zürcher Kandidatur entschied sich die EDU-Sektion der Stadt Zürich, die Unterschriftensammlung einzustellen und das Referendum zu stoppen.
Die EDU ist mit ihrer kritischen Sichtweise nicht allein. Wie eine SRF-Umfrage verdeutlicht, ist das Interesse in der Schweizer Bevölkerung am ESC gering. So gaben lediglich 36 Prozent der Befragten an, sich auf den ESC 2025 in der Schweiz zu freuen. Die Mehrheit der Befragten zeigte entweder kein Interesse oder der Anlass löste bei ihnen keine Freude aus.
Stadt Zürich widerspricht SRG
Laut Lukas Wigger, Sprecher des Präsidialdepartements der Stadt Zürich, waren nach Auskunft der SRG zwei Gründe für das Ausscheiden Zürichs ausschlaggebend: die im Vergleich zu den anderen Städten höhere Gefahr eines Referendums – und damit einer Volksabstimmung – in Zürich und finanzielle Gründe. Ähnlich äusserte sich auch der Zürcher Stadtrat Daniel Leupi von den Grünen in einem SRF-Interview.
Diese Aussagen sind insofern aufschlussreich, als sie den Ausführungen des SRG-Sprechers Edi Estermann widersprechen. Dieser hatte bekundet, dass die Referenden bei der Entscheidungsfindung keine Rolle gespielt hätten.
EDU ergreift Referendum in Basel und Genf
Da Bern ebenfalls bereits ausgeschieden ist, verbleiben die beiden Städte Basel und Genf als mögliche Austragungsorte für den ESC 2025. Voraussichtlich im August oder September 2024 wird im Basler bzw. Genfer Parlament entschieden, welcher Staatsbeitrag an die ESC-Kandidatur von Basel-Stadt und Genf fliessen wird. Wie die EDU angekündigt hat, wird sie gegen diese Parlamentsbeschlüsse das Referendum ergreifen.

Nach dem schweren Attentat auf den slowakischen Ministerpräsidenten Robert Fico ereignete sich nun der Angriff auf die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen. Solche Taten haben in einer Demokratie nichts zu suchen. Sie sind ein Alarmzeichen und müssen unser Bewusstsein schärfen, was aktuell nicht richtig läuft.
Ein Kommentar von Ralph Studer
Die Anschläge gegen Politiker nehmen zu. Das ist ein alarmierendes Zeichen. Mitte Mai wurde der Ministerpräsident der Slowakei, Robert Fico, von mehreren Schüssen getroffen und überlebte trotz schwerer Verletzungen. Die aktuelle Gewalttat gegen Mette Frederiksen ist bereits der nächste Angriff auf einen hochrangigen Politiker.
Gewalt ist geächtet
Gewalt ist zu verurteilen, unabhängig von welcher Seite sie kommt und wen sie trifft. Unsere westlichen Staaten und Gesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass sie Gewalt in politischen Auseinandersetzungen ächten und auf der Suche nach Lösungen den Dialog und harte Wortgefechte wählen. Gewalt ist kein probates Mittel in Ländern, die von einer freiheitlich-demokratischen Grundüberzeugung getragen sind. Doch wie steht es um diese Grundüberzeugung heute?
Verlust der Streitkultur
Viele Debatten werden heute nicht mehr geführt. Greift ein Referent Themen auf und vertritt Meinungen, die manchen Kreisen nicht passen, riskiert er, ausgeladen zu werden. Doch nicht nur Vorträge werden abgesagt, Andersdenkende haben es mittlerweile oft schwer, nicht ausgegrenzt oder gar diffamiert zu werden. Die zunehmend verlorengehende Streitkultur und das Hetzen vor allem in sozialen Medien stehen mittlerweile als „westliche Unsitte“ an der Tagesordnung. „Shitstorm ist die moderne Art der Hexenverbrennung“, so hat es die Soziologieprofessorin Katja Rost treffend bezeichnet.
Insgesamt ist festzustellen, dass „Cancel Culture“ und „Wokismus“, der neue linke Moralismus, auf unsere Gesellschaft einen Einfluss ausübt, der destruktive und gar totalitäre Züge aufweist. Dies führt zu einer massiven Schwächung und Einschränkung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit.
Spaltung statt lebendige Demokratie
Und hier zeigt sich das eigentliche Dilemma und besonders die Gefahr für unsere freiheitlich-demokratischen Gesellschaften. Solange „Woke“-Aktivisten rationale Auseinandersetzung, wie NZZ-Journalist Thomas Ribi sagt, als „Herrschaftsinstrument“ sehen und Wissenschaft als „Fortsetzung des Kolonialismus mit anderen Mitteln“ betrachten, wird jedes Gespräch und jede inhaltliche Auseinandersetzung verunmöglicht.
Ein inhaltlicher Austausch, Wortgefechte, ein Ringen um die besten Argumente, das aber von Fairness gegenüber den Personen getragen ist, werden zurückgedrängt. Und dies, obwohl solche inhaltlichen Auseinandersetzungen das Lebenselixier und der Motor einer lebendigen Demokratie sind. Statt Diskurs und Debatten erleben wir vermehrte Spaltungstendenzen.
Es braucht wieder ein stärkeres Zusammenrücken und ein vermehrtes Tolerieren anderer Meinungen. Mit Tolerieren ist keine Akzeptanz im Sinne von Zustimmung gemeint, sondern dass jeder Einzelne seinen Mitmenschen in seiner anderen Meinung stehen lassen kann, auch wenn er mit dessen Sichtweise nicht einverstanden ist. Denn was wir leben, was wir vorleben, das prägt unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben.
Negativspirale und ihre Folgen
Ist jedoch die Negativspirale einmal in Gang gesetzt, ist sie nur schwerlich aufzuhalten. Zunächst werden Andersdenkende mit Worten verunglimpft. Dann wird mit immer härteren Bandagen gekämpft, die Menschen driften zunehmend auseinander, Fronten bilden sich und die Polarisierung verschärft sich. Fehlen der Dialog und die Bereitschaft, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, wird der Gegner verstärkt degradiert und abgewertet.
Dann ist es nicht mehr weit, bis die Ablehnung der anderen Meinung zur Ablehnung des anderen Menschen führt und – weiter gedacht – starke negative Emotionen wie Hass aufkommen und letztlich die Würde des anderen Menschen in Frage gestellt wird. Wird dem politischen Gegner seine Menschenwürde sogar gänzlich abgesprochen, kann Gewalt das Wort und die politischen Streitgespräche vollständig ersetzen.
Umdenken und handeln
Es soll hier kein Schreckensszenario ausgemalt werden. Die gegenwärtigen unguten und gefährlichen Tendenzen müssen jedoch klar benannt werden. Diese Angriffe auf Fico und Frederiksen sind eben gerade keine Einzelfälle. In den letzten Monaten sind in mehreren europäischen Ländern Politiker Ziel von Gewalttaten geworden. Auch wenn sich die Motive der Täter in den einzelnen Fällen unterscheiden, zeugt die Zunahme der Taten von einer besorgniserregenden Entwicklung.
Angesichts dessen ist ein Umdenken dringend notwendig. Haben wir noch ein Ja zu unseren freiheitlich-demokratischen Errungenschaften, zum Dialog, zu einer gesunden Streitkultur? Jeder Einzelne kann hier seinen Beitrag in seinem Umfeld leisten. Und Politiker sind gefordert, solche Gewalttaten öffentlich klar zu verurteilen sowie gleichzeitig eine gesunde Streitkultur im politischen Tagesgeschäft vorzuleben und zu fördern. Es ist an uns allen, daran mitarbeiten, dass solche gewalttätigen Angriffe auf politische Vertreter nicht weiter zunehmen.
Quelle:

Auch wenn die WHO beim Pandemievertrag vorerst keine Einigung erzielte, wurden die weitaus gefährlicheren Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften von der Weltgesundheitsversammlung am 1. Juni 2024 in Genf angenommen. Wie geht es nun weiter? Was bedeutet das Ende der WHO-Vertragsverhandlungen für die Schweiz?
Von Ralph Studer
Der Ausgang der 77. Weltgesundheitsversammlung (WHA) in Genf war überraschend. Im Vorfeld zur WHA, welche vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 dauerte, verkündete die WHO, dass sie sowohl beim Pandemievertrag als auch bei den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) keine Einigung erzielt habe. Deshalb könne sie keinen Text zur Abstimmung unterbreiten. Am letzten Verhandlungstag wurde dann doch noch der erst kurz zuvor finalisierte IGV-Text der WHA zur Abstimmung vorgelegt – und wurde prompt in einem „Kurzverfahren“ angenommen.
WHO verstösst gegen eigenes Recht
Mit diesem Vorgehen hat die WHO gegen ihr eigenes Recht verstossen: Art. 55 Abs. 2 IGV hält ausdrücklich fest, dass Änderungsvorschläge spätestens vier Monate vor der Abstimmung der WHA in ihrer endgültigen Fassung vorzulegen sind. Diese Bestimmung hinderte allerdings die Arbeitsgruppe IGV (WGHIR) nicht daran, bis zu den WHA-Verhandlungen von Ende Mai 2024 weiter zu verhandeln und die finalisierte IGV-Version den Mitgliedstaaten erst am 1. Juni 2024 zu unterbreiten.
Dass die WHO sich nicht an die eigenen Vorschriften hält, ist die eine Sache. Warum die Mitgliedstaaten der WHO gegen dieses rechtswidrige Vorgehen nicht lautstark protestierten, ist eine andere. Dieser Protest wäre umso notwendiger, als nicht nur Art. 55 Abs. 2 IGV verletzt wurde. Dieses rechtswidrige Verhalten endete letztlich in einer „Blitzabstimmung“, die zur Annahme der IGV-Änderungen führte. Diese nun verabschiedeten IGV haben es in sich. Denn sie gefährden die Freiheit der Bürger und die Souveränität der Staaten. Darauf weist Zukunft CH schon länger hin und auch ein Rechtsgutachten bestätigt diese Tatsache.
Durch dieses Verhalten hat die WHO weiter an Glaubwürdigkeit eingebüsst. Doch auch das Verhalten der Delegierten der jeweiligen WHO-Mitgliedstaaten und hier notabene der Schweizer Delegation ist kritisch zu hinterfragen. Dies umso mehr, als es doch deren Aufgabe wäre, sich für die Souveränität der Schweiz und die Freiheit der Bürger einzusetzen und diese zu schützen.
„Pandemischer Notfall“
Werfen wir einen Blick auf die neuen IGV. Diese enthalten nun die Definition eines „pandemischen Notfalls“. Nach dieser Definition ist eine Pandemie „eine übertragbare Krankheit, die sich geografisch weit in mehreren Staaten ausbreitet oder bei der ein hohes Risiko besteht, dass sie sich in mehreren Staaten ausbreitet. Eine Pandemie, welche die Kapazitäten der Gesundheitssysteme in diesen Staaten übersteigt oder bei der ein hohes Risiko besteht, dass sie diese übersteigt; die erhebliche soziale und/oder wirtschaftliche Störungen verursacht oder bei der ein hohes Risiko besteht, dass sie erhebliche soziale und/oder wirtschaftliche Störungen verursacht, einschliesslich der Störung des internationalen Verkehrs und Handels. Eine Pandemie, die ein rasches, gerechtes und verstärktes koordiniertes internationales Handeln mit Ansätzen für die gesamte Regierung und die gesamte Gesellschaft erfordert“.
Ein „hohes Risiko“ kann zu einem Gesundheitsnotfall führen, der alle weiteren Massnahmen, die in den IGV vorgesehen sind, zur Folge haben kann. Und die entscheidende Frage ist: Wer bestimmt, wann ein „hohes Risiko“ vorliegt?
Nationale Zweigstellen der WHO?
Zudem sind die Staaten nun verpflichtet, neue staatliche Behörden zur Umsetzung der IGV zu schaffen. Das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF) analysiert: „Die IGV sprechen von ‚Nationalen IGV-Behörden‘ (‚National IHR Authority‘), welche die Umsetzung der IGV zu koordinieren haben, und von ‚nationalen IGV-Kontaktstellen‘ (‚National IHR Focal Point‘). Diese Kontaktstellen müssen jederzeit für die ‚WHO IHR Contact Points‘ erreichbar sein. Damit werden die Staaten verpflichtet, einerseits Informationen und Daten an die WHO weiterzuleiten und andererseits permanente Krisenstäbe zu etablieren. Die Schweiz hat hier in ‚weiser‘ Voraussicht bereits vorgesorgt: Mitte Mai hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die Krisenorganisation (KOBV) eröffnet.
Sollten die Staaten in diesem Punkt darauf hinweisen, dass sie bei der Errichtung dieser innerstaatlichen Behörden in der Umsetzung souverän bleiben, wäre das eine Verschleierung der tatsächlichen Umstände. Denn die ‚Befehle‘ werden nach der Umsetzung der IGV in nationales Recht von der WHO kommen. Es sind also im Grunde nationale Zweigstellen der WHO, was aber nicht direkt sichtbar sein soll.“
Ausweitung der „relevanten Gesundheitsprodukte“
Die IGV legen überdies fest, was relevante Gesundheitsprodukte („relevant health products“) sind. ABF Schweiz zeigt auch hier deutlich die dahinterstehende Problematik:
„Mit diesen Gesundheitsprodukten soll in Gesundheitsnotlagen, einschliesslich Pandemien, gearbeitet werden. Darunter fallen Arzneimittel, Impfstoffe, Diagnostika, Medizinprodukte, Produkte zur Vektorkontrolle, persönliche Schutzausrüstungen, Dekontaminierungsprodukte, Hilfsmittel, Gegenmittel, zell- und genbasierte Therapien und andere Gesundheitstechnologien. Was hier vielleicht plausibel und harmlos klingt, ist eine ganz wesentliche und kritische Erweiterung der Definition der relevanten Gesundheitsprodukte. Denn es bedeutet im Klartext, dass man uns zwingen will, in jedem von der WHO selbst deklarierten Gesundheitsnotstand zell- und genbasierte Therapien an uns selbst zuzulassen. Und hier sei angemerkt, dass die COVID-Impfung, basierend auf der mRNA-Technologie, eben genau eine solche Therapie war und auch heute noch immer ist. Die Nebenwirkungen dieser ‚Therapien‘ sind inzwischen weltweit sichtbar und kausal belegt.“
Obligatorisches Referendum?
Abgesehen davon finden sich u.a. Teile des vorerst nicht zustande gekommenen Pandemievertrags nun neu in Art. 13ff. IGV. Auch wenn die nun verabschiedeten IGV noch genauer zu prüfen sind, kann bereits jetzt gesagt werden, dass sie weitreichende und einschneidende Eingriffe in die Souveränität der Schweiz und die von der Bundesverfassung garantierten Freiheitsrechte zur Folge haben. Sie sind deshalb in jedem Fall dem Parlament zur Abstimmung zu unterbreiten, unter Einbezug des fakultativen Referendums.
Aufgrund der beträchtlichen Auswirkungen der IGV stellt sich überdies die vertieft zu prüfende Frage, ob diese nicht sogar dem obligatorischen Referendum unterstehen. Dann müssten die IGV zwingend Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden.
Widerspruchsrecht des Bundesrats kann IGV noch verhindern
Mit der Annahme dieser IGV-Änderungen durch die WHA werden diese in einem Jahr – per1. Juni 2025 – automatisch für die Schweiz als WHO-Mitgliedstaat in Kraft treten, wenn die Schweiz nicht innert der nächsten zehn Monate Widerspruch einlegt. Zukunft CH fordert daher den Bundesrat in einem offenen Brief auf, sein Widerspruchsrecht gegen diese gravierenden IGV auszuüben und die Ablehnung der Änderungen gegenüber der WHO zu erklären (sog. „Opting-out“). Eine entsprechende Petition mit dieser Forderung läuft bereits.
Nun liegt es in der Verantwortung des Parlaments, das die Oberaufsicht über den Bundesrat ausübt, darauf hinzuwirken, dass der Bundesrat sein Widerspruchsrecht fristgerecht ausübt und die Änderungen ablehnt. Denn nur so kann anschliessend der Überprüfungsprozess nach rechtsstaatlichen Grundsätzen im Parlament erfolgen.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/nach-den-who-verhandlungen-wo-stehen-wir/

Gemeinhin ist Viktor Frankl als Überlebender von vier Konzentrationslagern und als Begründer der „Logotherapie“, einer sinnzentrierten Psychotherapie, bekannt. Doch hat sich Frankl auch sehr klar und pointiert zu Themen wie Liebe und Sexualität geäussert. Aussagen, die von zeitloser Bedeutung sind.
Von Ralph Studer
Was hat der angesehene Wiener Neurologe und Psychiater Viktor E. Frankl (1905–1997) mit Sexualerziehung zu tun? Auf den ersten Blick scheinbar wenig bis gar nichts. Auf den zweiten Blick stösst man bei Frankl auf wertvolle Gedanken, die gerade für die heutige Sexualerziehung von grossem Nutzen sind.
Übergriffige Sexualerziehung
Die heutige Sexualerziehung basiert auf Lust und Triebbefriedigung und verharmlost die Pornographie und deren Folgen. Beispielhaft sei hier nur die Broschüre „Hey You“ erwähnt, die von der staatlich geförderten Organisation „Sexuelle Gesundheit Schweiz“ unterstützt und empfohlen wird. Sie richtet sich an Kinder ab zwölf Jahren und gibt ihnen Masturbationstipps, Gebrauchsanweisungen für Sex-Toys und konfrontiert sie mit Illustrationen von Umschnalldildos.
Was hier gezeigt und den Kindern und Jugendlichen vorgeführt wird, geht weit über ein gesundes Mass an erlaubter Sexualaufklärung hinaus. Die Neue Zürcher Zeitung bezeichnete „Hey You“ deshalb zurecht als „Porno-Broschüre“.
Ein anderes Beispiel von übergriffiger Sexualerziehung bietet aktuell der Verein „Achtung Liebe“. Privatpersonen ohne pädagogische Ausbildung, so berichtete unlängst der Verein „Schutzinitiative“, erzählen Schulkindern von „kreativen“ Sexualpraktiken und verletzen so deren Schamgefühl. Professor Dr. Jakob Pastötter, der auf Anfrage des Vereins das Konzept von „Achtung Liebe“ untersuchte, kommt zu einem klaren Urteil: Er kritisiert u.a., dass die Kinder weder urteilsfähig noch skeptisch genug sind und diesen „Sex-Workshop“ über sich ergehen lassen müssen. Die Lehrer würden vor die Tür gestellt und die Eltern gar nicht oder nur oberflächlich informiert.
Von Wissenschaftlichkeit könne keine Rede sein. Die ungelernten „Sexualpädagogen konfrontieren die Kinder ohne Vorwarnung mit einer Pornosprache bzw. einem Jugendslang und mit intimsten Fragen, die als übergriffig und demütigend erfahren werden“, so Pastötter weiter. Das sei pädagogisch und psychologisch äusserst fragwürdig und stelle eine gravierende Grenzverletzung dar.
Frankls Sicht auf Liebe und Sexualität
Diese Art von Sexualerziehung verkennt die Liebe und die Bedeutung der Sexualität völlig und dient allein der Übernahme einer Ideologie, die mit Begriffen wie „sexuelle Bildung“, „Lustzentrierung“, „feministische“ Ausrichtung und den Einsatz für „LGBTQIA+*-Menschen“ arbeitet. Es ist nicht mehr das Ziel, die Kinder und Jugendlichen zu liebes- und bindungsfähigen jungen Menschen zu erziehen und ihnen die Schönheit der Liebe und Sexualität vor Augen zu führen.
Frankl dagegen hebt die Bedeutung der Liebe und Sexualität in ihrem tieferen Kern in den Vordergrund. In seinem Buch „Der Wille zum Sinn“ zeigt er auf, wie der Partner entwertet und die Sexualität entmenschlicht wird, wenn allein Lust im Zentrum steht. „Denn wirklich menschliche Sexualität ist immer auch schon mehr als blosse Sexualität, und zwar insofern, als sie Ausdruck eines Liebesstrebens ist“, so Frankl.
Sexualität setzt eine Stufe der Reife beim Menschen voraus. Fehlt diese, kommt es zum Missbrauch des anderen, wird der andere zum „Triebobjekt“. Frankl gibt zu bedenken, „dass der Mensch, der einen Mitmenschen wirklich nur zum Zweck der Abfuhr von Erregung und Spannung gebraucht, den Geschlechtsverkehr in Wirklichkeit in einen masturbatorischen Akt umfunktioniert“.
Wann ist die Reife erreicht?
Ein solches Verhalten zeigt gerade, dass der Mensch die entsprechende Reife noch nicht erreicht hat. Diese ist nach Frankl dann gegeben, „wenn sich der eine auf den anderen nicht mehr wie auf ein Mittel zum Zweck bezieht, nicht mehr wie auf ein Objekt, vielmehr wie auf ein Subjekt“. Dann wird „aus der Beziehung eine Begegnung, in deren Rahmen der eine Partner vom anderen in seiner Menschlichkeit erfasst wird. Wird er aber von ihm nicht nur in seiner Menschlichkeit, sondern auch in seiner Einmaligkeit und Einzigartigkeit erfahren, so schlägt die Begegnung in eine Liebesbeziehung um.“
Frankls Ausführungen liegen hier zu Recht auf der Einzigartigkeit und Unverwechselbarkeit des Einzelnen bei der menschlichen Sexualität. Der Geliebte ist dann gerade nicht austauschbar und nur in dieser reifen Phase ist der Mensch imstande, im Partner ein einmaliges und einzigartiges Wesen zu sehen, eine Person. Fehlt diese Reife, bleibt der Geschlechtsverkehr nach Frankl „wahllos“, „ohne Ansehen der Person“.
Dabei steht die Sexualität, die heutzutage mehr und mehr von der Liebe entkoppelt wird, gerade im Dienst der Partnerbindung. Sie setzt nach Frankl ein partnerschaftliches Verhältnis voraus, also „Liebe als individualisierte Bindung“. Diesen Aspekt hebt der Wiener Psychiater besonders hervor: „Liebe ist individualisierte Partnerbeziehung und ein ständiger Partnerwechsel widerspricht dem. „Wir sind“, so Frankl, „in diesem Sinne für Dauerpartnerschaften ehelicher Art angeborenermassen disponiert“.
Heutige Sexualerziehung geht am Kern vorbei
Übertragen auf die heute in den Schulen gängige Sexualerziehung müsste ein grundlegendes Umdenken stattfinden. Weg von der propagierten Verhandlungsmoral, bei der alles erlaubt ist, sofern es für den anderen stimmt, hin zu einer auf Bindung und Vertrauen basierenden Liebes- und Beziehungsfähigkeit. Weg auch von dieser Beliebigkeit und Austauschbarkeit der Sexualpartner hin zu einer auf Treue und Hingabe basierenden Partnerschaft. Alles andere wird dem Menschen und seinem Wesen nicht gerecht und schadet ihm. Denn Sexualität betrifft den ganzen Menschen in seinen drei Dimensionen: in seiner körperlichen und psychischen Dimension, aber auch in seiner Beziehungsdimension. Pornografie und Promiskuität (mehrfacher Partnerwechsel) verhindern genau eine solche Entwicklung zur Reife, wie sie Frankl beschreibt.
Von Frankl lernen
Frankls Aussagen stellen das Wesen und die Natur des Menschen in den Fokus und sind deshalb von zeitloser Bedeutung. Sie haben mehr denn je Aktualität angesichts einer heute ideologisierten Sexualerziehung, die dem Innersten des Menschen widerspricht. Seine Gedanken können hierbei wertvolle Impulse geben, wie Sexualerziehung eigentlich stattfinden sollte: die Kinder und Jugendlichen in ihrer Beziehungs- und Liebesfähigkeit stärken und die tiefe Werthaftigkeit der Sexualität wieder in den Vordergrund rücken.
Zukunft CH hat eine Broschüre zum Schutz von Minderjährigen vor Pornographie herausgebracht. Sie können den Ratgeber auf Deutsch oder Französisch bestellen (Bestellungen aus dem Ausland nur bei Übernahme des Portos). Mehr dazu unter: Kinder wirksam vor Pornografie schützen
Empfohlene Materialien zur Sexualerziehung:
Regula Lehmann & Pascal Gläser, Wir Powergirls – Das schlaue Mädchenbuch, Cool School Edition, Fontis 2020
Regula Lehmann & Pascal Gläser, Rakete startklar! – Wie aus Jungs echte Kerle werden, Cool School Edition, Fontis 2020
Lehrmittel „Powergirls & Starke Kerle“ für den Sexualkundeunterricht in der 5. und 6. Klasse, von Safersurfing, neun Unterrichtseinheiten für einen ganzheitlichen und entwicklungssensiblen Sexualkundeunterricht. Altersstufe: Vorpubertät, 10–13 Jahre, mit Arbeitsblättern und Materialien, individuell einsetzbaren Elemente, mit Elementen zur Prävention von Übergriffen, Sexting und Pornografiesucht
Infos/Bestellung:
Altersgerechte Sexualaufklärung: Starke Mädchen und clevere Jungs
Lehrmittel für Wert-volle Sexualpädagogik

Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/was-viktor-frankl-zu-liebe-und-sexualitaet-sagt/

Sämtliche Kredite für die Durchführung des Eurovision Song Contest (ESC) 2025 sollen dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Dafür macht sich die EDU Schweiz derzeit stark. Hierfür sollen entsprechende Referenden in mehreren Schweizer Städten ergriffen werden. Zur Koordination der Unterschriftensammlung wurde die Plattform Stopp-ESC2025.ch lanciert.
2025 soll der ESC, nach dem Sieg von Nemo in Malmö, in der Schweiz stattfinden. Die Kosten werden auf über 40 Millionen Franken geschätzt – ein grosser Batzen, wovon der grösste Teil aus Steuergeldern finanziert werden soll. Der europäische Gesangswettbewerb hätte das Potenzial zu einem fröhlichen Volksfest und einer Chance für die Schweiz, sich international zu positionieren. Leider ist davon nicht mehr viel übriggeblieben, so die EDU in einer Medienmitteilung.
Kritik an verschiedenen Punkten
In den letzten Jahren hat sich der ESC zunehmend zu einer Veranstaltung entwickelt, bei der sich antisemitische Vorfälle häufen und immer mehr Auftritte Satanismus und Okkultismus zelebrieren. Dass dies von den Veranstaltern toleriert wird, sei unverständlich und sorge für Unmut, so die Referendumsinitianten.
Besonders die tagelangen Demonstrationen gegen die israelische Sängerin Eden Golan durch einen islamistischen Mob in Malmö lassen befürchten, dass die Durchführung des ESC in der Schweiz ein erhebliches Sicherheitsrisiko und damit einen Reputationsschaden mit sich bringen könnte, betont die EDU. Darüber hinaus habe eine repräsentative Umfrage von Sotomo vor wenigen Tagen ergeben, dass die Durchführung des ESC in der Schweiz von einer Mehrheit der Bevölkerung nicht unterstützt wird.
Aus diesen Gründen lehnen die Initiatoren des Referendums eine Finanzierung des ESC mit Steuergeldern ab.
Referendum in Zürich und Bern
Verschiedene Schweizer Städte haben mittlerweile ihre Kandidatur als Austragungsorte für den ESC 2025 bekannt gegeben und dafür entsprechende Kredite bereitgestellt. In Zürich und Bern hat die EDU das Referendum gegen diese Kredite bereits angekündigt (s. Interview mit Grossrat Samuel Kullmann). Weitere Unterstützer des Referendums werden in den nächsten Tagen erwartet. Auch in den Städten Basel und Genf soll das Volk über die Kredite abstimmen können.
Quelle: Medienmitteilung EDU

Vor 150 Jahren haben die Schweizer eine neue Bundesverfassung (BV) angenommen und das politische System der Schweiz verändert: Die BV von 1874 führte das fakultative Referendum ein. Damit wurde die Schweiz zum „Sonderfall“. Angesichts des schweren Stands, den die Demokratie heute international hat, ist es Zeit, sich vertiefter mit der Demokratie als Kern der Schweizer Identität auseinanderzusetzen.
Von Ralph Studer
„Mit Besorgnis registriere ich seit Jahren, wie die Demokratie international auf dem Rückzug ist“, äusserte Alt-Botschafter Paul Widmer vor einem Jahr. Davon konnte bei der Einführung des fakultativen Referendums in der Schweiz 1874 keine Rede sein. Im Gegenteil: Mit dem damaligen Ausbau der Volksrechte wurde vor 150 Jahren ein Meilenstein der Demokratiegeschichte gesetzt. „Das Referendum änderte alles: die Konkordanz, die Gesetzgebung, die den frühzeitigen Einbezug unterschiedlicher Interessen erfordert“, betont der Historiker Tobias Straumann.
Damit war ein Anfang gemacht. Bereits 1891 folgte die Einführung der Volksinitiative auf Bundesebene. Andere Staaten wollten sich nicht auf diesen starken Ausbau der direkten Demokratie einlassen. Die Schweiz blieb bei der direkten Demokratie ein Sonderfall. Und dies war ein Segen für unser Land.
Grenzen von Politik und Volk
Die politische Kultur der Schweiz lebt gerade davon, dass die Macht der Parteien und Verbände aufgebrochen und die Medienmacht begrenzt wird. So erst können Freiräume für Denk- und konkrete Veränderungsprozesse entstehen. Dieses spezifisch Schweizerische ist massgeblich der direkten Demokratie zu verdanken. Volksrechte bilden eine Art Grenze. Sie können unangenehm und störend für die politischen Entscheidungsträger sein, doch war die Schweiz grundsätzlich seit jeher von unten geprägt und nicht von oben diktiert. Dies ist auch richtig, da die politischen Entscheidungen samt ihren Folgen die Bürger ganz direkt treffen können.
Volksrechte sorgen bei den Bürgern für bessere Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen und geben ihnen zugleich die Möglichkeit, in den politischen Meinungsprozess einzugreifen. Durch die Initiative können sie reformieren, durch das Referendum bremsen – Politik vom Volk für das Volk.
Doch hat das Volk nicht grenzenlose Macht, ebenso wie es auch keine absolute Freiheit des Einzelnen gibt. Der Volkswille untersteht selbst einer Obrigkeit und ist an Gottes Gebote gebunden. Darin liegen Demut und die Erkenntnis, dass wir Menschen fehlbar sind und Orientierung brauchen. Selbst der sich als Atheist bezeichnende deutsche Linken-Politiker Gregor Gysi erkannte das Problem einer orientierungslosen Gesellschaft: „Ich glaube zwar nicht an Gott, aber ich möchte auch keine gottlose Gesellschaft. Ich fürchte sie sogar.“
Langsamkeit als Erfolgsrezept
Die direkte Demokratie ist in der Schweiz tief verankert und bildet das Lebenselixier unseres Landes. Sie reicht – mit Unterbrüchen – bis zur Gründung der Eidgenossenschaft zurück und bildet einen Kern der Schweizer Identität. Dabei nehmen wir auch in Kauf, dass Demokratie bei uns etwas langsamer geht, was Kritiker der Schweiz oft vorwerfen.
Eine Auswirkung ist ein langsamer Gesetzgebungsprozess, in den die relevanten Organisationen, Verbände und Parteien eingebunden werden. Vom ersten Moment an muss sich der Gesetzgeber überlegen, wie er ein Gesetz ausformuliert. Das Wissen um ein mögliches Referendum bremst staatlichen Aktivismus und bewahrt besser davor, nicht jeder Ideologie und jedem Trend zu folgen. „Diese Langsamkeit“, so der Politologe Leonhard Neidhart, „zählt ohne Zweifel auch zum Erfolg des ‚Phänomens Schweiz‘.“ Der Gewinn von langsamen Prozessen liegt vor allem in einer höheren Legitimität, in mehr Stabilität und grösserer Glaubwürdigkeit des politischen Systems. Dies macht die Schweiz gerade auch für Unternehmen attraktiv.
Starker Wettbewerbsvorteil
Statt auf Reformgeschwindigkeit setzt die Schweiz auf Stabilität. „Stabilität schafft jene Grundlagen“, so Widmer, „auf denen langfristig jede Wirtschaftstätigkeit am besten gedeiht: Berechenbarkeit und daraus resultierendes Vertrauen.“ Die stabilen Schweizer Verhältnisse gelten bis anhin international als Markenzeichen und verleihen der Wirtschaft einen grossen Wettbewerbsvorteil.
Die Schweiz täte gut daran, sich dieser langfristigen Vorteile politischer Stabilität wieder vermehrt bewusst zu werden und sich an den eigenen Stärken auszurichten, wenn sie auf dem internationalen Parkett agiert. Dazu gehört auch, eine eigene Vision und Strategie zu entwickeln und sich nicht vom Strom der Zeit und dem Druck des Auslands treiben zu lassen. Vielmehr ist gerade in Krisenzeiten an den bewährten Errungenschaften und Grundpfeilern der Vergangenheit wie direkter Demokratie, Föderalismus und Neutralität festzuhalten und diese wider alle Angriffe zu verteidigen.
Schutz vor zunehmender Globalisierung und Internationalisierung
Autonome Entscheidungen zu fällen, wird immer schwerer angesichts der fortschreitendenden internationalen Entwicklung. Zu Recht weist Alt-Botschafter Widmer hier auf unsere direktdemokratischen Rechte hin. Diese sind „ein geeignetes Mittel, um die durch Globalisierung verursachte Korrosion der Staatlichkeit zu bremsen und die Abgabe von staatlichen Kompetenzen an transnationale oder internationale Instanzen zu kontrollieren.“
Aktuelle Gefahren
Auf internationaler Ebene sieht sich die Schweiz einigen Herausforderungen gegenüber. Drei Gefahren seien herausgegriffen. Die anfangs Juni 2024 angenommenen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) hätten weitreichende Folgen, wenn sie in Kraft träten: Informationskontrolle, Überwachung und Digitalisierung, einseitige Lockdown-Ausrufung durch den Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) inkl. Testzertifikat, Impfzwang, Quarantäne und Isolation, Contact Tracing und Ähnliches.
Sowohl die IGV als auch der geplante Pandemievertrag hebeln die Schweizer Verfassung aus und bedrohen alles, wofür die Schweiz steht – Souveränität, Demokratie und Menschenrechte. Der Bundesrat ist hier in der Pflicht, sein Widerspruchsrecht gemäss Art. 59 IGV unverzüglich und fristgerecht auszuüben und die Ablehnung der Änderungen der IGV zu erklären (sog. „Opting-out“). Ansonsten treten diese per 1. Juni 2025 automatisch in Kraft.
Eine zweite Gefahr stellt zunehmend der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg dar. Im Entscheid „KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz“ vom April 2024 werfen die Richter der Schweiz vor, sie verletze die Menschenrechte der Seniorinnen, weil sie nicht genug gegen die Klimaerwärmung unternommen habe. Mit diesem politisch-motivierten Urteil hat der Gerichtshof die Grenzen der zulässigen Rechtsfortentwicklung überschritten und die demokratischen Entscheidungsprozesse der Schweiz missachtet. Dies ist nicht das erste Mal, dass sich Unmut über Entscheidungen aus Strassburg regt. „Es kann nicht sein“, wie die NZZ-Journalistin Katharina Fontana zu Recht schreibt, „dass Klimaaktivisten zusammen mit der Justiz die demokratische Debatte ausschalten wollen. In der Schweiz machen Parlament und Volk die Klimapolitik und nicht eine Gruppe von Richtern.“
Es ist höchste Zeit, offen und kontrovers über die Frage nach einer Kündigung der EMKR und einem Austritt aus dem Europarat zu diskutieren. Dies umso mehr, als es um viel geht: um die Souveränität, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie unseres Landes.
Die Schweiz und die EU
Eine dritte Gefahr ist die Neuauflage der Verhandlungen mit der EU. Nach dem Abbruch der Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen (InstA; „Rahmenabkommen“) im Jahr 2021 war die Hoffnung gross, der Bundesrat habe die Weitsicht und den Mut, die EU-Politik neu auszurichten. Statt die Schweizer Position mit einer standhaften Haltung beim Thema Souveränität und Demokratie zu stärken, akzeptiert der Bundesrat wie schon beim Rahmenabkommen die institutionellen Forderungen der EU. Die EU hält weiterhin unverändert an ihrem Fahrplan fest: Gesetzgebung, Referendumsrecht sowie die eidgenössische Gerichtsbarkeit sollen in zentralen Punkten an die EU abgetreten werden.
Ein solcher Vertragsinhalt widerspricht dem Schweizer Freiheits- und Demokratiegedanken. Bei diesem Vertrag geht es nicht in erster Linie um wirtschaftliches Kalkül, sondern um die politische Identität unseres Landes. Es geht um nicht weniger als die direktdemokratischen Rechte, die bei einer Annahme massiv beschränkt würden. Es geht um die entscheidende Frage der staatlichen Souveränität und der Freiheit der Bürger: Wer hat die letzte Entscheidungsbefugnis, das Volk oder jemand anders? Wo liegt die Letztentscheidungsgewalt, in der Schweiz oder bei der EU?
Gestärkt in die Zukunft
Die Einführung des fakultativen Referendums 1874 war für das damalige Europa „revolutionär“. Bis heute ist die Schweiz das einzige Land mit direktdemokratischen Rechten auf allen staatspolitischen Ebenen, von der Gemeinde bis zum Bund. Ohne Volksrechte wäre die Schweiz nicht, was sie ist. Dem Druck aus dem Ausland und neuen internationalen Begehrlichkeiten, die nicht dem Wohl unseres Landes dienen und mit unseren demokratischen Errungenschaften unvereinbar ist, ist zu widerstehen.
Wir müssen uns bewusst sein: Eine Schweiz ohne wirkliche Volksrechte ist nicht vorstellbar! Eine Schweiz ohne Volksrechte wäre keine Schweiz mehr!
Gerade die direkte Demokratie stellt neben den subsidiären Strukturen, dem Föderalismus und der Neutralität die Grundpfeiler der Schweiz dar, auf der unser Wohlstand aufbaut und wofür wir dankbar sind. Und dieses Fundament gilt es an die nächsten Generationen weiterzugeben. So gehen wir gestärkt in die Zukunft!
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/zum-nationalfeiertag-gestaerkt-in-die-zukunft/

Während die Einführung des digitalen Euros auf 2028 geplant ist und die Abschaffung des Bargelds befürchtet wird, schwenkt Skandinavien um: Norwegen verabschiedet ein Gesetz, das den Verbrauchern das Recht gibt, Waren und Dienstleistungen bar zu bezahlen. Schweden will nachziehen. Doch damit dürfte diese Entwicklung noch nicht abgeschlossen sein.
Von Ralph Studer
Das norwegische Gesetz schreibt vor, dass Kunden im traditionellen Warenhandel in Geschäften generell das Recht haben, bar zu bezahlen. Das Gleiche soll für Dienstleistungen gelten, die in Räumlichkeiten verkauft werden, die der Kunde aufsucht, wie Kinos, Restaurants, Hotels, Fitnesszentren und Wellness, wenn diese Dienstleistungen in irgendeiner Form vor Ort bezahlt werden können.
Bargeld als Widerstandskraft gegen Krisen
Zu dieser Entwicklung in Norwegen sagt Emilie Enger Mehl, Ministerin für Justiz und öffentliche Sicherheit: „Für die Regierung ist es wichtig, Sicherheit für diejenigen zu schaffen, die keine digitalen Zahlungslösungen nutzen wollen.“
Dieses neue Gesetz kommt insofern nicht überraschend, als die norwegische Regierung im Bargeld eine entscheidende Widerstandskraft gegen Krisen sieht. Die Ministerin Mehl hierzu: „Sich ausschliesslich auf digitale Zahlungslösungen zu verlassen, erhöht die Verwundbarkeit der Gesellschaft und kann in bestimmten Situationen zur Störung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen beitragen. Vorsorge ist eine Investition, um der Verwundbarkeit entgegenzuwirken und wichtige Funktionen der Gesellschaft und die Bedürfnisse der Bevölkerung zu sichern.“
Andere Länder gehen in die gleiche Richtung
In Schweden ist eine ähnliche Initiative unterwegs, obwohl Schweden bis anhin dafür bekannt war, dass Bargeld zwar noch im Umlauf ist, jedoch eine langfristige Abschaffung des Bargelds angestrebt wird. Diverse Geschäfte akzeptieren bereits kein Bargeld mehr.
Ein ähnlicher Trend ist auch in anderen Ländern erkennbar. So wurde im Jahr 2023 in der Slowakei ein Recht auf Barzahlung in der Verfassung verankert. Damit soll verhindert werden, dass der „digitale Euro“ künftig zum allgemein verbindlichen Zahlungsmittel wird.
In der Schweiz 2023 Initiative eingereicht
Im Februar 2023 wurde in der Schweiz die Volksinitiative „Bargeld ist Freiheit“ mit über 137’000 beglaubigten Unterschriften bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht. Bargeld bedeutet Freiheit, so das Initiativkomitee, da dieses überall und immer einsetzbar und brauchbar ist. Es fördere die Unabhängigkeit von technischen Systemen (z. B. Stromausfall oder anderweitige technische Probleme) und schaffe Sicherheit. Bargeld ist ein wichtiger Teil unserer Schweizer Kultur des freiwilligen und friedlichen Zusammenlebens, hält das Initiativkomitee fest.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/norwegen-staerkt-das-recht-auf-barzahlung/

Unter dem Motto „All for Health, Health for All“ fand vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 in Genf die 77. World Health Assembly (WHA) statt. Da der WHO-Pandemievertrag relativ schnell als „vorerst“ gescheitert erklärt wurde, kursierten daraufhin verschiedene Gerüchte, dass auch die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) nicht angenommen werden. Das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF Schweiz) wies bereits an ihrer Medienkonferenz vom 27. Mai 2024 darauf hin, dass die IGV brisanter sind und eine grössere Chance haben, angenommen zu werden.
Am Nachmittag des letzten Verhandlungstages wurde eine neue, mit umfassenden Änderungen versehene Endfassung der IGV der WHA zur Abstimmung vorgelegt. Kurz nach 21 Uhr, wenige Stunden später, wurde diese angenommen. Die Schweizer Vertreterin äusserte sich nach der Abstimmung wie folgt (eigene Übersetzung der Live-Übertragung):
„Herr Präsident, wir danken den beiden Co-Vorsitzenden der Arbeitsgruppe zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften sowie den Sekretären der WHO für ihr grosses Engagement bei den Verhandlungen zur einvernehmlichen Verabschiedung der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Dies ist ein entscheidender Schritt für einen besseren Schutz der Gesundheit in der ganzen Welt. Und für die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.
Wir haben uns für Gerechtigkeit eingesetzt und aus der Pandemie gelernt. Wir setzen uns weiterhin für eine Zukunft ein, in der wir über robuste Mechanismen zum Schutz unserer Bevölkerung verfügen. Die Schweiz wird nun wie andere Unterzeichnerstaaten interne Verfahren einleiten und prüfen, ob die Änderungen auf nationaler Ebene umgesetzt werden können. Diese Änderungen müssen auf nationaler Ebene umgesetzt werden, um die öffentliche Gesundheit zu schützen.
Ich danke Ihnen.“
Die IGV müssen in Schweizer Recht implementiert werden
Die Aussagen der Schweizer Delegation unterstreichen die Schlussfolgerungen des Rechtsgutachtens von ABF Schweiz, dass die IGV dem Parlament unterbreitet werden müssen. Damit das Parlament die Überprüfung der IGV vor dem automatischen Inkrafttreten innerhalb von zehn Monaten überhaupt durchführen kann, muss der Bundesrat zwingend proaktiv und unverzüglich das Widerspruchsrecht ausüben und die Ablehnung der Änderungen erklären (sog. Opting-out).
Fazit
Wie die Schweizer Delegierte sehr richtig sagt, müssen die angenommenen Änderungen zuerst noch zwingend in nationales Recht umgesetzt werden, bevor sie in Kraft treten.
Die wichtigsten Änderungen und Auswirkungen der IGV hat das ABF Schweiz, das in Genf bei der Weltgesundheitsversammlung vor Ort war, zusammengefasst: www:abfschweiz.ch
Quelle: ABF Schweiz
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/all-for-health-health-for-all-internationale-gesundheitsvorschriften-zu-spaeter-stunde-angenommen/

Das Thema „Transidentität“ bekommt in der heutigen Gesellschaft eine überdurchschnittliche Beachtung, obwohl bei genauerem Hinsehen nur eine geringe Anzahl von Menschen davon betroffen ist. Auffällig ist, dass dieser Trend eher bei Mädchen als bei Jungen zu beobachten ist. Was sind die Hintergründe und wo liegen die Ursachen dieser gegenwärtigen Entwicklung?
Von Ralph Studer
Während Menschen, die sich als transsexuell bezeichnen, häufig an ihrem Körper leiden, verbinden Personen, die sich mit dem Begriff „trans“, gender-fluid oder nicht-binär bezeichnen, mit ihrem Erleben kein direktes Leiden. Nicht-binär Empfindende wollen sich nicht der Zweigeschlechtlichkeit des Mann- und Frauseins zuordnen. Bei gender-fluiden Personen wechselt das Geschlechtserleben einmal hin zu einem eher männlichen, dann wieder hin zu einem mehr weiblichen Empfinden oder sie befinden sich irgendwo dazwischen.
Offenhalten der Entwicklung
Bei diesem Themenbereich geht es, so der deutsche Jugendpsychiater Alexander Korte, um viel. Es geht um die Verantwortung für Kinder und Jugendliche. Und es steht viel auf dem Spiel, wenn Kinder oder Jugendliche sagen, dass sie sich mit ihrem biologischen Geschlecht nicht wohl fühlen und die Diagnose Geschlechtsdysphorie (GD) erhalten. Dies bezeichnet einen psychischen Zustand, in dem ein Kind eine ausgeprägte Nichtübereinstimmung zwischen seinem empfundenen Geschlecht und seinem biologischen Geschlecht erlebt.
Gerade dort, meint Korte, wo mit dem Thema leichtfertig umgegangen wird, blendet man die Schwierigkeiten aus, mit denen Menschen konfrontiert werden, die sich auf den Weg einer Geschlechtsumwandlung begeben. Er fordert mit Blick auf ca. 80 bis 90 Prozent von diesen Kindern und Jugendlichen, die am Ende doch ihr biologisches Geschlecht annehmen, das Offenhalten der Entwicklung.
Ausgebildete Geschlechtsidentität
Dabei sind sich die Betroffenen der mangelnden medizinischen Kenntnisse bezüglich Pubertätsblockern und Folgen einer Geschlechtsumwandlung kaum oder viel zu wenig bewusst. „Pubertätsblocker sind keine ‚Pausentaste‘, das Narrativ ist falsch“, so der Jugendpsychiater. Korte weist darauf hin, dass der affirmative Ansatz wie eine „selbsterfüllende Prophezeiung“ ist und der einmal eingeschlagene „trans“-Weg fast immer bis zum Ende gegangen wird. „95 Prozent der einmal behandelten Kinder“, verdeutlicht Korte, „nehmen dann auch gegengeschlechtliche Hormone ein. Das bedeutet: Der Patient ist sehr wahrscheinlich im Erwachsenenalter unfruchtbar, nimmt erhebliche körperliche Strapazen auf sich, hat womöglich mit lebenslangen Nebenwirkungen zu rechnen. Diese sind übrigens nur wenig erforscht.“
Auch ein Blick auf die Entwicklungspsychologie lässt zur Vorsicht mahnen. Unstrittig ist, dass der Mensch biologisch weiblich oder männlich geboren wird. Als Frau oder Mann geboren zu sein, heisst aber nicht, sich als Frau oder Mann fühlen. „Erst dann“, so der Entwicklungspsychologe Dr. Markus Hoffmann, „wenn das emotionale und kognitive Ja mit dem biologischen Geschlecht in Einklang gebracht ist, kann von einer ausgebildeten Geschlechtsidentität oder Kerngeschlechtlichkeit gesprochen werden.“
„Im falschen Körper geboren“ ist unzutreffend
Dieser Prozess der Aneignung verläuft in unterschiedlichen Phasen und Altersabschnitten, vor allem in der Kindheit und Jugend. Die Wahrnehmung des eigenen Geschlechts ist in der Regel zwischen dem vierten und fünften Lebensjahr abgeschlossen. Im Zuge dieses Aneignungsprozesses kann es zu Fragen und Zweifeln kommen. „Da es aber derzeit keinen genetischen Beleg gibt“, führt Hoffmann weiter aus, „dass die emotionale und kognitive Einstellung zum biologischen Geschlechtskörper angeboren sei, ist es unhaltbar, davon zu sprechen, ein Mensch sei im falschen Körper geboren.“
Pubertät als besondere Herausforderung für Mädchen
Mit Eintritt der Pubertät bzw. bereits im Ausgang des Grundschulalters wird der biologische Körper erneut zur Herausforderung. Die Psychologie spricht davon, dass der Jugendliche vor der Aufgabe steht, seinen Körper neu zu bewohnen. Dabei spielt auch das Idealbild eine Rolle, das sich Mädchen und Jungen von ihrem eigenen Körper machen. Nach diesem Ideal müssen Jungs schlank und muskulös und Mädchen müssen schlank und schön sein.
Hoffmann weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass vor allem Mädchen mit dem Eintritt der Pubertät vor einer schwierigen Aufgabe stehen. Denn ihr Körperfettanteil nehme zwischen 8 und 22 Prozent zu, manche Mädchen leiden unter der Brustentwicklung und die Regelblutung werde von 33 Prozent als unangenehm empfunden. Während die Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper bei jungen Männern mit ca. 16 Jahren abzunehmen beginnt, wächst er bei jungen Frauen bis in die letzten Schuljahre stetig an, hält Hoffmann fest.
Heutige Sexualpädagogik blendet Fakten aus
Diese Ausführungen zeigen, mit welchen Fragen und Zweifeln der Weg zur Geschlechtsentwicklung behaftet ist. Erschreckend ist, dass diese sehr wohl geläufigen Erkenntnisse kaum oder nicht in die Sexualpädagogik einfliessen. Im Gegenteil. Liest man etwa die WHO-Standards zur Sexualpädagogik, dann wird dort bereits Kindern im Alter von vier bis sechs Jahren beigebracht, dass es mehrere unterschiedliche Geschlechter gäbe.
Dass damit nicht allein der Unterschied zwischen „Mann“ und „Frau“ gemeint ist, wird dem Leser klar, der etwa zum Buch „Mädchen und Jungen in der KiTa“ von Tim Rohrmann und Christa Wanzek-Sielert greift. Dort ist zu lesen, dass Geschlecht und geschlechtliche „Vielfalt“ unter Jungs und Mädchen vor allem dann top-down beeinflusst werden müssen, wenn diese sich in ihre Geschlechtsgruppen zurückziehen, um sich in ihrer je eigenen biologischen Geschlechtlichkeit zu erziehen.
Dabei handelt es sich nicht um eine Pädagogik, welche die Mädchen und Jungs in ihrer je eigenen geschlechtlichen Identität bestärkt, sondern vielmehr um eine Verunsicherungspädagogik. Kinder bräuchten hingegen in dieser sensiblen Phase ihrer Geschlechtsentwicklung vor allem eine Begleitung, die sich mit deren Fragen und Herausforderungen auseinandersetzt und sie in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt.
Mögliche Ursachen dieses Trends
Es wäre unbedingt zu prüfen, ob diese Art von Pädagogik dazu führt, dass derzeit immer mehr junge Frauen bei Kindern- und Jugendpsychiatern vorstellig werden, weil sie keine Übereinstimmung mit ihrem biologischen Geschlecht empfinden. Auffällig ist, dass Mediziner in den westlichen Ländern einen Anstieg im Bereich Transsexualität feststellen, sagt Hoffnung deutlich.
Und der Entwicklungspsychologe weiter: „Während die jungen Menschen, die unter einer Geschlechtsinkongruenz oder einer Geschlechtsdysphorie leiden, bei ca. 1 Prozent aller Jugendlichen liegen, machen diejenigen, die sich als nicht-binär, trans oder gender-fluid bezeichnen, inzwischen 4 bis 5 Prozent der Jugendlichen aus.“ Von diesem Trend betroffen sind vor allem Mädchen.
Als mögliche weitere Ursachen für diese Entwicklung sehen Fachleute unterschiedliche Aspekte: Einige Wissenschaftler sagen, dies hänge mit den Medien und einer Philosophie zusammen, die behaupte, dass der Geschlechtskörper des Menschen frei beschreibbar wäre. Eltern berichten, dass sich betroffene Jugendliche in Internetforen bewegen, in denen das Thema Transsexualität beworben werde. Manche Psychologen vermuten, dass die Transsexualität junger Frauen mit der schwierigen Aneignung des weiblichen Geschlechtskörpers zusammenhängt. Soziologen, die sich mit gesellschaftlichen Trends beschäftigen, sehen die Ursachen im zunehmenden Einfluss der LGBTIQ+-Bewegung, die in der Öffentlichkeit und in den Medien grosse Aufmerksamkeit bekommt.
Keine Frage gesellschaftlicher Toleranz
Dass es beim Anstieg der Diagnose Geschlechtsdysphorie nicht um eine Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz geht, stellt Korte klar: „Wäre allein Toleranz verantwortlich für die exponentielle Zunahme, müsste es auch deutlich mehr Transmänner über 40 Jahre geben, doch das sehen wir Ärzte nicht. Die Selbstdiagnose ‚trans‘ ist überwiegend zum Zeitgeistphänomen geworden. Influencer auf Tiktok und Instagram werben geradezu dafür. Nemo, der ‚nonbinäre‘ Schweizer Gewinner des diesjährigen Eurovision Song Contest, wird den Hype noch verstärken.“
Dabei stecken hinter Geschlechtsdysphorien häufig ganz andere Probleme. „Das reicht von vorübergehenden pubertären Krisen über eine abgewehrte Homosexualität der Patienten bis hin zu Erkrankungen aus dem Autismus-Spektrum“, so Korte.
Kindeswohl?
Im Interesse junger Menschen ist es dringend angezeigt ist, diese möglichen Ursachen wissenschaftlich vertiefter zu erforschen und den Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Unterstützung und Behandlung zu ermöglichen. In jedem Fall wäre es falsch und des Kindeswohls abträglich, wenn Ärzte und Psychologen sich dem gegenwärtigen Trend unterwerfen.
Denn wie die selbst betroffene Keira Bell ausführt: „Es muss in erster Linie Unterstützung für die psychische Gesundheit geben.“ Und in dieselbe Richtung geht auch Kortes Forderung. Es braucht, so der Jugendpsychiater, zuerst eine intensive psychiatrische und psychologische Untersuchung, Beratung und Begleitung, wenn es um den Wunsch nach Pubertätsblockern und anderen medizinischen Eingriffen geht.
Quelle: Trans-Trend: „Nemo wird den Hype noch verstärken“ – Stiftung Zukunft CH (zukunft-ch.ch)

In einem neuen Rechtsgutachten im Auftrag des Aktionsbündnisses freie Schweiz (ABF) untersucht die renommierte Verwaltungsrechtlerin Prof. Dr. Isabelle Häner die Auswirkungen des neuen WHO-Pandemiepakts und der veränderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) auf die Schweiz. Darin nimmt sie zu den Themenbereichen Souveränität, Genehmigung durch die Bundesversammlung und Referendum Stellung. Das Fazit ist deutlich: Sowohl der WHO-Pandemievertrag als auch die IGV haben nach wie vor das Potenzial, bewährte rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien auszuhebeln.
Entsprechend fallen auch die Schlussfolgerungen des Gutachens aus:
- Der WHO-Pandemievertrag und die angepassten IGV sind ein sich ergänzendes Regelwerk und sollen zeitgleich verabschiedet werden.
- Für die Genehmigung des WHO-Pandemievertrages und der angepassten IGV ist das gleiche innerstaatliche Genehmigungsverfahren anzuwenden.
- Der WHO-Pandemievertrag und die angepassten IGV sind dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten.
- Massnahmen im Zusammenhang mit der Prävention, Vorbereitung und Bekämpfung von zukünftigen Pandemien verlangen nach einer möglichst grossen demokratischen Legitimation.
Weiterhin hohe Gefahr für Schweizer Souveränität
Auch wenn die WHO letzten Samstag verkündet hat, dass die Verhandlungen zum WHO-Pandemievertrag ohne Konsens beendet worden seien, verfügt dieses Vertragswerk nach wie vor über grosse Brisanz. Denn der Generaldirektor der WHO äusserte sich optimistisch, dass die Arbeit am Abkommen fortgesetzt werde. Tedros sagt: „Das ist kein Scheitern.“ Nun sei es an der Zeit, Lehren zu ziehen und weiterzumachen.
Der Grund, dass die Gespräche vorerst auf Eis gelegt werden, findet sich in der Finanzierung und dem Widerstand der Pharmaindustrie. Zu diesen Punkten äussert sich das Gutachten nicht. Das Rechtsgutachten über beide Vertragswerke ist deshalb nach wir vor hochaktuell. Die Souveränität der Schweiz bleibt in Gefahr.
Konsequenzen für die Schweizer Rechtslage
Dabei steht ausser Frage, dass der WHO-Pandemievertrag als rechtlich verbindlich zu qualifizieren ist. Er geht über eine unverbindliche, rein politische Absichtserklärung (sog. Soft Law) hinaus und verlangt in rechtlich verbindlicher Weise von den Mitgliedstaaten konkrete Vorkehrungen – zum Beispiel in Bereichen wie der Pandemievorsorge und der öffentlichen Gesundheitsüberwachung, im Technologie- und Wissenstransfer und in der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Er ist also keineswegs rein technischer Natur. Der Bundesrat ist folglich verpflichtet, den WHO-Pandemievertrag der Bundesversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten. Würde dies nicht erfolgen, wäre das souveräne Recht der Schweiz verletzt. Zudem ist er dem Referendum zu unterstellen.
Die IGV sind ein rechtlich verbindlicher Vertrag und Teil der Schweizer Rechtsordnung. Die diskutierten Anpassungen sind aufgrund ihres Regelungsinhaltes ebenfalls nicht rein technischer Natur. Bei einer Annahme werden die Bestimmungen der IGV ins nationale Recht, d.h. in erster Linie ins Epidemiengesetz (EpG), überführt. Dies hat zur Folge, dass die angepassten IGV der Bundesversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten und dem Referendum zu unterstellen sind. Würde dies nicht erfolgen, wäre das souveräne Recht der Schweiz verletzt. Aufgrund der politischen Brisanz der IGV empfiehlt das Gutachten dem Bundesrat, seinen Informations- und Konsultationspflichten gegenüber den zuständigen Kommissionen frühzeitig und umfassend nachzukommen.
Parteiübergreifende Besorgnis
An der Medienkonferenz vom Montag in Bern, an der das Rechtsgutachten vorgestellt wird, treten Politiker von links bis rechts auf. Sie erklären, weshalb die beiden Vertragswerke eine Gefahr für die Schweiz darstellen und üben scharfe Kritik am Bundesrat.
Rémy Wyssmann
So weist lic. iur. Rémy Wyssmann, Rechtsanwalt, Nationalrat (SVP), darauf hin, „dass mit den vorgesehenen Änderungen der IGV die Souveränität der Schweiz und die Freiheit unserer Bevölkerung akut in Gefahr sind. Bundesrat und BAG sind derart gehorsam gegenüber dem Ausland, dass sie sogar nichtsaussagende E-Mails Frankreichs und Schwedens in Befehle umdeuten (vgl. laufendes Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht).“ Und weiter: „Sind aber schon jetzt imperative Formulierungen wie ‚müssenʻ und ‚unverzüglichʻ im Vertragstext enthalten, wird der Bundesrat auf erstes Husten von Dr. Tedros den Impfzwang einführen.“
Simone Machado
Den Aspekt der Meinungs- und Informationsfreiheit greift lic. iur. Simone Machado Rebmann, Juristin, Stadträtin Bern (GaP), auf: „In beiden Vertragswerken werden die Vertragsstaaten zur Bekämpfung von angeblicher Fehlinformation und Desinformation aufgerufen. Damit ist die von der Bundesverfassung garantierte Meinungs- und Medienfreiheit in Gefahr.“
Andreas Gafner
Für den WHO-Pandemievertrag und die IGV ist das „One Health“-Konzept von grosser Bedeutung. Die Auswirkungen dieses Ansatzes zeigt Andreas Gafner, Landwirt, Nationalrat (EDU), auf: „Der Generaldirektor kann einen weltweiten Gesundheitsnotstand auch umweltbedingt begründen. Dadurch besteht die Gefahr, dass die WHO zukünftig sogar Klimanotstände ausrufen kann – mit weitreichenden Folgen auch für die Schweiz.“
Forderungen von ABF Schweiz an die Politik
Aus all diesen Gründen stellt ABF Schweiz folgende Forderungen an die Schweizer Politik:
- WHO-Pandemievertrag und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sind in jedem Fall dem Schweizer Parlament und dem Volk zu unterbreiten.
- Sollten die geplanten Änderungen der IGV von der Weltgesundheitsversammlung beschlossen werden, so hat der Bundesrat proaktiv und unverzüglich das Widerspruchsrecht auszuüben und die Ablehnung der Änderungen gegenüber der WHO zu erklären (sog. Opting-out). Das Schweizer Parlament wirkt darauf hin, dass der Bundesrat sein Widerspruchsrecht fristgerecht ausübt und die Änderungen ablehnt.
- Bei einer Annahme des WHO-Pandemievertrages durch die Weltgesundheitsversammlung darf der Bundesrat erst dann unterzeichnen, wenn der Vertrag in der Bundesversammlung besprochen und genehmigt wurde.
- Bei einer Annahme des WHO-Pandemievertrages durch die Weltgesundheitsversammlung stellen Bundesrat und Parlament sicher, dass die Schweizer Mitglieder/Abgesandten der noch zu konstituierenden „Conference of the Parties“ weder Änderungen zum Abkommen einbringen dürfen, noch Änderungsvorschläge Dritter annehmen dürfen, die nicht zuvor vom Parlament genehmigt worden sind.
Alle Dokumente (Rechtsgutachten, Zusammenfassung des Gutachtens, Forderungen), weitere Infos und Aktionen des ABF sind unter www.abfschweiz.ch abrufbar.
Quelle: Medienmitteilung Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF) vom 27. Mai 24

Am 27. Mai 2024 beginnen die Verhandlungen der Weltgesundheitsversammlung in Genf zu den beiden WHO-Verträgen. Vieles deutet darauf hin, dass die Zustimmung zum Pandemievertrag und zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) alles andere als gewiss ist.
Seit Monaten warnt die Stiftung Zukunft CH mit Artikeln, Vorträgen und mehreren Stellungnahmen vor den Folgen der geplanten WHO-Verträge und unterstützt kritische politische Vorstösse diesbezüglich.
In einem aktuellen Interview mit Nicole Hammer von Wissensgeist.tv spricht Ralph Studer, Jurist und Leiter des Bereichs Werte und Gesellschaft bei Zukunft CH, über die gegenwärtigen Entwicklungen rund um die WHO-Verträge (wie Situation in USA und Niederlande) und deren mögliche Auswirkungen auf die vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 dauernden Vertragsverhandlungen. Studer äussert u.a. deutlich, warum gerade jetzt der Druck auf den Bundesrat weiterhin aufrechterhalten werden muss. Zudem geht er in seinen Antworten vertiefter auf die geplante Revision des Epidemiengesetzes (EpG) ein.
Im Interview werden u.a. folgende Fragen thematisiert:
- Bis anhin wussten die Bürger wenig über die geplanten Inhalte des Pandemievertrags und der Änderungen der IGV. In letzter Zeit nimmt dieses Thema an Fahrt auf. Woran liegt das?
- Warum äussern zunehmend auch WHO-Mitgliedstaaten Kritik an den Verträgen?
- Dürfen die IGV überhaupt Ende Mai verhandelt und verabschiedet werden? Sind die vertraglichen Anforderungen von Art. 55 IGV diesbezüglich eingehalten?
- Warum besteht noch kein Grund zur Entwarnung?
- Wo liegen die Hauptgefahren der Verträge?
- Was ist am Grundkonzept des „One Health“ so problematisch?
- Die Verträge wurden im Bereich der sog. „Fake News“ entschärft. Ist diese Problematik damit vom Tisch? Welche weiteren Entwicklungen – abgesehen von den WHO-Verträgen – laufen auf nationaler und internationaler Ebene zur Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit?
- Wie können sich die Bürger gegen die WHO-Verträge einsetzen?
- Inwiefern bestehen Zusammenhänge zwischen den WHO-Verträgen und der Revision des EpG?
- Warum ist diese Revision des EpG kritisch zu sehen und abzulehnen?
Endspurt: Nur noch wenige Tage bis zu den Vertragsverhandlungen der WHO. Unterstützen Sie unsere Protestkartenaktion gegen die geplanten WHO-Verträge! Senden auch Sie die Karte an Bundespräsidentin Viola Amherd als Zeichen für ein klares Nein zu den WHO-Verträgen!

Sie können die Protestkarte, auch in Verteilmengen, über das Bestellformular beziehen oder herunterladen: Protestkarte WHO-Verträge 2024 (Versand ins Ausland nur gegen Übernahme des Portos)
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/who-vertraege-noch-kein-grund-zur-entwarnung/

In diesem Jahr jährte sich am gestrigen Pfingstfest der Todestag von Maria Bernarda Bütler zum 100. Mal. Eine einfache Frau aus dem Kanton Aargau, die jung ins Kloster eintrat und früh Oberin wurde. Wie der Ruf beim Pfingstfest an die Apostel erging, so erging im Alter von 40 Jahren der Ruf der Weltmission an Maria Bernarda. Sie diente fortan der Kirche und den Menschen in Südamerika. Doch was kann uns modernen Menschen eine Klosterfrau aus dem 19. bzw. 20. Jahrhundert heute noch sagen? Das Portrait einer grossen Schweizerin.
Von Ralph Studer
Am 28. Mai 1848 kommt Maria Bernarda Bütler in Auw, einem kleinen Bauerndorf im aargauischen Freiamt, zur Welt. Mit 19 Jahren tritt sie ins Kapuzinerinnenkloster „Maria Hilf“ in Altstätten/SG ein. Sie wird als starke, beharrliche und unbeugsame Frau des Glaubens beschrieben. Warum lohnt es sich gerade in der heutigen Zeit, sich vertiefter mit Maria Bernarda zu befassen?
Ein Leben in Liebe und Hingabe
Im Zentrum ihres Lebens steht der Nächste: Sie will lieben, sie will beten, sie will opfern, um viele Menschen für Jesus zu gewinnen. Maria Bernarda ist – wie Mutter Teresa – eine herausragende Person des Glaubens und der Nächstenliebe. Mit dem Verlassen des Klosters „Maria Hilf“ in Altstätten löst sie sich, wie der Pfarrer und Autor Urs Keusch schreibt, mit aller Entschlossenheit von allem und wagt ihr Leben für Christus. Denn ihr grösster Wunsch ist es, das Evangelium bis an die Enden der Erde zu verkünden.
Sie verlässt für immer ihre Schweizer Heimat, um sich in den Dienst der Kirche und der Menschen zu stellen, zuerst in Chone/Ecuador und dann in Cartagena/Kolumbien. Dort versucht sie, die Leiden der Bevölkerung, insbesondere der Armen, Kranken und der Ausgegrenzten zu lindern. In Kolumbien gründet sie die Kongregation der Franziskaner Missionsschwestern von „Maria Hilf“.
Einsatz für die Rettung der Menschen und ihrer Würde
Sie lebt die Liebe und setzt sich für die Rettung der Menschen und die Anerkennung ihrer Würde als Gotteskinder ein. In Südamerika erwartet sie der Missionsbischof Peter Schumacher in seiner Diözese Portoviejo. Maria Bernarda lässt sich mit ihren Schwestern in Chone nieder, wo es „nirgends eine religiöse Genossenschaft gibt; hie und da eine verwahrloste Schule. Raub und Mord, Gottlosigkeit und Aberglaube drohten, das Land dem Heidentum auszuliefern“, so ihr Biograph Pater Beda Meyer. Dieser Einsatz für die Würde der Menschen, den Maria Bernarda ausfocht, ist auch in unserer Zeit mehr denn je nötig.
Ungebrochen, vorbildlich und von froher Natur
Trotz eines Lebens in Armut und vieler Krankheiten und Leiden – besonders in den letzten Lebensjahren – zeichnet sich Maria Bernarda durch ihr fröhliches und unbeugsames Wesen aus. So schreibt ihr Biograph über sie: „Niemand besass eine solche Fülle ungezwungener Fröhlichkeit und fast ununterbrochener Herzensfreude wie Mutter Bernarda. Wie dem hl. Franziskus, war ihr darum ein düsteres trübseliges Wesen unausstehlich.“ Viele Menschen haben Maria Bernarda zu Lebzeiten als eine tief in Gottes Liebe verwurzelte und den Menschen zugewandte Persönlichkeit geliebt und bewundert.
Begräbnis wird zum „Triumphzug“
Als Maria Bernarda am 19. Mai 1924 stirbt, strömen ganze Scharen von Menschen zusammen. „Das Begräbnis wurde“, so Meyer, „zu einem eigentlichen ‚Triumphzug’.“ Angesehene Männer trugen den Sarg durch die Strassen. Ihm folgten der Erzbischof mit seinen Priestern, Stadt- und Schulbehörden und herbeigeeilte Schwestern aus anderen Ordensniederlassungen. Eine unübersehbare Volksmenge schloss sich an. Die ganze Stadt nahm Anteil am Tod dieser aussergewöhnlichen Frau, die aus einfachen und bescheidenen Schweizer Verhältnissen stammte.
Für unsere Zeit
Hat uns Maria Bernarda heute noch etwas zu sagen? Sie lebt von früher Kindheit an eine besonders intensive Nähe zu Gott. Es ist ein Geheimnis der Liebe und Treue. Und diesen Weg geht sie ungebrochen bis an ihr Lebensende.
Maria Bernardas Botschaft ist eine Botschaft der Liebe und Hingabe, die der Autor Keusch treffend umschreibt: „Im Menschen neben dir, im Nachbarn, der arbeitslos ist, im Vater im Altersheim, im kranken Menschen, im verlassenen Kinde, im Jugendlichen, der ohne Sinn dahinlebt, in jedem gefangenen, hungernden und entrechteten Menschen in der grossen Welt, ja, in der ganzen leidenden, gequälten und missbrauchten Schöpfung ist Christus.“ Immer wieder sagt Maria Bernarda ihren Schwestern: „Die armen Kranken und armen Kinder müssen allzeit den Vorzug haben (…). Lernt diese hohe, heilige Aufgabe gut, in den kranken Gliedern Jesu immer den Heiland selbst zu pflegen.“
Ihr Denken und Handeln sind nur aus ihrem tiefen Glauben und ihrer Hingabe an Jesus Christus zu verstehen. Sie ist, so Keusch, ein Vorbild gerade auch für junge Menschen, das Gewaltige entdecken zu dürfen, das darin besteht, den lebendigen und persönlichen Gott kennen zu lernen, sich von ihm geliebt zu wissen und in dieser Liebe neue Menschen zu werden: Menschen der Selbstüberwindung und der neuen Horizonte, Menschen der Ausdauer, der konkreten Taten, Zeugen der Hoffnung und des Lebens.
Maria Bernarda war ein Geschenk nicht nur für die Bevölkerung Kolumbiens. Sie war und ist auch ein Geschenk für die Schweiz und für alle Menschen, die nach wahrhaften Vorbildern suchen. Lernen wir von ihr und ahmen wir ihre Grossherzigkeit, Treue und Liebe in unserem alltäglichen Leben nach. Denn mit kleinen Schritten verändern wir nicht nur uns, sondern auch unsere Familien und unser Umfeld zum Positiven. Und was mehr könnte man sich zu Pfingsten wünschen?
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/zum-100-todestag-einer-grossen-schweizerin/

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hat der parlamentarischen Initiative „Für Abstimmungskämpfe mit lauteren Argumenten“ Ende April 2024 keine Folge gegeben. Ein erfreulicher Entscheid, der vorläufig aufatmen lässt.
Von Ralph Studer
In einer parlamentarischen Initiative fordert der ehemalige Präsident der Grünen, Balthasar Glättli, die Schaffung eines Gremiums, das „während Abstimmungskampagnen zur Beurteilung zweifelhafter Aussagen in der öffentlichen Werbung angerufen werden kann“. Zudem sollte es Stellung nehmen „zur Plausibilität und zum Wahrheitsgehalt von Argumenten und Thesen“. Offen bleibt in Glättlis Forderung, wer darüber entscheiden darf, was „richtig“ und „falsch“ ist und anhand welcher Kriterien darüber zu entscheiden ist.
Meinungsbildung grundlegend für die Demokratie
Zukunft CH berichtete bereits im August 2023 über diesen Vorstoss und sieht darin einen direkten Angriff auf die verfassungsmässig gewährleistete Meinungsfreiheit. Im Namen der „Zukunft der direkten Demokratie“, wie es Glättli formuliert, wird hier eine Stossrichtung verfolgt, die letztlich nur noch bestimmte Meinungen zulässt. Fehlen beispielsweise stichhaltige Argumente, dann soll offenbar eine Art „Wahrheitskommission“ unliebsame Meinungen Andersdenkender beseitigen und diese als „Desinformation“ bzw. „Fake News“ aus dem politischen und gesellschaftlichen Debattenraum verbannen.
Man kann sich des Eindrucks nicht verwehren, dass es hier nicht um den Schutz der Demokratie geht, sondern um die Deutungshoheit und das Verschaffen politischer Vorteile. Gerade im Vorfeld von Abstimmungen ist es elementar, verschiedene Positionen zwecks Meinungsbildung zu Wort kommen zu lassen, was in einer lebendigen Demokratie eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Die gegenwärtige Unsitte mit zunehmender Diffamierung Andersdenkender, Löschen von unliebsamen Meinungen in den sozialen Medien und das Ausladen von „unbequemen“ Rednern ist unvereinbar mit unserer freiheitlich-demokratischen Staats- und Rechtsordnung.
Weltweites Vorgehen gegen „Fake News“
Glättlis Vorstoss reiht sich nahtlos in eine Reihe von nationalen und internationalen Entwicklungen ein, welche die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit weiter eingrenzen wollen: Auf nationaler Ebene strebt der Bundesrat ein Plattformregulierungsgesetz an, dessen neue Bestimmungen für Betreiber von grossen Kommunikationsplattformen gelten sollen und sich an den Regeln des Digital Services Act (DSA) der EU orientiert. Und dieser DSA hat es in sich. Eine genauere Analyse zeigt nämlich, dass dieser das aushöhlt, was er vorgibt zu schützen, nämlich das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit.
Auf internationaler Ebene sind ähnliche Bestrebungen im Gang. Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete am diesjährigen World Economic Forum in Davos die Bekämpfung von sogenannten „Fake News“ als zentral. Neben dem bereits genannten DSA gehen die geplanten WHO-Verträge in die gleiche Richtung. Auch die UNO insgesamt hat sich den Kampf gegen sog. „Fake News“ und „Desinformation“ auf ihre Fahne geschrieben.
Sprechen wir Klartext
Auch wenn die Ablehnung dieser parlamentarischen Initiative durch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats ein positives Zeichen setzt, heisst es wachsam bleiben. Die beschriebenen Vorstösse und Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene sind in ihrer Gesamtheit ein eklatanter Verstoss gegen die westlichen, sich an Demokratie, Freiheit und Menschenwürde orientierenden Grundwerte.
Es ist deshalb höchste Zeit, sich für die Meinungsfreiheit stark zu machen. Das heisst auch, unsere Werte, auf denen Staat und Gesellschaft fusst, einzufordern und unsere Kantons- und Bundesparlamentarier an ihren Auftrag zu erinnern, sich für das Wohl und die Freiheit der Bürger einzusetzen.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/bern-wahrheitskommission-bekommt-keine-unterstuetzung/

Dieser Artikel wurde bereits im Mai 2023 veröffentlicht. Aufgrund der gravierenden Vorkommnisse und gewalttätigen Ausschreitungen rund um die Reitschule in Bern anfangs Mai 2024 hat dieser Artikel leider nichts an Aktualität verloren. Die Schweiz hat unbestritten ein linksextremistisches Gewaltproblem. Regula Lehmann hat in ihrem aktuellen Artikel vollkommen Recht, wenn sie schreibt, dass es für die Berner Stadtregierung ein Gebot der Stunde ist, im Reitschule-Areal ein klares Zeichen setzen.
Hier nun der Artikel vom Mai 2023:
Die Ereignisse der letzten Monate und der aktuelle Lagebericht zur „Sicherheit Schweiz“ zeigen eines deutlich: Die Schweiz hat ein massives linksextremistisches Gewaltproblem. Statt endlich dagegen vorzugehen, schickt die rot-grüne Mehrheit des Zürcher Stadtparlaments städtische Angestellte in verpflichtende Kurse zum Thema „Rechtsextremismus“. Eines von vielen Beispielen, wie linke Gewalt verharmlost oder gar ausgeblendet wird.
Ein Kommentar von Ralph Studer
Eines sei hier mit allem Nachdruck hervorgehoben: Jegliche Gewalt und jeglicher Extremismus sind zu verurteilen, von welcher Seite sie kommt. Während in Politik und Medien jedoch regelmässig auf die rechtsextreme Gefahr hingewiesen und diese angeprangert wird, fördert ein genauerer Blick auf die Faktenlage Überraschendes zutage.
Brennpunkt Zürich
In den letzten Monaten war die Stadt Zürich wieder einmal Brennpunkt linksextremistischer Ausschreitungen. Nach der Räumung des besetzten Koch-Areals im Februar 2023 hinterliess ein Mob von rund 1000 Personen eine Spur der Verwüstung in der Stadt. Eingeschlagene Fensterscheiben, ausgebrannte Müllcontainer, Schmierereien und kommunistische Klassenkampfparolen an Fassaden säumten die Demonstrationsroute. Die Bilanz dieser illegalen Demo: ein verletzter Polizist, mehrere Festnahmen und Schäden von weit über CHF 500‘000. Erschreckend war zudem, dass die Vandalen nicht nur gegen ihre „kapitalistischen Feindbilder“ wie Banken oder Bürogebäude vorgingen, sondern auch vor Quartierläden und Genossenschaftsbauten nicht Halt machten. Anfang April ging es weiter. Linke Militante marschierten vom Kreis 5 in den Kreis 4. Dabei griffen sie Einsatzkräfte mit Eisenstangen, Steinen, pyrotechnischen Gegenständen sowie Molotowcocktails an und verübten diverse Sachbeschädigungen. Sie verletzten sieben Polizisten, 17 Personen wurden festgenommen. Auch am 1. Mai kam es zu unbewilligten Demos und massiven Ausschreitungen von Linksextremen, neben Zürich auch in Basel. In Zürich allein wurden 19 Personen festgenommen und über 400 Wegweisungen erteilt.
Faktenlage ist eindeutig
Diese Vorfälle ereigneten sich allein in den letzten drei Monaten und sind mittlerweile symptomatisch für die Gewaltproblematik in der Schweiz. Die Zahlen des Berichts „Sicherheit Schweiz 2022“ sprechen Bände und legen offen: Der Linksextremismus zeigt sich, gemessen an der Zahl der Ereignisse, massiv gewaltbereiter als der Rechtsextremismus. Allein im Jahr 2022 wurden 81 gewaltsame Ereignisse von linksextremer Seite registriert, von rechtsextremer Seite dagegen drei. Während dieser Lagebericht zu den Rechtsextremen wenige Bemerkungen anfügt, hält er bei den Linksextremisten ausdrücklich fest: „So veranstaltet die Szene Demonstrationen, verübt Sachbeschädigungen (zum Beispiel Farbanschläge oder das Einschlagen von Scheiben) und Brandstiftung. Sie setzt auch unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen und körperliche Gewalt ein. Ziel physischer Angriffe waren insbesondere als rechtsextremistisch wahrgenommene Personen oder anlässlich von Demonstrationen die Sicherheitskräfte.“

Quelle: Sicherheit Schweiz 2022, Lagebericht des Nachrichtendienstes des Bundes, S. 49. Dem NDB gemeldete gewaltextremistisch motivierte Ereignisse seit 2015 (ohne Schmierereien).
Verharmlosung und Ablenkung
Und was tut die Politik dagegen? Nichts. Oder noch schlimmer: Sie verharmlost und schlägt die gegenteilige Richtung ein. Die rot-grüne Mehrheit im Stadtparlament will künftig keine Bussen mehr für Teilnehmer von unbewilligten Demonstrationen verhängen. Zudem lehnte sie das Aufstocken von Polizeistellen ab und sprach sich dafür aus, dass Demos nur noch angemeldet und nicht mehr bewilligt werden müssen. Statt gegen gewaltbereiten Linksextremismus endlich vorzugehen, schickt die rot-grüne Mehrheit des Zürcher Stadtparlaments städtische Angestellte in verpflichtende Kurse zum Thema „Rechtsextremismus“.
Dass linke Politiker seit Langem linksextreme Ausschreitungen herunterspielen, zeigt sich auch an verschiedenen Beispielen aus der nahen Vergangenheit. Lorenz Keller, Präsident des Gewerkschaftsbundes und verantwortlich für die 1.-Mai-Kundgebung in Zürich, sah keinen Grund, sich im Vorfeld von allfälligen Linksextremisten zu distanzieren. Ähnliches gilt auch für Basel. Die Basler SP wollte sich zunächst mit einem Ehrenkodex gegen den gewaltbereiten „schwarzen Block“ positionieren, krebste dann unter dem Druck von anderen linken Gruppierungen wieder zurück. Dieser Vorfall zeigt, dass gewisse einflussreiche linke Kreise ein Gewaltproblem aufweisen. Die SP und die Linke insgesamt haben es damit verpasst, ein klares Signal gegen Gewalt nach aussen und innerhalb ihrer eigenen Reihen zu senden. Ein Armutszeugnis und eine Offenbarung, wie Linke zu Demokratie und Freiheit stehen.
Unlängst zeigte sich diese problematische Haltung auch in einem Interview mit Moritz Bögli von der Alternativen Liste. Angesprochen auf die innerhalb von zwei Monaten zweimal auftretende Gewalt und die Verletzungen von mehreren Polizisten durch Linksextreme in Zürich, wich Bögli aus. Er könne nicht über die Beweggründe der Demonstranten reden, da er nicht dort gewesen sei. Aber Demonstrationen seien ein Grundrecht, so Bögli. Seit wann beinhalten Demonstrationen ein Recht auf Gewaltausübung gegen Personen und Sachen?
Der heilige Zorn der Tugendwächter
Linksextreme Gewalt wird von linken Kreisen in einen legitimen Protest gegen „das System“, in Zürich als Antwort auf den knappen Wohnraum, umgedeutet. Obwohl die Linke sonst sehr sensibilisiert auf Diskriminierungen und Störungen reagiert, spielt dies in gewissen Bereichen offenbar keine Rolle. Der Journalist Zeno Geisseler bringt es auf den Punkt: „Wer das falsche Anredepronomen benutzt, die falsche Musik spielt, seinen Schülern die falsche Literatur vorlegt oder mit dem falschen Verkehrsmittel in die Stadt fahren will, bekommt sehr rasch den heiligen Zorn der Tugendwächter zu spüren.“ Marschieren jedoch Linksextreme in den eigenen Reihen mit Hammer-und-Sichel-Fahnen und fliegen Steine, wird dies toleriert, so Geisseler. Die Gefühlslage oder die körperliche oder materielle Unversehrtheit von „Bullen, Bonzen und Bankern“ scheine weniger zu interessieren.
Die Reaktionen der Basler Linken, von Keller und Bögli, passen in das Bild, das linke Repräsentanten auf Bundes- und Kantonsebene seit Langem abgeben. Sie scheuen sich, sich dezidiert von der linksextremistischen Szene zu distanzieren, deren Gewaltbereitschaft zu verurteilen und Massnahmen dagegen zu ergreifen. Auf welchem Boden stehen Politiker, wenn sie hierzu schweigen? Man muss sich ernsthaft die Frage stellen, ob linksextremistische Kreise von linken Politikern deshalb nicht verurteilt werden, weil sie letztlich im Sinne linker Politik agieren. Sind die Militanten einfach der radikale Flügel der in Bundesbern und in den Kantonen sitzenden Parlamentarier? Diese Fragen müssen sich Linke gefallen lassen, solange sie nicht klar gegen diese heftige Gewaltbereitschaft und -akzeptanz in den eigenen Reihen vorgehen. Tun sie dies nicht, ist der Eindruck nicht von der Hand zu weisen, dass sie Gewalt als legitimes Mittel zur Erreichung ihrer politischen Ziele nicht nur tolerieren, sondern vielmehr akzeptieren.
„Woke“ und „Cancel Culture“
Nicht nur die physische, sondern auch die psychische Gewalt ist in linken Kreisen salonfähig. Dafür spricht die scharfe Vorgehensweise gegen Andersdenkende in den (sozialen) Medien. Mit „Political Correctness“ und entsprechenden Sprachcodes fing es an. Die aktuelle „Woke-Bewegung“ ist die Speerspitze von linken Milieus, die ihre Weltsicht und ihre Überzeugungen über alles andere stellen. Man geht rigide, ja wütend vor: Geschichte und Sprache kommen ins Visier der „neuen Moralisten“, Bücher werden umgeschrieben. Was als Sichtbarmachung von benachteiligten und diskriminierten Minderheiten begann, ist mittlerweile zum ideologischen Kampf mit totalitären Zügen ausgeartet. Bezugspunkt ist dabei nicht das Individuum, sondern die „kollektive Identität“, die sich – nach der deutschen Politikwissenschaftlerin Ulrike Ackermann – „aus realer oder vermeintlicher Benachteiligung, gemeinsamer Leiderfahrung, (…) die teils Jahrhunderte zurückliegen“, ableitet: Frauen, LGBTIQ-Community, Migranten, religiöse Minderheiten. Als Täter gilt die weisse, heteronormative, patriarchalische, kapitalistische, mit kolonialer Schuld beladene „Mehrheitsgesellschaft“.
Wer nicht „woke“ ist, dem droht das gesellschaftliche Aus. Die „Cancel Culture“ ist am Werk, wenn jemand auf Grund von bestimmten Ansichten diffamiert, ausgeladen bzw. aus der Debatte ausgeschlossen wird. Wer sich „politisch unkorrekt“ äussert, wird zum „Nazi“, zum „Klimaleugner“ oder zum „Covidioten“. Wer öffentlich ein traditionelles Verständnis von Ehe, Familie und Geschlecht verteidigt, gilt nach linker Sichtweise als „homophob“ oder „transphob“. Ein solches mediales Vorgehen wirkt abschreckend. Menschen üben sich folglich in Selbstzensur, aus Angst vor sozialer Ächtung.
Direkter Angriff auf Freiheit und Demokratie
Die zunehmende physische und psychische Gewalt linker Kreise stellen gravierende Bedrohungen für unsere Demokratie und unsere verfassungsmässig garantierten Freiheitsrechte dar. Linke Politiker wie Bögli machen auch keinen Hehl daraus, dass ihnen grundlegende Aspekte unseres freiheitlich-demokratischen Staates ein Dorn im Auge sind: „Was heisst denn das Eigentum von anderen? Ich sage offen, dass ich Privateigentum in vielen Bereichen ablehne.“
Für Einheit und Frieden
Diese starke Gewaltbereitschaft steht in diametralem Widerspruch zum Schweizer Verständnis von Staat und Gesellschaft. Anarchistische und kommunistische „Befreiungskämpfe“, wie sie von bestimmten linken Kreisen mit solchen gewaltsamen Ausschreitungen und medialen Ausgrenzungen forciert und gefördert werden, zerstören die Einheit und den Frieden. Und sie reissen Gräben auf bzw. vertiefen bestehende Spaltungen in der Gesellschaft weiter. Gewalt und Ausschluss sind der falsche Weg. Dieser Entwicklung ist mit klaren Aussagen und Massnahmen gegen gewaltbereite Gruppen und Menschen entgegenzutreten. Sonst setzen wir unsere politische Stabilität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt aufs Spiel – Stärken, die die Schweiz seit jeher auszeichneten.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/schweiz-hat-linksextremistisches-gewaltproblem/

Ralph Studer, Jurist und Mitarbeiter von Zukunft CH, war am 6. Mai 2024 beim Radiosender „Kontrafunk“ zu Gast. Knapp eine Stunde sprach er mit Moderator Anian Liebrand über die geplanten WHO-Verträge und die Revision des Schweizer Epidemiengesetzes.
Der Termin für die Verabschiedung der geplanten WHO-Verträge – des Pandemievertrages und der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften – rückt näher. Ende Mai 2024 soll dies bei der Weltgesundheitsversammlung geschehen. In der Schweiz wird derzeit zudem eine Revision des Epidemiengesetzes verhandelt. In der Sendung „Schweizerzeit“ des Radiosenders „Kontrafunk“ hatte Ralph Studer von Zukunft CH am 6. Mai 2024 Gelegenheit, seine Kritikpunkte hierzu darzulegen.
Die Gefahren der WHO-Verträge
Die Hauptgefahr der beiden WHO-Verträge sieht er darin, dass die Einflussmöglichkeit der WHO auf die Schweiz massiv ausgedehnt wird. In der internationalen Gesundheitspolitik sollen WHO-Empfehlungen verbindlich werden. Massnahmen wie Quarantäne, Impfnachweise und Lockdowns müssten dann von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Die Machtbefugnisse des WHO-Generaldirektors würden zudem massiv erweitert.
Sorgen bereitet Studer ausserdem der „One-Health-Ansatz“ der neuen Verträge. Dieser vereinheitliche verschiedenste Aspekte – Mensch, Tier, Umwelt, Gefahren für Ökosysteme, Massnahmen gegen den Klimawandel. Dabei sei er aber sehr weit gefasst und kaum greifbar. Ein so schwammiges Konzept tauge nicht als Leitmotiv eines Vertrages.
Die geplanten Verträge wollen überdies „Fake News“ den Kampf ansagen. Doch hier stelle sich die Frage, wer beurteile, was richtig und was falsch sei. Im Ernstfall könne dies die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit massiv bedrohen.
Änderungen geringfügig?
Diplomatin Nora Kronig vertritt die Schweiz bei den Verhandlungen. Sie hält die Änderungen in den Verträgen für eher geringfügig und technischer Natur. Für Studer ist es „unverständlich“, wie sie auf diese Einschätzung kommt. Er habe den Eindruck, der Bundesrat wolle keine Diskussionen aufkommen lassen. Dabei sei bei diesem Thema eine freie Meinungsbildung zentral.
Für die Ratifizierung des Pandemievertrags hat die Schweiz 18 Monate Zeit. Bei den Internationalen Gesundheitsvorschriften gibt es jedoch eine Art Automatismus. Diese treten nach der Abstimmung im Mai 2024 per 1. Juni 2025 automatisch in Kraft und sind verbindlich für die Mitgliedstaaten. Verhindern kann dies nur ein Widerspruch innerhalb von zehn Monaten.
Die Revision des Epidemiengesetzes
Auch die Revision des Schweizer Epidemiengesetzes ist Gesprächsthema zwischen Liebrand und Studer. Letzterer kritisiert, dass sich darin die Massnahmen aus Coronazeit wiederfänden, ohne unabhängige Überprüfung oder Aufarbeitung.
Das Gesetz lasse zudem eine dauerhafte, signifikante Kompetenzverschiebung zugunsten des Bundesrats befürchten. Dieser ziehe Kompetenzen an sich, während sie den Kantonen entzogen würden. In bestimmten Situationen könne der Bundesrat künftig Ärzte und Apotheker zu Impfungen verpflichten und Impfungen für gefährdete Bevölkerungsgruppen für obligatorisch erklären. Kein Gericht könne die Entscheidung des Bundesrates überprüfen. Dadurch bestehe die Gefahr eines dauerhaften Notrechts und einer Machtkonzentration beim Bundesrat.
Man schaffe zudem die Rechtsgrundlage für eine Meldepflicht, die eine dauerhafte, lückenlose Datenerfassung und Überwachung ermögliche. Bei all dem könne man sich auf Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten berufen.
Studer plädiert für die Ablehnung der Revision. Sie stelle eine Gefahr für Staats- und Rechtsordnung sowie die Freiheit der Bürger dar. Die Massnahmen aus der Corona-Pandemie dürften nicht ohne Aufarbeitung ins nationale Recht übertragen werden. Die Revision schlage zudem eine Brücke zur WHO. Der Bundesrat könne damit verstärkter auf eine Ausrufung eines Gesundheitsnotstands durch die WHO zurückgreifen. Die Kompetenzen der WHO, die durch die Verträge gesteigert würden, hätten somit auch Einfluss auf den Bundesrat.
Die Fachbereiche von Zukunft CH
Im letzten Teil der Sendung stellt Studer die Stiftung Zukunft CH vor. Diese klärt seit ihrer Gründung über die Gefahren des Islam auf. Die grösste Herausforderung für die Schweiz und Europa sei die massenweise Zuwanderung aus dem islamischen Kulturkreis. No-Go-Areas in vielen europäischen Städten, die faktische Anwendung der Scharia sowie die Bildung von Parallelgesellschaften seien Gefahren für das Rechtssystem und die Wertegesellschaft. Studer zitiert eine Kriminalstatistik vom März 2024. Laut dieser ist in Basel Stadt der Anteil der Gewaltverbrechen, die auf das Konto von Zuwanderern gehen, innerhalb eines Jahres um 38 Prozent gestiegen.
Die Grundlage der Gewalt im Islam liege im sogenannten Abrogationsprinzip, erläuterte Studer. Dies bedeutet, dass spätere, gewaltbereite Verse des Koran frühere, friedlichere ausser Kraft setzen könnten. Somit gelten langfristig nur noch die gewaltsamen Verse.
Zuletzt kommt Liebrand noch auf gesellschaftliche Probleme wie Cancel Culture und „Wokeism“ zu sprechen. Studer bestätigt, dass Diffamierung und Ausladung von missliebigen Personen heute gängige Mittel seien, um eine Meinung zu verbreiten, die häufig gar nicht die Mehrheitsmeinung sei. Besonders betroffen sieht er die Hochschulen, wo die „woke“ Haltung zunehmend Einzug hält. Das lasse die Debattenkultur im Keim ersticken. In Wissenschaftskreisen dürften bestimmte Themen nicht mehr diskutiert werden. Über Hassredegesetze greife man auch in soziale Netzwerke ein.
Studer mahnt an, wie wichtig die Verteidigung der Freiheit sei und schliesst mit dem bedenkenswerten Satz: „Die Freiheit steht immer in Gefahr, wenn wir uns nicht dafür einsetzen.“
Das ganze Interview können Sie auf Kontrafunk nachhören oder hier auf YouTube ansehen.
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Seit Monaten warnt die Stiftung Zukunft CH mit Artikeln, Vorträgen und mehreren Stellungnahmen vor den Folgen der geplanten WHO-Verträge und unterstützt kritische politische Vorstösse diesbezüglich. Um den Bürgern die Möglichkeit der Mithilfe in der Frage der WHO-Verträge zu geben, hat Zukunft CH eine Protestkartenaktion ins Leben gerufen. Senden auch Sie die Karte an Bundespräsidentin Viola Amherd als Zeichen für ein klares Nein zu den WHO-Verträgen!

Sie können die Protestkarte, auch in Verteilmengen, über das Bestellformular beziehen oder herunterladen: Protestkarte WHO-Verträge 2024 (Versand ins Ausland nur gegen Übernahme des Portos)
Zukunft CH hat überdies zu mehreren der zuletzt angesprochenen Themen Publikationen erstellt, wie z.B. zum Zusammenhang zwischen Gewalt und Migration und zum Abrogationsprinzip. Auch diese erhalten Sie über das Bestellformular oder unter 052 268 65 00
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/die-freiheit-in-gefahr/

Der Nationalrat hat diese Woche über die Motion der SVP-Fraktion „Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung“ debattiert und diese angenommen. Damit würde das Parlament das letzte Wort haben, wenn es um die Verabschiedung allfälliger WHO-Abkommen geht. Doch die Motion muss noch durch den Ständerat.
Von Ralph Studer
Mit 116 zu 69 Stimmen und drei Enthaltungen sagte der Nationalrat am 17. April 2024 Ja zur SVP-Motion. Die SVP begründete die Motion u.a. mit dem geplanten Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO), welchen die Weltgesundheitsversammlung bereits Ende Mai 2024 in Genf verabschieden soll.
Die Stiftung Zukunft CH ist sehr erfreut über diesen Entscheid des Nationalrats. Seit Monaten warnt Zukunft CH mit Artikeln, Vorträgen und Stellungnahmen vor den Folgen der geplanten WHO-Verträge und unterstützt kritische politische Vorstösse diesbezüglich. In einem offenen Brief an alle National- und Ständeräte appellierte Zukunft CH anfangs April 2024, sich in diesen Verhandlungen für mehr Information und Transparenz durch den Bundesrat gegenüber Parlament und Bevölkerung einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass diese WHO-Verträge umgehend gestoppt werden.
Gefahr für Souveränität, Freiheit und Menschenrechte
Trotz der gravierenden Auswirkungen der WHO-Verträge auf Souveränität, Demokratie und Rechtsstaat liegt bis heute keine Verlautbarung des Bundesrats vor, die sich mit dem geplanten Einfluss- und Kompetenzausbau der WHO und den Gefahren für die Schweiz und ihre Bevölkerung kritisch auseinandersetzt. Eine solche Machtkonzentration – insbesondere ohne Kontrollmöglichkeit – widerspricht einer freiheitlich-demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung. Faktisch hebeln die Verträge die Schweizer Verfassung aus, deren 175-Jahr-Jubliäum wir 2023 gefeiert haben, und gefährden alles, wofür die Schweiz steht – Souveränität, Freiheit und Menschenrechte. Daher sind sie für die Schweiz unannehmbar.
Erschwerend kommt hinzu, dass grundlegende Rechtsfragen wie die möglichen Folgen der WHO-Verträge auf die Schweizer Rechtsordnung bis zum heutigen Zeitpunkt keiner genaueren Prüfung unterzogen wurden. Auch fehlen bis heute klare Aussagen des Bundesrats, welche Strategie und Ziele er bei diesen WHO-Verhandlungen verfolgt. Dies schafft kein Vertrauen, weder beim Parlament noch bei der Bevölkerung.
Aufgrund dessen ist das Ja des Nationalrats zu dieser Motion ein wichtiges Zeichen zu Gunsten einer funktionierenden Gewaltenteilung. Die geplanten WHO-Verträge sind von grundlegender Natur und enthalten gravierende Bestimmungen, weshalb zwingend das Parlament dazu Stellung zu nehmen hat.
Um den Bürgern der Möglichkeit der Mithilfe zu geben, hat Zukunft CH eine Protestkartenaktion ins Leben gerufen. Senden auch Sie die Karte an Bundespräsidentin Viola Amherd als Zeichen für ein klares Nein zu den WHO-Verträgen!

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In Bern fand am 6. April 2024 das 1. Schweizer Corona-Symposium statt. Es hatte die gesellschafts- und gesundheitspolitischen Vorgänge während der Coronakrise zum Thema.
Anlässlich dieses Symposiums durfte ich als Mitarbeiter der Stiftung Zukunft CH ein Referat mit dem Titel «Revision des Epidemiengesetzes (EpG) im Lichte der bisherigen Rechtspraxis und unter dem neuen WHO-Regime» halten. Die Stossrichtung dieser geplanten Revision ist abzulehnen, so u.a.:
- Die Vorschläge zur EpG-Revision beinhalten Bestimmungen und Befugnisse, deren Nutzen keineswegs erwiesen ist.
- Es findet eine Machtverschiebung zugunsten des Bundesrats statt, die zu einer dauerhaften Schwächung der Gewaltentrennung und des Rechtsschutzes der Bürger vor unnötigen und unverhältnismässigen Massnahmen führt.
- Es gibt keinen objektiven Grund, im vorauseilenden Gehorsam die WHO-Verträge durch eine Anpassung und Erweiterung des EpG im nationalen Recht umzusetzen.
Diese Revision ist zum heutigen Zeitpunkt verfrüht. Es braucht zuerst eine kritische und unabhängige Überprüfung und Aufarbeitung bez. Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit!
Das ganze Referat finden Sie hier.

Zunehmend wird der Standpunkt vertreten, dass jeder Mensch selbst bestimmen darf, wie und zu welchem Zeitpunkt er sein Leben beenden will. In den Niederlanden darf mittlerweile das Leben eines Kindes mit „aller nötigen Sorgfalt“ – so formuliert es die Regierung – beendet werden, wenn bei einem Neugeborenen Beschwerden vorliegen, die von den Eltern und zwei voneinander unabhängigen Ärzten als „unerträglich und ohne Aussicht auf Besserung“ erachtet werden. Ist Sterbehilfe tatsächlich die Lösung? Ist diese Sichtweise mit der menschlichen Würde und Freiheit zu vereinbaren? Dieser Artikel ist in Interview-Form geschrieben und gibt meine Standpunkte zur Sterbehilfe wieder.
Die gegenwärtigen Entwicklungen wie in den Niederlanden lassen die Sterbehilfe in immer mehr Fällen und immer früher im Leben zu. Wie sehen Sie diese Tendenzen?
Mit grosser Besorgnis. Jedes menschliche Leben ist wertvoll. Gott hat uns das Leben geschenkt und nur er darf entscheiden, wann es zu Ende geht. In der Bibel sehen wir, dass Gott auch Wunder vollbringt. Deswegen dürfen wir nicht ausschliessen, dass er auch in unserem Leben Wunder vollbringt. Dies kann entweder körperliche Heilung sein oder seelische Gesundung oder er schenkt uns die Kraft, sehr schwierige und scheinbar ausweglose Situationen auszuhalten. Insofern ist Sterbehilfe als Ausdruck des Zweifels zu sehen, dass man Gott misstraut, dass er einen guten Ausweg schaffen kann.
Aber auch Menschen, die nicht an Gott glauben, können meines Erachtens aus der menschlichen Natur, die nach Leben und Entwicklung strebt, erkennen, dass Sterbehilfe der falsche Weg ist. Auch im grössten Leiden kann ein Sinn liegen. „Ich sehe zunehmend ein“, so der Psychiater Viktor Frankl (1905-1997), der vier Konzentrationslager überlebte, „dass das Leben so unendlich sinnvoll ist, dass auch im Leiden und sogar im Scheitern noch ein Sinn liegen muss.“ Frankl war überzeugt von der Bedeutung und Einmaligkeit jedes Menschen, weshalb er den Suizid kategorisch ablehnte.
Hat der Glaube einen Einfluss, wie der Einzelne über Sterbehilfe denkt?
Ja, absolut. Gott ist die Quelle des Lebens und von daher prägt der Glaube die menschliche Sicht auf die Sterbehilfe.
Wie beurteilen Sie das Argument, dass ein Mensch ein Recht auf Autonomie hat und über sein Lebensende allein entscheiden soll?
Sterbehilfe wird von den Befürwortern als Ausdruck des menschlichen Selbstbestimmungsrechts gesehen. Stimmt dies wirklich? Wie frei sind Menschen tatsächlich, die sich mit der Entscheidung der Selbsttötung beschäftigen? Menschen, die unter unsagbaren Schmerzen leiden, die unheilbar krank sind und sich als Last für andere fühlen? Die Freiheit ist in solchen Situationen eingeschränkt bzw. sogar ausgeschaltet und wird nur allzu oft von einem „Tunnelblick“ überlagert. Die Selbsttötung erscheint als der einzige Ausweg. Von einer freiheitlichen Handlung kann hier kaum die Rede sein, vielmehr von einem Akt der Verzweiflung und Ausweglosigkeit. Die Sterbehilfe lässt letztlich die Leidenden im Stich.
Sollte das Leben eines Menschen um jeden Preis erhalten werden?
Das ist eine sehr wichtige Frage. Man ist nicht verpflichtet, jedes erdenkliche Mittel anzuwenden, um das Sterben möglichst lange hinauszuzögern. Angezeigt ist, die verhältnismässigen Mittel anzuwenden. Dabei ist der körperliche und seelische Zustand des Patienten zu betrachten und im Hinblick darauf die Art der Therapie, ihr Aufwand, ihre möglichen Nebenwirkungen und die Schwierigkeit ihrer Anwendung ins Verhältnis zum möglichen Resultat/Nutzen zu setzen.
So ist wohl für einen 45 Jahre alten Patienten mit ansonsten normaler Gesundheit eine Herzklappenoperation kein unverhältnismäßiges Mittel, wohl aber für einen Patienten der gleichzeitig an einer anderen unheilbaren und in kurzer Zeit zum Tode führenden Erkrankung leidet oder für einen 92-Jährigen, bei dem das Risiko, an der Operation zu sterben, deutlich erhöht ist.
Im Jahr 2022 haben sowohl der Zürcher Kantonsrat als auch das Walliser Stimmvolk entschieden, dass öffentliche Alters- und Pflegeheime Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zulassen müssen. Ich nehme an, Sie hätten anders entschieden.
Die Sterbehilfe, insbesondere in Alters- oder Pflegeheim anzubieten, lehne ich ab. Solchen Entwicklungen sollten wir als Gesamtgesellschaft entschieden den Riegel schieben! Dies umso mehr, wenn wir uns die möglichen Folgen einer solchen Entwicklung vor Augen halten: Unsere Sicht auf das Leben wird sich zwangsläufig verändern.
Inwiefern?
Der Wert des Lebens wird zweifellos weiter gemindert, wenn Sterben eine mögliche Option wird. Aus einem Recht auf Suizidhilfe kann dann schnell auch die Pflicht zur Rechtfertigung folgen, warum man diese nicht auch in Anspruch nimmt. Man stelle sich nur eine Situation vor, in der die betroffene Person sich als Last für die Umwelt sieht und von ihrem Umfeld allein gelassen bzw. unter Druck gesetzt wird.
Auch der Druck auf das Personal in Spitälern und Heimen, beim Suizid zu assistieren, dürfte steigen, wenn das Recht auf Suizidhilfe zur „normalen“ Möglichkeit am Lebensende wird. Dazu kommt, dass Familienangehörige und Freunde unter der Selbsttötung eines Nahestehenden leiden und sich Fragen nach dem Warum stellen. Verlängerte Trauer wie auch Depressionen können die Folge sein. Der Suizid löst den jeweiligen Menschen zwar von der Welt, aber er löst ihn nicht aus seinen sozialen Banden.
Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Sterbehilfe könnte den Druck auf die Betroffenen erhöhen, aus dem Leben zu scheiden.
Ja. Es ist zu befürchten, dass ältere Menschen sich unter Druck fühlen, weil ihr Aufenthalt im Alters- oder Pflegeheim das mögliche Erbe der Kinder aufbraucht. Deswegen fühlen sich einige betagte Menschen genötigt, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, um ihren Kindern nicht weiter finanziell zur Last zu fallen. Angesichts der steigenden Kosten im Sozial- und Gesundheitsbereich könnten auch politische und wirtschaftliche Abwägungen diese Tendenz verschärfen.
Die Sterbehilfeorganisationen verzeichnen steigende Zahlen. Gemäss eigenen Angaben hat „Exit“ im Jahr 2022 bei über 1‘000 Menschen Sterbehilfe geleistet und verfügte per Ende Dezember 2022 über mehr als 150‘000 Mitglieder. Nähern wir uns einer „Unkultur des Todes“ in unserer Gesellschaft?
Das könnte man durchaus so sehen. Wird die Arbeit von Sterbehilfeorganisationen weiter etabliert, ist auch zu befürchten, dass das bis anhin geltende christliche Menschenbild in unserer Gesellschaft weiter zurückgedrängt wird und damit auch die personale, subjektive Würde, die dem Menschen als Abbild Gottes verliehen ist. Wohl deshalb ist die christliche Stimme mehr oder weniger noch die einzige, die sich für den unbedingten Schutz des menschlichen Lebens einsetzt und die Arbeit von Sterbehilfeorganisationen kritisiert. Geht diese Überzeugung verloren, geht auch die Achtung vor dem sterbenden Menschen und seinem Leben verloren. In seiner verabsolutierten Autonomie verliert der Mensch genau das, was er als Ausdruck seiner Entscheidung sieht: seine Freiheit.
Was würden Sie gegen den Trend zur Sterbehilfe tun, wenn Sie in Gesellschaft und Politik verstärkten Einfluss hätten?
Aus der christlichen Nächstenliebe ergibt sich klar, dass wir besonders den schwerkranken und leidenden Menschen mit Hilfe und Solidarität begegnen und die Palliativmedizin stärken und ausbauen sollten. Unter Palliative Care verstehe ich dabei alle Massnahmen, die das Leiden eines unheilbar kranken Menschen lindern und ihm so eine bestmögliche Lebensqualität bis zum Ende verschaffen. Zudem braucht es dringend wieder eine Stärkung der familiären und gesellschaftlichen Bande. Der gegenwärtigen Entsolidarisierung mit kranken und leidenden Menschen ist unbedingt entgegenzuwirken.
Es ist eine der zentralen Aufgaben unserer Gesellschaft, Menschen, die sich aufgegeben haben und Suizidhilfe in Betracht ziehen, zu unterstützen und sie in ihrem Leid anzunehmen. Schenken wir den krisengeschüttelten Menschen Hoffnung, neuen Lebensmut und vor allem auch neue Perspektiven, dass diese wieder zu einem Ja in ihrem Leben finden.

Seit Monaten warnt die Stiftung Zukunft CH mit Artikeln, Vorträgen und mehreren Stellungnahmen vor den Folgen der geplanten WHO-Verträge und unterstützt kritische politische Vorstösse diesbezüglich.
In einem offenen Brief an alle National- und Ständeräte spricht sich Zukunft CH für ein klares Nein zu den geplanten WHO-Verträgen aus. Gegen die zur Debatte stehenden Verträge – den neuen Pandemievertrag und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften – sprechen verschiedene Argumente.
Nicht nur die Einflussmöglichkeit der WHO auf die Staaten wird massiv ausgedehnt, indem WHO-Empfehlungen neu verbindlich werden sollen. Es fehlen auch Kontrollmechanismen, die es den Staaten erlauben, angeordnete Massnahmen auf ihre Rechtmässigkeit zu überprüfen. Alle Kompetenz liegt künftig beim WHO-Generaldirektor. Dies ist besonders gravierend, da dieser weder einer unabhängigen Kontrollinstanz untersteht noch von einer Institution zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ausserdem wird der „Infodemie“ der Kampf angesagt. „Falsche“ oder „irreführende“ Informationen sollen bekämpft werden. Der Entscheid darüber, was für richtig oder falsch erklärt wird, liegt jedoch wieder bei der WHO. Dies stellt einen massiven Verstoss gegen die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit dar.
Die zur Debatte stehenden Verträge bedrohen somit in eklatanter Weise die Schweizer Souveränität und die Freiheitsrechte der Bürger. Dagegen wehrt sich Zukunft CH in besagtem offenen Brief, den Sie hier in voller Länge lesen können:
Zukunft CH Offener Brief an National- und Ständerat – Geplante WHO-Verträge stoppen
Um den Bürgern der Möglichkeit der Mithilfe zu geben, hat Zukunft CH eine Protestkartenaktion ins Leben gerufen. Senden auch Sie die Karte an Bundespräsidentin Viola Amherd als Zeichen für ein klares Nein zu den WHO-Verträgen!

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Am 29. Februar 2024 veranstaltete Zukunft CH einen Vortrag zum Thema „Stoppt die WHO-Verträge!“ Referent war Ralph Studer, Leiter des Fachbereichs „Werte und Gesellschaft“ bei Zukunft CH.
Die WHO verhandelt aktuell mit ihren Mitgliedstaaten zwei Verträge: den neuen Pandemievertrag und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Beide Verträge sollen bereits an der Weltgesundheitsversammlung Ende Mai 2024 verabschiedet werden und haben für die Schweiz gravierende Folgen. Doch trotz direkter Aufforderung informieren weder der Bundesrat noch die Medien die Bevölkerung über die Auswirkungen dieser Verträge.
Bedrohung durch die WHO-Verträge
Mehrfach hat die Stiftung Zukunft CH in den letzten Monaten vor den Folgen der geplanten WHO-Verträge gewarnt und kritische politische Vorstösse diesbezüglich unterstützt. Zuletzt verfasste die Stiftung zwei Stellungnahmen zu diesem Thema. Denn diese Verträge hebeln die Schweizer Verfassung aus und bedrohen alles, wofür die Schweiz steht – Souveränität, Freiheit und Menschenrechte. Durch die neuen Verträge findet eine gravierende Machtkonzentration auf die WHO bzw. ihren Generaldirektor statt, ohne dass die Mitgliedstaaten ein Mitspracherecht oder Korrekturmöglichkeiten haben. Die beabsichtige Bekämpfung sogenannter „Fake News“ dürfte zudem der Zensur Tür und Tor öffnen.
Den ganzen Vortrag von Ralph Studer können Sie hier ansehen:
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Am 14. März 2024 behandelt der Ständerat die Motion von Marco Chiesa „Ohne Parlament keine Verhandlungen mit der WHO“. Mehrfach hat die Stiftung Zukunft CH in den letzten Monaten vor den Folgen der geplanten WHO-Verträge gewarnt und kritische politische Vorstösse diesbezüglich unterstützt. Warum Chiesas Vorstoss richtig und zielführend ist, erläutert Zukunft CH in einer Stellungnahme an den Ständerat.
Die WHO verhandelt aktuell mit ihren Mitgliedstaaten zwei Verträge: den neuen Pandemievertrag (Vertragsversion vom 30. Oktober 2023) und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV; Vertragsversion vom 6. Februar 2023). Beide Verträge sollen bereits im Mai 2024 an der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet werden. Sie stellen eine Gefahr für die Souveränität der Schweiz und die Freiheit der Schweizer Bürger dar.
Gefahr für die Souveränität der Schweiz
Durch diese Verträge wird die Einflussmöglichkeit der WHO – zu Lasten der Schweizer Souveränität – massiv ausgedehnt. WHO-Empfehlungen sollen künftig nicht mehr blossen Empfehlungscharakter haben, sondern für alle Mitgliedstaaten verbindlich werden.
Problematisch ist zudem das schwer greifbare Konzept des „One-Health-Ansatzes“. Dieser integriert und vereinheitlicht verschiedenste Aspekte, wie z.B. die Gesundheit von Mensch und Tier, die Bekämpfung von Gefahren für Ökosysteme, den Zugang zu sauberem Wasser und Massnahmen gegen den Klimawandel (Artikel 5 Pandemievertrag). Einen derart unbestimmten Rechtsbegriff zur Grundlage so weitreichender Befugnisse wie der Ausrufung einer Pandemie zu machen, ist jedoch in jedem Fall problematisch.
Die WHO verlangt zudem einen Führungsanspruch bei allen Gesundheitsmassnahmen. Auch droht die Einführung eines globalen digitalen Impfzertifikats, mit entsprechenden Folgen auch für die Schweiz und den einzelnen Bürger. Die Staaten sollen nach Artikel 17 Pandemievertrag „umfassende nationale Pandemiepräventions-, -bereitschafts- und -reaktionspläne für die Zeit vor, nach und zwischen Pandemien“ entwickeln. Neben einem massiven Eingriff in die Schweizer Souveränität bringt dies den Aufbau einer kaum überschaubaren Infrastruktur mit erheblichen Kosten für die Schweiz mit sich, was bis anhin überhaupt nicht diskutiert wird.
Der Kampf gegen „Fake News“
Ein besonders heikler Punkt ist, dass die Mitgliedstaaten in beiden Verträgen verpflichtet werden, sogenannte „falsche“ und „irreführende“ Informationen bei Gesundheitsrisiken zu bekämpfen (vgl. Artikel 18 Pandemievertrag und Artikel 44 IGV). Somit liegt der Entscheid, was als richtig oder falsch deklariert wird, letztlich bei der WHO.
Der in den Verträgen vorgesehene Macht- und Kompetenzausbau geht zu Gunsten einer einzigen Person, nämlich des WHO-Generaldirektors. Dies ist umso gravierender, als dieser keiner unabhängigen Kontrollinstanz untersteht und weder rechenschaftspflichtig noch verantwortlich ist.
Entgegen der Stellungnahme des Bundesrats vom 21. Februar 2024 auf die vorliegende Motion wird deutlich, dass die geplanten WHO-Verträge für die Schweiz unannehmbar sind. Sie bedrohen massiv die Schweizer Souveränität, Demokratie, Gewaltentrennung, Freiheitsreche und die Bundesverfassung, deren 175-Jahr-Jubiläum 2023 gefeiert wurde.
Zukunft CH ersucht den Ständerat daher dringend, die Motion Chiesa anzunehmen.
Lesen Sie die gesamte Stellungnahme von Zukunft CH hier: Zukunft CH Stellungnahme Motion Chiesa
Um den Bürgern der Möglichkeit der Mithilfe zu geben, hat Zukunft CH eine Protestkartenaktion ins Leben gerufen. Sie können die Protestkarte, auch Verteilexemplare, über das Bestellformular beziehen oder herunterladen: Protestkarte WHO-Verträge 2024
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/ohne-parlament-keine-verhandlungen-mit-der-who/

Unsere Kinder wachsen im Zeitalter des Internets, der sozialen Medien und den damit verbundenen Möglichkeiten auf. Doch diese bergen oftmals verheerende Gefahren. Wie Eltern, Schutzbefohlene und Institutionen mit diesen (oftmals sehr schockierenden) Gefahren umgehen, wurde im Rahmen des Seminars „Kinderrechte in den digitalen Medien“ am 20. September 2023 beleuchtet. Erschreckendes, aber auch wichtige Überlegungen und hilfreiche Aspekte kamen dabei zum Vorschein.
Von David Scholl
Organisiert von Weblaw AG und der Anwaltskanzlei Bär & Karrer zeigten erfahrene und bekannte Praktiker wichtige Aspekte zum Schutz unserer Kinder auf, die wir vor sich selbst und den Gefahren im digitalen Zeitalter bewahren müssen.
Zunahme der Kinderpornographie
Thomas Werner, Leiter Ermittlungsstelle Kinderschutz der Stadtpolizei Zürich, zeigte sich besorgt über den zunehmenden und immer früher beginnenden Pornographiekonsum der Kinder. Diese seien mit den Bildern und Filmen überfordert und verunsichert. Ein völlig falsches Bild von Sexualität setzt sich in den Kindern fest, das mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat, so Werner. Gravierend sei auch, dass Kinder durch das Versenden von eigenen Bildern mit sexuellen Handlungen selbst Kinderpornographie herstellten, ohne dies zu wissen.
Generell ist ein Anstieg von Kinderpornographie im Netz zu verzeichnen. Hinter jedem Bild, jedem Film steht ein missbrauchtes Kind, sagte Werner deutlich. Als Gesellschaft müssten wir Verantwortung übernehmen, denn die Gesellschaft entwickle sich so, wie sich die Kinder entwickeln. Um diesen Missbräuchen und Gefahren entgegenzuwirken, ist eine starke (strafrechtliche) Repression die beste Prävention, betonte Werner.
In die gleiche Kerbe schlug auch Sarah Kunz von Hoyningen-Huene, Staaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Frauenfeld. Das Phänomen der Kinderpornographie habe klar zugenommen, was dazu führte, dass die Fälle teilweise nicht mehr strafrechtlich verfolgt würden. 80-90% der sexuellen Handlungen an Kindern werde im unmittelbaren Umfeld verübt. 25-50% dieser Kindsmissbrauchsfälle stamme dabei aus den sozialen Medien.
Flüchtlinge als Beute von Menschenhändlern
Auch der Menschenhandel ist eine gravierende Tatsache. Jährlich sind, so Kunz, 40 Millionen Menschen weltweit davon betroffen bei einem Umsatz von 120 Milliarden (mehr als Drogen und Waffen). Die Staatsanwältin verwies auch auf eine Meldung von Europol aus dem Jahre 2016, wonach in den beiden Jahren zuvor über 10‘000 alleinreisende Flüchtlingskinder unter Verdacht auf Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung verschwunden seien. Es ist eine eigene kriminelle Infrastruktur entstanden, die es auf Flüchtlinge abgesehen hat, stellte Kunz fest.
Hintergründe zu möglichen Tätern
Fanny De Tribolet, Leiterin Präventionsstelle Pädosexualität, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, beleuchtete in ihrem Referat die „Hintergrundfaktoren“ und die „akuten Faktoren“ bei Erwachsenen, die sexuelle Übergriffe auf Kinder ausüben. Zu den Hintergrundfaktoren zählten u.a. mangelnde Verhaltenskontrolle, Bindungsprobleme, Emotionsregulationsdefizite (Sexualität als „Frustregulator“) und Empathiedefizite. Verschlimmere sich der Zustand des Betroffenen und kämen dann noch akute Faktoren in Form von Zunahme von Stress, Depression und Einsamkeit bzw. Substanzmissbrauch hinzu, könne es bei Gelegenheit und Enthemmung zu einer Straftat kommen. Die Empfindungen wie Angst, Scham und Selbsthass im Nachgang zur Tat verstärken, so Tribolet, die akuten Faktoren, was eine erneute Tat begünstigen kann.
Damit es nicht zu solchen Übergriffen kommt, wurde die Präventionsstelle Pädosexualität geschaffen. Zielgruppen sind gemäss Tribolet Männer und Frauen, die unter ihrer sexuellen Präferenz oder ihren sexuellen Verhaltensweisen bezogen auf vor- und/oder pubertäre Kinder leiden bzw. fürchten, dass sie sexuellen Kindesmissbrauch begehen oder Missbrauchsabbildungen konsumieren können. Im Vergleich (Zeitraum von Juni 2021 bis September 2023) meldeten sich deutlich mehr Männer (98%) als Frauen (2%) bei der Präventionsstelle.
Gefahren in den digitalen Medien
Neben möglichen pädosexuellen Tätern, die z.B. mittels „Cyber-Grooming“ das Vertrauen der potenziellen Opfer auf Gaming-Plattformen oder via Tik Tok und WhatsApp erlangen wollen, stellen die digitalen Medien und das Internet für Kinder einige Gefahren dar, stellte Dr. Patrick Fassbind, Präsident der KESB Basel-Stadt, fest. Dies beziehe sich auf Inhalte (Gewalt und Pornographie), den freien Zugang (jederzeitige Verfügbarkeit, Auffindbarkeit) und die Dauer und den Zeitpunkt der Nutzung (Stichwort „frühkindliche Entwicklungsstörungen). Besonders problematisch seien (Cyber-)Mobbing, Posting und Sexting, worunter das Versenden selbst erstellter erotischer Texte und Bilder über das Internet, insbesondere über die sozialen Medien und mittels Smartphones zu verstehen ist.
Darüber hinaus besteht ein nie dagewesenes Suchtpotenzial beim Handy, wobei die Eltern eine wichtige Vorbildfunktion haben, die sie leider nicht wahrnehmen, sagte Fassbind. „Perfide“ Anreizsysteme in Apps (Snapchat, Tik Tok) und Spielen (z.B. FIFA, Fortnite, Pokemon go) begünstige die Entwicklung einer Sucht bei Kindern.
Herausforderung für die Eltern
Hier sind die Eltern besonders gefordert, um die Kinder vor negativen Einflüssen zu schützen, so der einhellige Tenor der Fachleute. Dass die Kinder nicht in diese Fallen tappen bzw. sich den Eltern gegenüber in Notsituationen öffnen, dafür braucht es eine intensive Beziehungsarbeit, die von klein auf beginnt und auch in der Pubertät unbedingt fortzusetzen ist, betonte Prof. Dr. habil. Monika Pfaffinger.
Regeln, Kontrolle und Erziehung sind in diesen Belangen unumgänglich, so Fassbind. Aus Bequemlichkeit werde Kindern als „perfekter Babysitter“ ein iPad zur Verfügung gestellt, um die Kinder still zu halten. Viele Eltern seien mit den sozialen Medien überfordert. Technische Massnahmen auf Handy und PC seien unumgänglich, um Kinder wirksam zu schützen. Die Kinder wüssten oft viel besser Bescheid als die Eltern.
Auswirkungen auf die Kinder
Besonders aufrüttelnd waren Fassbinds Ausführungen zu den Folgen. Viele Kinder litten durch den übermässigen Medienkonsum bereits an einer „Digitalisierungsverwahrlosung“, könnten sich nicht mehr konzentrieren und seien kaum mehr beschulbar. Die Kinder seien in verschiedener Hinsicht durch die digitalen Medien überfordert, sei es mit der Informationsflut, den Ansprüchen der Peer-Gesellschaft (Stil, Aussehen, Erlebnisse) oder mit dem Umgang mit Kritik. Die Dauerstimulation führe bei Kindern zu einer Reizüberflutung. Viele Eltern beschäftigten sich vor allem mit dem Handy, statt mit dem Kind zu interagieren, was aufgrund der fehlenden Mimik/Gestik enorme Folgen auf die Entwicklung von Kindern habe. Langeweile sei für Kinder kaum mehr ertragbar. Tik Tok/YouTube sei immer spannender als das Lesen und Zuhören in der Schule. Dadurch werde die (früh-)kindliche Entwicklung gefährdet und die Basis für die Verursachung von Entwicklungsstörungen gelegt. Zudem führten die gegenwärtigen Umstände zu kognitiven Veränderungen. Statt sich Wissen anzueignen und sich Dinge zu merken, entstehe die Generation „Google it“, die dauernd „nachschlagen“ müsse. Weitere negative Einflüsse auf die Kinder sind nach Fassbind: Internet- und Gamingsucht, Tag-Nachtumkehr bei Jugendlichen, Hyperaktivität, Stress (immer erreichbar), online Posting-Stress, digitales ICH, Parallelidentitäten auf Social Media (virtual activity), Depressionen, Suizidalität und Erschöpfung.
Besondere Sorgen bereitete Fassbind der Konsum von Pornographie bei Minderjährigen, der die Seele des Kindes schwerwiegend beeinträchtige. Gerade die Kombination von Pornographie mit der Sichtweise vieler Migrantenkinder auf Frauen habe verheerende Folgen auf das Frauenbild.
Was ist zu tun?
In der abschliessenden Diskussion waren sich die Fachleute einig, dass die Gefahren der digitalen Medien für die Kinder zu wenig ernstgenommen werden. Neben der wichtigen Aufgabe der Schule im Bereich der Medienkompetenz sei jegliche Unterstützung der Eltern und Kinder zur Meisterung der digitalen Herausforderung vonnöten. Eine Regulierung wie beim Alkohol wäre hier nach Fassbind dringend angezeigt, und dies im Sinne eines gesellschaftlichen und gesetzlichen Auftrags. Sein Appell wandte sich direkt an die Politik, die darauf hinwirken soll, dass industrielle Kindesschutzstandards (z.B. Handy und PC, bei denen das Herunterladen von Pornographie verunmöglich ist) gesetzlich geregelt und verbindlich umgesetzt werden. Es wird in diesem Bereich zu wenig getan, um unsere Kinder wirklich zu schützen, so das ernüchternde Fazit von Fassbind.
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Bislang kaum diskutiert, interessieren sich die Menschen in der Schweiz (und weltweit) zunehmend für die beiden geplanten WHO-Verträge. Und dies zu Recht. Eine Annahme dieser Verträge hätte gravierende Folgen für die Schweiz und den einzelnen Bürger.
Von Ralph Studer
Die WHO verhandelt aktuell mit ihren Mitgliedstaaten zwei Verträge: den neuen Pandemievertrag und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Beide Verträge sollen bereits Ende Mai 2024 an der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet werden. Doch was steht im Wesentlichen in diesen Verträgen?
Steigender Einfluss der WHO
Entgegen den Aussagen im NZZ-Interview vom 5. Dezember 2023 mit Nora Kronig, die für die Schweiz bei der WHO verhandelt, wird die Einflussmöglichkeit der WHO durch diese Verträge auf die Schweiz massiv ausgedehnt, vor allem auf die nationale Gesundheitspolitik. Dies zeigt sich insbesondere daran, dass die WHO-Empfehlungen künftig nicht mehr blossen Empfehlungscharakter haben, sondern für alle Mitgliedstaaten verbindlich werden sollen (Artikel 1 IGV). Dies betrifft z.B. Massnahmen wie die Anordnung von Quarantäne, Kontaktverfolgung, Zugangsbeschränkungen und Impfnachweisen (Artikel 18 IGV).
Die Gründe zur Ausrufung einer Pandemie bzw. eines internationalen Gesundheitsnotstands (kurz „PHEIC“: Public Health Emergency of International Concern) durch den WHO-Generaldirektor sollen mittels neuer Grundkonzepte („One Health“) deutlich erweitert werden, ohne dass die Behörden der betroffenen Staaten (mit)entscheiden können. Künftig ist zudem das Ausrufen von regionalen und vorsorglichen Gesundheitsnotständen möglich (Artikel 12 IGV).
Problematischer „One-Health-Ansatz“
Problematisch ist der erwähnte „One-Health-Ansatz“. Dieser integriert und vereinheitlicht verschiedenste Aspekte, wie z.B. die Gesundheit von Mensch und Tier, die Bekämpfung von Gefahren für Ökosysteme, den Zugang zu sauberem Wasser und Massnahmen gegen den Klimawandel. Die Mitgliedstaaten werden u.a. verpflichtet, „die Triebkräfte von Pandemien und des Auftretens und Wiederauftretens von Krankheiten an der Schnittstelle zwischen Mensch, Tier und Umwelt zu ermitteln und zu bekämpfen“ (Artikel 5 Pandemievertrag).
Was dieses kaum greifbare Konzept in der Praxis bedeutet und in welchen Fällen es zur Anwendung kommt, ist unklar. Einen derart unbestimmten Rechtsbegriff zur Grundlage so weitreichender Befugnisse wie der Ausrufung einer Pandemie zu machen, ist jedoch in jedem Fall problematisch. „One Health“ erweitert die Macht- und Weisungskompetenzen der WHO auf praktisch alle Bereiche des menschlichen Lebens.
Keine Kontrollmechanismen
Dieser in den Verträgen vorgesehene Macht- und Kompetenzausbau zu Gunsten einer einzigen Person, nämlich des WHO-Generaldirektors, ist umso gravierender, als dieser keiner unabhängigen Kontrollinstanz untersteht und weder rechenschaftspflichtig noch verantwortlich ist. So kann weder ein vom Generaldirektor ausgerufener internationaler Gesundheitsnotstand bzw. eine Pandemie noch die Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit angeordneter Massnahmen durch eine unabhängige Kontrollstelle überprüft werden. Es bestehen keine Gewaltenteilung, keine „Checks & Balances“ und keine Korrekturmöglichkeit. Ein wirksamer Schutz der Schweizer Grundrechte und Verfassung ist damit nicht möglich.
Die WHO verlangt einen Führungsanspruch bei allen Gesundheitsmassnahmen (Artikel 13A IGV), sobald es sich – nach Sicht WHO – um einen internationalen Gesundheitsnotstand handelt bzw. sich die WHO auf eine Pandemieprävention, -vorbereitung und -reaktion bezieht. Dieser Führungsanspruch der WHO wird zudem verstärkt, indem alle Arten von Empfehlungen und Gesundheitsmassnahmen der WHO von allen Mitgliedstaaten unverzüglich umgesetzt werden sollen (Artikel 42 IGV). Auch droht die Einführung eines globalen digitalen Impfzertifikats. Ein Hinweis darauf ist, dass die WHO mit der EU im Juni 2023 eine Vereinbarung zwecks Zusammenarbeit zur Übernahme eines globalen Impf-Zertifizierungsnetzes abgeschlossen hat. So wird es der Schweiz letztlich unmöglich gemacht, selbstständig Lösungen zu prüfen und diese umzusetzen, wenn die WHO bestimmte Massnahmen anordnet.
Vorgehen gegen sogenannte „Fake News“
Ein besonders heikler Punkt ist, dass die Mitgliedstaaten in beiden Verträgen verpflichtet werden, „falsche“ und „irreführende“ Informationen bei Gesundheitsrisiken zu bekämpfen (vgl. Artikel 18 Pandemievertrag und Artikel 44 IGV). Somit liegt der Entscheid, was als richtig oder falsch deklariert wird, letztlich bei der WHO. Es ist zu befürchten, dass kritische Wissenschaftler oder generell Andersdenkende aus der öffentlichen Debatte ausgeschlossen werden, sobald sie andere Positionen oder medizinische Behandlungen als die WHO vertreten. Dies stellt eine schwerwiegende Verletzung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit und ein Verlust der (gesundheitlichen) Informationsrechte jedes Einzelnen dar.
Am Volk vorbei: die IGV
Während der neue Pandemievertrag einem nationalen Verfahren der Debatte und Ratifizierung unterliegt, gilt dies nicht für die IGV. Die IGV gelten – nach Definition der WHO – als Gesundheitsvorschriften im Sinne von Artikel 21 der WHO-Verfassung. Infolgedessen wird es einen Automatismus geben. Dies bedeutet, dass diese oben dargelegten, einschneidenden IGV-Änderungen nach der Abstimmung Ende Mai 2024 per 1. Juni 2025 automatisch in Kraft treten und für die Mitgliedstaaten verbindlich werden, ohne dass das Volk mitreden bzw. mitbestimmen durfte – es sei denn, die Schweiz widerspricht explizit innerhalb von zehn Monaten nach deren Verabschiedung (also bis Ende März 2025).
Unterstützen Sie unsere WHO-Protestkartenaktion
Am 12. September 2023 feierte die Schweiz das 175-jährige Jubiläum ihrer Bundesverfassung, auf deren Fundament Freiheit, Wohlstand und Einheit gewachsen sind. Sie konkretisiert und stärkt unsere Souveränität, Demokratie und unseren Rechtsstaat. Trotz der gravierenden Auswirkungen dieser WHO-Verträge auf dieses Fundament der Schweiz liegt bis heute keine Verlautbarung des Bundesrats vor, die sich mit dem geplanten Machtausbau der WHO und den Gefahren für die Schweiz und ihre Bevölkerung kritisch auseinandersetzt. Eine solche Machtkonzentration – insbesondere ohne Kontrollmöglichkeit – widerspricht jedoch einer freiheitlich-demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung. Faktisch hebeln die Verträge die Schweizer Verfassung aus und gefährden alles, wofür die Schweiz steht – Souveränität, Freiheit und Menschenrechte. Daher sind sie für die Schweiz unannehmbar.
Zukunft CH hat zum Thema die Protestkartenaktion „Stoppt die geplanten WHO-Verträge!“ ins Leben gerufen. Bitte schicken Sie die Karte an Bundespräsidentin Viola Amherd. Verteilexemplare können bei Zukunft CH, Tel. 052 268 65 00 oder info@zukunft-ch.ch bestellt werden. Die Karte steht auch online unter www.zukunft-ch.ch zur Verfügung.
Quelle: Magazin 2/2024, herausgegeben von Zukunft CH: https://www.zukunft-ch.ch/magazin-machtfuelle-ohne-kontrolle-die-who-vertraege-und-ihre-gefahren/. Bestellbar unter 052 268 65 00 oder per Mail info@zukunft-ch.ch

Mehrfach hat die Stiftung Zukunft CH in den letzten Monaten vor den Folgen der geplanten WHO-Verträge gewarnt und kritische politische Vorstösse diesbezüglich unterstützt. Mit einer Stellungnahme bekräftigt sie nun eine Motion von Nationalrat Andreas Glarner. Dieser fordert den Bundesrat dazu auf, „ein allfälliges WHO-Übereinkommen oder ein von der WHO ausgearbeitetes Instrument, welches durch Soft Law zu einem späteren Zeitpunkt eine Verbindlichkeit für die Schweiz zur Folge haben könnte, zwingend dem Parlament zu unterbreiten.“
Der Pandemievertrag …
Problematisch sind laut Ralph Studer, Jurist und Mitarbeiter von Zukunft CH, zwei Dokumente. Der geplante Pandemievertrag vertrete einen undurchsichtigen „One-Health-Ansatz“. Das Konzept integriere und vereinheitliche völlig verschiedene Aspekte wie z.B. die Gesundheit von Mensch und Tier, die Bekämpfung von Gefahren für Ökosysteme, den Zugang zu sauberem Wasser und Massnahmen gegen den Klimawandel. Ein derart unbestimmter Rechtsbegriff dürfe jedoch nicht die Grundlage so weitreichender Befugnisse wie der Ausrufung einer Pandemie durch die WHO sein, so Studer.
Zudem wolle der Pandemievertrag gegen sog. „falsche“ und „irreführende“ Informationen vorgehen. Bereits in der Corona-Krise seien kritische Journalisten und Wissenschaftler diskreditiert und ausgegrenzt worden, beklagt Studer. Der Kampf des Pandemievertrags gegen eine sogenannte „Infodemie“ gefährde zusätzlich das Recht auf Gesundheitsinformationen, Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit.
… und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)
Das zweite Dokument, das man kritisch betrachten muss, sind die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Das Grundprinzip „Equity“, das den IGV zugrunde liegt, dürfte eine verstärkte weltweite Förderung von mRNA-Impfstoffen mit sich bringen. Deren Wirksamkeit wird durch Studien mehr und mehr in Frage gestellt, während die Impfschäden immer deutlicher zutage treten. Zudem weiten die Änderungen der IGV die Machtbefugnisse des WHO-Generaldirektors um ein Vielfaches aus. Dieser untersteht jedoch keiner unabhängigen Kontrollinstanz und ist weder rechenschaftspflichtig noch verantwortlich. Eine solche Machtkonzentration und Selbstermächtigung widerspricht einer freiheitlich-demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung und ist für die Schweiz unannehmbar.
Aus diesen Gründen bestärkt Zukunft CH die Motion von Andreas Glarner und ersucht den Nationalrat, sie anzunehmen.
Lesen Sie die gesamte Stellungnahme von Zukunft CH hier:
Zukunft CH Stellungnahme Motion Glarner zu WHO
Um den Bürgern der Möglichkeit der Mithilfe zu geben, hat Zukunft CH eine Protestkartenaktion ins Leben gerufen. Senden auch Sie die Karte an Bundespräsidentin Viola Amherd als Zeichen für ein klares Nein zu den WHO-Verträgen! Sie können die Protestkarte, auch Verteilexemplare, über das Bestellformular beziehen oder herunterladen: Protestkarte WHO-Verträge 2024
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/magazin-machtfuelle-ohne-kontrolle-die-who-vertraege-und-ihre-gefahren/

Die WHO verhandelt aktuell mit ihren Mitgliedstaaten zwei Verträge: den neuen Pandemievertrag und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Beide Verträge sollen bereits an der Weltgesundheitsversammlung Ende Mai 2024 verabschiedet werden und haben für die Schweiz gravierende Folgen. Doch trotz direkter Aufforderung informieren weder der Bundesrat noch die Medien die Bevölkerung über die Auswirkungen dieser Verträge. Zukunft CH hingegen warnte bereits in mehreren Artikeln und Vorträgen über die Gefahren, die von den Neuerungen ausgehen. Denn die geplanten WHO-Verträge hebeln die Schweizer Verfassung aus und bedrohen alles, wofür die Schweiz steht – Souveränität, Freiheit und Menschenrechte. Durch die neuen Verträge erweitert sich die Macht des WHO-Generaldirektors auf gravierende Weise, ohne dass den Mitgliedstaaten ein Mitspracherecht oder Korrekturmöglichkeiten eingeräumt werden.
Zukunft CH hat darum eine Protestkartenaktion lanciert, um die geplanten Verträge zu stoppen. Senden auch Sie die Karte an Bundespräsidentin Viola Amherd als Zeichen für ein klares Nein zu den WHO-Verträgen!
Bestellen Sie die Protestkarte, auch Verteilexemplare, über das Bestellformular oder laden Sie sie herunter: Protestkarte WHO-Verträge 2024
Links zu den WHO-Dokumenten:
- Pandemievertrag: Proposal for negotiating text of the WHO Pandemic Agreement
- Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften: WGIHR_Compilation-en.pdf (who.int)
- WHO-Verfassung: couv arabe.indd (who.int)
Im Interview mit Hoch2 spricht Ralph Studer, Jurist und Mitarbeiter von Zukunft CH, über die geplanten WHO-Verträge und die davon ausgehenden Gefahren:
Unterstützen Sie die Aktion von Zukunft CH jetzt mit einer Spende! Vielen Dank für Ihre Mithilfe: Spenden
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/stoppt-die-who-vertraege-jetzt-protestkarte-unterschreiben/

Warum ist eine der ersten Amtshandlungen eines US-Präsidenten die Förderung von finanziellen Mitteln an Abtreibungsorganisationen? Weil es um sehr viel mehr als um Abtreibung geht. Die Legalisierung der Abtreibung ermöglicht vermeintliche „Freiheiten“ und dient als Steigbügelhalter für die gegenwärtige Kulturrevolution. Wie ist das möglich?
Von Ralph Studer
Nicht erst seit dem Feminismus steht die Abtreibung auf der politischen Agenda. Lange vorher hatten gesellschaftliche
Strömungen wie der Materialismus, Atheismus und Malthusianismus (Theorie der Überbevölkerung) die Abtreibung salonfähig gemacht und eine Legalisierung begünstigt. Zu diesen gehörte auch die Eugenik und deren namhafte Vertreter wie Margret Sanger, die sich bereits in den 1920er-Jahren für Abtreibung einsetzte und die US-amerikanische Geburtenkontrollbewegung gründete.
Menschenwürde – neu definiert
Noch vor 70 Jahren waren Abtreibung und Euthanasie in Staaten, welche die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
unterzeichnet haben, illegal und wurden als etwas Schlechtes betrachtet. Heute gibt es eine starke Bewegung, die Abtreibungen und Euthanasie forciert und in der Gesellschaft durchsetzen will.
Das ist eine neue Sicht. Ihr liegt ein verändertes Bild dessen zugrunde, was der Mensch ist. Und dies wiederum hat Folgen für den Begriff der Menschenwürde. Wo liegen die tieferen Ursachen für diese gewandelte Sicht auf den Menschen? In der Anthropologie existieren zwei Hauptströmungen, die sich deutlich unterscheiden: Der jüdisch-christliche Ansatz sieht den Menschen als Geschöpf, das seine menschliche Würde von der von Gott geschaffenen Natur und seinem Schöpfer ableitet. Diese Menschenwürde sieht sich erfüllt, wenn der Mensch im Einklang mit seiner Natur lebt und die natürlichen Gegebenheiten erfüllt, wie z.B. eine Familie gründet, Kinder zeugt und erzieht sowie Verantwortung übernimmt. Dem gegenüber steht ein postmodernes Konzept, wonach der Mensch die Würde hat, weil er fähig ist, zu denken und zu entscheiden. Daraus folgt, dass jemand, der keine solche Autonomie besitzt – wie etwa ein ungeborener Mensch, ein Baby, eine ältere oder kranke Person – auch keine echte Würde besitzt. Das bedeutet zugleich, dass jemand, der über viel Autonomie verfügt und über seinen eigenen Körper bestimmt, einen höheren Grad an Würde zum Ausdruck bringt.
Die Grundlagen des postmodernen Konzepts sind in den Ideologien der Eugeniker zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu finden. Personen wie Ernst Haeckel vertraten die Auffassung, Menschen würden erst durch einen evolutionären Prozess zu Menschen. Für diese Ideologen ist die Menschwerdung im Prinzip ein langer evolutiver „Befreiungsprozess“ des Geistes (Verstand und Wille) von der Materie (Natur). Anschaulich zeigt dies Grégor Puppinck, Direktor des Europäischen Zentrums für Recht und Justiz (ECLJ), auf: „Je mehr Menschen zu kognitiven Prozessen fähig seien, je mehr sie nachdenken
könnten, (…) umso menschlicher und umso mehr auch [würden sie] Träger von Würde.“ Demzufolge ist es erstrebenswert,
sich vom eigenen Körper zu distanzieren und Macht über ihn zu erlangen.
Gravierende Folgen
Dieses postmoderne Konzept des Menschen teilt die Menschen in unterschiedliche Kategorien von „Wert“ und „Würde“ ein und führt – in Konsequenz – zur Rechtfertigung von Abtreibung, Euthanasie und Eugenik. Treffend analysiert Puppinck: „Was bei der Abtreibungsfrage auf dem Spiel steht, ist keineswegs nur die Frage der Geburtenkontrolle. Vielmehr führt die Praxis der Abtreibung zu einer grundlegenden Änderung in der Beziehung der Gesellschaft zum menschlichen Leben (…). Das eigentliche Ziel der Abtreibung ist in den Augen der Befürworter nicht in erster Linie die Geburtenkontrolle, sondern der vernunftgemässe Kontrollerwerb über den Sexualtrieb, die Fortpflanzung und das Leben als Vektor des Fortschritts der Menschheit. (…) Die Abtreibung öffnet den Weg zur rationalen Beherrschung des menschlichen
Lebens, das nur mehr als Werkstoff verstanden wird.“
Schon 1979 sagte der Arzt Pierre Simon, der sich in Frankreich für die Empfängnisverhütung und Abtreibung einsetzte: „Das Leben als Werkstoff, das ist das grundlegende Ziel unseres Kampfes (…) es ist unser Recht, damit zu tun und lassen, was wir wollen (…) wie mit unserem Eigentum.“ Wird das Leben nur noch als „Werkstoff “ verstanden, verliert es seine Unantastbarkeit und seine Heiligkeit. Das Leben wird der Beliebigkeit preisgegeben und verliert jeglichen Schutzstatus. Nach dieser Denkweise sind die gänzliche Legalisierung und die Einführung eines „Grundrechts“ auf Abtreibung dann nur noch ein logischer nächster Schritt.
Eine neue Rechts-und Gesellschaftsordnung
Ist das Leben relativiert, öffnet dies die Büchse der Pandora, die Tore zu vermeintlichen „Freiheiten“. Und welche „Freiheiten“ sind dies? Puppinck sagt es deutlich: „(…) dazu zählt die Freiheit der Wissenschaft, die zur Kontrolle über die Fortpflanzung und das Leben führt, aber auch sexuelle Freiheit, die durch die Empfängnisverhütung gefördert, aber erst durch die Abtreibung garantiert wird. Ohne Abtreibung sind weder die wissenschaftliche noch die sexuelle Freiheit unbeschränkt.“
Vor diesem Hintergrund erhält die Debatte um Abtreibungs- und Lebensschutzfragen eine völlig neue Dimension. Diese massiven Umwälzungen zeigen deutlich die Züge einer Kulturrevolution, in deren Zentrum die Legalisierung der Abtreibung eine entscheidende Rolle auf dem Weg zu einer neuen Rechts- und Gesellschaftsordnung spielt.
Dass diese Entwicklung auch die Schweiz massiv verändert, zeigt Zukunft CH in der neuen Broschüre „Die Schweiz
im Umbruch“, welche anlässlich des 175-Jahr-Jubiläums der Schweizer Bundesverfassung erschien. Bestellen Sie jetzt die neue Fachbroschüre bei Zukunft CH unter info@zukunft-ch.ch oder Tel. 052 268 65 00.

Wir leben in herausfordernden Zeiten: Die Jugendgewalt nimmt zu; Menschen getrauen sich nicht mehr, ihre Meinung zu äussern; die Debattenkultur zu Themen wie Gender und Lebensschutz ist eng geworden; Respekt und Achtung vor den Mitmenschen sind nicht mehr selbstverständlich. Eine solche Entwicklung spaltet und schwächt das Zusammenleben, den Staat und die Gesellschaft. Wert-Massstäbe sind gesucht. Wovon wollen wir uns zukünftig leiten lassen?
Von Ralph Studer
„Es ist kein Widerspruch“, so der französisch-rumänische Dramatiker Eugène Ionesco, „wenn ich sage, dass die Jugend orientierungslos zwischen dem Wunsch nach freier Entfaltung aller Begierden und dem Wunsch nach Unterwerfung unter eine unverrückbare Ordnung hin- und herschwankt. Wir wissen nicht, was wir wollen.“ Die Ursachen sind in der Welt der Erwachsenen zu suchen, die nicht mehr als Vorbilder agieren (wollen). „Unsere Welt ist orientierungslos“, schreibt der Theologe und Buchautor Peter Hahne, „weil sie ziellos ist. Denn wer kein Ziel hat, hat auch keinen Weg.“ Rastlos suchen wir nach Glück und Erfüllung in allen möglichen Zerstreuungen und erwägen, ob sich beruflich oder privat nicht noch etwas Passenderes findet, was unseren Bedürfnissen besser entspricht. Darunter leiden auch unsere sozialen und familiären Beziehungen. Den Kindern fehlt das, wonach sie sich am meisten sehnen: Wärme, Geborgenheit und verlässliche
Bezugspersonen.
Die vergessenen Säulen
Gerade Krisenzeiten verlangen eine Neuausrichtung, ein Nachdenken über Werte, die als Kompass dienen und uns neue Orientierung und Perspektive vermitteln. Doch wo finden wir diese? Werte habe in der europäischen Geschichte eine lange Tradition. Erinnern wir uns unserer drei geistigen Säulen: Die Kultur Europas und die daraus fliessenden europäischen Werte haben ihr Fundament im jüdisch-christlichen Glauben, der philosophischen Vernunft der Griechen und dem Rechtsdenken Roms. Diese dreifache Begegnung bildet die innere Identität Europas und die Anerkennung der unantastbaren Würde des Menschen, die es zu verteidigen gilt. Aus dieser Tradition stammt auch der Ursprung der Menschenrechte, welche die Idee der Gleichheit der Menschen vor dem Recht und das Wissen und die Verantwortung der Menschen für ihr Handeln entwickelt hat. Ehe und Familie bilden den gesellschaftlichen Kern und das Fundament des Staates. „Eine wahrhaft souveräne und geistig starke Nation“, so der frühere Papst Johannes Paul II., „besteht immer aus starken Familien, die sich ihrer Berufung und ihrer Sendung in der Geschichte bewusst sind.“
Ins Herz geschrieben
Enge menschliche Beziehungen und eine geglückte Partnerschaft stillen unsere Ursehnsucht nach Geborgenheit und Sinnerfüllung. Liebe und Vergebung können die Wunden in Familie und Gesellschaft heilen und sind die Grundlage für Glück und Wohlstand jedes Menschen. Auch wenn bestimmte Werte kulturell-historisch geprägt sind, haben grundlegende Werte ihre Wurzeln in der Natur des Menschen. Sie sind den Menschen ins Herz geschrieben. Eindrücklich ist folgendes Beispiel: Ein Wirtschaftsprofessor aus den USA stellte seinen Studenten die Aufgabe, Tagebuch zu führen. „Nehmen Sie an, Sie hätten nur noch dieses eine Semester zu leben. Wie verbringen Sie Ihre Zeit?“ Plötzlich tauchten Werte auf, die vorher unbekannt waren. Die Studenten besuchten ihre Eltern häufiger, versöhnten sich mit Geschwistern und Freunden und gingen völlig anders miteinander um. Werte wie Liebe, Dankbarkeit und das, was ein Leben wirklich reich macht, wurden zur Hauptsache. Die Sicht vom Lebensende her veränderte diese jungen Menschen. Sie zeigten Werte, die eine Gesellschaft tragen und von zeitloser Bedeutung sind.
„Jede Gesellschaft“, so Hansjürg Stückelberger, Gründer von Zukunft CH, „lebt von festen Werten, sonst hat sie keinen Bestand.“ Gewiss kann und muss auch jeder für sich selbst Werte wählen, nach denen er lebt und die nicht für alle anderen Gültigkeit haben müssen. Aber für eine Gesellschaft, die sich im Wechsel der Geschichte und in den Auseinandersetzungen unserer globalisierten Welt bewähren will, sind bleibende und allgemein verbindliche Werte unverzichtbar.
Wir haben es in der Hand
Wir können den Zerfall der Werte nicht aufhalten, indem der Staat mehr Polizisten, Sozialarbeiter und Psychologen anstellt. Die Probleme der Gegenwart sind nicht lösbar ohne unseren persönlichen Einsatz. Vieles bleibt sonst Symptombekämpfung und geht an den eigentlichen Ursachen unseres Wertedefizits vorbei. Setzen wir an der Wurzel an. Mit unserem Magazin und unseren Hilfsaktionen wollen wir als Zukunft CH mithelfen, jene Ordnungen wieder zu entdecken, auf die wir sicher bauen können. Das sind Ordnungen und Werte, die ihren Ursprung im Schöpfer und in der Natur des Menschen haben. Das sind keine Beschränkungen oder gar Fesseln. Im Gegenteil: Sie helfen zu einer sinnvollen Entfaltung der Persönlichkeit, zu einem erfüllten Leben und gesellschaftlichen Zusammenleben in Frieden, Wohlstand und Lebensfreude. In der Annahme der menschlichen Natur und im Einklang mit der Vernunft vollzieht sich wahre menschliche Freiheit. Wenn viele mitmachen, kann eine Neubesinnung in unserem Land gelingen. Wir haben es in der Hand.
Quelle: Probemagazin April 2023. Bestellbar bei www.zukunft-ch.ch

„Weil ich es will“ – Dieses Buch fordert den Leser heraus. 39 Männer und Frauen kommen darin zu Wort: Sie möchten ihren homoerotischen Empfindungen nicht das letzte Wort über ihren Lebensstil geben. Ein Buch, das dem Leser einen anderen Blick auf die Homosexualität eröffnet.
Von Ralph Studer
Bereits das Vorwort des Herausgebers und Entwicklungspsychologen Dr. Markus Hoffmann zeigt eines deutlich: Menschen erleben und deuten (Homo-)Sexualität anders. Hoffmann ist Leiter des Instituts für dialogische und identitätsstiftende Seelsorge und Beratung IdiSB e.V. in Deutschland und hat Jahre lange Erfahrung mit Menschen, die an ihren homoerotischen Empfindungen leiden. Leiden, weil viele erkannt haben, dass hinter diesen Gefühlen mehr steckt als nur sexuelle Anziehung.
Widerspruch zum gängigen Bild
In diesem Buch kommen Menschen zu Wort, die nicht in die gängigen Schablonen von „homosexuell“ und „heterosexuell“ passen. Die Zeugnisse zeigen, wie verschieden die 39 Personen ihre homoerotischen Neigungen empfinden: Marcel oder David empfinden ausschliesslich homosexuell. Samuel, der mit 18 Jahren noch homosexuell empfand, hat sich in eine Frau verliebt und ist heute verheiratet. Carla wurde sexuell missbraucht. Sie lebte in einer lesbischen Beziehung, fühlte sich dabei jedoch nicht wohl. Sie konnte sich schwer abgrenzen und das Äussern ihrer Bedürfnisse fiel ihr schwer. Erst als sie an ihrer Fähigkeit zur Abgrenzung arbeitete, merkte sie, dass sie eigentlich nicht sexuelle Nähe zu Frauen sucht.
Auch die Lebenssituationen der Menschen in diesem Buch passen nicht zum Typus des „homosexuellen Menschen“, wie ihn die Medien vermitteln. Einige leben bewusst ledig und verzichten auf Sexualität. Sie begründen dies entweder mit ihrem christlichen Glauben oder einem inneren Konflikt, der ihnen eine Partnerschaft auf Augenhöhe nicht ermöglicht. Andere erlebten eine Veränderung ihrer homosexuellen Gefühle in Richtung Heterosexualität und sind heute verheiratet. Wiederum andere nehmen gegenwärtig heterosexuelle und homosexuelle Impulse in ihrem Leben wahr. Auch wenn sich die Lebensgeschichten unterscheiden, ist den Autoren und Autorinnen eines gemeinsam. „Hier schreiben Personen“, so Hoffmann, „die gelernt haben, ihre homosexuellen Impulse, ob vergangen oder fortbestehend, als Aspekt ihres Lebens anzunehmen, ohne daraus einen Lebensstil oder eine homosexuelle oder queere Identität abzuleiten.“
Offen und transparent
Beeindruckend beim Lesen ist die Offenheit und Transparenz der Autoren und Autorinnen, die sich nicht scheuen, über ihre Gefühle wie Angst, Scham und Verzweiflung, ihre inneren Konflikte und Verletzungen, aber auch über Versöhnung mit sich und anderen, ihre Umkehr und ihren Neuanfang zu reden. Sie sprechen über ihre Suche nach Identität und nach einem Umgang mit ihrer sexuellen Orientierung, sie schreiben über die Bedeutung ihres Glaubens für ihren Weg und ihren Umgang mit sich und ihren Beziehungen, wenn sie sowohl homosexuelle als auch heterosexuelle Impulse in sich spüren. Andere Zeugnisse erzählen von der Gestaltung des Ledigseins und der Enthaltsamkeit, der Elternschaft, der Ehe mit einem gegengeschlechtlichen Partner oder vom Umgang mit der schmerzhaften Erfahrung von Trauma und sexuellem Missbrauch. Wiederum andere von Veränderung, die jedoch sehr unterschiedlich erlebt und beschrieben wird.
In diesen 39 Lebensberichten tritt dem Leser das Menschsein in seinen vielen Facetten entgegen. Diese Berichte nehmen jeden, der sich darauf einlässt, mit auf eine innere Lebensreise, die berührt und – was vielleicht überraschend erscheint – zum Nachdenken über sein eigenes Leben anregt, unabhängig von der eigenen sexuellen Orientierung und Lebenssituation.
Protest und Einladung zum differenzierten Dialog
Dem Buch gelingt es, dem Leser einen vertieften Einblick in die persönlichen Prozesse von Menschen zu geben, die mit ihrer sexuellen Identität ringen und Antworten auf ihre jeweiligen Fragen suchen bzw. bereits gefunden haben. Hier kommen Menschen zu Wort, deren Zeugnisse weder medial noch gesellschaftlich thematisiert werden. Vielmehr liegt bis anhin ein Mantel des Schweigens über Lebensberichten wie den vorliegenden.
Gerade hier setzt das Buch neue und notwendige Akzente. Die Autoren und Autorinnen durchbrechen mit ihren Berichten das Schweigen. „Weil ich es will“ öffnet die Türe und ermutigt auch andere Menschen, die sich nicht einfach in die Schubladen von „schwul“, „lesbisch“ oder „bisexuell“ einordnen lassen wollen, Fragen zu stellen. Das Buch ist auch ein Protest gegen eine Gesellschaft, die mehr und mehr (selbst)kritische Analysen zur sexuellen Orientierung unterdrückt und Hilfsangebote für Suchende und ihre homoerotischen Empfindungen Hinterfragende verunmöglichen will.
Durch die Fülle der verschiedenen Perspektiven und Erfahrungen schafft es das Buch, die Grundlage für einen differenzierten Dialog in unserer Gesellschaft zu legen. Das Thema Homosexualität ist vielschichtig und nicht eindimensional. Es gibt nicht nur Menschen, die in ihrer sexuellen Orientierung akzeptiert werden wollen, sondern auch Menschen, die mit ihren Fragen, Nöten und Lebenssituationen vom bekannten Mainstream abweichen.
Es gibt nicht „den“ homosexuellen Menschen
Deutlich zu Tage tritt in diesem Buch, dass es nicht „die“ Homosexualität und „den“ homosexuellen Menschen gibt. Besonders interessant ist die Tatsache, dass ähnliche (negative) Erfahrungen den einzelnen Menschen unterschiedlich prägen und sich in seinem Leben unterschiedlich auswirken. Das Buch veranschaulicht, dass die gängige mediale Sichtweise, die sexuelle Orientierung nur auf eine Frage von Lust und Liebe zu reduzieren, viel zu kurz greift. Sexualität ist mehr als nur der einzelne Akt. Personen wie Samuel (41), die sowohl homosexuell als auch heterosexuelle Impulse verspüren, stehen beispielsweise vor der Lebensentscheidung, welche Beziehung sie eingehen oder wie sie ihre Ehe gestalten.
Aber auch andere Entscheidungen können notwendig werden. Charlotte (36) erkannte, dass sie keine Beziehung zu einem Mann eingehen konnte, weil sie sich von Männern bedroht und benutzt fühlt. Oder Hanna (67), deren Leere auch durch gleichgeschlechtliche Beziehung nicht gestillt werden konnte. Sowohl Charlotte und Hanna begannen aufgrund ihrer Wahrnehmung ihre eigene Sexualität zu hinterfragen. Dabei sind sie auf quälende Konflikte gestossen, deren Aufarbeitung eine bewusste Entscheidung verlangte. Dieses „auf dem Weg sein“ der Autoren und Autorinnen ist schmerzhaft. Doch sie haben sich ausdrücklich dafür entschieden, sich ihren Konflikten zu stellen und so immer mehr die Wahrheit über sich selbst zu erfahren.
Mutig und ernst genommen
Die 39 Personen stehen mit ihrem Ringen um Identität und sexuelle Orientierung buchstäblich „quer zu queer“. Es ist ihre Geschichte, ihr Weg. Es ist das, was sie leben wollen. Diese Lebensberichte sind ein mutiges Zeugnis von Menschen, die bewusst einen anderen Weg gehen und sich von der LGBTIQ-Bewegung abheben. „Wir wollen als Menschen“, so Hoffmann, „die ihre Sexualität und ihr Personsein anders verstehen, ernst genommen und in Gesellschaft und Kirche nicht an den Rand gedrängt, ausgegrenzt und übersehen werden. Denn wir haben ein berechtigtes Anliegen, einfach schon deshalb, weil wir in Lebenssituationen stehen, in denen wir nach Antworten suchen und uns vor allem auch von der christlichen Gemeinde Orientierung und Wegbegleitung wünschen.“
Gerade in einer Zeit, in welcher der Druck auf Menschen, die ihre Sexualität als konfliktbehaftet erleben und anders als das gängige LGBTIQ-Narrativ leben wollen, wächst, ist dieses Buch eine unentbehrliche und substanzielle Bereicherung. Es öffnet den Horizont des Lesers für Stimmen, Perspektiven und Geschichten, die im Mainstream sonst untergehen.
Markus Hoffmann (Hrsg.), „Weil ich es will. Homosexualität – Wandlungen – Identität, 39 Lebensberichte“, 2023, Fontis Verlag, im Buchhandel erhältlich

Im Zentrum der damaligen Ausarbeitung der AEMR standen zwei grosse Denkströmungen: Während der Philosoph Jacques Maritain im Wesentlichen die christlich-naturrechtliche Denkweise vertrat, stand ihm im Forscher, Freidenker und Transhumanisten Julian Huxley ein Vertreter der evolutionistisch-materialistischen Sichtweise gegenüber.
Denkgrundlagen der AEMR
Der christlich-naturrechtliche Ansatz in der Tradition des jüdisch-christlichen Denkens baut – in aller Kürze gesagt – auf dem Menschen als Geschöpf auf, das seine menschliche Würde von der von Gott geschaffenen Natur und seinem Schöpfer ableitet. Diese Menschenwürde sieht ihre Verwirklichung darin, dass der Mensch im Einklang mit seiner Natur lebt und die natürlichen Gegebenheiten erfüllt, wie z.B. Kinder zeugt, sie erzieht und Verantwortung übernimmt. Dabei hat der Mensch von Natur aus verschiedene Ebenen. Er ist ein lebendiges Wesen, der seine Existenz bewahren will, ein soziales Wesen, da er in Gesellschaft leben will, und ein geistiges Wesen, da er die Wahrheit erkennen will. Da die menschliche Natur Neigungen und Bedürfnisse in sich trägt, können daraus Regeln für sein Verhalten abgeleitet werden, nämlich die Moral. Folgt der Mensch seiner Natur, handelt er gut. Darin liegt das natürliche Sittengesetz, das in jedes Menschen Herz eingeschrieben ist. Aus der Beobachtung der menschlichen Natur lässt sich für die Menschenrechte z.B. das Recht auf Leben und Unversehrtheit der Person folgern.
Dazu im Gegensatz steht der evolutionistisch-materialistische Ansatz. Bei diesem trennt sich der Mensch von einem Schöpfergedanken und erklärt sich zum eigenen Urheber seiner Würde. Dieser Ideologie zufolge bringt die Materie (die Natur) das Denken (den Geist) hervor. Dies stellt den Höhepunkt des Evolutionsprozesses dar, der zu immer neuen Höhen strebt, in dem er sich vergeistigt und die Materie überwindet. Daraus entsteht eine neue Moral, die in der Unterordnung unter die Natur einen Rückfall der Menschenwürde sieht und die Evolution des Menschen auf geistiger Ebene verlangt. Der Mensch verneint demnach seine eigene Natur, die ihm gegeben und gut ist. Er will sie „überwinden“ und sich von ihr „befreien“. Diese Denkweise vertritt einen Dualismus, der Körper und Geist voneinander trennt und ihnen unterschiedliche Werte attestiert. Würde kommt danach nur dem Geist zu, nicht dem Körper. Folglich besitzt jemand, der nicht mehr denken und entscheiden kann – wie etwa ein ungeborener Mensch, ein Baby oder eine ältere Person mit Demenz – auch keine echte Würde. Im Gegensatz hätte jemand, der über viel Autonomie verfügt und über seinen eigenen Körper bestimmt, einen höheren Grad an Würde als andere.
Naturrecht oder subjektiver Wille?
Diese Kontroverse der beiden Ansätze, die für zwei völlig unterschiedliche Welt- und Menschenbilder stehen, hat massive Auswirkungen auf den Gehalt der Menschenrechte. „Im einen Fall sind sie Ausdruck des Naturrechts, im anderen ein Ausdruck des subjektiven Willens,“ so Grégor Puppinck, Jurist und Direktor des Europäischen Zentrums für Recht und Justiz (ECLJ).
Kampffeld zweier widerstreitender Welt- und Menschenbilder
Bei der Verabschiedung der AEMR 1948 bzw. etwas später bei der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) 1950 setzte sich weder der christlich-naturrechtliche noch der evolutionistisch-materialistische Ansatz gänzlich durch. In der AEMR ist weder ein Bezug auf Gott noch auf die Natur zu finden. Trotz dieses Fehlens sind die darin enthaltenen Rechte weitgehend ein Abbild des Naturrechts, so Puppinck. Sie stehen somit im Gegensatz zu den Menschenrechten von 1789, welche einem individualistischen, anti-religiösen Menschenbild entsprachen.
Die Rechte der AEMR sind allgemeingültig und unabhängig von zeitlichen und örtlichen Gegebenheiten. Sie umfassen die natürlichen Bereiche des menschlichen Lebens und den Menschen als lebendiges, soziales und geistiges Wesen: Familie, Religion, Heimatland, Beruf, Wohnung und alle Fähigkeiten, die seiner Entwicklung dienen. Das Menschenbild der AEMR berücksichtigt den Menschen als Lebewesen, der die Möglichkeit zur Entfaltung seiner Persönlichkeit benötigt, während er gleichzeitig die staatliche Obrigkeit anerkennt und in einer menschlichen Gesellschaft lebt.
Trotz der weitgehend naturrechtlichen Grundlage der AEMR waren die Menschenrechte von 1948 eine Art „Kompromisslösung“ zwischen den beiden Lagern. Den AEMR haftete deshalb von Beginn an etwas „Zweideutiges“ an, was sich mittlerweile immer deutlicher bemerkbar macht. Der Verzicht auf die Rückbindung der Menschenrechte auf einen Schöpfergott – als Ausfluss der personalen Menschennatur und seiner Gottesebenbildlichkeit –, so der Journalist Stefan Rehder, eröffnet eine Reihe von Folgeproblemen, die sich verschiedene Akteure im aktuellen Menschenrechtsdiskurs zu Nutze machen. Wo die menschliche Natur als unklar angesehen und grundsätzlich in Frage gestellt wird, können alle möglichen Rechte aus ihr herausgelesen und anschliessend interpretiert werden. Als Folge davon füllen Aktivisten bestimmter Lobbygruppen dieses Vakuum. Sie fordern aus persönlichen Vorlieben und Interessen sogenannte „neue Menschenrechte“, wie das „Recht auf Abtreibung“ oder verschiedene „sexuelle Rechte“.
Was ist der „individualistische Ansatz“?
Menschenrechte verfallen in den letzten Jahrzehnten zusehends zu subjektiven Rechten. Seit 1948 hat nach und nach eine Umgestaltung der Menschenrechte stattgefunden, die ursprünglich auf der naturrechtlich orientierten Anthropologie basierten. Der in Artikel 13 unserer Bundesverfassung (BV) und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verbriefte Anspruch auf „Achtung des Privat- und Familienlebens“ hat sich immer weiter ausgedehnt, während die öffentliche Moral stetig zurückgedrängt wurde. Diese Ausweitung der Privatsphäre hat dazu geführt, dass Kritik am Privatleben der Menschen kaum mehr möglich ist und eine moralische Beurteilung im Keim erstickt wird.
Die Gesellschaft ist im Subjektivismus gefangen und weiss nicht mehr, was der Mensch und was Mann und Frau ist. Eine zweifache Entwicklung findet statt:
- Behauptung neuer Rechte des Einzelnen („Individualrechte“)
- Zerstörung des unsere Kultur prägenden christlichen Menschenbildes und der Gesellschaftsordnung. Dadurch löst man den Menschen aus der als „Grenzen“ und „Zwängen“ empfundenen Ordnung und Moral heraus.
Diese Reduktion des Menschen auf seinen Willen soll ihn von allem loslösen, was ihn scheinbar beschränkt: Natur, natürliche Familie, Gesellschaft, Vaterland, Religion. Dieser individualistische Ansatz lässt das Individuum entgegen aller äusserer Gegebenheiten, gegen jegliche Erfahrung der Menschheit und dem wissenschaftlichen Kenntnisstand eine eigene „subjektive Wahrheit“ definieren. Nicht mehr Gott, Natur, Moral oder Ordnung sind die Richtschnur für die Wahrheit über das Individuum, sondern das, was der Einzelmensch über sich selbst sagt.
Die AEMR von 1948 waren noch Abwehrrechte gegenüber staatlichen Eingriffen. Heute, nach dem individualistischen Ansatz, sind sie das Mittel, um sich von der Natur und von Gott zu befreien. Durch diese Umgestaltung der Menschenrechte leitet der Mensch seine Würde aus sich selbst ab. Das Individuum sieht sich nicht mehr als Teil einer Ordnung. Somit verfällt auch jegliche Moral. Es steht ausserhalb jeglicher Ordnung und trägt daher seine Moral in sich. Wenn keine Moral und Ordnung mehr bestehen, gibt es z.B. auch keinen Grund mehr, die natürliche Familie von Vater, Mutter und Kind zu privilegieren.
Diese Entwicklung ist auch an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) erkennbar. So hat er im Jahre 2002 die Selbstbestimmung als „wichtigen Grundsatz, der der Auslegung der Garantien des Art. 8 EMRK [Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens] zugrunde liegt“, eingestuft. Nicht mehr das Leben nach der menschlichen Natur legitimiert die menschlichen Handlungen, sondern die Autonomie des Individuums ist die neue Quelle von Legitimation, losgelöst von jeglicher Ordnung und Moral. Die Ausweitung der Privatsphäre und als Folge eine Privatisierung der Moral führen dazu, dass öffentliche Normen, welche dem Schutz der Menschenwürde dienen, weiter zurückgedrängt werden. Die Folge: Private Wünsche und Begehrlichkeiten aller Art relativieren die Rechtsordnung und bislang verbotene Handlungen – wie Abtreibung und Euthanasie – werden dem privaten Bereich zugeordnet und legalisiert. Entsprechende Verbote stehen deshalb in Gefahr, als unberechtigte Eingriffe ins Recht auf Privatleben des Einzelnen taxiert zu werden.
Diese ausufernde Rechtsprechung des EGMR hat auch Auswirkungen auf die Schweiz und ihre Verfassung. Mit dem Beitritt zum Europarat im Jahr 1963 und der Ratifizierung der EMRK 1974 sind die Grundrechte der EMRK verbindlich und ebenso unmittelbar anwendbar wie die Grundrechte der Bundesverfassung.
Das Gleichheitsprinzip und der „entkleidete Mensch“
Neben der Ausweitung des Privatlebens und der Betonung des subjektiven Willens des Menschen hat ein zweites Prinzip in Recht und Politik Einzug gehalten: die „Gleichheit“ (bzw. Gleichmacherei). Nach dieser Denkweise liegt der Kern aller Ungerechtigkeiten, Ungleichheiten und zwischenmenschlichen Machtverhältnisse in Merkmalen wie Geschlecht und Rasse. Daher werden alle äusseren Unterschiede geleugnet und sogar die Erwähnung biologischer Sachverhalte (z.B. dass nur Frauen Kinder zur Welt bringen können) wird bereits als Diskriminierung abgelehnt.
Dies verdeutlicht auch, warum die härtesten Gefechte auf dem politischen und gesellschaftlichen Schlachtfeld im Bereich der Rasse/Hautfarbe und des Geschlechts gefochten werden (vgl. hierzu die an Einfluss gewinnende „Woke-Bewegung“). Aber auch andere auffällige Gegebenheiten wie Muttersprache, Religion, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Besitz, Stand, genetische Merkmale, Behinderungen, Alter, sexuelle Orientierung sind auszublenden, um jenseits der Person nur noch den „Menschen“ zu sehen.
Um all diese aus der Materie fliessenden Unterschiede und Determinismen möglichst radikal zu beseitigen, kommt den Menschenrechten gegenwärtig die Funktion einer „Befreiung“ zu. Denkt man den individualistischen Ansatz zu Ende, bleibt von der Person nichts mehr übrig. Alle Merkmale wie Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Religion, Alter usw. sind weggefallen. Jurist Grégor Puppinck bemerkt hierzu treffend: „Dieses unpersönliche Menschenwesen ist nun also das Herzstück der Identität, der Geist, der an der universellen Menschenwürde teilhat. (…) Er ist der Idealtyp des Individuums: ein von Fleisch und Blut losgelöstes, unbestimmtes Wesen, das, beinahe zu einem Nichts reduziert, allein auf der geistigen Ebene leben soll. (…) Das wahre Selbst des Individuums ist sein Geist, seine Subjektivität – dies ist nach der atheistisch-materialistischen Weltanschauung der Ausdruck seines Menschseins, Ursprung und Grund seiner Menschenwürde.“
Man fragt sich, warum dieses von allem entkleidete Wesen „Mensch“ das Ziel sein kann. Vor dem Hintergrund eines allfälligen Weltbürgertums ergibt jedoch ein so übersteigerter und falscher Gleichheitsgedanke durchaus Sinn: Der nationale Staatsbürger lebt in Bindungen zu seiner Familie, zur Landesgeschichte und Sprache. Der „Weltbürger“ lehnt diese Beziehungen und Bindungen, diese Zugehörigkeiten ab. Eine Person, die sich mit ihrem Geist identifiziert, sieht sich als transzendentes Wesen und hält sich daher auch für universal, souverän und gleich. Ja, dieser Prozess der „Entpersonalisierung des Individuums“ ist notwendig für die Erlangung der beabsichtigen Gleichheit. Mit Vernunft betrachtet handelt es sich hierbei um den wohl grössten und gravierendsten Selbstbetrug in der Menschheitsgeschichte.
Die transhumanen Rechte sind nicht mehr weit
Die vor allem Ende des 20. Jahrhunderts einsetzende Entwicklung zu individualistischen Rechten hat zur Folge, dass etliche heute geltende Menschenrechte im Widerspruch zur Natur stehen. Es herrscht zusehends eine Ideologie vor, die einen Dualismus (Trennung) zwischen Geist und Körper propagiert. Diese Entwicklung ist jedoch noch lange nicht abgeschlossen und führt bereits zur nächsten Ebene der Menschenrechte, den „transhumanen Rechten“. Der Transhumanismus, dessen Bezeichnung auf den bereits in erwähnten Biologen und Eugeniker Julian Huxley zurückgeht, wird zusehends in unserer Gesellschaft diskutiert und in Büchern, die mittlerweile zu Beststellern geworden sind, befürwortet. Exemplarisch sei hier auf das Buch des einflussreichen Historikers und WEF-Beraters Yuval Harari „Homo Deus – eine Geschichte von Morgen“ verwiesen.
Während die individualistischen Rechte gegen die Natur gerichtet sind und sie sogar verneinen, gehen die transhumanen Rechte noch weit darüber hinaus. Sie wollen die Natur umwandeln, überwinden und überschreiten. Die individualistischen Rechte sollen mit den Mitteln der Technik und Wissenschaft weitergetrieben werden. Der Mensch wird zu einem Mischwesen aus „biologischer Masse“ und „technologischem Artefakt“. Der Traum von der unbegrenzten Freiheit soll durch den biotechnologischen Transhumanismus entstehen, wobei der „substanzlose Mensch mit einem technischen Kleid“ ausgestattet wird bzw. der Mensch sich neu entwirft.
Wir stehen in diesem Bereich tatsächlich an einer Zeitenwende: Die heutigen Bruchlinien verlaufen zwischen Menschen, welche die Beschränkungen und Grenzen des Menschseins akzeptieren, und denjenigen, die den Menschen als „Evolutionsprodukt“ überwinden und durch eine „Neuschöpfung“ ersetzen wollen. Wo der Mensch im Sinne der christlich-abendländischen Philosophie – vereinfacht gesagt – nicht mehr als Einheit von Körper und Geist, als körperlich-seelische Natur, gesehen wird, verschwindet jegliche Begrenzung des Menschen. Was wird damit letztlich angestrebt? Michael Stickelbroeck, Professor für Dogmatik, sagt es klar: „Entgrenzung des menschlichen Körpers durch Technologie ist das Ziel.“
Dass die Technologie massiv ins Menschsein eingreift, wird in Kauf genommen und als Fortschritt gesehen. Der „transhumane Mensch“ bzw. der „übermenschliche Mensch“ soll dank dieses technischen Eingriffs mehr an Macht gewinnen. Doch zu welchem Preis? Der Mensch erleidet einen Freiheits- und Kompetenzverlust und sein Denken und Handeln wird sich zwangsläufig ändern. Die gegenwärtige Stossrichtung birgt die reelle Gefahr, dass wesentliche Aspekte des Menschseins wie Privatsphäre, freier Wille und letztlich der Mensch als Subjekt auf der Strecke bleiben. Daraus resultiert nicht eine Höherentwicklung des Menschen, sondern eine Gesellschaft, in der das Menschliche fehlt, und die droht, unsere Freiheit und unsere Rechtsgrundlagen wie die Verfassung zu untergraben. In letzter Konsequenz, so der deutsche Philosoph und Theologe Johannes Hartl, schafft der Mensch sich selbst ab.
Diese Ausführungen lassen uns die fundamentalen Umwälzungen der letzten Jahrzehnte verstehen, warum der Blick des heutigen Menschen auf seinen Körper sich dermassen verändert hat und diese politischen Entwicklungen – vor allem im Bereich Abtreibung, Euthanasie, Gender und Transsexualismus – überhaupt möglich waren. Diese „neue Moral“ ist auch verantwortlich für die neuen sexuellen Rechte, den seit 1. Januar 2022 in der Schweiz möglichen Geschlechtswechsel ohne Angabe von Gründen, und – was die Zukunft noch klar zeigen wird – für das weitere Fortschreiten des Transhumanismus.
Die Broschüre von Zukunft CH „Die Schweiz im Umbruch: Wie Freiheit und Verfassung umgewertet und verletzt werden“ legt die gegenwärtige Entwicklung der Menschenrechte ausführlicher dar. Zudem deckt sie Verfassungsbrüche der letzten Jahre und künftige Gefahren für unsere Freiheit und Verfassung auf. Bestellen Sie diese jetzt kostenfrei über das Bestellformular oder per Telefon unter +41 (0)52 268 65 00.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/menschenrechte-auf-abwegen/

Die Psalmen wollen in der heutigen Zeit namenloser Bedrängnisse dem fragenden Menschen den von Gott ihm bestimmten Weg erhellen, zum Verständnis der Geschehnisse führen und ihn lehren, wie er in den verschiedenen Gegebenheiten seines Lebens mit Gott sprechen kann. Nur ein gläubiges und liebendes Aufnehmen und Sich-führen-lassen wird uns Menschen beim Lesen der Psalmen weiterhelfen.
Keine Gebete sind im Verlauf von Jahrtausenden so oft und überall unter dem auserwählten Volk und später in der Christenheit gebetet und gesungen worden wie die Psalmen: Zunächst bei den Gottesdiensten des Alten Bundes, sodann von Christus selbst und seinen Jüngern und weiter durch alle Christengemeinden der Jahrhunderte, von Klöstern, Priestern und Laien bis auf den heutigen Tag; denn es findet sich darin die Offenbarung Gottes, wie sie sich in Christus erfüllte.
Wie unterschiedlich die Psalmen doch sind! Überaus feine, dann wieder kraftvolle, jubelnde Worte, wie sie nur ein Begnadeter, Liebender sprechen kann. Ein Geheimnis darf den Betern nicht verschlossen bleiben: Der Sinn der Psalmen erschliesst sich nur dem liebenden Beter. Hier gilt das Wort des grossen heiligen Augustinus: „Denk dir einen Liebenden, er versteht, was ich sage!“
Was geschieht in den Psalmen? Sei es die Gemeinde oder der Einzelne: Sie treten in ihrer Bedrängnis vor Gott und breiten ihm ihre Not aus, aus innerstem Wissen: Er allein kann helfen. Sie klagen über das Schweigen Gottes, erinnern ihn an seine früheren Hulderweise, malen die Not aus, beklagen sich über die Feinde, kommen manchmal auf die eigene Not zu sprechen und schliesslich zu einem eindringlichen Bitten: Gott möge die Not wenden.
Und wenn wir jetzt die Psalmen beten, sind wir uns in Demut bewusst: Es geht um die Sprache des Heiligen Geistes, der in unseren Herzen seufzt: Abba – Vater.
Quelle: Psalmen, Volksausgabe, Magnificat-Verlag
Nachfolgend der Versuch eines eigenen Psalms:
Der Ruf nach Liebe
In der Tagesfrüh, da such ich dich, dich meinen Schöpfer und meinen Gott. Dich allein begehr ich. Du bist die tiefe Sehnsucht meines Herzens. Mein Herz, das leer und erschöpft ist, das sich nach Liebe sehnt, nach Liebe dürstet. Doch es bleibt ungestillt! Wo bist du, mein Gott?
Hörst du mein Rufen in meinem Elend nicht? Wie kann ich leben, wenn du nicht da bist, wenn du mein Leben nicht mit deiner Liebe erfüllst?
Rette mich aus dieser Verzweiflung und Not. Sei du mir der Hort der Hoffnung, sei du mein Licht in der Dunkelheit des Lebens, in den täglichen Versuchungen, im Leid und im Kreuz. Dein Licht, oh Herr, ersehne ich, deine Gnade, die meinem langen Suchen und Getriebensein ein Ende bereitet, weil ich weiss, dass du da bist, dass du mich liebst, auch wenn ich von deiner Liebe scheinbar oft nichts spüre. Ja, Herr, verändere mein Herz durch deine Gnade, schenk mir ein neues Herz, das zur Liebe fähig ist, das lieben und Liebe annehmen kann.
Du bist die Zuversicht meines Lebens. Leite mich auf deinen Pfaden, erfülle mich mit deiner grenzenlosen Liebe, die meine tiefe Trauer und Ohnmacht zum Guten wenden kann. Lass mich glauben wider allen Glauben. Lass mich hoffen wider alle Hoffnung. Und lass mich Vertrauen wider alles Vertrauen. Lass mich dein geliebter Sohn sein. Mehr begehre ich nicht. Erfülle mein armes, schwaches und wankelmütiges Herz mit deiner grenzenlosen Liebe…. ja, Herr, du hast mich erhört!

Sprache und Gefühl sollen die bisherige Gesellschaftsordnung und die Wirklichkeit verändern und revolutionieren. Die Menschen werden zunehmend nur noch über Begriffe wie „hetero“, „schwul“ oder „queer“ definiert und in entsprechende Lebensstile und „Identitäten“ eingeordnet. Diese Entwicklung widerspricht dem Menschen und reduziert ihn.
Von Ralph Studer
Wie revolutioniert und krempelt man einen Staat, eine Gesellschaft um? Indem man die Art und Weise des Denkens einer Gesellschaft verändert. Dies wiederum geschieht durch Veränderung der Sprache. Diese Entwicklung können wir seit einigen Jahren in Europa und weltweit beobachten.
Macht der Sprache
Julia Penelope, Linguistin, die sich selbst als Lesbe und Aktivistin für Schwulenrechte bezeichnet, sagt klar, dass „Sprache Macht [ist], und dies in einem buchstäblicheren Sinn als die meisten Leute glauben. Wenn wir sprechen, üben wir die Macht der Sprache aus, um die Wirklichkeit zu verändern.“ Sehr ähnlich äusserte sich auch Otto Schily, ehemaliger deutscher SPD-Innenminister: „Politik ist Sprachpolitik. Man macht keine Revolution, ohne das Vokabular zu ändern. Eine neue Politik braucht ein neues Vokabular.“
Dieser durch Sprache vermittelten Weltsicht kann man sich kaum entziehen, auch wenn man um die Absicht weiss. Mithilfe der Sprache wird eine zweite Wirklichkeit geschaffen und mit Wortneuschöpfungen, sogenannten „Neologismen“, gestützt. Die Wirklichkeit wird dabei mit subjektiven Begrifflichkeiten verändert: Vielfalt der Lebensformen und soziale Elternschaft gegenüber der Ehe und natürlichen Familie, Gender und sexuelle Orientierung gegenüber dem biologischen Geschlecht usw. So kommt eine neue „Wirklichkeit“ zustande und führt zwangsläufig zu einer gesellschaftlichen und kulturellen Revolution, die den Menschen insgesamt verändert.
Gefühl und Wille sagen, was gilt
Die neue Sprache ist ein Ausdruck der Autonomie des modernen Menschen, der Gott abgeschafft und sich an dessen Stelle gesetzt hat. Er will in vollständiger Selbstbestimmung die Welt und vor allem sich selbst neu erschaffen nach dem Motto: „Ich bin mein eigener Herr und gestalte und bestimme über mich selbst. Was ich von mir sage, das bin ich auch.“ Die moderne Gesellschaft hat, wie der Autor Daniel C. Mattson in seinem Buch „Warum ich mich nicht als schwul bezeichne“ treffend ausführt, die existentialistische Forderungen und Ansichten von Simone de Beauvoir übernommen: „Man kommt nicht als Frau zur Welt, man wird es – das heisst, jeder kann Mann oder Frau werden, (…), unsere Körper geben uns weder Grenzen vor noch zeigen sie uns Realität über uns auf.“ Das gegenwärtige Konzept der LGBTIQ-Bewegung basiert im Wesentlichen gerade auf diesen Überlegungen, auf dem subjektiven Gefühl und dem Willen des Menschen. Es blendet sowohl die Natur des Menschen, seine Biologie, die wissenschaftlichen Fakten im Bereich der Hirn- und Hormonforschung und der Entwicklungspsychologie als auch die Erfahrungen der Menschheitsgeschichte einfach aus.
Reduzierung des Menschen
Dabei sieht die heutige Gesellschaft die sexuelle Identität mehrheitlich durch die Brille der sexuellen Befriedigung oder durch die Brille der sexuellen Orientierung. Dies ist ein ungerechtfertigter Reduktionismus des Menschen auf die genitalen und erotischen Komponenten der Sexualität. Sie bilden nicht die Person in ihrer Ganzheit und Vielschichtigkeit ab. Deshalb wäre es auch an der Zeit, diese konstruierten Redewendungen und sexuellen Identitäten zu hinterfragen – weil sie zu kurz greifen. Bei der Sexualität geht es dem Mann nur teilweise um eine körperliche-sexuelle Intimität und Befriedigung. Sie ist ein Teil der männlichen sexuellen Identität, wenn sie in einer Ehe mit einer Frau praktiziert wird, die offen für das Leben und somit die Vaterschaft ist. Deshalb ist die Rede von „heterosexuellen Männern“ – oder „homosexuellen Männern“ – eine unpassende Definition der männlichen sexuellen Identität, wie Mattson zurecht festhält. Dasselbe gilt umgekehrt auch für Frauen. Denn der Mensch ist mehr als seine Genitalien und seine erotische Anziehung.
Ganzheitlicher denken
Die männliche sexuelle Identität kann beispielsweise nur dann umfassend verstanden werden, wenn sie auch aus dem Blickwinkel der Vaterschaft gesehen wird. In das Wesen des Mannes ist das Vatersein, die Väterlichkeit, hineingeschrieben, und zwar unabhängig ob als Familienvater, Lehrer, Mentor oder geistlicher Vater. Sie ist eben gerade nicht auf die biologische Vaterschaft beschränkt. So können auch ledige Männer oder Männer in kinderlosen Ehen in ihrer je eigenen Art zu Vätern werden, indem sie sich beispielsweise in ihrem Leben für andere einsetzen, sich in der Jugendarbeit engagieren und Alte und Arme unterstützen.
Führt man sich die verschiedenen Merkmale von Vaterschaft vor Augen, wird sehr klar, wie reich und vielseitig die Aufgabe eines Vaters ist. Die Autoren Daniel Plassnig und Philipp Karasch schreiben in ihrem Buch „Träumer, Kämpfer, Gentleman – eine Männerfibel‟ hierzu: „Er ist lebenspendender Erzeuger, hingebungsvoller Ernährer, mutiger Beschützer, weiser Lehrer und respektvoller Mentor.‟ Ein so verstandenes Vatersein basiert in erster Linie auf aufrichtiger Liebe zur eigenen Frau und zu den Kindern und beinhaltet eine klare Absage an ein selbstbezogenes, ich-süchtiges Leben.
Vatersein ist ganzheitlich. Es ist auf die ihm anvertraute Familie gerichtet und durch Hingabe und Ausdauer charakterisiert: Liebe, die aufs Ganze geht, die von der Sorge um andere, das Schenken von Geborgenheit und Nähe, das Beschützen und das Verteidigen gekennzeichnet ist. „Du darfst ihm [dem Jungen] gehen, Rad fahren, schwimmen beibringen. Abends wirst du dir kindliche Abenteuer anhören und anschliessend Drachen unter dem Bett verscheuchen. Du wirst trösten, ermutigen, fördern und lachen. Manchmal musst du streng sein, immer darfst du wissen, unbedingt gebraucht zu werden. Und das Wunderbarste: Du kannst mit deinen Kindern beim Spielen und Abenteuer-Erleben wieder ein kleiner Bub sein!‟, so Plasnigg/Karasch in ihrem lesenswerten Buch.
Diese Ausführungen zeigen eines deutlich: Statt die sexuelle Identität des Menschen auf seine genitalen und erotischen Aspekte zu reduzieren, ist der ganze Mensch mit seinen Eigenschaften, Möglichkeiten und Fähigkeiten, insbesondere seiner Liebes- und Hingabefähigkeit zu sehen. Nur dann werden wir dem einzelnen Menschen auch wirklich gerecht.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/was-macht-die-sexuelle-identitaet-aus/

Zum neuen Jahr 2024 habe ich einen alten Beitrag aus dem Jahr 2015 hervorgeholt. Christoph Probst stelle ich euch erneut vor, dessen Leben und Einstehen für die Wahrheit ein beeindruckendes Zeugnis gerade für die gegenwärtigen Zeiten sind. Sei er uns ein Vorbild an Gradlinigkeit und innerer Stärke! Denn wie Christoph Probst richtig bemerkte, geht es in diesem Leben letztlich nicht um „äusseres Erreichen“, sondern um „innere Vollendung“ der eigenen Person. Nachfolgend der Artikel:
Im Juni 1942 wurde die Widerstandsbewegung „Weisse Rose“gegründet. Zum ihrem Kern gehörte neben den Geschwistern Scholl und Alexander Schmorell auch der Medizinstudent Christoph Probst. Wie seine Freunde bezahlte er seinen mutigen Einsatz gegen das Nazi-Regime mit dem Tod. Doch bis heute lebt sein Vermächtnis des Widerstandes gegen verbrecherische Diktaturen weiter.
Von Ralph Studer
Christoph Probst wurde am 6. November 1919 in Murnau geboren – ein Jahr nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und der Gründung der ersten deutschen Demokratie. Wirtschaftliche Not und politische Auseinandersetzungen charakterisierten die ersten Jahre der Weimarer Republik. Die distanzierte Rolle seiner Eltern zum späteren Nationalsozialismus prägte auch Christophs Persönlichkeit. Durch seinen Vater lernte er kulturelle und religiöse Freiheit kennen und wurde dadurch schon früh geistig herausgefordert, was ihm später in der Zeit des Nationalsozialismus half, sein kritisches und eigenständiges Denken auch unter schwierigen Umständen beizubehalten.
Auch Christophs Heimatort Murnau war von Unruhen erfasst und wurde bald zu einer Hochburg des Nationalsozialismus im bayerischen Oberland. Dem Hitlerregime gelang es in jener Zeit durch die Hiterjugend, Jungen und Mädchen vom Elternhaus abzulösen und so für Adolf Hitler und den Nationalsozialismus zu begeistern. Auch Christoph geriet zunächst unter den Einfluss der Hitlerjugend, jedoch gelang es ihm, sich nicht durch sie vereinnahmen zu lassen. Nach einem Schulwechsel lernte er seinen Freund und späteren Mitkämpfer in der Widerstandsbewegng „Weisse Rose“, Alexander Schmorell, kennen. Mit Alexander verband ihn neben Sympathie und ähnlichem geistigen Denken die Begeisterung für Bergsteigen und Skifahren. Es entwickelte sich eine unzerreissbare Freundschaft.
Schule, Studium und Familie
Mit nur 17 Jahren schloss er das Abitur ab. Nach dem Arbeits- und Militärdienst bei der Luftwaffe in Oberschleissheim begann er im Sommer 1939 sein Medizinstudium in München. Mit 21 Jahren heiratete er Herta Dohrn, mit welcher er drei Kinder hatte. Christoph war ein Familienmensch, wie der Brief vom 18. Oktober 1942 an Hans Scholl bezeugt: „Ach Hans, wenn man so dasitzt, ein kleiner schaukelt im Wagen, der andere krabbelt einem auf den Schoss, dann geht einem das Herz auf und man zweifelt, ob man sich so viel Glück und Gnade verdient hat. Mit den Kindern zusammensein zu können ist ein so grosses Glück (…).“
Die Widerstandsbewegung „Weisse Rose“
Obwohl Christoph freireligiös von seinen Eltern erzogen wurde und nicht getauft war, war seine Haltung zum Leben und zu den Ereignissen von einer starken christlichen Glaubensüberzeugung geprägt. Christophs Distanzierung zum Hitlerregime vertiefte sich noch mehr, als er von den Euthanasie-Aktionen der Nazis in den Jahren 1939/1940 erfuhr, bei welchen „lebensunwertes“ Leben in den Heil- und Pflegeanstalten mit Gas und Gift beseitigt wurde. Seine Schwester Angelika hierzu: „Ich habe zunächst die ganze Abscheulichkeit des Geschehens nicht begriffen. Christoph machte sie mir klar. Er zeigt mir, dass kein Mensch, gleichgültig unter welchen Bedingungen, berechtigt ist, Urteile zu fällen, die allein Gott vorbehalten sind. Niemand, so sagte er, kann wissen, was in der Seele eines Geisteskranken vorgeht. Niemand kann wissen, welches geheime innere Reifen aus Leid und Jammer erwachsen kann. Jedes Leben ist kostbar. Wir sind alle Gottes Kinder.“
Anfangs 1941 lernte Christoph Hans Scholl durch seinen Freund Alexander Schmorell kennen. Trotz ihrer charakterlichen Unterschiede entstand eine feste Freundschaft. Bereits im Sommer 1942 verbreitete eine kleine Gruppe von Studenten unter dem Namen „Weisse Rose“ Flugblätter, welche zum passiven Widerstand gegen Hitler und den Nationalsozialismus aufriefen. Christoph Probst stiess erst später zur Weissen Rose, deren Mitglieder Studenten waren, die aus eher konservativ-bürgerlichen, aber christlich geprägten Elternhaus entstammten. Sie beschäftigen sich in ihrer Freizeit viel mit Literatur, Philosophie, Religion und Musik. Massgebenden Einfluss auf die Studenten der Weissen Rose übten in der aktiven Zeit vom Frühsommer 1942 bis Februar 1943 die beiden katholischen Publizisten Professor Carl Muth und Theodor Haecker aus.
Nach Bekanntwerden der Niederlage in Stalingrad anfangs 1943 mit dem für Deutschland verheerenden Ausgang intensivierten die Mitglieder der Widerstandsbewegung ihre Aktionen. Bei solchen teilweise lebensgefährlichen Aktivitäten der Gruppe sollte Christoph nach dem Willen seiner Freunde herausgehalten werden, d.h. sich nicht an der Vervielfältigung und Verteilung der Flugblätter beteiligen, um seine Frau und Kinder nicht zu gefährden. Christoph nahm, sooft er konnte, an den Treffen in München teil. Erst die aussichtslose Lage der deutschen Armee vor Stalingrad brachte ihn dazu, diese Zurückhaltung endgültig aufzugeben und auf Bitte von Hans Scholl ein Flugblatt zu entwerfen. Christoph machte darin unmissverständlich klar, dass Hitler und sein Regime fallen müssen, damit Deutschland weiterlebt.
Das sechste und letzte Flugblatt wurde am 18. Februar 1943 im Treppenhaus des Hauptgebäudes der Münchner Universität verteilt. Hierbei wurden Hans und seine Schwester Sophie Scholl beobachtet, verhaftet und von der Gestapo verhört. Bei der Verhaftung hatte Hans Scholl den Entwurf von Christophs Flugblatt in seiner Jackentasche. Er wollte das Flugblatt vernichten und zerriss es in Fetzen, die er aber nicht mehr beseitigen konnte. Die Gestapo wurde der Papierreste habhaft und fand heraus, dass Christoph der Verfasser dieses Entwurfes war. Am 19. Februar 1943 wurde Christoph in Innsbruck verhaftet und nach München überstellt.
Prozess und Hinrichtung
Nach Christophs Überstellung nach München folgten Verhöre bei der Gestapo. In diesen Verhören und der Gerichtsverhandlung bat er um Gnade wegen seiner jungen Familie. Auch Hans Scholl versuchte seinen Freund Christoph vor Gericht zu retten. Doch ohne Erfolg. Nach den polizeilichen Untersuchungen fand am 22. Februar 1943 der Prozess gegen die Geschwister Scholl und Christoph statt, welche mit einem Todesurteil für alle Angeklagten endete. Christophs Abschiedsbriefe an seine Frau, Mutter und Schwester wurden nicht ausgehändigt; nur der Einblick in die Briefe wurde ihnen gestattet. Seine Mutter erinnert sich wie folgt: „Ich danke dir, dass du mir das Leben gegeben hast. Wenn ich es recht bedenke, so war es ein einziger Weg zu Gott (…). Mein einziger Kummer ist, dass ich euch Schmerz bereiten muss. Trauert nicht zu sehr um mich, denn das würde mir in der Ewigkeit Schmerz bereiten. Eben erfahre ich, dass ich nur noch eine Stunde Zeit habe. Ich werde jetzt die heilige Taufe und Kommunion empfangen. Wenn ich keinen Brief mehr schreiben kann, grüsse alle Lieben von mir. Sag ihnen, dass mein Sterben leicht und freudig war.“ An seine Schwester schrieb er: „Ich habe nicht gewusst, dass Sterben so leicht ist. Ich sterbe ganz ohne Hassgefühle. Bald bin ich noch viel näher bei euch als je. Ich werde euch einen herrlichen Empfang bereiten.“ Kurz vor seinem Tod empfing Christoph die Taufe und die heilige Kommunion durch den katholischen Gefängnisgeistlichen.
Angelika Probst würdigt in der frühen Nachkriegszeit ihren Bruder Christoph wie folgt: „Sein ganzes Menschsein, bis in die kleinsten Äusserungen seines Wesens, war Ausdruck des Lebendig-Guten, Liebreichen und Wahrhaftigen (…). Diese Geschlossenheit seines Wesens verlieh seinen Worten eine mitreissende Einprägsamkeit und Überzeugungskraft und manchmal, wenn er sprach, (…) Letztgültiges zu sagen, berührte uns fast wie ein Hauch die Ahnung seines frühen Todes.“
Diese Worte dürfen nicht dazu führen, Christoph Probst als unerreichbaren Helden, als Übermensch erscheinen zu lassen. Im Gegenteil. Christoph war in vieler Hinsicht ein ganz normaler, junger Student wie viele andere damals und heute: Sein Leben war geprägt von der Liebe und Fürsorge zu seiner Frau und Kinder, er ging begeistert in die Berge und genoss die Natur und pflegte die Freundschaft zu Hans und Alexander. Doch zeichnet ihn eines besonders aus: Er stand viel konsequenter als die meisten seiner Zeit zu seiner Überzeugung. Der französische Historiker Joseph Rovan sagt es treffend: „Aber immer wieder hat es Menschen gegeben, die nein gesagt haben, manchmal ganz allein, manchmal zusammen mit anderen, und dieser Verbrecherstaat hat sich gegen sie zur Wehr setzen müssen“ (…), indem er Christoph Probst sowie die Geschwister Scholl deshalb hinrichten liess.“
Ein aufrüttelndes und ermutigendes Zitat von Christoph Probst, 27. August 1942:
„Lebe auch in diesem kommenden Jahr im tiefen Vertrauen, dass alles sinnvoll ist und einem keine Zufälligkeiten im Leben begegnen, dass alle Kämpfe letzthin für das Gute gefochten werden (….). Auch im schlimmsten Wirrwarr kommt es darauf an, dass der Einzelne zu seinem Lebensziele kommt, zu seinem Heil kommt, welches nicht in einem äusseren Erreichen gegeben sein kann, sondern nur in der inneren Vollendung seiner Person. Denn das Leben fängt ja nicht mit der Geburt an und endigt mit dem Tod. So ist ja auch das Leben, als die grosse Aufgabe der Mensch-Werdung, eine Vorbereitung für ein Dasein in anderer neuer Form.“
- Christoph-Probst-Gymnasium Gilching, (Hg.): „… damit Deutschland weiterlebt“, Gilching 2000.
- Moll, Christiane (Hg.): Alexander Schmorell und Christoph Probst. Gesammelte Briefe, Berlin 2011.
- Steffahn, Harald: Die Weisse Rose, Reinbek bei Hamburg 2011.
Verweis auf Biographie
Wenn Sie die längere Biographie lesen möchten, so finden Sie diese hier.

Geh ins Leben hinaus. Zeig dich. Sei ganz du selbst, denn dazu habe ich dich geschaffen mit all deinen Stärken und Talenten. Setze diese täglich in deinem Leben um und werde fruchtbar für dich und deine Mitmenschen.
Mein himmlischer Vater, diesen Auftrag hast du mir gegeben und ich fürchte mich sehr oft davor, diesem Auftrag nachzukommen, diesen Weg bis zum Ende zu gehen. Ja, du weisst, wie gerne ich die Welt erkunde, welche Neugierde mich antreibt, immer wieder Neues zu erlernen. Hilf mir die oft von mir selbst gesetzten Grenzen zu überschreiten und auch andere auf diesem Weg mitzunehmen. Hilf mir, mich zu akzeptieren und dir zu vertrauen, auch wenn alles hoffnungslos und verloren scheint. Wie oft werde ich von Gedanken des Unvermögens, des Ausgeliefertseins, einer grenzenlosen Ohnmacht geplagt? Wie schwer fällt es mir oft das Gute zu sehen, das in meinem Leben passiert und passiert ist? Wie schwer fällt es mir, dir dafür einfach zu danken? Ja, du siehst mein Unvermögen, meine Schwachheit und meine Unfähigkeit, mich darüber zu freuen und zufrieden zu sein. Mein Herr und mein Gott, mein Vater. Sei gerade in diesen Situationen, wo mich meine Unzulänglichkeit zu Boden drückt und ich mich der Wirklichkeit durch Flucht in eine irreale Welt zu entziehen versuche, meine Rettung, meine Stütze, mein Alles. Lass mich dir Vertrauen. Grenzenlos und unerschütterlich.
Amen.

Der technologische Fortschritt hat viele Bereiche unseres Lebens rasant verändert. Vor allem die Digitalisierung bestimmt unseren Lebensalltag immer mehr. Die Wirtschaft und viele Bildungspolitiker fordern daher, die Schule dürfe diesen Modernisierungsschritt nicht verpassen. Wie lernen Schüler, mit der Informationsflut zurechtzukommen und kritisch zu denken? Was hilft ihnen später, Aufgaben in der Arbeitswelt in Eigenverantwortung zu übernehmen und als mündige Bürger unsere demokratische Gesellschaft mitzugestalten? Alles Fragen, die anlässlich einer Veranstaltung „Welche Schule brauchen wir?“ am 29. November 2023 in der Fachhochschule St. Gallen beleuchtet wurden.
Von Ralph Studer
Unter dem Patronat der Vereinigung Ostschweizer Kinderärzte und des Ostschweizer Kinderspitals findet seit einigen Jahren eine Vortragsreihe zu „Pädiatrie, Schule & Gesellschaft“ statt. Als Referenten traten dieses Mal Prof. Dr. phil. Horst Biedermann, Rektor der Pädagogischen Hochschule St. Gallen (PH St. Gallen), und Prof. Dr. phil. Carl Bossard, ehemaliger Rektor der Pädagogischen Hochschule Zug (PH Zug), auf.
Von VUCA-Konzept zum BANI-Modell
Globalisierung, Wertewandel, Werteverlust und der Wandel der Religionen bezeichnete Biedermann zu Beginn seines Referats als zentrale Aspekte der gegenwärtigen Entwicklung. Dazu kämen Herausforderungen durch Digitalisierung, beruflicher Strukturwandel, familiäre Veränderungen und demographische Entwicklungen. Biedermann wagte auch einen Blick in die Zukunft. Springen die Menschen von Job zu Job? Haben sie mehr Eigenverantwortung und weniger staatliche Absicherung? Bestehen Familien nur noch als Wahlverwandtschaften bzw. Lebensabschnittsfamilien? Die Gesellschaft und Wirtschaft entwickle sich aktuell vom sog. „VUCA-Konzept“ (volatil, unsicher, komplex und mehrdeutig) hin zum BANI-Modell (brüchig, ängstlich, nicht linear und unverständlich), so Biedermann.
Fähigkeiten für den Erfolg von morgen
Der Rektor der PH St. Gallen ging auch der Frage nach, was in Zukunft „erfolgreich sein“ bedeute und woran künftig schulischer, beruflicher und gesellschaftlicher Erfolg gemessen werde. Schulnoten allein seien wenig ausschlaggebend, um Vorhersagen bezüglich Berufsleistungen und Berufsbiographien zu treffen. Diese müssten unbedingt durch Kreativität, Ausdauer, Risikobereitschaft und soziale Verantwortung ergänzt werden. Für eine zufriedene, verantwortungsvolle und erfolgreiche Bewältigung des Erwachsenenlebens brauche es Kulturteilhabe wie Verkehrssprache und mathematisches Wissen, Eigenständigkeit und Beweglichkeit im Denken, Handeln und Urteilen. Dazu komme u.a. auch Neugierde, Risikobereitschaft, Empathie- und Teamfähigkeit und unternehmerische Initiative. Auch auf die Grundprinzipien und Handlungsoptionen der Schule von morgen ging Biedermann näher ein. Seiner Ansicht gehörten dazu u.a. die Freude an der Schule, hohe Leistungen, aktives Engagement im Lernen und die Lehrperson als Coach oder Mentor. Wichtig sei es, die Digitalisierung kreativ zu nutzen, Demokratie und Gerechtigkeit zu leben und der Lehrperson wieder mehr Zeit für das Kerngeschäft zu ermöglichen, so Biedermann.
Die drei grossen G
Bossard setzte in seinem Referat deutlich andere Schwerpunkte als Biedermann und fand andere Lösungsvorschläge für die gegenwärtigen Herausforderungen der Schule. Im Lernen Sinn zu finden, das eigene Können zu zeigen und dazuzugehören, begann der ehemalige Rektor der PH Zug, seien für Schüler zentrale Aspekte. Elementar seien auch eine positive Lernatmosphäre und engagierte Lehrer mit Leidenschaft für die Welt, welche die pädagogische Freiheit und Verantwortung für das Lernen der Kinder übernehmen. Im Kern des staatlichen Bildungsauftrags stünde der pädagogische Dreiklang von Kopf-Herz-Hand mit den drei grossen G: Grundwissen, Grundhaltungen und Grundfertigkeiten.
Dabei bestehe ein enger Zusammenhang zwischen der Freiheit des Lehrers, seinem pädagogischen Kernauftrag nachzukommen, und seiner Berufszufriedenheit. Durch die ständig wachsenden Vorschriften und schriftlichen Vorgaben, wie z.B. mehrseitige Kriterienraster für Elterngespräche, reduziere sich die Freude am Beruf immens. Gute Pädagogik und Bürokratie, so Bossard deutlich, passten nicht zusammen.
Von Bürokratie befreien
Der ehemalige Rektor der PH Zug äusserte klar, woran die aktuelle Bildungsentwicklung leidet. Die Fächerfülle steige, die Regelungsdichte nehme zu, die Vorschriften intensivierten sich, die Strukturen würden enger, die Schuladministration wachse – und damit auch die Zahl der Akteure. Das schwäche letztlich den pädagogischen und menschlichen Spielraum des Lehrers. Deshalb sei es unbedingt nötig, inhaltlich zu reduzieren, strukturell zu vereinfachen und von unnötiger Bürokratie zu befreien. Das Kerngeschäft des Lehrers müsse wieder im Zentrum stehen.
Grundlagen lernen
Bildungsinhalte ohne Verfalldatum seien gefragt, führte Bossard weiter aus. Rechnen sowie Schreiben, Lesen und Sprechen in der Primärsprache müssten zuerst erlernt werden. Zwei Fremdsprachen in der Primarschule zu lehren sei der falsche Weg. Bedenklich sei auch, dass das Fach Geschichte zum „Rumpffach“ verkommen sei. Es brauche ein historisches Bewusstsein und das Wissen um die eigene Herkunft, um die Weichen für die Zukunft zu stellen und verwurzelt zu sein. Das In-Beziehung-Setzen von Fremdem mit der eigenen Vergangenheit ermögliche eine zukunftsfähige Kooperation, so Bossard. Zudem verlören wir auch die Fähigkeit zur Gegenwärtigkeit, wenn das Leben zunehmend virtuell erlebt würde und nur noch von einer „vermittelten Gegenwart“ gesprochen werden könne.
Am Schüler orientieren
Bildung sei nur dann aktuell und schülergerecht, hob der ehemaliger Rektor der PH Zug hervor, wenn sie sich an den anthropologischen Konstanten und der besagten Dreiheit von Kopf-Herz-Hand orientiere. Es gehöre zum Wesen von Schule und Unterricht, sich an den menschlichen Bedürfnissen und der Entwicklung der Kinder auszurichten und nicht am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel. Daraus folge auch, dem Druck der IT-Branche zu widerstehen und vernünftig zu digitalisieren, ohne die Kraft des Analogen zu vergessen. „Denn“, so Bossard, „die entwicklungspsychologischen Komponenten ändern sich nicht!“ Bildung brauche Beziehung und sei an Menschen gebunden.
Er zeigte auch auf, dass die heutige Schule im Spannungsfeld von Innovation und Tradition steht. Der Angst vor dem Fertigen mit dem permanenten Umbau, so Bossard, stehe der Mut zu pädagogischen Konstanten gegenüber. Obwohl die pädagogische Empirie klar zeige, dass Lernen auf Wiederholung basiere, würde heute die Menge an Inhalten maximiert und das Üben und die Anwendung des Gelernten reduziert.
Die Schriftsteller Bichsel und Bärfuss sagen es deutlich
Bossard zeigte einen kurzen Videoausschnitt von Primarschülern, die in wenigen Sätzen vor der Kamera sagten, was sie sich von ihrer neuen Lehrerin wünschen. Sie soll lieb sein, Geburtstage feiern, mit ihnen singen und musizieren, ihnen helfen und auch sagen, dass sie ruhig sein sollen. In diesem Zusammenhang ging Bossard auch auf die berührenden Worte des Schriftstellers Peter Bichsel über seinen Lehrer ein. Bichsel habe seinen Lehrer geliebt, weil er ihn zum selbst Denken angeregt und selbst unter seinen vielen Rechtschreibfehlern erkannt habe, „dass ich gute Aufsätze schreibe“. Und weil der Lehrer ihn von sich selbst überzeugt habe. Zutrauen und ermutigen, an sich selbst zu glauben, das sei die Stärke dieses Lehrers gewesen.
Neben Bichsel bezieht sich der ehemalige Rektor der PH Zug auf Lukas Bärfuss. „Was ich nötig hatte, das waren Lehrer“, zitiert Bossard den Schweizer Schriftsteller. Er, Bärfuss, wisse nicht, was aus ihm geworden wäre, wenn seine Lehrer nicht ihre Leidenschaft, Angst und Staunen mit ihm geteilt hätten.
Worauf es letztlich ankommt
In seinen Ausführungen verdeutlichte Bossard, wie wichtig die Beziehung zwischen Lehrer und Schüler als Basis des Dialogs, der Lehrens und Lernens ist. Es gehe nicht um Lehrpläne, Systeme oder Evaluation. Vielmehr gehe es um Bildung, Bindung, Zuversicht und Hoffnung als elementare Grundpfeiler einer erfolgreichen Schule und eines erfolgreichen Lernens. Schülerzentrierte und leidenschaftliche Lehrer mit einer hohen menschlichen Verantwortung für das Lernen der Kinder seien unentbehrlich.
Denn am Menschen werde der Mensch zum Menschen, so Bossard. Oder – um es mit dem Pädagogen und ehemaligen Professor der Universität Bern Hans Aebli zu sagen: „Wo eine gute Lehrperson in Freiheit und Verantwortung wirkt, da wird die Welt ein bisschen besser.“
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/welche-schule-brauchen-wir/

Immer mehr Mädchen und junge Frauen unterziehen sich in der Schweiz einer operativen Geschlechtsumwandlung. Ihre Zahl hat sich in den letzten fünf Jahren verdreifacht. Kinder- und Jugendärzte schlagen Alarm: Die Eingriffe werden vermehrt ohne fundierte psychologische Untersuchungen allein aufgrund des aktuell empfundenen Wunschs der Kinder und Jugendlichen nach einer Geschlechtsänderung vorgenommen. Die EVP will in einem Vorstoss wissenschaftlich fundierte medizinisch-ethische Richtlinien fordern für die Diagnose und Behandlung von Menschen, die sich ihrem bei Geburt festgestellten Geschlecht nicht zugehörig fühlen (sexuelle Inkongruenz).
2022 unterzogen sich in der Schweiz rund 500 Personen einer geschlechtsumwandelnden Operation. Mehr als zwei Drittel davon waren Frauen und Mädchen. 54 Prozent der Mädchen und jungen Frauen waren zwischen 15 und 24 Jahren. Ihre Zahl hat sich in den letzten 5 Jahren verdreifacht. Allein zwischen 2018 und 2021 wurden 10 Mädchen zwischen 10 und 14 Jahren die Brüste irreversibel amputiert. Die meisten Eingriffe erfolgten offenbar ohne medizinisch vorliegende Gründe (Indikation).
Schneller Zugang zu chirurgischen Eingriffen
Bei diesem sogenannten „affirmativen“ Ansatz liegt der Schwerpunkt auf der Selbstwahrnehmung der Kinder und Jugendlichen. Diese erklären lediglich ihren aktuell wahrgenommenen Wunsch nach einer Änderung ihres Geschlechts, dieser wird nicht hinterfragt: Ohne weitere psychologische Abklärungen soll ihnen möglichst schnell der Zugang zu medizinischen Behandlungsmethoden ermöglicht werden – von Hormontherapien bis Brustamputation und weiteren chirurgischen Eingriffen zur Geschlechtsumwandlung.
Gefahr der sozialen Ansteckung
Dabei warnen Experten davor, dass sich Mädchen in diesem Alter mitten in der Identitätsfindung befinden, psychisch oft belastet sind und sich stark an Gleichaltrigen orientieren. Die deutlich ansteigende Nachfrage nach Geschlechtsumwandlung in dieser Altersgruppe hängt ihrer Ansicht nach deshalb auch mit „sozialer Ansteckung“ zusammen.
Laut dem Vorstoss des EVP-Nationalrats Marc Jost, BE, soll der Bundesrat rasch dafür sorgen, dass die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) wissenschaftlich fundierte medizinisch-ethische Richtlinien für die Diagnose und Behandlung von sexueller Inkongruenz und Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 25 Jahren erarbeitet. Dabei soll diese das Vorsorgeprinzip sowie die neuesten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen sowie Betroffenenorganisationen und Angehörige miteinbeziehen. Jost will den Vorstoss noch im Verlauf der Wintersession einreichen.
Im Ausland für Minderjährige erheblich eingeschränkt
Der affirmative Ansatz basiert auf Empfehlungen der World Association of Transgender Health Professionals (WPATH). Diese sind stark umstritten, werden als zu wenig wissenschaftlich und einseitig ideologisiert kritisiert und immer mehr in Frage gestellt. Seit 2020 werden die Risiken dieser medizinischen Behandlungen zunehmend anerkannt und führen zunehmend zu einer Neubetrachtung der Problematik. So haben die zuständigen medizinischen Instanzen in Finnland (2020), Schweden (2022), England (2022), Norwegen (2023) und Dänemark (2023) den Zugang zu Hormonbehandlungen oder chirurgischen Eingriffen für Minderjährige und junge Erwachsene erheblich eingeschränkt.
Quelle: Medienmitteilung der EVP

Die Vereinigung Aletheia hat zusammen mit der EDU Schweiz eine Flugblatt-Aktion lanciert. Diese soll die Bevölkerung über die Folgen der beabsichtigten WHO-Verträge aufklären.
Wie die Stiftung Zukunft CH bereits in verschiedenen Artikeln, Vorträgen, Interviews und der aktuellen Stellungnahme an den Ständerat darlegte, bringen die von der WHO geplanten Verträge (neuer Pandemievertrag und die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften) eine gravierende Gefahr für die Souveränität der Schweiz, die Freiheit der Menschen und die Schweizer Verfassung mit sich.
Die bis anhin kaum vorhandene Berichterstattung in den Medien und die fehlende Aufklärung durch die Politik verunmöglichen eine breite Diskussion in der Bevölkerung zu diesen Verträgen. Dadurch wird ein Meinungsbildungsprozess verhindert, was in Anbetracht der knappen Zeit bis zur Verabschiedung der Verträge im Mai 2024 an der Weltgesundheitsversammlung umso schwerer ins Gewicht fällt.
Dieser unbefriedigenden Situation wollen Aletheia und die EDU Schweiz mit ihrem aktuell herausgegebenen Flyer entgegenwirken und Aufklärungsarbeit leisten. Der Flyer soll die Bevölkerung über diese Verträge informieren. Interessenten können die Aktion unterstützen und so zur weiteren Verbreitung dieses Flyers beitragen.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/flyer-zur-aufklaerung-ueber-who/

Im Alter von elf Jahren durfte ich zum ersten Mal in einer Frühmesse ministrieren. Über die Jahre durchlief ich die verschiedenen Funktionen und Aufgaben eines Ministranten. Diese Stufen der Entwicklung im Voranschreiten im Dienste Jesu Christi am Altar hätte ich nie ohne die tatkräftige Unterstützung unseres damaligen Priesters erreicht. Wesentlich prägte mich auch unser damaliger Ministrantenleiter, mit dem ich zwar wenig Kontakt hatte, der jedoch auf mich eine grosse Vorbildfunktion ausübte durch sein Wesen, seine Glaubensausstrahlung und sein ganzes Auftreten.
Von Ralph Studer
Nach und nach gewann ich grössere Sicherheit in den verschiedenen Aufgaben am Altar und in der Sakristei und verspürte eine zunehmende Begeisterung, als Ministrant einen kleinen Beitrag in der heiligen Messe, dem grössten Geheimnis unseres katholischen Glaubens, erbringen zu dürfen. Diese Zeit hinterliess ihre persönliche Prägung in meinem damaligen Leben als Jugendlicher und später junger Erwachsener und fand auch ihren Niederschlag im Glaubensleben, im Erkennen und in der Liebe zum wahren heiligen Messopfer und zur Gegenwart Christi im heiligsten Altarssakrament.
Routine schleicht sich ein
Während die ersten Jahre von Freude auf den sonntäglichen Altardienst geprägt waren, flaute diese Flamme bald ab und vom grossen Herzensfeuer blieb eine Glut zurück, die stetig nachliess. Was war geschehen? Gleichgültigkeit, Routine und Unlust schlichen sich ein, bis der Dienst am Alter zur Bürde wurde. Die Glut erkaltet. Ich ging noch zum Ministrieren, weil es halt Pflicht war und ich meiner Mutter keine Sorgen bereiten wollte. Innerlich blieb ich jedoch kalt.
Ganz nahe am Altar
Ich befürchte, dass einigen Ministranten dieser Werdegang vom eifrigen und gottbegeisterten Messdiener zum routinemässigen Ministranten nicht unbekannt ist. Man verliert das Bewusstsein der grossen Aufgabe, der grossen Gnade, Diener am Altare des Herrn sein zu dürfen. Gott so nahe zu sein, wie es ausser dem Priester, dem Stellvertreter Christi auf Erden, niemand der Gläubigen je sein wird.
Wem ist es gegeben, sämtliche Handlungen des Priesters nur einen Handgriff weit zu sehen, dem Priester beim Vollzug der heiligen Wandlung, sein Gewand zu halten und der Transsubstantiation (= Verwandlung) von Brot und Weit in den Leib und das Blut unseren gekreuzigten Herrn Jesus Christi in unmittelbarer Distanz beizuwohnen? Dem Ministrant und nur ihm und doch bleibt dies auch dem Ministranten ohne grossen Verdienst, wenn er nicht vom Feuer des Glaubens, vom Eifer der Liebe und der Nachfolge Christi entflammt und dieser Dienst für ihn zur blossen Routine wird.
Stützen und Vorbilder auf dem Weg
Der Ministrant, ein verlorenes Potenzial für Gott, Kirche und Gesellschaft, wenn er lau und gleichgültig seinen Dienst verrichtet und diesen im besten Fall noch als gute katholische Tradition ansieht. Wer kann einer solchen Entwicklung vorbeugen bzw. wer kann, wenn eine solche Entwicklung eingetreten ist, auf den jungen Ministranten einwirken und den früheren Eifer und die Flamme für den Altardienst in ihm wieder neu entfachen?
Ein glaubenseifriger Priester, dessen Glaube für die Ministranten förmlich greifbar ist, ein ermutigender Priester, dessen Liebe sie spüren und dessen Herzensanliegen die jungen Seelen sind, der die Ministranten mit Freude im Glauben unterweist, der sie unterstützt, wenn sie Rat und Halt benötigen. Im katholischen Glauben fest verankerte Eltern, die den jungen Ministranten die Liebe zum heiligen Messopfer, zum Dienst am Altare von Kindesbeinen einpflanzen, dass ein starker Baum mit tiefen Glaubenswurzeln entstehen und wachsen kann; dass der Ministrant vom katholischen Geist beseelt, stark und mutig den eingeschlagenen Weg weitergeht und sein Altardienst in seinem täglichen Leben sichtbar wird. Ein überzeugter und eifriger Ministrantenleiter, der sich der jungen Ministranten annimmt und sie für das Messdienen begeistern kann, der auch soziale Anlässe in unbeschwerter und fröhlicher Umgebung mit ihnen unternimmt, sei es in Form von Wanderungen oder Ausflügen usw. So können Bande der Freundschaft und des Miteinanders unter den Ministranten keimen und wachsen.
Die grosse Dimension sehen
Gehen wir einen Schritt weiter. Die Dimension des Ministranten geht weit über seine Ministrantenzeit hinaus. Der Ministrant, ein „Auserwählter“ am Altare, der Gott und den heiligsten Handlungen so nahe sein darf und über den – wie ein Priester einmal in Exerzitien sagte – der Himmel Ströme von unendlichen Gnaden herniederfliessen lässt, wenn er während der hl. Wandlung das Messgewand des Priesters hält. Wenn der junge Ministrant mit diesen Gnaden mitwirkt, was könnte er Grosses bewirken.
Der junge Ministrant wird erwachsen: Welchen Weg wählt er? Den Weg des glaubenseifrigen, aus dem katholischen Glauben lebenden Priesters, der seine Gemeinde aus seiner Liebe zum hl. Messopfers leitet, dessen Erinnerung tief in seiner Zeit als junger Altardiener wurzelt und der nun das Empfangene an seine ihm anvertrauten jungen Messdiener weitergibt. Den Weg eines Familienvaters, der seine religiösen Überzeugungen in seine Familie hineinträgt und dessen Glaube aus seinen Kinder- und Jugendtagen als Messdiener in den Herzen seiner Kinder weiterlebt. Ein Familienvater, der mit felsenfester Entschlossenheit und Gradlinigkeit sich für Gott und Kirche einsetzt und in den stürmischen Zeiten von heute mit Herzblut den katholischen Glauben verteidigt, indem er seine Kraft aus dem heiligen Messopfer schöpft.
Welchen Weg wähle ich?
Der junge Ministrant kann aber auch den lauen, bequemen Weg eines „Mainstream-Katholiken“ beschreiten, der sich der Welt anpasst und höchstens noch aus Tradition die sonntägliche Messe besucht. Oder er distanziert sich mehr und mehr von der katholischen Kirche und gibt den Glauben, der ihn nur noch wie ein fremder Schatten begleitet, letztlich ganz auf.
Hält man sich diese Dimension vor Augen, so hat der Ministrant eine grosse Aufgabe. Und dies nicht nur bei seiner Verrichtung des heiligen Dienstes am Altare Gottes, sondern er hat es in den Händen mit Gottes Gnaden aus dem Altardienst mitzuwirken und so Grosses in diesem Leben im Dienst für Gott, Kirche, Gesellschaft und Familie zu tun. Dabei braucht er unsere tatkräftige Unterstützung, unsere Ermutigung und vor allem auch unser Gebet.

Die Interpellation 23.4208 von Ständerätin Esther Friedli fordert vom Bundesrat mehr Information und Transparenz zum geplanten WHO-Pandemievertrag.
Die Stiftung Zukunft CH unterstützt in ihrer Stellungnahme an den Ständerat die Interpellation und deren Stossrichtung. Dies insbesondere, weil die geplanten WHO-Verträge (neuer Pandemievertrag und Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften) gravierende Folgen für die Souveränität der Schweiz, die Freiheit der Menschen und die Schweizer Verfassung mit sich bringen.
Es ist zentral, dass der Bundesrat hier mehr Transparenz und Klarheit schafft, und zwar sowohl dem Parlament als auch der Bevölkerung gegenüber. Die bis anhin kaum vorhandene Berichterstattung in den Medien und die fehlende Aufklärung durch die Politik verunmöglichen eine breite Diskussion im Parlament und in der Bevölkerung zu diesen Verträgen. Dadurch wird ein Meinungsbildungsprozess verhindert, was in Anbetracht der knappen Zeit bis zur Verabschiedung der Verträge im Mai 2024 an der Weltgesundheitsversammlung umso schwerer ins Gewicht fällt.
Bedenklich sind zudem die teils widersprüchlichen Aussagen von Diplomatin Nora Kronig, die für die Schweiz bei der WHO verhandelt, und auch die Antworten in den bundesrätlichen Stellungnahmen werfen Fragen auf.
Nachfolgend ein Auszug aus der Stellungnahme von Zukunft CH:
„Entgegen den Aussagen im NZZ-Interview mit Nora Kronig und der Stellungnahme des Bundesrats vom 22. November 2023 auf die vorliegende Interpellation wirken sich diese Verträge massgeblich auf die Souveränität der Schweiz aus, v.a. auf die nationale Gesundheitspolitik und die im Pandemiefall zu treffenden Massnahmen. Dies zeigt sich insbesondere daran, dass die WHO-Empfehlungen künftig nicht mehr blossen Empfehlungscharakter haben, sondern für alle Mitgliedstaaten verbindlich werden sollen. So ist es auch möglich, dass die WHO ein globales Impfzertifikat entwickelt, wie selbst Kronig im besagten NZZ-Interview äusserte.
Dieser in den Verträgen vorgesehene Macht- und Kompetenzausbau zu Gunsten einer einzigen Person, nämlich des WHO-Generaldirektors, ist umso gravierender, als dieser keiner unabhängigen Kontrollinstanz untersteht und weder rechenschaftspflichtig noch verantwortlich ist. So kann weder ein vom Generaldirektor ausgerufener internationaler Gesundheitsnotstand bzw. eine Pandemie noch die Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit der angeordneten Massnahmen durch eine unabhängige Kontrollstelle überprüft werden. (…) Von „Checks and Balances“ kann keine Rede sein. Eine solche Machtkonzentration und Selbstermächtigung widerspricht einer freiheitlich-demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung und ist für die Schweiz unannehmbar.
Diese Machtfülle ohne Korrektur und Kontrolle und ohne demokratische Legitimation gefährdet zudem die staatliche Souveränität, die Freiheitsrechte der Bürger und die Schweizer Verfassung. Die WHO verlangt in den beiden Verträgen einen Führungsanspruch bei allen Gesundheitsmassnahmen, sobald es sich – nach Sicht WHO – um einen internationalen Gesundheitsnotstand handelt bzw. sich die WHO auf eine Pandemieprävention, -vorbereitung und -reaktion bezieht. So wird es der Schweiz verunmöglicht, selbstständig Lösungen zu prüfen und diese umzusetzen, wenn die WHO andere Massnahmen anordnet. Angesichts dieses Zuwachses an Macht ist die Aussage Kronigs im NZZ-Interview im Dezember 2023, wonach die WHO „keine übergeordneten Kompetenzen erhalten“ soll, nicht nachvollziehbar.
Zudem ist es angesichts der aufgezeigten Gefahren für die Schweiz und die Bevölkerung unverständlich, wenn Kronig die Anpassungen der IGV als „eher geringfügig“ und von „technischer Natur“ bezeichnet und es hierfür nach ihrer Sicht nicht unbedingt einen Parlamentsbeschluss brauche. Dem ist klar zu widersprechen. Diese Verträge mit ihren gravierenden Auswirkungen verlangen zwingend einen Parlamentsbeschluss bzw. ein obligatorisches Referendum (Volk und Stände).“
Lesen Sie die gesamte Stellungnahme von Zukunft CH hier:
Stellungnahme zum WHO-Pandemievertrag
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/who-mehr-information-und-transparenz-gefordert/

Die deutsche Zeitung „Tagesspiegel“ hört in der Druckausgabe mit der Gender-Sprache auf. Grund hierfür sind nach Medienberichten, dass die Gender-Sprache einer der Hauptgründe für Beschwerden und Abo-Kündigungen bei dem Berliner Blatt ist.
Die Ankündigung der Tageszeitung überrascht, nachdem sich die Redaktion des „Tagesspiegels“ vor zwei Jahren eine gendergerechte Sprache verpasst hat. Nun hätten die Journalisten des „Tagesspiegel“ ein Rundschreiben erhalten, dass sie in ihren Texten nicht mehr gendern sollen, berichtet beispielsweise „20 Minuten“ vom 28. November 2023.
Der Entscheid deckt sich auch mit den aktuellen Umfrageergebnissen: In einer INSA-Erhebung im Auftrag der „BILD“-Zeitung sprachen sich im Juni 2023 deutliche 52 Prozent gegen die Gendersprache aus, nur 18 Prozent wollten an dieser festhalten. Ein ähnliches Ergebnis ergab auch eine im Auftrag des deutschen Fernsehens „ZDF“ im Juli 2023: 71 Prozent der Befragten lehnten das Gendersternchen und die Sprechpausen in den Medien ab, nur 25 Prozent waren dafür.
Beklagt wird von den Lesern auch die fehlende Klarheit der Gender-Sprache. Dieser Entscheid des „Tagesspiegels“ führt dazu, dass – abgesehen von wenigen Ausnahmen – die Gender-Sprache der Vergangenheit angehört. Künftig soll beispielsweise statt „Politiker*innen“ wieder der Begriff „Politiker“ verwendet werden. Das generische Maskulinum kehrt somit zurück und bringt wieder Klarheit und Prägnanz in die deutsche Sprache. Man darf gespannt abwarten, ob angesichts der klaren Umfrageergebnisse gegen die Verwendung der Gender-Sprache weitere Redaktionen dem „Tagesspiegel“ folgen werden.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/abo-kuendigungen-tagesspiegel-kehrt-gender-sprache-den-ruecken/

Nach Annahme in der nationalrätlichen und Ablehnung in der ständerätlichen Rechtskommission befasste sich der Nationalrat kürzlich mit der parlamentarischen Initiative (21.513 und weitere gleichlautende Vorstösse) „Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts müssen strafbar werden“. Diese wurde von NR Min Li Marti (SP) am 13. Dezember 2021 eingereicht. Mit 123 zu 65 Stimmen nahm der Nationalrat diesen Vorstoss an. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.
Wie bereits in den Stellungnahmen an die beiden parlamentarischen Rechtskommissionen (Zukunft CH berichtete bereits früher über dieses politische Geschäft) sprach sich Zukunft CH im Vorfeld zur Debatte im Nationalrat mit einer weiteren Stellungnahme erneut klar gegen diese Initiative aus.
Darin zeigt Zukunft CH auf, dass das Parlament im Jahr 2018 zu Recht entschieden hat, auf die Aufnahme des Begriffs „Geschlecht“ in Art. 261bis StGB zu verzichten. Seither sind keine Veränderungen eingetreten, die diesen Entscheid in Frage stellen. Vielmehr zeigen die vorliegenden Ausführungen, dass diese parlamentarische Initiative die falsche Richtung einschlägt. Sie gefährdet grundlegende, von der Verfassung geschützte Freiheitsrechte (insbesondere die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit), hebelt die Elternrechte aus und geht in wesentlichen Teilen zu Lasten unserer Kinder.
Lesen Sie die gesamte Stellungnahme von Zukunft CH hier:
Zukunft CH Stellungnahme Parlamentarische Initiative
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/freiheitsrechte-durch-entscheid-des-nationalrats-gefaehrdet/

Nach dem Riesenerfolg in den USA läuft „Sound of Freedom“ mittlerweile auch in Europa. Im Zentrum des Dramas stehen der Handel und die sexuelle Ausbeutung von Kindern. Dem Film ist es gelungen, dass sich ein breites Publikum mit diesem ernsten Thema befasst. Doch das passt längst nicht allen.
Von Ralph Studer
„Sound of Freedom“ ist einer der meistdiskutierten und erfolgreichsten Filme des Jahres 2023. „Kinderhandel ist ein globales Problem, und wir hoffen, dass wir auf der unglaublichen Dynamik hier in den USA aufbauen und die starke Botschaft des Films weltweit verbreiten können“, erklärte Jared Geesey von Angel Studios, Filmvertriebsstudio von „Sound of Freedom“, im Juli 2023.
Dass dieser Film überhaupt produziert wurde und den Weg in die Kinos fand, grenzt an ein Wunder. Zunächst scheiterte es an der Finanzierung und der Suche nach einem Filmvertrieb. Hollywood winkte ab. Dann kam die Wende. Angel Studios brachte fünf Millionen US-Dollar per Crowdfunding auf, um den Film zu vertreiben, nachdem 20th Century Fox die Rechte an dem Film 2019 an die Walt Disney Company verkauft hatte. Disney legte den Film auf Eis. Der Executive-Produzent des Films und mexikanische Präsidentschaftskandidat, Eduardo Verástegui, schaffte es, die Rechte zurückzubekommen, um den Film schliesslich in diesem Jahr zu veröffentlichen, obwohl die Produktion des Films bereits 2018 abgeschlossen worden war.
Zum Film
„Sound of Freedom“ ist ein spannender Actionfilm zu einem Thema von trauriger Aktualität: Es geht um Kinderhandel in Amerika. Der Film basiert auf der wahren Geschichte des Ex-Spezialagenten der US-Heimatschutzbehörde Timothy (Tim) Ballard, der sich auf Fälle von Pädophilie und Kinderhandel spezialisiert hat und entführte Kinder aus den Fängen von Menschenhändlern rettet. Ballard ist auch der Gründer der gemeinnützigen Organisation „Operation: Underground Railroad“, die sich für die Rettung von Kindern aus dem Sexhandel einsetzt.
Der Film hat sich zu einem stillen Hit entwickelt, der mit wenig Marketing an die Spitze der Kinokassen gelangt ist. Bereits am ersten Kinotag in den USA am 4. Juli, dem amerikanischen Unabhängigkeitstag, spielte der Film seine Produktionskosten von 14,2 Millionen US-Dollar wieder ein. Im Laufe des US-Kinosommers avancierte er wider alle Erwartungen zum Überraschungshit.
Ballard wird auf eigenen Wunsch hin vom bekannten Schauspieler Jim Caviezel gespielt, der in Mel Gibsons „Die Passion Christi“ Jesus dargestellt hatte. Der Film ist eine emotionalisierende Reise, die dem Zuschauer die Augen öffnet und einen unauslöschlichen Eindruck hinterlässt. „Sound of Freedom“ ist ein Zeugnis für die unerschütterliche Entschlossenheit und den Mut, den Stimmlosen Gerechtigkeit zu verschaffen und ihre Würde zu verteidigen. Denn „Gottes Kinder“, so der Hauptdarsteller Caviezel, „stehen nicht zum Verkauf!“
Moderne Sklaverei
Zunehmend wird Menschenhandel als moderne Sklaverei betrachtet und umfasst eine Vielzahl von Verbrechen: sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit, häusliche Knechtschaft, Schuldknechtschaft, Organentnahme, Zwangsbettelei, Rekrutierung von Kindersoldaten oder Zwangsehe. Menschenhandel ist ein Geschäft, das jährlich zwischen 120 und 150 Milliarden Dollar einbringt und das weder moralische noch geographische Grenzen kennt. Er übertrifft, so Sarah Kunz von Hoyningen-Huene, Staatsanwältin im Kanton Thurgau, sogar den Umsatz im Bereich von Waffen und Drogen. UNICEF hat die Zahl der entführten Kinder bereits 2002 mit 1,2 Millionen pro Jahr beziffert und schreibt auf ihrer Website, „dass zwischen 2012 und 2014 mehr als 60’000 Fälle von Kinderhandel in mehr als 100 Ländern aufgedeckt wurden; die tatsächliche Zahl der Opfer dürfte jedoch deutlich höher sein.“
Vor allem die USA zeigen die wachsende Tragödie des Menschenhandels: „Die Vereinigten Staaten stehen“, so Ballard unlängst in einem Interview, „an dritter Stelle der Zielländer für Menschenhandel, an erster Stelle für den Konsum von Kindervergewaltigungsvideos. Und wir nähern uns jetzt der Nummer eins bei der Produktion von Material zur Ausbeutung von Kindern.“
Doch auch die Zahlen in Europa sprechen Bände. Die deutsche polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2021 berichtet davon, dass sich die Fälle von Kinderpornografie auf 39’000 Fälle mehr als verdoppelt hätten (+ 108,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Hinter jedem Fall steht ein sexuell missbrauchtes Kind, das ein Leben lang mit den gravierenden Folgen zu kämpfen haben wird. Die Dunkelziffer dürfte auch hier weitaus höher sein.
„Was kann ich tun?“
Die Filmemacher wollen mit „Sound of Freedom“ die Menschen wachrütteln. Sie wollen Alarm schlagen und auf die verborgenen Verbrechen an Kindern aufmerksam machen. „Für mich ist Kindesmissbrauch ein Problem“, betont der Regisseur Alejandro Monteverde, „das nicht nur ein Problem eines Landes oder eines bestimmten Zeitalters ist. Es ist eine Situation, gegen die wir alle etwas unternehmen müssen“. So sieht es auch der Produzent Verástegui: „Ich hoffe“, so Verástegui, „dass sich die Menschen, wenn sie den Film sehen, fragen werden, was ich mich vor acht Jahren gefragt habe: Was kann ich tun? (…) Ich würde nicht erwarten, dass mir jemand sagt, was ich tun soll. Das ist eine Sache zwischen Ihnen und Gott. Fragen Sie Gott, was Sie tun können, und er wird Ihnen antworten.“
Verantwortung der Filmemacher
Bereits 1919 hatte der russische Revolutionär Lenin die Filmindustrie verstaatlicht, nachdem er die Massenwirksamkeit des Mediums Film erkannt hatte. Während die Kommunisten Filme für ihre revolutionären Ideen missbrauchten, will Verástegui mit Hilfe von Filmen wie „Sound of Freedom“ positive Akzente in der Gesellschaft setzen: „Wir [die Filmemacher] übernehmen die Verantwortung, weil wir wissen, dass alles, was wir tun, ob es uns gefällt oder nicht, einen Einfluss auf die Denkweise der Menschen haben wird, im Guten wie im Schlechten. Es ist sehr wichtig für uns, uns an Projekten zu beteiligen, die dem Publikum helfen, mehr zu lieben, mehr zu verzeihen, sich weniger zu beschweren, die beste Version von sich selbst zu werden, ihr volles Potenzial zu erreichen, um diese Welt zu einem besseren Ort zu machen.“
Wenn gute Menschen schweigen…
Verástegui ist ein Mann, der Klartext spricht und die Dinge beim Namen nennt. Wenn gute Menschen schweigen, triumphiert das Böse, sagt Verástegui überzeugt. „Als ich hörte“, führt er weiter aus, „was sie diesen Kindern antun, war es für mich kein Projekt mehr, sondern ein Aufruf. Wenn man einem Ruf folgt, darf man nicht zögern. Ein Ruf ist etwas, das grösser ist als man selbst, man muss ihm folgen, egal, welche Konsequenzen das hat.“ Besonders beeindruckend ist das, wenn man weiss, dass viele seiner Freunde ihn gewarnt hatten, dass ein Film über dieses Thema „sehr gefährlich“ sei.
Doch durch diese Warnungen lässt sich Verástegui nicht entmutigen. Er will die Kultur positiv verändern: „Ich glaube, dass diese weltweite Bewusstseinsbewegung, die der Film auslöst, sehr viel Gutes bewirken wird. Sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Ich möchte, dass sie auch den Schwächsten hilft, denjenigen, die keine Stimme haben und sich nicht wehren können.“
Licht ins Dunkel
Gerade in diesem Punkt setzt „Sound of Freedom“ ein starkes Zeichen und dies trotz heftigem Gegenwind. Am Ende des Films bemerkt der Hauptdarsteller Caviezel in einer separaten Botschaft, dass dieser Film „bis jetzt nicht veröffentlicht wurde, da ihm alle möglichen Hindernisse in den Weg gelegt wurden.“ Die Wahrheit passt eben nicht allen. Und dabei bringt „Sound of Freedom“ gerade das Entscheidende, was dieses traurige Thema unbedingt braucht: Licht in die dunkle Realität des Menschen- und Kinderhandels.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/sound-of-freedom-ein-film-den-man-verhindern-wollte/

Bislang kaum diskutiert, interessieren sich die Bürger zunehmend für die beiden geplanten WHO-Verträge. Und dies zu Recht. Führen diese Verträge zu einer notwendigen Stärkung der WHO oder sind sie vielmehr eine Gefahr für die Souveränität der Schweiz und die Freiheit der Bürger?
In den europäischen Staaten sind Freiheit und Demokratie seit langem tief verankert. Sie erscheinen uns gegeben und unumstritten. Diese Überzeugung herrscht auch in der Mehrheit der Schweizer Bevölkerung. Doch ist dem auch weiterhin so?
Am 12. September 2023 feierte die Schweiz das 175-jährige Jubiläum ihrer Bundesverfassung, deren Tragweite und Wichtigkeit nicht hoch genug einzuschätzen ist. Denn schliesslich stellt die Bundesverfassung die Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens dar. Sie konkretisiert und stärkt Demokratie und Rechtsstaat und gewährleistet die Freiheit der Bürger. Wird diese verletzt oder sogar ausgehebelt, wanken diese Pfeiler, auf der die Schweiz erbaut ist.
Diese angesprochenen Punkte interessieren besonders im Zusammenhang mit den aktuell verhandelten WHO-Verträgen: Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften und der neue Pandemievertrag. Insbesondere folgende Fragen stellen sich:
Verschieben sich die Kompetenzen künftig im Gesundheitsbereich von den Mitgliedstaaten auf die WHO und deren Generaldirektor?
Sind die „Empfehlungen“ der WHO verbindlich?
Soll die WHO in Zukunft allein internationale Notlagen und Pandemien ausrufen und Massnahmen wie Lockdowns und Schulschliessungen verhängen können?
Welche Folgen bringen die Verträge für die Freiheitsrechte und das föderalistische System der Schweiz?
Wie steht es um die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit?
Was verstehen die Verträge unter der „Bekämpfung von falschen Informationen“?
Werden Demokratie und Rechtsstaat, insbesondere die Gewaltenteilung, geschützt?
Bestehen Kontrollinstanzen bei Entscheiden des WHO-Generaldirektors und ist dieser rechenschaftspflichtig?
Wie steht es um die Mitspracherechte der Bürger?
Was bedeutet der „One-Health-Ansatz“ des Pandemievertrags für die WHO-Mitgliedstaaten und deren Bürger?
Droht ein globales Impfzertifikat?
Wie steht es um die Glaubwürdigkeit der WHO?
Wie soll sich die Schweiz zu diesen Verträgen positionieren?
Auf diese und weitere Fragen geht Ralph Studer, Jurist und Mitarbeiter von Zukunft CH, in seinem Referat „Gefährdet die WHO unsere Freiheit und Verfassung?“ ein, das im Rahmen der 175-Jahr-Feier der Schweizer Bundesverfassung in Weinfelden/TG gehalten wurde. Der Vortrag kann in folgendem Video angesehen werden:
Ralph Studer steht für weitere Vorträge zur Verfügung. Bei Interesse melden Sie sich bitte hier: Kontaktformular
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/die-bedeutung-der-geplanten-who-vertraege-fuer-die-schweiz/

Was macht einen guten Vater aus? Welche Rolle spielt er bei der Entwicklung seiner Kinder? Eine ganz besondere, hat Professorin Lieselotte Ahnert herausgefunden. Sie enthüllt in ihrem aktuellen Buch wesentliche und auch überraschende Erkenntnisse aus der internationalen Forschung, welche die bis anhin unterschätzte Bedeutung der Väter unterstreicht. Väter sind keinesfalls wichtiger als Mütter, aber ihre Wirkung auf die Kinder ist von unschätzbarem Wert.
Von Ralph Studer
Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr, sagt eine bekannte Volksweise. Und dies trifft den Kern. Die Vaterschaft gehört zu den herausforderndsten und zugleich aufregendsten Erfahrungen im Leben eines Mannes. Es gibt für einen Mann nichts Tiefergehendes und Lebensveränderndes, als Vater zu werden. Es erfüllt sein Leben mit tiefem Sinn. Und dieser Sinn erwächst in erster Linie aus dem Gefühl der Verantwortung, für dieses Kind da zu sein und für es zu sorgen.
Herausforderung in der Partnerschaft meistern
Auch wenn das Kind für die Eltern ein Geschenk und eine Bereicherung ist, bringt es vor allem in der ersten Zeit nach der Geburt einige Herausforderungen mit sich. Die gemeinsame Zeit in der Partnerschaft tritt in den Hintergrund. Das Neugeborene nimmt die ganze Fürsorge der Mutter in Anspruch.
Der US-amerikanische Psychologie und Paartherapeut John Gottman von der Universität Washington führte Studien bei Paaren durch, die ihr erstes Kind grosszogen. Dabei stellte sich heraus, dass die Mütter umso zufriedener mit ihrer Mutterrolle waren, je freundlicher und emotional zugewandter die Väter waren und je eindeutiger sie Verantwortung für die Familie übernahmen. Wenn etwa der Vater gleich nach der Arbeit das weinende Baby durch die Wohnung trug, Ruhe und Gelassenheit ausstrahlte, einen aufmunternden Kommentar machte, zum Scherzen aufgelegt war oder die erschöpfte Mutter liebevoll in den Arm nahm, dann trug das wesentlich zur Familienharmonie bei. Dadurch zeigten die Väter: Wir werden auch die grössten Hürden gemeinsam meistern. Aufschlussreich ist auch, dass die Fähigkeit, Konflikte anzusprechen und die Qualität ihrer Partnerschaft zu verbessern, massgeblich ist, ob ein Paar nach der Geburt des ersten Kindes enger zusammenrückt.
Vaterschaft als beglückende Erfahrung
Welche Bedürfnisse haben Väter? Eine selten gestellte, aber zentrale Frage. Gerade die Erfahrung mit eigenen Kindern, die bei den Vätern Zuneigung, grosse Freude und pures Vergnügen auslösen, stellt auch die emotionalen Bedürfnisse der Väter zufrieden. Das väterliche Glücksempfinden hat auch entscheidende Auswirkungen auf das Empfinden der Mutter und die Partnerschaft im Ganzen. „Je glücklicher sich ein Mann als Vater fühlte“, so die Psychologin Ahnert zur Forschung, „desto zufriedener war er auch mit der Partnerschaft.“ Und: „Ein glücklicher Vater übertrug seine Zufriedenheit ausserdem auf die Partnerin und stärkte damit die Zufriedenheit des Paares insgesamt.“ Umgekehrt konnten „keine gleichwertigen Effekte ausgemacht werden, die von einer glücklichen Mutter ausgegangen wären“, führt Ahnert weiter aus.
Wie Männer sich als Väter fühlen und dies erleben, ist somit eng mit der Qualität der Partnerschaft verknüpft. Ein Vater ist besonders von seinem Baby begeistert, wenn er auch von seiner Partnerin begeistert ist. Zugleich sind Freude und Zärtlichkeit, die er dem Kind gegenüber zeigt, auch ein Gewinn für die Mutter. Umgekehrt wirken sich Streit und Unzufriedenheit zwischen einem Paar weitaus negativer auf die väterliche Fürsorglichkeit aus als auf die mütterliche.
Untersucht wurde auch, wie sich Arbeit und Vaterschaft beeinflussen. Die Ergebnisse der Personal- und Organisationspsychologin Petra Klumb überraschten: Hatten sich die Vater-Kind-Aktivitäten am Abend positiv auf die väterliche Stimmung ausgewirkt, bestimmte die gute Laune der Väter auch den nächsten Arbeitstag. Dies wiederum wirkte sich positiv auf die sozialen Kontakte am Arbeitsplatz aus und auf das Entgegenkommen der Vorgesetzten auf die Bedürfnisse und Wünsche der gutgelaunten Väter im Vergleich zu den schlechtgelaunten. Überraschenderweise liess sich jedoch kein Effekt der väterlichen Stimmung bei der Arbeit auf die Stimmung in der Familie festmachen. Oder anders gesagt: Hatte der Arbeitstag die väterliche Stimmung getrübt, wurde die schlechte Stimmung des Vaters in der Familie ausgeblendet.
Die Haltung entscheidet
Kann eine Teilnahme an Säuglingspflegekursen wirksam zu einer „besseren Vaterschaft“ beitragen? Väter, die solche Kurse besucht hatten, zeigten sich anfänglich gewandter im Umgang mit ihren Babys. Diese Vorteile waren jedoch nach einigen Wochen kaum mehr relevant. Es stellte sich heraus, dass die Väter der Kontrollgruppe (ohne Besuch solcher Kurse) inzwischen genauso gekonnt und entspannt mit ihren Babys umgingen. Was war entscheidend? Es waren letztlich die konkreten Erfahrungen mit dem Baby, die sie zu fähigen Vätern gemacht hatten.
Die Forschung interessierte sich auch, wie sich väterliches Engagement auf Mutter und Kind auswirkt. Im Bereich des Stillens zeigten sich überraschende Ergebnisse: War seine Haltung zum Stillen positiv und seine Unterstützung vorhanden, war es mehr als 20-mal wahrscheinlicher, dass ein Baby auch nach dem vierten Monat weiter gestillt wurde, verglichen mit einem Baby, dessen Vater das Stillen abgelehnt und Mutter und Kind kaum unterstützt hatte. Diese Erkenntnis ist umso wichtiger, wenn man sich der Bedeutung der Muttermilch für das Kind bewusst ist: Sie schützt u.a. vor Magen-Darm-Infektionen und stärkt insgesamt das Immunsystem des Babys.
Fünf Grundkompetenzen für Väter
Die Forschungsarbeiten der US-amerikanischen Familientherapeuten Carolyn und Philip Cowan zeigten, wie praktischer Umgang mit dem Kind bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten der Väter in einem „Learning-by-Doing-Prozess“ förderten. Dies wiederum begünstigte, dass die Väter auch mit völlig neuartigen Situationen flexibel umgehen konnten wie z.B. mit plötzlichen Wutanfällen oder Trotzreaktionen des Kindes. Väter, die viel praktischen Umgang mit ihren Kindern hatten, hatten gelernt, geschickt und souverän auf derartige Situationen zu reagieren.
Was Männern in ihrer Rolle als Väter hilft, hat Heinz Walter, Psychologe und Erziehungswissenschaftler an der Universität Konstanz, aufgezeigt. Er konnte fünf Grundkompetenzen herausarbeiten, deren Erwerb oder Vorhandensein für Väter zentral sind:
- Geduld für das Kind aufbringen
- eine emotionale Beziehung zu ihm aufbauen und aufrechterhalten
- sich angemessen durchsetzen
- ausreichende Spielräume mit dem Kind aushandeln
- seine Entscheidungen unterstützen.
Verhalten der Mütter zentral
Beim Aufbau und der Festigung der väterlichen Kompetenzen spielt auch die Mutter eine wesentliche Rolle. Fehlende Wertschätzung und Ermutigung bzw. ambivalentes Verhalten seitens der Mütter haben nach den vorliegenden Studienergebnissen negative Folgen auf die Vaterkompetenzen: Wenn sich die Väter besonders gut um die Belange der Kinder kümmerten, fühlten sich manche Mütter in ihrer eigenen Rolle verunsichert. „Einerseits“, so Ahnert, „freuten sie sich über die väterliche Unterstützung, andererseits drängten sie die Partner gern zurück in die Arbeitswelt. Und wenn sich die Väter darauf einliessen, wurde ihnen dieser vermeintliche Rückzug prompt wieder zum Vorwurf gemacht.“ Aufgrund dieser Beobachtungen und Resultate scheint es, dass es den Vätern nicht immer einfach gemacht wird, ihre väterlichen Fähigkeiten zu erwerben. Hier würden Ermutigung und Unterstützung der Väter, vor allem durch die Mütter, viel Gutes bewirken.
Väter von unschätzbarem Wert
Väterforschung hat in Europa bis anhin kaum Beachtung gefunden. Der Mann als Vater führt eine Art Schattendasein. Liselotte Ahnert rückt die Väter und ihre Wichtigkeit wieder in den Fokus. Sie berichtet, dass Väter u.a. das aktive Sprechen und die Kommunikationsfähigkeit von Kindern fördern und ihnen helfen, ihre Gefühle zu regulieren, was wiederum die Kommunikationsfähigkeit schult. Im körperbetonten Spiel mit dem Vater lernen sie ihre eigene Körperlichkeit kennen und wie sie ihre Grenzen ausloten.
Es ist in jedem Fall wünschenswert, die Rolle des Vaters und seine Bedeutung für die Entwicklung seiner Kinder vertiefter zu erforschen. Denn die heutigen Väter wollen vermehrt Verantwortung für die Kinder übernehmen und deren Entwicklung fördern. Und hier bilden sie in ihrer Unterschiedlichkeit zu den Müttern eine ideale Ergänzung.
Ein Interview mit der Psychologin und Buchautorin Liselotte Ahnert finden Sie im aktuellen Magazin von Zukunft CH. Dieses können Sie gerne bestellen unter Tel. 052 268 65 00 oder unter Magazin – Stiftung Zukunft CH.
Buchtipp: Lieselotte Ahnert, „Auf die Väter kommt es an. Wie ihr Denken, Fühlen und Handeln unsere Kinder von Anfang an prägen“, 2023, Ullstein, im Buchhandel erhältlich
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/die-unterschaetzten-vaeter/

Die Mitgliederstaaten der WHO verhandeln gegenwärtig den sogenannten „Pandemievertrag“ und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Laut Ralph Studer, Jurist und Mitarbeiter von Zukunft CH, gefährden die Verträge die freiheitlich-demokratische Grundordnung und fundamentale Werte der Schweiz. In einem Interview auf „HOCH2 TV“ erklärt Studer, weshalb die Schweizer Bevölkerung jetzt zwingend über die geplanten Verträge informiert werden muss.
Die EDU Schweiz überreichte am Dienstag, den 21. November 2023, der Bundeskanzlei über 23’000 Unterschriften mit der Abgabe der Petition „Nein zur WHO-Diktatur!“ Bis anhin hatten die WHO-Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um auf Regeländerungen der WHO zu reagieren. Per 27. November 2023 soll diese Frist auf zehn Monate verkürzt werden. Um den Bundesrat aufzufordern, auf diese Fristverkürzung zu verzichten und den WHO-Pandemievertrag nicht zu unterschreiben, reichte die EDU-Delegation die Petition in Bern ein.
Dass dies dringend nötig ist, zeigt auch Zukunft CH schon seit längerem auf. Ralph Studer, Leiter des Bereichs Werte und Gesellschaft bei Zukunft CH, hat sich vertieft mit dem neuen Pandemievertrag und den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften befasst. Zu den Verträgen meint der Jurist im Interview mit HOCH2 TV: „Die WHO-Vertragsentwürfe bedrohen alles, wofür die Schweiz steht – die Souveränität unseres Landes, die Freiheit der Bürger und unsere Bundesverfassung.“ Es sei zentral, eine breite Aufklärungsarbeit zu leisten, damit in Politik, Medien und Bevölkerung über diese Verträge diskutiert und die Menschen informiert werden.
Die Bundesverfassung halte die Freiheit, die Souveränität und die Menschenrechte hoch, während die geplanten Verträge sich genau in die Gegenrichtung bewegten. Unter dem Stichwort „equity“ könnten die Staaten beispielsweise verpflichtet werden, ihre Bevölkerung mit einer für alle WHO-Mitgliedstaaten geltenden gleichen Quote zu impfen.
Würden diese Verträge, die bereits im Mai 2024 von der WHO verabschiedet werden sollen, für die Schweiz in Kraft treten, käme es laut Studer zu einer gefährlichen Machtkonzentration bei der WHO und deren Generaldirektor.
Hier geht’s zum Video-Interview mit Ralph Studer: Interview WHO-Verträge
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/jetzt-ueber-die-who-vertraege-informieren/

Vom 30. Oktober bis 1. November 2023 fand in London die erste weltweite Konferenz der „Alliance for Responsible Citizenship (ARC)“ statt. Diese versammelte bürgerlich-konservative und liberale Kräfte aus 73 Nationen und fünf Kontinenten. Ziel war es, Kräfte zu bündeln und eine hoffnungsvolle und starke Vision für die Zukunft zu entwickeln. Der Startschuss für einen kulturellen Wandel ist damit gefallen.
Von Ralph Studer
Die Gründer von ARC identifizieren den Verlust von Sinn, Ziel und Bestimmung als tieferliegende Ursache für die gegenwärtigen Krisen, Katastrophen und Konflikte. Bereits vor der Konferenz sagte der kanadische Intellektuelle Jordan Peterson, Hauptinitiant des Anlasses: „Wir von ARC glauben nicht, dass die Menschheit zwangsläufig und unausweichlich am Rande einer apokalyptischen Katastrophe steht. Wir glauben nicht, dass wir Wesen sind, die in erster Linie von Macht- und Herrschsucht getrieben werden. Wir betrachten uns und unsere Mitbürger nicht als zerstörerische Kräfte, die in einem entfremdeten Verhältnis zur unberührten und reinen Natur leben.“
Peterson zeigte auf, von welchem Menschenbild sich die Veranstalter von ARC leiten lassen: „Wir gehen davon aus, dass gläubige und entscheidungsfreudige Männer und Frauen, die nach dem Ebenbild Gottes geschaffen wurden, ihre Angelegenheiten mit Sorgfalt und Achtsamkeit regeln können, sodass alle Menschen davon profitieren können.“ Mit diesen Worten setzte er ein klares Signal gegen die „Dauerkrisen“, die unseren öffentlichen Diskurs bestimmen.
Was die Menschen verloren haben
Die Veranstalter der Konferenz waren sich einig, dass eine der Hauptursachen für den kulturellen und zivilisatorischen Niedergang im Verlust traditioneller Werte und der philosophischen Grundlagen der westlichen Zivilisation liegt. Gudrun Kugler, österreichische Parlamentsabgeordnete, verdeutlichte dies: „Unsere Gesellschaften haben das gemeinsame Menschenbild verloren, weshalb die gemeinsame Orientierung fehlt und es keine gemeinsame Bewegung nach vorne gibt.“ Papst Benedikt XVI. habe 2011 im deutschen Bundestag von der Ökologie des Menschen gesprochen: Der Mensch könne sich nicht aus seinem eigenen Willen heraus selbst erschaffen, sondern habe eine Natur, ein Wesen. Wenn wir das nicht ernst nähmen, würden wir unglücklich. Treffend bringt es Kugler auf den Punkt: „Der Materialismus hat sich selbst widerlegt: In einer Zeit, wo wir am meisten haben, sind wir am unglücklichsten. Gerade jetzt haben wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt verloren.“
„Wir diskutieren Randthemen“
Kritik an den deutschsprachigen Ländern äusserte Kugler in Bezug auf die debattierten Themen: „Wir diskutieren Randthemen, während uns auf die grossen Fragen auch nur Ansätze von Antworten fehlen. Da ist diese Konferenz einen grossen Schritt weiter.“ Der amerikanische Präsidentschaftskandidat Vivek Ramaswamy prangerte in seinem Referat einen „woken“ Kapitalismus als Gefahr für Wohlstand und Demokratie an. Die britische Parlamentarierin Miriam Cates betonte, dass die Wurzeln der westlichen Zivilisation im „Streben nach dem Guten, Wahren und Schönen“ liegen. Über den Freiheitsbegriff reflektierte der katholische US-Bischof Robert Barron. „Wollen Sie den tieferen philosophischen und theologischen Grund wissen“, so Barron, „warum viele junge Menschen so verloren und unglücklich sind? Das ist er: eine Freiheit, die von Verantwortung und Wahrheit getrennt ist!“
Während in den westlichen Ländern Themen wie Transgender und Fragen nach geschlechtlichen und sexuellen Identitäten die Debatte dominieren und der Fokus sich darauf richtet, welche Minderheit oder Personengruppe sich wieder verletzt oder diskriminiert fühlen könnte, werden lebenswichtige Fragen vergessen.
Gerade hier setzte der ARC-Kongress an. In Abkehr von apokalyptischen links-grünen Weltuntergangsprognosen diskutierte die Konferenz drängende Lösungen im Bereich Staat, Gesellschaft und Familie: Wie können wir die Familie als Basis eines tragfähigen sozialen Fundaments stärken? Wie fördern wir die Unternehmensfreiheiten zur Steigerung des Wohlstands bei gleichzeitiger Unterstützung der sozial Schwächeren? Wie können wir die Umwelt schützen, ohne gleichzeitig die Wirtschaft zu ruinieren? Wie schützen und stärken wir unsere Kinder angesichts steigender Zahlen von depressiven Kindern und Jugendlichen? Wie ermutigen wir unsere Kinder und wie erziehen wir sie zu Menschen, die Hoffnung ausstrahlen und Verantwortung übernehmen? Welches geistige Erbe, welche Werte wollen wir weitergeben? „Unsere Generation“, so Kugler, „ist die Brücke zwischen dem, was uns gegeben wurde und dem, was wir weitergeben werden.“
Die Welt zum Guten führen
Ein herausragender Appell – entgegen der gängigen negativen Sichtweise auf den heutigen Menschen – war die Forderung nach einem kulturellen Wandel: Der Mensch mit seiner Schöpfungskraft und seiner Kreativität stellt nicht die Ursache der gegenwärtigen Krisen dar, sondern er hält mit seinem Potenzial die Lösung der gegenwärtigen Krisen in seinen Händen. Statt „Permakrise“ stellten die Konferenzteilnehmer der gesellschaftlich oftmals propagierten pessimistischen Weltsicht eine hoffnungsvolle Zukunftsvision entgegen, die materielle Prosperität und geistige Blüte für die Menschheit bereithält.
Die Initiatoren sind überzeugt, dass es möglich ist, die Welt zum Guten zu führen. Dass es gerade die Konservativen waren, die ihre Meinung kaum mehr laut äusserten, soll der Vergangenheit angehören. Kugler betont: „Wir brauchen uns mit unserer Botschaft nicht zu verstecken – sondern dürfen sie mit Mut und Selbstvertrauen in die öffentliche Debatte einbringen.“
„Das Konzept der christlichen Vergebung“, erklärte die Autorin und Theologin Amy Orr-Ewing, „wäre ein Geschenk für jede Kultur. Denn es relativiert nicht das Böse, das getan wurde, sondern öffnet den Weg zur Erlösung.“ So könnten Familien, Gesellschaften und Nationen Frieden und Heilung erfahren. Einen entscheidenden Schlüssel zu einem kulturellen Wandel, zu Glück und Sinn sieht der Hauptinitiant Peterson in der Opferbereitschaft und in der Übernahme von Verantwortung für einen selbst, seine Familie, die Nachbarschaft und die Stadt: „Sagt die Wahrheit, übernehmt Verantwortung in eurem Umfeld – und es wird das Abenteuer eures Lebens sein.“
„Erinnern wir uns, wer wir sind“
„Erinnern wir uns, wer wir sind“, so die eindringliche Botschaft Petersons in seiner Schlussrede. „Erinnern wir die Menschen daran, wer sie sind, Männer und Frauen, nach dem Abbild Gottes geschaffene Individuen, die ewig bergauf strampeln, zur strahlenden Stadt auf dem Hügel.“ Aus der Gottesebenbildlichkeit folgt für ihn nicht nur die unveräusserliche Würde des Menschen, sondern auch die Aufgabe, die eigenen Talente zum Wohl der Menschen einzusetzen, das Gute zu suchen und die Dinge zum Besseren zu verändern. Der kanadische Intellektuelle forderte die Teilnehmer auf, sich zu fragen, was jeder Einzelne in seinem Wirkungsfeld tun kann. „Wenn genug von uns das tun, dann gibt es nichts, was wir nicht erreichen können,“ so seine Überzeugung.
Dieser erste ARC-Kongress war ein durchaus bemerkenswerter Erfolg und setzte ein starkes Zeichen der Hoffnung. „Wir haben die beste Botschaft der Welt, nämlich das Evangelium! Wir dürfen mit Mut und Selbstbewusstsein dazu stehen und an einer Kultur des Lebens, der Freiheit und der Menschenwürde mitarbeiten“, resümierte ein junges amerikanisches Paar begeistert. Die Planung für den nächsten Kongress steht denn auch bereits: Im Februar 2025 soll die nächste ARC-Weltkonferenz stattfinden.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/erste-konservative-weltkonferenz-ruft-zu-kultureller-erneuerung-auf/

Endlich! Das Urteil im Fall von Päivi Räsänen und Bischof Pohjola ist gefallen. Beide wurden von allen Anklagepunkten freigesprochen – ein klarer Erfolg für die Meinungsfreiheit.
Von Ralph Studer
Der Fall Päivi Räsänen hat in der Vergangenheit hohe Wellen geschlagen. Räsänen ist seit über 25 Jahren Parlamentsabgeordnete in Finnland. Sie war Innenministerin und Vorsitzende der finnischen Christdemokraten. 2019 hinterfragte sie in einem Tweet das offizielle Sponsoring der finnisch-lutherischen Kirche für die LGBT-Veranstaltung „Pride 2019“. Ihrem Tweet hängte sie auch ein Bild mit Bibelversen aus Kapitel 1 des Römerbriefs des Apostels Paulus an. Dafür wurde sie wegen „Hassrede“ angezeigt und von der Generalstaatsanwältin angeklagt. (Zukunft CH berichtete u.a. in einem Interview über diesen Fall.)
In allen Punkten freigesprochen
Das Berufungsgericht hat nun das Urteil des Bezirksgerichts bestätigt und sah keinerlei Gründe, den Fall in irgendeiner Hinsicht anders zu beurteilen als das Bezirksgericht. Es ist nicht Sache des Gerichts, biblische Konzepte auszulegen, hiess es schon im Urteil des Bezirksgerichts vom März 2022. Die Argumentation der Staatsanwaltschaft wurde gänzlich zurückgewiesen. Der einstimmige Freispruch in allen Anklagepunkten hat zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft die Kosten dieses Verfahrens übernehmen muss.
Christen im Fadenkreuz der Justiz
In den letzten Jahren häufen sich Verfahren und Urteile gegen bekennende Christen. Beispielhaft ist der Fall von Isabel Vaughan-Spruce. Die Polizei verhaftete sie, weil sie vor einer geschlossenen Abtreibungsklinik in Grossbritannien betete. Vaughan-Spruce wurde tatsächlich für etwas verhaftet, was nach aussen nicht wahrnehmbar war, sondern nur in ihren Gedanken passierte (stilles Beten). Deshalb mussten die Polizeibeamten auch erst nachfragen, ob sie etwa bete. Mittlerweile ist Vaughan-Spruce wieder frei.
Auch wenn Christen vermehrt ins Fadenkreuz der Justiz gelangen, birgt gerade das aktuelle Urteil im Fall Räsänen Hoffnung für die Zukunft. Und es zeigt: Wenn jemand entschieden und mutig für die Wahrheit einsteht, sind Erfolge möglich.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/freispruch-fuer-paeivi-raesaenen/

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde im Jahr 1948 gegründet und verbindet nach eigenem Bekunden Nationen mit dem Ziel, „Gesundheit zu fördern (…) und den Verletzlichen zu dienen“. Doch die neuen WHO-Verträge, die derzeit ausgehandelt werden, lassen die Frage aufkommen, auf welche Weise diese hehren Absichten erreicht werden sollen.
Von Ursula Baumgartner
Sowohl der neue Pandemievertrag als auch die aktuell geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften beinhalten eine immense Machterweiterung des WHO-Generaldirektors. Dieser könne dann internationale Gesundheitsnotlagen und Pandemien alleine ausrufen, erklärt Ralph Studer, Jurist und Referent bei Zukunft CH, im Interview mit dem Radiosender Kontrafunk. Sogar ohne Zustimmung der Vertragsstaaten könne der Generaldirektor somit neue Lockdowns, Kontaktbeschränkungen sowie Test- und Maskenpflicht verhängen, warnt Studer. Künftig soll dies bereits bei der Ausbreitung einer Infektion möglich sein, bei der eine Übertragung von Mensch zu Mensch „nicht ausgeschlossen“ sei. Diese schwammige Formulierung und der dadurch sehr grosse Spielraum für die WHO machen Studer Sorgen.
Wo bleibt die Demokratie?
Waren die Empfehlungen der WHO bisher unverbindlich, sollen sie nun durch die neuen Vertragswerke verbindlich gelten. Hier sieht Studer die Gefahr, dass die in den Verfassungen der Länder garantierten Freiheitsrechte ausgehebelt und den Mitgliedstaaten Beschränkungen in der nationalen Gesundheitspolitik auferlegt werden könnten. Dies alles durch eine Institution, die selbst nicht demokratisch legitimiert ist, keine höhere Kontrollinstanz kennt und keiner anderen Organisation Rechenschaft ablegen muss.
Widerstand rege sich vor allem in afrikanischen Staaten, eventuell aus Sorge vor einem neuen Kolonialismus. Die westlichen Staaten, darunter auch die Schweiz, stünden den Verträgen positiv gegenüber und befürworteten sie. Bundesrat Alain Berset wünsche sich sogar explizit eine „starke, zentrale WHO“. Für Studer ist das „völlig unverständlich“, da die WHO und die Verträge „die Souveränität der Nationalstaaten bedrohen, die Freiheit der Bürger bedrohen und auch die Verfassungen unserer Staaten“.
Die komplette Kontrafunk-Sendung vom 27. September 2023 kann hier nachgehört werden. Ein Klick auf das Symbol „Mikrophon 2“ führt direkt zum Interview mit Studer.
Bezogen auf die möglichen Gefahren der oben besprochenen Verträge stellte Zukunft CH bereits an anderer Stelle die Frage: „Streicht die WHO die Menschenrechte?“
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/die-who-vertraege-und-ihre-gefahren/

Die Schweiz befindet sich im Umbruch, wenn man sich die verschiedenen Verletzungen unserer Bundesverfassung vor Augen führt. Einzelne Beispiele seien hier kurz genannt:
• fehlende Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Initiative „Gegen Masseneinwanderung“
• Schwerwiegende Verletzungen der Freiheitsrechte während der Corona-Zeit
• eine in den Schulen heute gelehrte Sexualerziehung, die mit dem verfassungsmässigen Jugendschutz unvereinbar ist.
In der Broschüre „Die Schweiz im Umbruch“ (erschienen Januar 2023) finden Sie noch viele weitere gravierende Fälle.
Aktuell von besonderer Bedeutung sind auch die beiden Verträge der Weltgesundheitsorganisation WHO, nämlich die Änderung der internationalen Gesundheitsvorschriften und der neue Pandemievertrag. Die beiden Verträge werden momentan verhandelt, ohne dass darüber in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Diese gefährden massiv die Souveränität der Schweiz, die Freiheit der Bürger und unsere Verfassung.
Doch nicht nur die Schweiz ist im Umbruch, sondern ganz Europa, denn die gegenwärtigen Tendenzen und Entwicklungen sind flächendeckend feststellbar.
Auf drei Aspekte werde ich nachfolgend etwas vertiefter eingehen…
Lesen Sie hier weiter:

Aktuell werden zwei Verträge von der WHO verhandelt: die Änderung der bestehenden „Internationalen Gesundheitsvorschriften“ und der neue „Pandemievertrag“. Die Verhandlungen sind bereits weit fortgeschritten. Ziel ist es, die Verträge bereits an der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024 zu verabschieden. Diese werden mit grosser Wahrscheinlichkeit – angesichts der aktuellen Vertragsentwürfe – gravierende Veränderungen für die Mitgliedstaaten wie die Schweiz und die Bürger mit sich bringen.
Von Ralph Studer
So sollen u.a. die Macht und die Kompetenzen des WHO-Generaldirektors massiv ausgebaut werden. Dies ist umso gravierender, als dieser keiner unabhängigen Kontrollinstanz untersteht und weder rechenschaftspflichtig noch verantwortlich ist. Es ist kein Mechanismus vorgesehen, der es der Bevölkerung oder den Mitgliedsstaaten ermöglicht, die Beurteilung der WHO-Entscheide in Frage zu stellen, sei es z.B. bei einem Notfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder bei ihrer Einschätzung hinsichtlich bestimmter Massnahmen.
Eine solche Machtfülle ohne Korrektur und Kontrolle ist ein direkter Angriff auf die staatliche Souveränität, Unabhängigkeit und Verfassung der Schweiz. Die WHO verlangt in diesen beiden Verträgen einen absoluten und unbestreitbaren Führungsanspruch bei allen Gesundheitsmassnahmen, sobald es sich – nach Sicht der WHO – um einen internationalen Gesundheitsnotstand handelt bzw. sich die WHO auf Pandemieprävention, -vorbereitung und -reaktion bezieht. So wird es der Schweiz verunmöglicht, selbstständig eigene Lösungen zu prüfen und diese umzusetzen, wenn die WHO andere Massnahmen anordnet.
Zudem besteht ein massives Demokratiedefizit, da die WHO über keine demokratische Legitimation verfügt. Ihre Anordnungen unterliegen weder der Mitsprache noch der Überprüfung durch Volk oder Parlament. Die Bürger und das Parlament verlieren somit ihre Mitwirkungs- und Kontrollrechte. Das Fehlen von „Checks and Balances“ ist mit Rechtsstaat und Gewaltenteilung unvereinbar.
Übernimmt die WHO die Meinungshoheit, liegt es nahe, dass kritische Wissenschaftler oder generell Andersdenkende aus dem Debattenraum gedrängt oder zensiert werden, wenn sie andere Positionen oder medizinische Behandlungen als die WHO vertreten. Dies stellt eine schwerwiegende Verletzung der verfassungsmässig gewährleisteten Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit dar. Zudem wäre es für die Bürger ein Verlust ihrer (gesundheitlichen) Informationsrechte.
Lesen Sie hier ausführlicher:
WHO-Pandemievertrag, Internationale Gesundheitsvorschriften und ihre Auswirkungen
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/die-drohende-machtfuelle-der-who/

Die Schweiz, ja ganz Europa, befindet sich im Umbruch. Unsere Gesellschaft wird umgewälzt durch Gender-Leitfäden, Geschlechtsoperationen an immer jüngeren Menschen, Migrationsbewegungen, Medienmainstream und den Verlust christlicher Werte. Wokeness und Cancel Culture haben vielerorts Einzug gehalten, wodurch die offene Debattenkultur, Demokratie und Freiheit gefährdet sind. Wie kommen wir aus diesem Dilemma?
Von Ralph Studer
Alles Gekannte, Vertraute und Traditionelle wird heute angezweifelt und dekonstruiert. Die Grundlagen dieser Ideologie sind, dass jeder zu jeder Zeit und überall alles sein und werden kann – und damit auch nach Belieben das Geschlecht und die „sexuelle Identität“ wechseln kann und soll, dass Frauen womöglich besser sind als Männer, dass das „weisse, patriarchalische, heterosexuelle Cisgender-System“ Minderheiten kleinhalte und „dass jeder“, wie der englische Historiker Douglas Murray treffend schreibt, „der das nicht unterschreibt, ein Unterdrücker ist. Und dass alles politisiert werden sollte.“
Leider sind mittlerweile gerade die einstigen Aushängeschilder von Wissenschaft und Debatte, nämlich die Hochschulen, davon besonders betroffen, wo die moralisch-politisch aufgeladene „Woke-Kultur“ mit ihren „Dogmen“ zunehmend Einzug hält. Jüngstes Beispiel sind die Auseinandersetzungen um die beiden Professorinnen Katja Rost und Margit Osterloh. Diese führten an der ETH und der Universität Zürich eine Studie zum Geschlechterverhalten, zu Rollenbildern und Karrierewünschen von Studenten und Studentinnen durch. Weil die Studienergebnisse gewissen Kreisen nicht passten, liess der „Shitstorm“ nicht lange auf sich warten.
Christliche Sichtweisen unerwünscht
Eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft lebt jedoch wesentlich von einer offenen und streitbaren Diskussionskultur und basiert auf einem Wettbewerb der Argumente. Damit sind einige nicht einverstanden. Sie wollen bestimmte Meinungen durch Geldstrafen und Zensurvorgaben „canceln“. Christen mit ihrem Einsatz für die Familie, das Recht auf Leben und die universelle Würde aller Menschen werden dabei mitunter zur „Zielscheibe“. Wohl bekanntestes Beispiel ist die ehemalige finnische Innenministerin Päivi Räsänen. Sie hinterfragte, gestützt auf die Bibel, das offizielle Sponsoring der finnisch-lutherischen Kirche für die LGBT-Veranstaltung „Pride 2019“. Dafür wurde sie wegen „Hassrede“ angezeigt. Das Verfahren ist immer noch in Gang.
Experimente an Minderjährigen
Zunehmend geraten auch Minderjährige in den Strudel der gesellschaftlichen Umwälzungen. Dies zeigt sich aktuell bei so genannten „Trans-Kindern“. Statt die Ursachen zu erforschen, verschreiben Ärzte und Therapeuten Minderjährigen, wenn sie sich dem anderen Geschlecht zugehörig empfinden, oft nach wenigen Sitzungen Pubertätsblocker, gegengeschlechtliche Hormone oder sogar operative Eingriffe wie z.B. Brustentfernungen. Und dies trotz ungenügender wissenschaftlicher Fakten in Bezug auf irreversible Eingriffe bei Kindern. Ein solches Vorgehen kommt einem Experiment an Minderjährigen gleich. Einige Länder haben bereits Konsequenzen gezogen: Schweden hat die Verschreibung von Pubertätsblockern beendet und setzt wie Frankreich und Finnland auf Psychotherapie statt Hormonbehandlungen und chirurgische Eingriffe. Grossbritannien ging noch einen Schritt weiter und schloss wegen Gesundheitsrisiken die „Tavistock Clinic“, die auf Geschlechtsumwandlungen bei Minderjährigen spezialisiert war.
Wie weiter? Das ist die brennende Frage unserer Zeit. Bestsellerautor und TV-Moderator Peter Hahne wird sich am Samstag, den 30. September 2023 um 14.30 Uhr in Uster (ZH) mit diesen Fragen im Rahmen eines Vortrages beschäftigen und mögliche Lösungsansätze aufzeigen. Dabei schlägt er eine Brücke zwischen unseren identitätsstiftenden Wurzeln und unserer Zukunft.
Verpassen Sie den Vortrag nicht – „Hahne ist ein begnadeter Redner mit Herz, Hirn und Humor“ (HörZu). Infos und Anmeldung: www.zukunft-ch.ch
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/zukunft-ist-herkunft-wie-wir-aus-der-krise-kommen/

Das Postulat 23.3501 fordert vom Bundesrat einen Bericht, mit welchen Massnahmen die Situation von nicht binären Personen verbessert werden könnte. Eingereicht wurde dieses Postulat von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats am 28. April 2023. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der kommenden Woche darüber beraten. Die Stiftung Zukunft CH spricht sich in ihrer Stellungnahme an den Nationalrat gegen das Postulat aus.
Darin zeigt Zukunft CH im Wesentlichen auf, dass der Begriff „nicht binär“ nicht haltbar ist und jeder Mensch entweder Mann oder Frau ist, entsprechend seines angeborenen Geschlechts. Der subjektive Wille des Menschen, sein Geschlecht selber wählen zu wollen bzw. sich selber als „nicht binär“ zu bezeichnen, ändert daran nichts.
Aufgrund dessen geht das Postulat in die falsche Richtung, denn es wird u.a. versucht, den Begriff „nicht binär“ zu zementieren. Einer solchen Entwicklung, die an den Fakten vorbeigeht und deshalb in erster Linie ideologisch begründet ist, ist eine klare Absage zu erteilen. „Menschen behalten lebenslang ihre Geschlechtszugehörigkeit“, wie Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Volhard klarstellt.
Sogar die gehäuft auftretenden Fälle von „Transgender“ bestätigen diese binäre Geschlechterordnung von Mann und Frau. Denn die davon tragischerweise betroffenen Menschen hegen den Wunsch, das „Gegengeschlecht“ anzunehmen: Frauen wollen Männer werden und umgekehrt. Sie wollen nichts „dazwischen“. Dabei zeigt, insbesondere der Fall von Keira Bell und die vermehrt auftretenden Fälle von „Detransition“, dass die Betroffenen eine ganzheitliche psychologische Betreuung gebraucht hätten, um sich und ihr angeborenes Geschlecht zu bejahen.
Es ist wichtig, Menschen, die mit ihrem Geschlecht hadern oder in ihrer geschlechtlichen Identität verunsichert sind, Hilfe zukommen zu lassen, sofern dies von den Betroffenen gewünscht wird. Dass eine entsprechende ganzheitliche psychologische Betreuung auch bei Menschen, die sich als „nicht binär“ bezeichnen, adäquat sein könnte, ist naheliegend und unbedingt zu prüfen. Hier wäre das Augenmerk in Wissenschaft und Therapie zu legen, insbesondere im Bereich der Ursachenforschung und Betreuung. Und nicht in der Schaffung einer den Fakten widersprechenden „nicht binären Geschlechterkategorie“.
Insofern ist die Situation der betroffenen Menschen, die sich als „nicht binär“ bezeichnen, tatsächlich unbedingt zu verbessern, aber nicht im Sinne des Postulats. Entgegen den Beteuerungen im Postulat geht es hier letztlich um eine schrittweise ideologische Durchsetzung einer beliebigen Geschlechtervielfalt, die es so nicht gibt, und um die Abschaffung der binären Geschlechterordnung von Mann und Frau. Doch persönliche Vorstellungen Einzelner dürfen nicht allen Menschen als falsche Tatsachen aufgedrückt werden. Dies hätte nicht zuletzt gravierende Auswirkungen auf die gesamte Gesellschafts-, Staats- und Rechtsordnung.
Lesen Sie die gesamte Stellungnahme von Zukunft CH hier:

Der Grünen-Präsident Balthasar Glättli will eine Art „Wahrheitskommission“ in politischen Debatten einführen. Wer in diesem Gremium sitzen würde, sagt Glättli nicht. In jedem Fall wäre dies ein schwerer Schlag gegen Demokratie und Meinungsfreiheit.
Von Ralph Studer
Im Wahljahr 2023 gehen die Wogen hoch und die Parteien fürchten sich vor dem Verlust von Sitzen und Einfluss. Laut aktuellen Umfragen könnten die Grünen schwere Verluste einfahren. Drohen die eigenen Felle davon zu schwimmen, sind für die Verantwortlichen auch gefährliche oder sogar absurde Vorschläge eine zulässige Option.
Nicht zum ersten Mal
So fordert Glättli in einer parlamentarischen Initiative die Schaffung eines Gremiums, das „während Abstimmungskampagnen zur Beurteilung zweifelhafter Aussagen in der öffentlichen Werbung angerufen werden kann“ und Stellung nimmt „zur Plausibilität und zum Wahrheitsgehalt von Argumenten und Thesen“. Offen bleibt in Glättlis Forderung, wer darüber entscheiden darf, was „richtig“ und „falsch“ ist und anhand welcher Kriterien darüber zu entscheiden ist.
Bereits im März 2023 hat ebenfalls eine Grünen-Politikerin, Valentine Python, eine Interpellation im Parlament eingereicht, worin sie ihre Besorgnis darüber ausdrückt, „dass Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, und politische Parteien uneingeschränkt klimaskeptische Äusserungen machen dürfen“. Zudem stellt Python ernsthaft die Frage, ob „die Verbreitung klimaskeptischer Äusserungen nicht auch strafrechtlich verfolgt werden“ sollte.
Ausgrenzung und Konformitätsdruck
Diese beiden Vorstösse der Grünen lassen auf ein zweifelhaftes Verständnis von Demokratie und Meinungsfreiheit schliessen. Eine Demokratie lebt wesentlich von einer ausgewogenen Meinungsbildung, die von einer offenen und streitbaren Diskussion getragen und auf einem Wettbewerb der Argumente basiert. Politische Vorhaben wie die beiden der Grünen sind abzulehnen, begünstigen sie doch genau das, was mit Demokratie und Meinungsfreiheit unvereinbar ist, nämlich den Konformitätsdruck und die Ausgrenzung von Andersdenkenden.
Ideologisch enge Zeiten
Wir leben bereits in ideologisch engen Zeiten, in der oft kleine Gruppierungen die Meinungsfreiheit gefährden. Sie haben dies geschafft, indem sie sich in bestimmten Medien als Gruppierungen mithilfe von Lobbyarbeit ausgebreitet haben, ihre Sichtweise ständig als Mehrheitsmeinung dargestellt wird und Andersdenkende kaum mehr zu Wort kommen. Solche Entwicklungen sind seit geraumer Zeit in diversen politischen Bereichen zu beobachten, insbesondere bei Geschlechterfragen, der „Transgender“-Thematik oder dem Klimawandel. Dass dies möglich war, hängt auch mit der starken Vernetzung dieser politischen Kreise und der massiven politischen und medialen Förderung zusammen. Und weil kritisch denkende Menschen einfach schweigen.
Insgesamt fällt auf, wie auch bei komplexen Themen eine inhaltlich-differenzierte Berichterstattung oder politische Auseinandersetzung kaum mehr gepflegt wird. Auffällig war dies bei Corona oder aktuell beim Ukraine-Konflikt. Wenn sich plötzlich alle „einig“ sind und keine unterschiedlichen Meinungen mehr existieren oder im öffentlichen Diskurs auftauchen, sollte man sich fragen, in welchem Zustand sich unsere Demokratie und unsere Gesellschaft befinden.
Schweigespirale als Gefahr
Leider sind mittlerweile gerade die einstigen Aushängeschilder von Wissenschaft und Debatte, nämlich die Hochschulen, davon besonders betroffen, wo die moralisch-politisch aufgeladene „Woke-Kultur“ mit ihren „Dogmen“ zunehmend Einzug hält. Lange war diese traurige Entwicklung nur im angelsächsischen Sprachraum ein Thema. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass auch die Schweiz davon nicht verschont bleibt. Jüngstes Beispiel sind die Auseinandersetzungen um die beiden Professorinnen Katja Rost und Margit Osterloh. Diese führten eine Studie zum Geschlechterverhalten, zu Rollenbildern und Karrierewünschen von Studenten und Studentinnen durch. Rost und Osterloh kamen zu dem Schluss, dass Studentinnen tendenziell andere Präferenzen als Studenten bezüglich Karriere und Familie aufweisen. Diese Ergebnisse passten gewissen Kreisen nicht und so liess der „Shitstorm“ nicht lange auf sich warten.
„Es ist letztlich eine kleine Gruppe“, wie Rost ausführt, „die laut und aggressiv auftritt“. Obwohl eine grosse Mehrheit manche Meinungen ablehnt, können sich gewisse Sichtweisen lange halten bzw. sogar durchsetzen, da die schweigende Mehrheit „sich nicht mit dieser lauten Gruppe anlegen mag und deswegen die eigene Meinung zurückhält“, sagt Rost. So dominiert eine kleine Minderheit die öffentliche Debatte und kann sich sogar gegen die Mehrheit durchsetzen. In der Soziologie ist dieses Phänomen unter dem Begriff „Schweigespirale“ bekannt – mit gravierenden Folgen für die Meinungsfreiheit.
Demokratie verlangt unseren Einsatz
Eine ausgewogene Berichterstattung, die auch Andersdenkende und Kritiker des gängigen „Zeitgeists“ einbezieht, hat spätestens seit Corona eine gefährliche Richtung eingeschlagen. Und wenn wir nicht aufpassen, wird unser freiheitlich-demokratisches Fundament mehr und mehr ausgehöhlt.
Die Demokratie gibt es nicht umsonst und verlangt immer auch unseren Einsatz als Bürger. „Wer in der Demokratie schläft, wacht in einer Diktatur auf“, sagt der Volksmund. Diesen Tendenzen weg von einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung hin zu einem Staat und einer Gesellschaft mit totalitären Zügen, die abweichende Meinungen rechtlich erschweren bzw. sozial ächten, ist mit aller Kraft entgegenzuwirken.
Wir brauchen eine lebendige Demokratie
Aufgrund dessen ist Glättlis parlamentarische Initiative ein gefährlicher Vorstoss in die falsche Richtung. Sein Ansinnen untergräbt unsere verfassungsmässig garantierte Meinungsfreiheit und offenbart die eigene politische Schwäche. Fehlen nämlich stichhaltige Argumente, dann soll offenbar eine „Wahrheitskommission“ unliebsame Meinungen beseitigen und diese als „Desinformation“ und „Fake News“ aus dem politischen und gesellschaftlichen Debattenraum verbannen. Zu Recht sagt deshalb die Journalistin Katharina Fontana: „Staatlich ‚informierte‘ Bürger und von einer Aufsichtsinstanz kontrollierte Politiker und Parteien sind das Letzte, was eine lebendige Demokratie braucht.“
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/wahrheitskommission-statt-meinungsfreiheit/

Wie feiern Sie den 1. August? Mit Feuerwerk, Lampions und „Buurezmorge“? Oder nehmen Sie an den Feierlichkeiten in ihrer Gemeinde teil? Solche Fragen gehen tiefer als sie auf den ersten Blick erscheinen. Sind solche nationalen Festlichkeiten in Zeiten von Internationalisierung und Globalisierung überhaupt noch zeitgemäss?
Von Ralph Studer
Viele Schweizer Gemeinden laden ihre Einwohner zu einer gemeinsamen Feier des Nationalfeiertags ein, bei der die 1.-August-Rede einen wesentlichen Programmpunkt des Abends darstellt. Die Gemeinde Urdorf im Kanton Zürich zum Beispiel legt besonderen Wert darauf, mit ihrer Bevölkerung einen „würdigen, volks- und dorfbezogenen 1. August zu feiern“. Besonders festlich begeht Interlaken den Nationalfeiertag. Zu den Höhepunkten gehören die Höhenfeuer auf den umliegenden Berghängen. Dazu werden folkloristische Darbietungen wie Alphornblasen, Fahnenschwingen und Jodeln gezeigt. Nicht zu vergessen die Fackelumzüge und das Feuerwerk, welche bei Kindern sehr beliebt sind. Den Schweizer Gemeinden und der Schweizer Bevölkerung scheint weiterhin viel am 1. August zu liegen. Und dies zu Recht.
Zukunft ist Herkunft
Wer gerne reist, merkt bald, wie verschieden die Staaten und Völker dieser Welt sind, sei es in sprachlicher, gesellschaftlicher oder kultureller Hinsicht. Dies zu entdecken, bereichert uns und erweitert unseren Horizont. Gleichzeitig sind wir herausgefordert, uns mit uns selbst, unserer Heimat, der eigenen Religion, Kultur und Geschichte auseinanderzusetzen. Alles Aspekte, die eng mit unserer eigenen Identität verknüpft sind. Denn wer weiss, woher er kommt, was ihn ausmacht, kann sich bewusst und ohne Scheu auf das Neue einlassen und gute Entscheidungen für die Zukunft treffen.
So gelingt ein Brückenschlag zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Denn Zukunft ist Herkunft. Gerade in Krisenzeiten wie der unsrigen, in der elementare Werte in Frage gestellt werden, kann uns dieser Blick zurück helfen, Krisen zu bewältigen. Eine solche Erinnerungskultur ist wichtig. Wenn der Mensch die eigene Geschichte ins Zentrum rückt, um daraus zu lernen, ist viel getan. Und wenn es uns hilft, uns menschlicher, klüger und zukunftsfähiger zu machen, was kann uns Besseres passieren?
Geschichtsträchtiges Jahr 2023
Geschichte ist einer der zentralen Pfeiler unserer Identität. Nur allzu oft vergessen wir, dass Nationen wie die Schweiz von historisch prägenden Ereignissen und Erzählungen leben, die vor allem in unsicheren Zeiten identitätsstiftend wirken. Auch dieses Jahr gedenken wir einer zentralen Begebenheit unserer Geschichte, des 175-Jahr-Jubiläums unserer Bundesverfassung und der Gründung des Schweizer Bundesstaats. Gerade die Entstehung der Verfassung erinnert uns an eine schwierige Zeit unserer Schweizer Vergangenheit, als nach dem Ende des Sonderbundskriegs 1847 zwischen Liberal-Radikalen und Katholisch-Konservativen die Gräben wieder zugeschüttet werden mussten.
Identität heisst Stärke
Wie das kleine Kind aus der Sicherheit des Urvertrauens sich aus dem elterlichen Schutzraum hinaustraut und seine Umgebung erforscht, so erwächst aus einer gefestigten (nationalen) Identität die Liebe zum Heimatland und die Bereitschaft, sich für dieses einzusetzen. Denn jede Regierung, jeder funktionierende und florierende Staat ist zwingend auf solche Bürger angewiesen. Sonst droht ihm langfristig der Untergang. Zudem bedeuten eine starke Verwurzelung und eine gefestigte Identität Wachstum in der eigenen Entwicklung und fördern zugleich ein selbstbewussteres Auftreten auf dem internationalen Parkett.
Aus diesem Bewusstsein kann die Schweiz wieder zu ihrer Stärke zurückfinden, sich im Innern festigen und ihre Positionen und Anliegen in internationalen Verhandlungen dezidiert einbringen. Angesichts des massiv gefährdeten Weltfriedens wäre es zudem gegenwärtig vordringliche Aufgabe der Schweiz, sich auf die Vorteile der Neutralität zu besinnen und daraus Friedensinitiativen zu lancieren und zu vermitteln, statt sich der NATO weiter anzunähern.
Nicht nur das. Aus der eigenen Stärke heraus entstehen Staaten, die den Menschen ein Leben in Freiheit ermöglichen. Gerade die Schweiz mit den Instrumenten der direkten Demokratie, des Föderalismus und der guten Dienste für kriegsleidende Staaten hat hier ein ungeheures Potenzial, für sich und für die internationale Staatengemeinschaft zum Segen zu werden. An diese Tatsachen soll uns der Nationalfeiertag erinnern.
Rückbesinnung auf unsere Grundlagen
Damit ist allerdings nicht gemeint, den eigenen Staat zu überhöhen, ihn zu vergöttern und andere zu degradieren. Das wäre falsch und ist mit Schweizer Eigenschaften wie Bescheidenheit und Bodenständigkeit unvereinbar. Was jedoch gerade heutzutage wieder zu verinnerlichen ist, ist ein gesundes Nationalbewusstsein in einer zunehmend globalisierten Welt.
Denn eine globalere Politik bringt beträchtliche Risiken und Nachteile mit sich. Zentralistische Massnahmen führen zu Entmachtung von Staaten und Bürgern. Sie führen zu einer weiteren Ausdehnung des Einfluss- und Machtbereichs von internationalen Organisationen wie z.B. der WHO. Denn je weniger Spielraum die einzelnen Länder und Regionen haben, desto weniger Freiheit und Mitbestimmung bleibt ihnen und desto weniger Verantwortung können sie übernehmen. Besonders problematisch ist hierbei, dass die Distanz zwischen Entscheidungsträgern und den betroffenen Menschen und deren Lebenssituation immer grösser wird. Unweigerlich verlieren politische Entscheidungen an Akzeptanz in der Bevölkerung und gefährden den sozialen Frieden. Auf die Schweiz übertragen bedeutet dies vor allem weniger Demokratie und Föderalismus. Ein solcher Weg entfernt uns von unseren historischen Errungenschaften und unserer Verfassung. Dies widerspricht dem Erfolgskonzept Schweiz diametral.
Verheissungsvolle Zukunft
Gerade in dieser Rückbesinnung auf die eigenen Erfolgsfaktoren, auf das, was die Schweiz auszeichnet und ihr national und international Ansehen und innere Stärke gebracht hat, liegt ein Kern der 1.-August-Feiern. Dies umso mehr, als der gegenwärtige „Zeitgeist“ alles anzweifelt, alles in Frage stellt, worauf unser Fundament beruht, sei es Geschlecht, Familie, staatliche Souveränität und Neutralität. Deshalb heisst Rückbesinnung, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen und an den bewährten Grundlagen der Schweiz festzuhalten. Der Nationalfeiertag ist deshalb aktueller denn je. Aus der Erkenntnis der eigenen Stärken kann auch künftig Gutes entstehen. Und vor allem: Freiheitlich und verantwortungsvoll gesinnte Menschen können sich, um es mit dem Publizisten und Schriftsteller Giuseppe Gracia zu sagen, „nur entfalten unter dem Schutz einer selbstbewussten, identitätsstiftenden Nation“.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie einen schönen und unvergesslichen 1. August 2023!
Zum Thema „Zukunft ist Herkunft – Wie wir aus der Krise kommen“ hält Bestsellerautor und Fernsehmoderator Peter Hahne am 30. September 2023 in Uster einen Vortrag. Melden Sie sich jetzt über unser Anmeldeformular an. (Bei “Bestellung” bitte “Anmeldung Peter Hahne Vortrag” angeben.)
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/1-august-ohne-herkunft-keine-zukunft/

Aktuell klagt der ehemalige EU-Sonderbeauftragte für Religionsfreiheit, Ján Figel, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR). Das Verbot von Gottesdiensten in der Slowakei während der Corona-Pandemie war „illiberal und unverhältnismässig“, so Figel. Dieser Fall schlägt hohe Wellen und hätte auch Folgen für die Schweiz.
Figel war zwischen 2016 und 2019 EU-Sonderbeauftragter für Religionsfreiheit. Dieser Streitfall ist einer der ersten, der sich mit den Auswirkungen der Covid-Beschränkungen auf die Religionsfreiheit in Europa auseinandersetzt. „Religionsfreiheit verdient als Menschenrecht den höchsten Schutz. Gottesdienste und religiöse Versammlungen zu verbieten, ist zutiefst illiberal und undemokratisch. Gottesdienstverbote sind unverhältnismässig. Die Argumente, die wir dem Gericht vorgelegt haben, zeigen klar, dass pauschale Gottesdienstverbote eine Verletzung des internationalen Rechts auf Religionsfreiheit darstellen,“ betonte Figel.
Rechtlich vertreten wird Figel dabei u.a. durch die internationale Menschenrechtsorganisation „ADF International“ mit Hauptsitz in Wien. „Das Völkerrecht schützt Religionsfreiheit als ein Recht, das allen zugutekommt (…). Wichtige Grundfreiheiten gelten für alle. In Krisenzeiten müssen Grundrechte geschützt und nicht aufgeweicht werden. Wir unterstützen Dr. Ján Figels Verteidigung der Religionsfreiheit,“ sagt Dr. Adina Portaru, Senior Counsel bei ADF International.
Neben Vertretern aus Kunst, Wissenschaft und Politik mit unterschiedlichem Glaubenshintergrund unterstützt auch die slowakische Bischofskonferenz Figels Klage. Der Fall könnte das erste EGMR-Urteil zu Gottesdienstverboten während Corona nach sich ziehen. Der Präzedenzfall hätte dann Auswirkungen auf 46 Europäische Staaten mit 676 Millionen Einwohnern.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/war-das-verbot-von-gottesdiensten-zulaessig/

Wer sich für die binäre Geschlechterordnung von Mann und Frau einsetzt, riskiert einen „Shitstorm“, wer Vorträge mit genderkritischem Inhalt halten will, muss mit einer Absage rechnen. Dies sind traurige Beispiele, die tatsächlich passieren und verdeutlichen, dass unsere Grundrechte – vor allem die Meinungsfreiheit – einen schweren Stand haben. Wo stehen wir aktuell bezüglich unserer Grundrechte und welche Entwicklung ist zu erwarten? Über diese Thematik unterhielt sich Ralph Studer von Zukunft CH mit Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsanwalt und Leiter der Rechtsabteilung bei ADF International in Wien.
Zukunft CH: Viele Menschen in der Schweiz wissen nicht, wer ADF International ist und welchen Zweck sie verfolgt. Könnten Sie ADF International näher vorstellen?
Böllmann: ADF International ist eine christliche Menschenrechtsorganisation, die weltweit auf juristischem Wege Menschenwürde und Grundfreiheiten verteidigt. Wir arbeiten von sieben Standorten aus, durch eigene Juristen sowie mit Partneranwälten. Unter anderem werden Meinungs- und Religionsfreiheit auf verschiedene Weise eingeschränkt. Deswegen gehen wir vor Gericht und verteidigen diese Rechte auch bei internationalen Institutionen wie der EU oder den Vereinten Nationen.
Zukunft CH: ADF International unterstützt in Finnland Päivi Räsänen vor Gericht. Dieser Fall hat hohe Wellen geschlagen. Worum geht es in diesem Fall?
Böllmann: Päivi Räsänen ist seit über 25 Jahren Parlamentsabgeordnete in Finnland. Sie war Innenministerin und Vorsitzende der finnischen Christdemokraten. 2019 hinterfragte sie in einem Tweet das offizielle Sponsoring der finnisch-lutherischen Kirche für die LGBT-Veranstaltung “Pride 2019”. Ihrem Tweet hängte sie auch ein Bild mit Bibelversen (Römer 1) an. Dafür wurde sie wegen „Hassrede“ angezeigt, insgesamt mehr als 13 Stunden verhört und schliesslich von der Generalstaatsanwältin angeklagt.
Zukunft CH: Wie ist der aktuelle Stand?
Böllmann: Nach einem grossen Prozess am Bezirksgericht Helsinki wurde Räsänen dann im März 2022 einstimmig freigesprochen. Allerdings ging die Staatsanwaltschaft kurz darauf in Berufung. Im August 2023 findet die nächste Verhandlung statt.
Zukunft CH: Welchen Verfahrensausgang erwarten Sie für Päivi Räsänen?
Böllmann: Gemeinsam mit Päivi Räsänen sind wir zuversichtlich, dass das Gericht ihr Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit bestätigt. Denn auch wenn einige „woke“ Aktivisten und Politiker diese Freiheitsrechte einschränken wollen, sind sie im internationalen Recht verankert und u.a. in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgeschrieben. Räsänen selbst hat gesagt, dass sie ihr Recht auf Meinungsfreiheit notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verteidigen wird.
Zukunft CH: Im aktuellen Magazin „Verbotene Gedanken“ von ADF International wird u.a. der Fall von Isabel Vaughan-Spruce beschrieben. Sie wurde verhaftet, weil sie vor einer geschlossenen Abtreibungsklinik still betete. Wie ist das möglich?
Böllmann: Isabel Vaughan-Spruce wurde tatsächlich für etwas, was nach aussen nicht wahrnehmbar war, sondern nur in ihren Gedanken passierte, verhaftet. Deshalb mussten die Polizeibeamten auch erst nachfragen, ob sie etwa bete. Vaughan-Spruce nimmt wichtige Themen oft ins Gebet. Manchmal betet sie für schwangere Frauen in Not und deren ungeborenen Kinder und steht in der Nähe einer Abtreibungsklinik. Doch einige Behörden und inzwischen die britische Regierung verbieten Gebet und Unterstützungsangebote. Im Zuge dessen wurde Vaughan-Spruce verhaftet, obwohl sie nur in der Nähe einer geschlossenen Einrichtung stand und still in ihren Gedanken betete.
Zukunft CH: Sind Fälle wie Räsänen und Vaughan-Spruce in der Schweiz und in anderen europäischen Staaten ebenfalls denkbar?
Böllmann: Es gibt sicherlich einige politische Akteure, die bestimmte Überzeugungen wie zur Ehe zwischen Mann und Frau oder zum Beginn des menschlichen Lebens unter Strafe stellen wollen. Leider sehen wir in ganz Europa einen neuen Zensurtrend: Wichtige Themen werden nicht mehr debattiert, sondern Meinungen mit Strafen und Verboten belegt. Dabei gibt es grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern, aber Freiheit stirbt immer scheibchenweise. Darum ist es hilfreich, auf andere Länder zu blicken. Finnland und Grossbritannien sind eher für freien Diskurs und Debattenfreude bekannt – und trotzdem gibt es dort solche Fälle.
Zukunft CH: In Grossbritannien debattierte das britische Unterhaus über die Einführung von Zensurzonen im ganzen Land. Gebet und Beratung wären dann vor Abtreibungskliniken in Grossbritannien verboten. Sind solche Zensurzonen verfassungsmässig?
Böllmann: Inzwischen hat das britische Unterhaus tatsächlich so ein Gesetz verabschiedet. Sowohl Grossbritannien als auch seit 1974 die Schweiz sind aber an die EMRK gebunden. Und dort sind Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit, wie auch in praktisch allen Verfassungen demokratischer Staaten, stark geschützt.
Zukunft CH: Christen werden zunehmend in ihren verfassungsmässigen Rechten eingeschränkt. Worauf ist diese Entwicklung zurückzuführen?
Böllmann: Christen folgen Jesus Christus, der von sich sagt, dass er der Weg, die Wahrheit und das Leben sei. Daher können sie Überzeugungen nicht einfach wechseln, nur weil sie Gegenwind spüren. Deswegen sind Glaubens- und Meinungsäusserungsfreiheit rechtlich geschützt. Doch es gibt seit einigen Jahren die starke Tendenz, Meinungsaussagen – abhängig vom Inhalt – mit einem tätlichen Angriff gleichzusetzen. In einer freien Gesellschaft wird Meinung eigentlich durch Meinung bekämpft. Das genügt einigen aber offenbar nicht. Sie wollen bestimmte Meinungen durch Geldstrafen und Zensurvorgaben „canceln“. Christen mit ihrem Einsatz für die Familie, das Recht auf Leben und die universelle Würde aller Menschen werden dabei mitunter zur „Zielscheibe“.
Zukunft CH: Werfen wir einen Blick in die Zukunft. Wo sehen Sie die grössten Gefahren für unsere Freiheitsrechte?
Böllmann: Es liegt an uns allen, Grundrechte zu verteidigen und an die Generation unserer Kinder weiterzugeben. Dazu gehört auch, dass wir unsere Freiheit nutzen und diese fördern müssen. Freiheitsrechte sind wie Muskeln: Nur wer sie benutzt, kann sie stärken.
Hoffnungslose Untätigkeit in Kombination mit „woken“ Zensurbestrebungen sind die grösste Gefahr für unsere Freiheitsrechte. Das Gute daran ist, dass wir etwas tun können. Bei ADF International nennen wir das „hoffnungsvolles Engagement“. Gesunder Realismus gepaart mit Zuversicht ist die Grundlage für unsere langfristige Arbeit.
Zukunft CH: Vielen Dank für dieses Interview.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/verteidigen-wir-unsere-grundrechte/

Die Meinungsfreiheit gerät zunehmend unter Druck. Jüngstes Beispiel ist die „Studentinnen-Studie“ von Katja Rost und Margit Osterloh. Deren Ergebnisse lösten statt einer Debatte einen Sturmlauf gegen die beiden Professorinnen aus. Wird die neu gegründete nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) an solchen gesellschaftlichen Tendenzen etwas ändern?
Von Ralph Studer
Unliebsame Erkenntnisse und Fakten haben heute einen schweren Stand, vor allem, wenn sie vom akademisch-feministischen Milieu abgelehnt werden. Dies erleben aktuell die Soziologieprofessorin Katja Rost und die emeritierten Wirtschaftsprofessorin Margit Osterloh am eigenen Leib. Diese untersuchten im Auftrag der Universität Zürich, warum so viele Frauen auf dem Weg einer Universitätskarriere aussteigen, trotz umfangreicher Gleichstellungsmassnahmen. Rost und Osterloh kamen zu dem Schluss, dass Studentinnen tendenziell andere Präferenzen als Studenten bezüglich Karriere und Familie aufweisen. Auch wenn die Ergebnisse nicht überraschten, liess der „Shitstorm“ nicht lange auf sich warten.
Auch Wissenschaftsfreiheit gefährdet
Ähnliche Fälle sind an ausländischen Universitäten schon länger bekannt. Die Humboldt-Universität in Berlin sagte einen Vortrag der Biologin Marie-Luise Vollbrecht über die Zweigeschlechtlichkeit ab. Grund waren Proteste in sozialen Netzwerken und Androhung von Demonstrationen. Erst dank empörten Reaktionen wurde der Vortrag nachgeholt. Einen militanten „Shitstorm“ erlebte auch Susanne Schröter, Ethnologieprofessorin an der Goethe-Universität in Frankfurt. Anlass war die Konferenz „Das islamische Kopftuch – Symbol der Würde oder Unterdrückung?“ Trotz heftiger Proteste von demonstrierenden Studenten, die den „antimuslimischen Rassismus“ geisselten, konnte die Konferenz stattfinden.
Dies sind nur zwei Beispiele dafür, wie sehr die „Woke-Culture“ Einzug in die einstigen Hochburgen der Wissenschaft gehalten hat und welch schweren Stand Kritiker der heute geltenden Dogmen haben. Solange „Woke“-Aktivisten aber rationale Auseinandersetzung, wie NZZ-Journalist Thomas Ribi sagt, als „Herrschaftsinstrument“ sehen und Wissenschaft als „Fortsetzung des Kolonialismus mit anderen Mitteln“ betrachten, wird jedes Gespräch unmöglich. Solche Vorfälle – wie nun auch an der Universität Zürich – stellen massive Gefahren für die Meinungsfreiheit und die Freiheit von Lehre und Forschung dar.
Nationale Menschrechtsinstitution
Ob die am 23. Mai 2023 in Bern gegründete nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) solchen Tendenzen entgegenwirkt, wird sich zeigen. Zu den Aufgaben dieser Institution gehören laut dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) der Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Schweiz. Sie werde mit den Bundes- und Kantonsbehörden, aber auch mit Nichtregierungsorganisationen, dem Privatsektor, der Wissenschaft und internationalen Organisationen zusammenarbeiten.
Es ist zu hoffen, dass diese neu geschaffene Institution wachsam ist, solche freiheitsfeindlichen Auswüchse künftig anmahnt und sich konsequent für die in unserer Verfassung garantierten Freiheitsrechte einsetzt.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/woke-culture-gefaehrdet-freiheit/

Eine parlamentarische Initiative mit dem Titel „Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts müssen strafbar werden“ forderte, dass der Begriff „Geschlecht“ in Artikel 261bis des Strafgesetzbuches aufgenommen wird. Die Initiative wurde von Nationalrat Marti Min Li (SP) am 13. Dezember 2021 eingereicht. Am 22. Mai 2023 wurde sie nun in der Rechtskommission des Ständerats diskutiert und abgelehnt.
Die Stiftung Zukunft CH sprach sich im Vorfeld in einer Stellungnahme an die Rechtskommission klar gegen die Initiative aus und zeigte auf, dass das Parlament bereits 2018 zu Recht entschied, auf die Aufnahme des Begriffs „Geschlecht“ in Artikel 261bis StGB zu verzichten. Seither sind keine Veränderungen eingetreten, die diesen Entscheid in Frage stellen. Vielmehr zeigte sich, dass die eingereichte Initiative die falsche Richtung eingeschlagen hätte: eine grundlegende Gefährdung der von der Verfassung geschützten Freiheitsrechte und eine Aushebelung der Elternrechte, letztlich zu Lasten der Kinder.
Lesen Sie die gesamte Stellungnahme von Zukunft CH hier: Zukunft CH Stellungnahme Parlamentarische Initiative Geschlecht
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/begriffsaufnahme-geschlecht-abgelehnt/

In diesem Jahr hätte Maria Bernarda Bütler ihren 175. Geburtstag gefeiert. Obwohl sie Grosses in ihrem Leben getan hat, ist sie in der Schweiz bis heute kaum bekannt. Wer war diese Frau, die als „Mutter Teresa der Schweiz“ bezeichnet werden kann?
Von Ralph Studer
Maria Bernarda Bütler wurde am 28. Mai 1848 in Auw geboren, einem kleinen Bauerndorf im aargauischen Freiamt. Sie war das vierte von acht Kindern einfacher Bauersleute und wurde noch am gleichen Tag auf den Namen Verena getauft.
Starker Charakter
Als Mädchen war sie ein „Wildfang“ mit heiterem Gemüt, das sich am liebsten draussen im Freien aufhielt und zu allerlei Spässen aufgelegt war. Rückblickend auf ihre Kindheit schreibt Maria Bernarda: „Von kindlichen Tagen an suchte ich immer und immer das Freie, die ländliche Naturwelt, und nur da fühlte ich mich geistlich und körperlich wohl. Das Schulzimmer, die Wohnstube waren für mich ein Gefängnis.“ In ihren späteren Jugendjahren wird sie als physisch gesunde junge Frau mit einem ausgeglichenen und starken Charakter beschrieben.
Lebensverändernde Entscheidung
Mit 19 Jahren veränderte sich ihr Leben tiefgreifend: Sie trat ins Kapuzinerinnenkloster „Maria Hilf“ in Altstätten/SG ein. Bereits mit 32 Jahren wurde sie Oberin des Klosters. Dieses erlebte unter ihrer Führung eine Reform und blühte auf. Unter ihrer Leitung arbeitete man mit Erfolg an der Erneuerung des franziskanischen Lebensstils und der Restaurierung sowie Verbesserung des Klosters.
Equador – eine neue Aufgabe
Maria Bernarda blieb Oberin in Altstätten, bis sie im Jahr 1888 für immer die Schweiz verliess und mit sechs Schwestern nach Südamerika reiste. Ihr Leben stand fortan im Dienst der Menschen, indem sie die Leiden der Armen, Kranken und der Ausgegrenzten zu lindern versuchte. Ihre Missionsarbeit begann in Chone/Equador, wo sie mit den Schwestern in einfachsten Verhältnissen lebte. Auch wenn Maria Bernarda viele Rückschläge erlitt, verlor sie nie den Mut. Ihr Biograph Beda Meyer berichtet: „Niemand besass eine solche Fülle ungezwungener Fröhlichkeit und fast ununterbrochener Herzensfreude wie Mutter Bernarda.“ Die neuen Lebensverhältnisse, die Entfernung, die pastorale Arbeit und die persönliche Situation verlangten einen neuen Lebensstil, der den missionarischen Notwendigkeiten angepasst war. So gründete Maria Bernarda die „Kongregation der Franziskaner Missionsschwestern von Maria Hilf“. Die Menschen nannten die Schwestern „Madres“, holten sich Rat und Hilfe in familiären Problemen und kamen zu ihnen in geistigen und materiellen Nöten. Die Schwestern widmeten sich zudem der Ausbildung der Mädchen, der Pflege der Kranken, der Katechese und der Sozialhilfe.
Auf der Flucht
In Equador verbrachte Maria Bernarda sieben Jahre, bis dort 1895 eine antikirchliche Revolution ausbrach und die Schwestern nach Cartagena/Kolumbien fliehen mussten. Auch hier lebten die Schwestern in Armut, Einfachheit und nur mit dem unumgänglich Notwendigen. In der ersten Zeit erhielten sie Lebensmittel als Almosen. Später boten die Schwestern Handarbeitskurse an, besorgten für verschiedene Pfarreien die Wäsche und backten Hostien für die Kirchen der Stadt. Damit verdienten sie ihren kargen Lebensunterhalt. Daneben studierten sie die spanische Sprache und andere Fächer, um die Kinder unterrichten zu können. Mehrere Gründungen von Schulen in ärmeren Regionen folgten. Auch in dieser Zeit widmete sich Maria Bernarda den Kranken, vor allem den Ärmsten und Schwierigsten und erbat für sie Almosen.
Unvergessliches Begräbnis
Im Jahr 1920 legte sie das Amt der Oberin ab und übergab es ihrer Nachfolgerin. Inzwischen war die Kongregation gewachsen und breitete sich in Kolumbien, Brasilien und Europa aus. Auch wenn ihre letzten Jahre immer mehr von Krankheit und Leiden gezeichnet waren, „sah ich sie niemals ungeduldig, ja, nicht einmal gereizt“, sagte eine Schwester, die ihr nahestand. „Trotz ihrem Leid war sie immer friedlich, niemals niedergeschlagen und hatte einen guten Humor (…), gelegentlich konnte sie sogar Witze machen“, so die Aussagen über Maria Bernarda.
Als Maria Bernarda am 19. Mai 1924 starb, strömten ganze Scharen von Menschen zusammen. „Das Begräbnis wurde“, so Meyer, „zu einem eigentlichen ‚Triumphzugʻ.“ Angesehene Männer trugen den Sarg durch die Strassen. Ihm folgten der Erzbischof mit seinen Priestern, Stadt- und Schulbehörden und herbeigeeilte Schwestern aus anderen Ordensniederlassungen – eine unübersehbare Volksmenge schloss sich an. Die ganze Stadt nahm Anteil am Tod dieser aussergewöhnlichen Frau.
Eine „Mutter Teresa der Schweiz“
Ihre schriftlichen Ausführungen, die sie hinterliess, sind keine „Tagebucheinträge“ im eigentlichen Sinne, die an einem bestimmten Tag einsetzen und dann fortlaufend stattfinden. Vielmehr beziehen sie sich auf konkrete Lebenssituationen. Insgesamt über 2000 handschriftliche Briefe sind von ihr überliefert. In diesen ermutigt sie ihre Mitschwestern und gibt ihnen Ratschläge für ihr eigenes Glaubensleben.
Ihr äusserer Weg als Missionarin und Ordensgründerin ist beeindruckend. Wie Niklaus von Flüe ist auch Maria Bernarda nur vor dem Hintergrund ihres Glaubens und ihrer Gotteserfahrung zu verstehen, denn ihr Handeln entsprang ihrer Mystik. Maria Bernardas Herz schlug immer für die Armen, für die Kinder, für die Menschen am Rande. Man wird hier unweigerlich an Mutter Teresa erinnert, wenn Maria Bernarda ihre Mitschwestern mahnt: „Im Kranken sollten wir nicht nur den Menschen sehen, sondern in ihm Gott selbst dienen (…). Die armen Kranken und armen Kinder müssen allzeit den Vorzug haben.“
Orientierung für unsere Zeit
Gerade für unsere orientierungslos gewordene Zeit bietet Maria Bernardas Leben Halt und Hilfe. Sie suchte nicht sich, sondern versuchte Gott und den Menschen auf vielfache Art zu dienen. Hingabe und Liebe zeichneten ihr Leben aus, die Sehnsucht, aus ihrem Leben „etwas Schönes“ zu machen. Maria Bernarda gibt uns damit wertvolle Hinweise, wenn es um die entscheidenden Fragen nach dem Sinn, dem Weg und dem Ziel des menschlichen Lebens geht. Sie zeigt uns auch, wie der Autor Urs Keusch schreibt, „wie man Hindernisse, Widerstand, Müdigkeit, Resignation überwindet, wie man den besseren Menschen aus sich herausarbeitet und was es heisst, in dieser Welt die Menschen [und] die Schöpfung zu lieben.“
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/eine-aussergewoehnliche-frau/

Ein überparteiliches Komitee reichte am 23. Mai 2023 die Volksinitiative „Tschüss Genderstern!“ bei der Stadt Zürich ein. Somit kommt es schweizweit zum ersten Volksentscheid über die umstrittene Gendersprache.
Wie das Initiativkomitee mitteilt, ist die Initiative eine Reaktion auf ein neues Sprachreglement des rot-grünen Zürcher Stadtrats. Seit Juni 2022 sind die Verlautbarungen der Zürcher Stadtverwaltung mit Gendersternchen versehen. So sucht die Stadtpolizei in ihren Meldungen etwa „Zeug*innen“; die Stadtpräsidentin Corine Mauch wendet sich an die lieben „Zürcher*innen“.
Dass die Gendersprache bei der Bevölkerung wenig Rückhalt findet, verdeutlichte unlängst eine Umfrage der Neuen Zürcher Zeitung. Diese ergab, dass zwei Drittel der Befragten die Verwendung von Gendersternen oder anderen Sonderzeichen in öffentlichen Dokumenten ablehnen. Auch der kürzliche Vorfall in Stäfa zeigt, dass der Widerstand gegen das Thema Gender wächst. Aufgrund von Drohungen sagte die dortige Schulleitung den geplanten „Gender-Tag“ ab.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/tschuess-genderstern-zuercher-initiative-kommt-vors-volk/

Eine parlamentarische Initiative (21.513) mit dem Titel „Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts müssen strafbar werden“ fordert, dass der Begriff „Geschlecht“ in Artikel 261bis des Strafgesetzbuches aufgenommen wird. Die Initiative wurde von NR Marti Min Li (SP) am 13. Dezember 2021 eingereicht. In der kommenden Woche soll die Vorlage in der Rechtskommission des Ständerats diskutiert werden. Die Stiftung Zukunft CH spricht sich in ihrer Stellungnahme an die Rechtskommission klar gegen die Initiative aus.
Darin zeigt Zukunft CH auf, dass das Parlament bereits 2018 zu Recht entschied, auf die Aufnahme des Begriffs „Geschlecht“ in Art. 261bis StGB zu verzichten. Seither sind keine Veränderungen eingetreten, die diesen Entscheid in Frage stellen. Vielmehr zeigt sich, dass die eingereichte Initiative die falsche Richtung einschlägt. Sie gefährdet grundlegende, von der Verfassung geschützte Freiheitsrechte, hebelt die Elternrechte aus und geht letztlich zu Lasten der Kinder.
Lesen Sie die gesamte Stellungnahme von Zukunft CH hier:
Zukunft CH Stellungnahme Parlamentarische Initiative Geschlecht
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/begriffsaufnahme-geschlecht-hebelt-rechte-aus/

Die Ereignisse der letzten Monate und der aktuelle Lagebericht zur „Sicherheit Schweiz“ zeigen eines deutlich: Die Schweiz hat ein massives linksextremistisches Gewaltproblem. Statt endlich dagegen vorzugehen, schickt die rot-grüne Mehrheit des Zürcher Stadtparlaments städtische Angestellte in verpflichtende Kurse zum Thema „Rechtsextremismus“. Eines von vielen Beispielen, wie linke Gewalt verharmlost oder gar ausgeblendet wird.
Ein Kommentar von Ralph Studer
Eines sei hier mit allem Nachdruck hervorgehoben: Jegliche Gewalt und jeglicher Extremismus sind zu verurteilen, von welcher Seite sie kommt. Während in Politik und Medien jedoch regelmässig auf die rechtsextreme Gefahr hingewiesen und diese angeprangert wird, fördert ein genauerer Blick auf die Faktenlage Überraschendes zutage.
Brennpunkt Zürich
In den letzten Monaten war die Stadt Zürich wieder einmal Brennpunkt linksextremistischer Ausschreitungen. Nach der Räumung des besetzten Koch-Areals im Februar 2023 hinterliess ein Mob von rund 1000 Personen eine Spur der Verwüstung in der Stadt. Eingeschlagene Fensterscheiben, ausgebrannte Müllcontainer, Schmierereien und kommunistische Klassenkampfparolen an Fassaden säumten die Demonstrationsroute. Die Bilanz dieser illegalen Demo: ein verletzter Polizist, mehrere Festnahmen und Schäden von weit über CHF 500‘000. Erschreckend war zudem, dass die Vandalen nicht nur gegen ihre „kapitalistischen Feindbilder“ wie Banken oder Bürogebäude vorgingen, sondern auch vor Quartierläden und Genossenschaftsbauten nicht Halt machten. Anfang April ging es weiter. Linke Militante marschierten vom Kreis 5 in den Kreis 4. Dabei griffen sie Einsatzkräfte mit Eisenstangen, Steinen, pyrotechnischen Gegenständen sowie Molotowcocktails an und verübten diverse Sachbeschädigungen. Sie verletzten sieben Polizisten, 17 Personen wurden festgenommen. Auch am 1. Mai kam es zu unbewilligten Demos und massiven Ausschreitungen von Linksextremen, neben Zürich auch in Basel. In Zürich allein wurden 19 Personen festgenommen und über 400 Wegweisungen erteilt.
Faktenlage ist eindeutig
Diese Vorfälle ereigneten sich allein in den letzten drei Monaten und sind mittlerweile symptomatisch für die Gewaltproblematik in der Schweiz. Die Zahlen des Berichts „Sicherheit Schweiz 2022“ sprechen Bände und legen offen: Der Linksextremismus zeigt sich, gemessen an der Zahl der Ereignisse, massiv gewaltbereiter als der Rechtsextremismus. Allein im Jahr 2022 wurden 81 gewaltsame Ereignisse von linksextremer Seite registriert, von rechtsextremer Seite dagegen drei. Während dieser Lagebericht zu den Rechtsextremen wenige Bemerkungen anfügt, hält er bei den Linksextremisten ausdrücklich fest: „So veranstaltet die Szene Demonstrationen, verübt Sachbeschädigungen (zum Beispiel Farbanschläge oder das Einschlagen von Scheiben) und Brandstiftung. Sie setzt auch unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen und körperliche Gewalt ein. Ziel physischer Angriffe waren insbesondere als rechtsextremistisch wahrgenommene Personen oder anlässlich von Demonstrationen die Sicherheitskräfte.“

Quelle: Sicherheit Schweiz 2022, Lagebericht des Nachrichtendienstes des Bundes, S. 49. Dem NDB gemeldete gewaltextremistisch motivierte Ereignisse seit 2015 (ohne Schmierereien).
Verharmlosung und Ablenkung
Und was tut die Politik dagegen? Nichts. Oder noch schlimmer: Sie verharmlost und schlägt die gegenteilige Richtung ein. Die rot-grüne Mehrheit im Stadtparlament will künftig keine Bussen mehr für Teilnehmer von unbewilligten Demonstrationen verhängen. Zudem lehnte sie das Aufstocken von Polizeistellen ab und sprach sich dafür aus, dass Demos nur noch angemeldet und nicht mehr bewilligt werden müssen. Statt gegen gewaltbereiten Linksextremismus endlich vorzugehen, schickt die rot-grüne Mehrheit des Zürcher Stadtparlaments städtische Angestellte in verpflichtende Kurse zum Thema „Rechtsextremismus“.
Dass linke Politiker seit Langem linksextreme Ausschreitungen herunterspielen, zeigt sich auch an verschiedenen Beispielen aus der nahen Vergangenheit. Lorenz Keller, Präsident des Gewerkschaftsbundes und verantwortlich für die 1.-Mai-Kundgebung in Zürich, sah keinen Grund, sich im Vorfeld von allfälligen Linksextremisten zu distanzieren. Ähnliches gilt auch für Basel. Die Basler SP wollte sich zunächst mit einem Ehrenkodex gegen den gewaltbereiten „schwarzen Block“ positionieren, krebste dann unter dem Druck von anderen linken Gruppierungen wieder zurück. Dieser Vorfall zeigt, dass gewisse einflussreiche linke Kreise ein Gewaltproblem aufweisen. Die SP und die Linke insgesamt haben es damit verpasst, ein klares Signal gegen Gewalt nach aussen und innerhalb ihrer eigenen Reihen zu senden. Ein Armutszeugnis und eine Offenbarung, wie Linke zu Demokratie und Freiheit stehen.
Unlängst zeigte sich diese problematische Haltung auch in einem Interview mit Moritz Bögli von der Alternativen Liste. Angesprochen auf die innerhalb von zwei Monaten zweimal auftretende Gewalt und die Verletzungen von mehreren Polizisten durch Linksextreme in Zürich, wich Bögli aus. Er könne nicht über die Beweggründe der Demonstranten reden, da er nicht dort gewesen sei. Aber Demonstrationen seien ein Grundrecht, so Bögli. Seit wann beinhalten Demonstrationen ein Recht auf Gewaltausübung gegen Personen und Sachen?
Der heilige Zorn der Tugendwächter
Linksextreme Gewalt wird von linken Kreisen in einen legitimen Protest gegen „das System“, in Zürich als Antwort auf den knappen Wohnraum, umgedeutet. Obwohl die Linke sonst sehr sensibilisiert auf Diskriminierungen und Störungen reagiert, spielt dies in gewissen Bereichen offenbar keine Rolle. Der Journalist Zeno Geisseler bringt es auf den Punkt: „Wer das falsche Anredepronomen benutzt, die falsche Musik spielt, seinen Schülern die falsche Literatur vorlegt oder mit dem falschen Verkehrsmittel in die Stadt fahren will, bekommt sehr rasch den heiligen Zorn der Tugendwächter zu spüren.“ Marschieren jedoch Linksextreme in den eigenen Reihen mit Hammer-und-Sichel-Fahnen und fliegen Steine, wird dies toleriert, so Geisseler. Die Gefühlslage oder die körperliche oder materielle Unversehrtheit von „Bullen, Bonzen und Bankern“ scheine weniger zu interessieren.
Die Reaktionen der Basler Linken, von Keller und Bögli, passen in das Bild, das linke Repräsentanten auf Bundes- und Kantonsebene seit Langem abgeben. Sie scheuen sich, sich dezidiert von der linksextremistischen Szene zu distanzieren, deren Gewaltbereitschaft zu verurteilen und Massnahmen dagegen zu ergreifen. Auf welchem Boden stehen Politiker, wenn sie hierzu schweigen? Man muss sich ernsthaft die Frage stellen, ob linksextremistische Kreise von linken Politikern deshalb nicht verurteilt werden, weil sie letztlich im Sinne linker Politik agieren. Sind die Militanten einfach der radikale Flügel der in Bundesbern und in den Kantonen sitzenden Parlamentarier? Diese Fragen müssen sich Linke gefallen lassen, solange sie nicht klar gegen diese heftige Gewaltbereitschaft und -akzeptanz in den eigenen Reihen vorgehen. Tun sie dies nicht, ist der Eindruck nicht von der Hand zu weisen, dass sie Gewalt als legitimes Mittel zur Erreichung ihrer politischen Ziele nicht nur tolerieren, sondern vielmehr akzeptieren.
„Woke“ und „Cancel Culture“
Nicht nur die physische, sondern auch die psychische Gewalt ist in linken Kreisen salonfähig. Dafür spricht die scharfe Vorgehensweise gegen Andersdenkende in den (sozialen) Medien. Mit „Political Correctness“ und entsprechenden Sprachcodes fing es an. Die aktuelle „Woke-Bewegung“ ist die Speerspitze von linken Milieus, die ihre Weltsicht und ihre Überzeugungen über alles andere stellen. Man geht rigide, ja wütend vor: Geschichte und Sprache kommen ins Visier der „neuen Moralisten“, Bücher werden umgeschrieben. Was als Sichtbarmachung von benachteiligten und diskriminierten Minderheiten begann, ist mittlerweile zum ideologischen Kampf mit totalitären Zügen ausgeartet. Bezugspunkt ist dabei nicht das Individuum, sondern die „kollektive Identität“, die sich – nach der deutschen Politikwissenschaftlerin Ulrike Ackermann – „aus realer oder vermeintlicher Benachteiligung, gemeinsamer Leiderfahrung, (…) die teils Jahrhunderte zurückliegen“, ableitet: Frauen, LGBTIQ-Community, Migranten, religiöse Minderheiten. Als Täter gilt die weisse, heteronormative, patriarchalische, kapitalistische, mit kolonialer Schuld beladene „Mehrheitsgesellschaft“.
Wer nicht „woke“ ist, dem droht das gesellschaftliche Aus. Die „Cancel Culture“ ist am Werk, wenn jemand auf Grund von bestimmten Ansichten diffamiert, ausgeladen bzw. aus der Debatte ausgeschlossen wird. Wer sich „politisch unkorrekt“ äussert, wird zum „Nazi“, zum „Klimaleugner“ oder zum „Covidioten“. Wer öffentlich ein traditionelles Verständnis von Ehe, Familie und Geschlecht verteidigt, gilt nach linker Sichtweise als „homophob“ oder „transphob“. Ein solches mediales Vorgehen wirkt abschreckend. Menschen üben sich folglich in Selbstzensur, aus Angst vor sozialer Ächtung.
Direkter Angriff auf Freiheit und Demokratie
Die zunehmende physische und psychische Gewalt linker Kreise stellen gravierende Bedrohungen für unsere Demokratie und unsere verfassungsmässig garantierten Freiheitsrechte dar. Linke Politiker wie Bögli machen auch keinen Hehl daraus, dass ihnen grundlegende Aspekte unseres freiheitlich-demokratischen Staates ein Dorn im Auge sind: „Was heisst denn das Eigentum von anderen? Ich sage offen, dass ich Privateigentum in vielen Bereichen ablehne.“
Für Einheit und Frieden
Diese starke Gewaltbereitschaft steht in diametralem Widerspruch zum Schweizer Verständnis von Staat und Gesellschaft. Anarchistische und kommunistische „Befreiungskämpfe“, wie sie von bestimmten linken Kreisen mit solchen gewaltsamen Ausschreitungen und medialen Ausgrenzungen forciert und gefördert werden, zerstören die Einheit und den Frieden. Und sie reissen Gräben auf bzw. vertiefen bestehende Spaltungen in der Gesellschaft weiter. Gewalt und Ausschluss sind der falsche Weg. Dieser Entwicklung ist mit klaren Aussagen und Massnahmen gegen gewaltbereite Gruppen und Menschen entgegenzutreten. Sonst setzen wir unsere politische Stabilität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt aufs Spiel – Stärken, die die Schweiz seit jeher auszeichneten.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/schweiz-hat-linksextremistisches-gewaltproblem/

Die Niederlande wollen die aktive Sterbehilfe auf Kleinkinder ausweiten. Diese Regelung betrifft gemäss dem niederländischen Innenministerium Kinder unter zwölf Jahren, „bei denen die Möglichkeiten der Palliativmedizin nicht ausreichen, um ihr Leiden zu lindern“.
Wie das deutsche Ärzteblatt berichtet, folgt die Niederlande damit dem Nachbarland Belgien, das bereits seit 2014 ähnliche Bestimmungen kennt. Eine Zustimmung des Parlaments ist für diese Ausweitung der Sterbehilfe nicht erforderlich. Der Antrag auf Sterbehilfe war bereits bis anhin für Kinder über zwölf Jahren gesetzlich erlaubt. Bei unter 16-Jährigen müssen die Eltern zustimmen.
Für Eugen Brysch, Vorstand bei der Deutschen Stiftung Patientenschutz, zeigt dies deutlich, dass sich die Gesellschaft zunehmend mit der aktiven Sterbehilfe abfindet. Ein solcher Gewöhnungseffekt stärke nicht die Hilfe und den Beistand für kranke und lebensmüde Menschen. „Vielmehr“, so Brysch, „führt der Einstieg zum organisierten Angebot auf Tötung immer zu einer Ausweitung“.
Dieses aktuelle Beispiel aus den Niederlanden ist kein Einzelfall. Auch in der Schweiz zeigt die gegenwärtige Entwicklung in diese Richtung. Eine weitere Entsolidarisierung der Gesellschaft mit Kranken und Schwachen erhält dadurch zusätzlichen Vorschub. Dem ist Einhalt zu gebieten. Es ist eine der zentralen Aufgaben unserer Gesellschaft, Menschen, die Suizidhilfe in Betracht ziehen, zu unterstützen und sie in ihrem Leid anzunehmen. Fühlt nämlich der krisengeschüttelte Mensch, dass sein Umfeld seine Situation nicht als hoffnungslos ansieht, kann der Betroffene neuen Lebensmut schöpfen. Neue Möglichkeiten und Perspektiven für ein Weiterleben öffnen sich. „So kann“, wie Raimund Klesse, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, festhält, „eine Abrundung und eine Versöhnung mit dem eigenen Leben stattfinden, Beziehungen geklärt werden und eine würdige Verabschiedung gelingen.“
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/aktive-sterbehilfe-fuer-kleinkinder/

Mit einer deutlichen Mehrheit von 420 zu 130 Stimmen wurde der EU-Migrationspakt Mitte April 2023 vom Europäischen Parlament in Strassburg angenommen.
Der Pakt sieht vor, dass EU-Mitgliedsstaaten auch gegen ihren ausdrücklichen Willen Migranten bei sich ansiedeln müssen. Das würde bedeuten, dass auch Staaten wie Ungarn, Polen und Tschechien, die sich bisher kritisch gegen die EU-Migrationspolitik und eine Migrationsquote wehrten, diese zu akzeptieren hätten. Bevor dieser Pakt in Kraft tritt, müssen aber noch die Europäische Kommission und der Europäische Rat zustimmen. Eine Annahme des Pakts würde einen massiven Souveränitätsverlust für die EU-Mitgliedstaaten bedeuten und den politischen Druck auch auf die Schweiz erhöhen.
Auf internationaler Ebene löste bereits im Jahr 2018 der UNO-Migrationspakt heftige Diskussionen aus. Verschiedene Länder wie die USA, Australien, Polen, Tschechien, Ungarn und Österreich leisteten Widerstand dagegen, weil sie einen erheblichen Souveränitätsverlust befürchteten. Trotz dieser massiven Kritik ist der UNO-Migrationspakt noch nicht vom Tisch. Anfang April 2023 wurde in der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats (APK-S) dieser Pakt bzw. eine Petition zu dessen Ablehnung diskutiert. In einer Stellungnahme an die APK-S vom 31. März 2023 zeigte Zukunft CH die massiven Gefahren und Risiken dieses Paktes auf.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/europaparlament-stimmt-eu-migrationspakt-zu/

Im Februar 2023 haben Sahra Wagenknecht und Alice Schwarzer ein Manifest für den Frieden gestartet. Mittlerweile haben bereits mehr als 700’000 Menschen dieses Manifest unterzeichnet.
Beide Frauen machen sich grosse Sorgen um die Zukunft Europas und unserer Welt. Sie bringen vor, dass die Ukraine bald ein entvölkertes, zerstörtes Land ist und viele Menschen Angst vor einer Ausweitung des Krieges haben. Ein dritter Weltkrieg müsse unbedingt verhindert werden. Verhandeln heisse nicht kapitulieren. Verhandeln heisse, Kompromisse auf beiden Seiten zu machen mit dem Ziel, weitere Hunderttausende Tote und Schlimmeres zu verhindern, schreiben Wagenknecht und Schwarzer. Die beiden Initiantinnen fordern Bundeskanzler Scholz auf, „die Eskalation der Waffenlieferungen zu stoppen“. Er sollte sich auf deutscher wie europäischer Ebene an die Spitze einer starken Allianz für einen Waffenstillstand und für Friedensverhandlungen setzen, so das Manifest.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/manifest-fuer-den-frieden/ (inhaltlich aktualisiert)

Die aktuell von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verhandelten Verträge haben es in sich: Schwere Einschränkungen für die Mitgliedstaaten und die Bevölkerung drohen. Der Zürcher Rechtsanwalt Philipp Kruse klärte anlässlich einer Veranstaltung des Vereins „Bürger für Bürger“ Ende März 2023 darüber auf. Es ist höchste Zeit, die Augen zu öffnen.
Von Ralph Studer
Die gegenwärtige Entwicklung auf Stufe WHO ist nur unter Berücksichtigung der Corona-Jahre verstehbar, leitete Kruse seine Ausführungen ein. Dabei sind die laufenden Vertragsverhandlungen von besonderem Interesse für die Schweiz, da sie die Demokratie und den Rechtsstaat als Grundpfeiler unseres Staates berühren. Wesenskern unserer Verfassung ist die Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative und Judikative), die jedoch in den letzten drei Jahren nicht funktionierte und zu einer massiven Machtanhäufung beim Bundesrat führte. Dieser Umstand verlange nach Antworten und Aufarbeitung. Der Referent machte deutlich, dass nach dem Konzept der Gewaltentrennung keine der drei Gewalten die Verfassung dauerhaft verletzen kann, ohne dass ein Kontroll- und Korrekturmechanismus durch die anderen Gewalten erfolgt. Eine lebendige Demokratie verlange zudem zwingend eine unverfälschte Meinungsbildung. Diese ist allerdings bedroht, wenn die Berichterstattung – wie in der Corona-Zeit – auf dauerhafter Desinformation und Manipulation durch Angst und Panik beruht, so der Rechtsanwalt.
Kinder litten besonders
Obwohl selbst das Bundesgericht den PCR-Test für eine Krankheitsdiagnose als ungeeignet ansehe und diesen als wenig aussagekräftig einstufe, würden diese Tests weltweit weiter durchgeführt, so Kruse. Zudem erklärte Bundesrat Cassis in der Arena-Sendung vom 7. Januar 2022 ausdrücklich, dass z.B. Unfalltote, die einen positiven Corona-Test aufweisen, im System als „Corona-Tote“ erfasst werden. Dies sei umso gravierender, als die staatlichen Behörden gestützt auf diese Zahlen gravierende Freiheitseinschränkungen anordneten. Kruse verwies zudem auf die massiv erhöhten CO2-Werte bei der Rückatmungsluft unter den Masken bei Kindern, die Verdopplung der Suizidversuche bei Minderjährigen und die überfüllten Kinderpsychiatrien.
WHO in der Kritik
Mit zunehmender Dauer der Corona-Pandemie standen die WHO und ihre Empfehlungen je länger je mehr in der Kritik, so Kruse. Davon zeugten die unverhältnismässigen Lockdowns und die dadurch entstandenen massiven Schäden für die psychische und physische Gesundheit der Menschen, die Wirtschaft und den Staatshaushalt, die Zutrittsbeschränkungen für sportliche und kulturelle Anlasse und die mittlerweile bekannten Impfschäden. Zudem ist vielen Bürgern gar nicht bewusst, dass der seit dem 30. Januar 2020 ausgerufene „Notstand von internationaler Tragweite“ wegen Corona bis heute von der WHO noch immer nicht zurückgenommen wurde.
Nicht nur die WHO-Massnahmen wurden kritisch gesehen, auch die WHO und ihre Finanzierung warfen Fragen auf. In Anbetracht der hohen Beiträge von Privaten kann kaum von einer unabhängigen Organisation gesprochen werden. Mehr als 80 Prozent des WHO-Budgets werden nicht von den Mitgliedstaaten, sondern unter anderem auch von privaten Geldgebern wie der Bill & Melinda-Gates-Stiftung oder Gavi Alliance getragen, stellte Kruse fest.
Zwei verschiedene WHO-Verträge
Statt ihre Souveränität auszuüben, haben die staatlichen Behörden diese in der Corona-Zeit freiwillig zugunsten der WHO aufgegeben, hob Kruse hervor. Und gerade diese staatliche Souveränität steht erneut stark unter Beschuss. Die WHO verhandelt aktuell zwei verschiedene Verträge mit den Mitgliedstaaten: Anpassungen des Vertrags bezüglich der internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) und einen gänzlich neuen Pandemievertrag.
Über die Zielsetzung des Bundesrats in diesen Verhandlungen ist wenig bekannt, obwohl der Pandemievertrag bereits an der WHO-Generalversammlung im Mai 2024 verabschiedet werden soll. Bekannt ist immerhin, dass der Bundesrat eine starke WHO anstrebt, hielt Kruse gestützt auf bundesrätliche Aussagen fest.
Gleichheit statt Menschenrechte?
Die vorgesehenen Änderungen des IHR stehen in engem Zusammenhang mit dem Pandemievertrag. Sollten die IHR-Änderungen ratifiziert werden, würde dies die Macht der WHO enorm erweitern. Kruse zeigte auf, wie in Artikel 1 der IHR der Passus „non binding“ (nicht bindend) gestrichen werden soll und so aus den bisherigen WHO-Empfehlungen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten würden. In Artikel 3 „Prinzipien“ würden die Worte „unter Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten der Personen“ gestrichen. Stattdessen sollen die Vorschriften auf „Gleichheit“, „Inklusion“ und anderem basieren.
Interessanterweise – so führte der Rechtsanwalt aus – war der bisherige Wortlaut von Artikel 3 zum Schutz der Menschenrechte im Jahre 2005 auf Antrag von Staaten aus der Zweiten und der Dritten Welt aufgenommen worden, um einem neuen Kolonialismus entgegenzuwirken. Ersetzt werden soll neu der Schutz der Menschenrechte durch das Konzept „Equity“. Damit ist gemeint, dass alle Mitgliedstaaten den gleichen Zugang zu Gesundheitseinrichtungen, zu denselben Impfstoffen und denselben Tests haben sollen, erklärte Kruse.
Machtkonzentration beim WHO-Generaldirektor
Für die Frist zur WHO-Meldung eines Ereignisses von epidemiologischer Tragweite haben die Staaten nach dem aktuellen Entwurf zu den IHR neu 48 Stunden Zeit. Dies ist unrealistisch kurz, da den Staaten so kaum Zeit bleibt, die Entwicklung des viralen Geschehens zu untersuchen und entsprechende Schlüsse daraus zu ziehen. In Kombination mit dem zur Revision vorgeschlagenen Artikel 12 IHR könnte hier eine Art „Mechanismus zur erleichterten Selbstermächtigung“ des WHO-Generaldirektors entstehen, betonte der Rechtsanwalt. Dieser entscheide und informiere sämtliche Mitgliedsstaaten über den öffentlichen „Gesundheitsnotfall“. Durch die als bindend erklärten „Empfehlungen“ in Artikel 1 verfüge der WHO-Generaldirektor in Verbindung mit diesem Artikel 12 über eine unglaubliche Machtfülle, die zu einem massiven Souveränitätsverlust der Mitgliedstaaten und Einschränkungen der individuellen Freiheitsrechte führen könne.
Gravierend ist hierbei nach Kruse vor allem, dass die WHO mit diesem Instrument für unbestimmte Zeit einen „Notfall“ ausrufen und die Menschenrechte, die Gewaltenteilung und unsere Bundesverfassung dauerhaft ausser Kraft setzen kann. Ein solches Vorgehen entziehe den Mitgliedstaaten jegliche Einflussnahme auf die WHO-Entscheidung und bedeute einen massiven Kontrollverlust. Nicht einmal die Voraussetzungen für die Ausrufung einer WHO-Pandemie werden künftig überprüft werden können. Während dieser Phasen wird der Schutz der Menschenrechte der Gleichheit als regulierendem Prinzip untergeordnet, warnte Kruse. In Zukunft werde sich niemand mehr auf das Selbstbestimmungsrecht bei medizinischen Eingriffen berufen können.
Diese Bündelung der Macht bei der WHO ist auch daran erkennbar, so der Referent, dass keine Mechanismen zur Kontrolle des WHO-Generaldirektors vorgesehen sind und die WHO keine Rechenschaft abzulegen hat. Dies stelle einen eklatanten Verstoss gegen das Prinzip der Gewaltenteilung und gegen universelle Prinzipien der Qualitätskontrolle dar.
Kritik an IHR- und Pandemievertrag
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die WHO auf diese Weise eine „Pandemie“ auch ohne triftigen Grund weltweit ausrufen und für alle Staaten „verbindlich“ erklären kann. Daraus resultiert eine dauerhafte Beseitigung von Souveränität, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung, eine Suspendierung der Grundfreiheiten und Bedrohung der Gesundheit, betonte Kruse. Der Entscheid über diesen IHR-Vertrag ist in der WHO-Generalversammlung im Mai 2024 geplant.
Ähnlich gelagert ist die Problematik beim beabsichtigten Pandemievertrag. Zwar erwähnt Artikel 14 des Pandemievertrags die Menschenrechte, so Kruse, und hält das Prinzip der Verhältnismässigkeit bei der Einschränkung von Freiheitsrechten fest. Jedoch könnten diese „ausgehebelt“ werden, wenn es dem Schutz der öffentlichen Gesundheit diene, was in der Covid-19-Krise als alles überragende Rechtfertigung von Behörden und Gerichten weltweit genutzt worden sei. Artikel 16 sieht zudem eine Umsetzung auf allen Stufen des Staates, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft vor. Kruse spricht in diesem Zusammenhang von einem „Top-Down-Approach der WHO“, d.h. die Massnahmen werden „oben“ auf Stufe WHO angeordnet und „unten“ – ohne jedes Mitspracherecht – auf Stufe Nationalstaat umgesetzt.
Wider die Meinungsfreiheit
Besonders einschneidend ist Artikel 17 des Pandemievertrags, der u.a. ausführt, dass die Staaten die sozialen Medien beobachten, um die Verbreitung von Fehl- und Falschinformationen zu ermitteln und eine Nachrichtenstrategie zu entwickeln, um diesen entgegenzuwirken. Es stellt sich dabei die Frage, wer darüber entscheidet, was als „Fehl- oder Falschinformation“ zu gelten hat. Die Wissenschaft? Gerade dieser Passus öffnet Tür und Tor zur Ausschaltung unliebsamer und kritischer Ansichten und stellt eine gravierende Gefahr für die Einschränkung der Meinungsfreiheit dar. Kruse führte deshalb zu Recht aus, dass dieser Vertragsartikel das Recht und die Macht der WHO zur einseitigen Information und Zensur stärkt, wodurch eine unverfälschte Meinungsbildung der Bevölkerung von vornherein ausgeschlossen wird.
„One Health Approach“ als Ausweitung möglicher Pandemie-Gründe
Wie weit dieser Pandemievertrag geht, zeigte Kruse gegen Ende seines Referats deutlich auf. Artikel 18 sieht einen „One Health Approach“ vor. Die Vertragsparteien sollen sich verpflichten, bei der Pandemieprävention und Wiederherstellung der Gesundheitssysteme einen „einheitlichen Gesundheitsansatz“ zu fördern und umzusetzen. Dabei sollen die Staaten bei Planungen und Prävention auch „Krankheiten an der Schnittstelle von Mensch-Tier-Umwelt“ einbeziehen, „einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Klimawandel“. Kruse warnte eindringlich, dass vage gehaltene Aspekte der Tierwelt und des Klimawandels Tür und Tor öffneten für jegliche ideologische Begehrlichkeiten und Massnahmen mit möglichen gravierenden Einschränkungen für die Menschenrechte.
Was tun?
Sollten diese beiden Verträge in dieser Form in Kraft treten, mahnte Kruse, sei die Souveränität der Schweiz in einem nie dagewesenen Ausmass bedroht. Die Bundesverfassung könnte dauerhaft ausser Kraft gesetzt werden ohne jeden Korrekturmechanismus. Kruse zeigte sich kämpferisch. Er sieht als realistischen Weg aus dieser Gefahrenzone den Austritt aus der WHO bzw. eine massive Kürzung der Beitragszahlungen oder einen gänzlichen Finanzierungsstopp. Statt einer Zentralisierung auf WHO-Ebene sei es – im Sinne des Subsidiaritätsprinzips – zielführender, die Autonomie der Schweiz im Gesundheitswesen zu stärken und einer Entmachtung der Schweiz mit aller Kraft entgegenzuwirken. Kruse ist überzeugt: Dies verlangt umgehend eine vertiefte Aufklärung der Bevölkerung über die bestehenden Risiken dieser Verträge und die Zusammenarbeit aller gesellschaftlichen Schichten und aller Parteien zum Wohle des Landes.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/streicht-die-who-die-menschenrechte/

Anfang April 2023 wurde in der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats der sogenannte UNO-Migrationspakt bzw. eine Petition zu dessen Ablehnung diskutiert. Der Pakt hat zum Ziel, Migration zu erleichtern und eine internationale Steuerung zu etablieren. Im Pakt wird Migration per se als „Quelle des Wohlstands“ bezeichnet, unabhängig davon, ob sie legal oder illegal ist. Die Probleme der Migration für die Ankunfts- und Herkunftsländer werden gänzlich ausgeblendet. Besonders beunruhigt eine Reihe von Punkten, wie z.B. die Einbeziehung der Medien in die Steuerungsaufgaben, die Erleichterung der Familienzusammenführung und das Fehlen von Pflichten und Verantwortlichkeiten der Einwanderer. Zukunft CH hatte deshalb im Vorfeld der Behandlung in der Kommission eine Stellungnahme verfasst, welche diese Punkte ausführt.
Die Aussenpolitische Kommission entschied am 4. April 2023, vertiefte Abklärungen der Verwaltung in Auftrag zu geben, um die Behandlung des Migrationspaktes auf einer solideren Informationsbasis zu den bisherigen Erfahrungen der Unterzeichnerstaaten durchführen zu können. Bis dahin wird die Beratung zum Migrationspakt ausgesetzt. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis Ende Jahr einen Bericht zu erstellen, der die bisherige Wirkung des Migrationspaktes global und in den einzelnen Ländern beleuchtet und erste Erkenntnisse für die Schweiz bei einem allfälligen Beitritt identifiziert. Darin enthalten sollen insbesondere auch Erfahrungsberichte aus Ländern sein, die mit der Schweiz vergleichbar sind. Weiter soll erörtert werden, ob die Unterzeichnung des Migrationspaktes Auswirkungen auf die Migrationspolitik der Schweiz in den letzten fünf Jahren gehabt hätte.
Starke Verpflichtungen durch den Pakt
Zukunft CH zeigt in seiner Stellungnahme vom 31. März 2023 auf, dass der Pakt zwar völkerrechtlich nicht verbindlich sei und keine individuellen Rechte der Migranten ableitbar seien, dieser dennoch eine starke Selbstverpflichtung und politische Verbindlichkeit für die Unterzeichnerstaaten aufweist. Über 40 Male wiederholt sich im Pakt die Formulierung „wir verpflichten uns“. Würde die Schweiz den Pakt annehmen, könnten sich die Gerichte, allen voran der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, bei der Auslegung der Grundrechte auf dessen Bestimmungen berufen. Dies würde den Weg zu einer verbindlichen und direkten Anwendung des Paktes ohne weitere Intervention der Schweizer Institutionen schaffen.
Zudem wird an mehreren Stellen im Pakt darauf hingewiesen, Medien zu fördern, um angemessene Informationen zur Migration zu verbreiten. Gegen Medien, die das nicht tun, verpflichten sich die Staaten, Sanktionen zu verhängen. Der Integrationsforscher Stefan Luft weist deshalb zu Recht daraufhin, dass hier das Tor zur Lenkung der öffentlichen Meinung geöffnet würde.
Lesen Sie die gesamte Stellungnahme von Zukunft CH hier:
Zukunft CH Stellungnahme zum UNO Migrationspakt APK-S Web
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/nein-zum-uno-migrationspakt/

Niklaus von Flüe, im Volksmund „Bruder Klaus“ genannt, starb am 21. März 1487 in Flüeli-Ranft. Wer war Niklaus von Flüe? Was macht diesen Mann aus, dass er als Schweizer Landesvater auch heute noch grosses Ansehen und hohe Wertschätzung geniesst? Und was hat uns Niklaus von Flüe heute noch zu sagen?
Von Ralph Studer
Im Alter von ungefähr 30 Jahren heiratete Niklaus von Flüe Dorothee Wyss, mit der er zehn Kinder hatte. Er lebte ein bürgerliches Leben, war ein vorausschauender, tüchtiger Obwaldner Bauer und fürsorglicher Familienvater, angesehener Bürger und Richter. Als Soldat nahm er an den eidgenössischen Feldzügen seiner Zeit teil (auch an den Schlachten des Alten Zürichkriegs, des ersten „Bruderkriegs“ der Eidgenossenschaft). Zugleich war er Abgeordneter der eidgenössischen Tagsatzung.
Mehrere Male trug man Niklaus von Flüe das Amt des Obwaldner Landammanns an. Doch schlug er diese Ehre immer wieder aus. Er bekannte einem Freund: „Ich bin von Gott mit gutem Verstand begabt und in Geschäften des Vaterlandes viel zum Rat gezogen worden, habe auch viele Urteile gegeben. Ich kann mich aber nicht erinnern, dass ich mittels göttlicher Gnaden in solchen etwas wider mein Gewissen gehandelt, oder auf eine Person gesehen habe. Niemals bin ich von der Gerechtigkeit abgewichen.“
Schon früh war er „mit einem zweiten Gesicht“ begabt (er hatte mehrfach göttliche Visionen), wie Zeitzeugen berichteten. Nächtliche, im Gebet durchwachte Stunden waren keine Seltenheit bei ihm.
Rückzug aus der Welt
Am 16. Oktober 1467 nahm Niklaus von Flüe Abschied von seiner Familie, um fortan in der Abgeschiedenheit ganz für Gott und den Glauben zu leben. Lange rang er um diese Entscheidung. Seine Frau Dorothee gab dazu ihre Zustimmung. Sie erkannte darin Gottes Willen. So lebte Niklaus von Flüe in seinem zweiten Lebensabschnitt als Einsiedler in einer nahegelegenen Klause im Flüeli-Ranft. Dort empfing er häufig Besuch von Ratsuchenden und Verzweifelten. Dabei war er nicht nur geistlicher Berater der Landbevölkerung, sondern auch als Ratgeber für ausländische Staatsoberhäupter weithin bekannt und geschätzt.
Niklaus von Flües Leben als Einsiedler war eigentlich ein Paradox. Er floh aus der Welt – da kam die Welt zu ihm. Er legte alle seine Ämter nieder – da wurde er erst recht in die politischen Händel verstrickt. Anscheinend musste Niklaus von Flüe erst in die Einsamkeit und Wildnis gehen, um sich zum grossen Staatsmann zu entwickeln. Er war den Interessen überlegen, von Parteien unabhängig, von Leidenschaften unberührt. Der Autor Walter Nigg schreibt: „Von Ehrgeiz und Machtgelüsten, die beinahe alle politisch sich betätigenden Menschen vergiften, war bei diesem losgelösten Einsiedler keine Spur zu entdecken. (…) Als einer, der über den Dingen stand, kannte er mehr als blosse Diplomatie und stiess mit seinen Vorschlägen beständig ins Überpolitische vor.“ Man kann den Staatsmann Niklaus von Flüe nicht vom Mystiker Bruder Klaus trennen, denn seine Politik entsprang seiner Mystik.
Rettung der Eidgenossenschaft
Als die städtischen Orte, vor allem Bern, nach dem Sieg über Burgund 1476/77 die mit ihm verbündeten Städte Freiburg und Solothurn in den Bund der Eidgenossen aufnehmen wollten, stiess dieser Wunsch auf der Tagsatzung 1481 auf entschiedenen Widerstand der Landorte Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug. Die Landorte befürchteten, künftig von den Städtern überstimmt zu werden. Bald wurden auch drohende Töne der Landschaft gegen die Städter unüberhörbar. Verhandlungen und Schlichtungsversuche scheiterten zunächst. Nach der Überlieferung zog die Tagsatzung den Eremiten Niklaus von Flüe in dieser ausweglosen Situation zu Rate. Dieser ermutigte die Abgeordneten der Landorte, nicht auf ihren maximalen Einschränkungen gegenüber den neuen Stadtkandidaten zu beharren, sondern in einen Kompromiss einzuwilligen, der konkrete und schliesslich auch akzeptierte Vertragspunkte enthielt. So durften insbesondere die beiden neuen Stadtorte Freiburg und Solothurn nur beschränkt militärische Bündnisse mit Aussenstehenden eingehen.
Die erfolgreiche Vermittlung von Bruder Klaus im eidgenössischen Konflikt ist als „Stanser Verkommnis“ des Jahres 1481 in die Geschichte der Schweiz eingegangen. Sie war nicht nur Niklaus von Flües eigene grosse Tat, sie war auch ein entscheidender Schritt in der Entwicklung des demokratischen Bewusstseins der sich konsolidierenden Eidgenossenschaft.
Nach seinem Tod
Sofort nach seinem Tod galt er als „der eigentliche Nationalheilige des Schweizerlandes“. Sein Name war „ein politisches Programm schlechthin. Seine Ratschläge lebten diesseits und jenseits des Grabens, den die Reformation zwischen den Bundesgliedern aufgeworfen, fort. In allen entscheidenden Stationen der alten Eidgenossenschaft ist der Geist Bruder Klausens von beiden Seiten zitiert worden“, so der Schweizer Historiker Robert Durrer. Und der deutsche Historiker Gisbert Kranz weist daraufhin, dass sich auch ausserhalb der Schweiz angesehene Vertreter beider Konfessionen auf die Autorität von Niklaus von Flüe beriefen: Huldrych Zwingli und Martin Luther auf protestantischer Seite ebenso wie Thomas Murner und Petrus Canisius auf der katholischen.
Für unsere Zeit
Die Gestalt des Niklaus von Flüe, sein Wirken und seine Überzeugungen haben gerade in unserer heutigen Zeit eine entscheidende Bedeutung. Die aktuellen Vorkommnisse verdeutlichen dies. Die Umwertung unserer Verfassung und unserer traditionellen Werte zeigen, in welchen Umwälzungen sich die Schweiz befindet. Die Souveränität und Unabhängigkeit der Schweiz werden mehr und mehr geschwächt. Nicht nur das. Unser Werte- und Gesellschaftsfundament wird in seinem Kern angegriffen (vgl. hierzu die neue Broschüre von Zukunft CH „Die Schweiz im Umbruch“).
In diesem „Kulturkampf“ geht es um die bewährten gesellschaftlichen Säulen des christlich-abendländischen Denkens, nämlich die natürliche Familie als Grundlage des Staates, die Freiheit des Menschen und seine Identität (vgl. hierzu die im November 2022 von Zukunft CH publizierte Sonderausgabe „Am Scheideweg“). Wenn Umbrüche und Umwälzungen das Fundament bedrohen und alles verloren scheint, ermutigt uns die Geschichte und Person Niklaus von Flües. Er war ein Hort von Ruhe, Sicherheit und Gottvertrauen.
Aktueller denn je
In seinem Denken und Handeln zeigte sich Niklaus von Flüe auch als ein Vorkämpfer gegen jede Einmischung in „fremde Händel“ und gegen auswärtige Bündnisse. Die Neutralität der Schweiz als Maxime der Schweizer Aussenpolitik geht massgeblich auf den grossen Eidgenossen vom Ranft zurück. Er ist eine lebendige Mahnung für den einzelnen Menschen, die Schweiz, Europa und die Welt angesichts des gravierenden Ukraine-Konflikts, der an den Grundfesten des Friedens rüttelt und diese zum Einsturz bringen könnte. In der gegenwärtigen inneren Zerreissprobe und den gesellschaftlichen Spaltungen, welche die Schweiz und ihre Einheit gefährden, ist eine Rückbesinnung auf unseren Landesvater Niklaus von Flüe und seine Grundsätze wichtiger denn je.
Zu keiner Zeit seit dem Zweiten Weltkrieg war der Frieden mehr bedroht wie jetzt. Niklaus von Flües grösstes Anliegen war der Friede. In seinem Brief an Bern aus dem Jahr 1482 schreibt er: „Friede ist allweg in Gott, denn Gott ist der Friede, und Friede kann nicht zerstört werden, Unfriede aber wird zerstört. Darum sollt ihr schauen, dass ihr auf Frieden stellet.“ Als Friedensstifter hat Niklaus von Flüe Grossartiges geleistet. In dieser Tradition steht die Schweiz mit ihren guten Diensten und Friedensvermittlungen. Erinnern wir uns an diese Stärken der Schweiz und gedenken wir besonders in diesen Tagen unseres Landesvaters Niklaus von Flüe, der sowohl von Katholiken als auch von Protestanten gleichermassen als religiöse und patriotische Autorität anerkannt wird. Und allen, die an die Gemeinschaft der Heiligen glauben, ist er ein mächtiger Fürbitter bei Gott für den Frieden in der Welt.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/niklaus-von-fluee-gestern-und-heute/

Leserbrief zum Artikel «Porno-Anleitung für Primarschüler» (Weltwoche Nr. 12)
Was Philipp Gut in seinem Artikel schreibt, ist erschütternd. Noch viel erschütternder ist, dass Jürg Altwegg (Grüne) in diesen Aufklärungsbroschüren überhaupt kein Problem sieht und die angerufenen staatlichen Behörden einfach wegschauen. Ich frage mich, wie weit ist es mit unserem Staat und unserer Gesellschaft gekommen, dass wir einen solchen Sexualkundeunterricht zulassen. Es ist die Aufgabe des Staates, die Eltern in ihrer Erziehung zu unterstützen und die Liebes- und Bindungsfähigkeit unserer Kinder und Jugendlichen zu stärken. Broschüren wie «Hey You» stellen hingegen die Befriedung aller Bedürfnisse des Individuums als höchsten Wert ins Zentrum, die Treue wird weder als notwendig noch wünschenswert dargestellt. Lebe, was du willst, tue es, wann, wo und wie du willst, so der Tenor. Sind das die Werte, die wir unseren Kindern mitgeben wollen?
Es geht noch weiter. In diesen vom Staat empfohlenen Aufklärungsbroschüren werden zwölfjährige Kinder auf promiskuitive Beziehungsmodelle wie «Freundschaft plus», «Sexfriends» oder «Friends with Benefits» aufmerksam gemacht. Zudem verunsichern sie unsere Kinder in ihrem Geschlecht, indem die Autoren die Gender- und Transideologie ganz offen vertreten und die Geschlechterordnung von Mann und Frau ohne wissenschaftliche Grundlage untergraben. Das «Schutzalter» von 16 Jahren wird zwar erwähnt, aber es gebe «kein richtiges und kein falsches Alter für sexuelle Erfahrungen». Dass Sexualität auch seelische Reife erfordert, wird verschwiegen. Das alles ist kein Zufall. Diese Sexualpädagogik ist eine Neuauflage der 68er-Bewegung, die in der Sexualität die vermeintliche «Befreiung» von den Eltern und jeglichen gesellschaftlichen Normen sah. Eine Pädagogik, die einer «Umerziehung» gleichkommt und von staatlich (!) geförderten Organisationen wie «Sexuelle Gesundheit Schweiz» in unseren Schulen massiv verbreitet wird. Es ist höchste Zeit, gegen diesen staatlichen Missbrauch unserer Kinder und Jugendlichen einzuschreiten!

Ein von der Öffentlichkeit wenig beachteter Fall zieht sich in die Länge. Dabei steht das Thema Meinungsfreiheit im Fokus.
Von Ralph Studer
SRF News veröffentlichte am 10. August 2021 in ihrem übrigen publizistischen Angebot auf Instagram den Beitrag „Deutschland schafft kostenlose Corona-Tests ab“. Eine Person brachte hierzu einen Kommentar an, dass sie bis anhin gut ohne Test und Impfung ausgekommen sei. Die SRF-News-Redaktion löschte den entsprechenden Kommentar wenige Stunden danach, da er – nach Meinung des SRF – mit ihrer „Netiquette“ (d.h. Regeln für das soziale Kommunikationsverhalten) nicht vereinbar sei. Die Autorin des Kommentars gelangte dagegen zunächst an die Ombudsstelle SRG Deutschschweiz, welche die Beanstandung nicht weiter behandelte. Auf die anschliessende Beschwerde der Autorin trat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) nicht ein.
Das Bundesgericht in Lausanne hiess in seinem Ende November 2022 publizierten Urteil die Beschwerde der Autorin gut. Im Wesentlichen wurde der Entscheid damit begründet, dass die Kommentarfunktion zu redaktionellen Beiträgen in Online-Foren oder Social-Media-Kanälen der SRG zu ihrem „übrigen publizistischen Angebot“ gehört. Die Kommentarfunktion diene dem Meinungsaustausch und der Meinungsbildung rund um den redaktionellen Beitrag. Biete die SRG ausserhalb ihres Programms solche Foren für Meinungsäusserungen an, müsse sie die Grundrechte – wie die Meinungsfreiheit – beachten. Mit der Löschung von Kommentaren oder dem individuellen, vorübergehenden oder dauernden Ausschluss von Personen von der Kommentarfunktion greife die SRG in die Meinungsäusserungsfreiheit der Betroffenen ein, so das Bundesgericht.
Damit die Autorin den von der Verfassung vorgesehenen Rechtsschutz erhält, hat das Bundesgericht den Fall zur weiteren Prüfung bzw. Vermittlung an die Ombudsstelle SRG Deutschschweiz zurückgewiesen. Scheitert dieser aktuelle Vermittlungsversuch, wird die UBI auf Beschwerde hin hierüber entscheiden, ob die SRG unzulässigerweise in die Meinungsäusserungsfreiheit der Autorin eingriffen hat.
Dieser Fall ist von einiger Tragweite. Denn der Entscheid wird aufzeigen, bis wie weit die SRG die Meinungsfreiheit – hier am Beispiel der sozialen Medien – respektieren und einhalten muss.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/lausanne-srg-muss-die-meinungsfreiheit-einhalten/

Leserbrief zur Berichterstattung „Der Tagespost“ (deutsche Wochenzeitung)
Die Berichterstattung der Tagespost zum Ukraine-Konflikt ist an Einseitigkeit nicht zu übertreffen. Dieser Konflikt, der auf den Putsch im Jahre 2014 zurückgeht, ist alles andere als einfach, sondern sehr komplex (vgl. hierzu nur die Nato-Osterweiterung gegen die Abmachungen mit Russland nach der Wende, Einladung der USA an die Ukraine zur Aufnahme in die NATO, Bruch der Minsker Abkommen). Es ist für mich unverständlich, dass Panzer- und Waffenlieferungen nicht endlich kritisch gesehen werden. Denn diese führen zu einem Wettrüsten und verlängern das Töten und die Vernichtung der Ukraine. Deshalb ist das Verhalten des Westens alles andere als im Interesse der Ukrainer und des Weltfriedens. Slogans wie «Panzer für den Frieden» sind schlicht und einfach makaber. Panzer töten und vernichten. Wo ist hier der Friedensaspekt? Es ist dringend geboten, sich für einen Waffenstillstand einzusetzen und die Friedensverhandlungen aufzugleisen. Dass die Tagespost jetzt auch noch die Friedensinitiative von Wagenknecht und Schwarzer (ich bin sonst definitiv kein Freud linker oder feministischer Politik) verunglimpfen, entbehrt jeglichem Verständnis der Sorgen und Nöte der Menschen und lassen jeglichen Sinn für Friedensoptionen vermissen.
Und was ich auch sagen kann, ich bin kein «Putin-Versteher», ein Vorwurf, der mittlerweile gegen Menschen vorgebracht wird, die sich für den Frieden einsetzen, was ebenfalls völlig abstrus ist. Die Menschen machen sich Sorgen um den Frieden, der massiv bedroht ist. Sie befürchten einen Dritten Weltkrieg, der mehr denn je im Bereich des Möglichen liegt. Dieser wird ein Atomkrieg sein, der in einer nuklearen Katastrophe enden könnte. Es ist endlich Zeit, sich für den Frieden einzusetzen, bevor dieser Konflikt total eskaliert. Denn wie bis anhin werden die einfachen Soldaten und die Zivilbevölkerung dafür mit dem Leben bezahlen und nicht die Politiker, die mit ihrem Verhalten Kriege auslösen.
Es ist auch bedenklich, dass die Tagespost auf die neuesten Enthüllungen von Seymour Hersh nicht eingeht, der darlegt, dass der Anschlag auf Nord Stream von den Amerikanern in Zusammenarbeit mit den Norwegern erfolgte. Hier würde ich von den Medien erwarten, dass sie nachforschen. Die betroffenen europäischen Staaten scheinen nämlich kein Interesse an Abklärungen zu haben bzw. werden diese nicht präsentiert, was ein schlechtes Licht auf diese Staaten trifft und die Enthüllungen von Hersh stützen. Mittlerweile fordert Russland und China im UN-Sicherheitsrat eine lückenlose Aufarbeitung und Aufklärung dieses Vorfalls und ich frage mich schon lange, warum Deutschland kein Interesse zeigt, herauszufinden, wer «ihre» Pipeline gesprengt hat, die für die deutsche und europäische Energiesicherheit von eminenter Bedeutung ist. Dieser Anschlag ist im wahrsten Sinne des Wortes eine massive Kriegshandlung gegen Deutschland und Russland. Zudem ist klar festzuhalten, dass mehrere Nato-Staaten mittlerweile selber Kriegspartei im Konflikt sind, denn Waffen- und Panzerlieferungen sind aktive Kriegshandlungen, um eine Kriegspartei zu schwächen. Insofern war die Aussage von Baerbock sogar richtig, Deutschland befindet sich tatsächlich im Krieg mit Russland. Der Aufruhr in den Medien war nicht überzeugend. Denn die Fakten sind klar (vgl. auch die Schulung von ukrainischen Soldaten in Deutschland).
All diese Aspekte sind brandgefährlich, doch leider ist die westliche Medienberichterstattung dermassen einseitig, dass sie einer Kriegstreiberei ähnelt und den Frieden verhindert. Dies ist leider in der Schweiz nicht anders und viele Menschen in meinem persönlichen Umfeld machen sich grosse Sorgen und haben Angst, dass der Dritte Weltkrieg nicht mehr fern ist.

Geht es nach dem Beschluss der Stadt Zürich vom 8. Februar 2023, erhält die umstrittene Organisation „Sexuelle Gesundheit Zürich“ in den Jahren 2023 bis 2026 jährlich einen Betrag von 521‘900 Franken. Gegen diese Vorlage läuft aktuell eine Referendumsfrist bis zum 10. April 2023. Ausserdem kann – gemäss amtlicher Mitteilung der Stadt Zürich – gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Der Verein „Sexuelle Gesundheit Zürich“ ist Mitglied des Vereins „Sexuelle Gesundheit Schweiz“ (SGCH), welche in der Schweiz massgeblich für die fragwürdigen und die Schamgrenze der Kinder überschreitenden Aufklärungsbroschüren wie „Hey You“ verantwortlich ist. In der Sonderausgabe „Am Scheideweg – Wie die neomarxistische Kulturrevolution unsere Gesellschaft und Schulen umwälzt“ hat Zukunft CH u.a. auch diese Problematik vertieft thematisiert.
Zudem ist SGCH die Dachorganisation der Fachstellen für sexuelle Gesundheit in der Schweiz und Partnerin vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). SGCH ist akkreditiertes Mitglied der International Planned Parenthood Federation (IPPF), welche weltweit Abtreibungskliniken betreibt.
In der Schweiz setzt sich SGCH an vorderster Front für ein „Grundrecht auf Abtreibung“ ein. Aktuell wurde eine von der Präsidentin von SGCH, Léonore Porchet/Grüne, eingereichte parlamentarische Initiative „Eine Abtreibung sollte in erster Linie als eine Frage der Gesundheit betrachtet werden und nicht als Strafsache“ von der Rechtskommission des Nationalrats abgelehnt. Mit dieser Ablehnung ist diese Initiative noch nicht definitiv abgeschrieben. Voraussichtlich in der Frühjahrssession 2023 wird diese im Nationalrat behandelt. Findet die Initiative auch im Nationalrat keine Mehrheit, ist sie vom Tisch.
Die im Vorfeld zur Beratung in der Rechtskommission des Nationalrats eingereichte Stellungnahme zum Thema von Zukunft CH können Sie hier abrufen.
Bestellung der Sonderausgabe „Am Scheideweg – Wie die neomarxistische Kulturrevolution unsere Gesellschaft und Schulen umwälzt“ über: Bestellformular
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/stadt-zuerich-umstrittene-organisation-soll-weiter-staatsgelder-erhalten/

Von Siegfried Selcho und Ralph Studer
Kurzer Rückblick auf Teil 2:
Mit Eintritt der Pubertät verändert sich das Leben des Jungen grundlegend. Der Junge soll zum Mann werden. Starke Gefühle der Selbstverunsicherung und Veränderungen im Freundeskreis fordern den Jungen heraus. Körperliche und psychische Entwicklungsaufgaben sind zu bewältigen. Vom Jungen wird erwartet, dass er «jetzt erwachsen» und «vernünftig» werden soll. Der Vater ist gerade in dieser Phase für den Sohn eine unentbehrliche Bezugsperson, die ihm hilft, seine Stärken und Schwächen, Hoffnungen und Ängste zu regulieren.
Pubertät – eine neue Chance für Vater und Sohn
Nach den ersten beiden Tipps in Teil 2 dieses Artikels folgen hier weitere Anregungen und Hinweise:
- Das Gespräch: Der Sohn braucht einen Teil vom Vater
Mit einem Jungen zu sprechen, der in sich ein gewisses Chaos erlebt, ist allerdings nicht ganz so einfach. Man darf dabei nicht auf die Eins gehen, wie man so schön sagt. D.h. man darf das Thema, über das man reden will, nicht sofort in Verbindung bringen mit dem Erleben des Sohnes. Denn jede direkte Verknüpfung mit dem Leben des Sohnes kann das innere Chaos des Sohnes befeuern und stellt den Sohn vor emotionale Bäume, die den Blick auf den Wald verstellen.
Gehen Sie anders vor. Jugendliche reagieren besonders gut auf Geschichten von Menschen, die nichts mit ihnen selbst zu tun haben. Man spricht hier von der Drittpersonperspektive. Es ist daher günstig, wenn Sie als Vater über sich selbst reden. Über das, was Sie in der Jugend erlebt haben, über Kämpfe, die Sie ausgefochten haben, über Schwächen, die Sie bewältigen mussten etc. Das Motto dabei ist: Geben Sie ihrem Sohn etwas von sich und ihrer Geschichte.
Gibt es bereits einen in der Kindheit angelegten Gesprächsfaden zwischen Vater und Sohn, dann schwenkt der Sohn auf solche Erzählungen gern ein und stellt seine Fragen. Er tut das meist aber nicht direkt, sondern eher indirekt. Zum Beispiel fragen Söhne: „Wie ist das bei anderen Männern, wenn die solche Probleme haben…“ Oder: „Kann man generell sagen, dass Männer mit Problemen immer so umgehen, wie du es erzählst!“ Als Vater sollte man dieses indirekte Reden, bei dem man nie so richtig weiss, welche Frage der Sohn eigentlich bewegt, akzeptieren. Vertrauen Sie darauf, dass ihr Sohn aus dem, was Sie sagen, die richtigen Schlüsse zieht. Oft erzählen Väter, die solche indirekten Gespräche mit ihren Söhnen führen, dass ihr Junge einige Tag nach dem Gespräch mit einer Erkenntnis auf sie zukam. Solche Erkenntnisse bringen Väter manchmal zum Staunen. Zeigen Sie ihrem Sohn das auch! Und bitte: Auch wenn die Weisheit, die der Sohn durch eigenes Nachdenken errungen hat, noch unfertig erscheint, verzichten Sie darauf, gleich nachzubessern. Bestätigen Sie ihren Sohn in dem, dass er zu einer guten Erkenntnis gekommen ist.
Eine Ergänzung: Es ist übrigens von hoher Wichtigkeit, dass Sie ihrem Sohn etwas von sich geben. Denn bereits kleine Kinder ergreifen dann die hilfreiche Hand ihrer Eltern und schenken ihnen Vertrauen, wenn sie spüren, dass ihre Eltern mit ihnen fühlen. Achten Sie daher in dem, was Sie ihrem Sohn von sich geben, darauf, dass Sie ihm etwas von den vielen Fragen zeigen, die auch Sie während ihrer Pubertät bewegt haben. Denn Söhne gewinnen durch eine solch innere Geschichte nicht nur Vertrauen, dass auch sie den Kampf der Pubertät bewältigen können, sondern sie wissen dadurch, dass sie vom Vater verstanden werden.
- Ihr Sohn braucht Sie
Nun gibt es nicht nur Väter, denen bereits in der Kindheit ein guter Draht zu ihren Söhnen gelungen ist. Es gibt auch solche, denen dies nicht gelungen ist und die in Gefahr stehen, sich mit Eintritt in die Pubertät noch mehr aus der Beziehung zurückzuziehen. In Familien, in denen die Vater-Sohn-Beziehung schwach bis gar nicht ausgebildet ist, kommt es oft zu Konflikten und bei genauem Hinsehen fällt auf, dass nicht Vater und Mutter sondern der Sohn über die Atmosphäre, das Verhalten und die Regeln des Zusammenlebens bestimmt.
Väter, die sich – verschuldet oder unverschuldet – in einer solchen Situation befinden, sagen oft, dass sie die Chance auf eine Beziehung zu ihren Kindern verpasst haben. Das aber ist falsch. Denn Tatsache ist, dass der Sohn gerade jetzt, im Chaos seiner Pubertät, den Vater mehr braucht als zuvor.
Wen Sie sich in einer solchen Situation befinden, dann werfen Sie die Flinte nicht ins Korn. Ordnen Sie ihr Verhältnis zu ihrem Sohn vor Gott, gehen Sie zur Beichte und kehren Sie zu ihrer Verantwortung als Vater um. Wie aber soll das geschehen, wenn Ihnen der Sohn die Türe vor der Nase zugeschlagen hat oder wenn er sich in seinem Zimmer vergräbt wie in einer Höhle? Ganz einfach: Öffnen Sie die Türe und setzen Sie sich in das Zimmer ihres Sohnes und erklären Sie ihm, dass Sie einen großen Fehler begangen haben. Sie fragen welchen? Ganz einfach: Den, sich aus dem Leben ihres Sohnes herausgehalten zu haben!
Auch wenn sich ein solches Vorgehen kurios anhört, es zeigt selbst bei widerständigsten Jungs dann Wirkung, wenn Sie nachhaltig sind und dem Sohn erklären, dass Sie die Regeln machen und dass Sie ihn herausfordern, mit ihm über die Regeln des Zusammenlebens zu verhandeln. Um dieser Tatsache Nachdruck zu verleihen ist es gut, wenn Sie sich als Vater so lange im Zimmer ihres Sohnes festsetzen, bis er einen verbindlichen Zeitpunkt angibt, wo er mit ihnen über solche Regeln redet.
Sicher ist ein so starkes Auftreten nur bei Jungs nötig, die ihre Regeln der Familie auf-diktieren oder die sich spielsüchtig in ihrem Computer verloren haben, zur Sucht neigen oder stark verhaltensauffällig sind. Eine Orientierung für Väter, die den Draht zu ihrem Sohn verloren haben, ist dieses Erziehungsverhalten aber trotzdem. Vor allem soll es ihnen vermitteln: Sie sind der Vater und derjenige, der dem Sohn durch die Pubertät helfen und ihm Orientierung geben kann. Sie als Vater haben diese wunderschöne und gleichzeitig herausfordernde Rolle. Der Sohn hat sonst keinen Erwachsenen, den er Vater nennt und der ihm helfen könnte.
- Beachten Sie die Emotionen
Bei Konfrontationen, wie im letzten Punkt skizziert, oder anderen Katastrophen, wie Niederlagen, Stress in der Clique oder mit dem anderen Geschlecht, kann es in einem pubertierenden Jungen schon einmal zu emotionalen Explosionen kommen. Jungs schlagen dann schon mal gegen die Wand oder kicken etwas in die Ecke, dabei geht auch schon mal was zu Bruch. – Mehr aber als die Frage, wer ersetzt das Beschädigte, sollte sie die Frage beschäftigen, wie gehe ich mit den Emotionen meines Sohnes um? Wie begegne ich ihnen?
Hierzu sollte man wissen: Im Moment, in dem Ihr Sohn Emotionen zeigt, ist innerlich eine Katastrophe passiert. Ich sage bewusst innerlich, denn meist zeigt ein Blick auf die Realität, dass die Dinge nicht so schlimm sind, wie sie auf den ersten Blick scheinen. Ihrem Sohn allerdings ist dieser Blick aufgrund seiner Gehirnentwicklung, der Schwierigkeit sich und andere richtig wahrzunehmen und der großen Verunsicherung, wie er von anderen gesehen wird, nicht einfach möglich. Daher braucht er ihre Hilfe.
Wenn aber die Emotionen auf 180 sind, ist Hilfe nicht möglich. Das ist die erste Lektion, die Väter verstehen sollten. Daher gestehen Sie ihrem Sohn zunächst ein, dass er starke Gefühle hat. Wenn Sie merken, dass er vor Wut schäumt, schicken Sie an einen Ort, an dem er nichts kaputt machen kann und erlauben Sie ihm, seine Gefühle erst einmal abzubauen. Vertrauen Sie, dass ihm Ihr Verhalten langfristig hilft, seine Emotionen zu regulieren.
Wenn er sich dann beruhigt hat – und da können einige Stunden vergehen – ist es gut, an einem der sicheren Ankerplätze (siehe oben) nachzufragen, was denn genau passiert ist. Söhne haben dabei oft die Angewohnheit, die Sache zu bagatellisieren. Seien Sie aber nachhaltig und fragen Sie einfach, was ihn aufgeregt hat. Weiht Ihr Sohn Sie dann in das Geschehen ein, dann haben Sie nicht die Erwartung, ein psychologisches Gespräch mit ihm zu führen. Denn damit dringen Sie in den Sohn ein, decken seine innere Verunsicherung auf und beschämen ihn vielleicht. Das Ergebnis solcher Gesprächsversuche ist meist Schweigen oder gar neuer Konflikt.
Warum das so ist? Menschen, die in ihrer Person stark verunsichert sind, wollen sich nicht auch noch von anderen sagen lassen, wie sie funktionieren sollen. Sie wollen das selbst entscheiden. Die beste Methode in solchen Situationen ist daher das Spiel über die oben bereits erwähnte Drittpersonenperspektive. Hierbei können Sie sich selbst ins Spiel bringen. Was meist deshalb einfach ist, weil Ihr Sohn ihnen vermutlich etwas erzählt, das Sie selbst sehr gut kennen. Vermutlich haben Sie daher ein eigenes Beispiel aus ihrem Leben, in dem Sie ein ähnlicher Konflikt verunsichert hat und den sie selbst vermutlich auch erst nach längerem Ringen gelöst haben. Wenn Sie eine solche Geschichte parat haben, dann erzählen Sie Ihrem Sohn Ihre Geschichte. Die Betonung Ihrer Erzählung sollte dann aber nicht auf der perfekten Lösung liegen, sondern auf der Darstellung der Auseinandersetzung mit ihren Unsicherheiten. Und sollten Sie damals nicht zu einer guten Lösung gelangt sein, so sagen Sie Ihrem Sohn, was Ihnen geholfen hätte: Jemand, der Sie versteht, jemand, mit dem Sie über eine Niederlage hätten trauern können etc.
Lassen Sie Ihren Sohn dann mit ihrer Geschichte stehen und gehen Sie evtl. mit den Worten: „Wenn du mich in der Sache brauchst, dann komm auf mich zu!“ Die meisten Söhne kommen nach mehreren Tagen und manchmal beziehen sie sich dann gar nicht mehr auf unsere Geschichte und präsentieren dann doch eine Lösung, die sehr viel mit ihrer Geschichte zu tun hat. Freuen Sie sich und lassen Sie zu, dass er Ihre Geschichte und ihre Lösungsangebote für eine solche Konfliktlösung genutzt hat, um sich selbst zu regulieren.
- Aktion Teebeutel – Fordern Sie keine direkte Reaktion
Die wichtigste Tugend eines Vaters ist die Geduld. Im Umgang mit starken Emotionen ist dies bereits angedeutet. Machen Sie Geduld aber zu einer Methode. Nennen wir sie „Aktion Teebeutel“ – oder – „Ziehen lassen!“ – Die Methode möchte ich – obwohl bereits indirekt angedeutet – deshalb unterstreichen, weil Väter Männer sind. Und Männer sind lösungsorientiert. Sie lieben daher den schlauen Rat und wenn ihnen ein Problem auf den Tisch kommt, dann muss das durch eine perfekte Lösung aus der Welt geschafft werden.
Bitte halten Sie eine gewisse Distanz zu diesem Drang in sich. Denken Sie von ihrem Sohn her. Im Augenblick, in dem er ein Problem auf den Tisch packt, steht er aufgrund seiner inneren Verunsicherung vor vielen Frage: „Wer bin ich?“, „Bin ich richtig?“, „Ticke ich richtig?“, „Bin ich peinlich?“, „Muss ich mich jetzt, da ich das Problem nicht gleich lösen kann, vor mir und der Welt schämen?“ etc. Wenn Sie dem Heer dieser Fragen in Ihrem Sohn mit einer perfekten Lösung und dem einen guten Ratschlag begegnen, dann vermitteln Sie ihm: „Du bist nicht ok!“ – D.h. Sie gießen Wasser auf die Mühlen seiner Fragen und vergrößern die Verunsicherung.
Daher mein Tipp: Erzählen Sie – wie bereits ausgeführt – Lösungen als Geschichten, als das Erleben eines Menschen, der selbst leidet und kämpft und dann lassen Sie ihn mit der Geschichte allein und lassen Sie ihre Worte in ihm „ziehen“. Wie ein Teebeutel.
- Über den Körper des Mannes sprechen
Schließlich – und das wäre nun wahrlich ein großes Thema – ist da noch der Körper. Damit sind wir beim Thema „Aufklärung“, das für viele Väter eines der schwierigsten, peinlichsten Themen ist, weshalb die meisten Söhne von den Müttern oder in der Schule aufgeklärt werden.
Über die Art, wie man aufklärt und was dazu gehört, kann man ein langes Seminar abhalten. Was aber letztlich gelingen sollte ist, dass Vater und Sohn auch über den Körper des Jungen sprechen. Denn vielmehr als die Frage, wie Kinder entstehen – was der Junge meist schon weiß – steht er mit Beginn der Pubertät vor der Frage, ist mein Körper ok, wirkt er männlich, stimmt da alles mit mir, u.v.a.m.
Da Väter sich mit diesem Thema schwer tun, hier ein einfacher Tipp, der nur auf eine Brücke hinweisen will, über die Sie gehen können: Suchen Sie eine Gelegenheit über den Körper des Mannes zu reden. Hierzu gibt es verschiedene Gelegenheiten. Manchmal ist der Geruch, der im Zimmer pubertierender Jungs besonders stark ist, ein guter Anlass. Oder der Bartwuchs und die Frage nach dem Rasierapparat. Manchmal der Stimmbruch. Die wesentlichste Regel, wenn sie eine Brücke auftun wollen, um mit dem Jungen über seinen Körper zu reden, um dann später auf das Thema Sexualität und Geschlecht zu sprechen zu kommen, wurde bereits genannt: Beschämen Sie ihren Jungen nicht! Riecht Ihr Sohn stark, dann gehen Sie mit ihm lieber in eine Drogerie oder Kosmetikladen und lassen sich gemeinsam beraten, wie Männer den Herausforderungen ihrer Haut begegnen können. Es ist sehr interessant, was man dort erfährt. So zum Beispiel, dass die Haut eines Pubertierenden im Vergleich zur Haut eines älteren Mannes anders ist, dass sie eine unterschiedliche Pflege braucht etc. Auch das Thema „Rasieren“ ist ein sehr ergiebiger Einstieg, vor allem dann, wenn man sich mal selbst fragt, wie das richtig geht. Manche Väter machen mit ihren Söhnen einen Rasierkurs: Wie man sich mit dem Rasiermesser rasiert, was der Unterschied ist zwischen Einwegrasierern und einer Messerrasur. In welche Richtung Barthaar geschnitten werden muss, damit es nicht einwächst oder die eh schon empfindliche, talgige Haut noch mehr gefährdet.
Auch hier ist wichtig: Machen Sie das Thema zu einem gemeinsamen Thema. Vereinen Sie sich mit Ihrem Sohn in diesem Thema und schon ist die Brücke zu allen möglichen anderen Themen im Bereich Körper, Geschlechtlichkeit, Entwicklung und Sexualität frei. Das Wichtigste für einen Jungen ist immer wieder die sichere Basis, die der Vater durch die gemeinsame Aktion, das gemeinsame Anliegen vermitteln kann. Dadurch zeigt der Vater jedes Mal: „Ich kann mit dir meinem Sohn mitfühlen.“ „Ich verstehe dich.“ Gelingt dem Vater dies, dann ist die Baustelle der Pubertät zu bewältigen, auch wenn die Beziehung zwischen Vater und Sohn aufgrund der Beschaffenheit der „Totalbaustelle“ etwas anders verlaufen muss, als in der Kindheit.

Von Siegfried Selcho und Ralph Studer
Wie in Teil 1 dieses Artikels dargelegt, besteht zwischen Vater und Sohn vor Eintritt der Pubertät ein inniges Verhältnis. Mit dem Eintritt in der Pubertät wird dieses innige Verhältnis unterbrochen. Gerade Kinder, die in der Pubertät zu Mann und Frau heranreifen, brauchen aber weiterhin die regulierende Beziehung zu ihren Eltern. Nur eben anders. Ihr Rückzug von den Eltern findet vor allem aufgrund einer kritischen Selbstreflexion des Jungen und durch ihre in der Pubertät wachsende Fähigkeit zur kritischen Reflexion ihrer Mitmenschen statt.
Die eigenen Vorstellungen überprüfen
Wie gesagt, ziehen sich Jugendliche in der Pubertät von ihren Eltern zurück. In diesem Zusammenhang kann es ratsam sein für Eltern, die eigenen Vorstellungen zu überprüfen, die sie als Grund für den Rückzug ihrer Kinder ansehen. Glauben wir, dass Jugendliche in der Pubertät gegen die Eltern handeln, ihre eigenen Regeln aufstellen wollen und nur darauf bedacht sind, bald die Koffer zu packen, dann ist Streit vorprogrammiert. Nicht aber, weil dieser den Grund in den genannten Dingen hat, sondern weil Eltern die Entwicklungserscheinungen und das daraus folgende Verhalten ihrer Kinder falsch interpretieren. Eltern hingegen, die sich in das innere Chaos der Kinder einzufühlen wissen und mit ihnen mitgehen, haben seltener zwischenmenschliche Konflikte auszutragen und werden daher von Kindern schneller als wirkliche Hilfe bei der Bewältigung des psychischen Umbaus in Anspruch genommen.
Totalbaustelle Pubertät
Um zu erkennen, wie wichtig Väter für ihre Söhne in der Pubertät sind, muss man sich nicht nur die vor allem in Teil 1 dieses Artikels beschriebenen Entwicklungen vor Augen führen, sondern ebenso die Tatsache, dass der Junge mit Eintritt in die Pubertät vor eine totale Veränderung gestellt wird. Pubertät meint ja, der Junge wird zum Mann. Blickt also der Junge jetzt in den Spiegel, dann erkennt er, dass er auf einmal ein anderer geworden ist. Gleichzeitig sieht er die anderen Jungs in seiner Clique oder Peer Group und vergleichend stellt er die Frage: „Ist meine Entwicklung normal?“, „Ist alles o.k. an meinem Körper?“, „Bin ich ein richtiger Mann?“ etc.
Aber nicht nur vom Körper her drängen sich dem Jungen Fragen auf, sondern auch von der Gruppe der Jugendlichen. Denn auf einmal sind da erotische Gefühle, man fühlt sich zum fremden Geschlecht hingezogen und der Junge fragt sich: „Bin ich für eine Frau attraktiv?“, „Werde ich vom fremden Geschlecht als Mann wahrgenommen?“, „Werde ich die Fähigkeit haben, eine Frau zu erobern?“, etc.
Darüber hinaus verändert sich in dieser Zeit oft das Klima in der Freundesgruppe. So ist jeder nicht nur mit sich beschäftigt, sondern ist auch mit dem oben beschriebenen – und eben veränderten Gehirn – unterwegs, was zu neuen Beziehungsverunsicherungen, vor allem im Alter zwischen 12 und 17 Jahren führt. So beobachtet man, dass Jungs durch die Peer Group in Stress kommen. Denn – bedingt durch die Hirnreifung und die Wahrnehmung eigener Schwächen, die evtl. durch die körperliche Veränderung noch verstärkt werden können – will man nicht anecken und auffallen. Man passt sich daher an Regeln an, man unterwirft sich manchmal auch radikalen Ansichten und Gedanken oder einem bestimmten uniformen Verhaltenskodex. All das hilft dem Jungen zwar, seine innere Verunsicherung zu kompensieren, macht aber auch Stress. Denn – anders als früher – spielt man nicht mehr einfach miteinander, sondern man ist ständig mit Anpassung beschäftigt und mit der Frage: „Wie wirke ich auf andere?“, „Nehmen mich andere an, wie ich bin?“, etc.
Die Liste könnte nun noch um die kulturellen Anforderungen erweitert werden, die zum Beispiel von Seiten der Eltern oder der Schule auf die Jungen zukommt. Dort wird nämlich erwartet, dass der Junge „jetzt endlich“ erwachsen und damit „vernünftig“ ist. Es wird von ihm Einsicht erwartet und der engagierte Einsatz für das eigene Erwachsensein. Zwischen 12 und 17 Jahren ist der Junge dazu aber noch gar nicht recht fähig. Zu sehr ist er damit beschäftigt sich, seine Gefühle, die Beziehung zu seinem Körper und das Verhältnis zu anderen Menschen zu sortieren. Die Vernunft und vor allem der Umgang mit den vielen Gefühlen, mit Ängsten und Enttäuschungen, aber auch mit den Hoffnungen, die sich mit den neu gewonnen Kräften des Denkens und des Körpers (so nimmt der Junge ja deutlich an Muskelmasse und Kraft zu) verbinden, ist ihm nicht immer möglich.
Hier spätestens sollten Väter merken: Sie sind auch weiterhin nicht aus der Aufgabe entlassen, dem Jungen zu seiner inneren Einheitlichkeit zu verhelfen und ihn hinsichtlich seiner Stärken und Schwächen, Hoffnungen und Ängsten etc. zu regulieren.
Jungs brauchen ihren Vater – vor allem in der Pubertät
Für Väter ist wichtig zu verstehen, warum sich die Beziehung zum Jungen verändert. Selbstkritisch sollte sich der Vater daher fragen, welcher Deutung er der „Pubertät“ gibt und welche Interpretation er den Handlungen seines Jungen unterstellt. Folgt er der Meinung, dass sich Jungs mit Beginn der Pubertät von der Familie lösen und dass jede kritische Rückfrage und jeder Gefühlsausbruch seines Sohnes eine Rebellion gegen die elterlichen Werte ist. Oder folgt er der hier geschilderten Theorie von der „Totalbaustelle Pubertät“, die keiner spekulativen Theorie entstammt, sondern der wissenschaftlichen Forschung.
Wir plädieren für letzteres, was zu neuen Chancen der Begegnung zwischen Vater und Sohn führen kann. Nur wie können diese Begegnung angesichts der Tatsache aussehen, dass der Sohn in sich verunsichert ist, Beziehungen weniger traut und er sich deshalb öfter als gewohnt zurückzieht und damit weniger präsent ist?
Pubertät – eine neue Chance für Vater und Sohn
Diese Phase der Pubertät kann für Vater und Sohn zu neuen Chancen der Begegnung führen. Nachfolgend sollen hierzu einige Tipps gegeben werden:
- Eine gute Beziehung bleibt eine gute Beziehung
Zunächst sollten sich Väter eines klar machen: Eine gute Beziehung verschwindet nicht mit Eintritt in die Pubertät. Aber sie verändert sich. – Haben Vater und Sohn gemeinsame, natürliche Begegnungsmöglichkeiten vor der Pubertät aufgebaut, in denen sie quasi „spielerisch“, jenseits von Alltagsaufgaben, Schulleistungen etc., zusammenfinden, dann kann daran mit Eintritt der Pubertät festgehalten werden. Allerdings sollte ein Vater bereits rechtzeitig vor der Pubertät darauf achten, dass die Aktion eher der erwachsenen Männerwelt entstammen. Spiele, Basteleien, Unternehmungen der Kindertage werden vom nun zum Jugendlichen gewordenen Jungen als „kindisch“ abgetan. Nicht weil sie unbedingt kindisch sind, sondern weil man dabei von anderen gesehen werden könnte.
Aktionen, die sich daher eignen, sind der gemeinsame Besuch im Fussballstadion, jede Form des gemeinsamen, aber herausfordernden Sports, wie der Besuch eines Fitness-Studios, das gemeinsame Joggen oder Laufen, das Klettern, das Bogenschiessen, der Besuch eines Schützenvereins etc. Wichtig dabei ist, dass der Sohn sich durch die Unternehmung in seinem Mannsein angenommen fühlt.
Es ist wichtig, dass solche Aktionen nicht die Vater-Sohn-Beziehung ausmachen, sondern dass der Vater dort insbesondere die Möglichkeit hat, dem Sohn an einem Ort begegnen zu können, an dem alle Anforderungen des Alltags in den Hintergrund rücken.
- Seien Sie der sichere Hafen und suchen Sie nach Ankerplätzen
Ein Vater sollte zwei Dinge beherzigen: Er sollte in sich die Gewissheit bewahren, dass er ein entscheidender Beziehungspartner für den Sohn ist, d.h. dass der Sohn die Beziehung zum Vater braucht. Und dass Söhne aufgrund ihrer inneren Verunsicherung Öffentlichkeit – selbst die Öffentlichkeit beim sonntäglichen Mittagessen – meiden. Denn für ihn droht überall Peinlichkeit und Scham.
Wenn Väter diese beiden Dinge als Gewissheit in sich aufnehmen, dann bestätigen Sie sich in ihrer Vaterrolle selbst, in dem Sie sich sagen, dass sie der sichere Hafen für den Sohn sind. Die Frage ist nur, was genau ist ein sicherer Hafen. Hierzu ist es ratsam, nach den Orten Ausschau zu halten, wo der Sohn vor Anker geht. Was ist damit gemeint? Da – wie gesagt – Söhne Öffentlichkeit wegen drohender Peinlichkeit scheuen, muss man nach den Gelegenheiten im Alltag Ausschau halten, bei denen ein zwangsloses Gespräch zwischen Vater und Sohn einfach passiert. Eine gute Gelegenheit ist oft der Abend oder die Zeit vor dem Zu-Bett-Gehen, wenn man zwanglos gute Nacht sagt. In solchen Zeiten wird der Türrahmen, in dem der Vater dann steht, oft zum Ort für tiefe Gespräche. Andere Orte stehen oft in Verbindung mit den Dingen, die unter 1. genannt sind: Wenn man vom Stadion nach Hause fährt und über die Erlebnisse dort redet. Oder wenn man mit seinem Sohn über dem Trainingsplan für das Fitness-Studio brütet. Oder wenn man gemeinsam eine Kletterroute ausknobelt und hinterher gemeinsam über Erfolg und Misserfolg redet.
Wenn Sie bislang eine gute Beziehung zu ihrem Sohn hatten und wenn Sie in ihrer Familie die Kultur eines offenen Austausches pflegen, dann wissen Sie um diese Ankerplätze. Suchen Sie ihren Sohn genau dort auf und gehen Sie mit ihm ins Gespräch.
Ausblick:
Weitere Tipps für die Väter finden Sie in Teil 3, dem letzten Teil dieses Artikels.

Von Siegfried Selcho und Ralph Studer
Der Artikel will Väter ansprechen, ihre Söhne durch die Pubertät zu begleiten. Vor allem will er ihnen eine Orientierung geben, damit sie verstehen, wie Jungs in der Pubertät innerlich „funktionieren“. Eine von der Psychoanalyse und von der 68er Generation geprägte Pädagogik hat uns eingeredet, dass Söhne mit Eintritt in die Pubertät nur noch eines wollen: Raus aus dem Elternhaus. Dagegen hat eine an Bindung, Emotionsregulation und Mentalisierung interessierte entwicklungspsychologische Forschung zu Tage gefördert: Söhne brauchen ihre Väter. Vor allem dann, wenn sich ihre Welt mit Eintritt in die Pubertät radikal verändert.
Vater und Sohn erkennen sich
Damit sich Väter besser in das Werden und die Entwicklung eines Sohnes einfühlen können, zunächst einige wichtige Hintergrundinformationen. Ob sich ein Vater mehr über einen Jungen als über eine Tochter freut, wenn er es nach der Geburt in den Armen hält, sei einmal dahingestellt. Väter reagieren höchst unterschiedlich auf das Geschlecht ihrer Kinder. Allerdings freut sich ein Junge über seinen Vater! Denn, so die entwicklungspsychologische Forschung unserer Tage, reagiert bereits das männliche Kleinkind mit seinem Körper eher auf den Vater als auf die Mutter. So werden dann, wenn der Vater den Raum betritt, die Bewegung des Jungen lebendiger und noch vor dem dritten Lebensjahr freut sich der Junge, den Vater körperlich zu imitieren. Der Grund dafür liegt vor allem in der Tatsache begründet, dass der Junge den Vater nicht nur mit seinem Verstand als „Gleichen“ begreift, sondern tief in seinem Körper, in seinen Muskelspindeln, kinästhetisch wie man sagt, nachempfinden kann. Mit seinem ganzen Körper also, spürt der Junge, dass der Vater ihm ähnlicher ist als die Mutter und er eher mit dem Vater als mit der Mutter „schwingt“.
Von daher kommt der Junge mit der Lust auf die Welt, sich mit dem Vater zu identifizieren. Und Väter, die sich auf ihren Jungen einlassen, werden in dieser Aufgabe von Lust und Freude erfüllt, wenn sie selbst ein positives Verhältnis zu ihrem eigenen Mannsein haben.
Der Vater bringt die Welt in die Familie
Bis zum Alter von ca. zwölf Jahren gehen Vater und Sohn meist durch eine sehr harmonische Zeit. Vor allem dann, wenn der Vater die Eigenschaften seines Mannsein bejahen kann. Diese finden sich in Abenteuerlust und in der Freude an Grenzen zu gehen. Ein Beispiel dafür ist das sogenannte „Kamikazespiel“, das Väter oft mit ihren Kindern – Mädchen wie Jungen – spielen. Ein solches Spiel ereignet sich z.B. dann, wenn der Vater das Kind in die Luft wirft und wieder auffängt. Im Kind bricht dabei oft Begeisterung aus, wobei dem Vater die Aufgabe zukommt, die Neugier des Kindes für eine solche Grenzerfahrung zu wecken und dem Kind gleichzeitig Sicherheit in der Gefahr zu geben und die kindliche Euphorie immer wieder etwas zu bremsen. Eine andere Eigenschaft des Vaters ist, dass er dem Kind beibringt, die Welt zu verändern. Denn für Männer sind die Dinge, mit denen wir täglich umgehen, veränderbar. So kann aus einem einfachen Löffel ein Hubschrauber werden, der in den Mund hineinfliegt, der kurzerhand zur Garage erklärt wird. Ebenso hat der Vater die Eigenschaft dem Kind die Regeln der Welt zu erklären. Denn er wird vom Kind als derjenige wahrgenommen, der das sichere Zuhause verlässt und wieder Heim kommt und dabei irgendwie „überlebt“. Diesem „Überleben“ bringt das Kind Respekt entgegen und glaubt dem Vater daher, wenn er die Regeln der Welt erklärt. Wozu zum Beispiel die Regeln von Anstrengung und Einordnung in eine Gruppe gehören. Man kann also sagen, dem Vater kommt in der Familie die Aufgabe der Welterklärung zu.
In der Familie ist es aber vor allem der Junge, der auf die Welterklärung und Welteroberung des Vaters anspricht. Denn – wie gesagt – sein ganzer Körper zieht ihn zum Vater.
Beziehung zwischen Vater und Sohn als Urgrund des Selbstbewusstseins
Von klein auf bis ins Alter von ca. 12 oder 13 Jahren freut sich ein Sohn über das, was ihm der Vater von der Welt zeigt. Er tut dies auf ganz unterschiedliche Weise. Manchmal verschmilzt sich der Junge mit der Kraft des Vaters und glaubt daher, vereint mit der Kraft des Vaters jedes Abenteuer bestehen zu können. Dann wieder idealisiert der Junge den Vater, was er durch Nachahmung ausdrückt. Er will genauso sein wie der Vater, er will das Gleiche tun und manchmal auch das gleiche haben. Das vermittelt dem Jungen das Gefühl gleich wie der Vater zu sein bzw. etwas vom Vater auf seinen eigenen Körper und damit auf seine eigenen Fähigkeiten ziehen zu können. Dann aber will der Sohn sich auch im Vater spiegeln. Er tut dies, indem er das in der Idealisierung vom Vater gelernte nicht nur wiederholt, sondern durch eigenes Experimentieren erweitert. Stolz zeigt der Sohn diese Experimente dem Vater und hat den Wunsch, dass der Vater sich über den Mut und die Erfindungsgabe des Sohnes freut. Mit seinem ganzen „Ich“ gespiegelt fühlt sich der Sohn dann, wenn ihn der Vater voller Stolz anschaut und ihm seine Freude mitteilt.
Man kann also sagen, dass zwischen Vater und Sohn vor Eintritt der Pubertät ein inniges Verhältnis besteht. – Bevor wir uns aber mit der Tatsache beschäftigen, wie dieses innige Verhältnis durch den Eintritt in die Pubertät unterbrochen wird, noch ein wichtiger Hinweis.
Wie bereits im Artikel „Erziehung zum gesunden, freien Jungen“ in der Juli-Ausgabe 2020 des Mitteilungsblattes dargestellt, hilft der Vater dem Sohn durch die Beziehung zur inneren Einheitlichkeit seines Personseins. Und im Zuge der oben skizzierten Prozesse, in denen der Vater dem Sohn durch manche Krise hilft, baut das Kind – wenn alles gut läuft – ein inneres Arbeitsmodell auf, mit dem es sich beim Erleben seiner Stärken und Schwächen, Gaben und Grenzen und in den Herausforderungen des Lebens bis zu einem gewissen Grad selbst regulieren kann. Es soll noch einmal betont werden, dass dies eine der wichtigsten psychischen Fähigkeiten ist, die ein Junge, aber auch ein Mädchen, in der Beziehung zu den Eltern lernt. Denn in diesem Prozess lernt der Mensch, dass er nicht nur Gabe und Begrenzung seines Personseins integrieren kann, sondern er lernt, wie er damit jeder Herausforderung des Lebens mutig entgegenschauen kann. Denn bei der Bewältigung jeder Herausforderung, die das Leben dem Menschen entgegenträgt, greift der Mensch auf seine Gaben zurück und kommt in Berührung mit seinen Schwächen. Somit reift in der Beziehung nicht nur Wissen darüber heran, „Wer ich bin“ oder „Was ich kann“, sondern auch die Hoffnung, dass ich Zukunft bewältigen kann und mir das Leben gelingt.
Es ist gerade für uns Christen wichtig, dass wir das Ergebnis dieser Beziehungserfahrung, die sich zwischen Kind und Eltern ereignet, richtig auswerten. So handelt es sich bei dem erwähnten inneren Arbeitsmodell des Kindes nicht um eine Fähigkeit, die aus der Anlage eines Kindes, wie die Pflanze aus dem Samen, wächst. Vielmehr handelt es sich um die Fähigkeit, sich im Augenblick von Herausforderungen in seinem Denken und seinem Fühlen auf die Erfahrung von Beziehung zurückbeziehen zu können. Was uns daher die populärwissenschaftliche Psychologie als „Selbstbewusstsein“ verkauft, ist bei genauem Hinsehen eigentlich die Fähigkeit des Menschen, sich im Abenteuer des Lebens auf einen Vater und eine Mutter und deren Hilfe bei der Regulation von Gabe und Grenze, Stärke und Schwäche beziehen zu können. Hier sehen wir eine Deckungsgleichheit zwischen biblischer und psychologisch, bindungsorientierter Anthropologie.
Die Pubertät – eine Belastungsprobe?
Die oben skizzierte innige Beziehung zwischen Vater und Sohn wird zwar mit Beginn der Geschlechtsreifung unterbrochen, aber eben anders, als uns das bislang immer wieder eingeredet wurde.
Langezeit wurde Eltern vermittelt, dass sich Söhne und Töchter mit der Pubertät aus der Familie verabschieden und dass viele Konflikte zwischen Vater und Sohn darauf zurückzuführen sind, dass der Sohn den Vater nicht mehr idealisiert, sondern auf einmal dessen Schwächen erkennt. Daneben wird Eltern eingeredet, dass dieser Prozess nicht nur etwas mit der Ablösung aus dem Elternhaus zu tun hätte, sondern biologisch von den Hormonen bestimmt sei. – Oft hört man Eltern sagen: „Die Pubertät der Kinder, das wird eine schwere Zeit!“
Die Forschung stellt diesen Satz heute aus gutem Grund in Frage. Denn einmal fragt sie, ob dieser Satz in unserer Kultur nicht eher einer selbsterfüllenden Prophezeiung gleicht, als der Wahrheit und sie fragt kritisch, ob die Rede von der Ablösung aus dem Elternhaus nicht eher der politischen Strömung der 68ger geschuldet ist und dem damaligen Glaube an die Psychoanalyse, die ihr Therapieziel dann erfüllt sah, wenn der Mensch sich von seinen Eltern distanzierte?
Egal zu welcher kritischen Erkenntnis man hier kommen mag. Jedenfalls zeigt die entwicklungspsychologische Forschung, dass die Krise des Jugendalters heute auch anders erklärt werden kann und hält fest, dass Kinder, die in der Pubertät zu Mann und Frau heranreifen, immer noch die regulierende Beziehung zu ihren Eltern brauchen. Nur eben anders.
Dieses „anders“ können wir nur recht verstehen, wenn wir uns Zeit nehmen, um uns in den Zustand einzufühlen, der durch den Entwicklungssprung mit der Pubertät im Jungen (und auch im Mädchen) ausgelöst wird.
Der Entwicklungssprung und das so ganz andere Verhalten von Kindern, die nun zu Jugendlichen werden, wird heute mit Hinweis auf eine komplexe Gehirnentwicklung erklärt. Vereinfacht kann man so sagen: Der Teil des Gehirns, mit dem der Mensch über sich selbst und andere reflektiert, nämlich der präfrontale Cortex, entwickelt sich weiter. Er wird – simple gesprochen – in seiner Art und Weise wie er Daten verarbeitet, schneller. Das ermöglicht dem jungen Menschen auf einmal abstrakte Dinge zu denken. Was aber lange Zeit weniger wahrgenommen wurde ist die Tatsache, dass mit dem abstrakten Denken sich auch die Fähigkeit des jungen Menschen verändert, über sich nachzudenken. D.h. der Pubertierende ist fähig, sich selbst zum eigenen Objekt seines Denkens zu machen. Damit sind aber einige Nachteile gegenüber dem Kindesalter verbunden. Diese simple Tatsache hat für den Jugendlichen ernste Konsequenzen. Denn ab jetzt beäugt er sich kritisch. Denn anders als in Kindertagen, kann er nicht mehr sagen, meine Schwächen verschwinden dann, wenn ich in eine andere Richtung schaue oder wenn ich mich ablenke. Sondern meine Schwächen bleiben bei mir und d.h., alle anderen können das auch sehen. Das Selbstbild des jungen Menschen kommt damit in die Krise.
Mit der Fähigkeit, sich zum Objekt des eigenen Denkens zu machen, ist aber noch ein anderes Phänomen verbunden. Der Jugendliche merkt, dass es ein „Innen“ gibt. Dort denkt man. Dort beobachtet man sich selbst. Dort nimmt man Bewertung vor und dort entstehen Gefühle. Daneben gibt es ein „Außen“, d.h. die Fähigkeit, all das, was ich innen drin denke und fühle, vor anderen zu verbergen.
Die Beobachtung aber, dass man das was, man in sich fühlt und denkt, nach außen – und vor allem gegenüber anderen – verbergen kann, führt dazu, dass der Jugendliche in seinen Beziehungen verunsichert wird. Denn wenn ich meine Gefühle und Gedanken verbergen kann, können es andere auch. Wem will ich nun also noch glauben? Wem kann man vertrauen? Der Jugendliche fällt damit in das sogenannte „Bindungsloch“, was von außen häufig mit der Tatsache in Verbindung gebracht wird, dass er sich von seinem Elternhaus verabschieden will, was nicht stimmt. Denn der Rückzug aus Bindungen ist vor allem (sicher nicht ausschließlich) der inneren Verunsicherung geschuldet. Weshalb sich Jugendliche, vor allem Jungs, unterschiedlicher Formen des Rückzugs bedienen: So spielen sie „Cool“ oder tarnen sich mit überbordender Männlichkeit oder verschließen sich, werden stumm und kehren der Familie vermeintlich den Rücken.
Relativ gesunde Jungs geben dieses Verhalten oft wieder zwischen dem 16 und 18 Lebensjahr auf. Dann nämlich, wenn die Gehirnentwicklung abgeschlossen ist. Die Bindungsforschung weiss zu berichten, dass die meisten – vor allem bis dahin gesund aufgewachsenen – Jugendlichen dann wieder zu der Bindungssicherheit zurückkehren, über die sie vor Eintritt der Pubertät verfügten.
Sicher – und das soll hier auch nicht an Abrede gestellt werden – ist die Zeit der Pubertät, eine herausfordernde Zeit. Denn von außen betrachtet, ziehen sich die Jugendlichen zurück. Ebenso sehen sie Dinge kritischer. Nicht aber weil sie auf einmal die Fehler ihrer Eltern erkennen, sondern weil sie sich kritischer selbstreflektieren und weil sie durch den Fortschritt der Gehirnentwicklung auch andere Menschen kritischer reflektieren können.
Die Pubertät ist somit keine Zeit, in der sich Söhne von ihren Vätern verabschieden, sondern eine Zeit, in der Söhne ihre Väter auch weiterhin brauchen.
Ausblick: In Teil 2 dieses Artikels wird näher beleuchtet, warum die Pubertät eine „Totalbaustelle“ für den Jungen darstellt. Zudem werden erste Hilfestellungen aufgezeigt, wie der Vater hier den Sohn unterstützen kann.

Der Europäische Gerichtshof in Strassburg ist für die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention verantwortlich. Durch seine progressive Rechtsprechung schafft er zunehmend „neue Menschenrechte“, die auch vom Schweizer Bundesgericht übernommen werden. Was auf den ersten Blick harmlos erscheint, hat beim näheren Hinsehen beträchtliche Folgen für unser Land.
Ein Kommentar von Ralph Studer
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein internationaler Vertrag zwischen Staaten. Mit dem Beitritt zum Europarat im Jahr 1963 und der Ratifizierung der EMRK 1974 sind die Grundrechte der EMRK auch für die Schweiz verbindlich und ebenso unmittelbar anwendbar wie die Grundrechte unserer Bundesverfassung. Nach dem Grundsatz von „Treu und Glauben“ wäre der Europäische Gerichtshof (EGMR) gehalten, die EMRK-Bestimmungen eng auszulegen, um den Staaten keine Verpflichtungen aufzuerlegen, denen sie nicht tatsächlich vorab und ausdrücklich zugestimmt haben. Der EGMR sieht dies jedoch anders und gesteht dies auch offen ein.
EGMR verändert die Menschenrechte
Der EGMR wirkt wie eine Art Katalysator, der die Fortentwicklung der Menschenrechte vorantreibt und über den Willen der Staaten hinausgeht. Dies lässt sich an seiner Rechtsprechung deutlich erkennen. So hält er fest, dass die EMRK ein „lebendiges Instrument“ ist und jederzeit „im Lichte der heutigen Gegebenheiten“ ausgelegt werden kann. In einem anderen Urteil betonte er den „dynamischen und evolutiven Zugang beizubehalten“. Dieses Vorgehen des EGMR ist für die Vertragsstaaten verheerend: In den vergangenen Jahrzehnten hat der Gerichtshof schrittweise den Gehalt der EMRK-Menschenrechte nach eigenem Gutdünken geändert bzw. erweitert, was früher den Vertragsstaaten überlassen war. Die auf diese Weise neu geschaffenen Rechte verpflichten die Vertragsstaaten – ohne ihr Mittun – und untergraben so ihre staatliche Souveränität.
Berechtigte Kritik vor allem aus Osteuropa
Vor allem Länder des ehemaligen Ostblocks wehren sich gegen diese Auslegung von „neuen Menschenrechten“. Kritik wird laut, dass diese ein antidemokratisches Machtinstrument seien und als Mittel zur Auflösung von familiären, religiösen, kulturellen und nationalen Zugehörigkeiten angewandt werden. Bereiche wie die Gleichstellung verschiedener Partnerschaftsmodelle und die Anerkennung von geschlechtlichen und sexuellen Identitäten konnten sich in der unmittelbaren Nachkriegszeit nicht durchsetzen. Heute gelten diese dank der Rechtsprechung des EGMR als „neue Rechte“.
Folgen für die Schweiz
Je nach richterlicher Zusammensetzung des EGMR besteht die Gefahr, dass der Gerichtshof zunehmend seine rechtliche Überwachungsfunktion verliert und zum politischen Instrument mutiert. Die Ausweitung des „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ von Art. 8 EMRK ist ein alarmierendes Beispiel, was noch alles auf uns zukommen könnte: Im Jahre 2002 hat der EGMR die Selbstbestimmung als „wichtigen Grundsatz, der der Auslegung der Garantien des Art. 8 EMRK zugrunde liegt“, eingestuft. Seither relativieren private Wünsche und Begehrlichkeiten aller Art die Rechtsordnung und bislang verbotene Handlungen – wie Abtreibung und Euthanasie – werden dem privaten Bereich zugeordnet und so zunehmend legalisiert.
Diese „ausufernde“ Rechtsprechung des EGMR hat weitere fatale Folgen. Die Erweiterung der (sexuellen) Rechte – wie das Recht auf geschlechtliche und sexuelle Identität –, die von den Mitgliedstaaten bei der Verabschiedung der EMRK überhaupt nicht vorgesehen waren, führen faktisch zu einer Verfassungsänderung in der Schweiz. Grund hierfür ist, dass die Freiheitsrechte der Bundesverfassung und der EMRK praktisch deckungsgleich sind und das Schweizer Bundesgericht bemüht ist, diese mit der EGMR-Rechtsprechung in Einklang zu bringen. So schlägt die Rechtsprechung des EGMR auf die Schweizer Verfassung durch und ändert diese, ohne dass Volk und Stände mitbestimmen können. Der EGMR und mit ihm das Schweizer Bundesgericht fungieren so faktisch als (nationale) Verfassungsgeber und verletzen die rechtsstaatlichen Vorgaben, insbesondere auch die für eine Demokratie grundlegende Gewaltenteilung.
Rückbesinnung auf ihre Aufgabe
Die Rolle der EGMR-Richter wäre es, die Politik zu kontrollieren und sicherzustellen, dass Regierungen und Parlamente die fundamentalen Menschenrechte und Werte respektieren. Es ist allerdings nicht ihr Auftrag, neue Rechte zu schaffen, politisch zu agieren und unter Ausschaltung des nationalen Verfassungsgebers die EMRK nach ihren persönlichen Vorstellungen „dynamisch“ weiterzuentwickeln. Dies ist eine klare Überschreitung ihrer Kompetenzen und eine Verletzung der schweizerischen Souveränität und unserer Volksrechte. Neben einem Austritt aus der EMRK gibt es keine wirklich griffigen Mittel, um etwas gegen diese missbräuchliche richterliche Amtsausübung zu unternehmen. Dieser Zustand ist alles andere als befriedigend. Es ist deshalb höchste Zeit, dass die Richter des EGMR sich ihrer ureigensten Aufgabe wieder selbst bewusst werden und dem Rechtsstaat und der Gewaltenteilung wieder in gebührender Weise Rechnung tragen.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/wenn-gerichte-ihre-kompetenzen-ueberschreiten/

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Schweiz Mitglied des UNO-Sicherheitsrats. Bereits an der ersten Dringlichkeitssitzung ergriff die Schweiz Partei und äusserte sich kritisch zu Israel. Die Schweiz muss aufpassen. Eine glaubwürdige Neutralitätspolitik sieht anders aus.
Kommentar von Ralph Studer
Der neue israelische Sicherheitsminister Itamar Ben Gvir hielt sich anfangs Januar 2023 auf dem Tempelberg in Jerusalem auf, worauf die arabische Welt mit scharfer Kritik antwortete und dies als massive Provokation verurteilte. Der Tempelberg ist eine heilige Stätte für Muslime, Juden und Christen und steht immer wieder im Zentrum gewalttätiger Auseinandersetzungen.
In ihrer Erklärung vor dem UNO-Sicherheitsrat äusserte die Schweizer Botschafterin Pascale Baeriswyl, dass angesichts der angespannten Lage der Besuch des neuen israelischen Sicherheitsministers bei den Moscheen Anlass zur Sorge gibt. „Solche einseitigen Aktionen drohen den Status quo auf dem Tempelberg/Haram al-Sharif zu stören und damit die gesamte Region zu destabilisieren.“ Auf kritische Anfrage des Tagesanzeigers zu Baeriswyls Aussage erklärte das Aussendepartement in Bern: „Als Mitglied des Rats nimmt die Schweiz an allen Ratssitzungen aktiv teil und bezieht Stellung.“
Unvereinbar mit der Neutralität
Während die UNO-Generalversammlung als Beratungsorgan fungiert, ist der UNO-Sicherheitsrat ein Führungsorgan. Wenn er seine Aufgabe ernst nimmt, muss er in Konflikten Partei ergreifen. „Das aber ist das Gegenteil von dem, was einem neutralen Staat auferlegt ist“, hält Alt-Botschafter Paul Widmer zutreffend fest. Eine Parteinahme gefährdet die Neutralität und verunmöglicht, dass die Schweiz ihre bewährten guten Dienste für eine Konfliktlösung zwischen den Streitparteien erbringen kann. Insofern ist die Aussage des Aussendepartements beunruhigend und zeigt auf, dass die offizielle Schweiz in Bern in der Weltpolitik aktiv mitreden will und sich zunehmend von der Neutralitätstradition der Schweiz verabschiedet. Denn eine glaubwürdige Neutralitätspolitik gebietet Einschränkungen und Schweigen, etwa bei gefährlichen Krisenherden wie im Nahen Osten. Die Schweiz kann nicht im Sicherheitsrat über andere Staaten richten und gleichzeitig darauf beharren, als neutraler Staat respektiert zu werden.
Auf die eigenen Stärken besinnen
Der UNO-Sicherheitsrat wird in den offiziellen Dokumenten der Schweiz eine wichtige Rolle für den Frieden auf der Welt zugeteilt, was einer genaueren Analyse nicht standhält. Vielmehr nehmen die fünf Vetomächte, insbesondere die USA, Russland und China ihre länderspezifischen und geostrategischen Interessen wahr. Gerade in der aktuellen Weltlage mit ihren verschiedenen Krisenherden ist die Schweizer Tradition der guten Dienste mehr denn je von eminenter Bedeutung. Es wäre dringend nötig, sich wieder auf diese historische Stärke der Schweiz zu konzentrieren und sich von illusorischen Grossmachtgelüsten zu verabschieden.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/die-schweiz-ergreift-partei-gegen-israel/

Demokratie und Freiheit sind zwei Begriffe, die untrennbar miteinander verbunden sind. Sie prägen massgeblich unsere schweizerische Staats- und Gesellschaftsordnung, unsere Geschichte und Tradition. Seit einigen Jahren bekommt dieses Bild der freiheitlich-demokratischen Schweiz Risse, da zunehmend Gesetze oder Regelungen erlassen werden, die mit unserer Verfassung in Konflikt stehen. Unabhängig davon, welche politischen Ziele man vertritt: Die Verfassung, deren 175-jähriges Jubiläum wir dieses Jahr feiern, stellt die bewährten Regeln unseres Landes dar, an denen wir uns auszurichten haben. Verfassungsbrüche und Umwertungen von Verfassungsentscheidungen untergraben das staatliche Fundament, den Rechtsstaat, das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Freiheit. Eine Stärkung des Bewusstseins für die Bedeutung und den Inhalt der Verfassung ist daher dringend nötig.
Die Inhalte der neuen Broschüre von Zukunft CH umfassen u.a. folgende Aspekte:
• Wie haben sich die Menschenrechte entwickelt und wie steht es um die Meinungsfreiheit in Zeiten von „Cancel Culture“?
• Welche Folgen haben die Corona-Krise und der Pandemievertrag der WHO?
• Weshalb wurde die Initiative gegen Masseneinwanderung faktisch nicht umgesetzt?
• Wie wird der Jugendschutz durch schulische Sexualerziehung gefährdet?
• Wie steht es um die Elternrechte bei „Transkindern“?
Bestellen Sie jetzt die neue Fachbroschüre über das Bestellformular oder per Telefon unter +41 (0)52 268 65 00.
Flyer Broschüre Die Schweiz im Umbruch 2023
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/broschuere-die-schweiz-im-umbruch/

Der Präsident der Grünliberalen Partei (GLP), Jürg Grossen, will den Bundesrat mit einer Motion zwingen, Verhandlungen über einen Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufzunehmen. Der Bundesrat legt derweilen den Entwurf eines Berichts „Lagebeurteilung Beziehungen Schweiz-EU“ vor. Wohin geht die Schweiz?
Kommentar von Ralph Studer
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU kommen wieder aufs Tapet. Weitere Verhandlungen stehen an. Aus den aktuellen Äusserungen des Bundesrats wird deutlich, dass er den bilateralen Weg weiterhin für die vorteilhafteste Lösung für die Schweiz hält.
Historischer Fehlentscheid?
Auch wenn Grossen das Nein zum EWR 1992 als historischen Fehlentscheid einstuft, wird diese Aussage durch Wiederholung nicht wahrer. Die Kritikpunkte am EWR sind stichhaltig und gravierend: Die dynamische Rechtsübernahme im EWR würde die Souveränität der Schweiz massiv einschränken und vor allem auch die Mitspracherechte der Bevölkerung und die freiheitlich-demokratische Staatsordnung der Schweiz massiv tangieren. Eine Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie ermöglicht den EU-Bürgern einen erleichterten Zugang zum Schweizer Sozialsystem und führt zu einer weiteren massiven Überschuldung. Auch die Hürden für die Ausschaffungen von delinquenten Unionsbürgern würde erschwert. All diese Punkte wären für die Schweiz mit beträchtlichen Nachteilen verbunden. Von einem historischen Fehlentscheid kann deshalb nicht gesprochen werden, vielmehr von einer auch im Nachhinein richtigen Entscheidung. Auch eine weitere Integration in die EU ist nicht angezeigt.
Die Kritik an der EU wächst
Entgegen den allgemeinen Erwartungen lehnt auch die junge Generation einen EU-Betritt ab. 2019 wollten weniger als sieben Prozent der jungen Erwachsenen der EU beitreten, knapp 80 Prozent sprachen sich für den Alleingang aus. Heute sind die 18- bis 34-Jährigen die EU-skeptischste Altersgruppe. Doch die Jungen stehen mit dieser kritischen Sicht auf die EU nicht allein da. Durch vergangene und aktuelle Handlungsweisen der EU-Akteure ist die Sicht auf die EU generell kritischer geworden. Und dies zu Recht. Statt für Preisstabilität zu sorgen, betrieb die Europäische Zentralbank über Jahre hinweg zum Schutz der hochverschuldeten südeuropäischen EU-Länder eine fragwürdige Tief- bzw. Negativzinspolitik, kurbelte durch ihre Geldschwemme die Inflation an und enteignete auf diese Weise die Sparer. Der aktuelle Skandal rund um die sozialdemokratische Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Eva Kaili, wirft zudem ein schlechtes Licht auf die EU-Institutionen im Allgemeinen. Die Staatsanwaltschaft in Brüssel wirft den Beteiligten Korruption, Geldwäsche, die Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie versuchte Einflussnahme aus dem Ausland vor. Zudem ermittelt die belgische Justiz zurzeit, ob Katar in Brüssel auf Stimmenkauf ging.
Mögliche Optionen
Nach dem gescheiterten Rahmenabkommen macht die EU immer wieder deutlich, dass sie den bilateralen Weg mit der Schweiz nur fortsetzt, wenn die institutionelle Frage – also die dynamische Rechtsübernahme und die rechtliche Streitbeilegung – geklärt ist. Dabei ist es für die Schweiz entscheidend, sich einen grösstmöglichen politischen Handlungsspielraums zu erhalten. Welche Option wäre im Interesse der Schweiz? Die Lösungen mit der EU müssen den institutionellen Strukturen der Schweiz wie der direkten Demokratie und dem Föderalismus unbedingt Rechnung tragen, weshalb z.B. eine automatische Übernahme von EU-Rechtsentwicklungen inakzeptabel ist.
Aus Schweizer Sicht bietet sich neben dem bilateralen Weg auch die Verhandlung eines Freihandelsabkommen an: Die Schweiz würde so ihr Verhältnis zur EU auf ein tieferes Niveau der wirtschaftlichen Integration zurückbauen, das im Wesentlichen auf einem Abbau der tarifären Handelshemmnisse (Zölle, Quoten) beruht. Im Rahmen eines umfassenden Freihandelsabkommen – das über das Freihandelsabkommen von 1972 hinausgeht – könnte die Schweiz sämtliche Erleichterungen im Wirtschaftsverkehr anstreben, die auch ohne Rechtsharmonisierung erreichbar sind. Damit gewänne die Schweiz an Eigenständigkeit.
Diesen Vorteilen eines Freihandelsabkommens stehen auch Nachteile gegenüber, die gut abgewogen sein müssen und Verhandlungssache sind. Auch die aussenpolitische Machbarkeit ist fraglich. Manchmal ist jedoch ein Schritt zurück hilfreicher als weitere Schritte in Richtung Integration, die nachteilig wären. In jedem Fall braucht es dringend neue Impulse im festgefahrenen Verhandlungsprozess mit der EU und den Willen, die Interessen der Schweiz wieder verstärkt ins Blickfeld zu rücken und den eingeschlagenen Weg angesichts der EU-Forderungen kritisch zu hinterfragen.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/schweiz-eu-wie-geht-es-weiter/

Der Schutz des Lebens zu Beginn und an seinem Ende haben eine Gemeinsamkeit: Beide werden zusehends in Frage gestellt. Sowohl das Schweizer Bundesgericht als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vertreten den Standpunkt, dass jeder Mensch selbst bestimmen darf, wie und zu welchem Zeitpunkt er sein Leben beenden will. Damit wird die Verfügungsgewalt des Menschen verabsolutiert. Ist diese Sichtweise mit der menschlichen Würde und Freiheit zu vereinbaren?
Von Ralph Studer
Selbsttötungen mithilfe Dritter sind in der Schweiz in zehn Jahren um mehr als 350 Prozent gestiegen. Betroffen sind vor allem ältere Menschen, besonders Frauen. Während die Zahlen der Selbsttötungen steigen, haben im Jahre 2022 die Kantone Zürich und Wallis entschieden, dass fortan Institutionen mit öffentlichem Auftrag wie beispielsweise Seniorenheime die Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zulassen müssen.
Während Befürworter der Suizidhilfe das Selbstbestimmungsrecht als Ausdruck der Freiheit sehen, ist gerade dieser Aspekt kritisch zu hinterfragen. Wie frei sind Menschen tatsächlich, die sich mit der Entscheidung der Selbsttötung beschäftigen? Menschen, die unter unsagbaren Schmerzen leiden, die unheilbar krank sind, sich als Last für andere fühlen und dem Druck der Familie und der Gesellschaft ausgesetzt sind? Gerade die Freiheit ist in solchen Situationen eingeschränkt bzw. sogar ausgeschaltet und wird nur allzu oft von einem „Tunnelblick“ überlagert, der, wie der Philosoph und Publizist Josef Bordat es ausdrückt, die „Selbsttötung als einzigen Ausweg“ erkennt. Die Not und das Leid lassen den Betroffenen keinen klaren Gedanken mehr fassen. Von einer freiheitlichen Handlung kann hier kaum die Rede sein, vielmehr von einem Akt der Verzweiflung und Ausweglosigkeit.
Lebensbejahende Rechtsordnung
Unsere Rechtsordnung steht in der christlich-abendländischen Tradition auf dem Fundament des Lebens, das der Ursprung und die notwendige Vorbedingung für die Ausübung aller Freiheitsrechte ist. Allein schon von dieser Wertigkeit her steht die Selbsttötung in diametralem Gegensatz zu unserem Recht und Kultur. Udo di Fabio, ehemaliger Richter am deutschen Bundesverfassungsgericht, sagt treffend: „Das Grundrecht auf Leben ist auch eine Wertentscheidung für das Leben, für eine lebensbejahende Gesellschaft, die hier entschieden Position bezieht.“
Diese Ausführungen verdeutlichen, dass der Schutz des Lebens über dem Selbstbestimmungsrecht steht und das höchste Rechtsgut darstellt. Der vom Bundesgericht und EGMR vertretene Standpunkt widerspricht der menschlichen Natur und Würde und setzt der menschlichen Freiheit durch das Recht auf einen selbstbestimmten Tod ein Ende. Statt zum Schutz der Freiheit führt er zum Auslöschen jeglicher Freiheit und verlässt den Boden einer lebensbejahenden Gesellschafts- und Rechtsordnung.
Verabsolutiertes Selbstbestimmungsrecht als Dammbruch
Die genannten Gerichte sehen in der Selbstbestimmung den „Ausdruck und Würde, wie sie das Individuum selbst wahrnehme“, was die menschliche Autonomie verabsolutiert. Auch wenn der EGMR in früheren Entscheiden die Suizidhilfe als im Widerspruch mit dem allgemeinen Interesse am Schutz des Lebens gesehen hat und diese „vom Begriff des Privatlebens ausgenommen“ ist, wurde schwerbehinderten und schwerkranken Personen ein Recht auf Suizidhilfe zugestanden, um den physischen Leiden und Verzweiflung Abhilfe zu gewähren. Doch dies war damals erst der Anfang. Nach und nach nahmen auch Depressive dieses Recht in Anspruch sowie Menschen, die aufgrund ihres Alters des Lebens müde geworden waren.
Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich auch in der Schweiz. Zuerst nahmen Todkranke wie der Glarner Thys Jenny Suizidhilfe in Anspruch. Mittlerweile steigt jedoch die Zahl der Menschen, die wegen unerträglichen Schmerzen oder – subjektiv empfundenen – unzumutbaren Lebensumständen nach Suizidhilfe verlangen. Nicht mehr der tatsächliche, objektivierbare Gesundheitszustand ist das Kriterium für den assistierten Suizid, sondern der Wille der betreffenden Person. Dieser individuelle Wille und die Achtung der Lebensqualität geniessen den Respekt und Vorrang vor dem Leben. Geschützt wird heute also der subjektive Wert, den der Mensch seinem Leben beimisst. Der deutsche Publizist Norbert Clasen weist deshalb zu Recht darauf hin: „Wäre die Autonomie der Kern der Menschenwürde, so käme dem Menschen weder am Anfang noch am Ende des Lebens noch in den undenkbaren vielen möglichen Notlagen, welche die Selbstkontrolle über Körper und Verstand verlieren lassen, Würde zu.“
Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in früheren Urteilen noch den Wert des menschlichen Lebens unterstrichen: „Unser menschliches Dasein ist ein Wert an sich, ohne Rücksicht auf unser So-Sein. Es gibt, was die Würde anbelangt, keinen Mehrwert, keinen Minderwert, keinen Unwert. Jeder gilt, wenn er da ist, gleich viel. “ Von dieser klaren und das menschliche Leben achtenden Rechtsprechung haben sich jedoch die genannten Gerichte mittlerweile verabschiedet. Stattdessen verfolgen sie heute eine Rechtsauslegung, die diametral dem ursprünglichen Gedanken der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ (AEMR) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) widerspricht, welche das Leben als „heilig“ und „unantastbar“ erklärten. Die AEMR und EMRK waren kurz nach dem Zweiten Weltkrieg eine klare Antwort auf die menschenverachtende und menschenfeindliche Ideologie des Nationalsozialismus und des Kommunismus. Keine Ideologie sollte fortan das Leben für ihre Zwecke missbrauchen. Doch wo stehen wir aufgrund der gegenwärtigen Entwicklung? Der Damm ist gebrochen und wenn ein Damm bricht, dann fallen im Laufe der Zeit jegliche Grenzen. Der Theologe und Buchautor Peter Hahne fragt: „Was bedeutet es für den Lebensimpuls einer Gesellschaft, wenn sich Selbstbestimmung in der Vernichtung des Selbst erfüllt? Hat sich da ein Autonomie-Ideal nicht ad absurdum geführt?“
Umfeld ist mit betroffen
Dieser zunehmenden Selbstverständlichkeit und Tendenz, in schwierigen Situationen Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen, muss entgegengewirkt werden. Dies umso mehr, wenn wir uns die möglichen Folgen einer solchen Entwicklung vor Augen halten: Unsere Sicht auf das Leben wird sich zwangsläufig verändern und der Wert des Lebens wird weiter gemindert, wenn Sterben eine mögliche Option wird. Aus einem Recht auf Suizidhilfe kann dann schnell auch die Pflicht zur Rechtfertigung folgen, warum man diese nicht auch in Anspruch nimmt. Man stelle sich nur eine Situation vor, in der die betroffene Person sich als Last für die Umwelt sieht und von ihrem Umfeld allein gelassen bzw. unter Druck gesetzt wird. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass dies auch zu einer Entsolidarisierung gegenüber Menschen in Lebenskrisen führt. Wird das Recht auf Suizidhilfe mehr und mehr zur „normalen“ Möglichkeit am Lebensende, steigt unweigerlich auch der Druck auf das Personal in Spitälern und Heimen, beim Suizid zu assistieren und dem Sterbewunsch der Betroffenen Rechnung zu tragen. Eine Aufweichung bzw. sogar Aufhebung der Gewissensfreiheit droht. Wenn durch die Selbstbestimmung des Suizidwilligen das Selbstbestimmungsrecht Dritter faktisch ausgehöhlt wird, ist dies eine paradoxe Situation.
Allzu oft wird auch vergessen, dass Familienangehörige und Freunde, die einen Nahestehenden durch Selbsttötung verloren haben, unter dieser Tat leiden, sich Fragen nach dem Warum stellen, von verlängerter Trauer betroffen sind und in Depression verfallen können. Der Suizid löst den jeweiligen Menschen zwar von der Welt, aber er löst ihn nicht von den sozialen Banden.
Aufgrund der steigenden Kosten im Sozial- und Gesundheitsbereich und der Überalterung unserer Gesellschaft könnten auch wirtschaftliche und politische Abwägungen die Situation für Kranke und Alte verschärfen, indem der Druck auf die Betroffenen steigt, aus dem Leben zu scheiden, um der Allgemeinheit und den Angehörigen nicht länger zur Last zu fallen.
Verlust der Freiheit
Insbesondere aus den Erfahrungen in Ländern mit liberalen Sterbehilfekonzepten ist zu beobachten, dass kranke Menschen die nötige Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen, obwohl die Gesellschaft noch nie über so viele Hilfsmittel verfügt hat, um Leiden zu lindern und Menschen auch psychologisch zu unterstützen. Statt Hilfe für den Nächsten anzubieten, verändern sich dort die Gesellschaften in Richtung „Sterben als einfacher Ausweg“. Raimund Klesse, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, hält dazu fest: „Doch gerade in Ländern wie Belgien und den Niederlanden regt sich Widerstand, der eine Rückbesinnung auf die Werte der Fürsorge, der menschlichen Begleitung und eines würdigen Lebens bis zuletzt einfordert.“
Die Autonomie des Menschen kollidiert mit dem einst in unserer Gesellschaft verankerten christlichen Menschenbild und verdrängt dieses und damit auch die personale, subjektive Würde, die dem Menschen als Abbild Gottes verliehen ist. Wohl deshalb ist die christliche Stimme mehr oder weniger noch die einzige, die sich für den unbedingten Schutz des menschlichen Lebens einsetzt. Geht diese Überzeugung verloren, geht auch die Achtung vor dem sterbenden Menschen und seinem Leben verloren. In seiner verabsolutierten Autonomie verliert der Mensch genau das, was er als Ausdruck seiner Entscheidung sieht: seine Freiheit. Bordat geht noch weiter: „Ohne diese als bedingungslos und unverfügbar verstandene Würde wird der Mensch zum Spielball von Interessen, kann instrumentalisiert werden und verliert den Anspruch auf unbedingte Achtung seines Lebensrechts.“
Die Schwachen tragen
In der Präambel der Schweizer Bundesverfassung heisst es, dass sich die Stärke des Volkes am Wohl der Schwachen misst. Soll dies nicht nur eine Floskel sein, ist es höchste Zeit, sich auf das Leben und unsere Werte zurückzubesinnen und die Suizidwilligen in ihrem Leid, in ihrer Angst vor Einsamkeit, Verlassenheit und Abhängigkeit zu begleiten.
Es ist eine der zentralen Aufgaben unserer Gesellschaft, Menschen, die sich aufgegeben haben und Suizidhilfe in Betracht ziehen, zu unterstützen, ihnen zuzuhören und sie in ihrem Leid anzunehmen. Fühlt der krisengeschüttelte Mensch, dass der Zuhörende seine Sicht nicht teilt, seine Situation nicht als hoffnungslos ansieht, sondern ihm neuen Lebensmut geben und neue Perspektiven aufzeigen kann, öffnen sich durchaus auch neue Möglichkeiten für ein Weiterleben, für ein Ja zum eigenen Leben. Wohl das Entscheidendste ist, wie Klesse festhält, dass der Betroffene sich auf seine Familie und Freunde verlassen kann, ihn auf diesem Weg zum natürlichen Tod zu begleiten: „Dann kann eine Abrundung und eine Versöhnung mit dem eigenen Leben stattfinden, Beziehungen geklärt werden und eine würdige Verabschiedung gelingen.“
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/ein-recht-auf-assistierten-suizid/

Überraschend deutlich hat das Stimmvolk im Kanton Wallis Ende November 2022 mit 75 Prozent dem umstrittenen Gesetz über Beihilfe zur Sterbehilfe zugestimmt. Institutionen mit öffentlichem Auftrag müssen fortan die Sterbehilfe zulassen und müssen ihr Reglement entsprechend anpassen. Ein bedenklicher Entscheid.
Das Personal darf zwar in den Vorgang nicht direkt involviert sein. Und private Alters- und Pflegeheime dürfen immerhin weiterhin die Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten verweigern. Doch der Entscheid baut Druck auf ältere Menschen auf und leitet eine gefährliche Todesspirale ein. Dass die Sterbehilfeorganisationen das Abstimmungsergebnis begrüssten, dürfte wenig überraschen. Paul Martone, Sprecher des Bistums Sitten, hingegen zeigte sich über das Abstimmungsergebnis enttäuscht: „Ein assistierter Suizid hilft einem Menschen nicht beim Sterben, sondern zum Sterben.“ Martone warnte eindringlich vor einer „Kultur des Todes“ und dass die Sterbehilfe in Alters- und Pflegeheimen salonfähig werden könnte.
Besonders aktuell ist auch das Thema im Kanton Zürich: Der Zürcher Kantonsrat hat noch im Frühling knapp für eine allgemeine Pflicht aller Alters- und Pflegeheime gestimmt, die Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zuzulassen. Im Oktober 2022 kam der Kantonsrat auf diesen Entscheid zurück und beschloss, private Einrichtungen, die den assistierten Suizid ablehnten, von dieser Pflicht zu entbinden.
Dass Selbsttötungen mithilfe Dritter in der Schweiz in zehn Jahren um mehr als 350 Prozent zugenommen haben, darauf wies jüngst die Ethikerin und Direktorin des österreichischen Instituts IMABE, Susanne Kummer, in einem Artikel hin. Und sie zeigte: Betroffen sind vor allem ältere Menschen, besonders Frauen. Im Jahr 2020 hätten 1251 Schweizer Suizid mithilfe Dritter begangen – was einen neuen Höchststand bedeute, so die Ethikerin. Beides gehe aus den aktuellen Daten des Schweizer Bundesamts für Statistik hervor (3.10.2022). „Hier wird erneut deutlich wie sogenannte ‚Sterbehilfe‘-Organisationen mit ihrem Angebot de facto eine effektive Suizidprävention unterlaufen“, sagt IMABE-Direktorin Susanne Kummer.
Offiziell werden assistierte Suizide in der Schweiz nicht in die Suizidrate miteinberechnet, was laut Kummer zu einer „Verzerrung der Fakten“ führt. „Ein Suizid bleibt ein Suizid – auch wenn Dritte nach Absprache die Tötungsmittel zur Verfügung stellen. Prävention und nicht Angebote müssen oberstes Gebot bleiben.“
Vor diesem Hintergrund ist die Annahme der Abstimmung im Kanton Wallis Ende November zum umstrittenen Gesetz über Beihilfe zur Sterbehilfe ein Schritt in eine fatale Richtung, der ältere Menschen zunehmend unter Druck setzen wird, ihrem Leben frühzeitig ein Ende zu setzen.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/wallis-umstrittenes-gesetz-zur-sterbehilfe-angenommen/

„Marxismus hat mit unserer heutigen Zeit in der Schweiz nichts mehr zu tun!“ So die gängige Meinung. Doch ist das wirklich so? Die gegenwärtige Entwicklung vor allem in familien-, gesellschafts- und bildungspolitischen Fragen erschüttert unser Wertefundament. Die Auflösung von Ehe und Familie sowie Propagierung von Geschlechterdiversität und Transideologie sind nur einige Schlagworte, die den Marxismus in neuem Kleid verkörpern und gravierende gesellschaftliche und kulturelle Umwälzungen verursachen.
Zukunft CH zeigt mit der neuen Sonderausgabe „Am Scheideweg: Wie die neomarxistische Kulturrevolution unsere Gesellschaft und Schulen umwälzt“ den marxistisch-sozialistischen Hintergrund dieser Kulturrevolution auf und verdeutlicht, wo wir heute überall von diesem neuen Klassenkampf umgeben sind, wovon man sich befreien will und welche Folgen dies mit sich bringt.
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Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/sonderausgabe-am-scheideweg/

Wie die Stiftung Zukunft CH im Magazin 5/2022 berichtete, geraten Menschenrechte zunehmend unter Beschuss. So verbot die Stadtverwaltung Pforzheim in Deutschland eine stille Gebetsversammlung in der Nähe einer Abtreibungsberatungsstelle von „Pro Familia“. Dagegen ging Pavica Vojnović, Leiterin der Gebetsgruppe „40 Tage für das Leben“, vor und gewann nun vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim.
Von Ralph Studer
Pavica Vojnović und ihre Gruppe hinderten niemanden daran, das Gebäude zu betreten, noch blockierten sie den Fussweg in der Umgebung. Die Gebetswachen verliefen durchgehend friedlich. Die Polizei beobachtete die Gebetsgruppen und konnte keine Verstösse feststellen. Dennoch verlangte die Leitung der örtlichen Abtreibungsberatungsstelle von „Pro Familia“, dass die Gebetswachen in einiger Entfernung stattfinden oder ganz verboten werden sollten. Dieser Forderung kam die Stadtverwaltung Pforzheim nach, erteilte der Gebetsgruppe einen Platzverweis und wies der Gruppe einen abgelegenen Platz jenseits einer stark befahrenen Kreuzung zu, ausserhalb der Hör- und Sichtweite der Abtreibungsberatungsstelle.
Erste Instanz noch gegen die Beter
Gegen diesen Entscheid klagte Vojnović unter Berufung auf das Recht auf Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit und verlor vor der ersten Instanz. Das Verbot einer stillen Gebetsversammlung in der Nähe einer Abtreibungsberatungsstelle darf bestehen bleiben, so das Urteil vom 12. Mai 2021. Damit wurde die Forderung von Vojnović, Einschränkungen ihrer Gebetsversammlungen aufzuheben, abgewiesen.
Vojnović legte sich mit diesem gerichtlichen Verfahren nicht mit einer unbekannten Organisation an, sondern mit „Pro Familia“ – ein Name, der Familien- und Kinderfreundlichkeit vermuten lässt. Doch weit gefehlt: „Pro Familia“ ist Gründungsmitglied der „International Planned Parenthood Federation“ (IPPF), einer weltweit tätigen Organisation mit eigenen Abtreibungskliniken.
Versammlungsfreiheit geht vor
In zweiter Instanz erhielt Vojnović nun Recht. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschied, dass es rechtswidrig war, die Gebetsgruppe zu verbannen, da keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit von der Versammlung ausging. Die von der Verfassung geschützte Versammlungsfreiheit komme vor allem andersdenkenden Minderheiten zugute und sei für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend. Zudem umfasst die Versammlungsfreiheit auch das Recht der Organisatoren über die Durchführung der Versammlung, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten zu bestimmen, so der Gerichtshof.
Lebensschützer zunehmend mit Einschränkungen konfrontiert
Unlängst verabschiedete das spanische Parlament ein Gesetz, das Gebet vor Abtreibungseinrichtungen verbietet und mit Gefängnisstrafe bedroht. Dieses Gesetz wird gerade in Spanien angefochten. In Schottland verkündete die Regierungschefin Nicola Sturgeon vor kurzem, dass die Regierung aufgrund internationaler Menschenrechte keine Einschränkungen von Gebeten vor Abtreibungskliniken vornehmen dürfte. Dass diese Einschränkungen das Ziel seien, daraus machte Sturgeon keinen Hehl. Diese Beispiele verdeutlichen, welch hartem Kampf die Beter und die Lebensschützer zusehends gegenüberstehen. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim stellt in diesem Zusammenhang einen Lichtblick dar und ein wichtiges Zeichen, Entscheide von staatlichen Instanzen nicht einfach hinzunehmen, sondern aktiv dagegen vorzugehen.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/ein-sieg-fuer-die-freiheit/

Mit der Annahme der „Ehe für alle“ wurde auch die Samenspende für lesbische Paare und die gemeinsame Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren auf Kinder ab Geburt, die im Verfahren von inländischen, professionellen Samenspenden gezeugt wurden, eingeführt.
Noch bevor diese Änderungen am 1. Juli 2022 in Kraft treten sollen, reichte die Rechtskommission des Nationalrats am 8. April 2022 bereits die Motion Nr. 22.3383 ein. Diese Motion sieht eine weitere Ausweitung der Elternschaftsvermutung bei lesbischen Paaren vor: Diese soll nicht nur bei Kindern aus inländischen Samenspenden zum Zug kommen, sondern auch bei ausländischen Verfahren und bei privaten Samenspenden.
Die Stiftung Zukunft CH kritisiert in ihrer Stellungnahme insbesondere, dass diese beabsichtigte Ausweitung der fortpflanzungsmedizinischen Verfahren bei lesbischen Paaren erneut am Kindeswohl vorbeigeht und der Vater weiter aus der Familie verdrängt wird.
Auszug aus der Stellungnahme:
„Es zeugt von einem merkwürdigen Verständnis des Kindeswohls und der Familie, wenn – so die zwangsläufige Folge dieser Motion – dem Kindeswohl genüge getan sein soll, wenn das Kind seine Herkunft zwar erfahren kann, aber das Kind per Gesetz von seinem leiblichen Vater getrennt wird und dieses nicht mit seinen beiden leiblichen Eltern zusammenleben und aufwachsen darf. Dieses natürliche Recht wird dem Kind genommen. Ein solches Ergebnis ist ein eklatanter Verstoss gegen die UN-Kinderrechtskonvention und gegen die klaren Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie, welche die Bedeutung der Bindungen zu Vater und Mutter aufzeigt.“
Lesen Sie die gesamte Stellungnahme von Zukunft CH.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/nein-zu-einer-weiteren-schwaechung-der-natuerlichen-familie-und-des-kindeswohls/

Die Begriffe „Gleichberechtigung“ und „Chancengleichheit“ dominieren das Denken in Schule, Politik und Gesellschaft. „Stereotype“ sollen abgebaut werden, Jungs sollen Gefühle zeigen und auf körperliche Auseinandersetzungen verzichten. Werden wir mit diesen Vorstellungen den Jungen gerecht? Nein. Jungen sind anders als Mädchen. Das ist auch gut so. Ein Aufruf an die Jungen von heute.
Von Ralph Studer
Wer kümmert sich um die Interessen und Entwicklung der Jungen? Diese Frage ist berechtigt angesichts der weitverbreiteten Förderung und Fokussierung auf Mädchen in unserer Gesellschaft. Die Jungen drohen dabei vergessen zu werden. Sie gelten als Problemschüler, sind auffällig und verursachen Probleme, so die oft gehörte Meinung.
Jungs sind anders
Dass Jungen in der Tendenz andere Eigenschaften als Mädchen aufweisen, wird heute oftmals ausser Acht gelassen oder vernachlässigt. Doch Jungen sollen nicht die „besseren Mädchen“ werden, sondern Jungs sein und sein dürfen.
Unsere Gesellschaft hat es verlernt, auf die Bedürfnisse und das Wesen von Jungs einzugehen und den natürlichen geschlechtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Auch wenn wir von der Gesellschaft beeinflusst und geformt werden (sogenannte „Sozialisation“), gibt es männliche und weibliche Eigenschaften, die auf den Einfluss der Gene und Hormone zurückzuführen sind und nicht von der Gesellschaft produziert werden. Der Schweizer Psychologe Allan Guggenbühl hält zutreffend fest: „Wir sind nicht nur das Produkt der Sozialisation, sondern entwickeln uns im Zusammenspiel mit unseren Anlagen. Bei den Rollenklischees und geschlechtlichen Zuschreibungen handelt es sich darum nicht nur um Vorurteile und Fehlschlüsse, sondern sie spiegeln auch effektive Geschlechtsunterschiede wider.“
Im Unterschied zu Mädchen sind viele Jungs in der Tendenz laut, konstant in Bewegung, sie schreien, toben, messen ihre Kräfte, rangeln und springen herum. Man hat den Eindruck, dass die Jungen grenzenlose Energie aufweisen. Auffällig im Umgang mit den Jungen ist u.a., dass sie klare und direkte Anweisungen schätzen, sich an der Gruppe orientieren und sich an verbal bzw. körperlich erkämpften Hierarchien untereinander ausrichten. Sie zeichnen sich u.a. durch Abenteuerlust, Erkunden der Natur und handwerkliches und technisches Interesse aus.
Jungs auf dem Weg zum Mannsein
Gerade für heranwachsende Jungen ist es wichtig, ihre Talente und Stärken immer mehr zu erkennen und diese auch einzusetzen. Selbstwirksamkeit in Schule und Alltag zu erleben, stärkt natürlicherweise das Selbstvertrauen und die Freude am eigenen „Jungensein“. Jungen haben oft Mühe, ihre eigenen Schwächen zu akzeptieren und versuchen diese zu verbergen. Lernen Jungs sich selbst mit all ihren Schattenseiten und Schwächen anzunehmen und diese in ihre Person zu integrieren, ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einem später zufriedenen Leben getan. Spüren die Jungs die Annahme und Liebe ihrer Eltern und Erzieher trotz all ihrer Schwächen und Unfähigkeiten (s. auch Artikel: Erziehung zum gesunden, freien Jungen), sind sie auch viel weniger gefährdet, in ungesunde perfektionistische Gedanken und Haltungen zu fallen. Sie brauchen niemandem mit Leistung etwas zu beweisen, sondern werden geliebt, wie sie sind. Um ihrer selbst willen. Hierzu brauchen sie jedoch vor allem verständnisvolle und ermutigende Väter und Erzieher, welche ihnen ein offenes Ohr schenken und ihnen in ihren Enttäuschungen zur Seite stehen. Auf diese Weise lernen Jungs, auch Hilfe von anderen anzunehmen und nicht alles selbst können und machen zu müssen. Solche Erfahrungen führen zu einer guten Selbsterkenntnis, Demut, Anerkennung eigener Grenzen und dem wohltuenden Erleben, wie erleichternd und hilfreich es ist, Rat bei Mitmenschen zu suchen und zu erhalten.
Wie wertvoll sind zudem für die Jungen Worte der aufrichtigen Ermutigung, sich weiterzuentwickeln, sich mehr zuzutrauen und ihre selbst gesteckten Grenzen zu überschreiten, Abenteuer einzugehen und neue Horizonte anzustreben. Gerade in unserer digitalisierten Welt sind Erfahrungen und Erkundungen im realen Leben (s. Artikel: Jugend zwischen Digitalisierung und realem Leben) besonders für Jungs von elementarer Bedeutung. Der Abenteurer, der Erforscher im Jungen wird geweckt und gefördert.
Jungen, welche mit Begeisterung und Freude auf ihre eigenen Stärken und Errungenschaften blicken und Bestärkung von ihrem Umfeld erfahren, werden als starke, verantwortungsvolle Männer die Welt mit ihren Talenten prägen, ihre Mitmenschen ihrerseits ermutigen und zu entsprechenden Höchstleistungen anstacheln. Selbstbewusstsein und Mut sind herausragende Eigenschaften für ein zufriedenes und erfüllendes Leben.
Jungen auf diesem Weg zum Mannsein zu begleiten, darin liegt eine Kernaufgabe von Eltern, Erziehern und Lehrern: Jungen in ihrer männlichen Identität zu bestärken und zu bestätigen. Rufen wir doch den Jungen zu: „Euer Leben soll eine Leuchtspur am Horizont sein, ein Leuchtturm, der anderen Sicherheit und Orientierung gibt und diese zum Guten anspornt und mitreisst. Entwickelt aus euren Stärken, Talenten, euren Werten und Überzeugungen grossartige Visionen für euer Leben und das Leben eurer Mitmenschen. Visionen motivieren, treiben voran, entflammen andere, verändern Bestehendes zum Guten. Verfolgt diese Visionen mit Zielstrebigkeit und Disziplin. Denkt dabei immer daran: Die Entscheidungen, die ihr heute trefft, haben Auswirkungen auf euer Leben und ob ihr eurer Vision Schritt für Schritt näherkommt.“
Was unsere Zeit braucht
Wir leben in einer Zeit, in der viele Menschen orientierungslos geworden sind und Traditionen und Bewährtes in Frage gestellt werden. Gerade deshalb braucht es heute Männer, die wieder klar und bestimmt für ihre christlichen Überzeugungen und für die Wahrheit eintreten. Unsere Länder brauchen mehr denn je mutige Männer. Männer, die den Wettbewerb und die Konkurrenz nicht scheuen, die klare und eindeutige Entscheidungen treffen, sich von ihrem Weg nicht abbringen lassen und ihren Grundsätzen treu bleiben. Männer, die für ihre Familien und Lieben einstehen, sich für die Gemeinschaft engagieren und sich für unsere schöne Heimat einsetzen. Männer, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, aber auch ein Ohr für ihre Mitmenschen haben, für ihre Nöte und Schwächen, die andere ermutigen, wenn sie verzagt sind, Männer, die für ihre Freunde und Familie bis an das Ende der Welt gehen. Ja, solche Männer brauchen wir.
Als Erwachsene tragen wir für diesen Prozess des Mannwerdens die Verantwortung. Denn die Jungs von heute sind die Männer und Väter von morgen und werden mit ihrer Art, ihren Eigenschaften, ihrer Identität die zukünftigen Generationen prägen. Unsere Jungen sind es wert, dass wir uns mit aller Kraft, aller Energie und Überzeugung für sie einsetzen.
Literaturtipp: Plassnig Daniel/Karasch Philipp, Träumer, Kämpfer, Gentleman – eine Männerfibel, Wolff Verlag, 2020.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/ein-aufruf-an-die-jungs-von-heute/

Die USA ist mit ihren Anträgen gescheitert: Eine Verschärfung der weltweit geltenden Gesundheitsvorschriften wurde Ende Mai 2022 von der Mehrheit der WHO-Mitgliedstaaten in Genf abgelehnt und somit auch ein Ausbau der Kompetenzen der WHO. Dies ist die gute Nachricht, eine schlechte gibt es leider auch.
Von Ralph Studer
Vom 22. bis 28. Mai 2022 tagten in Genf die Gesundheitsminister zur 75. Weltgesundheits-versammlung (WHA), dem Entscheidungsgremium der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Angelegenheiten, in denen der WHO-Generaldirektor nicht selbst entscheiden darf. Die WHA ist das Forum, das die Regeln und Richtlinien für die Tätigkeit der WHO bestimmt.
An dieser Stelle sind zwei Aspekte klar auseinanderzuhalten: Während an dieser Versammlung Ende Mai 2022 über eine allfällige Änderung der internationalen Gesundheitsregulierungen verhandelt wurde, laufen parallel dazu die Verhandlungen zwischen der WHO, EU und ihren Mitgliedstaaten über einen globalen Pandemievertrag, dessen finaler Entwurf im Mai 2024 vorliegen soll. Die nächste Verhandlung zum Pandemievertrag findet voraussichtlich im August 2022 statt.
US-Anträge als massive Einschränkungen der staatlichen Souveränität
In den Medien wurde kaum über diese Versammlung in Genf von Ende Mai 2022 berichtet, obwohl die Anträge der USA auf eine massgebliche Transformation der bisherigen WHO abzielte mit gravierenden Folgen auch für die Schweiz. Statt in erster Linie zu beraten und zu unterstützen, sollte die WHO mehr und mehr auch Interventionsmöglichkeiten sogar gegen den Willen der betroffenen Staaten erhalten.
Die Stossrichtung bei der soeben beendeten Genfer Konferenz als auch beim globalen Pandemievertrag ist klar: Kompetenz- und Machtzuwachs bei der WHO zu Lasten der Souveränität der WHO-Mitgliedstaaten wie der Schweiz. Es lohnt sich in diesem Zusammenhang, einzelne dieser im Vorfeld zur Versammlung eingereichten Anträge der USA unter die Lupe zu nehmen, um sich der US-Absichten bewusst zu werden:
Artikel 9 zur Nutzung anderer Informationsquellen regelt, dass die WHO auch auf Basis von Informationen von Dritten über einen mutmasslichen Vorfall in einem Land, Massnahmen ergreifen darf oder muss, wie etwa die Aussprache einer Warnung. Hier schlug die USA vor, die Anforderung zu streichen, wonach die WHO ein betroffenes Land konsultieren muss, bevor sie auf Basis von Informationen anderer Massnahmen in Bezug auf dieses Land ergreift.
Artikel 10 zur Verifizierung regelt die Mitwirkung betroffener Regierungen an der Verifizierung von Vorfällen, die von Dritten gemeldet wurden. Hier sollte die WHO künftig sofort, innerhalb von 24 Stunden nach Meldung eines Vorfalls durch Dritte, das betroffene Mitgliedsland auffordern, den Vorfall zu verifizieren, und gleichzeitig Unterstützung bei der Beurteilung des Vorfalls anbieten. Für die Verifizierung und für die Annahme oder Ablehnung des Hilfsangebots sowie die Übersendung aller verfügbaren Informationen zu dem Vorfall hat die betroffene Regierung wiederum nur einen Tag Zeit. Lehnt die Regierung die von der WHO vorgesehene Hilfe ab, sollte – so der Vorschlag der USA – die WHO sofort alle Mitgliedsregierungen über den Vorfall und die Ablehnung informieren und gleichzeitig ihr Unterstützungsangebot erneuern müssen. Bisher war das eine Kann-Vorschrift. Die bisherige Vorschrift, vorher die Regierung des betroffenen Landes anzuhören, war zur Streichung vorgesehen.
Artikel 12 zur Feststellung von Gesundheitsnotlagen kannte bisher nur Gesundheitsnotlagen von internationaler Bedeutung (public health emergency of international concern). Hier war beabsichtigt, „Notlagen von regionalem Interesse“ und die „Mittleren Gesundheitswarnungen“ (Intermediate Health Alerts) zusätzlich aufzunehmen. Bereits wenn der WHO-Generalsekretär eine potenzielle Gesundheitsnotlage internationalen Ausmasses vermutet, sollte er alle Mitgliedsregierungen informieren müssen. Das wäre neu gewesen. Bisher musste er stattdessen die betroffene Regierung konsultieren (im Antrag der USA stand nur noch „versuchen“). Auf eine Antwort bräuchte er künftig nicht zu warten.
Bisher musste er 48 Stunden lang versuchen, das Einverständnis der Regierung zur Notlagenfeststellung zu bekommen. Gelingt das nicht, musste er bisher eine Expertenkommission mit dem Fall befassen und seine Entscheidung auf Grundlage von deren Stellungnahme treffen. Künftig soll er diese Stellungnahme nur noch einholen, nachdem er seine Entscheidung schon getroffen hat. Bei der neu eingefügten Möglichkeit der USA der Ausrufung einer mittleren Gesundheitswarnung wegen eines Vorfalls sollte der Generalsekretär ausdrücklich völlig frei sein. Die Warnung ergeht dann an alle Mitgliedsregierungen.
Ausserdem sollte jeder Regionaldirektor der WHO aus freiem Ermessen feststellen dürfen, dass ein Vorfall einen regionalen Gesundheitsnotstand darstellt, und die Regierungen der Region entsprechend informieren. Das sollte er tun können, bevor oder nachdem der WHO-Generaldirektor informiert wurde und seinerseits alle Mitgliedsregierungen informiert. Vor der Ausrufung dieser neu eingefügten Arten von Gesundheitsnotständen ist keinerlei Konsultation, ja nicht einmal vorherige Information der davon möglicherweise massiv geschädigten Länder vorgesehen oder auch nur empfohlen.
In Artikel 13 zu den Gesundheitsmassnahmen wird aus einer Zusammenarbeit der WHO mit der betroffenen Regierung ein Hilfsangebot. Dieses wird automatisch, weil der Zusatz „auf Anforderung der Regierung“ gestrichen wird (US-Antrag). Wenn sie diese Hilfsangebot nicht innerhalb von zwei Tagen annimmt, muss sie das allen anderen WHO-Mitgliedsregierungen gegenüber begründen.
Auch die „Mobilisierung internationaler Unterstützung“ und eine Beurteilung der Angemessenheit der nationalen Gegenmassnahmen gehören zu den Hilfsangeboten, welche die WHO künftig geben muss und die nur mit triftiger Begründung abgelehnt werden dürfen. Die Norm wird also, dass die WHO und andere Regierungen (z.B. USA) bei den Gesundheitsmassnahmen in einem Land von Anfang an mitmischen dürfen.
In einem neuen Kapitel IV zum „Compliance Committee“ war vorgesehen, wie dieses neu zu schaffende „Compliance Committee“ die Einhaltung der WHO-Regeln durch die Regierungen der Mitgliedstaaten beurteilen und bei der Durchsetzung helfen sollte. Es soll aus sechs Regierungsvertretern aus jeder WHO-Region bestehen und einen jährlichen Bericht abgeben. Entscheiden soll das Komitee nach Möglichkeit im Konsens. Fehlt der Konsens, hat jedes Mitglied die Möglichkeit, eine Minderheitsmeinung in den Bericht zu schreiben.
Es kann also jede Regierung jede andere beschuldigen, die WHO-Regeln zu brechen, und das öffentlich machen, wenn eine Regierung Empfehlungen der WHO oder des Komitees nicht umsetzt oder wenn sie sich weigert, Faktenfindungsteams des Komitees in ihrem Land arbeiten zu lassen.
Afrikanische Staaten leisteten massiven Widerstand
Auf den ersten Blick dürfte man erwarten, dass traditionell demokratische Länder diese Anträge der US-Regierung ablehnten, weil die Mitgliedstaaten beachtliche Kompetenzen an die WHO verloren hätten – die über keinerlei demokratische Legitimation verfügt. Im Gegenteil. Letztlich war es der massive Widerstand der afrikanischen Länder, der massgeblich für die Ablehnung der meisten US-Anträge verantwortlich war, während Länder wie die Schweiz die US-Anträge unterstützten. Somit konnten die drohenden Gefahren für die Schweiz und ihre nationale Souveränität gegenüber der WHO (vorerst) abgewendet werden. Es ist vom freiheitlich-demokratischen Grundgedanken her unverständlich, dass ausgerechnet die Schweiz diese Anträge guthiess, die zu einem massiven Zentralismus und Kompetenzanhäufung bei der WHO geführt hätten, notabene ohne Kontrollmechanismen gegenüber der WHO.
Ein weiterer Aspekt sollte nicht vernachlässigt werden: die einseitige, falls überhaupt vorhandene, Berichterstattung der Medien, welche die Länder Afrikas einseitig für ihre Ablehnung kritisieren, da sie – so der Vorwurf – konkrete Reformen zur Stärkung der Regeln der UN-Gesundheitsorganisation als zentraler Bestandteil einer globalen Gesundheitspolitik verhinderten.
Eine öffentliche Diskussion ist überfällig
Trotz dieser Tragweite für die WHO-Mitgliedstaaten und deren Bevölkerung, die von allfälligen Entscheidungen und Massnahmen der WHO mitbetroffen sind, findet keine öffentliche Diskussion statt. Dies ist umso fataler, da die USA nicht klein beigeben werden. Loyce Pace, stellvertretende US-Staatssekretärin für globale Angelegenheiten im Ministerium für Gesundheit und Soziale Dienste, sagte klar: „Wenn es [der Konsens] diese Woche nicht passiert, werden wir nicht aufhören, wir werden weiter daran arbeiten“.
Aufgrund dieser Ausgangslage steht eine Forderung klar im Raum: Es ist höchste Zeit, eine öffentliche Diskussion in der Schweiz zu lancieren, um die Bevölkerung über die laufenden Vertragsverhandlungen bezüglich der internationalen Gesundheitsvorschriften und des globalen Pandemievertrags aufzuklären, zu beteiligen und die Mitspracherechte der Bevölkerung ernst zu nehmen. Dies sollte an sich in einer gelebten Demokratie selbstverständlich sein.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/who-gefahren-fuer-die-schweiz-vorerst-abgewendet/

Mit 105 zu 64 Stimmen hat der Nationalrat am 1. Juni 2022 den nationalen Aktionsplan gegen LGBTQ-feindliche „hate crimes“ angenommen. Der Bundesrat ist damit aufgefordert, zusammen mit Kantonen und Gemeinden national koordinierte Massnahmen zur Verhinderung solcher Hasstaten und zur Unterstützung der Betroffenen zu ergreifen.
Von Ralph Studer
LGBTQ-Organisationen wie Pink Cross zeigten sich erfreut über die Annahme dieser jahrelangen Forderung. Wie Pink Cross schreibt, sollen zu den beabsichtigten Massnahmen auch der wirksame Schutz von Betroffenen gegen LGBTQ-feindliche Einstellungen gehören. Zudem ist, so Pink Cross, der Bundesrat nun aufgefordert, den Aktionsplan und die Massnahmen gemeinsam mit den LGBTQ-Dachverbänden zu erarbeiten.
Diese Stossrichtung des Nationalrats wirft einige Fragen auf, auch im Hinblick auf die verfassungsmässig garantierte Meinungsäusserungsfreiheit. Es ist z.B. unklar, was mit LGBTQ-feindlichen Einstellungen gemeint ist. Fallen bereits sachlich-kritische Aussagen über LGBTQ darunter? Fragen, die bereits bei der Ausweitung des Art. 261bis des Strafgesetzbuches auf die sexuelle Orientierung umstritten waren und zu Rechtsunsicherheit führten.
Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die besondere Bedeutung der Meinungsfreiheit betont, gibt es doch seit längerem in europäischen Ländern den besorgniserregenden Trend, dass Regierungen Diskurse wegen sogenannter „Hassreden“ einzuschränken. Es gilt wachsam zu bleiben, welche Massnahmen im Rahmen des nationalen Aktionsplans getroffen werden und wie diese umgesetzt werden sollen. Insbesondere sind mit besonderer Wachsamkeit die Auswirkungen auf die Meinungsäusserungsfreiheit im Auge zu behalten.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/bern-nationaler-aktionsplan-gegen-lgbtq-feindliche-hate-crimes/#

Aus Jungen Männer und Väter zu formen, ist eine wichtigsten Aufgaben in unserer heutigen Gesellschaft. Jungen brauchen Väter, die ihnen als Vorbilder dienen. Doch was sind väterliche Eigenschaften? Eine Frage, die in unserer vaterlosen Gesellschaft zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Von Ralph Studer
In das Wesen des Mannes ist das Vatersein, die Väterlichkeit, hineingeschrieben, und zwar unabhängig ob als Familienvater, Lehrer, Mentor oder geistlicher Vater (wie z.B. Priester und Ordensleute). Diese väterlichen Eigenschaften gilt es in Erziehung und Pädagogik herauszukristallisieren und zu fördern, damit Jungen zu einer starken Identität finden, zu Persönlichkeiten heranreifen und das Väterliche erleben und verinnerlichen können. Gerade das Väterliche ist unserer Gesellschaft grösstenteils abhandengekommen und vergessen gegangen. Deshalb ist die Frage aktueller denn je: Was macht wahre Vaterschaft aus?
Die schönste Aufgabe auf dieser Welt
Die Autoren Daniel Plassnig und Philipp Karasch schreiben in ihrem Buch „Träumer, Kämpfer, Gentleman – eine Männerfibel‟ hierzu: „Er ist lebenspendender Erzeuger, hingebungsvoller Ernährer, mutiger Beschützer, weiser Lehrer und respektvoller Mentor.‟ Eine treffende Umschreibung für eine der schönsten Aufgaben auf dieser Welt. Ein so verstandenes Vatersein basiert in erster Linie auf aufrichtiger Liebe zur eigenen Frau und zu den Kindern und beinhaltet eine klare Absage an ein selbstbezogenes, ich-süchtiges Leben. Vatersein ist per se auf die ihm anvertraute Familie gerichtet und ist durch Hingabe und Ausdauer charakterisiert: Liebe, die aufs Ganze geht, die von der Sorge um andere, das Schenken von Geborgenheit und Nähe, das Beschützen, das Verteidigen und das Sich-Hinopfern gekennzeichnet ist. „Du darfst ihm [Jungen] gehen, Rad fahren, schwimmen beibringen. Abends wirst du dir kindliche Abenteuer anhören und anschliessend Drachen unter dem Bett verscheuchen. Du wirst trösten, ermutigen, fördern und lachen. Manchmal musst du streng sein, immer darfst du wissen, unbedingt gebraucht zu werden. Und das Wunderbarste: Du kannst mit Deinen Kindern beim Spielen und Abenteuer-Erleben wieder ein kleiner Bub sein!‟, so die Buchautoren.
Vertrauensvolles Verhältnis
Gemeinsame Zeit mit dem Sohn, liebevolles Leiten und Begleiten sollen dem Vater ein Herzensanliegen sein. Nicht ein Vater aus der Ferne, sondern ein Vater, der physisch und emotional anwesend, seinen Jungen ein starkes Gegenüber ist und die Jungen ins Leben, in die Welt hinausführt. Ein Vater fordert und fördert, erlebt Abenteuer mit den Jungen und stärkt ihr Selbstvertrauen.
Die Liebe des Vaters zu seinem Sohn zeichnet sich auch durch grossen Respekt vor dem Wesen des Sohnes, seinen Interessen und seines Charakters aus. Nicht die Wünsche des Vaters, was der Sohn werden bzw. sein soll, leitet eine gesunde Vaterschaft, sondern den unbedingten Willen, die Stärken und Talente des Sohnes zur Entfaltung und Schönheit zu bringen.
Etwas vom Wichtigsten blieb noch unerwähnt: Die Beziehung von Vater und Sohn soll auf einem unerschütterlichem Fundament von Vertrauen basieren, Vertrauen, das es dem Sohn leicht macht, auch bei schlimmsten Verfehlungen und mit wichtigen Fragen zu seinem Vater zu gehen und ihm sein Herz auszuschütten bzw. um Rat zu fragen. Am Vater liegt es, ein solches vertrauensvolles Verhältnis zu seinem Sohn aufzubauen und mutig mit ihm über alles zu sprechen, auch wenn es noch so schwerfällt. Vor allem im Bereich der Sexualaufklärung ist es zentral, dass der Vater seine Verantwortung seinem Sohn gegenüber aufrichtig wahrnimmt, sonst wird diese sensible Aufgabe zwangsläufig von Internet, Schule und Mitschülern übernommen.
Leben wir die Vaterschaft
Auch wenn wir vielleicht selbst in unserer Jugend kein gutes Vatervorbild hatten, sollen wir unser Ideal von Vaterschaft nicht schmälern. Aus den Fehlern unserer Väter sollen wir lernen und uns anspornen, wahre Vaterschaft zu leben und es in unserer Erziehungsaufgabe besser machen zu wollen.
Literaturtipp: Plassnig Daniel/Karasch Philipp, Träumer, Kämpfer, Gentleman – eine Männerfibel, Wolff Verlag 2020.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/vaeter-gesucht-notwendiger-denn-je/

Ohne das Konzept des Hirntods wäre die Organspende, welche am 15. Mai 2022 Thema bei der Abstimmung um die Widerspruchslösung ist, in den meisten Fällen gar nicht möglich. Wir kommen nicht darum herum, uns mit der Frage nach dem Menschenbild auseinanderzusetzen, das hinter der Organentnahme bei „Hirntoten“ steht. Das Menschenbild ist nämlich entscheidend für unsere Sichtweise auf den Eingriff beim „hirntoten“ Organspender. Ein Eingriff, der zwar Leben retten kann, aber beim Organspender zum Tod führt.
Von Ralph Studer
Es gibt genügend Belege, dass bei „Hirntoten“ gerade nicht von Toten gesprochen werden kann. Im Gegenteil. Es sind lebende Menschen. Der „Hirntod“ ist deshalb in keinster Weise mit dem Tod selbst gleichzusetzen, der das irreversible Ende aller vitaler Funktionen im Bereich Herz-Lunge bedeutet. Sobald der Tod nämlich eintritt, folgen unvermeidlich bestimmte biologische Anzeichen, die zeigen, dass eine Person wirklich gestorben ist: Die Temperatur des Leichnams fällt steil ab auf das Niveau der Umgebungstemperatur und die Haut wird grau und leblos durch das schnelle Abfliessen des Blutes von den oberflächennahen Kapillaren in die tiefen Venen. Innert weniger Stunden setzen auch die Totenflecken und die Totenstarre ein. Alles Anzeichen, die bei einem „Hirntoten“ fehlen. „Hirntote“ zeigen u.a. Bewegungen am Operationstisch bei der Organentnahme, Reflexe, warme Haut und vitale Organe wie Leber und Nieren. Die Unterschiede zwischen „Hirntoten“ und Toten sind offenkundig.
Das Menschenbild ist entscheidend
Angesichts dieser klaren Erkenntnisse stellt sich unvermeidlich die Frage, wie Teile der Medizin und der Gesellschaft Organentnahmen bei „Hirntoten“ befürworten können, bei einem lebenden Menschen, der durch die Operation tatsächlich stirbt. An dieser Stelle offenbart sich eine grundsätzlich unterschiedliche Sichtweise auf den Menschen und den Schutz des Menschen als Person, deren Darstellung für ein vertieftes Verständnis der Sichtweise der Gegner und Befürworter auf die Organentnahme bei „Hirntoten“ von entscheidender Bedeutung ist.
Hier stellen sich grundsätzliche Fragen über den Menschen und das Personsein, denen wir nicht ausweichen können. Besteht der Mensch aus Leib und Seele von Anfang an und ist somit von der Empfängnis bis zum Tod – unabhängig von Bewusstsein und Willen – schützenswert? Oder ist der Mensch keine Person mehr und geht er seines rechtlichen Schutzes verlustig, wenn er sein Bewusstsein und seinen Willen verliert, was auf den „Hirntoten“ zutrifft? Rechtfertigt dann der Nutzen für den Dritten diesen Eingriff? Julia Onken, sonst eher für ihre feministischen Einsatz bekannte Buchautorin, formuliert hier durchaus treffend: „Wer davon ausgeht, der Mensch sei lediglich eine Ansammlung von Eiweissmolekülen, die allesamt zu funktionieren hätten, und falls es in der Zentrale Ausfälle geben sollte, der Rest auch nicht mehr als lebender Organismus zu bezeichnen wäre, hat mit dem neuen Organspendegesetz keine Probleme. Wer aber davon ausgeht, dass Menschen nicht ausschliesslich eine rein materiell-fleischliche Angelegenheit, sondern gleichermassen auch von geistiger und seelischer Substanz durchdrungen ist, gerät in einen schwerwiegenden inneren Konflikt und wird sich stets dafür einsetzen, dass der Sterbeprozess nicht durch äussere Zwangsmassnahmen gestört oder sogar vorzeitig abgebrochen werden darf.“
Organspende und Abtreibung haben Parallelen
Onken weist zurecht auf die unterschiedlichen Menschenbilder hin, die bei der Organspende aufeinanderprallen. Die Sicht auf den Menschen und seine Würde zeigt auch eine interessante Parallele zwischen Abtreibung und Organspende, zwischen dem Anfang des Lebens und dem Eingriff in das Leben des „Hirntoten“ gegen Ende seines Lebens. Eine Überlegung, die bis anhin kaum diskutiert wurde: Während nach ethischer und christlicher Tradition und Sichtweise die Seele bereits ab dem Zeitpunkt der Zeugung immanent ist und dem Menschen damit die Menschenwürde, das Personsein und der rechtliche Schutz zustehen, geht die atheistische und materialistische Weltsicht davon aus, dass der Mensch nur nach und nach zum Menschen wird, und zwar in dem Mass, in dem der Geist aus seinem Körper hervortritt. Folgt man dieser materialistischen Sichtweise, ist der Mensch zu Beginn seines Lebens nicht schützenswert und darf abgetrieben werden bzw. – zu Ende gedacht – verliert der „Hirntote“ das Personsein und seinen rechtlichen Schutz, da es ihm an eigenem Bewusstsein, Autonomie und Willen fehlt.
Widerspruch zur Menschenwürde und unserer Kultur
Die materialistisch-atheistische Sichtweise hat zur Folge, dass das menschliche Leben relativiert und die Würde des Menschen, die jedem Menschen unabhängig von seinem Gesundheitszustand und Beeinträchtigungen zusteht, ausser Kraft gesetzt wird. Denken wir weiter: Wo ist dann die Grenze, wenn „Hirntote“ nicht mehr den Rechtsschutz geniessen? Wenn durch die Widerspruchslösung gegen den Willen des Spenders Organentnahmen durchgeführt werden und Nützlichkeitserwägungen dominieren? Bereits Johannes Paul II. bemerkte: „Der Tod ist ein einmaliges Ereignis, das in der Auflösung jenes einheitlichen und integrierten Ganzen, das das personale Selbst ist, bildet.“ Die Eigenart des Menschen liegt gerade darin, eine Einheit aus Körper und Seele zu sein. Eine Tatsache, die in unserer christlich-abendländischen Kultur verankert ist. Gerade darin kommt ihm die Würde zu. Von einer Auflösung kann bei einem „Hirntoten“, der weiterhin viele integrative vegetative Funktionen (einschliesslich Kreislauf, Erhalt der Körpertemperatur, Ausscheidung usw.) zeigt, jedoch keine Rede sein.
Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Was technisch möglich ist, ist nicht per se moralisch gut und erlaubt. Auch Benedikt XVI. äusserte sich hierzu im Jahr 2008 klar und unmissverständlich, dass „einzelne Organe nicht entnommen werden dürfen, ausser ex cadavere [aus einem Leichnam] und das Hauptkriterium des Respekts für das Leben des Spenders immer überwiegen muss, sodass die Organentnahme nur im Fall seines/ihres wirklichen Todes erfolgen darf.“ Daraus lässt sich unumstösslich ableiten: Auch der „hirntote“ Spender verdient bis zu seinem Tod den unbedingten Rechtsschutz. Dieses hohe Gut der Menschenwürde, deren umfassender Schutz eine wesentliche Lehre und Konsequenz aus totalitären Gewaltherrschaften wie dem Nationalsozialismus und Kommunismus ist, gilt es auch bei der Organspende zu verteidigen und die Würde und das Leben des „Hirntoten“ anzuerkennen.
Literaturhinweise:
- Dr. Nguyen D./Dr. Eble J., Hirntod, in: Medizin & Ideologie, Ausgabe 02/21
- Puppinck Grégor, Der denaturierte Mensch und seine Rechte, 2020 (dt. Übersetzung)
- Onken J., Wo bleibt die seelische Substanz?, in Weltwoche Nr. 17.22.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/hirntote-ohne-rechte/

Ein junger Assistenzarzt fragt den Chefarzt einer Klinik: „Als ich den Patienten nach der Explantation (d.h. Organentnahme) aus dem Operationssaal schob, war er tot, ja, was war er denn vorher?“ Der Chefarzt konnte ihm auf diese Frage keine Antwort geben. Der beschriebene Fall wirft wesentliche Fragen im Vorfeld zur Abstimmung vom 15. Mai 2022 über die Revision des Transplantationsgesetzes auf. Schauen wir genauer hin.
Von Ralph Studer
Die aktuelle Diskussion zu dieser umstrittenen Vorlage fokussiert sich bislang auf den Aspekt des Nutzens für den Menschen, der auf ein Organ angewiesen ist. Jedoch lässt sie ausser Acht, welche Folgen die Organentnahme für den Spender mit sich bringt.
Anderen Menschen zu helfen und Gutes zu tun, ist ein altruistischer Gedanke und Fundament für eine menschliche Gesellschaft sowie ein soziales Miteinander. Helfen als Ausdruck von Nächstenliebe. So auch die Überlegung bei vielen Menschen, im Falle des „Hirntodes“ anderen Menschen durch eine Organspende Leben zu ermöglichen. Dr. med. Peter Beck, oben genannter Chefarzt, arbeitete zunächst in einem deutschen Zentrum für Organtransplantationen – ohne jegliche Zweifel an seiner Arbeit. Danach war er 20 Jahre Chefarzt einer medizinischen Klinik und Intensivstation. Er hatte die Organtransplantation stets aus der Sicht des helfenden Arztes betrachtet und hatte den Organempfänger vor Augen, der Hilfe brauchte. Was war jedoch mit der Person, der er das Organ entnahm? Fragen, die dazu führten, dass Beck von diesem Zeitpunkt an auf Organentnahmen bei „Hirntoten“ verzichtete.
Ein Vortrag mit Folgen
Beck hielt im Nachgang zu diesem Vorfall einen Vortrag, worin er die Unvereinbarkeit von „Hirntod“ und „Organspende“ darlegte. Eine Zeitung berichtete darüber. Umgehend war in der Klinik Feuer im Dach. Sein Dienstherr forderte ihn auf, diese Aussage zu widerrufen, ansonsten eine Abmahnung erfolge. Beck konterte, er sei mit einer Abmahnung einverstanden, wenn der Dienstherr ihm beweisen könne, dass ein „Hirntoter“ tatsächlich eine Leiche sei. Sein Dienstherr konnte dies nicht, die Abmahnung blieb aus.
Ein „Hirntoter“ doch nicht tot? In der Öffentlichkeit wird diese Thematik kaum diskutiert. Stets werden die Vorteile der Transplantationsmedizin in den Vordergrund gerückt. Heikle Themen wie der „Hirntod“ werden ausgeklammert. Dabei ist in der Transplantationsmedizin klar: Von Leichen können keine Organe entnommen werden. Organe von Toten sind unbrauchbar, Organe von Lebenden sind nötig. Auch über mögliche Nebenwirkungen der Medikamente für den Organempfänger herrscht Stille. Eine umfassende Aufklärung der Öffentlichkeit ist Fehlanzeige, obwohl solche Informationen für Menschen, die sich mit der Frage auseinandersetzen, ob sie einen Organspendeausweis ausfüllen sollen oder nicht, von entscheidender Bedeutung sind. Nicht nur das. Eine solche Aufklärungsarbeit ist auch für die Meinungsbildung im Vorfeld der Abstimmung vom 15. Mai 2022 über die Revision des Transplantationsgesetzes zentral.
Fragwürdiges Kriterium „Hirntod“
Organentnahmen erfolgen in der Schweiz nach einem Herzkreislaufstillstand und – überwiegend – bei „Hirntod“. Die Bedeutung des „Hirntods“ für die Transplantationsmedizin ist dabei wesentlich. Stephan Sahm bringt es auf den Punkt: „Das Konzept des Hirntods ist unerlässlich für die Transplantationsmedizin. Fällt es, kann sie ihre Tore schliessen.“ Vielen Menschen jedoch ist das „Hirntodkonzept“ bei der Organentnahme nicht bekannt, die „Hirntoddefinition“ selbst nicht einheitlich und international umstritten. Im Dezember 2008 wies in den USA, dem Mutterland der „Hirntoddefinition“, die „President’s on Bioethics“ die bislang geltende Definition des „Hirntods“ als widerlegt zurück. Mittlerweile gibt es weltweit mehr als 37 „Hirntoddefinitionen“, so die deutsche Ärztin und Publizistin Dr. Regina Breul.
Die meisten Menschen gehen davon aus, dass „Hirntote“ eben tot sind. Sie wissen nicht, dass das Herz beim Aufschneiden des Körpers noch schlägt, Organe nicht kalten Leichen entnommen werden und die Organspender eine Vollnarkose bei der Entnahme erhalten. Stephan Sahm dazu: „Es ist eines, wenn Personen dem christlichen Ideal folgen und ihr Leben für ihre Freunde hingeben. Es ist ein anderes, zur Rettung von Menschen einem Dritten Organe herauszuschneiden, von dem offenbar nicht jedermann sicher ist, dass er auch tot ist.“
Noch Lebenszeichen da
„Hirntote“ sehen aus, als ob sie schliefen, ihre Haut ist warm und rosig und ihr Herz schlägt. „Hirntod“ ist aber nicht das Gleiche wie der Herztod, sagt Dr. med. Peter Beck. Seine eigene Überzeugung kam ins Wanken, als er letztinstanzlich einen Patienten auf der Intensivstation für tot erklären und zur „Spende“ freigeben musste. Beck änderte seine Sicht auf die Organspende und das Kriterium des Hirntodes. Ähnlich erging es auch dem Anästhesiearzt Martin Stanke, der stets davon ausging, dass der „Hirntote“ nichts mehr spürt. Davon kann jedoch keine Rede sein. Stahnke bemerkt: „Bei rund einem Viertel der Organspender waren noch Lebenszeichen zu sehen.“ Er erlebte immer wieder, dass „Hirntote“ nicht einfach regungslos auf dem Operationstisch lagen. Im Gegenteil. Reaktionen des „Hirntoten“ waren erkennbar beim Schnitt, der den Körper zur Organentnahme öffnete, Puls und Blutdruck des angeblich Toten stiegen, Stresshormone wurden ausgeschüttet. Stahnke kam zur klaren Überzeugung, dass der „Hirntote“ eben doch nicht tot ist. 1997 hörte er mit Organentnahmen auf.
Selbst die Organisation „Swisstransplant“, welche sich im aktuellen Abstimmungskampf massgeblich für die Organspende auch bei „Hirntoten“ einsetzt, bestätigt diesen Anstieg des Pulses und Blutdrucks, was darauf hindeutet, dass das vegetative Nervensystem noch funktioniert und das Rückenmark noch intakt ist. Zudem bekommen die Hirntoten, so Swisstransplant weiter, bei der Organentnahme muskellähmende Medikamente, damit sie sich während der Organentnahme nicht bewegen oder Stresshormone ausschütten.
Ein offenkundiger Widerspruch
Angesichts dieser offenkundigen Tatsachen stellt man sich unwillkürlich die Frage, ob „Hirntote“ wirklich tot sind. Vielmehr liegt der Schluss nahe, dass dieses Kriterium des „Hirntodes“ mehr als fragwürdig ist. Dieser Eindruck verstärkt sich, wenn man sich vor Augen führt, dass in Schweizer Spitälern den Organspendern Schlaf- und Schmerzmittel verabreicht werden. Ein offenkundiger Widerspruch: Entweder sind die Menschen tot und spüren nichts mehr oder sie leben noch. Erst die Organentnahme führt in diesen Fällen zum Tod des „hirntoten“ Organspenders. Zudem ist die Fehlerquote nach Untersuchungen der deutschen Stiftung Organspende hoch: 70 von 224 Hirntodprotokollen wurden als fehlerhaft eingestuft, von einfachen bis zu gravierenden Fehlern.
Auch in inzwischen zahlreichen Fällen von sogenannten „hirntoten“ schwangeren Frauen, die gesunde Kinder zur Welt bringen, zeigen, dass die Annahme, der „Hirntote“ sterbe auch mit künstlicher Beatmung innerhalb weniger Stunden bis Tagen, falsch ist. Beck wirft hier zu Recht ein: „Wäre die Schwangere eine Leiche – dann gäbe es auch keine Blutversorgung durch den Blutkreislauf der Mutter für das werdende Kind.“ Professor Dr. Alan Shewmon konnte in seinen Arbeiten bei 175 dokumentierten Fällen aufzeigen, dass zwischen „Hirntod“ und Herzstillstand bei adäquater Therapie und künstlicher Beatmung eine Zeitspanne von einer Woche bis 14 Jahren liegen kann.
Ist man sich dieser Aspekte bewusst, erscheint die Organspende bei „Hirntoten“ in einem neuen Licht und ethisch unvertretbar. Der „Hirntote“ ist keine Leiche. Wäre nämlich der „Hirntote“ tatsächlich tot, wie ist es möglich, dass seine Organe, die Hormone, die Blutgerinnung, die Wundheilung usw. weiterhin bestens funktionieren?
Konsequenzen für die Zukunft
Zurück zur Anfangsfrage dieses Artikels: Der Assistenzarzt stellte seinem Chefarzt die entscheidende Frage: „Was war denn der Organspender zu Beginn der Organentnahme?“ Konsequent zu Ende gedacht, gibt es nur eine Antwort auf diese Frage: Er war am Leben, eine Leiche war er nicht. Aus den obigen Ausführungen folgen zwei klare Konsequenzen:
- Die Widerspruchslösung ist die falsche Lösung. Die Entnahme von Organen stellt einen schweren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Spender dar, die nach der Entnahme wirklich tot sind. Eine solch gravierende Verletzung der körperlichen Unversehrtheit bedarf in jedem Fall einer expliziten schriftlichen Zustimmung des Spenders. Die Widerspruchslösung hingegen führt zu einem Automatismus, der dem Willen des betroffenen Menschen in keiner Weise gerecht wird und dem Staat das grundsätzliche Recht verleiht, auf die Organe jedes einzelnen Bürgers im Falle des „Hirntods“ zuzugreifen. Personen werden ohne Willen zu Spendern. Von Freiwilligkeit kann keine Rede sein. Verstösst die Widerspruchslösung in schwerwiegender Weise gegen das Persönlichkeitsrecht und die Würde des Menschen, sind wir als Gesellschaft in der Verantwortung. Der Zweck der Transplantation, menschliches Leben zu retten, wird für den Spender ins Gegenteil verkehrt. Am 16. Januar 2020 lehnte der deutsche Bundestag die Widerspruchslösung ab. Wir in der Schweiz täten gut daran, diesem Entscheid bei der Abstimmung am 15. Mai 2022 zu folgen.
- Die Transplantationsmedizin und das Kriterium „Hirntod“ sind zu überdenken. Die vorliegenden Tatsachen machen deutlich, dass eine längst überfällige neue Debatte um den „Hirntod“ nötig wäre. Eine Debatte, welche auch für die Zukunft der Transplantationsmedizin und deren Ausrichtung wesentlich ist. Wenn Hirntote nämlich noch Lebende sind, können wir es dann überhaupt verantworten, einem für „hirntot“ erklärten Patienten Organe zu entnehmen?
Literaturhinweise:
- Ein Viertel der Organspender zeigte noch Lebenszeichen, in: K-Tipp Nr. 5 vom 9. März 2022.
- Beck Peter, Organspende – Ein Weg vom Tod zum Leben?, 2021.
- Breul Regina, Hirntod-Organspende, 4. Auflage, 2019.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/die-unerhoerte-seite-der-organspende/

Die Corona-Massnahmen des Bundesrats werden zum heutigen Zeitpunkt nicht genauer untersucht, so die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats. Sie hat damit einen Antrag des „Juristen Komitees“, welches u.a. die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission zur Überprüfung der Corona-Krise forderte, abgelehnt. Eine Aufarbeitung der letzten beiden Jahre bleibt somit aus und damit auch ein notwendiger Lerneffekt für die Zukunft.
Von Ralph Studer
Corona hat in den letzten beiden Jahren unser Land und unsere Gesellschaft bestimmt. Grosses Aufatmen war in der Bevölkerung spürbar, als der Bundesrat per 17. Februar 2022 praktisch alle Massnahmen aufhob. Dass die Pandemie damit beendet sei, wie optimistische Beobachter meinten, trifft jedoch kaum zu. Denn der Bundesrat hat bereits an seiner Sitzung vom 11. März 2022 den Beschaffungsplan für Covid-19-Impfstoffe für das Jahr 2023 beschlossen. Oberstes Ziel sei es, die Versorgung der Bevölkerung in allen Pandemieszenarien sicherzustellen. Für 2023 würden je sieben Millionen Impfdosen von Pfizer/BioNTech und Moderna beschafft, mit Optionen für je weitere sieben Millionen Dosen, so die Medienmitteilung des Bundesrats.
Bedenken von verschiedenen Seiten
Die Corona-Massnahmen waren je länger die Krise dauerte desto umstrittener. Kritik wurde vor allem aus rechtsstaatlicher und medizinischer Sicht laut. Neben Ärzten, welche u.a. auf die Risiken und Todesfälle der Covid-Impfungen hinwiesen, meldeten sich auch namhafte Rechtsprofessoren wie Andreas Kley und Marcel Niggli zu Wort. Diese bemängelten u.a. die Verfassungswidrigkeit des Covid-Gesetzes. Vertiefte Kritik übte auch das „Juristen Komitee“. Dieses bezeichnete in einer Petition vom 10. Februar 2022 u.a. die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) als „dringend geboten“, um die Voraussetzungen der besonderen Lage sowie die Kosten-Nutzen-Verhältnisse der Massnahmen zu überprüfen. Mit Fortdauer der Corona-Krise wurden auch Studien vorgelegt, welche die Nützlichkeit der Massnahmen wie „Lockdowns“ verneinten und stattdessen auf die dadurch verursachten Schäden und negativen Begleiterscheinungen der Corona-Politik in Form von Arbeitslosigkeit, Beeinträchtigung der Schuldbildung, Anstieg von häuslicher Gewalt und Schaden an der Demokratie hinwiesen.
Überprüfung „erst nach dem Ende der Pandemie“
Diesem Ansinnen des Juristen Komitees nach einer PUK erteilte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats am 21. Februar 2022 eine Absage. Die Begründung lautete im Wesentlichen, dass diese Forderung angesichts der mehrheitlichen Massnahmenaufhebung durch den Bundesrat am 16. Februar 2022 einen wesentlichen Teil ihrer Bedeutung verloren habe. Eine umfassende Bilanz werde allerdings erst nach dem Ende der Pandemie möglich sein, so die GPK.
Ein Blick in die Schweizer Bundesverfassung (BV) zeigt, dass diese Beurteilung durch die GPK durchaus fragwürdig ist. In Art. 169 BV ist ausdrücklich die Oberaufsicht des Parlaments über den Bundesrat statuiert und nach Art. 170 BV ist das Parlament für die Überprüfung der Wirksamkeit der Massnahmen des Bundes zuständig. Diese Oberaufsicht stellt ein wichtiges Element der Gewaltenteilung in unserer Demokratie dar. Mit Hilfe einer PUK können „Vorkommnisse von grosser Tragweite“ im Bund überprüft werden. Dass es sich vorliegend um solche handelt, ist kaum von der Hand zu weisen. Noch nie gab es in so kurzer Zeit so einschneidende Massnahmen mit so hohen Kosten. Eine vertieftere Prüfung tut umso mehr Not, als die getroffenen Massnahmen durchaus umstritten waren. Dazu kommt im Hinblick auf die Zukunft, dass eine Fortsetzung von Corona mit entsprechenden Massnahmen und somit eine Wiederholung des Bisherigen droht.
Diverse Fragen sind zu klären
Geht der Bundesrat offenbar von weiteren Pandemieszenarien aus, ist in der aktuellen „Zwischenphase“ die Zeit zu nutzen, um aus dem vergangenen Corona-Krisenmanagement entsprechende Lehren und Erkenntnisse zu gewinnen. Diese sollten den Schutzbedürftigen und Gefährdeten helfen und zugleich drastische Massnahmen zu Lasten der übrigen Bevölkerung, der Demokratie, der Freiheit und der Wirtschaft verhindern.
- Das Juristen-Komitee hat hierzu einen Katalog von Fragen erstellt, deren Beantwortung für zukünftige Entscheidungen hilfreich sein könnten, u.a.: Wie gross war die tatsächlich ursächliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit in der Schweiz durch SARS-CoV-2?
- Wurden die vorhandenen Ressourcen und möglichen Behandlungsmethoden ausreichend genutzt und fortlaufend verbessert?
- Bewertung der tatsächlichen Kosten der Massnahmen (Gesellschaft, öffentliche und individuelle Gesundheit, Jugend, Wirtschaft, öffentliche Finanzen usw.).
- Untersuchung der Nebenwirkungen von mRNA-Impfstoffen.
Lernen aus der Vergangenheit
Die letzten zwei Jahre haben in der Gesellschaft einige Spuren hinterlassen, Gräben geöffnet und Spaltungen hervorgerufen. Um diesen Tendenzen entgegenzuwirken, die Schweiz vor zukünftigen Krisen zu wappnen und die Einrichtungen besser aufzustellen, wäre eine offene und vertiefte Prüfung der letzten zwei Jahre vonnöten und eine Chance. Dabei kann wieder eine Basis zwischen Staat und Bevölkerung geschaffen werden, die das zum Teil verloren gegangene Vertrauen in die staatlichen Institutionen wiederherstellt. Daher ist zu hoffen, dass das Parlament seiner Oberaufsicht in nächster Zeit nachkommt und die nötige Untersuchung der bisherigen Vorkommnisse in die Wege leitet. Denn wir brauchen ein funktionierendes Krisenmanagement, das den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird und eine gute Basis bietet für zukünftige Herausforderungen.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/ueberpruefung-der-bisherigen-corona-massnahmen-abgelehnt/

Der Islam stellt zusehends eine gewichtige Herausforderung für Europa dar. Problematische Themen wie Dschihad, Polygamie und Kinderehen werden untrennbar mit dem Islam verknüpft. Das sind Werte und Rechtsvorstellungen, die unserer schweizerischen Rechts- und Gesellschaftsordnung diametral entgegenstehen. An der Tagung der Stiftung Zukunft CH vom 7. Mai 2022 im EGW Bern-Zentrum mit zwei renommierten Islamexperten stand deshalb die Frage im Fokus, ob der Islam reformierbar sei. Die Erkenntnisse lassen aufhorchen.
Von Ralph Studer
Das Referat von Islamwissenschaftler Lukas Wick stellte die Herausforderungen des Zusammenlebens zwischen dem Islam und der westlich-freiheitlich orientierten Gesellschaft klar heraus. „Nach islamischer Vorstellung ist jeder Mensch von Geburt an, sozusagen von Natur aus, ein Muslim. Staat und Religion sind im Islam untrennbar miteinander verbunden“, so Wick. Während wir in der Schweiz politische Partizipation und verfassungsmässig garantierte Freiheitsrechte kennen und Staat und Kirche heute weitgehend entflochten sind, brachten Versuche, Verfassungsordnungen im 19. und 20. Jahrhundert in islamischen Ländern wie Tunesien, Ägypten und Iran einzuführen, nicht den erhofften Erfolg. Der Westen vergesse zu oft, dass Mohammed in Medina eine politische Ordnung etabliert und ein abschliessendes Werte- und Politsystem eingeführt habe.
Schwammiger Wertediskurs
Der schwammige und kaum definierte Wertediskurs in Europa führe zu einer weiteren Distanzierung zwischen Islam und westlicher Gesellschaft und rufe seitens Moslems eine Abwehrhaltung hervor. Der Islam stellt mit seinem eigenen Staats- und Wertesystem für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zweifellos eine beträchtliche Herausforderung dar, schloss Wick seine Ausführungen.
Dr. Shafique Keshavjee, Religionswissenschaftler und erfolgreicher Buchautor, zitierte gleich zu Beginn seines auf Französisch gehaltenen Referats den Schriftsteller Boualem Sansal, der den politischen Islam in den nächsten zwei Jahrhunderten als die gefährlichste Angelegenheit einstuft und den Islam als globales, totalitäres System bezeichnet, das schwer zu reformieren sei. Auch Keshavjee selbst hält es kaum für möglich, dass der Islam reformiert werden könne. „Eine Reform des Islam bedeutet nämlich eine Rückkehr zu Mohammed, eine Rückkehr zu einer Spiritualität, welche mit politischer und militärischer Macht verbunden ist“, argumentiert Keshavjee. Die heute in der Schweiz existierenden islamischen Organisationen seien zwar sehr unterschiedlich ausgerichtet, ebenso wie die Muslime selbst, von denen viele niemals eine Moschee aufsuchten. Allerdings, so Keshavjee, gibt es eine beunruhigende Entwicklung unter jungen Moslems. So zeigt eine Studie aus Frankreich, dass für eine Mehrheit der jungen Muslime bis 25 Jahre die Scharia, das islamische Recht, wichtiger sei als die französische Rechtsordnung. Man müsse sich bewusst sein, dass Mohammed im Islam die Stellung eines Propheten und zugleich eines politischen und militärischen Führers innegehabt habe. Terror und Gewalt seien im Islam erlaubte Mittel zur Änderung von Gesellschaften. Es mutet, so der Religionswissenschaftler mit indischen Wurzeln, daher oft sonderbar an, wenn in der UNO-Menschenrechtskommission auch Vertreter aus islamischen Staaten teilnehmen: Staaten, welche die Menschenrechte mit Füssen treten.
Strategie der Eroberung
In den Bereichen Schule, Finanzen, Moscheen, Familie, Halal-Fleisch und Arbeit bestehen heute sicherlich grosse Herausforderungen durch den Islam, zeigte sich der Religionswissenschaftler besorgt. Organisationen wie die Muslimbruderschaft verfolgten zudem aktiv die Strategie der islamischen Eroberung des Westens. Diese Strategie ist, so Keshavjee, auch bereits in den religiösen Regeln des Islam grundgelegt: Jeder Christ hat das Recht, Muslim zu werden. Kinder aus gemischten Ehen werden als Muslim erzogen. Christen, die eine Muslimin heiraten, müssen hingegen zum Islam konvertieren.
In der anschliessenden Podiumsdiskussion beantworteten die Experten während 90 Minuten die vom Publikum gestellten Fragen. Es wurde mehrfach die Forderung laut, dass es endlich an der Zeit sei, über all diese Probleme offen in Politik und Schulen zu reden.
Das Referat des Religionswissenschaftlers Dr. Shafique Keshavjee ist mit zusätzlichen Ausführungen als Broschüre mit dem Titel „Ist der Islam reformierbar?“ bei Zukunft CH erhältlich. Jetzt bestellen unter: Zukunft CH Broschüre Reform im Islam
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/reform-des-islam-bedeutet-rueckkehr-zu-mohammed/

Weil eine „weisse Künstlerin“ Dreadlocks trug, darf sie bei „Fridays for Future Hannover“ nicht auftreten. Der Grund: Mit ihrer Frisur hätte sie sich eine andere Kultur angeeignet, ohne die systematische Unterdrückung dahinter zu erleben. Ein Fall, der an Absurdität kaum mehr zu überbieten ist.
Ein Kommentar von Ralph Studer
Was sind „Dreadlocks“, werden sich viele Leser vielleicht fragen. Dreadlocks, kurz Dreads, auch Filzlocken, sind Strähnen verfilzter Kopfhaare. Diese können sich unter Umständen selbst entwickeln, wenn das Haar längere Zeit nicht gekämmt oder geschnitten wird; die Verfilzung wird jedoch meist durch Hilfsmittel künstlich herbeigeführt. Das Tragen von Dreadlocks galt als kühne Handlung von Sklaven in früherer Zeit und in heutiger Zeit von Afroamerikanern. Dreads gelten in gewissen Kreisen als Rebellion gegen Unterdrückung und als Teil einer kulturellen Identität. In vielen Künstlerkreisen, unter Jugendlichen oder jungen Erwachsenen sind Dreadlocks aber bereits seit Jahrzehnten beliebt und werden einfach als „coole Frisur“ getragen.
Privates Handeln zusehends als politisches Handeln eingestuft
Dass Dreadlocks aber für Künstler auf einmal zu einem Politikum werden können und getragen an weissen Frauen ein Absagegrund für ein Konzert sein können, musste nun Ronja Maltzahn, eine Künstlerin aus Hannover, am eigenen Leib erfahren. Für die Klimabewegung „Fridays for Future“ waren ihre Dreadlocks nicht vertretbar. Bei ihren globalen Streiks würden sie auf ein „antikolonialistisches und antirassistisches Narrativ“ setzen, weshalb eine weisse Frau keine Dreadlocks haben dürfe, so „Fridays for Future“. Ronja Maltzahn zeigte sich enttäuscht und bedauerte die Absage. Sie wollte mit ihrer Musikgruppe ein Zeichen für Frieden und gegen Diskriminierung setzen, so die Künstlerin (Fridays for Future: Sängerin mit Dreadlocks darf nicht auftreten, NZZ, aufgerufen am 24.3.2022).
Dieses Vorgehen gegen Ronja Maltzahn ist exemplarisch für ein heutzutage weit verbreitetes gesellschaftliches Phänomen: Privates Handeln wird zusehends als politisches Handeln eingestuft. Eine Privatsphäre ist nicht mehr existent. Ronja Maltzahn trug offenbar Dreadlocks, weil es ihr gefiel. Nicht mehr und nicht weniger. Die selbsternannten Moralisten von Fridays for Future, welche offenbar neben Klimawandel auch „jegliche Beseitigung von Unterdrückung und Diskriminierung“ auf ihre Fahne geschrieben haben, sahen in den Dreadlocks eine Kulturaneignung und kolonialistisches Verhalten, das es zu ahnden gilt. In freundlichem, aber klarem Ton.
Neben der Frage, was eine Frisur eigentlich mit dem Klima zu tun hat (wenn es nicht gerade um die Verwendung von dem Klima schadenden Handlungen und Haarpflegemittel o.Ä. geht), ruft die Aktion Kopfschütteln hervor. Und ohne es zu merken, initiiert man mit solchen Aktionen genau das, was man zu bekämpfen vorgibt: Die Diskriminierung aus der Vergangenheit wird zur Diskriminierung und Ausgrenzung in der Gegenwart – hier am Beispiel von Ronja Maltzahn. Menschen werden zusehends normiert, an den Pranger gestellt und verurteilt. Neben der Förderung von Diskriminierung disqualifiziert sich eine Bewegung mit solchen Aktionen auch selbst.
Mehr Gelassenheit
Es würde unserer Gesellschaft gut anstehen, mit mehr Gelassenheit und Zuversicht unsere Mitmenschen zu betrachten. Es ist richtig, dass in der Vergangenheit gravierende Ungerechtigkeiten passiert sind, aus denen wir unsere Lehren ziehen sollten. Das ist eine Tatsache. Passen wir jedoch auf, dass wir nicht durch unsere „moralischen Urteile“ neue Ungerechtigkeiten schaffen und Menschen ins Abseits setzen und ausgrenzen. Nicht jedes Wort, jede Handlung und Äusserlichkeit wie hier die „Dreadlocks“ können in eine Waagschale geworfen werden, um über unsere Mitmenschen ein Urteil zu fällen und immer und überall Diskriminierung oder Ungerechtigkeit zu wittern. Eine alte indianische Weisheit sagt: „Beurteile nie einen Menschen, bevor du nicht mindestens einen halben Mond lang seine Mokassins getragen hast.“ Ein Spruch, den man sich etwas mehr zu Herzen nehmen sollte.
Hoffen wir, dass der Fall Ronja Maltzahn keine Schule macht, sonst zerstören wir genau das, was wir anstreben: Ein lebenswertes Leben in einer lebenswerten Gesellschaft.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/frisur-fuehrt-zur-absage-eines-konzerts/

Jungs sind voller Leben, wollen sich behaupten, ihre Stärken erproben und ihre Ziele und Visionen umsetzen. Was brauchen sie für eine gesunde Entwicklung, die sie ermächtigt, mit einer grossen Portion Selbstvertrauen und Lebensenergie ins Leben hinauszugehen?
Von Siegfried Selcho und Ralph Studer
Viele Menschen denken, gesunde Jungs erleben keine Herausforderungen. Sie wachsen wie das Gemüse im Garten und das einzige, was sie brauchen, ist regelmässiges Giessen. Diese Annahme ist falsch. Denn jeder Junge steht am Beginn seines Lebens vor der Aufgabe, sein einzigartiges Leben zu entwickeln. Das ist mit der Herausforderung verbunden, seine Stärken zu entfalten. Aber auch mit der Herausforderung, Schwächen und Begrenzungen in das Leben zu integrieren. Dafür brauchen Jungs Hilfe.
Da der Mensch im Bereich seiner Gaben nur am Du zum Ich werden kann, besteht Hilfe zur Integration von Stärken und Schwächen immer aus Beziehungen. Aber auch Beziehungen sind herausfordernd. Denn im Prozess des Wachstums beschränkt sich Beziehung nicht nur auf Zuwendung. Beziehungen fordern auch zum Leben heraus. So kann kein Junge in seinen Stärken wachsen, wenn er nicht herausgefordert wird, seine Komfortzone zu verlassen. Und Schwächen und Begrenzungen können nur durch die Herausforderung zum Loslassen und zur Trauer integriert und angenommen werden.
Drei identitätsstiftende Fragen
Die Herausforderung Stärke entwickeln und Schwäche akzeptieren
Herausforderungen sind Jungs in die Wiege gelegt. Denn hormonell und genetisch ist ihr Körper auf Kraft angelegt. Daher beinhalten die meisten Spiele von Jungs Kraft und Konkurrenz, was schnell zur Herausforderung führt, die eigene Kraft und Stärke zu entfalten und Geschick und Gaben zu entwickeln. Genauso schnell werden Jungs in diesen Spielen aber konfrontiert, mit Niederlagen und Schwächen umzugehen. Für den Jungen ist daher der Umgang mit seinen Stärken und Schwächen die erste identitätsstiftende Frage.
Der Stolz auf die eigene Gabe
Der Mensch kann ein inneres Bewusstsein für seine Gabe aber nur entwickeln, wenn er von anderen, v.a. von den Eltern, gespiegelt wird. So hat ein Kind keine stark umrissene Wahrnehmung von sich als Person. Solche Wahrnehmungen sind erst Kindern jenseits des 14. Lebensjahres möglich. Im Kindesalter dagegen braucht es die „Augen des Anderen“. Der Junge, der sich v.a. durch sein Handeln verwirklicht, braucht ein klares Feedback, dass er mit seinem Tun in den „Augen eines Anderen“ ok ist. Erhält er dieses Feedback nicht, kann er nicht zur Ruhe kommen oder verfällt in Bezug auf seine junge männliche Identität in Passivität und Hilflosigkeit. Wie man sich in den Augen eines Anderen wahrnimmt, kann für den Jungen daher entweder zur Geburtsstunde seines Selbstbewusstseins werden oder eine Beschämung, gegen die er narzisstisch oder hilflos ein Leben lang ankämpft. Daher ist die zweite wichtige Frage des Jungen: „Ich bin stolz auf meine Gabe! Wie findest du sie?“
Hilf mir, meine Grenzen zu akzeptieren!
Da der Massstab im Leben eines Jungen Kraft und Stärke ist und er diese besonders dort erleben kann, wo er in Konkurrenz zu anderen Jungs gehen kann, wird er schnell mit seinen Grenzen konfrontiert. Diese rühren aber am Selbstbewusstsein und bringen Schmerz und Bedrohung mit sich. Letztlich kann der Junge diesen Abgrund nur überwinden, wenn sich andere seinem Schmerz zuwenden und verstehen, dass das verlorene Spiel seinen Weltuntergang bedeutet. Erst wenn er spürt, dass sich ein Erwachsener, hier v.a. der Vater, zu ihm stellt, kann er Hoffnung schöpfen, seine Grenzen integrieren und zu seiner Kraft finden. Dazu müssen Vater und Mutter sich aber auf die identitätsstiftende Bitte des Jungen einlassen: Hilf mir meine Grenzen zu akzeptieren, damit ich nicht an mir selbst verzweifle!
Der Rhythmus des gesunden Lebens
Dort, wo sich Eltern auf die identitätsstiftenden Herausforderungen eines Jungen einlassen, verwirklichen sie ganz unbewusst einen Rhythmus des gesunden Lebens. Nehmen wir eine alltägliche Situation: Es ist Kindergeburtstag. Weil alle Jungs gerne Fussball spielen, wünscht sich das Geburtstagskind vom Vater die Veranstaltung eines kleinen Fussballturniers. Natürlich rechnet das Geburtstagskind, dass es am Ende als strahlender Sieger vom Platz geht. Das Spiel läuft aber anders. Das Geburtstagskind gehört zur Mannschaft der Verlierer. Zudem ist in der Gruppe der Sieger ein Junge, der das Geburtskind verlacht und ihn auf seine Schwächen hinweist. Abends, beim Zubettbringen, ist der Vater nun also mit einem Jungen konfrontiert, der in seinen Tränen badet, mit seiner Schwäche ringt und dem die Kränkung durch jenen einen Jungen besonders nachhängt. Wie durchschreitet ein Vater nun den Rhythmus des gesunden Lebens?
Schritt 1: Das Nach-Hause-Kommen
Der Rhythmus des gesunden Lebens beginnt dort, wo Jungs mit ihren Siegen und Niederlagen einfach nach Hause kommen dürfen. Nach Hause kommen meint: Der Junge darf ankommen und die innere Welt und das innere Erleben des Jungen werden akzeptiert. Natürlich braucht es dazu von Seiten des Vaters eine grosse Einfühlung. So wird ein Vater, der seinem Jungen ein emotionales Zuhause bereitet, am Abend eines aufregenden Geburtstags fragen: „Wie geht es dir?“ Ein gesunder Junge, der weiss, dass im Herzen seines Vaters Raum für seine Nöte ist, wird daraufhin relativ schnell auf die schmerzende Niederlage zu sprechen kommen. Entweder selbst oder durch das einfühlsame Nachfragen des Vaters. Das ist der Zeitpunkt, an dem der Junge zögernd, stammelnd, weinend, wütend oder sonst wie von seiner Erschütterung erzählt. Übrigens, das Stammeln des Jungen ist nicht in einer Scham begründet, nicht über die Ergebnisse erzählen zu wollen. Es hat mit der Schwierigkeit zu tun, über Emotionales zu sprechen. In diesem ersten Schritt hört der Vater einfach zu, fragt nach, lässt Chaotisches einfach stehen, denn er weiss: Der Junge muss mit seiner ganzen angesammelten Emotionalität erst einmal beim Vater ankommen.
Schritt 2: Verstehen
Je länger der Junge erzählt, desto mehr offenbart sich das emotionale Chaos, das sich in ihm angesammelt hat. Der Vater nimmt Sätze wahr, die den Konflikt des Jungen kennzeichnen, markiert meist durch Aussagen wie: „Nie mehr werde ich Fussball spielen, denn ich verliere ja immer!“ Oder: „Nie mehr werde ich den Freund einladen, nie mehr werde ich mit ihm sprechen, denn er verlacht mich!“ Väter und Mütter können dem Jungen ein Verstehen seines Konflikts nahebringen, wenn sie zwei Dinge im Blick haben: das emotionale Chaos des Jungen und seinen Konflikt mit der Realität. Eltern müssen das emotionale Chaos verstehen, damit sie ihn überhaupt ernst nehmen. Nur wer das Leben eines Jungen ernst nimmt und erkennt, dass sich Jungs über Stärke definieren und Schwäche als grosse Infragestellung ihrer Person verstehen, kann sich wirklich einfühlen. Man muss sich beim Zuhören die Frage beantworten: Mit welcher Realität kommt mein Junge nicht zurecht? Im Beispiel kommt der Junge nicht damit zurecht, dass man ein Fussballturnier verlieren kann. Und er glaubt, dass wenn man von jemand verlacht wird, man in den Augen des anderen nichts mehr wert ist. Auf beide Konflikte gilt es nun einzugehen.
Schritt 3: Trost, Disziplinierung der Wahrnehmung und Hoffnung
Hat der Vater dem Jungen genügend Raum gegeben, um von seinem Schmerz zu erzählen, ist schon viel von der Emotion des Jungen abgeflossen. Dafür braucht der Junge einen Trost, der ihm vermittelt, dass der Vater weiss, wie schlimm alles für ihn ist. Väter brauchen dazu nur ihre Augen und eine Handvoll Worte, die dem Jungen sagen: „Ja, es ist so schlimm, was du erlebt hast!“, „Ja, das war wirklich hart, an deinem Geburtstag auf der Seite der Verlierer zu stehen!“ Hat sich dann der Junge beruhigt, kann der Vater mit der Disziplinierung der Wahrnehmung beginnen. Was ist damit gemeint? Ein Junge, der eine Niederlage einstecken musste, befindet sich in seiner Selbstwahrnehmung an einem vernichtenden Tiefpunkt. Mit den Sätzen „nie wieder“, „immer verliere ich“, „ich rede nie mehr mit dem“ zeigt der Junge diesen Tiefpunkt. Es gibt viele Väter – weniger oft Mütter –, die solche Sätze vom Tisch wischen, als würden sie nichts bedeuten. Sie überhören, dass der Junge sagt: „Bitte versteh, ich kann gerade nicht mehr an mich und meine Stärke glauben“. Oder: „Ich kann der anderen Person, die mich beleidigt hat, nie mehr vertrauen. Ich habe Angst, von ihr nur als Schwächling gesehen zu werden.“ Aus Niederlagen kann ein Vater seinen Jungen meist dadurch herausführen, indem er seinen Blick auf das lenkt, was gut gelaufen ist. Dazu muss er den Jungen aber förmlich disziplinieren, auf das Gute zu schauen und es mit eigenen Worten zu beschreiben. Bei wortkargen Jungs kann der Vater auch helfen. Erst danach ist es für den Jungen möglich, auch seine Schwächen anzuschauen. In Bezug auf Beziehungskonflikte ist es ein wenig schwerer. Hier reicht es oft nicht, wenn man den Blick auf positive Aspekte der Beziehung richtet. Der Junge muss meist zu selbstbehauptendem Handeln ermutigt werden. Die Disziplinierung hat immer das Ziel, ihm vor Augen zu führen: Die Welt besteht nicht in einem Augenblick aus Siegen und im anderen aus Niederlagen. Genauso wenig bestehen Freundschaften nur aus Sonnentagen. Manchmal gibt es auch Regen und trotzdem verliert man nicht gleich sein Selbstbewusstsein, wenn man verlacht oder kritisiert wird. Ist diese Differenzierung erreicht, dann kann der nächste Schritt eingeleitet werden.
Schritt 4: Verstrickung und Verantwortlichkeit
In der Niederlage sagen Jungs gern, dass andere schuld sind, die Umstände nicht ideal waren etc. In Beziehungen dagegen handeln sie oft nach dem Prinzip Alles oder Nichts. Entweder du bist für oder gegen mich. Will man den Jungen aber zur Reife führen, dann muss die Verstrickung im Jungen aufgelöst und die Verantwortlichkeit geklärt werden. In Bezug auf die Niederlage beim Fussball weiss unser Junge jetzt, dass sein „nie“ und „immer“ nicht stimmt. Er sieht sich nun seinen Stärken und Schwächen gegenüber. Damit der Junge aber tatsächlich wieder zu sich findet, muss er die Verantwortung für seine Schwäche übernehmen und der Vater muss mit ihm verhandeln, wie er aus der im Spiel aufgetretenen Schwäche eine Stärke machen kann. Oder er muss ihm beibringen, wie er eine objektiv erreichte Grenze integrieren kann. Denn wenn ein Junge ein guter Verteidiger ist, muss er akzeptieren, dass er vielleicht kein guter Torschütze ist und der Sturm nicht der Ort, an dem er sein Talent finden kann. Verantwortung übernehmen heisst daher: Ich muss ja sagen zu meinen Schwächen, damit ich meine Stärken ausbauen kann. Es heisst aber auch: Ich muss aufhören, die Schuld auf andere zu schieben oder auf Umstände, und meine Aufgabe erkennen. In Bezug auf die Beziehung ist der nächste Schritt schwieriger. Denn Vater und Sohn müssen jetzt zwei Dinge klären: Wo hat der Freund den Finger in eine Wunde und Schwäche des Jungen gelegt und wo hat er ihn ohne Grund verletzt? Väter sollten sich hüten, jedes Verlachen schnell als kindlichen Streit abzutun. Denn für den Jungen ist es wichtig, mit realer Kritik umzugehen. Wichtig ist auch die Erkenntnis, wo jemand zurecht etwas kritisiert, auch wenn er es vielleicht auf eine falsche Weise tut. Spätestens hier wird nun die Verstrickung beleuchtet. Denn oft finden auch wir als Erwachsene eine Kritik von anderen einfach nur „blöd“, wehren sie ab, ohne uns nach der Wahrheit darin zu fragen. Vielleicht kommt beim Gespräch zwischen Vater und Sohn raus, dass der Freund zwar gelacht hat, aber dass er auch etwas Substanzielles kritisiert hat, etwa: „Du hast an der ganz falschen Position gespielt! Du bist kein guter Stürmer!“ Damit wäre klar: Der Freund hat nicht die ganze Person des Jungen, sondern ein bestimmtes Handeln ausgelacht und sagt ihm eigentlich: „Du bist talentiert, nur nicht im Sturm!“
Schritt 5: Selbstbehauptung
Nun liegen die Dinge auf dem Tisch: Stärken und Schwächen. Der Sohn erkennt, was das Lachen des Freundes, mit dem er nie mehr ein Wort wechseln will, wirklich gemeint hat und muss nun eine Entscheidung fällen: Wie will ich mit der Wahrheit umgehen? Will ich zurückfallen und die Wunde lecken oder will ich mich für meine Stärken und Schwächen verantwortlich zeigen? Natürlich ist es immer einfacher, sich zu bedauern. Das aber wird ein guter Vater nicht zulassen. Denn er hat die gesunde Identität seines Jungen im Blick und will, dass er in gesunder Weise das Leben meistert. Daher wird er ihn zu dem motivieren, was wir Selbstbehauptung nennen. Selbstbehauptung ist ein Verhalten, das dem Menschen hilft, sich ganz und gar der Wahrheit zu stellen, seine Verantwortung zu übernehmen, sich von falschen Verantwortungen und Verstrickungen zu lösen und einen Schritt nach vorn, ins Leben hinein, zu machen. Dazu braucht der Junge aber das Vorbild des Vaters. Ein gesunder Vater, der etwas von der ordnenden Kraft der Selbstbehauptung in seinem eigenen Leben verstanden hat, wird unserem Jungen vielleicht Folgendes sagen: „Sag dir einfach: Ich darf meine Stärke als Abwehrspieler finden! Ich habe aber auch das Recht, Fehler zu machen, denn dadurch habe ich erkannt, wo ich stark bin!“ In Bezug auf den Freund könnte der Vater als Selbstbehauptung vorschlagen: „Nach allem, was du erkannt hast, darfst du zu deinem Freund doch sagen: Du hast recht, ich habe an der falschen Position gespielt. Aber: Du brauchst mich deshalb nicht vor anderen auszulachen!“ Auch wenn in diesem Text Selbstbehauptung sehr wortlastig ausgedrückt ist, so hat es weniger mit Worten zu tun als vielmehr mit der Mobilisierung von Kraft. Die Atmosphäre zwischen Vater und Sohn sollte daher von Ermutigung geprägt sein, von Aufbruch und von aggressiver Freude, das Leben zu erproben!
Schritt 6: Der Schritt ins Leben
Die Selbstbehauptung darf nicht zu Hause bleiben. Damit muss der Junge nun hinaus: ins Fussballtraining oder in die Beziehung zum Freund. Daher ist es wichtig, ihn beim Training oder Fussballspiel zu besuchen, um ihm Rückmeldung geben zu können. Manchmal ist es auch wichtig, einen Termin zu setzen, v.a. wenn es um die heikle Klärung von Beziehungen geht. Ein Vater darf ruhig sagen: „Du klärst das mit deinem Freund bis Ende der Woche, dann berichtest du mir.“
Annahme und Liebe
Ist ein Konflikt sortiert und der Junge ins Leben gesandt, kommt er am Ende wieder nach Hause. Dort wird er wieder unsortiert erzählen, braucht wieder das Verstehen und die Disziplinierung seiner Wahrnehmung durch die Eltern. Dort muss er wieder zwischen seiner Verantwortung und der Verantwortung anderer unterscheiden, um selbstbehauptend die Welt zu erobern, Siege und Niederlagen zu erleben, die er dann wieder nach Hause trägt. Der Junge lernt, welchen tiefen Wert Beziehung haben, was es heisst, wenn einer die Last des anderen trägt, und in ihm wächst die Gewissheit, dass man immer und mit allem nach Hause zurückkehren kann: sich sortieren, ermahnen, ausrichten lassen, aber auch gestärkt werden und hinausgesendet werden in die Welt.
Der Artikel erschien im Magazin „Zukunft CH“ (Ausgabe 5/2020). Die Ausgabe des Magazins kann kostenfrei bestellt werden: Bestellformular
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/erziehung-zum-gesunden-freien-jungen/

Das Bistum Chur erhob Beschwerde beim Bundesgericht – und verlor. Hintergrund der Beschwerde war, dass die Katholische Landeskirche Graubünden die Beratungsorganisation „adebar“ finanziell unterstützt, eine Organisation, die sich mit den Leitlinien von „Planned Parenthood“ identifiziert. Das Urteil, das Ende 2018 fiel und seitdem für Gesprächsstoff sorgt, zeigt deutlich die Problematik des Schweizer Staatskirchensystems auf und ist für die römisch-katholische Kirche mehr als unbefriedigend.
Von Ralph Studer
Bevor das Bundesgerichtsurteil[1] näher erläutert wird, ist zunächst auf die in der Schweiz bestehenden Strukturen einzugehen. In vielen Kantonen – wie auch in Graubünden – besteht in Bezug auf die römisch-katholische Kirche ein Dualismus, das heisst, es existieren einerseits die Weltkirche kanonischen (kirchlichen) Rechts mit ihren Diözesen und Pfarreien und andererseits die durch den Staat geschaffenen Landeskirchen mit ihren Kirchgemeinden.[2] Diese beiden Strukturen sind jedoch unterschiedlich ausgestaltet: Während die römisch-katholische Kirche hierarchisch gegliedert und der Treue zur Bibel und ihrer Lehreradition verpflichtet ist, basiert die Landeskirche auf säkularem Recht und demokratischen Grundsätzen, weshalb allfällige Entscheidungen in der Landeskirche per Mehrheitsentscheid gefällt werden. Diese einleitenden Ausführungen verdeutlichen, dass im kirchlichen Bereich in der Schweiz zwei völlig unterschiedliche Strukturen aufeinandertreffen.
Konflikt zwischen Diözese und Landeskirche
Wie aus der Medienmitteilung des Bistums Chur vom 30. Januar 2019 zu entnehmen ist[3], hat sich das Bistum Chur zunächst vor den Bündnerischen Gerichten und dann vor dem Bundesgericht in Lausanne gegen die finanzielle Unterstützung der Organisation „adebar“ durch die Landeskirche gewehrt. „adebar“ ist eine Vereinigung, deren Tätigkeiten sich mit dem katholischen Glauben und der katholischen Ethik nicht vereinbaren lassen. So identifiziert sich dieser Verein mit den Sichtweisen der amerikanischen Abtreibungsorganisation Planned Parenthood“ und sieht die Abtreibung als legale Option an. Zudem führt „adebar“ Schwangerschaftsberatungen durch und stellt entsprechende Beratungsbestätigungen für straflose Abtreibungen bei Minderjährigen aus, befürwortet künstliche Verhütungsmethoden und die „Pille danach“ und steht auch u.a. der In-vitro-Fertilisation samt Samenspende sowie der neo-emanzipatorischen Sexualpädagogik[4] positiv gegenüber.
Nachdem die Landeskirche den Antrag des Bistums auf Beendigung der Zusammenarbeit mit „adebar“ abgelehnt hatte, sei nur noch der Rechtsweg bis zum Bundesgericht übriggeblieben, führt das Bistum Chur aus. Das vorliegende Urteil des Bundesgerichts vom 17. Dezember 2018 zeige nun, dass eine vom Staat geschaffene „Landeskirche“ entgegen der Glaubenslehre der katholischen Kirche und entgegen der Anträge der katholischen Kirchenleitung eine Organisation wie „adebar“ unterstützen dürfe. Somit könne eine vom Staat geschaffene Vereinigung, nämlich die Landeskirche, von katholischen Gläubigen Steuern eintreiben und diese finanziellen Mittel in Projekte finanzieren, die gegen die katholische Lehre verstosse. Dies müsse die römisch-katholische Kirche in der Schweiz offenbar so hinnehmen, so das Bistum Chur.[5]
Diese Ausführungen des Bistums Chur lassen aufhorchen und der Leser mag sich fragen, ob das wirklich sein könne. Müsste die katholische Landeskirche Graubünden, welche von ihren katholischen Mitgliedern Steuern erhebt, nicht im Dienst der römisch-katholischen Weltkirche stehen? Müsste sie somit nicht auch die katholische Lehre einhalten? Solche oder ähnliche Fragen kann bzw. muss man sich vor allem als katholischer Gläubiger stellen.
Verletzung der Religionsfreiheit?
Im Wesentlichen prüfte das Bundesgericht, ob diese Beitragszahlung an die Organisation „adebar“ durch die Landeskirche gegen die Religionsfreiheit der Schweizerischen Bundesverfassung, auf die sich das Bistum Chur berief, verstösst.
Einleitend bezeichnet das Bundesgericht die „Landeskirche“ als Teil der Staatskirchenstruktur, die sich nach dem staatlichen Recht richtet. Das Bundesgericht führt weiter aus, dass die für „adebar“ bestimmten Gelder aus den Einnahmen der katholischen Landeskirche stammen, und zwar aus den Erträgen der staatlichen Kultussteuer, also der Kirchensteuer. Soweit, so gut. Doch dann kommt der entscheidende Passus, worin das Bundesgericht ausdrücklich festhält, dass gemäss geltender Rechtslage diese Gelder, welche die Landeskirche „eintreibt“, nicht Gelder der katholischen Kirche seien, sondern staatliche Finanzmittel.[6] Dies bedeutet, wie das Bistum Chur zurecht festhält, „dass diese Mittel unabhängig von der katholischen Kirche und daher auch gegen ihre Glaubensvorgaben eingesetzt werden können“.[7] Folglich müssen, so das Bistum weiter, katholische Kirchensteuerbezahler zukünftig damit rechnen, dass ihre Finanzmittel im Einklang mit staatlichem Recht für kirchenferne oder kirchenfeindliche Aktivitäten eingesetzt werden.[8]
Nach Abwägung aller Gesichtspunkte kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Religionsfreiheit nicht verletzt sei, auch deshalb nicht, weil weder die römisch-katholische Kirche noch ihre Gläubigen durch die Tätigkeit von „adebar“ im Leben oder in der Verbreitung ihrer Glaubensüberzeugungen behindert würden.[9] Somit wurde die Beschwerde des Bistums Chur durch das Bundesgericht abgewiesen mit der Folge, dass auch die Kosten des Verfahrens vom Bistum Chur zu bezahlen sind.
Austritt aus der Landeskirche
Der eingangs beschriebene Dualismus hat zur Folge, dass es personelle Überschneidungen gibt, wonach katholisch Gläubige sowohl der Weltkirche als auch der Landeskirche angehören. Das Bundesgericht hält auch im vorliegenden Urteil erneut fest – und bestätigt seine bisherige Rechtsprechung[10] – , dass ein einzelner katholischer Gläubiger aus der Landeskirche austreten, aber gleichzeitig als Mitglied in der römisch-katholischen Weltkirche verbleiben kann.[11] Leider hat sich diese Option unter Katholiken aber noch nicht herumgesprochen. Während das Bistum Chur diesem Weg bisher (unter Bischof Vitus Huonder) offen gegenüberstand, wird er von den Bistümern Basel und St. Gallen lediglich geduldet, jedoch nicht gerne gesehen. Wieso diese beiden Diözesen das bestehende Staatkirchensystem stützten, ist eigentlich ein Widerspruch, wenn man bedenkt, wie vieles von dem, was mit Kirchensteuergeldern finanziert wird, das Prädikat „katholisch“ nicht verdient. Der Fall „adebar“ ist nämlich kein Einzelfall. Für die Schwangerenberatungsstelle „elbe“ in der Zentralschweiz beispielsweise stellen sich ganz ähnliche Fragen.
Fazit
Nicht überall, wo katholisch draufsteht, ist auch katholisch drin. So lapidar kann man den wesentlichen Kern dieses Bundesgerichtsurteils auf den Punkt bringen. Oder mit anderen Worten: Die Landeskirche ist ein vom Staat geschaffenes Gebilde, das eigenen Zielen und Agenden folgen kann und gleichzeitig in der Öffentlichkeit weiterhin den Namen „katholisch“ tragen darf. Dass es sich hier um einen Missbrauch des Wortes „katholisch“ handelt und die römisch-katholische Kirche hier machtlos zusehen muss, wie Kirchensteuergelder für kirchenferne bzw. kirchenfeindliche Aktivitäten verwendet werden, dies hat das Bundesgerichtsurteil schonungslos zutage gefördert.[12]
Was dieses Bundesgerichtsurteil zudem erneut verdeutlichte, ist die Widersprüchlichkeit und die unbefriedigende Situation im Bereich der schweizerischen Staatskirchenstruktur, eines Modells, das dringenden Reformbedarf im bestverstandenen Sinne aufweist. Angesichts dieser offenkundigen Missstände ist es nachvollziehbar und verständlich, wenn gläubige Katholiken aus der römisch-katholischen Landeskirche austreten.
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[1] Hierzu BGE 2C_955/2016, 2C_190/2018 vom 17. Dezember 2018.
[2] BGE 134 I 75, E. 5.
[3] Medienmitteilung des Bistums Chur vom 30. Januar 2019, www.bistum-chur.ch, Zugriff am 27.3.2019.
[4] Die neo-emanzipatorische Sexualpädagogik basiert in ihrem Kerngehalt auf der sexuellen Revolution der 68er-Bewegung und hat sich mittlerweile in der Schweizer Bildungslandschaft durchgesetzt. Sie wird an den meisten Schulen unterrichtet, sehr oft durch sog. externe „Experten“. Wesentlicher Inhalt dieser Sexualpädagogik ist das Gutheissen von sexuellen Erfahrungen bereits ab dem Jugendalter, solange der Geschlechtsverkehr auf der Zustimmung beider Sexualpartner beruht (sog. Verhandlungsmoral).
[5] Medienmitteilung, a.a.O.
[6] BGE, a.a.O., E. 5.3.; Medienmitteilung, a.a.O.
[7] Medienmitteilung, a.a.O.
[8] Medienmitteilung, a.a.O.
[9] BGE, a.a.O., E. 5.3.
[10] BGE 134 I 75, E. 6 und 7.
[11] BGE 2C_955/2016, 2C_190/2018 vom 17. Dezember 2018, E. 5.4.3.
[12] Medienmitteilung, a.a.O.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/kirchensteuern-fuer-kirchenferne-und-kirchenfeindliche-aktivitaeten/

„Digitalisierung von Schule und Alltag – ein zweischneidiges Schwert“. Unter diesem Titel fand am 9. März 2022 in der Fachhochschule Ostschweiz in St. Gallen ein Vortrag für Pädagogen und Interessierte statt. Digitalisierung ist nicht ein Allheilmittel, sondern verlangt nach gut überlegtem Einsatz im Unterricht und Alltag. Sonst droht mehr Schaden als Nutzen, so das Fazit der Veranstaltung.
Von Ralph Studer
IT-Bildungsoffensiven an Schulen, so weit das Auge reicht: Bildungspolitiker und Wirtschaft sind sich einig, die Digitalisierung soll weiter vorangetrieben werden, die Bedürfnisse der Wirtschaft erfüllen und die Konkurrenzfähigkeit stärken. Die Schüler sollen als Gewinner der Digitalisierung hervorgehen, so die Überzeugung (vgl. Die Debatte über das digitale Klassenzimmer steht erst am Anfang, Tagblatt), aufgerufen am 17.3.2022).
Während in Politik und Medien stets die Vorteile einer Digitalisierung betont werden, erhält dieses Bild Brüche, wirft man einen genaueren Blick auf den Einsatz der digitalen Medien im Unterricht. Prof. Dr. Klaus Zierer von der Universität Augsburg zeigte in seinem Referat verschiedene Aspekte auf, die für die Bildungs- und Schulpolitik zentral sind. Die Schulen, so Zierer, vermitteln nicht nur Wissen und Können, sondern bilden Herz und Charakter. Was der einzelne Schüler lerne, verändere ihn als Mensch, seine Einstellung zum Leben und seine Sichtweise. So veränderten auch die digitalen Medien unser Fühlen und unsere Entwicklung.
Besonders spannend waren Zierers Ausführungen zu den Wirkungen von bestimmten Faktoren wie dem Einsatz von digitalen Medien auf den Unterricht und das Lernen. Ernüchternd hielt er fest, dass empirisch der Gesamteffekt verschiedener digitaler Medien (wie z.B. Clicher, flipped classroom) beim Unterrichtseinsatz bei 0.26 lägen, was kein ausgesprochen hoher Wert sei. Zierer gab zu bedenken, dass die Wirksamkeit der Medien weder vom Alter noch vom Fach oder der Technik abhänge, sondern das „Wie“ der Verwendung entscheidend sei. Der sinnvolle Umgang müsse erlernt werden. Interessant waren auch die Forschungsergebnisse zur analogen Mitschrift mit Papier und Bleistift im Vergleich zu Keyboard, Tablet und Smartphone. Bei Messungen konnte eine erhöhte kognitive Verarbeitung und Gehirnaktivität beim analogen Schreiben festgestellt werden, welche sich auch in besseren Leistungstests zeigte, führte Zierer aus.
Geringer messbarer Effekt der Lernleistung
Bereits im Juli 2021 äusserte Zierer in der NZZ, dass z.B. das Ablenkungspotenzial bei Tablets aufgrund der vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten zum Nachteil gereichen könne, weil sie in jedem Moment Reize setzen, etwas anderes zu tun. Der Umgang mit Tablets sei nicht per se lernförderlich, er könne auch lernhinderlich sein. Auch wenn Tablets neue Bildungsinhalte eröffne, sei das Tablet selber ein Bildungsgegenstand, dessen Gebrauch genau zu überlegen sei. Gerade deshalb verlange die Einführung eines Tablets eine kritisch-konstruktive Begleitung der Schüler, eine Miteinbeziehung der Eltern und eine Schulung der Lehrpersonen. Gemessen an den weltweit massiv gestiegenen Ausgaben für die Digitalisierung in den Schulen sei ein im Vergleich messbarer Effekt der Lernleistung nicht festzustellen, so Zierer (Das Tablet – eine zweischneidige Bildungsrevolution, NZZ, aufgerufen am 17.3.2022).
Markant sei, so führte Zierer in seinem Vortrag weiter aus, der negative Einfluss der Corona-Zeit auf die Entwicklung der Schüler. Vor allem Schüler aus bildungsfernen Elternhäusern seien zurückgefallen und die psychosoziale Entwicklung habe Rückstände zu verzeichnen. Aber auch psychosomatische Krankheiten wie Depressionen hätten zugenommen. Erfolgreiches Lernen, betonte Zierer, erfordere u.a. Einsatz, Kooperation, Austausch, intensive Gespräche, Rückmeldung, positive Beziehungen und eine lernfördernde Fehlerkultur.
„Generation lebensunfähig“, so nannte der zweite Referent des Abends, Dipl. Psych. Rüdiger Maas, sein zuletzt erschienenes Buch über die aktuelle Kinder- und Jugendgeneration. Auffällig sei, so Maas, bei den heutigen Jugendlichen ein „Neo-Konventionalismus“. Diese würden weniger rebellieren und sich von ihren Eltern weniger abgrenzen. Sie bildeten keine Gegenkultur mehr, orientierten sich vermehrt am Lebensstil der Eltern und passten sich dem Mainstream an. Zugleich nähmen Frustrationstoleranz und Kreativität ab und ein Verlust an persönlichen Beziehungen sei zu beobachten. Während die Jungen in der digitalen Welt vor schnellen Entscheidungen stünden, zeigten sie im realen, analogen Leben beträchtliche Mühe, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen.
Corona hat Spuren hinterlassen
Auch wenn die Digitalisierung diverse Vorteile aufweise, seien die Folgen für die junge Generation nicht zu unterschätzen. Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit, fehlende Interaktion, Abnahme der Empathie und Überforderung in Konflikten seien nur einzelne Aspekte, welche bei den Jungen zu beobachten seien, so Maas. Die letzten zwei Corona-Jahre hätten hier ihre Spuren hinterlassen: Maas wies darauf hin, dass das soziale Leben mit einem Verlust an Empathie und Wertschätzung dem Mitmenschen gegenüber weggefallen sei und die Toleranz gegenüber Andersdenkenden stark abgenommen habe. Insgesamt habe die Demokratiefähigkeit stark gelitten. Als Rat gab Maas den Eltern und Lehrern mit auf den Weg, die Kinder wieder bewusst in die analoge Welt zu führen.
Bei der anschliessenden Diskussion betonten die Referenten, dass ein Verlust der Sprache als Mittel der Kommunikation und des „Face-to-face“-Kontakts bei den Heranwachsenden auch Spuren hinterlasse und sich durch das Fehlen von Interaktion und direkter Kommunikation die Gewissensbildung der Jungen zu wenig entwickeln könne.
Fazit
Als Fazit lässt sich sagen, dass eine gewisse Digitalisierung sicherlich zu begrüssen ist, jedoch bei der Anwendung von digitalen Medien in der Schule vermehrt das „Wie“ im Vordergrund stehen muss. Dabei ist zu beherzigen, dass junge Menschen bei wirklicher Bildung den Menschen als gegenüber brauchen. Zur erfolgreichen Anwendung der digitalen Medien braucht es kritisch-konstruktive Pädagogen. Eine unbedachte Form der Digitalisierung würde genau das Gegenteil des Erhofften erzielen: „keine Stärkung, sondern eine Schwächung der Persönlichkeit der Lernenden durch einen Verlust der Lehrer-Schüler-Beziehung, soziale Isolation und digitale Abhängigkeit“, so Zierer (vgl. Digitale Bildung: Vernunft und Empirie helfen weiter, NZZ, aufgerufen am 17.3.2022).
Da Letzteres nicht Ziel sein sollte und darf, ist es wichtig, dass Erwachsene ihre Verantwortung gegenüber den Jungen wahrnehmen: den Kindern und Jugendlichen ein starkes Gegenüber sein, das sie anleitet, in die analoge Welt hineinführt und ihnen die notwendige Hilfestellung gibt. Ermutigung und Stärkung müssen junge Menschen erfahren, damit sie zu selbstständigen, selbstbewussten und sozialen Mitmenschen heranwachsen.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/jugend-zwischen-digitalisierung-und-realem-leben/

Am 1. März 2022 haben von der Öffentlichkeit praktisch unbemerkt die Verhandlungen zu einem globalen WHO-Pandemievertrag begonnen. Läuft alles nach Plan, soll dieser bereits im Jahr 2024 abgeschlossen sein. Ein Vertrag, dessen Inhalt für Staaten und Bevölkerung mit gravierenden Folgen verknüpft sein könnte.
Ein Kommentar von Ralph Studer
Geht es nach der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollen die Verhandlungen über einen globalen Pandemievertrag bereits im Jahr 2024 beendet und die Verhandlungsergebnisse im Mai 2024 präsentiert werden. Inhaltlich verfolgt die WHO dabei folgende Stossrichtungen:
– ein höheres, nachhaltiges und langfristiges politisches Engagement auf Ebene der Staats- und Regierungschefs
– Schaffung und zur Verfügungstellen von sicheren und erschwinglichen Impfstoffen und Arzneimitteln
– klare Prozesse und Aufgaben
– die Stärkung des öffentlichen und privaten Sektors auf allen Ebenen
– die Integration von Gesundheitsfragen in allen relevanten Politikbereichen (vgl. Internationaler Vertrag zur Pandemieprävention und ‑vorsorge – Consilium, Europa.eu), abgerufen am 17.3.2022).
Offene Fragen zum Pandemievertrag
Was auf den ersten Blick als sinnvoll und durchaus nützlich erscheint, wirft auf den zweiten Blick einige kritische Fragen auf:
– Soll zukünftig die WHO global verbindlich für alle Mitgliedstaaten über die Ausrufung von Pandemien allein entscheiden können und entsprechende Massnahmen wie z.B. Lockdowns und Schulschliessungen verhängen können?
– Wie soll zukünftig das Zusammenspiel von WHO und den Mitgliedstaaten aussehen?
– Sollte dieser globale Pandemievertrag tatsächlich abgeschlossen werden, wie ist sein Verhältnis zum nationalen Recht? Steht dieser über der Schweizer Verfassung mit der Folge, dass die Schweiz in ihrem Handlungsspielraum massiv eingeschränkt wäre?
– Angesichts der Wesentlichkeit des Vertragsgegenstand erfordert dies einen frühzeitigen und umfassenden Einbezug von Verbänden, Parteien und der Bevölkerung und deren Meinungen und Anliegen. In welcher Form wird dies gewährleistet, so dass den demokratischen Anforderungen ausreichend entsprochen wird? Welche Folgen hätte ein solcher Vertrag auf das föderalistische System der Schweiz? Wer vertritt bei diesem Vertrag die Interessen der Schweizer Bevölkerung? Welche Absichten verfolgt der Bundesrat bei diesen Verhandlungen?
– Ist die Stossrichtung eines globalen Vertrags tatsächlich der richtige Weg, in Anbetracht dessen, dass die WHO massgeblich Gelder von privaten Stiftungen erhält und die Unabhängigkeit der WHO nicht gewährleistet erscheint? Sollten nicht stattdessen die nationalen Gesundheitssysteme, insbesondere auch in Entwicklungsländern, ausgebaut und gestärkt werden bzw. in Ländern wie der Schweiz der Ausbau von Intensivstationsbetten, die Etablierung von Rekrutierungsprogrammen für entsprechendes Personal und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen?
Dies ist nur kleine Auswahl von Fragen, die zu stellen sind und vom Bund zu beantworten wären. An der WHO-Tagung im Mai 2021 begrüsste Bundesrat Berset als Vertreter der Schweiz die Aufnahme der Vertragsverhandlungen für einen internationalen Pandemievertrag. Bereits zu diesem Zeitpunkt liessen jedoch einige Länder durchblicken, dass sie mit einem solchen globalen Pandemievertrag nicht einverstanden sind, weil dieser mit einem Souveränitäts- und Entscheidungsverlust der Nationalstaaten einherginge (vgl. Internationaler Pandemievertrag: Alain Berset eröffnet WHO-Tagung, Aargauer Zeitung, aufgerufen am 17.3.2022).
Demokratische Prozesse übergangen
Wie bereits beim UNO-Migrationspakt wurden die Bevölkerungen der Mitgliedstaaten – so auch im Falle der Schweiz – nicht einbezogen. Dabei preschte der Bundesrat vor, ohne dass seitens Politik und Medien eine öffentliche Diskussion lanciert und durchgeführt wurde. Die demokratische Gepflogenheiten einfach zu übergangen ist jedoch höchst problematisch, gerade wenn wie angeführt zahlreiche Fragen offen sind und wie in diesem Fall die WHO zusammen mit Staats- und Regierungschefs zusammen mit privaten Stiftungen und Pharmaunternehmen an der Bevölkerung vorbei Entscheidungen treffen, die jedoch gravierende Folgen für die Bevölkerung der jeweiligen Länder haben.
Unabhängige WHO?
Werfen wir einen genaueren Blick auf die WHO und gehen einige Jahre zurück. Die Erinnerung an die Schweinegrippe im Jahr 2009 ist noch präsent. Damals rief die WHO einen globalen Notstand aus, der Angst und Panik weltweit verbreitete. Pharmakonzerne produzierten Impfstoffe und etliche Staaten kauften diese in grossen Mengen, um gewappnet zu sein. Doch nicht geschah. Die Staaten blieben auf den gekauften Impfstoffen sitzen und mussten diese schliesslich vernichten. Allein die deutsche Bundesregierung kaufte damals Impfstoffe im Wert von 450 Millionen Euro. Profitiert haben damals v.a. die Pharmakonzerne (vgl. Die WHO am Bettelstab: Was gesund ist, bestimmt Bill Gates, SWR2, aufgerufen am 17.3.2022).
Die WHO ist mit hehren Zielen gestartet, doch befindet sie sich in einem finanziellen Dilemma. Warum? Der WHO fehlt eine nachhaltige Finanzierung. Mittlerweile wird sie nur noch zu ca. 20 Prozent von den Mitgliedstaaten finanziert, während satte 80 Prozent von privaten Geldgebern und Stiftungen stammen. Die Bill und Melinda Gates Stiftung ist der grösste private Geldgeber der WHO, welche natürlich auch entsprechend mitreden will, wenn es um Projekte und Prioritäten geht. Erschwerend kommt hinzu, dass der grösste Teil der Gates-Gelder an spezifische Ziele gebunden ist, was die Handlungsmöglichkeit der WHO stark einschränkt. Kann angesichts dieser Umstände noch von einer unabhängigen WHO gesprochen werden, welche ihre Ziele selbst bestimmt? Wohl kaum. Die WHO ist zusehends abhängig von privaten Sponsoren, die niemandem – weder Staat noch Bevölkerung – demokratische Rechenschaft ablegen muss. Zudem wird bemängelt, dass die WHO dadurch zusehends an Spielraum verliert, während die privaten Geldgeber v.a.an Ansehen interessiert sind, weshalb Projekte mit Publizitätswirkung besonders angestossen werden. Auf der Strecke bleiben wenig messbare Bereiche, etwa die Verbesserung der Gesundheitssysteme in Entwicklungsländern, welche weiterhin unterfinanziert sind (vgl. Die WHO am Bettelstab: Was gesund ist, bestimmt Bill Gates, SWR2, aufgerufen am 17.3.2022; Bill Gates‘ Milliardenspenden haben auch ihre Kehrseiten, SWI swissinfo.ch, aufgerufen am 17.3.2022).
Weltgesundheitsrat und Ärzte äussern sich kritisch
Dies im Hinterkopf lässt die WHO in einem anderen Licht erscheinen und wichtige Fragen offen. Essentiell wäre zudem, dass der Bundesrat diese Problematik erkennt. Zu Recht äussert der Weltgesundheitsrat massive Kritik an dem beabsichtigen globalen Pandemievertrag. Er befürchtet eine gefährliche Machterweiterung der WHO und unangemessene Massnahmen. Stattdessen bekräftigt er das souveräne Recht der Menschen, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und erhebt folgende Anliegen:
– Sensibilisierung für die Folgen des vorgeschlagenen globalen Pandemievertrags
– Aufruf zu nationalen Kampagnen und zum Schutz von Naturrecht und der demokratischen Verfassungen
– Gründung von Interessensverbänden, um dieser Absicht entgegenzuwirken (vgl. Offener Brief zum Pandemievertrag der WHO, aufgerufen am 17.3.2022)
In eine ähnliche Richtung geht auch „Gesundheit für Österreich“, eine Vereinigung österreichischer Ärzte und Wissenschaftler, welche mit einem offenen Brief am 7. März 2022 an die Öffentlichkeit gelangte. Diese warnt besonders davor, dass die WHO, die in keiner Weise demokratisch legitimiert ist, nach Ausrufung des „globalen Notstands“ zukünftig beliebige Massnahmen nicht nur empfehlen kann, sondern Entscheidungen trifft, die für die Mitgliedstaaten verbindlich und von diesen umgesetzt werden müssen. Ein solches Vorgehen sei mit demokratischen Grundsätzen unvereinbar (Österreichische Ärzte und Wissenschaftler: WHO-Pandemievertrag brandgefährlich, aufgerufen am 17.3.2022).
Zugleich kritisiert die Vereinigung die Bestrebungen für eine zentralisierte Gesundheitspolitik, da sie regionale und individuelle Bedürfnisse nicht berücksichtigen könne und das landes- oder regionsspezifische Reagieren auf eine Notsituation unmöglich mache. Schliesslich verlangen andere Lebensumstände auf Umweltbedingungen in der Pandemie auch andere Massnahmen, so die Wissenschaftler und Ärzte der Vereinigung. Diesen Ausführungen sind zutreffend. Eine Organisation wie die WHO verfügt nicht über die Übersicht und Kenntnisse vor Ort, um für die ganze Welt verbindliche Entscheidungen treffen zu können. Vielmehr sollte die Zuständigkeit hierfür weiterhin bei den nationalen staatlichen Behörden liegen, welche vor Ort sind und die Lage im Vergleich zu einer weit entfernten WHO deutlich besser einschätzen können. Zudem schafft ein national-regionales Vorgehen auch Akzeptanz bei den betroffenen Menschen und kann auf deren Nöte und Probleme gezielt eingehen.
Wachsam bleiben
Die vorangehenden Ausführungen verdeutlichen, dass ein globaler Pandemievertrag viele Fragezeichen aufwirft bzw. die Umstände auf nichts Gutes hoffen lassen. Es wird zentral sein, dass die Bevölkerung und die politischen Parteien hier wachsam bleiben und sich auch kritisch einbringen. Eine verstärkte internationale Zusammenarbeit ist sicherlich erstrebenswert, jedoch nicht auf Kosten einer Verschiebung der Entscheidungen von den Nationalstaaten hin zur global tätigen WHO. Es steht viel auf dem Spiel: Unser Gesundheitswesen, unsere Demokratie und letztlich unsere Mitspracherechte. Lösungen vor Ort und die nationalen Gesundheitseinrichtungen sollten gefördert werden. Die Mitgliedstaaten im Austausch mit nationalen Verbänden, politischen Parteien und der Bevölkerung sind in der Verantwortung und nicht eine weit entfernte Weltgesundheitsorganisation wie die WHO, deren Ziele unklar und deren Abhängigkeit von privaten Geldgebern droht, unsere demokratischen Prozesse auszuhebeln und länderspezifische Bedürfnisse unberücksichtigt lässt.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/die-who-und-der-globale-pandemievertrag/

Nach dem gescheiterten EU-Rahmenabkommen geht der Bundesrat in die Offensive und lanciert ein neues Verhandlungspaket. Ob die bisherigen Streitpunkte allerdings beseitigt werden können, ist fraglich.
Von Ralph Studer
Der Bundesrat versucht einen neuen Anlauf, zentrale Punkte mit der EU vertraglich zu regeln: Am 23. Februar 2022 verabschiedete er deshalb seine Stossrichtung für ein Verhandlungspaket mit der EU. Im Unterschied zu den früheren Verhandlungen beim EU-Rahmenabkommen (s. auch Sonderausgabe Zukunft CH zum EU-Rahmenabkommen) hat der Bundesrat dieses Mal die wichtigen Organisationen in der Schweiz frühzeitig ins Boot geholt, um alle Betroffenen oder Mitinteressierten v.a. im Bereich der Personenfreizügigkeit miteinzubeziehen. Neben den betroffenen Bundesstellen und Kantonsvertretern waren auch die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften mit an Bord.
Ein kurzer Blick zurück. Dass die Verhandlungen zum EU-Rahmenabkommen im Mai 2021 abgebrochen wurden, lag im Wesentlichen an nachfolgenden Punkten:
1. Die EU forderte eine dynamische Rechtsübernahme durch die Schweiz mit der Folg11e, dass die Schweiz in den Bereichen, in denen sie Zugang zum EU-Binnenmarkt bekommen hätte, automatisch EU-Recht (ohne Mitspracherecht) hätte übernehmen müssen. Bei fehlendem Einverständnis der Schweiz sah der Rahmenvertrag sogenannte „Ausgleichsmassnahmen“ durch die EU vor, was objektiv einer Strafmassnahme gegen die Schweiz gleichkam. Diese Strafmassnahmen konnten bis zur vollständigen Aussetzung von Verträgen reichen, solange diese verhältnismässig und sachgerecht waren.
Ob die EU sich an diese rechtlichen Vorgaben gehalten hätte, kann zu Recht in Frage gestellt werden. Bisherige Erfahrungen mit der EU zeigen, dass die EU auch vor politischen und wirtschaftlichen Druckmitteln nicht zurückschreckt. Erinnert sei an den Verlust der Anerkennung der Schweizer Börsenregulierung durch die EU (vgl. Artikel der Zeit: Ende der Geduld: EU lässt Anerkennung der Schweizer Börse auslaufen) oder die Verknüpfung des Marktzugangs mit der Forschung mit der Folge, dass die Schweiz den Zugang zum europäischen Forschungsprogramm Horizon verlor (vgl. Artikel NZZ: Wie weiter mit der EU? Der Bundesrat präsentiert seine Pläne, abgerufen am 3.3.2022). In beiden Fällen Verknüpfungen, welche in keinem sachlichen Zusammenhang stehen, und als willkürlich zu bezeichnen sind.
2. Besonders umstritten war auch die Frage, wie bei Streitigkeiten zwischen der Schweiz und EU vorzugehen sei. Die beabsichtigte Streitbeilegung regelte, dass zuerst ein Schiedsgericht und – falls es EU-Recht betrifft – sogar der Europäische Gerichtshof (EuGH) beizuziehen war. Das Urteil des EuGH wäre dann für das Schiedsgericht verbindlich. Dass diese Regelung für die Schweiz unannehmbar war, liegt auf der Hand. Mit dem Bild eines Fussballspiels ausgedrückt: Die EU hätte sozusagen das Recht, in einer Fussballpartie neben den elf Feldspielern auch noch den Schiedsrichter mitzubringen. Von Unparteilichkeit kann deshalb keine Rede sein.
3. Die Personenfreizügigkeit wird weiterhin ein wesentlicher Zankapfel bei allfälligen Neuverhandlungen bilden. Warum? Ein wesentlicher Streitpunkt ist die bisherige Forderung der EU nach Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie. Der Grund: Personen aus der EU, die in der Schweiz aufenthaltsberechtigt sind, hätten – mit Ausnahmen – das Recht, gleich behandelt zu werden wie Schweizer Staatsbürger. Dies hätte zur Folge, dass
- EU-Bürger nach sechs Monaten Arbeitstätigkeit Sozialhilfe beziehen könnten.
- die Ausschaffung von Unionsbürgern mit den neuen Richtlinien erschwert würde.
- Unionsbürger nach fünf Jahren ein Recht auf Daueraufenthalt erhielten (vgl. Artikel SRF: Rahmenabkommen mit der EU – Die Unionsbürgerrichtlinie – ein Phantom ohne Preisschild).
Eine vertragliche Vereinbarung der Unionsbürgerrichtlinie zwischen der Schweiz und der EU würde den Druck auf die Schweizerischen Sozialwerke nochmals erhöhen und zu einer weiteren massiven finanziellen Belastung führen.
4. Auch Fragen im Bereich staatlicher Subventionen, Steuererleichterungen für Firmenansiedlungen oder Kantonsanteile an Unternehmen (z.B. Kantonalbanken) blieben damals ungeregelt.
Neue Vorschläge des Bundesrats
Bis anhin hatte der Bundesrat ein allgemeines Rahmenabkommen für sämtliche Bereiche verfolgt („horizontaler Ansatz“). Angesichts der gescheiterten Verhandlungen hat der Bundesrat diesen Ansatz nun aufgegeben und schlägt der EU vor, einzelne Binnenmarktabkommen (z.B. im Bereich Strom, Forschung) abzuschliessen („vertikaler Ansatz“). Damit würden sich allerdings dieselben Fragen wie beim Rahmenabkommen bezüglich dynamische Rechtsübernahme, Streitbeilegung usw. stellen, allerdings nur in Bezug auf die jeweiligen Einzelabkommen.
Vertragsverhandlungen auf Augenhöhe
Der oft gegen die Schweiz vorgebrachte Vorwurf der „Rosinenpickerei“ ist unverständlich. Vertragsverhandlungen finden üblicherweise und fairerweise zwischen zwei gleichberechtigten Partnern auf Augenhöhe statt, gemäss dem Grundsatz: „Hart in der Sache, fair gegenüber der Person“. Vertragspartner haben unterschiedliche Bedürfnisse, sind mit Vorschlägen der Gegenseite nicht einverstanden, lehnen diese ab, neue Vorschläge erfolgen usw.: alles Aspekte, die in Vertragsverhandlungen völlig normal sind. Verträge sind ein Geben und ein Nehmen und können auch scheitern. In den medialen Darstellungen geht oft vergessen, dass auch die EU ein veritables Interesse an guten (vertraglichen) Beziehungen mit der Schweiz hat. Schliesslich ist die Schweiz nach USA, China und GB der viertgrösste Export- und Importmarkt der EU (vgl. EDA: Wirtschaft und Handel – eine wichtige Partnerschaft).
Neuverhandlungen – der richtige Weg?
Sollten tatsächlich Neuverhandlungen zwischen der EU und der Schweiz stattfinden, ist hartes Ringen um Lösungen bereits vorprogrammiert. Mitte-Ständerat Pirmin Bischof bringt es auf den Punkt: „Die Unionsbürgerrichtlinie ist inakzeptabel. Sie würde einen eigentlichen Dammbruch bringen, was den Zugang zu Aufenthaltsrecht und Sozialhilfe betrifft und würde finanziell unabsehbare Konsequenzen mit sich bringen.‟ (vgl. Artikel SRF: Rahmenabkommen mit der EU: Die Unionsbürgerrichtlinie – ein Phantom ohne Preisschild).
Es stellt sich die Frage, warum die Schweiz überhaupt in Neuverhandlungen einsteigen soll und ob es nicht für die Schweiz angesichts der bisherigen EU-Forderungen nicht mehr zu verlieren als zu gewinnen gibt. Die damaligen Forderungen der EU wie dynamische Rechtsübernahme, die Frage nach der Streitbeilegung und die Übernahme der Unionsbürgerrechtlinie werden sicherlich erneut zum Thema werden.
Einen inakzeptablen Vertrag, der die flankierenden Massnahmen und die Sozialwerke ausbluten lässt und die direkte Demokratie und Selbstbestimmung der Schweiz aushöhlt, darf die Schweiz in keinem Fall unterzeichnen.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/bundesrat-im-zweiten-anlauf-verhandlungspaket-mit-eu-beschlossen/

Unsere Identität wird stark durch unsere Gewohnheiten bestimmt und umgekehrt. Mit jeder Handlung stimmen wir darüber ab, welche Art Mensch wir werden wollen.
Von Benjamin Aepli und Ralph Studer
Das ist ja nur eine Kleinigkeit … das ist ja nur heute … dieses eine Mal ist ja nicht so entscheidend.“ Solche und ähnliche Ausreden verwenden wir, wenn wir diese oder jene Ausnahme von unseren Vorsätzen machen. Dabei unterschätzen wir gerne die Macht der kleinen Gewohnheiten des gegenwärtigen Augenblicks. Bereits der bekannte Dominikaner Thomas von Aquin sah in der guten Gewohnheit eine Tugend – ein Begriff, der in der heutigen Zeit zu Unrecht verpönt ist. Denn was braucht unsere Gesellschaft dringender als tugendhafte Menschen mit guten Gewohnheiten, die zu Persönlichkeiten heranreifen und sich für den Nächsten und das Gemeinwohl einsetzen? Gute Gewohnheiten entstehen jedoch nicht auf Knopfdruck, sondern sind das Ergebnis täglicher kleiner Siege durch Willensanstrengung und Selbstüberwindung.
Gewohnheit und Identität
Stellen wir uns vor, wie zwei Personen das Angebot einer Zigarette ablehnen. Die erste Person sagt: „Nein, danke. Ich versuche aufzuhören.“ Zwar erscheint die Antwort vernünftig, jedoch sieht sich diese Person immer noch als Raucher. Sie hofft, dass sich ihr Verhalten ändern wird, obwohl ihre Überzeugung gleich geblieben ist. Die zweite Person hingegen sagt: „Nein, danke. Ich bin Nichtraucher.“ Das ist nur ein kleiner Unterschied, doch zeigt diese Aussage, dass sich die Identität geändert hat. Bei dieser Person ist das Rauchen Teil des früheren Lebens, jedoch nicht des jetzigen. Sie sieht sich nicht mehr als Raucher.
Ist die Gewohnheit ein Teil der eigenen Identität, dann ist die Motivation für das Erlernen eines neuen Verhaltens auch viel einfacher. Es sagt sich sehr leicht, dass man etwas gerne möchte, aber es ist etwas ganz anderes, wenn man sagt: „So bin ich.“ Eine echte Verhaltensänderung ist eine Änderung der Identität. Verbesserungen bleiben so lange vorübergehend, bis sie Teil unseres eigenen Selbst werden.
Das Verändern unseres Selbstbildes
Wenn wir die guten Tätigkeiten wiederholen, mehren sich die Beweise und unser Selbstbild verändert sich allmählich. Wir entwickeln uns Schritt für Schritt, Gewohnheit für Gewohnheit, zu dem Menschen, der wir werden möchten. Wer wir sind, können wir am einfachsten ändern, wenn wir ändern, was wir tun: Immer, wenn wir mit dem Training starten, sind wir Sportler. Immer, wenn wir unser Instrument spielen, sind wir Musiker.
Neue Identitäten erfordern neue Beweise. Wenn wir uns aber immer wieder gleich verhalten, bekommen wir auch immer die gleichen Ergebnisse. Wenn wir nichts ändern, wird sich nichts ändern. Damit wir uns tatsächlich verändern, braucht es zwei Schritte: Erstens unseren persönlichen Entscheid, was für ein Mensch wir werden wollen, und zweitens kleine Siege, welche unsere neue Identität untermauern.
Zunächst also müssen wir uns entscheiden, wer wir sein möchten. Wofür wollen wir stehen? Welche Prinzipien und Werte haben wir? Wer möchten wir werden? Schlussfolgerungen in diesem Prozess könnten z.B. sein: „Ich bin der Vater, der seine Kinder ermutigt, sie fördert und ihnen ein starkes Gegenüber ist.“ Oder: „Ich bin die Mutter, die ihre Kinder mit Hingabe liebt, sie tröstet und ihre Herzen erwärmt.“ Oder auch: „Ich bin der Vorgesetzte, der sich für seine Mitarbeiter einsetzt und ein offenes Ohr hat.“ Sobald wir die Art Mensch ermittelt haben, folgen die kleinen Schritte in Richtung dieser neuen Identität, wobei wir uns stets fragen sollten, wie sich eine Person mit dieser Identität im jeweiligen Augenblick verhalten würde.
Unser Menschsein soll von Werten (Liebe, Vertrauen usw.), Prinzipien und unserer Identität bestimmt werden und nicht von Ergebnissen. Der Schwerpunkt in all unserem Handeln sollte stets darin bestehen, eine bestimme Art von Mensch zu werden, und nicht darin, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Unsere Gewohnheiten bestimmen letztlich, wer wir sind
Wie können wir unsere Gewohnheiten ändern?
Generell gilt: Je mehr man übt, desto seltener werden nutzlose Handlungen, während sich sinnvolle verstärken. So bildet sich eine Gewohnheit heraus. Gewohnheiten schränken unsere Freiheit nicht ein, sondern fördern diese sogar. So sind Menschen, die zu wenig gute Gewohnheiten im Leben haben, oft am wenigsten frei, weil sie sich von ihren Leidenschaften beherrschen lassen. Der Aufbau neuer Gewohnheiten lässt sich in vier Phasen unterteilen: Auslösereiz, Verlangen, Reaktion und Belohnung. Zentral ist, dass jede Gewohnheit diese vier genannten Phasen durchläuft. Der Auslösereiz veranlasst unser Gehirn, ein Verhalten auszulösen. Es handelt sich dabei um eine Information, die eine Belohnung in Aussicht stellt. Der Auslösereiz ist das erste Anzeichen dafür, dass eine Belohnung unmittelbar bevorstehen könnte, und ruft deshalb natürlich ein Verlangen hervor. Verlangen ist der zweite Schritt und bildet die Motivation hinter jeder Gewohnheit. Ohne ein gewisses Mass an Motivation oder Willen sehen wir keinen Anlass zum Handeln. Man verlangt nicht nach der Gewohnheit, sondern nach der Veränderung des Zustands, die sie bewirkt. Ein Raucher sehnt sich z.B. nicht danach, eine Zigarette zu rauchen, sondern nach dem Gefühl der Erleichterung, das sie verspricht. Jedes Verlangen hängt mit dem Wunsch zusammen, den inneren Zustand zu verändern. Der dritte Schritt ist die Reaktion. Ob eine Reaktion auftritt, hängt davon ab, wie motiviert wir sind und wie viel Aufwand mit dem Verhalten verbunden ist. Schliesslich führt die Reaktion zu einer Belohnung. Belohnungen sind das eigentliche Ziel jeder Gewohnheit. Diese vier Phasen laufen ständig in unserem Leben ab.
Tipps für neue Gewohnheiten
Studien zeigen, dass Motivation und Wissen um den Wert eines Verhaltens unser Verhalten nicht verändern können. Um eine neue Gewohnheit in unseren Alltag einzubauen, brauchen wir als Auslösereiz eine genaue Absicht betreffend Zeit und Ort: „Wenn Situation X eintritt, führe ich Reaktion Y aus.“ Wenn wir uns vornehmen, täglich zu joggen, wird der Vorsatz höchstwahrscheinlich scheitern. Anders jedoch, wenn wir einen genauen Plan haben: „Jeden Morgen nach dem Aufstehen gehe ich im Wald joggen.“ Wer das Wann und Wo der neuen Gewohnheit konkret plant, setzt sie eher um. Die vermeintlich fehlende Motivation ist in Wirklichkeit oft ein Mangel an Klarheit. Dabei hilft es, wenn wir die neue Gewohnheit an eine bestehende koppeln: „Nach (aktuelle Gewohnheit) werde ich (neue Gewohnheit) …“ Man kann dazu eine Liste aktueller Gewohnheiten erstellen und sich überlegen, woran man die neue Gewohnheit anknüpfen kann. So wird eine bestehende Gewohnheit zum Auslösereiz für die neue Gewohnheit. Der Vorsatz könnte dann entsprechend lauten: „Direkt nachdem ich aufgestanden bin, ziehe ich meine Sportschuhe an und gehe joggen.“
Weitere Faktoren, die unsere Gewohnheiten entscheidend positiv lenken, sind z.B. unser Umfeld und unsere Tagesstruktur, regelmässiger Austausch mit einem Rechenschaftspartner sowie unsere eigene schriftliche Reflexion in einem Tagebuch. Eine neue Gewohnheit sollte zudem, wenigstens zu Beginn, möglichst einfach umzusetzen sein (z.B. 10 Minuten Joggen statt gleich 30 Minuten). Zu Beginn sollte der Fokus nicht auf der Dauer liegen, sondern auf der Einübung der Routine.
Das Fazit: Wir Menschen sind frei und doch oft durch schlechte Gewohnheiten von unserem Potenzial weit entfernt. Freiheit und Verantwortung für unser Leben zu übernehmen, heisst, sich bewusst für das Gute in unserem Leben zu entscheiden. In Krisenzeiten wie der aktuellen kann dies entscheidender denn je für unser weiteres Leben sein.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/die-macht-der-gewohnheit-wie-gewohnheiten-unsere-identitaet-beeinflussen/

Sehr geehrte Frau Präsidentin des Nationalrats
Sehr geehrter Herr Präsident des Ständerats
Die abermalige Ausweitung und Verschärfung der Zertifikatspflicht stellt einen schweren
und dauerhaften Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dar. Gemäss den
Beschlüssen des Bundesrates vom 17. Dezember 2021 werden nun sogar gesunde Menschen,
welche ihren Covid-Status BAG-konform als «negativ» nachgewiesen haben, vom
Zutritt zu weiten Teilen des öffentlichen (gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen
etc.) und des privaten Lebens ausgeschlossen. Damit werden sämtliche ungeimpften
Menschen in der Schweiz, welche nicht das «Glück» haben, als genesen zu gelten, in nie
dagewesener Weise diskriminiert. Link anklicken Juristenkomitee Deklaration 24.12.2021 und weiterlesen…

Spätestens seit der Coronakrise herrscht in der Schweiz eine in diesem Ausmass kaum je dagewesene politische und gesellschaftliche Krise. Die Einheit und der Zusammenhalt in unserem Land sind massiv gefährdet. Katholische Christen haben deshalb im Dezember 2021 eine schweizweite Gebetsaktion «Die Schweiz betet» gegründet.
Die Krise in unserem Land ist übersehbar. Spaltungen und Gräben in der Gesellschaft, viele Familien sind zerrüttet. Der politische und gesellschaftliche Friede ist brüchig. Ausgrenzung, Diffamierung, das Suchen von Sündenböcken, geschürter Hass. Viele Menschen in unserem Land fragen sich, wie die hervorgerufene Spaltung der Gesellschaft je wieder überwunden werden kann. Katholische Christen haben sich deshalb zusammengeschlossen, um dieser destruktiven und gefährlichen Entwicklung in Staat, Kirche, Gesellschaft und Familie entgegenzuwirken. Wo die Menschen sich in einer ausweglosen Situation befinden, wo menschliche Hilfe versagt und menschlich gesehen alles verloren scheint, kann nur Gott die Kraft zur Einheit und den wahren Frieden bringen, so die Überzeugung der Initianten.
Aufruf zum öffentlichen Gebet an alle Menschen, die guten Willens sind
Unter dem Motto «Die Schweiz betet» treffen sich seit dem 8. Dezember 2021 jeden Mittwoch um 18Uhr kleinere und grössere Gebetsgruppen in der Schweiz zum Rosenkranzgebet. Alle Menschen, die guten Willens sind und denen ihre Schweizer Heimat am Herzen liegt, sind herzlich eingeladen, an diesen öffentlichen Gebetsaktionen teilzunehmen.
Wo? Überall in der Schweiz mit Kerzen in der Öffentlichkeit, auf Plätzen, vor einer Kirche usw.
Wie lange? Bis die aktuelle Krise gelöst ist, bis Friede und Freiheit wiederhergestellt sind.
Die Initianten dieser Gebetsaktion rufen die Menschen auf, selbst aktiv zu werden und in der eigenen Umgebung entsprechende Gebetsaktionen zu gründen bzw. sich einer bestehenden Gebetsaktion anzuschliessen. Die Webseite «Die Schweiz betet» ist zurzeit im Aufbau begriffen. Bereits können die aktuellen Standorte der öffentlichen Gebetsgruppen auf der Webseite abgerufen werden https://die-schweiz-betet.ch/. Es gibt auch einen entsprechenden Telegramkanal https://t.me/dieschweizbetet.
Diese Gebetsaktion soll ein Zeichen setzen und Menschen verbinden, die sich um das Wohl, die Freiheit und den Frieden in unserem Land sorgen.

Bundesrat und Parlament versprechen sich von der Widerspruchsregelung mehr Spenderorgane. Diese Annahme ist weder durch Analysen noch Studien belegt.
Nach dem aktuellen Transplantationsgesetz ist eine Organentnahme nur dann zulässig, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Spenders vorliegt. Wenn diese nicht vorliegt, entscheiden subsidiär die Angehörigen. Im letzteren Fall ist es allerdings notwendig, dass der Organspender seine Absicht gegenüber den Angehörigen zu Lebzeiten kundgetan hat bzw. die Angehörigen davon ausgehen können, dass der Betroffene mit einer Organspende einverstanden wäre (s. Artikel: Und plötzlich ist jeder ein möglicher Organspender). Soweit die heutige Rechtslage.
Mit der nun beabsichtigten erweiterten Widerspruchsregelung würde diese Rechtslage auf den Kopf gestellt: Neu wäre jede Person, welche nicht ausdrücklich zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat, ein potenzieller Organspender. Liegt kein ausdrücklicher Widerspruch vor, liegt der Entscheid bei den Angehörigen. Gegen diese Vorlage läuft aktuell das Referendum (s. Artikel Referendum Nein zur Organspende ohne explizite Zustimmung). Die Nationale Ethikkommission lehnt die Widerspruchslösung ab.
Studien belegen keine Erhöhung der Spenderorgane
Mit der erweiterten Widerspruchsregelung werde nach Ansicht von Bundesrat und Parlament die Zahl der Organspenden steigen. Diese Argumentation findet jedoch in den vorliegenden Studien, insbesondere auch in Ländervergleichen, keine Bestätigung. Im Gegenteil. Ländervergleiche zeigen vielmehr, dass nicht das Modell (Zustimmungs- oder Widerspruchslösung) die Zahl der Organspender beeinflusst, sondern die Spenderzahl auf andere starke Einflüsse zurückzuführen ist. Einen sehr lesenswerten Artikel zum fehlenden Nutzen der Widerspruchslösung und zu Studienanalysen hat kürzlich der Nebelspalter publiziert (s. Artikel Nutzen der Widerspruchslösung nicht belegt).
Eine Scheinlösung mit Folgen
Die Widerspruchsregelung stellt somit eine Scheinlösung dar, die aber dazu führt, dass Personen ohne ausdrücklichen Widerspruch plötzlich zum Organspender wider Willen werden. Dies ist mit der schweizerischen Rechtsordnung unvereinbar und stellt einen gravierenden Verstoss gegen die Persönlichkeitsrechte und die Würde jedes Menschen dar.
Zum Unterschriftenbogen für das Referendum: www.organspende-nur-mit-zustimmung.ch

Bundesrat und Parlament haben entschieden: Zukünftig sollen Organe ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person entnommen werden dürfen. Die explizite Zustimmung ist nicht mehr erforderlich mit gravierenden Folgen: Das Recht jedes Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit wird dadurch untergraben. Gegen dieses revidierte Transplantationsgesetz hat ein überparteiliches Komitee das Referendum ergriffen.
Umkehr der bisherigen Rechtslage
Geht es nach Bundesrat und Parlament, sollen zukünftig Organtransplantation durchgeführt werden können, wenn die betreffende Person nicht ausdrücklich zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat.[1] Diese sog. Widerspruchslösung würde die bisherige Rechtslage auf den Kopf stellen. Bis anhin galt genau das Umgekehrte: Eine Organspende durfte nur bei ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden. Die bisherige Regelung war auch im Einklang mit den rechtlichen Grundsätzen der Schweiz. In der Rechtslehre war unumstritten, dass schwere Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit einer Person einer expliziten Zustimmung bedürfen. Dies ist Ausdruck des Persönlichkeitsrechts und der Menschenwürde, die jedem Menschen zusteht. Doch Bundesrat und Parlament scheint dies wenig zu kümmern. Der Zweck heiligt offenbar die Mittel: Mehr Organe ist das Ziel und dieses Ziel soll auf dem Weg der nun vorliegenden Widerspruchslösung erreicht werden.
Schweigen bedeutet nicht Zustimmung
Gerade die explizite Zustimmung gewährleistet, dass kein Mensch Eingriffe gegen seinen Willen in seine körperliche Integrität zu dulden hat. Das Schweigen eines Menschen zukünftig als faktische Zustimmung zu einer Organspende auszulegen, nimmt dem Einzelmenschen und seine Person nicht mehr ernst. Nützlichkeitserwägungen und politische Zielsetzungen dürfen nicht dazu führen, dass der einzelne Mensch plötzlich der Gefahr ausgesetzt ist, nicht gewollten medizinischen Eingriffen ausgesetzt zu sein. Ethisch und moralisch ist ein solches Vorgehen nicht vertretbar.
Freiwilligkeit der Spende?
Eine Organspende als gravierender Eingriff in die menschliche Integrität muss ein freiwilliger Akt bleiben, eben eine «Spende». Wie Markus Müller[2], Rechtsprofessor an der Universität Bern, zu Recht festhält, würde künftig der Staat für alle Menschen entscheiden, die sich nicht rechtzeitig entschieden haben. Von Freiwilligkeit kann in einem solchen Fall keine Rede sein.
Organspender sind keine Toten
In der aktuellen Diskussion wird in erster Linie davon gesprochen, dass durch die Organspende Leben gerettet werden kann. Doch von wem stammen diese Spenderorgane? Es ist wichtig, sich bewusst zu werden, dass Organe nur Personen spenden können, die im Spital auf einer Intensivstation oder Notfallstation einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden.[3] Die Hirntoddefinition ist in Fachkreisen umstritten. Markus Müller weist zu Recht daraufhin, dass die Organentnahme nicht bei einem Verstorbenen vollzogen wird, sondern bei einem Menschen, der sich im Sterbeprozess befindet. Dies ist ein wesentlicher Unterschied und sollte uns zum Nachdenken Anlass geben.
Der Schutz der betroffenen Person steht im Vordergrund
Jeder Mensch ist ein einzigartiges Individuum, der ein Recht auf körperliche Integrität bis zu seinem Lebensende hat. Die Menschenwürde hört nicht plötzlich auf und kann nicht einfach willkürlich beschnitten werden, wenn aufgrund von Nützlichkeitserwägungen (mehr Organspenden) die Politik massive Eingriffe in die Persönlichkeit des Einzelmenschen verlangt. Ethisch ist ein solches Vorgehen klar zu abzulehnen. Wehre den Anfängen. Die Menschenwürde ist, wie das deutsche Grundgesetz zu Recht, festhält, unantastbar und kann nicht nach Belieben beschnitten oder begrenzt werden.
Zum Unterschriftenbogen für das Referendum: https://organspende-nur-mit-zustimmung.ch/unterschreiben/
[1] Vgl. https://www.zukunft-ch.ch/und-ploetzlich-ist-jeder-ein-moeglicher-organspender/
[2] Vgl. K-Tipp Nr. 19 vom 17. November 2021, S. 11.
[3] https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/57132.pdf (abgerufen am 17.11.2021)

Die Abstimmung vom 28. November 2021 ist eine entscheidende Abstimmung mit grosser politischer und gesellschaftlicher Signalwirkung für unser Land. Kluges Handeln ist gefragt.
Ein Nein zu diesem Covid-19-Gesetz gibt uns die Möglichkeit, diesem staatlich und medialen Zwang, dem die Bevölkerung seit Beginn der Krise ausgesetzt ist, einen Riegel zu schieben und zum Dialog zurückzukehren. Dieses Aufeinanderzugehen ist nötig, um endlich in Alternativen und Lösungen zu denken und von dieser «alternativlosen Politik» wegzukommen.
Was wäre u.a. zu tun?
– Schutz der gefährdeten Risikogruppen bei gleichzeitiger Stärkung der Eigenverantwortung, Freiheit und Verhältnismässigkeit und unter Berücksichtigung der Prinzipien unserer Verfassung und unseres Landes
– Suche nach alternativen medizinischen Behandlungsmöglichkeiten angesichts der nicht eingetroffenen versprochenen Wirkung der Impfung (Ansteckung und Übertragung auch durch Geimpfte möglich) und der weiterhin wenig erforschten Nebenwirkungen und unbekannten Langzeitfolgen der neuartigen Impfstoffe
– Prüfung der Vorschläge von Ärztenetzwerken, die bis anhin von Politik und Medien nicht zur Kenntnis genommen bzw. diskutiert wurden.[1]
– Aufhebung der bisherigen einseitig zusammengesetzten Task-Force und interdisziplinäre Neubesetzung dieses Gremiums mit Vertretern aus verschiedenen wissenschaftlichen Richtungen (z.B. Virologen, Psychiater, Sozialarbeiter, Juristen, Ökonomen).
– Lösungsorientierter Dialog und Bereitschaft zu einem Neuanfang unter den verschiedenen Gruppen und politischen Parteien zum Wohl unseres Landes und eines fruchtbaren Zusammenlebens. Der Fokus sollte dabei auf der Überwindung der Gräben und Spaltungen bei gleichzeitiger Stärkung der Einheit unseres Landes liegen.
[1] Vgl. https://www.zuerioberland24.ch/articles/88273-organisation-ambag-kritisiert-corona-management-von-alain-berset (abgerufen am 18.11.2021).

Jeder Bürger hat gestützt auf Art. 34 Abs. 2 unserer Bundesverfassung den Anspruch darauf, dass die Informationen in behördlichen Erläuterungen bzw. die Formulierung der Abstimmungsfrage objektiv sind.[1] Dies geschieht in der aktuellen Abstimmung über das Covid-19-Gesetz gerade nicht, weshalb der verfassungsmässig garantierte Anspruch auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe der Stimmbürger verletzt ist.
Werfen Sie bitte einen genauen Blick auf den Stimmzettel: Durch die irreführende und manipulative Wortwahl auf dem aktuellen Stimmzettel wird der Anschein erweckt, dass es bei dieser Abstimmung v.a. um Härtefallgelder, ALV, Kinderbetreuung, Kulturschaffende und Veranstaltungen geht, obwohl diese Themenfelder grösstenteils bereits verabschiedet wurden und nicht mehr zur Debatte stehen. Kein Wort zu den gefährlichen Verschärfungen des Covid-Gesetzes wie dem staatlichen Zertifikat, das zu einem indirekten Impfzwang und zu einer Spaltung der Gesellschaft führt. Es schliesst Menschen vom sozialen Leben aus und verwehrt ihnen den Zugang zur Hochschule oder zum Arbeitsplatz. Nichts über die Diskriminierung Ungeimpfter oder zur digitalen, umfassenden Massenüberwachung (Contact-Tracing) der Schweizer Bevölkerung. Auch die allumfassende Macht, die sich der Bundesrat mit diesem Gesetz verleiht, bleibt unerwähnt.
Ein solches Vorgehen seitens der Bundesbehörden ist unter rechtstaatlichen und demokratischen Gesichtspunkten mehr als bedenklich. Ein solches Vorgehen nimmt den Stimmbürger nicht ernst, schafft Misstrauen in das staatliche Handeln und kann zu einem verfälschten Abstimmungsergebnis führen, was angesichts der Wichtigkeit dieser Abstimmung verheerend sein kann.
Faire Abstimmungen bilden einen Grundpfeiler einer funktionierenden und gesunden Demokratie und sollten selbstverständlich sein. Darüber hinaus wird es für unser Land zentral sein, zu einer offenen Diskussionskultur zurückzukehren und das bislang auf Vertrauen basierende Verhältnis zwischen staatlichen Behörden und der Bevölkerung wieder herzustellen und zu stärken. Dieses gegenseitige Vertrauen hat die Schweiz stark gemacht und dieses werden wir brauchen, um gemeinsam aus dieser Krise herauszufinden und gemeinsam in eine erfolgversprechende, die Gräben überwindende Zukunft gehen zu können.
[1] Vgl. Häfelin U., Haller W., Keller H., Thurnherr D., Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 9. Auflage, 2016, S. 418f.

Der nachfolgende Artikel wurde vor ziemlich genau einem Jahr, im November 2020, veröffentlicht. Er hat leider nichts an Aktualität verloren.
Wir schreiben das Jahr 2030.
«Wir waren von der Überzeugung getragen, uns für das Richtige einzusetzen», berichtet ein Vater seinem 15-jährigen Sohn. «In Politik und Medien erhielten wir», so der Vater weiter, «ständig die Mitteilungen, dass die Ausbreitung des Coronavirus aufzuhalten sei, weil sonst die Intensivstationen überlastet würden. Bereits nach der ersten «Pandemiewelle» im Frühjahr 2020 wurde uns prognostiziert, dass im Herbst 2020 bereits eine zweite Welle zu befürchten sei. Nach dem ersten Lockdown und den politischen Versprechungen, auf einen solch gravierenden Schritt zukünftig zu verzichten, verfügte die Politik in vielen europäischen Ländern im Winter 2020 trotzdem weitere Lockdown. Dies brach vielen Klein- und Mittelbetrieben das Genick, schädigte den Tourismus nachhaltig, führte zu Massenentlassungen in vielen Branchen und europa- und weltweit in eine gravierende Arbeitslosigkeit, die wirtschaftlichen Niedergang und Armut zur Folge hatte. Die bislang schon hohen Schulden vieler Staaten fielen ins Bodenlose. Vor allem viele Entwicklungs- und Schwellenländer wurden durch diese gravierenden Massnahmen für Jahrzehnte zurückgeworfen und brachte massloses Leid über die Menschheit. Viele Unternehmer und ihre Familien verloren ihre Existenz, Menschen mit einer schwachen psychischen Gesundheit litten vermehrt an Depressionen und die Suizidrate stieg über Jahre sprunghaft an. Es herrschte Angst und Panik in der Gesellschaft. Eine Angst und Panik, die mit der Zeit kaum mehr zu ertragen war, die ganze Gesellschaft lähmte und die Bevölkerung zermürbte. Ältere Menschen durften nicht mehr im Spital oder in den Altersheimen besucht werden bzw. nur noch mit Gesichtsmasken und mit Abstand in Räumen, in denen die Grosseltern durch eine Scheibe getrennt ihre Liebsten noch sehen durften, als seien sie in einem goldenen Gesundheitsgefängnis.»
Nach einer längeren Pause führt der Vater dann weiter aus: «Statt Liebe und Zuneigung verordnete der Staat Abstand und Distanz. Um Leben zu retten, wie er sagte. Wir wollten menschlich sein und enthielten uns menschlicher Wärme. Alles im Namen einer «neuen Humanität» und einer «neuen Normalität», die vorgab, dass sie nur das Beste für die Bevölkerung wolle. Auch auf den Strassen herrschte Abstand und Maskenpflicht. Ich weiss nicht, wie und wann es geschah, aber Entfremdung und Distanzierung hielten mehr und mehr Einzug in der Gesellschaft. Vielleicht begann es damit, dass der Nachbar plötzlich nicht mehr als Freund, sondern als möglicher Virenträger und somit als potenzieller Gefährder angesehen wurde. Das Zusammengehörigkeitsgefühl in der Gesellschaft schwand zusehends, von uns Bürgern viel zu spät bemerkt. Gleichzeitig liessen wir es geschehen, dass unsere verfassungsmässig garantierten Freiheitsrechte massiv eingeschränkt wurden. Zunächst nur zeitlich befristet, wie uns die Politik versicherte. Dann nach mehreren Jahren hat sich niemand mehr darum geschert und die Bevölkerung hat sich mit dieser Beschränkung der an sich weiterhin verfassungsmässig garantierten Freiheitsrechte abgefunden. Selbst die Staatsrechtsprofessoren und die Bundesrichter sahen in diesen Beschränkungen keine Verletzungen verfassungsmässiger Rechte und hüllten sich in Schweigen. Einschränkungen ohne wirkliche Begründung standen an der Tagesordnung. Dies fiel im Bereich der Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht mehr besonders in Gewicht, da die meisten Podien und Diskussionsveranstaltungen wegen der Gefahr einer allfälligen Verbreitung von Covid-19 ohnehin seit Jahren von den jeweiligen Organisatoren freiwillig selber abgesagt bzw. auf unbestimmt verschoben wurden.
Die «neue Normalität» verlange ein angepasstes Verhalten und ein Überdenken der Privatsphäre, so der einheitliche Tenor von Politik, Medien und Wissenschaft. Aussagen, die auch auf allen medialen Kanälen stets wiederholt wurden. Mein Sohn, ja es muss etwa zur damaligen Zeit gewesen sein, als auch eine Überwachung, wie sie damals in asiatischen Ländern üblich war, auch in der Schweiz zusehends eingeführt wurde. Wie es dazu kam, fragst du, mein Sohn? Mehr und mehr geriet die Schweiz von ausländischen Staaten in die Kritik, dass sie zu lasch im Umgang mit Covid-19 sei und sich ein Vorbild an Ländern wie China nehmen solle, die – wie wir Bürger allerdings wussten – von Privatsphäre und Datenschutz rein gar nichts hielten. Doch solche Länder wurden in der damaligen Krise zum Vorbild für die einst liberalen, freiheitlich-demokratischen Staaten des Westens. Das habe ich nie verstanden. Aber der Bundesrat reagierte damals prompt auf jene Kritik, wie er dies immer bei ausländischer «Anregung» aus Kreisen der EU, OSZE oder WHO tat. Die Schweizer Behörden sammelten Informationen aus Daten des Mobilfunks, Kreditkarten, Browserverläufen usw., um Persönliches von uns Bürgern zu erfahren. Und die Tracer gaben diese Daten immer weiter. Ich habe nie verstanden, warum es keinen Weg zurück zum Leben, wie es vor Covid-19 war, geben könne. Dies wurde uns immer wieder klar vor Augen geführt, allerdings ohne wirkliche Begründung. Doch überzeugend vorgetragene Behauptungen, die immer wieder wiederholt werden, brauchen keine Begründungen und Beweise, um auf Akzeptanz zu stossen. Es sei nun einfach so. Es gebe nur noch die «neue Normalität» nach Covid-19, so der Bundesrat.
Aus der in der Gesellschaft immer deutlicher werdenden Entfremdung und Vereinsamung vieler Menschen. Vor allem ältere Menschen ohne soziale Kontakte vereinsamten und wurden zusehends zum psychologisch-psychiatrisches Problem, das die Pharmaindustrie auf den Plan rief. Einerseits konnte diese eine ungeheure Menge an Psychopharmaka auf den Markt werfen, anderseits wurde auf Drängen der wissenschaftlichen Task-Force durch den Bundesrat ein Impfobligatorium gegen Covid-19 eingeführt, obwohl dies von namhaften Infektiologen und Virologen als wenig hilfreich kritisiert wurde. Doch solche Stimmen waren in der Task-Force nicht vertreten und wurden von vielen Medien nicht gehört.
Die «neue Normalität» brachte auch eine «neue Humanität». So konnten sich die Sterbehilfeorganisationen kaum mehr vor Arbeit retten. Ich habe dies nie verstanden: Auf der einen Seite hat uns die Politik immer gemahnt, dass wir durch Abstand, Maske und Einhaltung von Hygieneregeln Menschen retten sollen und hat an unser Verantwortungsgefühl appelliert. Auf der anderen Seite stieg über die Jahre die Zahl an psychisch Erkrankten bei gleichzeitig markantem Anstieg der Suizidrate und der Exit-Fälle. Leben retten, sieht für mich anders aus. Aber vielleicht habe ich da die Politik einfach falsch verstanden.
Neben diesen gravierenden Entwicklungen wurden auch die Gottesdienste eingeschränkt oder verboten, aus Sorge, dass diese ein «Superspreader-Event» sein könnten. Die Politik – unterstützt von vielen Medien – nahm den Menschen auch den einzigen Ort, den sie in ihrer Not aufsuchen konnten, die Kirche und die direkte Begegnung mit Gott. Auf diese unverhältnismässige Einschränkung erhoben selbst die betroffenen Kirchen keinen Widerspruch. Im Gegenteil. Viele Kirchen verzichteten – bevor das staatliche Verbot in Kraft trat – bereits freiwillig auf einen öffentlichen Gottesdienst und boten stattdessen «virtuellen Gottesdienst» an. Ein virtueller Gottesdienst sei auch viel zeitgemässer, könne er doch die Menschen und vor allem auch jüngere Menschen viel einfacher erreichen, so der fast einhellige Tenor der Kirchenleitungen.
Besonders verwirrend waren auch die sich ständig ändernden staatlichen Bestimmungen, die vor allem für Unklarheiten und Unsicherheit unter den Bürgern sorgte. Es herrschte eine unglaubliche, teils widersprüchliche Informationsflut, die es uns Bürgern fast verunmöglichte, sich ein klares Bild über die tatsächlichen Gegebenheiten zu bilden. Kontroverse Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern der staatlich verhängten Massnahmen fanden weder im Fernsehen noch in den sozialen Medien wirklich statt. Warum dies unterlassen wurde, habe ich nie verstanden. Für eine Demokratie ist es doch elementar, dass der Bürger auf diese Weise zu einer gefestigten persönlichen Meinung kommen und sich am politischen und gesellschaftlichen Diskurs beteiligen kann. Doch dies blieb aus. Der Bundesrat regierte stattdessen während Jahren, obwohl er zu Beginn nur von einer kurzen, notwendigen Zeit sprach, mit besonderen Befugnissen. Das Parlament hatte sich selber aus der Verantwortung gezogen und dem Bundesrat die Entscheidungen überlassen. Der Bundesrat beteuerte stets, dass dies alles zum Wohle des Staates, der Bürger und der Gesundheit sei. Wir Bürger waren damals so verunsichert aufgrund der vielen Informationen, dass wir froh waren, dass wir dem Bundesrat «vertrauen» konnten. Jeder war froh, die Verantwortung an den Bundesrat delegieren zu können.
Praktisch wöchentlich änderten die staatlichen Vorgaben. Nachvollziehbar waren diese Massnahmen oftmals nicht, auch wurden sie staatlicherseits kaum begründet. Wissenschaftlich untermauert war praktisch nichts. Doch da uns keine andere Wahl blieb, hielten wir uns strikt an die Vorgaben. So wurde z.B. die Maskenpflicht nicht nur in der Schweiz, sondern auch in anderen Ländern flächendeckend verordnet, auch wenn sehr zweifelhaft war, ob Masken den erhofften Erfolg bringen würden. Man machte es eben, weil auch die anderen Länder dies taten. Getreu dem Motto: Wenn es der andere tut, kann es ja nicht so falsch sein. Überzeugt hat mich dieses «Argument» nie wirklich, aber was hätte ich denn tun sollen?
Ich fragte mich damals auch, ob sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Bundesrat vielleicht verrannt hätten und dies ohne Gesichtsverlust nicht zugeben konnten. Die Wiederwahl vieler Magistraten stand auf dem Spiel. Dieser Gedanke kam mir damals öfters, aber ich hütete mich diesen öffentlich auszusprechen. Denn wenn ich in der Gesellschaft nur leise Kritik an diesen Massnahmen üben wollte, wurde ich gleich als «unmenschlich» und «kalt» abgefertigt und die Anwesenden distanzierten sich von mir. In anderen Fällen hörte ich sogar von gesellschaftlichem Tod von Prominenten, die sich öffentlich kritisch äusserten. Es muss wohl auch damals gewesen sein, als sich seitens der «Toleranten» eine Mauer des Schweigens und der gesellschaftlichen Ausgrenzung hochzog. Dies war wohl auch der Zeitpunkt, als unbemerkt von uns Bürgern der Rechtsstaat verlorenging und der Willkürstaat seinen Anfang nahm. Gleichzeitig traten auch vermehrt Denunzierungen von Nachbarn auf, die ihre ehemaligen «Freunde» anzeigten, weil sie sich nicht an die strengen Quarantäne-Vorschriften hielten bzw. ein fröhliches Zusammensein in dieser tristen Zeit mit 11 statt mit den nur zugelassenen 10 Personen feierten. Dies geschah natürlich alles im Namen des Guten. Der Staat liess solches Denunziantentum nicht nur gewähren, sondern förderte dies im Laufe der Zeit sogar noch mit der Begründung, dass dies der Gesundheit und dem Lebensschutz diene.
Neben diesen schwerwiegenden Entwicklungen im Freiheitsbereich muss ich dir auch noch von einem anderen tragischen Ereignis berichten: Wir haben mitangesehen, wie Stück für Stück auch unsere kulturellen Einrichtungen verschwanden. Erste private Anbieter mussten aus finanziellen Gründen bereits Ende 2020 wegen der Corona-Massnahmen ihr kulturelles Angebot aufgeben. Später folgten dann angesehene Stadttheater und Opernhäuser nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit. Wir haben dies alles mitangesehen, schweigend, haben es zur Kenntnis genommen. Wahrscheinlich waren wir uns gar nicht mehr im Klaren, welchen Wert unsere Kultur für unser Leben, unsere Identität und als Erhellung und Erbauung in unserem Alltag hat. Wenn ich daran zurückdenke, was wir alles hatten und wie unser Leben und unsere Gesellschaft heute im Jahr 2030 aussieht, unsere sog. «neue Normalität», was haben wir doch alles verloren! Wir haben alles aufgeben, weil wir blind vor Vertrauen in die Politik und die meisten Medien waren. Wir sind dann aufgewacht, aufgewacht, als es leider zu spät war.»
Der Sohn hat seinem Vater in schweigendem Entsetzen zugehört. Nun fragt er leise: «Ich kann es nicht verstehen. Warum habt ihr einfach zugeschaut?»
Autor: Ralph Studer

Bei der Abstimmung am 28. November 2021 über das Covid-Gesetz geht es um mehr als Gesundheit. Es geht um unsere Freiheit und unsere Demokratie. Und es wird deutlich: Das Zertifikat verschärft die Gräben in unserem Land.
Seit Mitte September 2021 ist unser Land zweigeteilt: Es gibt Menschen, die weiterhin an sportlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Anlässen teilnehmen dürfen, die zertifizierten Bürger, und Menschen, die aufgrund fehlender Impfung, Testung oder Genesung, vom sozialen Leben ausgeschlossen sind. Die Kategorie „Gesunde“ existiert seit Corona ohnehin nicht mehr. Manche Stimmen sprechen mittlerweile von „Impf-Apartheid“ oder „Zweiklassengesellschaft“. Ist dies so?
Zur Auslastung der Spitäler
Im Frühjahr 2021 kündigte Bundesrat Berset an: „Wenn alle Personen, die das wollen, zweimal geimpft sind, können wir die Restriktionen nicht mehr aufrechterhalten.“ Mittlerweile konnte jeder, der sich impfen lassen wollte, dies in Anspruch nehmen. Statt – wie versprochen – die Massnahmen zurückzunehmen, verschärfte der Bundesrat die Massnahmen durch die Einführung des Covid-Zertifikats. Begründet wurde dies mit der drohenden Überlastung der Spitäler. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kapazitäten an Intensivstationsbetten in der Coronakrise massiv abgebaut wurden. Allein der Kanton Zürich reduzierte seine Intensivbetten um ganze 45 Prozent.[1] Trotzdem blieb die vonseiten des BAG prophezeite Überlastung der Spitäler wie schon bei den ersten Wellen bis heute aus. Der K-Tipp führte dies in seiner Ausgabe vom 3. November 2021 deutlich aus:[2] „Die entsprechenden Zahlen für die Zeit von Januar bis Mitte Oktober 2021 zeigen: Stets blieben zwischen 20-40 Prozent der Betten auf den Intensivstationen leer – von Überlastung kann keine Rede sein. Auch Anfang September (…) gab es genug Betten. Gemäss BAG waren von 873 Betten auf den Intensivstationen 680 mit Patienten besetzt, davon 298 mit Corona-Patienten. 193 der Betten wären also noch frei gewesen. In der Woche vom 18. Oktober 2021 lagen noch durchschnittlich 107 Corona-Patienten auf den Intensivstationen – im Vergleich zur Woche 17 Prozent weniger.“[3] [4]
Atmosphäre der Angst
Seit Beginn der Coronakrise wurde die Bevölkerung mit einem Schreckensszenarium nach dem anderen konfrontiert. Sebastian Kurz, der ehemalige Kanzler Österreichs prognostizierte, dass jeder einen an Corona verstorbenen Menschen kennen werde. Eine Aussage, die nachweislich falsch ist. Politik und Medien tragen dazu bei, durch ihre düsteren Berechnungsmodelle und Prophezeiungen eine Atmosphäre von Angst und Panik zu verbreiten. Diese Schlagzeilen reissen nicht ab. „Wenn sich die Spitäler füllen und das Zertifikat an der Urne abgelehnt wird, drohen neue Totalschliessungen“, titulierte im August die NZZ im Hinblick auf die bevorstehende Abstimmung vom 28. November 2021.[5] Der Hirnforscher Gerald Hüther bringt es auf den Punkt: „Für die Politiker ist es ein Vorteil, wenn die Bevölkerung verunsichert ist, dadurch wächst die Bereitschaft, Anordnungen zu befolgen.“[6] Und die Anordnungen sind klar formuliert: Impfen, Impfen, Impfen. Und dies sogar bei Jugendlichen gegen den Willen der Eltern, wie unlängst das BAG verlautbaren liess (s. auch Artikel: Verletzung der Elternrechte: Impfen von zehnjährigen Kindern gegen den Willen der Eltern?). Für die Prüfung alternativer Lösungen scheint die Politik wenig bereit (s. auch Artikel: Covid-Massnahmen – wo stehen wir?). Daniel Holtz, Präsident der Organisation AMBAG (Ärzte mit Blick aufs Ganze), welcher 142 Ärzte angehören, wies darauf hin, dass die AMBAG dem BAG bereits im Februar 2021 Vorschläge zum Aufbau von betriebsbereiten Intensiv- und Allgemeinpflegebetten eingereicht und auch die Medien darüber informiert hat. Jedoch habe weder der Bundesrat auf diese Vorschläge geantwortet noch hätten die Schweizer Leitmedien die Vorschläge mit einem Wort erwähnt.[7]
Covid-Zertifikat als „Mittel der Freiheit“?
Lösungen scheinen nicht gesucht zu sein. Dass das Zertifikat bzw. die Verknappung der Intensivstationsbetten zum „Impfzwang“ missbraucht werden, um den Druck auf die Ungeimpften zu erhöhen, pfeifen mittlerweile die Spatzen von den Dächern. Statt nach medizinischen oder gesundheitlichen Alternativen zu suchen, werden seit Wochen bzw. Monaten das Zertifikat und das Impfen als alternativlose Lösungen dargestellt, obwohl mittlerweile bekannt ist, dass eine Impfung nicht davon abhält, das Virus in sich zu tragen und es weiterzugeben, sprich, ansteckend zu sein. Der Bundesrat geht den eingeschlagenen Weg weiter, er will bzw. kann ihn nicht mehr verlassen, ohne einen massiven Gesichtsverlust zu erleiden. Für den Bundesrat und die Politiker geht es ums politische Überleben. Eine bedenkliche Situation nicht nur für die Schweiz, sondern für unzählige Länder weltweit, deren Regierungen bis anhin massive Eingriffe in das Leben ihrer Bürger vollzogen haben bzw. weiterhin vollziehen.
Beim Zertifikat zeigt es sich nun ganz deutlich, wie bedroht die Einheit in unserem Land ist und wie bestehenden Gräben und Spaltungen nochmal vertieft werden.[8] Dr. Barbara Müller, Thurgauer SP-Kantonsrätin, drückt dies in berechtigter Sorge aus: „Wie die hervorgerufene Spaltung der Gesellschaft je wieder überwunden werden kann, ist mir im Moment ein Rätsel.“[9] Darüber hinaus werden durch das Zertifikat das Leben und die Bewegungsfreiheit der Bürger deutlich eingeschränkt. Ungeimpfte können nicht mehr gleichberechtigt am öffentlichen und sozialen Leben teilnehmen, es sei denn, sie lassen sich für teures Geld regelmässig testen. Wer über kein Zertifikat verfügt, wird damit zum Mensch zweiter Klasse. Doch würden gerade die gesellschaftlichen, sportlichen oder kulturellen Aspekte, dazu beitragen, die physische und psychische Ausgeglichenheit der Menschen zu stärken und somit deren gesundheitliche Resilienz.
Diskriminierung von Menschen wird zum Normalfall
Menschen, die sich aufgrund einer freien Entscheidung, einer Nutzen-Risiko-Abwägung, gegen eine Impfung entschieden haben, werden durch das 3G-Zertifikat (in anderen Ländern gar 2G, 2G+ usw.) und ausgegrenzt und an den Pranger gestellt, wobei auch die Medien ihren Teil beitragen durch oftmals einseitige Berichterstattung. Widerspruch gegen die staatliche Corona-Politik oder das Impfen scheint nicht erlaubt. Und dies passiert nicht in China oder Russland, Länder, also gegen die wir gerne den Zeigefinger erheben, sondern in der vermeintlich freiheitlich-demokratischen Schweiz. Ein Blick in unsere Nachbarländer zeigt, was unausweichlich folgen wird. Von 3G (geimpft, genesen, getestet) werden wir schrittweise zu 2G (geimpft und genesen), 2G+ (geimpft, genesen mit zusätzlichem Test) usw. geführt werden, was ja auch bereits diskutiert wird.
Ein wirklich aufrüttelndes Beispiel zeigt eine Studentin von der Pädagogischen Hochschule Salzburg, wie dort mit ungeimpften Studenten verfahren wird, obwohl Integration und Inklusion seit Jahrzehnten fester Bestandteil der Ausbildung zukünftiger Lehrkräfte ist.[10] Wollen wir solche Zustände tatsächlich auch in der Schweiz? Oder ist es nicht vielmehr an der Zeit Fragen zu stellen, zuzulassen und nach alternativen Strategien zu suchen?
[1] Vgl. https://www.dieostschweiz.ch/artikel/das-schlechte-pandemie-management-hat-einen-namen-Dv9LY5G (abgerufen am 14.11.2021).
[2] Vgl. „Rückkehr zur Normalität “ wird aufgeschoben, in: K-Tipp Nr. 18 vom 3. November 2021.
[3] Vgl. Belegung der Spitäler spricht gegen Verschärfung der Corona-Massnahmen, in: K-Tipp Nr. 15 vom 22. September 2021: „Der Vergleich zwischen dem zweiten Halbjahr 2020 und dem ersten Halbjahr 2021 zeigt einen Rückgang der coronabedingten Lungenentzündungen. (…) Trotz diesen Zahlen behaupten Politiker, die Spitäler seien am Anschlag – und begründen damit Verschärfungen der Coronamassnahmen.“
[4] Vgl. Beck Konstantin/Widmer Werner, Corona in der Schweiz – Plädoyer für eine evidenzbasierte Pandemie-Politik, 2. Aktualisierte Auflage, Mai 2021. Zur Situation im Dezember 2020 halten diese Autoren fest: „Die hohe Zahl der leeren Intensivstationsbetten in der Schweiz (…) stützen die Hypothese, dass in der zweiten Welle die Gefahr einer Überbelegung der Intensivstationen nie gross genug war, um als Begründung für die angeordneten Massnahmen, inkl. Lockdown, und damit für eine massive Einschränkung der Bevölkerung zu dienen.“
[5] Vgl. https://www.nzz.ch/schweiz/wenn-sich-die-spitaeler-fuellen-und-das-zertifikat-an-der-urne-abgelehnt-wird-drohen-neue-total-schliessungen-ld.1641024?reduced=true (abgerufen am 14.11.2021).
[6] Vgl. https://corona-transition.org/wie-verarbeitet-das-gehirn-angst-wie-funktioniert-die-angst (abgerufen am 14.11.2021).
[7] Vgl. https://www.dieostschweiz.ch/artikel/das-schlechte-pandemie-management-hat-einen-namen-Dv9LY5G (abgerufen am 14.11.2021).
[8] Vgl. https://www.nzz.ch/meinung/der-zertifizierte-buerger-oder-wie-man-ein-land-spaltet-ld.1652553?reduced=true (abgerufen am 14.11.2021).
[9] Vgl. Dr. Müller Barbara, in der Zeitung: „Die Stimme der Vernunft“ zur Abstimmung vom 28.11.2021, S. 5.
[10] Vgl. https://corona-transition.org/lernziel-diskriminierung-bald-auch-bei-uns (abgerufen am 14.11.2021).

Überraschend deutlich nahm das Schweizer Stimmvolk am vergangenen Abstimmungswochenende die „Ehe für alle“ an. Dieses Ja verdeutlicht den spürbaren Wertewandel und dürfte weitere Folgen auf das Zusammenleben und die Familie in der Schweiz haben. Bereits werden nächste Forderungen gestellt. Die „Ehe für alle“ ist nur ein Zwischenschritt.
64,1 Prozent der Schweizer Stimmbürger votierten für die „Ehe für alle“. Selbst „katholisch-konservative Kantone“ nahmen die Ehe für alle an, was so nicht zu erwarten war. Befürworter interpretieren dieses Ergebnis als Bekenntnis zu einer offenen Schweiz. „Wer sich liebt und heiraten will, soll dies zukünftig tun dürfen – und zwar unabhängig davon, ob es um zwei Männer, zwei Frauen oder um einen Mann und eine Frau handle, so Bundesrätin Karin Keller-Sutter.
Werfen wir zunächst einen Blick auf die wesentlichen rechtlichen Folgen dieses Abstimmungswochenendes. Neben der Öffnung der Zivilehe für homosexuelle Paare erhalten schwule oder lesbische Paare neu Zugang zur Adoption. Für gleichgeschlechtliche Paare wird die eingetragene Partnerschaft abgeschafft. Zudem dürfen lesbische Paare zusätzlich die Samenspende in Anspruch nehmen.
Die katholische Kirche uneins
Während der Schweizer Bundesrat diese rechtlichen Neuerungen begrüsste, zeigte sich die katholische Kirche in dieser Frage bereits im Vorfeld gespalten. Die katholische Bischofskonferenz sprach sich gegen die „Ehe für alle“ in der vorliegenden Form aus, namhafte Vertreterinnen in der katholischen Kirche unterstützten hingegen die Vorlage. So zeigten sich Franziska Driessen-Reding, Zürcher Synodalpräsidentin, und Renata Asal-Steger, Präsidentin der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz, mit dem Abstimmungsergebnis ausserordentlich zufrieden. Die klerikal-männerdominierte Kirchenleitung sollte nun endlich in sich gehen, so Driessen-Reding, und forderte, dass „Ehe für alle“ für die Kirche auch „Segen für alle“ bedeute. Simone Curau-Aepli, Präsidentin des Schweizerischen Katholischen Frauenbunds, ging am Abstimmungssonntag noch einen Schritt weiter und forderte, dass nach der Ehe für alle das Ehesakrament für alle folgen müsse.
Ehe für alle als Dammbruch
Neben diesen innerkirchlichen Forderungen wird das Themenfeld „Ehe und Familie“ auch in der Zukunft Gegenstand weiterer politischer Diskussionen sein. Dass mit diesem Ja sämtliche Beziehungs- und Familienmodelle einen Anspruch auf staatliche Anerkennung geltend machen können, liegt auf der Hand. Bereits der Begriff „alle“ lässt erkennen, worauf es hinausläuft. Warum soll die Ehe nur für gleichgeschlechtliche Paare gelten? Man stelle sich vor, wohin es führen würde, wenn tatsächlich sämtliche Lebensformen gleich zu behandeln und keinerlei ethisch-gesellschaftlich begründeten Differenzierungen mehr zulässig wären. Wie stünde es dann um die staatliche Anerkennung polygamer Beziehungen? Wäre die Ehe nicht auch bald schon zwingend für einen Mann und seine vier Frauen zuzulassen? Wo steht, dass die Ehe monogam bleiben muss? Oder dass sie nur zwischen Menschen geschlossen werden kann? Soll sich künftig also jede Minderheit, die zivil heiraten will, auf das Diskriminierungsverbot berufen können?
Auch im Bereich der Fortpflanzungsmedizin droht der Schweiz mit diesem Ja ein Dammbruch. Steht der „Kinderwunsch“ im Vordergrund, kann sich jeder, der ein Kind will, darauf berufen. Mit welchem Argument soll dann z.B. einer Single-Frau oder einem Rentner dieser Wunsch rechtlich verweigert werden? Dann wäre es nur noch ein kleiner Schritt auf dem Weg zu „Kinder für alle“. Bereits am Abstimmungssonntag wurde von der gesellschaftsliberalen „Operation Libero“ eine Debatte um eine Öffnung der Fortpflanzungsmedizin für unverheiratete Paare oder alleinstehende Frauen angestossen. Die Grünliberalen forderten bereits kurz vor der Abstimmung eine Diskussion über die Eizellenspende bzw. eine Regelung für die private Samenspende.
Statt Kindeswohl staatlich verordnete Vaterlosigkeit
Angesichts dieser Forderungen nach neuen Ehe- und Familienmodellen stellt sich die Frage, warum das Kindeswohl dabei kaum Berücksichtigung findet. Wie aus der Entwicklungspsychologie hinlänglich bekannt ist, spielen Väter eine entscheidende Rolle als Bezugspersonen für Ihre Kinder. Die langfristig günstig kognitive, emotionale und soziale Entwicklung der Kinder wird durch die väterliche Warmherzigkeit begünstigt. Zudem üben Vater und Mutter durch ihre deutlichen Geschlechtsunterschiede wesentlichen Einfluss auf das Gelingen der kindlichen Entwicklung aus. Auch die Ergebnisse der Bindungsforschung lassen daran keinen Zweifel: Vater und Mutter legen das Fundament für psychische Stabilität und ergänzen einander, was sowohl für den Bereich sicherer Bindung als auch für den Bereich sicherer Exploration entscheidend ist. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren besteht von Natur aus ein grundlegendes Beziehungsdefizit – entweder in der Beziehung zum Vater oder zur Mutter.
Statt ums Kindeswohl geht es um Ideologie, um die Schwächung der traditionellen Ehe und Familie. Treffend führte das Nein-Komitee im Abstimmungskampf aus: „Die christliche Weltanschauung definiert die Ehe als Verbindung, in der ein Mann und eine Frau sich lieben und die eine stabile und liebende Umgebung für allenfalls gezeugte Kinder bilden, die bei ihren biologischen Eltern aufwachsen dürfen. Die ethischen Unklarheiten, die durch die Auflösung dieser sehr einfachen Formel entstehen, führen letztlich zu einer Auflösung der Ehe statt zu deren Stärkung.“
Mit der Annahme dieser Vorlage wird der Vater zum Samenspender degradiert: Nimmt ein lesbisches Paar eine Samenspende in Anspruch, wird der Spender behördlich hinterlegt. Mit 18 Jahren darf das Kind den Namen erfahren. Die Samenspende verwehrt den Kindern per Gesetz den Vater. Das Bild einer vaterlosen Gesellschaft wird zementiert. Aus Sicht des Kindeswohls eine systematische Ungerechtigkeit.
Leihmutterschaft und die Abschaffung der Ehe
Auch die Forderung nach Legalisierung der Leihmutterschaft sei absehbar, ist Therese Schläpfer, SVP-Nationalrätin und Gegnerin der Ehe für alle, überzeugt. Bereits haben die Jungfreisinnigen dieses vermeintliche Tabuthema gebrochen. Homosexuelle Paare werden mit dem gleichnamigen „Diskriminierungsargument“ ihren Kinderanspruch geltend machen und so rechtliche Gleichstellung mit lesbischen Paaren einfordern, was Tür und Tor für die Leihmutterschaft öffnen wird.
Dass diese Ausführungen weder übertrieben noch realitätsfremd sind, zeigt ein kurzer Blick auf das Feminismus-Papier der Schweizer Jungsozialisten von 2015. Darin wird deutlich, dass die Zulassung aller möglichen Paare und Konstellationen zur Ehe nur einen Zwischenschritt in der Strategie darstellt, die Ehe als „diskriminierende Institution“ ganz abzuschaffen. Doch dieser „Befreiung“ stehe die Institution der Ehe als „überholtes Konstrukt“ im Weg. Die Jungsozialisten lehnen dieses „auf lange Frist“ ab. Bis es soweit ist, muss die Ehe „für alle Geschlechter und Konstellationen“ geöffnet werden, so die Jungsozialisten.
Wohin gehen wir?
Wir stehen an einem Wendepunkt in unserer Familien- und Gesellschaftspolitik. Die Ehe und Familie als natürliche Verbindung zwischen Mann und Frau und Kind bildet seit jeher die Keimzelle unserer Gesellschaft. Mit diesem Dammbruch der Ehe für alle sind dem Begriff „Ehe“ keine Grenzen gesetzt. Alles ist nun möglich. An uns liegt es nun, die weitere Entwicklung der Familienpolitik wachsam zu beobachten und uns mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass die traditionelle Ehe nicht weiter an Bedeutung verliert, sondern gestärkt gelebt und gefördert wird und in Politik und Gesellschaft wieder ihren Stellenwert erhält, den sie verdient. Sie ist das Fundament für die gesunde Entwicklung unserer Kinder. Kinder, die sich danach sehnen mit ihrem biologischen Vater und ihrer biologischen Mutter zusammenzuleben und in diesen Beziehungen zu reifen und heranzuwachsen.

Bei der Totalrevision der Bundesverfassung vor 20 Jahren wurde die Ehe als „die Verbindung zwischen Mann und Frau“ bezeichnet. Dieses Recht erstrecke sich „weder auf Ehen zwischen Transsexuellen noch auf homosexuelle Ehen“, so der Bundesrat. Der Verfassungsgeber wollte der traditionellen Ehe also bewusst einen besonderen Schutz einräumen. Damit könnte es bald zu Ende sein. Geht es nach bestimmten politischen Kreisen, ist die „Ehe für alle“ nur ein Zwischenschritt.
Von Ralph Studer
Seit der Revision unserer Bundesverfassung im Jahre 1999 sind mittlerweile etwas mehr als 20 Jahre vergangen. In der Botschaft zur neuen Bundesverfassung vom 20. November 1996 hob der Bundesrat hervor, für wen die Ehe in der neuen Bundesverfassung vorgesehen ist: „Nach einer historischen Auslegung von Art. 54 BV [Bundesverfassung] und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte [EGMR] garantiert das Recht auf Ehe die Verbindung zwischen Frau und Mann. Es erstreckt sich weder auf Ehen zwischen Transsexuellen noch auf homosexuelle Ehen. Ebenso anerkennt Art. 12 EMKR [Europäische Menschenrechts-konvention] das Recht auf Heirat und Familiengründung jedem Mann und jeder Frau zu, vorausgesetzt, es handelt sich um eine Verbindung zwischen zwei Menschen unterschiedlichen Geschlechts. Das Institut der Ehe war stets auf die traditionellen Paare ausgerichtet. Eine Ausweitung auf alle Formen des Zusammenlebens würde heute dem Grundgedanken des Instituts Ehe widersprechen.“ Noch im Februar 2014 bestätigte der Bundesrat diese Haltung.[1]
Auch bestehe ein öffentliches Interesse am Institut der Ehe, dass diese staatlich geordnete eheliche Gemeinschaft zwischen Mann und Frau die optimale Grundlage für heranwachsende Nachkommen und ihren rechtlichen Schutz bildet.[2] Diese Rechtslehre wurde auch vom Bundesgericht bestätigt, wenn es ausführt, dass die Ehe und Familie aus biologischen Gründen immer noch und natürlicherweise in anderer Form zum Fortbestand der Gesellschaft beiträgt als die gleichgeschlechtliche Partnerschaft.[3]
Die Rechtslage lässt keine Zweifel
Diese Ausführungen verdeutlichen, dass die Ehe stets als Verbindung zwischen Mann und Frau gesehen und ihr von der Verfassung ein privilegierter Schutz eingeräumt wurde, insbesondere im Vergleich zu anderen Lebensformen.[4] Ausgehend von dieser Faktenlage, verstösst eine Ausweitung der Ehe auf gleichgeschlechtliche Paare sowohl gegen den klar geäusserten historischen Willen des Verfassungsgebers als auch gegen Sinn und Zweck von Art. 14 BV („Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet“). Auch das Vorgehen im Jahr 2007 bei der Einführung des Partnerschaftsgesetzes bestätigt diese Sichtweise, dass die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau verstanden wurde. Wäre dem anders, hätte nicht extra ein Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt werden müssen.[5] Für diese Sichtweise spricht zudem auch im Jahr 2015 eingereichte parlamentarische Initiative Nr. 13.468 der Grünliberalen Fraktion für die „Ehe für alle“, welche auf eine Änderung der Verfassung abzielte und nicht eine Gesetzesrevision verlangte[6]
Selbst Befürworter kritisieren Bundesrat und Parlament
Wenn wir unsere Verfassung als oberste Grundregel unseres Staates und unserer Gesellschaft ernst nehmen, sind wir auch dafür verantwortlich, dass sie nicht für ideologische Vorhaben missbraucht wird. Sie kann nicht einfach nach Belieben umgangen werden, was durch die Gesetzesvorlage „Ehe für alle“ gerade passiert, indem vorliegend kurzerhand über eine Gesetzesänderung die Verfassung ausgehebelt werden soll.
Wie kam es dazu? Trotz offenkundiger Notwendigkeit einer Verfassungsänderung hat eine Parlamentsmehrheit, bestehend aus SP, GLP und FDP, sich gegen eine Verfassungsänderung entschieden. Dass hier abstimmungstaktische Gründe eine wesentliche Rolle gespielt haben dürften, ist nicht von der Hand zu weisen. Eine Verfassungsänderung bedarf neben dem Volksmehr auch der Zustimmung der Mehrheit der Kantone (Ständemehr), bei einem Referendum braucht es nur das Volksmehr.
Dass dieses Vorgehen mehr als fragwürdig ist, kritisieren sogar Befürworter der „Ehe für alle“ scharf. Katharina Fontana/NZZ[7] – Befürworterin der „Ehe für alle“ – nennt das Vorgehen von Bundesrat und Parlament „zwielichtig“. Sie stützt sich dabei auf das Gutachten des Bundesamts für Justiz, worin u.a. ausgeführt wird, dass der Ehe-Artikel in der Verfassung klar auf Mann und Frau zugeschnitten sei. Trotz dieser Tatsache könne im Gesetz eine andere Ehedefinition etabliert werden, so das Gutachten. Diese Aussagen des Gutachtens sind mehr als widersprüchlich. Trotzdem votierte die Mehrheit der Parlamentarier – trotz offensichtlicher Verfassungswidrigkeit – für die Einführung der „Ehe für alle“ auf Gesetzesebene. Die Parlamentarier argumentierten, dass niemand wegen seiner Lebensform diskriminiert oder wegen seines Geschlechts benachteiligt werden sollte. Deshalb sei das Parlament verpflichtet, den Wandel gesellschaftlicher Ansichten aufzunehmen und den Ehebegriff im „Gesetz“ so auszulegen, dass er auch die Bedürfnisse von Minderheiten berücksichtige, so die Parlamentarier.
Dass diese Argumentation des Parlaments zurückschlagen kann, liegt auf der Hand. Fontana führt in der NZZ dazu treffend aus: „Das allerdings ist eine steile These, die sich irgendwann rächen könnte. Man stelle sich vor, wohin es führen würde, wenn tatsächlich sämtliche Lebensformen gleich zu behandeln und keinerlei ethisch-gesellschaftlich begründeten Differenzierungen mehr zulässig wären. Wie stünde es dann um die staatliche Anerkennung polygamer Beziehungen? Wäre die Ehe nicht auch bald schon zwingend für einen Mann und seine vier Frauen zuzulassen? Oder für die Minderheit der polyamoren Trios oder Quartette, die es in unserer Gesellschaft ebenfalls gibt? Wo steht, dass die Ehe monogam bleiben muss? Oder dass sie nur zwischen Menschen geschlossen werden kann? Soll sich künftig wirklich jede Minderheit, die zivil heiraten will, auf das Diskriminierungsverbot berufen können?“
Zentrale Überlegungen von Katharina Fontana, die in ihrer Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen. Würde die „Ehe für alle“ angenommen, sind die nächsten Forderungen schon vorhersehbar. Wollen wir eine solche Entwicklung wirklich einleiten? Dieses Vorgehen von Parlament und Bundesrat verdient eine klare Absage des Stimmvolks. Die Verfassung ist nicht eine beliebige Regel, die je nach ideologischem Bedarf unter Umgehung von Volk und Ständen einfach über den Weg einer Gesetzesrevision abgeändert werden darf. Neben dieser klaren Verfassungsverletzung bzw. -umgehung wollen Parlament und Bundesrat ebenfalls in offenkundiger Verletzung von Art. 119 Abs. 2 lit. c BV[8] die Samenspende entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut auch für lesbische Paare öffnen.[9]
Dieser doppelte Verfassungsbruch stellt eine gravierende Entwertung unserer Verfassung dar und ist einer Demokratie wie der Schweiz unwürdig. Jedoch scheint dies weder Politik noch Medien zu stören. Der Zweck heiligt offenbar die Mittel. Man fragt sich, was aus unserem Rechtsstaat geworden ist. Sollte diese Gesetzesvorlage angenommen werden, stehen wir auch im Bereich der Fortpflanzungsmedizin vor einem Dammbruch. Steht der „Kinderwunsch“ im Vordergrund, dann kann sich jeder, der sich ein Kind wünscht, darauf berufen. Mit welchem Argument soll dann z.B. einer Single-Frau oder einem Rentner dieser Wunsch rechtlich verweigert werden? Dann wäre es nur noch ein kleiner Schritt auf dem Weg zu „Kinder für alle“.
Leihmutterschaft und die Abschaffung der Ehe
Dass nach der Einführung der „Ehe für alle“ die Forderung nach der Leihmutterschaft folgen wird, ist absehbar. Bereits haben die Jungfreisinnigen dieses vermeintliche Tabuthema gebrochen.[10] Homosexuelle Paare werden mit dem gleichnamigen „Diskriminierungsargument“ ihren Kinderanspruch geltend machen und so rechtliche Gleichstellung mit lesbischen Paaren einfordern, was Tür und Tor für die Leihmutterschaft öffnen wird.
Mit dieser Vorlage „Ehe für alle» und Öffnung der Samenspende für lesbische Paare“ versuchen Bundesrat und Parlament einen offenkundigen Verfassungsbruch, der die traditionelle Ehe massiv schwächen würde und unser gesellschaftliches Zusammenleben und unsere Kultur- und Wertvorstellungen ebenso in grundlegender Weise in Frage stellt. Treffend führt das Referendumskomitee hierzu aus: „Die christliche Weltanschauung definiert die Ehe als Verbindung, in der ein Mann und eine Frau sich lieben und die eine stabile und liebende Umgebung für allenfalls gezeugte Kinder bilden, die bei ihren biologischen Eltern aufwachsen dürfen. Die ethischen Unklarheiten, die durch die Auflösung dieser sehr einfachen Formel entstehen, führen letztlich zu einer Auflösung der Ehe statt zu deren Stärkung.“
Dass diese Ausführungen weder übertrieben noch realitätsfremd sind, zeigt ein kurzer Blick auf das Feminismus-Papier der Schweizer Jungsozialisten von 2015[11]. Darin wird deutlich, dass die Zulassung aller möglichen Paare und Konstellationen zur Ehe nur einen Zwischenschritt in der Strategie darstellt, die Ehe als „diskriminierende Institution“ ganz abzuschaffen. Nicht nur die Frau, sondern alle „(A-)Sexualitäten, Gender-Identitäten und Lebensformen“ sollen laut den Jungsozialisten befreit werden: „Hier muss unser Weg der Queerfeminismus sein.“ Doch dieser Befreiung stehe die Institution der Ehe als „überholtes Konstrukt“ im Weg. Die Jungsozialisten lehnen es „auf lange Frist“ ab. Bis es soweit ist, muss die Ehe „für alle Geschlechter und Konstellationen“ geöffnet werden.
Wohin gehen wir?
Wir stehen an einem Wendepunkt in unserer Familien- und Gesellschaftspolitik. Ehe und Familie sind elementar für den gesellschaftlichen und kulturellen Zusammenhalt der Schweiz. Mit dieser Gesetzesvorlage „Ehe für alle“ steht viel mehr auf dem Spiel, als es auf den ersten Blick erscheint. Die Ehe als natürliche Verbindung zwischen Mann und Frau und unentbehrliche Institution für unsere Kinder verdient weiterhin den privilegierten und umfassenden Schutz durch unsere Verfassung. Verliert sie diesen Status, verlieren wir die Ehe als Garanten für die Zukunft unseres Landes, unseren sozialen Zusammenhalt und unsere Gesellschafts- und Werteordnung. Letztlich verlieren wir unser Fundament für die gesunde Entwicklung unserer Kinder. Kinder, die sich danach sehnen mit ihrem biologischen Vater und ihrer biologischen Mutter zusammenzuleben und in diesen Beziehungen zu reifen und zu wachsen.
[1] Antwort des Bundesrats auf eine Interpellation der Grünen-Politikerin Adèle Thorens Goumaz.
[2] Vgl. Hangartner Ivo, Verfassungsrechtliche Grundlagen einer registrierten Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare, in: AJP 2001 252 ff., S. 256.
[3] BGE 126 II 425 E. 4a.
[4] Vgl. Häner Isabelle, Bundi Livio, Ehe für alle und ihre Verfassungsmässigkeit, in: Jusletter vom 6.9.2021.
[5] Erläuternder Bericht zum PartG (Fn. 25).
[6] Vgl. Häner, Bundi, a.a.O., S. 10.
[7] Vgl. https://www.nzz.ch/meinung/ehe-fuer-alle-warum-muss-man-die-verfassung-biegen-ld.1644234 (abgerufen am 16. September 2021).
[8] Art. 119 Abs. 2 lit. c BV ist eine junge Bestimmung und erst seit dem 14. Juni 20215 in Kraft.
[9] Art. 119 Abs. 2 lit. c sieht ausdrücklich vor, dass die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung ausschliesslich heterosexuellen Paaren offenstehen dürfen. Laut Verfassung ist die medizinisch unterstützte Fortpflanzung bei Unfruchtbarkeit des Paares zugelassen, die ist der Fall, wenn Paare trotz regelmässigem Geschlechtsverkehr kein Kind zeugen können. Lesbische Frauen sind aber nach allgemeiner Auffassung nicht unfruchtbar. Offenbar wird „Unfruchtbarkeit“ nun einfach als „unerfüllter Kinderwunsch“ verstanden. Auch hier geht es darum, dass die vom Verfassungsgeber ausgedrückte Meinung nicht durch eine Gesetzesumgehung, die darüber hinaus die klare Äusserung im FMedG überspielt, ausser Kraft setzt. Vgl. hierzu Häner/Bundi.
[10] Vgl. https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/der-jungfreisinn-will-die-familie-revolutionieren-65868571 (abgerufen am 16. September 2021).
[11] Vgl. https://www.swissinfo.ch/ger/juso-bezeichnet-ehe-als-ueberholtes-konstrukt/41475748 (abgerufen am 16. September 2021).

Bei der Abstimmung am 26. September 2021 geht es um mehr als „nur“ um den Ehebegriff. Es geht um eine klare Bekräftigung der natürlichen Ehe zwischen Mann und Frau und um den Schutz der schwächsten Glieder unserer Gesellschaft, unserer Kinder.
Von Ralph Studer
Von wem könnte folgendes Zitat stammen? Ich wette mit Ihnen, Sie werden es kaum erraten: „Kinder brauchen beide Elternteile von Anfang an. Haben sie mehr als eine verlässliche und verfügbare Vertrauensperson, stärkt das ihr Bindungsvertrauen. Wenn im ersten Jahr nach der Geburt ausschliesslich die Mutter für die Betreuung zuständig ist und kaum entlastet wird, steigt das Risiko, dass sie gestresst, ungeduldig und überlastet ist. Das spürt auch das Neugeborene. Unruhe statt Geborgenheit ist die Folge. Das Neugeborene fixiert sich zudem zwangsläufig auf die Mutter und lernt eine geringere Beziehungsvielfalt kennen. Das wollen wir ändern:
– Kinder brauchen beide Eltern und haben gemäss UNO-Kinderrechtskonvention auch ein Recht darauf. Dafür braucht es die Präsenz beider Elternteile von Anfang an. Die Kinder profitieren von dieser Nestwärme. (…)
– Die Forschung zeigt: Kinder von engagierten Vätern sind gesünder, glücklicher und erfolgreicher. Ein frühes väterliches Engagement stärkt die Beziehung zum Kind ein Leben lang. Fragt man die Kinder selbst, sagen sie klar: Wir wollen Mama und Papa nahe sein in unserem Leben.
– Kinder brauchen weite Horizonte: Der Vaterschaftsurlaub erlaubt den Kindern schon früh, Beziehungsvielfalt zu erleben. Sie erfahren früh, dass Menschen verschieden sind, aber trotz aller Verschiedenheit gleichwertig fürsorglich sein können.“[1]
Wie Sie beim genauen Lesen erkannt haben, war dies ein Auszug aus dem Argumentarium der Befürworter des Vaterschaftsurlaubs im Vorfeld zur besagten Abstimmung im September 2020. Man fragt sich, was seit dieser Abstimmung im Jahr 2020 passiert ist, dass die Väter in Ehe und Familie keine Bedeutung mehr haben sollen?[2]
Gesetzlich verordnete Vaterlosigkeit
Wie aus der Entwicklungspsychologie hinlänglich bekannt ist, spielen Väter eine entscheidende Rolle als Bezugspersonen für Ihre Kinder. Die politischen Verantwortlichen sind jedoch nicht willens, diese (entwicklungs-)psychologischen Erkenntnissen in ihre Parteiprogramme einfliessen zu lassen und ihre Politik danach auszurichten. Wer setzt sich schon gern mit unangenehmen Tatsachen auseinander, welche das eigene Weltbild ins Wanken bringen? Ideologie und Wissenschaft – zwei unvereinbare Pole. Ideologen scheuen die Wissenschaft, Erfahrung und Vernunft wie der Teufel das Weihwasser. Nebenbei bemerkt leben wir in einer Gesellschaft, in der das Natürliche auf allen Ebenen gefördert und gestärkt wird (biologische Produkte, erneuerbare Energien usw.). Geht es jedoch um die Kinder, da spielt die Natur und die natürlichen Gegebenheiten plötzlich keine Rolle mehr und es darf nicht genüg „künstlich“ und in Abkehr zu den seit Jahrtausenden bestehenden Lebensgewohnheiten der Menschen sein.
Doch kehren wir zur Bedeutung des Vaters als Identitäts- und Bindungsperson des Kindes zurück. Treffend hält das Referendumskomitee in seinem Argumentarium fest: „Die Samenspende verwehrt Kindern per Gesetz den Vater. Das Bild einer vaterlosen Gesellschaft wird zementiert. Aus Sicht des Kindeswohls ist dies eine systematisch integrierte und etablierte Ungerechtigkeit.“ [3]
Während die staatliche Familienpolitik bewusst das Kind von seinem leiblichen Vater trennen und die zentrale Rolle des Vaters nicht mehr sehen will, haben Schul- und Sozialwesen schon lange die Wichtigkeit der Männer für die Entwicklung und Identitätsfindung der Jungen erkannt, weshalb Männer als Lehrer und Bezugspersonen für die Schule gesucht sind. Interessanterweise wird diese Tatsache in der aktuellen Abstimmung komplett ausgeblendet.
Bedeutung der Väter für die Kinder
Die gesetzlich vorgesehene Trennung vom leiblichen Vater verunmöglicht von Geburt an den Aufbau der für das Kind wesentlichen Vater-Kind-Beziehung. Fachleute aus dem Bereich der Bindungsforschung und der Entwicklungspsychologie sagen klar, es besteht „ein Zusammenhang zwischen der Fürsorge des Vaters, einer sicheren Bindung und grösserem schulischen Erfolg, besseren sozialen Fähigkeiten und weniger Verhaltensproblemen im Kindesalter und bei Heranwachsenden“. Zudem bestätigen diese Forschungszweige auch die Wirkung der väterlichen Zuneigung. Deshalb sollen Väter zu vermehrter Fürsorge und Innigkeit im Umgang mit ihren Kindern ermutigt werden. Die langfristig günstig kognitive, emotionale und soziale Entwicklung der Kinder wird durch die väterliche Warmherzigkeit begünstigt, so Laura E. Berk.[4]
Kinder brauchen Vater und Mutter
Dass Männer und Frauen unterschiedlich sind, ist eine auf Erfahrung, Vernunft und jahrtausendealter Geschichte basierende Erkenntnis, welche erst in unserer „progressiven“ Zeit in Frage gestellt wird. Die Verfechter der Gender-Theorie, auf deren ideologischen Grundlage die Vorlage „Ehe für alle“ steht, vertreten die Gleichheit von Mann und Frau und die Meinung, dass es nicht entscheidend sei, ob der leibliche Vater und die leibliche Mutter das Kind erziehen. Vater und Mutter seien beliebig austauschbar, so ihre Vorstellung. Deshalb soll in der aktuellen Gesetzesvorlage auch der Begriff „Vater“ gestrichen werden. Bis in die Gegenwart wurden allerdings seitens der Gender-Befürworter noch keine stichhaltigen wissenschaftlichen Belege für diese Theorie vorgelegt.[5]
Vater und Mutter üben jedoch gerade durch ihre deutlichen Geschlechtsunterschiede wesentlichen Einfluss auf das Gelingen der kindlichen Entwicklung aus. Wie aus der Bindungsforschung hinlänglich bekannt ist, legen Vater und Mutter das Fundament für psychische Stabilität und ergänzen einander, was sowohl für den Bereich sicherer Bindung als auch für den Bereich sicherer Exploration entscheidend ist.[6] Bei gleichgeschlechtlichen Paaren besteht von Natur aus ein grundlegendes Beziehungsdefizit – entweder in der Beziehung zum Vater oder zur Mutter.
Statt die natürliche Einheit von Vater, Mutter und Kind zu stärken und deren Bedeutung für eine gesunde Entwicklung der Kinder anzuerkennen und zu würdigen, wird diese Einheit mit dem vorliegenden Gesetz absichtlich auseinandergerissen und die möglichen Folgen für das Kindeswohl werden bewusst ausgeblendet. Es spielt plötzlich keine Rolle mehr, ob beide Geschlechter als Bezugspersonen vorhanden sind oder nicht. Ein interessanter Widerspruch zur oben ausgeführten Argumentation der Befürworter des Vaterschaftsurlaubs und vor allem zu den besagten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Dieser offenkundige Widerspruch der Befürworter der „Ehe für alle“ wird allerdings nachvollziehbar, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass die besagte Gendertheorie und die mit ihr untrennbar verknüpfte emanzipatorische Sexualaufklärung schon längst in internationalen Organisationen und in der nationalen Politik propagiert wird und durch die vom Bund geförderte Organisation „Sexuelle Gesundheit Schweiz“ auch Eingang in den Sexualkundeunterricht in den Schweizer Schulen gefunden hat. Diese emanzipatorische Sexualpädagogik verfolgt u.a. das Ziel, die Jugendlichen in ihrem Geschlecht und ihrer Identität zu verunsichern, statt sie zu bestärken und die natürliche Verbindung von Mann und Frau in Frage zu stellen. Ist man sich dessen bewusst, wird es auch klar, warum Väter nicht mehr erwünscht sind. Väter könnten ihren Söhnen eine positive männliche Identität mitgeben, was dem (politischen) Zeitgeist und der Stossrichtung bestimmter gesellschaftlicher Kreise diametral entgegenläuft.
Das Recht auf Kenntnis der eigenen Identität
Die Vorlage vom 26. September 2021 verstösst zudem auch gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Art. 7 Abs. 1 dieser UN-Kinderrechtskonvention hält fest:
„Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.“
Und Art. 9 Absatz 3 besagt:
„Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmässige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.“
Dass Kinder ein Recht auf Wissen ihrer eigenen Abstammung haben, war in Psychologen- und Juristenkreisen stets unbestritten und ist rechtlich – wie oben gesehen- auch verbrieft. Die Kenntnis der eigenen Abstammung und das Zusammen mit den leiblichen Eltern ist für die Identitätsfindung und Identitätsstärkung der Kinder elementar.[7]
Fazit
Die obigen Ausführungen verdeutlichen, dass die „Ehe für alle“ inkl. der beabsichtigten Samenspende für lesbische Paare mit dem Kindeswohl in keinster Weise in Einklang zu bringen ist. Eine vorsätzliche Trennung von Vater und Kind widerspricht den längst bekannten wissenschaftlichen Erkenntnissen und soll nun bei der Samenspende zum gesetzlichen Regelfall werden, was die gesunde Entwicklung des Kindes beeinträchtigen und Identitätskonflikte verursachen kann. Die Gesellschaft hat nicht das Recht, diese Aufspaltung auf Kosten des Kindeswohls zu fördern. Kinder wünschen sich, bei Vater und Mutter aufzuwachsen. Dieses Recht dürfen wir ihnen nicht per Gesetz verwehren.
[1] Quelle: „Vaterschaftsurlaub jetzt!“, Argumente für die Abstimmung vom 27. September 2020, S. 8.
[2] Eine sehr gute Übersicht über die Argumente gegen die „Ehe für alle„ und gegen die Samenspende finden Sie auf der Webseite des Referendumskomitees, vgl. https://ehefueralle-nein.ch/wp-content/uploads/2021/08/Argumentarium_Nein_Ehe-fuer-alle.pdf (abgerufen am 12. September 2021). Dieser Artikel beruht auf weiten Strecken auf diesem sehr gut ausformulierten Argumentarium.
[3] Vgl. das besagte Argumentarium des Referendumskomitees, S. 8.
[4] Auszug aus dem Lehrbuch „Entwicklungspsychologie“ von Laura E. Berk, S. 296, einem internationalen Beststeller, 7. Aktualisierte Auflage, 2020.
[5] Im Gegenteil. Vgl. hierzu, Zastrow Volker, Gender – Politische Geschlechtsumwandlung, 2006
[6] Grossmann Klaus und Karin, Bindungen, das Gefüge psychischer Sicherheit, 2017.
[7] Vgl. https://backtotheroots.net/ (abgerufen am 12. September 2021).

Seit dem Ausbruch der Corona-Krise hält SARS-CoV-2 die Welt und unser Land in Atem. Nach anfänglichem Verständnis für die durchaus massiven Eingriffe des Bundesrats in die allgemeinen Freiheitsrechte macht sich mittlerweile auch deutliche Kritik breit. Eine Analyse.[1]
Von Ralph Studer
An seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 hat der Bundesrat entschieden, allen Menschen den Zugang zum Covid-Zertifikat zu ermöglichen. Dieses Vorhaben des Bundesrats soll am 11. Juni 2021 in die Konsultation geschickt werden. Der Entscheid ist für den 18. Juni 2021 vorgesehen.
Von Ralph Studer
An seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 hat der Bundesrat entschieden, allen Menschen den Zugang zum Covid-Zertifikat zu ermöglichen. Dieses Vorhaben des Bundesrats soll am 11. Juni 2021 in die Konsultation geschickt werden. Der Entscheid ist für den 18. Juni 2021 vorgesehen.
Gemäss Bundesrat sollen zukünftig drei Bereiche unterschieden werden:
- Im „grünen Bereich“ sind Zertifikate explizit ausgeschlossen. Beispiele sind private und religiöse Veranstaltungen, öffentlicher Verkehr, Läden, Arbeitsplatz und Schulen.
- Im „orangen Bereich“ ist grundsätzlich das Zertifikat nicht vorgesehen, ausser „wenn die epidemiologische Lage es erfordert und die Überlastung des Gesundheitswesens droht.“ Hierunter fallen z.B. Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder der Besuch von Spitälern und Heimen.
- Im „roten Bereich“ ist das Zertifikat zwingend vorgeschrieben. Dies gilt z.B. für Grossveranstaltungen.
Was wären die Folgen eines solchen Zertifikats? Sollte dieser bundesrätliche Plan tatsächlich umgesetzt werden, werden Menschen, welche sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht impfen lassen können oder wollen bzw. einen Test ablehnen, benachteiligt. Eine „Zweiklassengesellschaft“ würde Realität. Die Teilhabe am sozialen Leben und die Ausübung der Freiheitsrechte würden fortan in verschiedenen Lebensbereichen von diesem Zertifikat abhängen und ob „geimpft, „genesen“ oder „negativ getestet“ darauf steht. Selbst Menschen, die schlicht und einfach gesund sind, könnten dadurch von bestimmten Dienstleistungen und Einrichtungen ausgeschlossen werden. Somit würde der indirekte Test- und Impfzwang in der Schweiz Realität.
Neues Konzept: Privilegien statt Freiheitsrechte
Nicht nur aus rechtsstaatlicher Sicht sind diese geplanten Covid-Zertifikate hochproblematisch. Unsere freiheitlich-demokratische Ordnung basiert wesentlich auf den Grundrechten des Einzelnen. Grundrechte sind die von der Verfassung und von internationalen Menschenrechtskonventionen gewährleisteten grundlegenden Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. Träger dieser Rechte ist der Einzelne. Sie schützen elementare Rechte des Individuums. Dabei haben elementare Menschenrechte vorstaatliche Bedeutung, d.h. sie basieren auf dem Naturrecht, das jedem Einzelnen diese Rechte um seines Menschseins willen zugesteht.
Mit dem Einführen von Covid-Zertifikaten verabschiedet sich der Bundesrat von diesem grundlegenden Ansatz unserer Staats- und Rechtsordnung und unserer Demokratie. Die Freiheitsrechte werden abgeschafft und durch Privilegien ersetzt, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. Führt der Staat Privilegien ein, schafft er die Freiheit des Einzelmenschen ab, schafft Diskriminierungen und benachteiligt gerade die Menschen, die sich für ihre Freiheitsrechte einsetzen. Damit überschreitet der Staat seine rechtmässige Autorität, schafft gravierende Ungerechtigkeiten und die Voraussetzungen für eine gesellschaftliche Spaltung und Unfrieden. Der Staat verletzt auf diese Weise seine grundlegenden Aufgaben, sich für das Gemeinwohl eines Landes einzusetzen.
Angesichts dieser Entwicklung ist davon auszugehen, dass dies nur ein weiterer Zwischenschritt ist. Was folgt danach? Wird es in absehbarer Zeit eine weitere Ausdehnung der Anwendung der Zertifikate geben? Weitere Benachteiligungen, die bis anhin noch undenkbar erschienen?
Gegen Verfassung und Gesetz
Dass der Bundesrat mit seinen Massnahmen gegen bestehendes Recht verstösst, wäre nicht das erste Mal. Bereits im April 2021 kam ein Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei Bratschi in Zürich, welches insbesondere die Rechtmässigkeit der Restaurantschliessungen beurteilte, zum Schluss, dass der Bundesrat mit diesen Schliessungen geltendes Gesetzes- und Verfassungsrecht verletzte.[2]
Gemäss Gutachten hatte sich der Bundesrat einseitig auf epidemiologische Kriterien und Richtwerte abgestützt, während er zu Unrecht die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen und Folgen wie Zusammenleben, sozialen Zusammenhalt, Gesundheit im umfassenden Sinn (inkl. psychische Gesundheit), Volksfinanzen usw. unberücksichtigt liess. Mit diesem Vorgehen habe der Bundesrat in unverhältnismässiger Weise in die Freiheitsrechte des Einzelnen, insbesondere in die Wirtschaftsfreiheit, eingegriffen.
Darüber hinaus ist das Gutachten auch von allgemeiner Bedeutung. Es untersuchte die Rechtmässigkeit der Kriterien und Richtwerte des Bundesrats. Inzidenzzahl, R-Wert und Todesfallzahlen erweisen sich in der verwendeten Form als ungeeignet, so das Fazit des Gutachtens. Die Inzidenzzahl beispielsweise sage „nichts über die Grösse des mit einer Ansteckung verbundenen möglichen Schadens“. Der R-Wert sei willkürlich steuerbar (mehr Testungen, mehr Fälle) und nur eine Schätzung, die im Nachhinein immer wieder korrigiert worden sei. Zudem hätten sich, selbst als der R-Wert über 1 lag, „keinerlei negative Auffälligkeiten bezüglich der Indikatoren Hospitalisation, Intensivbettenbelegung, Todesfällen und Inzidenzen“ ergeben. Die absolute Todesfallzahlen lasse gemäss Gutachten noch keine Aussage zu, „ob in einem bestimmten Zeitraum in einer bestimmten Altersgruppe auch eine Über- oder Untersterblichkeit vorliegt“. Das Gutachten schlägt in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht die Arbeitslosenquote pro Branche oder die Anzahl der Hospitalisierungen als Richtwerte vor, in epidemiologischer Sicht Über-/Untersterblichkeit basierend auf einer altersspezifischen Sterblichkeit vor.
Unabhängig von diesem Gutachten sind die bundesrätlichen Massnahmen seit längerem rechtsstaatlich bedenklich. So hat Beni Würth, Ständerat des Kantons St. Gallen, im März 2021 zu Recht betont[3], dass Einschränkungen in die Grundrechte aufzuheben oder durch mildere Massnahmen zu ersetzen seien, sobald die Notwendigkeit nicht mehr gegeben sei. Das sei nicht ein Gnadenakt des Bürgers, sondern ein verfassungsmässiger Anspruch der Bürgerinnen und Bürger. Das heisst z.B.: Die Schliessung der Restaurants ist begründungspflichtig, nicht die Öffnung. Bundesrat und teilweise auch die Kantonsregierungen scheinen diese wesentlichen Grundsätze aus den Augen verloren zu haben.
Fehlende Verhältnismässigkeit
Von Beginn der Pandemie konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Prinzip der Verhältnismässigkeit, welches verfassungsrechtlich geschützt ist, kaum eine Rolle in den Überlegungen des Bundesrats spielt. Zentrale Fragen, ob die angestrebten Wirkungen nicht auch mit weniger massiven Massnahmen, mit weniger Kosten hätten erreicht werden können, war kaum ein Thema, auch nicht in den Medien.
Wie Beck/Widmer zurecht hinweisen,[4] verursachten die Massnahmen wie der Shutdown neben hohem finanziellem Aufwand auch viele immaterielle Schäden und verursachen sie immer noch. Bis heute ist kaum untersucht und wird kaum thematisiert, welche gesundheitlichen Schäden das lange Maskentragen bei Kindern, die in ihrer Entwicklung stecken, und Erwachsenen verursacht, welchen Entwicklungsdefiziten Babys ausgesetzt sind angesichts einer Welt voller Masken. Bedenken wir auch das einsame Sterben vieler Menschen (auch ohne Virus) in Spital und Pflegeheimen, das Bildungsdefizit von Schülern usw. Dieser verfassungsmässig geschützte Grundsatz der Verhältnismässigkeit wäre auch vom Bundesrat einzuhalten.
In welche gefährliche Richtung die zukünftige Entwicklung gehen könnte, zeigt ein aktuelles Beispiel aus dem Kanton Zürich. Die Zürcher Rehakliniken wollten nur noch „vollständig geimpfte BesucherInnen“ in ihren Kliniken zulassen.[5] Die Frau eines dortigen Schlaganfallpatienten und drei Zürcher Kantonsräte hatten sich gegen diese Regelung zur Wehr gesetzt. Mittlerweile sind die Zürcher Rehakliniken zurückgerudert und erlauben u.a. auch Besuche von Personen mit negativem PCR-Test-Ergebnis.
Impfung – Rettung der Menschheit?
„Ein Herz für uns alle“: Mit dieser Botschaft startete das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am 17. Mai 2021 seine neue Impfkampagne. Mit dem Zugang zur Impfung für die breite Bevölkerung steigen die Aussichten auf eine Rückkehr zur Normalität, so das BAG. Diese BAG-Kampagne folgt damit dem Kurs, den auch die Verlautbarungen des Bundesrats zu entnehmen waren: Ohne Impfen gebe es kein Zurück in die Normalität. Von Alternativen wird nicht berichtet. Ist die Impfung tatsächlich das Allheilmittel für die gegenwärtige Krise, wie verschiedene Kreise aus Politik und Medien immer wieder betonen?
Da dieser Aspekt bereits detailliert von verschiedenen Experten analysiert wurde, sei an dieser Stelle auf den Artikel von Dr. med. Daniel Beutler verwiesen: „Impfung gegen COVID-19 – eine kritische Sicht“.
Heimbewohner leiden unter den Massnahmen
Wie unlängst das St. Galler Tagblatt[6] verlauten liess, stehen die Betten in vielen Alters- und Pflegeheimen leer. Die meisten Betagten fürchten sich, so der Artikel, vor Einsamkeit, weil sie in den Altersheimen ihre Familienmitglieder nicht sehen und auch mit anderen Heimbewohnern nur unter strikten Regeln Austausch haben können. In die gleiche Kerbe schlägt auch ein Artikel des K-Tipps, in dem berichtet wird, die Heimbewohner hätten es satt, ständig Masken zu tragen.[7] Viele ältere Menschen wurden aufgrund der Corona-Massnahmen nicht nur in ihrem sozialen Leben teilweise massiv eingeschränkt, sondern ihre Gesundheit verschlechterte sich zusehends und sie verloren ihren Lebenswillen.
Sind diese Corona-Massnahmen wirklich zum Schutz und im Sinne der älteren Menschen? Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Wohlbefinden der älteren Menschen teils aus den Augen verloren wurde. Am Anfang der Pandemie hiess es stets: Die Massnahmen werden zum Schutz der verletzbaren älteren Menschen getroffen. Doch wollen die älteren Menschen diese Art von „Schutzmassnahmen“ überhaupt? Interessiert sich der Staat noch dafür, was die älteren Menschen tatsächlich wollen? Die WHO definierte den Begriff „Gesundheit“ im Jahre 1946 wie folgt: „Gesundheit ist ein Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur die Abwesenheit von Krankheit und Gebrechen.“ Cynthia Fleury, Philosophie-Professorin sagt zu Recht: „Man muss sich bewusst sein, dass das Leben keine rein biologische Angelegenheit ist. Es gibt auch ein soziales Leben, ein wirtschaftliches Leben und ich befürchte, dass die Strategie, die dem biologischen und körperlichen Leben den absoluten Vorrang eingeräumt hat, auf den anderen Lebensebenen noch sehr viel zerstörerische Auswirkungen haben wird.“[8]
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass diese Massnahmen viel Leid gerade bei den besonders gefährdeten Menschen verursacht haben. Beziehen wir gerade auch die älteren, betroffenen Menschen in einen gesellschaftlichen Dialog ein, denn letztlich trieb die Sorge um diese Menschengruppe den Bundesrat zum Einschreiten an. Doch dabei dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass wir verschiedene Interessen (vgl. Ausführungen im Rechtsgutachten) berücksichtigen müssen und ein geeignetes Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Gesundheit, der Verhinderung eines ökonomischen und sozialen Bruchs und der Achtung der Menschenrechte herzustellen ist.[9]
Strategiewechsel
Die bisherigen Massnahmen des Bundesrats sind nicht alternativlos. Es ist an der Zeit, über Alternativen zu diskutieren, dass ein öffentlicher Diskurs stattfindet, bei dem nicht nur epidemiologische Aspekte, sondern wirtschaftliche und gesellschaftliche Punkte mitberücksichtigt werden und die bisherigen Richtwerte wie Inzidenzzahlen, R-Wert usw. einer kritischen Überprüfung unterzogen werden. Prüfenswerte Vorschläge finden sich im Rechtsgutachten von Bratschi.
Wir sollten uns letztlich auch fragen, v.a. im Hinblick auf die Zukunft: „Hätte der psychische Gesundheitszustand der Bevölkerung nicht auch mit weniger finanziellem Aufwand und weniger Beeinträchtigung des psychischen und sozialen Gesundheitszustands und mit nicht so grossen Kollateralschäden (unbeabsichtigte Nebenwirkungen in Wirtschaft, Bildung, Sport und kirchlichem Leben) geschützt werden können?“[10] Sind diese Impfungen wirklich das richtige bzw. einzig richtige Mittel? Stellen wir uns auch den Fragen nach der Sinnhaftigkeit und Verhältnismässigkeit der Massnahmen insgesamt.
Hinterfragen wir auch diese für ältere Menschen teilweise unwürdigen „Schutzmassnahmen“ auf ihre Sinnhaftigkeit. Nicht Vereinsamung und Isolation, sondern Teilhabe am sozialen Leben, Austausch mit den Lieben usw. schaffen Lebensfreude und fördern den Lebenswillen. Sorgen wir dafür, dass die älteren Menschen wieder in Würde leben können. Es braucht zudem auch eine Rückbesinnung auf Werte wie Freiheit, Eigenverantwortung und Verhältnismässigkeit, die unser Land über viele Jahrhunderte geprägt und ausgemacht haben. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung basiert auf Grundrechten, die dem Einzelnen um des Menschseins Willen zustehen. Grundrechte sind keine Privilegien, die an bestimmte Voraussetzung wie ein Covid-Zertifikat geknüpft werden können. Die Freiheit und der soziale Frieden in einem Land sind wertvolle Güter, die auch weiterhin gewahrt bleiben müssen.
[1]Die Coronakrise berührt viele Aspekte des menschlichen Lebens. Im folgenden Artikel kann nur eine kleine Auswahl getroffen werden.
[2] Vgl. 2021-04-14_-_Rechtsgutachten_IHA_LBU.pdf (bratschi.ch)(abgerufen am 27.5.2021).
[3] Vgl. Artikel im St. Galler Tagblatt „Pandemie und Demokratie beissen sich“ vom 3.3.2021.
[4] Beck/Widmer, Buch „Corona in der Schweiz“, Luzern 2020, S. 26.
[5] Vgl. Artikel „Diskriminierung von Ungeimpften in Zürcher Rehakliniken sorgt für Aufsehen“ vom 21.5.2021 (abgerufen am 27.5.2021).
[6] Vgl. Artikel „In den Heimen stehen Betten leer“, in St. Galler Tagblatt vom 15. Mai 2021.
[7] Vgl. Artikel „Behörden-Chaos auf Kosten der Betagten“, in: K-Tipp Nr. 8, 21. April 2021.
[8] Vgl. NZZ vom 25.5.2020.
[9] Beck/Widmer, Corona in der Schweiz, S. 24.
[10] Beck/Widmer, Corona in der Schweiz, S. 10.

Am 13. Juni 2021 stimmt das Schweizer Volk über das Covid-19-Gesetz ab. Wie zu jeder Abstimmung gibt es dazu im Abstimmungsbüchlein Informationen. Das Problem: Das Büchlein enthält nur den Stand des Covid-19-Gesetzes vom 25. September 2020. Seither wurden jedoch zahlreiche neue Artikel in das Gesetz aufgenommen. Diese werden entsprechend nicht aufgeführt – ein fragwürdiges Vorgehen des Bundes bei einer der wichtigsten Abstimmungen der letzten Jahre.
Von Ralph Studer
Vielen Stimmbürgern ist es nicht bewusst: Der Text des Covid-19-Gesetzes (kurz „Covid-Gesetz“) im Abstimmungsbüchlein vom 13 Juni 2021 ist derjenige, der am 25. September 2020 vom Parlament verabschiedet wurde. Jedoch – und das ist elementar – wurden die im März 2021 eingefügten Gesetzesartikel (SR 818.102 – Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie) im Abstimmungsbüchlein nicht publiziert. Dieses Vorgehen des Bundesrats ist zwar rein „formaljuristisch“ gesehen korrekt, da nur gegen die Fassung vom 25. September 2020 das Referendum ergriffen wurde. Diese neuen Gesetzesbestimmungen würden aber bei einem Nein zum Covid-Gesetz ebenfalls wegfallen bzw. bei einem Ja angenommen.
Gerade diese im März 2021 eingefügten Gesetzesartikel sind von zentraler Bedeutung und besitzen durchaus politische Sprengkraft:
- Art. 1a ermächtigt den Bundesrat, eigenständig Kriterien für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens festzulegen.
- Neu geregelt in Art. 3/Art. 3a/Art. 3b sind nun auch Contact-Tracing (Kontaktrückverfolgung), Stufenplan, Schwellenwerte, Impfplan, Quarantänebefreiung für Geimpfte sowie die Förderung von Tests.
- Art. 6a ermächtigt den Bundesrat Anforderungen für den Nachweis der Impfung, Testung und Genesung festzulegen.
Insofern ist die im Abstimmungsbüchlein auf Seite 41 hervorgehobene Infobox „Es geht nicht um das Impfen“ eine Fehlinformation. Art. 3 enthält ausdrücklich einen Impfplan und in Art. 3a erhalten Geimpfte die ersten „Sonderrechte“, indem sie von der Quarantäne ausgenommen werden. Ungeimpfte werden dadurch ungleich behandelt. In Art. 6a wird ein Impfpass (ein fälschungssicherer „Nachweis“) per Gesetz eingeführt. Darüber hinaus erhält der Bundesrat in Art. 3 die Rechtsgrundlage, ein umfassendes, wirksames und digitales Contact-Tracing einzuführen.
Der Bundesrat verschweigt zudem im Abstimmungsbüchlein, dass Teile des Covid-Gesetzes durch die Revision im März 2021 bis Ende 2031 in Kraft bleiben. Der Bundesrat kann so je nach Bedarf weitere Verschärfungen einführen und weiterhin die Freiheitsrechte der Bürger wie bis anhin massiv beschränken, sei es im Bereich Religionsfreiheit (Gottesdienste/Anzahl der Personen), Versammlungsfreiheit usw.
Die dargestellte Sachlage verlangt nach einer Klarstellung und Information der Bevölkerung über diese erwähnten Gesetzesänderungen durch Bundesrat und Bundeskanzlei. Geschieht dies nicht, ist eine mögliche Verletzung des in Art. 34 Abs. 2 unserer Bundesverfassung garantierten Anspruchs auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe des Stimmbürgers nicht von der Hand zu weisen. Jeder Stimmbürger soll seinen Entscheid gestützt auf einen möglichst freien und umfassenden Prozess der Meinungsbildung treffen können.[1] Dies ist allerdings nicht möglich, wenn der Bundesrat für die Meinungsbildung wesentliche Informationen dem Stimmbürger vorenthält.
Gefahr einer gesellschaftlichen Spaltung
Im Mai 2021 hat der Bundesrat auch entschieden, dass mit dem Covid-Zertifikat Geimpfte, negativ Getestete und Genesene künftig u.a. wieder an Grossveranstaltungen im Inland teilnehmen können. Die beabsichtigte Einführung eines Impfzertifikates zeigt bereits, in welche Richtung das Ganze geht: Eine Ungleichbehandlung der Nichtgeimpften mit der Gefahr einer Spaltung der Gesellschaft und dem Abdriften in eine Zweiklassengesellschaft. Die Teilhabe am sozialen Leben und die Ausübung der Freiheitsrechte dürfen nicht daran gekoppelt sein, ob jemand geimpft ist oder nicht. Das kommt einem indirekten Zwang gleich, der allgemeinen Freiheitsgedanken zuwiderläuft. Ein solches Vorgehen stellt einen Verstoss gegen die geltende Bundesverfassung und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar.
Im Übrigen hat Vorreiter Israel im Inland den „Green Pass“, wie er dort heisst, bereits per 1. Juni 21 wieder abgeschafft und damit diesbezüglich die Zweiklassengesellschaft beendet hat. In den USA habe sogar bereits erste Bundesstaaten ein Verbot einer solchen Form von Diskriminierung erlassen (z.B. Florida).
Finanzhilfen auch ohne das aktuelle Covid-Gesetz möglich
Der Bundesrat argumentiert im Abstimmungsbüchlein, dass die finanziellen Unterstützungsleistungen bei einem Nein zum Covid-Gesetz keine Grundlage mehr haben. Diese Argumentation ist haltlos. Diese finanziellen Hilfeleistungen sind in der Bevölkerung unbestritten und könnten z.B. problemlos aus dem aktuellen Covid-Gesetz herausgenommen werden und in ein eigenes Gesetz überführt werden. Im Parlament ist bereits eine Motion von NR Pirmin Schwander dazu hängig ist, welche in der Sommersession behandelt werden kann. Doch gegen eine solche Herausnahme wehrt sich der Bundesrat, da er sonst einen gewichtigen Trumpf in diesem Abstimmungskampf vergeben würde. Für den Bundesrat steht viel auf dem Spiel: Sollte dieses Covid-Gesetz verworfen werde, könnte dies auch als Nein zu den Massnahmen und zum Vorgehen des Bundesrats bzw. des BAG interpretiert werden.
Grösste Machtfülle des Bundesrats seit dem Zweiten Weltkrieg
Noch nie hat der Bundesrat seit dem Zweiten Weltkrieg so viel Macht und Kompetenzen ausgeübt wie aktuell in der Corona-Krise. Und wie ging der Bundesrat mit dieser Machtfülle um? Persönliche und wirtschaftliche Freiheitsrechte wurden eingeschränkt mit beträchtlichen Folgen und Kosten für die Allgemeinheit, fehlender Perspektive für die Jungen, Eingriffen bei Kindern durch Maskenpflicht und neuerdings „Androhung“ einer Impflicht für ab Zehnjährige, massiven sozialen und psychischen Folgen (Vereinsamung und Isolation älterer Menschen vor allem in Alters- und Pflegeheimen usw.). Bis anhin hat der Bundesrat in dieser Pandemie[2] noch nie Rechenschaft über die Notwendigkeit und die Verhältnismässigkeit dieser Massnahmen ablegen müssen. An sich müsste gerade bei einer solchen Machtfülle der Exekutive das Parlament seine verfassungsmässige Kontroll- und Aufsichtsfunktion gegenüber dem Bundesrat wahrnehmen. Doch dies ist nicht geschehen. Auch die Gerichte haben in der Schweiz bis anhin keine wirksame Überprüfung der effektiven Gefährlichkeit von Covid-19 und der Verhältnismässigkeit der Massnahmen vorgenommen, obwohl schon einige Verfahren vor Schweizer Gerichten durchgeführt wurden. Daran ist erkennbar, dass unser demokratischer Rechtsstaat, in dem solche Massnahmen einer wirksamen Überprüfung unterzogen werden müssten, angeschlagen ist.
Freier und umfassender Prozess der Meinungsbildung?
Eine ausgewogene und freie Meinungsbildung ist in einer intakten Demokratie eine Selbstverständlichkeit. Dafür braucht es die Bereitschaft der Politik, staatliche Massnahmen und deren Argumente zur Diskussion zu stellen, und es braucht Medien, welche die Basis für entsprechenden Meinungsaustausch schaffen, indem sie verschiedene divergierende Meinungen aus Politik, Wissenschaft und Bevölkerung zu Wort kommen lassen. Ein lebhafter Meinungsaustausch und Dialog sind charakteristisch für eine intakte Demokratie. Dass gerade dies in der vorliegenden Krise nicht stattfand, stimmt sehr nachdenklich. Statt einer sachlich-differenzierten Berichterstattung, die auch staatliche Massnahmen kritisch hinterfragt, basierten die journalistischen Berichte mehrheitlich vor allem in der Anfangsphase – aber teils bis in die Gegenwart – stark auf Angst. Ein solcher Journalismus schürt die Unsicherheit bei Menschen und arbeitet mit negativen und destruktiven Emotionen.
Wird die Bevölkerung aber ständig mit Angst und Panik machenden Berichten und Bildern konfrontiert, verändert sich zwangsläufig die Sichtweise und das Verhalten der Menschen. Sie werden zunehmend ängstlich, unsicher, ziehen sich sowohl aus der Gesellschaft, Beziehungen und Diskussionen zurück. Ihr Denken wird dominiert von diesen negativen Emotionen. Überwiegen Angst und Panik bei einem Menschen, so ist er auch in seiner Meinungsbildung für tatsächliche Fakten und tatsächliches Wissen kaum mehr empfänglich.
Zur unausgewogenen Berichterstattung kommt hinzu, dass Auseinandersetzungen mit kritischen Experten und Fakten nur wenig stattfanden – und wenn, dann oft auf sehr einseitige bzw. polemische Art. Menschen mit kritischer Sichtweise wurden allzu oft ausgegrenzt und in schubladisierte Reihen gestellt. Eine solche Art der Ausgrenzung bis hin zur Diffamierung führt jedoch zu Meinungsanpassung, Denkverboten und Einschüchterung Andersdenkender. Dies alles berücksichtigend wäre es erstrebenswert, wenn sich die Medien wieder vermehrt auf ihre ureigene Aufgabe besinnen: Kontrolle der Staatsorgane, Aufbereitung wichtiger Meinungen und Fakten zum Hintergrund und Information der Bevölkerung. Die durchgeführte politische Linie ist nicht alternativlos, wie uns Politik und die Mehrheit der Medien seit Beginn der Coronakrise weissmachen wollen.
Auf unsere Demokratie und die am 13. Juni 2021 stattfindende Volksabstimmung hat dies gravierende Auswirkungen: Ein freier und umfassender Meinungsbildungsprozess konnte kaum wirklich stattfinden. Neben der oben erwähnten möglichen Verletzung des in Art. 34 Abs. 2 der Bundesverfassung garantierten Anspruchs auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe des Stimmbürgers ist dies eine bedenkliche Entwicklung. Dank des erfolgten Referendums kann nun zumindest eine Art politischer Diskurs im Vorfeld der Abstimmung vom 13. Juni 2021 noch stattfinden.
[1] Häfelin/Haller/Keller/Thurnherr, Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 9. Auflage 2016, S. 417.
[2] Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Jahr 2009 die Definition einer „Pandemie“ ohne triftigen Grund angepasst. Früher wurde für das Ausrufen einer Pandemie eine enorm hohe Zahl von Todes- und Erkrankungsfällen verlangt. Neu gilt folgende Definition: „Eine Pandemie ist die weltweite Ausbreitung einer neuen Krankheit.“ (vgl. www.who.int, abgerufen 25.5.2021; Reiss/Bhakdi, Corona unmasked, S. 27).

Das BAG verstärkt sein Impfprogramm. Sogar zehnjährige Kinder sollen gemäss BAG, sofern urteilsfähig, gegen den Willen der Eltern geimpft werden können.
Von Ralph Studer
Wie die NZZ berichtete, hat Pfizer/Biontech bei der Schweizer Zulassungsbehörde Swissmedic bereits die Zulassung seines Impfstoffs für 12- bis 15-Jährige beantragt. Der Präsident der eidgenössischen Kommission für Impffragen, Christoph Berger, hält eine baldige Genehmigung für denkbar. Er hofft, dass nach den Sommerferien mit dem Impfen von 12- bis 15-Jährigen begonnen werden kann. (1) Die Swissmedic will sich zwar nicht auf einen Zulassungszeitpunkt festlegen, (2) jedoch ist aufgrund des bisherigen Verhaltens der Swissmedic davon auszugehen, dass diese Zulassung zeitnah erfolgen wird.
Doch das Impfziel geht noch weiter. Nicht nur 12- bis 15-Jährige, sondern bereits Zehnjährige sollen möglichst zeitnah geimpft werden können. Setzt sich diese Sichtweise durch, wäre die Impfung eines Zehnjährigen ohne Zustimmung bzw. sogar gegen den Willen der Eltern erlaubt, sofern die Kinder urteilsfähig sind. Dies geht aus einem aktuellen Schreiben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) vom 5. Mai 2021 hervor, das an diverse Verbände gerichtet ist. (3) Darin steht: „Damit ein Kind oder ein Jugendlicher in Bezug auf die Impfung als urteilsfähig gilt, muss dieses oder dieser die Tragweite des Eingriffs für seinen Körper abschätzen können. Allgemein gilt, dass die Fähigkeit der Einschätzung der Tragweite je nach Bedeutung und Intensität des Eingriffs variiert.“ Und weiter heisst es: „Als Regel wird davon ausgegangen, dass eine echte Zustimmung bis zehn Jahre unmöglich erscheint. Zwischen 10–15 Jahren kann eine Urteilsfähigkeit nach und nach zugestanden werden und ab 15 Jahren kann die Urteilsfähigkeit vermutet werden, wobei zu prüfen ist, ob dieser Vermutung nichts entgegensteht. Folglich ergibt sich daraus: Erst wenn ein Kind oder ein Jugendlicher urteilsunfähig ist, haben die Inhaber der elterlichen Gewalt die Zustimmung zur Impfung zu geben.“
Unterstützung erhält das BAG von Berger, der eine Impfung mit dem „Schutz“ der Kinder und Jugendlichen befürwortet und dass diesen wieder mehr Austausch und Aktivitäten eingeräumt werden können. „Diese Altersgruppen sind von den Einschränkungen enorm betroffen“, so Berger. Die psychischen, sozialen und beruflichen Probleme dieser Altersgruppen würden rasch zunehmen: „Wer heute einen Termin bei einem Kinder- und Jugendpsychiater sucht, findet keinen.“ (4)
Diese vom BAG und vom Präsidenten der eidgenössischen Kommission für Impfragen vertretene Sichtweise mutet aus diversen Gründen sonderbar an. Es gibt bis heute keine wissenschaftlichen Belege, dass Kinder und Jugendliche Treiber von Corona sind. Ebenfalls liegen keine wissenschaftlichen Belege vor, dass sich bei Kindern und Jugendlichen schwere Krankheitsverläufe ereignen. Zudem bemängeln Kritiker seit langem, dass diese neuartigen Impfstoffe genbasierte Impfstoffe seien (5), welche für den menschlichen Gebrauch bis anhin noch nie eine Zulassung erhalten haben und somit wesentliche Kenntnisse über Erfahrungswerte, über Langzeitfolgen, über entsprechende Nebenwirkungen und die Reaktion des Immunsystems usw. fehlen. Eine seriöse Risikobewertung dieser aktuell zugelassenen Impfstoffe ist somit nicht möglich. (6) (7) Trotz dieser fehlenden Erfahrungen und dieses mangelnden Wissens sollen nun auch Kinder und Jugendliche „durchgeimpft“ werden.
Es besteht aufgrund heutiger Erkenntnisse keine Notwendigkeit bei der jungen Generation Impfungen durchzuführen. Vielmehr sollen Kinder und Jugendliche einem bis anhin nicht kalkulierbaren Risiko in Bezug auf Neben- und Langzeitfolgen der Impfung ausgesetzt werden. Statt eine Impfung für Kinder und Jugendliche ins Auge zu fassen, wäre es angebracht, die Sinnhaftigkeit und Verhältnismässigkeit der Massnahmen für Kinder und Jugendliche kritisch zu hinterfragen und über eine Lockerung bzw. Aufhebung zu diskutieren.
Fehlende Urteilsfähigkeit bei zehnjährigen Kindern
Abgesehen davon, dass eine Impfung bei Kindern und Jugendlichen aus den oben erwähnten Gründen nicht angezeigt ist, ist die vom BAG aufgeworfene Urteilsfähigkeit noch näher zu betrachten. Allgemein bezeichnet man eine Person als urteilsfähig, wenn sie in der Lage ist, eine Situation zu beurteilen, vernünftige Schlüsse zu ziehen und entsprechend zu handeln. (8) In Betracht zu ziehen, die Urteilsfähigkeit bei Kindern im Alter von zehn Jahren bei einer Impfung, insbesondere bei einem neuartigen Impfstoff ohne ausreichende Erfahrungswerte über Langzeitfolgen und Nebenfolgen, zu bejahen, entbehrt jeglicher Kenntnis des kindlichen Entwicklungsstadiums. Jeder, der mit Kindern in diesem Alter zu tun hat, weiss, dass eine solche Fragestellung ein Kind in dieser Lebensphase komplett überfordert bzw. das Kind solche Fragen und Folgen überhaupt nicht überblicken kann geschweige denn über die Fähigkeit einer Nutzen-Risiko-Abwägung verfügt.
Gravierender Eingriff in die Elternrechte
Sollte sich die Sichtweise des BAG durchsetzen und die Urteilsfähigkeit bei zehnjährigen Kindern bejaht werden, könnten sich diese Kinder nicht nur gegen den Willen der Eltern impfen lassen, sondern die Eltern hätten auch keinerlei Recht, sich beim impfenden Arzt zu informieren, ob ihr Kind geimpft wurde. Der Arzt ist an seine ärztliche Schweigepflicht gebunden. (9)
Das Vorgehen, welches das BAG hier vorschlägt, passt zu vorangegangenen Entscheidungen und Vorgehensweisen. So können inzwischen z.B. unter 14-Jährige hinter dem Rücken ihrer Eltern beim Arzt Verhütungsmittel holen oder eine Abtreibung durchführen lassen. Auf der einen Seite werden also Kinder immer früher dem Einfluss ihrer Eltern entzogen, andererseits müssen Eltern jede Prüfungsnote und jeden Handyvertrag unterschreiben und bis zum Abschluss einer Erstausbildung finanziell für ihre Kinder aufkommen. Zu hoffen ist, dass Eltern sowie weitere vernünftige Bürger und Politiker dem BAG hier eine entschiedene Abfuhr erteilen. Mütter und Väter auf finanzielle Zahlungen und Haftungen für ihre Kinder degradiert werden, sondern auch mitreden können, wenn es um derart gewichtige Entscheidungen geht. Alles andere wäre nicht nur unverhältnismässig, sondern ein Verstoss gegen grundlegende Elternrechte und ein unangemessener Übergriff in den familiären Privatbereich.
(1) Vgl. NZZ-Artikel «Nach den Sommerferien sollen auch unter 16-Jährige geimpft werden» vom 15.5.2021.
(2) Vgl. NZZ vom 15.5.2021 ebd.
(3) Vgl. Coronavirus: BAG lässt Kinder ab 10 über Impfung entscheiden (abgerufen am 27.5.2021).
(4) Vgl. NZZ vom 15.5.2021 ebd.
(5) Die in der EU bisher zugelassenen Corona-Impfstoffe von Astra-Zeneca, BioNTech/Pfizer und AstraZeneca sind alle genbasierte Impfstoffe.
(6) Vgl. Aray G. Clemens, Corona Impfstoffe – Rettung oder Risiko?, S. 67 ff.; Hockertz Stefan, Gefährliches Menschenexperiment, in: Weltwoche Nr. 51.20.; Reiss/Bhakdi, Corona unmasked, S. 128 ff.
(7) Die vorliegenden Corona-Impfstoffe wurden nicht ausreichend präklinischen Tests unterzogen, weshalb die FDA und die EU die Zulassung der genbasierten Impfstoffe im Prinzip nur als Notzulassung deklariert hat (vgl. Reiss/Bhakdi, Corona unmasked, S. 129f.).
(8) Vgl. hierzu auch den NZZ-Artikel „Bald ist Pfizer/Biontech ab 12 Jahren zugelassen – doch ob Kinder geimpft werden, dürfen impfskeptische Eltern meistens nicht entscheiden“ vom 18. Mai 2021.
(9) Vgl. NZZ-Artikel ebd.

Wir schreiben das Jahr 2030.
«Wir waren von der Überzeugung getragen, uns für das Richtige einzusetzen», berichtet ein Vater seinem 15-jährigen Sohn. «In Politik und Medien erhielten wir», so der Vater weiter, «ständig die Mitteilungen, dass die Ausbreitung des Coronavirus aufzuhalten sei, weil sonst die Intensivstationen überlastet würden. Bereits nach der ersten «Pandemiewelle» im Frühjahr 2020 wurde uns prognostiziert, dass im Herbst 2020 bereits eine zweite Welle zu befürchten sei. Nach dem ersten Lockdown und den politischen Versprechungen, auf einen solch gravierenden Schritt zukünftig zu verzichten, verfügte die Politik in vielen europäischen Ländern im Winter 2020 trotzdem weitere Lockdown. Dies brach vielen Klein- und Mittelbetrieben das Genick, schädigte den Tourismus nachhaltig, führte zu Massenentlassungen in vielen Branchen und europa- und weltweit in eine gravierende Arbeitslosigkeit, die wirtschaftlichen Niedergang und Armut zur Folge hatte. Die bislang schon hohen Schulden vieler Staaten fielen ins Bodenlose. Vor allem viele Entwicklungs- und Schwellenländer wurden durch diese gravierenden Massnahmen für Jahrzehnte zurückgeworfen und brachte massloses Leid über die Menschheit. Viele Unternehmer und ihre Familien verloren ihre Existenz, Menschen mit einer schwachen psychischen Gesundheit litten vermehrt an Depressionen und die Suizidrate stieg über Jahre sprunghaft an. Es herrschte Angst und Panik in der Gesellschaft. Eine Angst und Panik, die mit der Zeit kaum mehr zu ertragen war, die ganze Gesellschaft lähmte und die Bevölkerung zermürbte. Ältere Menschen durften nicht mehr im Spital oder in den Altersheimen besucht werden bzw. nur noch mit Gesichtsmasken und mit Abstand in Räumen, in denen die Grosseltern durch eine Scheibe getrennt ihre Liebsten noch sehen durften, als seien sie in einem goldenen Gesundheitsgefängnis.»
Nach einer längeren Pause führt der Vater dann weiter aus: «Statt Liebe und Zuneigung verordnete der Staat Abstand und Distanz. Um Leben zu retten, wie er sagte. Wir wollten menschlich sein und enthielten uns menschlicher Wärme. Alles im Namen einer «neuen Humanität» und einer «neuen Normalität», die vorgab, dass sie nur das Beste für die Bevölkerung wolle. Auch auf den Strassen herrschte Abstand und Maskenpflicht. Ich weiss nicht, wie und wann es geschah, aber Entfremdung und Distanzierung hielten mehr und mehr Einzug in der Gesellschaft. Vielleicht begann es damit, dass der Nachbar plötzlich nicht mehr als Freund, sondern als möglicher Virenträger und somit als potenzieller Gefährder angesehen wurde. Das Zusammengehörigkeitsgefühl in der Gesellschaft schwand zusehends, von uns Bürgern viel zu spät bemerkt. Gleichzeitig liessen wir es geschehen, dass unsere verfassungsmässig garantierten Freiheitsrechte massiv eingeschränkt wurden. Zunächst nur zeitlich befristet, wie uns die Politik versicherte. Dann nach mehreren Jahren hat sich niemand mehr darum geschert und die Bevölkerung hat sich mit dieser Beschränkung der an sich weiterhin verfassungsmässig garantierten Freiheitsrechte abgefunden. Selbst die Staatsrechtsprofessoren und die Bundesrichter sahen in diesen Beschränkungen keine Verletzungen verfassungsmässiger Rechte und hüllten sich in Schweigen. Einschränkungen ohne wirkliche Begründung standen an der Tagesordnung. Dies fiel im Bereich der Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht mehr besonders in Gewicht, da die meisten Podien und Diskussionsveranstaltungen wegen der Gefahr einer allfälligen Verbreitung von Covid-19 ohnehin seit Jahren von den jeweiligen Organisatoren freiwillig selber abgesagt bzw. auf unbestimmt verschoben wurden.
Die «neue Normalität» verlange ein angepasstes Verhalten und ein Überdenken der Privatsphäre, so der einheitliche Tenor von Politik, Medien und Wissenschaft. Aussagen, die auch auf allen medialen Kanälen stets wiederholt wurden. Mein Sohn, ja es muss etwa zur damaligen Zeit gewesen sein, als auch eine Überwachung, wie sie damals in Südkorea üblich war, auch in der Schweiz zusehends eingeführt wurde. Wie es dazu kam, fragst du, mein Sohn? Mehr und mehr geriet die Schweiz von ausländischen Staaten in die Kritik, dass sie zu lasch im Umgang mit Covid-19 sei und sich ein Vorbild an Ländern wie Südkorea nehmen solle, die – wie wir Bürger allerdings wussten – von Privatsphäre und Datenschutz rein gar nichts hielten. Doch Länder wie Südkorea und China wurden in der damaligen Krise zum grossen Vorbild für die einst liberalen, freiheitlich-demokratischen Staaten des Westens. Das habe ich nie verstanden. Aber der Bundesrat reagierte damals prompt auf jene Kritik, wie er dies immer bei ausländischer «Anregung» aus Kreisen der EU, OSZE oder WHO tat. Die Schweizer Behörden sammelten Informationen aus Daten des Mobilfunks, Kreditkarten, Browserverläufe usw., um Persönliches von uns Bürgern zu erfahren. Und die Tracer gaben diese Daten immer weiter. Ich habe nie verstanden, warum es keinen Weg zurück zum Leben, wie es vor Covid-19 war, geben könne. Dies wurde uns immer wieder klar vor Augen geführt, allerdings ohne wirkliche Begründung. Doch überzeugend vorgetragene Behauptungen, die immer wieder wiederholt werden, brauchen keine Begründungen und Beweise, um auf Akzeptanz zu stossen. Es sei nun einfach so. Es gebe nur noch die «neue Normalität» nach Covid-19, so der Bundesrat.
Aus der in der Gesellschaft immer deutlicher werdenden Entfremdung und Vereinsamung vieler Menschen. Vor allem ältere Menschen ohne soziale Kontakte vereinsamten und wurden zusehends zum psychologisch-psychiatrisches Problem, das die Pharmaindustrie auf den Plan rief. Einerseits konnte diese eine ungeheure Menge an Psychopharmaka auf den Markt werfen, anderseits wurde auf Drängen der wissenschaftlichen Task-Force durch den Bundesrat ein Impfobligatorium gegen Covid-19 eingeführt, obwohl dies von namhaften Infektiologen und Virologen als wenig hilfreich kritisiert wurde. Doch solche Stimmen waren in der Task-Force nicht vertreten und wurden von vielen Medien nicht gehört.
Die «neue Normalität» brachte auch eine «neue Humanität». So konnten sich die Sterbehilfeorganisationen kaum mehr vor Arbeit retten. Ich habe dies nie verstanden: Auf der einen Seite hat uns die Politik immer gemahnt, dass wir durch Abstand, Maske und Einhaltung von Hygieneregeln Menschen retten sollen und hat an unser Verantwortungsgefühl appelliert. Auf der anderen Seite stieg über die Jahre die Zahl an psychisch Erkrankten bei gleichzeitig markantem Anstieg der Suizidrate und der Exit-Fälle. Leben retten, sieht für mich anders aus. Aber vielleicht habe ich da die Politik einfach falsch verstanden.
Neben diesen gravierenden Entwicklungen wurden auch die Gottesdienste eingeschränkt oder verboten, aus Sorge, dass diese ein «Superspreader-Event» sein könnten. Die Politik – unterstützt von vielen Medien – nahm den Menschen auch den einzigen Ort, den sie in ihrer Not aufsuchen konnten, die Kirche und die direkte Begegnung mit Gott. Auf diese unverhältnismässige Einschränkung erhoben selbst die betroffenen Kirchen keinen Widerspruch. Im Gegenteil. Viele Kirchen verzichteten – bevor das staatliche Verbot in Kraft trat – bereits freiwillig auf einen öffentlichen Gottesdienst und boten stattdessen «virtuellen Gottesdienst» an. Ein virtueller Gottesdienst sei auch viel zeitgemässer, könne er doch die Menschen und vor allem auch jüngere Menschen viel einfacher erreichen, so der fast einhellige Tenor der Kirchenleitungen.
Besonders verwirrend waren auch die sich ständig ändernden staatlichen Bestimmungen, die vor allem für Unklarheiten und Unsicherheit unter den Bürgern sorgte. Es herrschte eine unglaubliche, teils widersprüchliche Informationsflut, die es uns Bürgern fast verunmöglichte, sich ein klares Bild über die tatsächlichen Gegebenheiten zu bilden. Kontroverse Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern der staatlich verhängten Massnahmen fanden weder im Fernsehen noch in den sozialen Medien wirklich statt. Warum dies unterlassen wurde, habe ich nie verstanden. Für eine Demokratie ist es doch elementar, dass der Bürger auf diese Weise zu einer gefestigten persönlichen Meinung kommen und sich am politischen und gesellschaftlichen Diskurs beteiligen kann. Doch dies blieb aus. Der Bundesrat regierte stattdessen während Jahren, obwohl er zu Beginn nur von einer kurzen, notwendigen Zeit sprach, mit besonderen Befugnissen. Das Parlament hatte sich selber aus der Verantwortung gezogen und dem Bundesrat die Entscheidungen überlassen. Der Bundesrat beteuerte stets, dass dies alles zum Wohle des Staates, der Bürger und der Gesundheit sei. Wir Bürger waren damals so verunsichert aufgrund der vielen Informationen, dass wir froh waren, dass wir dem Bundesrat «vertrauen» konnten. Jeder war froh, die Verantwortung an den Bundesrat delegieren zu können.
Praktisch wöchentlich änderten die staatlichen Vorgaben. Nachvollziehbar waren diese Massnahmen oftmals nicht, auch wurden sie staatlicherseits kaum begründet. Wissenschaftlich untermauert war praktisch nichts. Doch da uns keine andere Wahl blieb, hielten wir uns strikt an die Vorgaben. So wurde z.B. die Maskenpflicht nicht nur in der Schweiz, sondern auch in anderen Ländern flächendeckend verordnet, auch wenn sehr zweifelhaft war, ob Masken den erhofften Erfolg bringen würden. Man machte es eben, weil auch die anderen Länder dies taten. Getreu dem Motto: Wenn es der andere tut, kann es ja nicht so falsch sein. Überzeugt hat mich dieses «Argument» nie wirklich, aber was hätte ich denn tun sollen?
Ich fragte mich damals auch, ob sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Bundesrat vielleicht verrannt hätten und dies ohne Gesichtsverlust nicht zugeben konnten. Die Wiederwahl vieler Magistraten stand auf dem Spiel. Dieser Gedanke kam mir damals öfters, aber ich hütete mich diesen öffentlich auszusprechen. Denn wenn ich in der Gesellschaft nur leise Kritik an diesen Massnahmen üben wollte, wurde ich gleich als «unmenschlich» und «kalt» abgefertigt und die Anwesenden distanzierten sich von mir. In anderen Fällen hörte ich sogar von gesellschaftlichem Tod von Prominenten, die sich öffentlich kritisch äusserten. Es muss wohl auch damals gewesen sein, als sich seitens der «Toleranten» eine Mauer des Schweigens und der gesellschaftlichen Ausgrenzung hochzog. Dies war wohl auch der Zeitpunkt, als unbemerkt von uns Bürgern der Rechtsstaat verlorenging und der Willkürstaat seinen Anfang nahm. Gleichzeitig traten auch vermehrt Denunzierungen von Nachbarn auf, die ihre ehemaligen «Freunde» anzeigten, weil sie sich nicht an die strengen Quarantäne-Vorschriften hielten bzw. ein fröhliches Zusammensein in dieser tristen Zeit mit 11 statt mit den nur zugelassenen 10 Personen feierten. Dies geschah natürlich alles im Namen des Guten. Der Staat liess solches Denunziantentum nicht nur gewähren, sondern förderte dies im Laufe der Zeit sogar noch mit der Begründung, dass dies der Gesundheit und dem Lebensschutz diene.
Neben diesen schwerwiegenden Entwicklungen im Freiheitsbereich muss ich dir auch noch von einem anderen tragischen Ereignis berichten: Wir haben mitangesehen, wie Stück für Stück auch unsere kulturellen Einrichtungen verschwanden. Erste private Anbieter mussten aus finanziellen Gründen bereits Ende 2020 wegen der Corona-Massnahmen ihr kulturelles Angebot aufgeben. Später folgten dann angesehene Stadttheater und Opernhäuser nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit. Wir haben dies alles mitangesehen, schweigend, haben es zur Kenntnis genommen. Wahrscheinlich waren wir uns gar nicht mehr im Klaren, welchen Wert unsere Kultur für unser Leben, unsere Identität und als Erhellung und Erbauung in unserem Alltag hat. Wenn ich daran zurückdenke, was wir alles hatten und wie unser Leben und unsere Gesellschaft heute im Jahr 2030 aussieht, unsere sog. «neue Normalität», was haben wir doch alles verloren! Wir haben alles aufgeben, weil wir blind vor Vertrauen in die Politik und die meisten Medien waren. Wir sind dann aufgewacht, aufgewacht, als es leider zu spät war.»
Der Sohn hat seinem Vater in schweigendem Entsetzen zugehört. Nun fragt er leise: «Ich kann es nicht verstehen. Warum habt ihr einfach zugeschaut?»
Autor: Ralph Studer

Wo ist der gesunde Menschenverstand geblieben?
Wie Alex Baur zu Recht hinweist, blieb die Zahl der schweren Corona-Verläufe und der Todesfälle in den letzten Wochen und Monaten konstant tief. Gleichzeitig ist das BAG bis heute nicht imstande, Auskunft zu geben, ob die Menschen an oder mit Corona gestorben sind. Zudem weiss das BAG bis heute nicht, ob die positiv getesteten Personen keine oder nur leichte Symptome entwickelten. Eine entscheidende Frage, doch für das BAG offenbar keiner Überprüfung wert. Corona verläuft – wie man hinlänglich weiss – bei den weitaus meisten Personen harmlos.
Weshalb man nicht die besonders gefährdeten Personengruppen schützt, sondern eine ganzes Land diesen Corona-Massnahmen aussetzt mit der Folge, dass Menschen sozial isoliert werden, die Depressionen- und Suizidraten zwangsläufig nach oben gehen, Selbständige um ihre Existenz zittern müssen, die Arbeitslosigkeit durch Konkurse steigen wird usw., ist unverständlich.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Bund unter keinen Umständen mehr zur Normalität zurückkehren will. Mein Vertrauen in das BAG und den Bund ist stark erschüttert. Hat der Bund wirklich ein Interesse an Aufklärung und Erforschung relevanter Fragen? Driften wir langsam aber sicher in einen Willkürstaat ab? Ein Rechtsstaat entscheidet nämlich faktenbasiert und verhältnismässig, was gerade nicht der Fall ist. Zudem stelle ich mir die Fragen: Warum sind nicht auch kritische Expertenstimmen in der Task-Force des Bundes? Warum hat zu keiner Zeit eine gesellschaftliche Diskussion über diese «Corona-Krise» und deren Umgang stattgefunden, wie es in einem demokratischen Staat üblich sein sollte? Warum betreiben die meisten Medien in der Schweiz und in anderen Ländern weder eine wirkliche Aufklärung noch hinterfragen sie die staatlichen Massnahmen? Stattdessen wird seit Wochen und Monaten seitens Medien und Politik eine Panik- und Angstmache betrieben. Als normaler Bürger bleibt man sprachlos zurück. Wo ist der gesunde Menschenverstand geblieben?

An der Realität vorbei
Es ist zwar richtig, dass die Digitalisierung in der Schule zu berücksichtigen ist, soweit stimme ich Herrn Hasler zu. Darüber hinaus ist seinen Aussagen zu widersprechen. Die Ergebnisse der bislang grössten Studie im Schulbereich, der John-Hattie-Studie, hat klar ergeben, dass der wichtigste Faktor für erfolgreichen Unterricht die Lehrperson ist. Diese Erkenntnis ist in Pädagogenkreisen hinlänglich bekannt. Tagtäglich erlebe ich als Lehrer, wie wichtig die Beziehungsebene, der aktive Austausch im und nach dem Unterricht für die Entwicklung der Schüler sowohl in fachlicher als auch in menschlicher Hinsicht sind. Wie aber soll eine solche Beziehung entstehen, wenn die Schüler hinter in ihren PCs sitzen und individualisiert ihre Aufgaben bearbeiten? Zudem die Frage, wie sollen die Schüler Sozialkompetenz in einem solchen digitalisierten Lernsetting erlernen, Eigenschaften, die für eine erfolgreiche persönliche und berufliche Zukunft wichtig sind? Es ist zudem realitätsfremd, wenn Herr Hasler schreibt, dass Kinder in einer digitalisierten Welt zu psychisch widerstandsfähigen Allroundern werden. Diese Eigenschaft lernen sie gerade in einer gelebten Beziehung mit Lehrperson und Mitschülern, in der man sich reibt, Grenzen testet, verhandelt und nach Lösungen sucht. Viele Schüler, vor allem schwächere, verlieren zudem jegliche Freude, sind demotiviert, wenn sie den Aufgaben vor dem PC überlassen werden. So entsteht auch kein Gemeinschaftsgefühl im Klassenverband, sondern die Kinder vereinsamen. Sie brauchen den Austausch mit anderen und das soziale Lernen im Klassenverband. Ein Schüler hat mir einmal gesagt, wie sehr er den Austausch in der Klasse schätze, so lerne er durch die Auseinandersetzung mit den Meinungen seiner Mitschüler auch zuzuhören und zu diskutieren. Gerade diese Fähigkeiten sind bedeutsam in einer demokratischen Gesellschaft, in deren Mittepunkt der Mensch steht, der sich aktiv am gesellschaftlichen und politischen Geschehen in unserem Land beteiligt.Die Digitalisierung ist nicht das Allheilmittel, weil es den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen nicht gerecht wird. Die Beziehung zwischen Lehrer und Schüler ist der Garant für den Erfolg unserer Kinder.

Leserbrief zum Artikel «Das Parlament will seine Macht zurück» vom 23. März 2020
Corona-Massnahmen kritisch hinterfragen
Wir müssen baldmöglichst in geordnete Bahnen zurückfinden, so Andrea Caroni, im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Krise. Wie sieht die aktuelle Lage jedoch aus? Abgesehen von den für den Alltag lebensnotwendigen Geschäften ist die Wirtschaft heruntergefahren und das öffentliche Leben stillgelegt. Bleibt dies über längere Zeit der Fall, reichen auch CHF 42 Mia. zur Unterstützung der Wirtschaft nirgends hin. Damit gefährden wir nicht nur unsere wirtschaftliche Existenz, viele KMUs, sondern verursachen auch verheerende soziale Folgen. Swissmem-Präsident Hans Hess wies unlängst darauf hin, dass es Kräfte in unserem Land gibt, die am liebsten alles herunterfahren möchten. Die Folgen eines solchen totalen Shut-Down möchte ich hier gar nicht ausmalen. Ein unübersehbarer Schaden auf Jahre hinaus. Das können wir nicht verantworten! Selbst der Infektiologe Pietro Vernazza, Chefarzt am Kantonsspital St. Gallen, hinterfragt in einem aktuellen Interview die Eindämmungsstrategie des Bundesrats im Kampf gegen das Coronavirus. Vernazza führte am 21.3.2020 in dieser Zeitung aus, dass die Entscheidung die Schulen zu schliessen gemäss BAG nicht auf wissenschaftlicher Basis erfolgt sei, sondern weil die anderen Länder diese auch durchgeführt haben. Somit ein mehr als fragwürdiger Entscheid. Dieser Entscheid verhindert auch, dass die Kinder schnell immun werden, was eine Verbreitung der Krankheit verlangsamen würde. Diese Politik des Bundesrats ist nicht alternativlos. Wichtig wäre es meines Erachtens, Isolationsmassnahmen für gefährdete Personen vorzusehen, Abstand zu halten, die Abwehrkräfte zu stärken und auf eine gesunde Ernährung zu achten. Es ist das Gebot der Stunde, diese bisherigen bundesrätlichen Massnahmen kritisch zu hinterfragen und nach nachhaltigen Lösungen zu suchen, statt unbedacht den Nachbarstaaten und den Vorgaben der WHO zu folgen. Denn selbst die WHO kann sich irren. Zu viel steht auf dem Spiel!

Schluss mit der Meinungsdiktatur
Benjamin Zürcher, Jungpolitiker Thurgau, spricht sich in einem Tweet u.a. gegen die Homo-Ehe aus. Was passiert? Er erntet einen regelrechten Shitstorm und wird als ewiggestriger, intoleranter und schwulenfeindlicher Menschenfeind bezeichnet. Was hat er Schlimmes getan? Er hat niemanden verletzt, sondern schlicht und einfach seine Meinung geäussert. Das war vielen offenbar schon zu viel. Mehr und mehr können wir in der Schweiz, Deutschland und anderen Ländern beobachten, wie Andersdenkende, die «konservative» und dem Zeitgeist widersprechende Ansichten vertreten, aufs Gröbste diffamiert und so mundtot gemacht werden sollen. Meinungen, die vor wenigen Jahren völlig üblich waren in demokratischen Auseinandersetzungen, doch heute mit einem Shitstorm belegt, gesellschaftlich ausgegrenzt und geächtet werden. Benjamin Zürcher ist nur ein weiterer Fall unter vielen. Zudem erfolgen zusehends Meinungszensuren im Internet gegen kritische konservative Stellungnahmen. Die Liste liesse sich beliebig weiterführen. Wohin führt dies alles? Welches Demokratie- und Menschenverständnis haben Menschen, die so mit anderen umgehen? Was mich aber fast noch mehr erschreckt, ist, dass unsere Gesellschaft dies stillschweigend hinnimmt. Es gibt keinen Aufschrei. Wir sehen einfach zu, wie sich unsere Gesellschaft zusehends einem Meinungsdiktat gewisser politischer Kreise unterwirft. Wir üben uns in Denkverboten und scheuen uns, zu gewissen Themen unsere Meinung noch öffentlich zu äussern. Unser Schweigen ist ein sichtbares Zeichen für die Schwäche und das baldige Ende unserer Demokratie. Ist dieses Vorgehen gegen Benjamin Zürcher bereits ein Vorgeschmack auf den Abstimmungskampf über die Ehe für alle? Ich erwarte, dass Medien wie Politiker aus allen Parteien sich klar gegen solche Hetze und Verfolgung stark machen und signalisieren, dass wir in unsrem Land, in unserer Demokratie einen solchen Umgang nicht dulden.

Solidarität mit den Kranken und Lebensmüden
Das Urteil ist nicht zu übertreffen. Es sei ganz hervorragend, so der Gründer der Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas, Ludwig A. Minelli. Die obersten Richter Deutschlands hoben ein seit 2015 geltendes Verbot für geschäftsmässige Sterbehilfe auf. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben gilt nun auch in Deutschland. Ist dieses Urteil wirklich so hervorragend? Schauen wir genauer hin. Unsere moderne Wohlstands- und Wohlfühlgesellschaft will ein von Leid und Schmerz befreites Leben. Dass Leid und Schmerz zum menschlichen Leben gehören, wird nicht mehr akzeptiert. Oftmals unbewusst signalisieren wir leidenden Menschen, dass ihr Leben nicht mehr lebenswert ist. Diese empfinden sich dadurch als Belastung für ihr Umfeld und die Gesellschaft. Dazu kommt der zunehmende Druck, die Kosten im Gesundheitswesen möglichst tief zu halten. Statt sich mit den Kranken und den Lebensmüden zu solidarisieren und sie in ihrer Not zu unterstützen, ihnen zu zeigen, dass sie nicht allein sind, dass ihr Leben weiterhin einen Wert hat, ziehen wir uns in unsere Wohlfühloase zurück und entledigen uns unserer persönlichen und gesellschaftlichen Verantwortung. Wir müssen dringend umdenken und uns von übertriebener Selbstverwirklichung und Individualismus befreien. Hören wir nämlich auf, uns für die Schwachen und Hilfsbedürftigen in unserem Umfeld einzusetzen, verlieren wir das Grundlegende unseres Menschseins, unsere Menschlichkeit, unseren Einsatz für den Nächsten. Die Erleichterung der Selbsttötung für Kranke verkommt zu einer normalen Dienstleistung. Der frühere deutsche Bundespräsident Johannes Rau hat einst dafür plädiert, sich anstelle der aktiven Sterbehilfe der Schmerztherapie zu widmen. Die Förderung der Palliativmedizin ist das Muss der Stunde und ein klares Ja zu den Leidenden und Schwerstkranken. Es ist ein Ja zu mehr Menschlichkeit.

Die Kinder sind unser höchstes Gut
Flächendeckende und bezahlbare KITA-Plätze sind das Ziel. Solche Angebote, so die Aussage des Artikels, brauche es in einer sich verändernden, modernen Gesellschaft. Kinderbetreuung soll zudem eine „Service-Public-Aufgabe“, also eine Staatsaufgabe werden. In den KITAs wird das Allheilmittel unserer heutigen Gesellschaft gesehen. Für das Wohl unserer Kinder? Oder eher zum Wohl der Erwachsenen, des Staates und der Wirtschaft? Werfen wir einmal einen Blick auf die Erkenntnisse der Bindungsforschung. Aus der Bindungsforschung ist hinreichend bekannt, dass eine zu frühe und zu lange Trennung von den Eltern als primäre Bezugspersonen Verlust- und Trennungsängste bei den Kindern auslösen kann. Messungen haben gezeigt, dass bei Kleinkindern deutlich überhöhte Werte des Stresshormons Cortisol auftreten. Trennung erzeugt also Stress. Forscher sind deswegen besorgt, weil die gesamte Entwicklung des sich ausformenden Kindergehirns von Hormonen beeinflusst wird. Zudem ist hinlänglich bekannt, dass die ersten drei Lebensjahre für die Entstehung von Urvertrauen und Ursicherheit entscheidend sind, um die Welt aktiv zu erforschen und gesunde Beziehungen zu leben. Diese Fakten werden von der Politik einfach in den Wind geschlagen. Welche Werte und Signale senden wir jedoch an unsere Kinder, wenn diese bereits von früh auf erleben, dass sie „abgegeben“ werden? Eine gute Bekannte aus Deutschland hat mir unlängst erzählt, wie froh sie als Eltern waren, dass sie ihre Kinder im Westen selber erziehen konnten, währenddessen die Eltern in der ehemaligen DDR gezwungenermassen einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und ihre Kinder in die KITAS geben mussten. Und was tun wir heute?
Aber nicht nur Kleinkinder, sondern und gerade auch ältere Kinder und Jugendliche brauchen uns Erwachsene, unsere Zuwendung und Ermutigung. Tagtäglich erlebe ich als Lehrer, wie wichtig es ist, sich Zeit für die Jugendlichen zu nehmen, ihnen zuzuhören und sie immer wieder zu unterstützen. Eine starke Bindung zwischen Erwachsenen und Kinder ist der beste Garant für eine gesunde, das Selbstvertrauen der Kinder fördernde Entwicklung. Eine solche Beziehung basiert auf Vertrauen und hält auch in schwierigsten Lebenslagen. Gerade in der Pubertät brauchen die Kinder und Jugendlichen uns Erwachsene, die ihnen auf dem Weg der Identitätsfindung und des Erwachsenwerdens helfen.
Die Kindererziehung ist das primäre Recht der Eltern und keine Staatsaufgabe. Tragen wir Sorge zu den Elternrechten. Die Kinder sind unser höchstes Gut, unsere Zukunft und unsere Hoffnung. Wir Erwachsene tragen hier die Verantwortung für die zukünftigen Generationen und auf welchen Werten unser Zusammenleben basieren wird.

Die Medizin in der Wirtschaftsfalle
Der Unmut der Gemeinde Wattwil über die Spitalpolitik ist offenkundig und nachvollziehbar. Erst für teures Geld gebaut soll das Spital Wattwil geschlossen bzw. nach anderen Plänen zu einem Pflegeheim umgewandelt werden. Woran «krankt» unsere Spitalpolitik? Das aktuelle Spitalsystem wird massgeblich von wirtschaftlichen Überlegungen, insbesondere der Fallpauschale, beeinflusst. Bei der Fallpauschale ist im Vornherein klar, wie viel das Spital für den Patienten erhält. Das Spital ist selber verantwortlich, die Behandlung so zu gestalten, dass es mit dem Geld auskommt. Dies ist zweifellos wirtschaftlich gedacht. Doch ist es auch patientengerecht? Mit der Fallpauschale wollte man in erster Linie Steuerungsmechanismen einführen mit dem Ziel, die Konkurrenz unter den Spitälern zu erhöhen und damit auch unrentable Spitäler auf Kurs zu bringen. Die Spitäler und vor allem die Ärzte stehen heute unter einem enormen Druck, wirtschaftlich zu handeln. Zweifellos hat eine gute Medizin die Aufgabe, ihre Gelder, die sie aus Steuern bezieht, in vernünftiger Weise auszugeben und nicht zu verschwenden. Wenn Patientenbehandlungen jedoch rentieren müssen, ist die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass die ganzheitliche Sicht zum Wohl des Patienten verloren geht und die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient leidet.
Die Überführung der Medizin in einen Wirtschaftsbetrieb führt dazu, dass sich die Medizin von ihrem ursprünglichen Auftrag und Wesen verabschiedet: Die Gewinnmaximierung steht vor dem Patientenwohl. Begriffe wie Caritas, Barmherzigkeit, Hingabe oder Dienst am Menschen, die den Arztberuf ursprünglich einmal ausmachten, verlieren zusehends an Bedeutung. Kann dies der zukünftige Weg der Medizin sein? Meines Erachtens nein. Haben wir den Mut, dieses Fallpauschalenprinzip von Grund auf zu hinterfragen und uns auf eine menschenzentrierte Medizin zurückzubesinnen.

Wo bleibt das Wohl der Kinder?
Nach dem aktuellen Gesetzesvorhaben des Kantons St. Gallen sollen zukünftig fünf Millionen Franken jährlich direkt oder indirekt an Eltern fliessen, deren Kinder eine familien- und schulergänzende Kinderbetreuung besuchen. Der Kanton St. Gallen will dadurch Familien entlasten und die Mütter für den Arbeitsmarkt gewinnen. Doch wo bleiben die Familien, die ihre Kinder selbst erziehen und betreuen? Die scheinen bei diesem Gesetzesentwurf versehentlich vergessen worden zu sein. Oder vielleicht doch nicht so «versehentlich»? Eltern, insbesondere Mütter, die ihre Kinder selbst erziehen, werden heute oft «schräg» angesehen und müssen sich fast schon rechtfertigen, wenn sie die eigenen Kinder selbst erziehen. Staatliche Unterstützung erhalten diese Familien nicht. Elterliche Erziehung und selbst verrichtete Haushaltsarbeit erfahren in der heutigen Gesellschaft kaum mehr Anerkennung. Bringen aber die Eltern ihre Kinder in die KITA zur Betreuung und somit in professionelle Hände, dann ist Erziehungsarbeit plötzlich angesehen und wird von Staat und Gesellschaft wertgeschätzt. Diese unterschiedliche Sichtweise habe ich noch nie verstanden. Professionalität statt elterliche Liebe. Es besteht heute faktisch ein gesellschaftlicher Druck, die eigenen Kinder «wegzuorganisieren». Geht es hier überhaupt noch um das Wohl der Familie? Oder geht es hier letztlich um die wirtschaftlichen Interessen an mehr Arbeitskräften oder die staatlichen Interessen, das Steuervolumen durch zusätzliche Steuereinnahmen in Form der steuerpflichtigen Löhne der KITA-Erzieherinnen und Mütter zu vergrössern? Viele Familien haben aus finanziellen Gründen nicht die Wahl, zu entscheiden, ob beide Eltern arbeiten oder nicht, selbst wenn ein Elternteil lieber die Erziehung der eigenen Kinder übernehmen würde. Eine echte Wahlfreiheit für Familien sieht anders aus. Zudem wird ein Aspekt in der Debatte um Familienmodelle nicht diskutiert. Es geht um Frau, Mann, Unternehmen, Staat. Aber wo bleibt das Wohl der Kinder?

1. Einleitung
In Politik und Gesellschaft wird in der Schweiz viel über Migration und deren mögliche Folgen gesprochen, aber kaum über die demographische Situation in der Schweiz. Eine öffentliche Diskussion findet nicht statt.
Deshalb werfe ich im ersten Teil meines Referats folgende Fragen auf:
- Wo stehen wir tatsächlich in der Schweiz bezüglich der demographischen Entwicklung?
- Welche Szenarien der Bevölkerungsentwicklung sind in den nächsten Jahren realistisch?
Im zweiten Teil des Referats soll die aktuelle Migrationssituation anhand konkreter Punkte näher beleuchtet und die Frage des Referats am Schluss beantwortet werden.
Bei meinen nachfolgenden Ausführungen zur Demographie stütze ich mich im Wesentlichen auf das vom Bundesamt für Statistik publizierte Dokument «Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung 2015-2045».
2. Demographie
Entwicklung der Gesamtbevölkerung
Der markante Anstieg der Anzahl Todesfälle und die Stabilisierung der Anzahl Geburten auf tiefem Niveau führen in den nächsten drei Jahrzehnten zu einer Abschwächung des Bevölkerungswachstums. Dass trotzdem eine gravierende Bevölkerungszunahme erwartet wird, sind auf die kommenden Migrationszahlen zurückzuführen. Denn gemäss Prognose des Bundesamts für Statistik aus dem Jahr 2015 wird die Bevölkerung der Schweiz bis 2045 auf 10 Millionen ansteigen (siehe Graphik).

Bevölkerungsbewegungen
In den nächsten 25 Jahren geht der Geburtenüberschuss, also die Differenz zwischen der Anzahl Geburten und der Anzahl der Todesfälle, zurück. Gemäss dem Referenzszenario des Bundesamtes vollzieht sich ein Wechsel von einem Geburtenüberschuss von knapp 21’000 im Jahr 2015 zu einem Sterbeüberschuss von 6000 im Jahr 2045. Die Entwicklung der Geburtenzahl hängt dabei von der Geburtenhäufigkeit, aber auch von der Anzahl Frauen im gebärfähigen Alter ab (siehe Graphiken).

Die Entwicklung der Anzahl Todesfälle hängt von der Altersstruktur der Bevölkerung und den Sterberaten ab. Die Entwicklung der Todesfälle ist in den nächsten Jahren rasant steigend, und zwar bei allen Szenarien des Bundesamts.
Graphik:

Dies ist ein Auszug meines Referats anlässlich der Tagung «Heilmittel Migration?» vom 19. Oktober 2019. Das ganze Referat sowie die Tagungsbroschüre (inkl. Referate von Sefika Garibovic und Thilo Sarrazin) können Sie unter nachfolgendem Link kostenlos bestellen: https://www.zukunft-ch.ch/broschuere-heilmittel-migration/

Digitalisierung mit Augenmass
Die Digitalisierung ist nicht aus der Schule zu verbannen, darin stimme ich Urs Blaser zu. Doch ist die Digitalisierung mit Augenmass einzuführen und hat nicht die Aufgabe, die Lehrperson zu ersetzen. Leider wird aufgrund der heutigen pädagogischen Sichtweise die Lehrperson immer mehr zum Coach degradiert, da der Grundsatz gilt: «Die Schüler sollen ihren Lernprozess anhand von lebensnahen Problemschilderungen weitgehend selbst gestalten». Dies führt letztlich dazu, dass vor allem die schwachen Schüler aufgrund Überforderung auf der Strecke bleiben und jegliche Motivation an der Schule verlieren. Zudem führt dieses individuelle Lernen, oftmals in offenen Lernumgebungen, auch zu einem Bedeutungsverlust des Klassenverbands. Dadurch kommen das soziale Lernen und der Umgang und die Auseinandersetzung mit anderen Meinungen zu kurz, was ein wesentlicher Aspekt der Persönlichkeitsentwicklung darstellt. Es hat schon seinen Sinn, wenn ein Schüler in das Gesicht einer Lehrperson und nicht in einen Bildschirm blickt. Die Lehrperson weiss darauf zu reagieren, der Computer nicht. Das ist unendlich wichtig, was auch die Lernfortschritte betrifft. Der klassische Unterricht im Lehrer-Schüler-Gespräch wird insofern auch zukünftig im Zentrum schulischer Lernprozesse stehen.
Unverständlich ist für mich zudem, weshalb Urs Blaser die humanistische Bildung im Sinne einer ganzheitlichen Persönlichkeitsbildung nicht mehr als aktuell ansieht. Die Digitalisierung ist eine Tatsache mit vielen Vorteilen, doch sollen wir deshalb die Bildung unserer Schüler einseitig an wirtschaftlichen Entwicklungen und Forderungen ausrichten, die bereits morgen wieder veraltet sind? Wo bleibt hier die Herzensbildung? Wo bleibt der Mensch als Ganzes? Menschsein ist mehr, als Kompetenzen sagen können. Es ist endlich an der Zeit, dieser Ökonomisierung des Bildungssystems Einhalt zu gebieten.
Dieser Leserbrief erschien im „Der Rheintaler“ am 5.12.2019.

Raus aus der Gleichheitsfalle
Dass die jungen Männer momentan bei der Matura im Hintertreffen sind, ist unzweifelhaft. Hier ist tatsächlich grosser Handlungsbedarf. Doch braucht es tatsächlich eine allgemeine Erhöhung der Maturaquote? Dieser Ansicht ist zu widersprechen. Vergleichsweise tiefe Maturaquoten tragen zur Qualitätssicherung bei und zum Erhalt unseres bewährten Bildungssystems. Je höher die Abitur- und Maturaquote ist, desto niedriger ist das Können der Absolventen, was letztlich zu einer Senkung des Bildungsniveaus auch im Hinblick auf die Studienabgänger führt. Das Gymnasium muss davon wegkommen, alle möglichen Bildungsreserven ausschöpfen zu wollen, denn auch die Berufslehren brauchen gute Anwärter. Dieses duale Bildungssystem hat sich bewährt. Das Gymnasium muss wieder den Mut zur Elite haben. Kommen wir endlich weg von dieser unseligen «Gleichmacherei», die unsere Gesellschaft und leider auch unser Bildungssystem schon längst erfasst hat. Denn die Bildung einer Elite ist für den Staat und die Gesellschaft ebenso wichtig wie die Förderung der Schwachen.
Dieser Leserbrief erschien im „Der Rheintaler“ am 28.11.2019.

Sind wir vom Wohlstand eingeschläfert?
Es ist kein Zufall, so Straubhaar, dass sich namhafte Persönlichkeiten über die Sinnhaftigkeit der Demokratie in der heutigen Gesellschaft Gedanken machen. Bei genauerem Hinsehen ein Satz mit beträchtlichem Zündstoff! Seit einiger Zeit wird diese Frage in diversen Medienartikeln immer wieder aufgeworfen. Doch statt dass sich Stimmen klar für den Erhalt und die Stärkung der Demokratie melden und eine lebhafte Diskussion über die Notwendigkeit der Demokratie entbrennt, herrscht Schweigen. Betretenes Schweigen. Seit Jahren erfährt unsere Demokratie eine schleichende Aushöhlung durch Druck europäischer bzw. internationaler Organisationen (jüngstes Beispiel: OECD fordert eine Lockerung der vom Schweizer Volk angenommenen Schuldenbremse) und damit einhergehend findet eine ebenso schleichende Entmachtung unserer Nationalstaaten statt. Gleichzeitig herrscht Stimmabsenz, Politikverdrossenheit, Passivität. Sind wir vom Wohlstand eingeschläfert? Sind wir noch bereit, uns für die Errungenschaft der Demokratie, die alles andere als selbstverständlich ist (siehe Mauerfall vor 30 Jahren!), mit Wort und Tat einzusetzen und dafür zu kämpfen? Wer füllt dieses Vakuum aus, wenn die Demokratie wegfällt? Internationale Grosskonzerne, Milliardäre wie George Soros, der mit seinen gut dotierten Organisationen eine eigene Politikagenda betreibt, oder Organisationen wie die OECD? Wollen wir das? Wegschauen und Wegducken sind nicht der Lösungsweg. Es braucht wieder ein starkes Einstehen für unsere Demokratie, die uns gerade in der heutigen Zeit die Mitsprache in wichtigen Entscheidungen sichert und gleichzeitig ein Garant für Wohlstand, Freiheit und soziale Gerechtigkeit darstellt.
Dieser Leserbrief erschien im „Der Rheintaler“ am 22.11.2019.

Bis anhin galt in der Schweiz, dass Organe nur bei ausdrücklicher Zustimmung der entsprechenden Person entnommen werden dürfen. Wenn diese zu Lebezeiten keinen Willen geäussert hat, bedurfte es der Zustimmung der Angehörigen. Dies könnte sich schon bald ändern.
Die Organspende bewegt sich laut Befürworter der Organspende[1] auf einem konstant tiefen Stand. Aufgrund dessen hat die Junior Chamber International (JCI) der Riviera die Volksinitiative „Organspende fördern – Leben retten“ zur Förderung der Organspende lanciert. Diese Initiative wird ideell von der Nationalen Stiftung für Organspende und Transplantation „Swisstransplant“[2] unterstützt, für welche die bisherige Situation im Bereich Organspende unbefriedigend ist. Gemäss Swisstransplant haben die Rückmeldungen der im Bereich der Organ- und Transplantationsmedizin arbeitenden Fachpersonen aufgezeigt, dass in gut der Hälfte der Fälle die Angehörigen den Wunsch der Verstorbenen betreffend Organ- und Gewebespende nicht gekannt haben. Stellvertretend im Sinne der Verstorbenen entscheiden zu müssen in einem schwierigen Moment, sei für die Angehörigen und das Spitalpersonal sehr belastend und wohl der Hauptgrund für die Ablehnung der Organspende. Im Zweifel werde die Organspende abgelehnt, so Swisstransplant.[3]
Die Initiative wurde im Frühjahr bei der Bundeskanzlei eingereicht. Somit muss sich das Parlament in Bern mit dieser Initiative auseinandersetzen. Nach der Parlamentsdebatte wird dann auch das Volk über dieses Anliegen abstimmen
Sollte diese Initiative angenommen werden, hätte dies gravierende Folgen: Jeder Einzelne könnte nach Annahme dieser Initiative zum möglichen Organspender werden.[4]
Die aktuelle Rechtslage in der Schweiz
Die Entnahme von Organen stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Betroffenen dar und erfordert deshalb die ausdrückliche Einwilligung des Spenders. Das Transplantationsgesetz sieht dafür in Artikel 8 heute die erweiterte Zustimmungslösung vor.[5] Nach dem heutigen Transplantationsgesetz ist eine Organentnahme nur dann zulässig, wenn entweder eine Einwilligung des Spenders (Organspende-Karte oder in einer Patientenverfügung) oder – wenn dies nicht der Fall ist – eine stellvertretende Einwilligung der Angehörigen vorliegt. Im letzteren Fall ist es allerdings notwendig, dass der Organspender seine Absicht gegenüber den Angehörigen zu Lebzeiten kundgetan hat bzw. die Angehörigen davon ausgehen können, dass der Betroffene mit einer Organspende einverstanden wäre. In den meisten Fällen lehnen die Angehörigen die Organspende ab, da sie nur selten die Wünsche der verstorbenen Person kennen.
Wie wäre die Rechtslage nach Annahme der Initiative?
Wie bereits ausgeführt war die Haupttriebfeder für die Lancierung dieser Initiative im Oktober 2017, die Organspende in der Schweiz zu fördern. Bei einer Annahme würde Art. 119a Abs. 4 der Schweizerischen Bundesverfassung wie folgt geändert: „Die Spende von Organen, Geweben und Zellen einer verstorbenen Person zum Zweck der Transplantation beruht auf dem Grundsatz der vermuteten Zustimmung, es sei denn, die betreffende Person hat zu Lebzeiten ihre Ablehnung geäussert.“ Diese beabsichtigte Regelung wird auch als Widerspruchsregelung bezeichnet.
Bei dieser Widerspruchslösung muss die betreffende Person ausdrücklich zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen haben. Ein solcher Widerspruch ist in einem offiziell geführten Widerspruchsregister eintragen zu lassen (Organspende-Karte oder die Patientenverfügung werden – sofern auffindbar – berücksichtigt). Liegt ein solcher Widerspruch nicht vor, können Organe zur Transplantation entnommen werden. Diese sogenannte „einfache Widerspruchslösung“ gilt in Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, der Türkei, Ungarn und Zypern.
In anderen Ländern wie Belgien, Estland, Finnland, Litauen und Norwegen liegt der Fall etwas anders. Hier haben die Angehörigen das Recht, einer Organentnahme bei der verstorbenen Person zu widersprechen, sollte keine Entscheidung der verstorbenen Person vorliegen.
Dieser Ländervergleich zeigt deutlich, dass bereits viele europäische Länder eine Form der Widerspruchslösung eingeführt haben, um– wie argumentiert wird – die Organspendezahlen zu erhöhen. Die Schweiz und Deutschland gehören noch zu den wenigen Ländern, die bis anhin an der erweiterten Zustimmungslösung festgehalten haben, wobei auch in Deutschland auf Anregung von Gesundheitsminister Jens Spahn die Einführung der Widerspruchslösung diskutiert wird.[6]
Argumente gegen die Widerspruchslösung
Die Befürworter dieser Volksinitiative sprechen im Zusammenhang mit der Widerspruchslösung gerne von der „vermuteten Zustimmung“.[7] Dieser Ausdruck ist trügerisch und suggeriert, dass der Betroffene zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat, was aber gerade nicht der Fall sein muss. Es kann nämlich durchaus sein, dass sich der Betroffene zu Lebzeiten darüber keine konkreten Gedanken machte bzw. seinen Willen nicht schriftlich festhielt. Aus dem Schweigen des Betroffenen wird auf seine Zustimmung zur Organentnahme geschlossen. Es widerspricht aber unserem Rechtsdenken und unserer Tradition, dass solche gravierenden körperlichen Eingriffe ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen erfolgen dürfen. Zutreffend steht im Report der Lebensschutzorganisation Human Life International (HLI), dass es höchst eigenartig ist, „dass dieselben Kreise, die sonst bei jeder Gelegenheit auf Selbstbestimmung pochen (z.B. assistierter Suizid), dieses Prinzip bei der Organspende nicht mehr berücksichtigen“.[8]
Aus der Perspektive einer naturrechtlich fundierten Moral erscheint die Organspende als unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Die Freiwilligkeit ist grundlegend für die Sittlichkeit einer Handlung und die informierte Zustimmung die Bedingung, damit die Transplantation das Wesensmerkmal einer Spende hat und nicht als eine erzwungene Handlung oder als ein Akt der Ausnutzung ausgelegt werden kann.[9]
Wie kann man sich schützen?
Unabhängig davon, ob die Initiative angenommen wird oder nicht, ist es ratsam, die Organspende für den Fall zu regeln, dass man nicht mehr willentlich entscheiden kann (z.B. beim Hirntod oder Herz-Kreislauf-Stillstand). Durch eine klare Regelung des Betroffenen werden auch die Angehörigen, die in einer solchen Ernstsituation zur Entscheidung herangezogen werden, entlastet und können sich auf den klar festgehaltenen Willen des Betroffenen abstützen. Dafür bieten sich in der Schweiz folgende Möglichkeiten an:
- Als wichtigste Möglichkeit ist hier das Erstellen einer Patientenverfügung[10] zu nennen. Diese sollte bei Bedarf gefunden werden können. Die Hinterlegung einer Kopie beim behandelnden Hausarzt ist ratsam. Entsprechende vorgefertigte Formulare von Patientenverfügungen findet man im Internet.
- Zusätzliche Sicherheit kann geschaffen werden, wenn man auf der vom Krankenversicherer ausgestellten Versichertenkarte den Hinweis anbringen lässt, dass eine Patientenverfügung besteht.
- Sollte man auf das Erstellen einer Patientenverfügung verzichten, kann man auch auf der genannten Versichertenkarte des Krankenversicherers direkt den Hinweis anbringen lassen, dass eine Organspende abgelehnt wird.
- Ebenfalls ratsam ist es, sich eine Organspendekarte zuzulegen und dort anzukreuzen, dass man Nein sagt zur Entnahme von Organen. Diese Karte sollte man im Original stets bei sich tragen (z.B. im Geldbeutel) und eine Kopie dieses Exemplars einem nahen Angehörigen übergeben. Kostenlos bestellbar ist diese Organspendekarte bei Swisstransplant.
- Schliesslich sollte man sicherheitshalber auch die eigenen Angehörigen über seinen Willen bezüglich Organentnahme im Todesfall informieren.
Es ist in jedem Fall empfehlenswert, die eigenen Angelegenheiten zu regeln und dadurch Klarheit und Sicherheit für sich selbst und auch die nahen Angehörigen zu schaffen, sei es im Bereich der Organspende oder ganz allgemein, was den eigenen Nachlass anbetrifft.
[4] Nachfolgend beleuchtet dieser Artikel nur die Situation, in welcher der mögliche Organspender für „Hirntod“ erklärt bzw. einen Herz-Kreislauf-Stillstand erlitten hat und nicht mehr willentlich über die Organentnahme entscheiden kann. Nicht Gegenstand dieses Artikels ist die „Lebendspende“, bei der der mögliche Organspender bei vollem Bewusstsein ist und mit freiem Willen über die Organspende entscheiden kann.
[5] Transplantationsgesetz; SR 810.21
[6] Rainer Beckmann, in: Die Tagespost, Doppelter Widerspruch, dreifacher Betrug, 13. Dezember 2018
[8] HLI-Report, Nr. 102, Ausgabe Dezember 2018, S. 11
[9] a.a.O.
[10] Für weitere Hinweise zur Patientenverfügung: www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/patientenrechte/recht-patientinnenverfuegung.html

Die CVP legte beim Bundesgericht Beschwerde ein und gewann: Die Abstimmung über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» muss wiederholt werden. So entschied kürzlich das Bundesgericht. Doch was als Erfolg für die natürliche Ehe und Familie zu werten ist, könnte sich schon bald ins Gegenteil verkehren.
Am 18. Februar 2016 wurde die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» knapp von 50.8% der Abstimmenden verworfen, jedoch von einer grossen Mehrheit der Kantone angenommen. Die Initiative wollte die bis anhin bestehende steuerliche Benachteiligung der Ehepaare im Vergleich zu den Konkubinatspaaren beseitigen. Diese besteht darin, dass Ehepaare im Gegensatz zu Paaren im Konkubinat gemeinsam besteuert werden und dadurch in eine höhere Steuerprogression fallen. Aufgrund von schwerwiegenden Informationsmängeln seitens des Bundesrats im Vorfeld der Abstimmung reichte die CVP im Jahr 2018 in mehreren Kantonen Beschwerde ein und verlangte deren Wiederholung. Im Wesentlichen machte die CVP dabei geltend, dass der Bundesrat im Nachgang zur Abstimmung zugeben musste, dass seine Ausführungen im Abstimmungsbüchlein gravierende Mängel enthielt. So beträgt die Zahl der benachteiligten Doppelverdienerehepaare nicht – wie vom Bundesrat ursprünglich angegeben – 80’000, sondern die Zahl liegt weit höher, nämlich bei 454’000.
Mit Urteil vom 10. April 2019 hiess das Bundesgericht nun diese Beschwerden gut im Wesentlichen mit der Überlegung, dass durch diese gravierenden Ungereimtheiten und Fehlinformationen seitens des Bundesrats das Recht der Abstimmenden auf objektive und transparente Information verletzt wurde und demzufolge eine Verletzung der Abstimmungsfreiheit vorliegt. Zudem waren diese Unregelmässigkeiten geeignet, das knappe Abstimmungsergebnis zu beeinflussen.
Dieses Urteil ist ein Novum in der Schweizer Rechtsgeschichte, wurde bis anhin noch keine eidgenössische Abstimmung vom Bundesgericht aufgehoben. Ein grosser Erfolg für die CVP – und für die Ehe und Familie, wie man auf den ersten Blick meinen könnte. Doch dieser historische Bundesgerichtsentscheid könnte für die Ehe und Familie, für welche die CVP mit dieser Initiative angetreten ist, einen bitteren und ungeniessbaren Nachgeschmack erhalten. Bereits kurz nach der Veröffentlichung des Bundesgerichtsurteils, kam die Initiative bereits unter medialen Beschuss. Warum? Die Wiederholung einer Abstimmung, welche unter solchen Vorzeichen stattfand, verlangen unsere rechtsstaatlichen und demokratischen Gepflogenheiten und sollte doch Grund zum Jubel sein. So die naheliegende Annahme. Doch die mediale Befeuerung richtete sich gegen den Passus der Initiative, welche die Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau definiert. Eine Aussage, die natürlich Zündstoff enthält, vor allem in Anbetracht der «Ehe für alle», über die das Schweizer Volk bereits in naher Zukunft abstimmen dürfte.
Nun folgt erneut ein unrühmliches Kapitel in der Geschichte der CVP, wie es wohl spätestens mit Unterstützung wesentlicher Teil der CVP für die Liberalisierung der Abtreibung in der Schweiz begonnen hat und bei der «Ehe für alle» einen vorübergehenden Höhepunkt erreichen wird. Ein weiteres Beispiel, welche die Tragik der «C-Parteien» bzw. der «bürgerlich-konservativen» Parteien in Europa verdeutlicht. Um weiterer Kritik wohl zuvorzukommen, sagte Gerhard Pfister, Präsident der CVP Schweiz, in einem Interview der NZZ gegenüber bereits am Urteilstag am 10. April 2019, dass es entscheidend sei, dass man eine solche Abstimmung wiederhole, es der CVP bei dieser Initiative allerdings nicht um die Ehedefinition gehe, sondern um die Beseitigung einer Diskriminierung. Klare Worte. Somit hat Pfister die CVP als Partei in der Öffentlichkeit «gerettet», jedoch wesentliche christliche Überzeugungen definitiv über Bord geworfen.
Ob Pfister dabei aus persönlicher Überzeugung oder wahltaktischen Überlegungen gesprochen hat, weil er die Interessen seiner Partei im Wahljahr 2019 im Vordergrund sah und die CVP aus der medialen Schusslinie nehmen wollte, oder aus Menschenfurcht, um dem Druck und der Kritik des Zeitgeistes zu entgehen…
Wie auch immer. Diese Aussage des CVP-Präsidenten verdeutlicht, was bereits die Spatzen von den Dächern pfeifen: Die CVP wird auch in dieser gesellschafts- und familienpolitischen Frage kein Rückgrat beweisen und in der Parlamentsdebatte Hand bieten, die Ehedefinition in ihrer Initiative ersatzlos zu streichen, um gleichzeitig einen direkten Gegenvorschlag ohne die Ehedefinition im Parlament zu unterstützen. Dadurch erhofft sich die CVP, die Chancen zu erhöhen, die Volksabstimmung über die Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung der Doppelverdienerehe als «Siegerin» zu verlassen, jedoch mit dem Preis, der «Ehe für alle» den Weg zu ebnen. Letztlich ein fauler Kompromiss auf Kosten der natürlichen Ehe und Familie. Ihre einstmaligen Überzeugungen im Bereich Ehe und Familie opfert die CVP auf dem Altar des Zeitgeistes und der politischen Macht.
Gerade diese Entwicklung zeigt uns auf, dass wir alle gefordert sind, uns vereint für Ehe und Familie und für die christlichen Werte einzusetzen. Dabei geht es nicht – und das ist zu betonen – um die Verunglimpfung oder Ausgrenzung Andersdenkender, sondern um das Eintreten für die eigenen christlichen Überzeugungen und für die Bewahrung unseres Wertefundaments, auf dem unser Staat und unsere Gesellschaft aufgebaut ist, ein Staat, dessen Keimzelle der eheliche Zusammenhalt und die natürliche Familie ist.

Der Mordfall Rupperswil schockiert. Das grausame, kaltblütige und berechnende Vorgehen des Täters Thomas N. bewegt die Schweiz. Ein Vierfachmord auf bestialische Art und Weise ausgeübt. Das Verdikt: Der Täter Thomas N. erhält eine „lebenslängliche Freiheitsstrafe“, was in der Praxis bedeutet, dass er bei guter Führung bereits nach 15 Jahren die Strafe abgesessen hat. Die anschliessende ordentliche Verwahrung ist eine Massnahme und keine Strafe und dient dem Schutz der Öffentlichkeit. Vier Morde mit weiteren gravierenden Delikten wie dem sexuellen Missbrauch des Jungen= 15 Jahre! Können wir unser Rechtssystem noch ernst nehmen? Eine solche Strafe ist einfach lächerlich und steht in keinem Verhältnis zum Unrecht und zur Schuld des Täters. Statt endlich einmal über Fragen zu diskutieren, was eine gerechte Strafe ist und wie unsere Gesellschaft gravierendste Verstösse gegen Menschenleben und unsere Rechtsordnung ahnden will, steht die Frage im Zentrum, ob der Täter therapierbar ist. Das ist abstrus, grotesk und bizarr zugleich. Hat unsere Wohlfühl- und Wohlstandsgesellschaft jeglichen Sinn für Gerechtigkeit verloren? Wissen wir noch, was die Begriffe Schuld und Sühne für begangene Taten bedeuten? Es ist endlich an der Zeit, über unser Straf- und Sanktionensystem in der Schweiz grundlegend nachzudenken. Lebenslänglich für gravierende und grausame Taten soll endlich auch lebenslänglich bedeuten bzw. ist in schwerwiegenden Fällen auf eine bedingte Freilassung nach 15 Jahren zu verzichten. Unser Rechtssystem braucht dringend eine Überarbeitung. Hier sind sowohl die Politik als auch unsere Gesellschaft gefordert. Eine Frage der Gerechtigkeit, der wir uns zu stellen haben.

Während die Souveränität der Nationalstaaten von aussen v.a. durch supranationale Organisationen[1] wie die Europäische Union (EU) bzw. supranationale Gerichtshöfe wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingeschränkt werden, werden die nationalen Werte durch die Masseneinwanderung von innen ausgehöhlt. Zudem beschränken sich die Nationalstaaten oft selbst in ihrer Souveränität, indem sie Vorgaben von internationalen Organisationen wie der UNO unhinterfragt übernehmen.
Nachfolgend einige aktuelle Beispiele, welche die Angriffe auf die staatliche Souveränität aufzeigen:
Die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
Die UN-Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung wurde von der UN-Generalversammlung am 25. September 2015 beschlossen. Die Agenda 2030 soll nach offiziellen Aussagen „zur globalen Entwicklung beitragen, menschliches Wohlergehen fördern und die Umwelt schützen“. Die Ziele dieser Agenda haben universelle Gültigkeit und fliessen in die nationale Politik ein. Zu den Zielen dieser Agenda gehört u.a. der allgemeine Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung, einschliesslich Familienplanung und Aufklärung, was in der allgemeinen Sprache von UNO (und EU) bedeutet, dass u.a. auch das Recht auf Abtreibung* weiter vorangetrieben wird.
*Wichtige Anmerkung: Man kann nicht nur gegen Abtreibung sein, sondern es ist eine zentrale Aufgabe, den schwangeren Frauen in Not, die oft von ihrem Umfeld im Stich gelassen werden, die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Gerade deshalb setze ich mich im Stiftungsrat der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) ein. Wie viele Frauen in schwieriger Lebenslage haben uns schon gedankt, wie froh und überglücklich sie seien, dass sie ihr Kind bekommen haben. Diese Rückmeldungen zeigen mir, wie wichtig diese Aufgabe ist. Ein Ja zur Mutter, ein JA zum Kind und ein JA zur Familie.
Bei der Umsetzung dieser Agenda bzw. allgemein bei der nachhaltigen Entwicklung spielen die Nichtregierungsorganisationen (NGO), die über keine demokratische Legitimation verfügen, eine wesentliche Rolle. Diese sollen nach Aussagen der UNO z.B. Wissen und Fakten in leicht verständliche Informationen für die Bevölkerung umwandeln. Die Massenmedien sollen eine wichtige Kraft beim Lenken von Entscheidungen und des Lebensstils der Konsumenten, v.a. bei Kindern und Jugendlichen werden.
Auch wenn dieser Beschluss der UNO-Generalversammlung zur Agenda 2030 keinen verbindlichen Charakter hat[2], hat diese Agenda nach innen den Charakter eines Angriffs auf die staatliche Souveränität: Die Schweiz übernimmt bereitwillig die Vorgaben dieser Agenda, indem sie sämtliche Politikbereiche wie Handels-, Finanz- oder die Agrarpolitik oder auch die Gesundheits-, Sozial- oder Bildungspolitik im Hinblick auf diese Agenda ausrichtet. Sie unterwirft sich dieser Agenda in Form der nationalen Berichterstattung, welche einer Rechenschaftspflicht gegenüber der UNO gleichkommt, und wird – was zu erwarten ist – zukünftig die UNO-Empfehlungen und Kritiken in diesen Bereichen entsprechend umsetzen. Durch diese Überwachungsmechanismen wird der Nationalstaat geschwächt und gleichzeitig die Demokratie abgebaut.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Auf nationaler Ebene kann das Schweizerische Parlament mit einer Gesetzesrevision eingreifen, wenn das Bundesgericht seines Erachtens eine falsche Gesetzesauslegung vorgenommen hat. So besteht ein Machtausgleich zwischen Gesetzgeber und Richter und ein Gleichgewicht im Staat. Auf der Ebene Europa ist dies nicht der Fall. Der EGMR in Strassburg trifft seine Urteile als supranationaler Gerichtshof mit Mehrheitsentscheidungen von Richtern aus den jeweiligen Mitgliedstaaten. Diese entscheiden je nach Fall für oder gegen die Schweiz, ohne dass die Schweiz auf die Ernennung der Richter Einfluss nehmen kann.
Problematisch ist beim EGMR zudem Folgendes: Bei seiner Einsetzung in den 1950er-Jahren war die Meinung, dass der Gerichtshof nur in fundamentalen Angelegenheiten wie z.B. Folter und ethnischen Säuberungen Recht spricht. Mittlerweile greift der Gerichtshof auch bei alltäglichen Themen wie bei Vorschriften für Hausdurchsuchungen und Polizeivernehmungen ein. Gleichzeitig befassen sich die Richter auch mit Fragen zur nationalen Sicherheit und Terrorismusbekämpfung. So betreiben die Richter nationale Politik und zwingen dem Rest Europas ihre Auffassungen auf. Die Richter stehen ausserhalb der Kontrolle der nationalen Parlamente und erweitern ständig ihren Einflussbereich. Dadurch werden die Kompetenzen der nationalen Politik, insbesondere der nationalen Parlamente, ausgehebelt und die staatliche Souveränität eingedämmt. Dies umso mehr, als diese Urteile aus Strassburg in der Schweiz oft auch Präjudizcharakter haben bzw. vom Bundesgericht zur Änderung seiner Praxis herangezogen werden. So wird die nationale Rechtsprechung allmählich von Strassburg durchdrungen.
Die Massenmigration („Flüchtlingskrise“)
Die europäische Elite sieht im Verschwinden der nationalen Souveränität eine Verbesserung. Sie glaubt, dass die Nationen Europas von ihrer eigenen Souveränität bedroht sind und tritt deshalb für einen „Multikulturalismus“ ein. Wofür steht dieser Begriff? Multikulturalismus bedeutet, dass es keine Leitkultur gibt im Sinne einer vorherrschenden Kultur und somit ein gemeinsamer Bereich fehlt. Es sei nicht erstrebenswert, innerhalb einer Gesellschaft dieselben Gesetze und Bräuche zu teilen. Anhänger des Multikulturalismus glauben, dass die Idee einer nationalen Kultur nicht sinnvoll sei und dass das Streben nach kultureller Einigung, worauf viele Gesellschaften und Staaten in der Vergangenheit Wert legten, nicht mehr brauchbar sei.
Für eine solche Sichtweise ist es naheliegend, wenn sich Menschen von anderen Kulturen z.B. in Rechtsstreitigkeiten auf ihre Rechtstraditionen berufen (z.B. Scharia, Polygamie). Eine Vielfalt der Kulturen auf Kosten eines geteilten nationalen Zusammenhangs. Daraus folgt dann auch, dass keine einzige Gesellschaft das Recht hat, anderen Gruppen innerhalb des Territoriums kulturelle oder soziale Normen aufzuerlegen: Die Kraft künftiger Gesellschaften würde gerade darin liegen, dass eine gemeinsame Kultur und gemeinsame Kernwerte fehlen! Dadurch werden letztlich Unterschiede verstärkt und Integration verhindert.
Die aktuelle Massenmigration wird sowohl die ethnische als auch die gesellschaftlichen Verhältnisse in Europa grundlegend verändern. Dieses Vorgehen ist ein direkter Angriff auf die europäischen Nationalstaaten. Vaclav Klaus, ehemaliger Ministerpräsident Tschechiens, formuliert es pointiert: „Diese Leute [Elite] haben begriffen, dass die Nationalstaaten im Verein mit der parlamentarischen Demokratie zum absoluten Bremsklotz ihrer Visionen vom neuen Europa und zum Störfaktor ihrer globalen Machtansprüche geworden sind. Die entscheidenden, immer radikaleren Vertreter dieser Visionen haben begriffen, dass die Schaffung des neuen Menschen, ewiger Traum aller europäischen Progressisten, in den Grenzen der alten Nationalstaaten niemals funktionieren wird.“
Deshalb sollen die nationalen Strukturen zersetzt und die Nationen mit jener fremden Welt konfrontiert werden, welche die Migranten – ohne Bezug zu Europa – mitbringen. Die Herausforderungen durch den Islam sind dabei nicht zu unterschätzen, stellt er doch einen grossen Komplex von religiösen Vorstellungen und Gesetzen dar, die das gesellschaftliche Funktionieren und individuelle Verhalten regeln. Dazu gehört auch die Scharia. Parallelgesellschaften werden wachsen, die Sicherheit kann nicht mehr gewährleistet werden und der Nationalstaat wird bis in seine Grundfeste erschüttert, abgesehen von den hohen finanziellen und gesellschaftlichen Kosten.
Dazu kommt, dass noch jedes Problem in Europa mit einer verstärkten Zentralisierung und politischen Integration der EU endete. Die nationalstaatliche Souveränität wird weiter unter Druck geraten (z.B. EU-Polizei, zentrales Krisenmanagement, Subventionspolitik als Druckmittel gegen ausscherende Regierungen, vermehrt Mehrheitsentscheidungen statt Einstimmigkeit) und die EU sich weiter vom Prinzip der Subsidiarität[3] hin zu mehr Immigration-, Sicherheits- und Sozialpolitik entwickeln.
Ausblick
Diesen Angriffen gegen die staatliche Souveränität müssen wir uns als Bürger und Bürgerinnen bewusst entgegensetzen. Auf die Agenda 2030 und den EGMR bezogen kann dies bedeuten, dass wir Aufklärungsarbeit betreiben bzw. endlich eine öffentliche Diskussion über die Problematik des EGMR führen müssen. Im Zusammenhang mit der aktuellen Massenmigration ist es angezeigt, sich klar für die Schutzbedürftigen einzusetzen und gleichzeitig die Einhaltung unserer Rechtsordnung einzufordern.
Literatur:
- Baudet, Thierry, Der Angriff auf den Nationalstaat, deutsche Ausgabe, Rottenburg 2015
- Klaus Vaclav/Weigl Jiri, Völkerwanderung, Kurze Erläuterung der aktuellen Migrationskrise, deutsche Ausgabe, Leipzig 2016
- Vereinte Nationen, Wirtschaftsausschuss für Europa, Ausschuss Umweltpolitik, UNECE-Strategie über die Bildung für nachhaltige Entwicklung, Tagung vom 23. März 2005, CEP/AC.13/2005/3/Rev.1
- bildungskoalition.ch (Zugriff am 24. Juni 2016)
- www.eda.admin.ch (3. Juni 2016)
[1] D.h. Verlagerung rechtlicher Zuständigkeiten von der nationalstaatlichen auf eine höherstehende Ebene.
[2] D.h. bei Nichtumsetzung drohen weder Sanktionen noch eine Klage gegen die Schweiz.
[3] D.h. die jeweils grössere staatliche Einheit soll nur dann tätig werden, wenn die kleinere Einheit dazu nicht in der Lage ist.

Vor genau 75 Jahren, im Juni 1942, wurde die Widerstandsbewegung „Weisse Rose“gegründet. Zum ihrem Kern gehörte neben den Geschwistern Scholl und Alexander Schmorell auch der Medizinstudent Christoph Probst. Wie seine Freunde bezahlte er seinen mutigen Einsatz gegen das Nazi-Regime mit dem Tod. Doch bis heute lebt sein Vermächtnis des Widerstandes gegen verbrecherische Diktaturen weiter.
Von Ralph Studer
Christoph Probst wurde am 6. November 1919 in Murnau geboren – ein Jahr nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und der Gründung der ersten deutschen Demokratie. Wirtschaftliche Not und politische Auseinandersetzungen charakterisierten die ersten Jahre der Weimarer Republik. Die distanzierte Rolle seiner Eltern zum späteren Nationalsozialismus prägte auch Christophs Persönlichkeit. Durch seinen Vater lernte er kulturelle und religiöse Freiheit kennen und wurde dadurch schon früh geistig herausgefordert, was ihm später in der Zeit des Nationalsozialismus half, sein kritisches und eigenständiges Denken auch unter schwierigen Umständen beizubehalten.
Auch Christophs Heimatort Murnau war von Unruhen erfasst und wurde bald zu einer Hochburg des Nationalsozialismus im bayerischen Oberland. Dem Hitlerregime gelang es in jener Zeit durch die Hiterjugend, Jungen und Mädchen vom Elternhaus abzulösen und so für Adolf Hitler und den Nationalsozialismus zu begeistern. Auch Christoph geriet zunächst unter den Einfluss der Hitlerjugend, jedoch gelang es ihm, sich nicht durch sie vereinnahmen zu lassen. Nach einem Schulwechsel lernte er seinen Freund und späteren Mitkämpfer in der Widerstandsbewegng „Weisse Rose“, Alexander Schmorell, kennen. Mit Alexander verband ihn neben Sympathie und ähnlichem geistigen Denken die Begeisterung für Bergsteigen und Skifahren. Es entwickelte sich eine unzerreissbare Freundschaft.
Schule, Studium und Familie
Mit nur 17 Jahren schloss er das Abitur ab. Nach dem Arbeits- und Militärdienst bei der Luftwaffe in Oberschleissheim begann er im Sommer 1939 sein Medizinstudium in München. Mit 21 Jahren heiratete er Herta Dohrn, mit welcher er drei Kinder hatte. Christoph war ein Familienmensch, wie der Brief vom 18. Oktober 1942 an Hans Scholl bezeugt: „Ach Hans, wenn man so dasitzt, ein kleiner schaukelt im Wagen, der andere krabbelt einem auf den Schoss, dann geht einem das Herz auf und man zweifelt, ob man sich so viel Glück und Gnade verdient hat. Mit den Kindern zusammensein zu können ist ein so grosses Glück (…).“
Die Widerstandsbewegung „Weisse Rose“
Obwohl Christoph freireligiös von seinen Eltern erzogen wurde und nicht getauft war, war seine Haltung zum Leben und zu den Ereignissen von einer starken christlichen Glaubensüberzeugung geprägt. Christophs Distanzierung zum Hitlerregime vertiefte sich noch mehr, als er von den Euthanasie-Aktionen der Nazis in den Jahren 1939/1940 erfuhr, bei welchen „lebensunwertes“ Leben in den Heil- und Pflegeanstalten mit Gas und Gift beseitigt wurde. Seine Schwester Angelika hierzu: „Ich habe zunächst die ganze Abscheulichkeit des Geschehens nicht begriffen. Christoph machte sie mir klar. Er zeigt mir, dass kein Mensch, gleichgültig unter welchen Bedingungen, berechtigt ist, Urteile zu fällen, die allein Gott vorbehalten sind. Niemand, so sagte er, kann wissen, was in der Seele eines Geisteskranken vorgeht. Niemand kann wissen, welches geheime innere Reifen aus Leid und Jammer erwachsen kann. Jedes Leben ist kostbar. Wir sind alle Gottes Kinder.“
Anfangs 1941 lernte Christoph Hans Scholl durch seinen Freund Alexander Schmorell kennen. Trotz ihrer charakterlichen Unterschiede entstand eine feste Freundschaft. Bereits im Sommer 1942 verbreitete eine kleine Gruppe von Studenten unter dem Namen „Weisse Rose“ Flugblätter, welche zum passiven Widerstand gegen Hitler und den Nationalsozialismus aufriefen. Christoph Probst stiess erst später zur Weissen Rose, deren Mitglieder Studenten waren, die aus eher konservativ-bürgerlichen, aber christlich geprägten Elternhaus entstammten. Sie beschäftigen sich in ihrer Freizeit viel mit Literatur, Philosophie, Religion und Musik. Massgebenden Einfluss auf die Studenten der Weissen Rose übten in der aktiven Zeit vom Frühsommer 1942 bis Februar 1943 die beiden katholischen Publizisten Professor Carl Muth und Theodor Haecker aus.
Nach Bekanntwerden der Niederlage in Stalingrad anfangs 1943 mit dem für Deutschland verheerenden Ausgang intensivierten die Mitglieder der Widerstandsbewegung ihre Aktionen. Bei solchen teilweise lebensgefährlichen Aktivitäten der Gruppe sollte Christoph nach dem Willen seiner Freunde herausgehalten werden, d.h. sich nicht an der Vervielfältigung und Verteilung der Flugblätter beteiligen, um seine Frau und Kinder nicht zu gefährden. Christoph nahm, sooft er konnte, an den Treffen in München teil. Erst die aussichtslose Lage der deutschen Armee vor Stalingrad brachte ihn dazu, diese Zurückhaltung endgültig aufzugeben und auf Bitte von Hans Scholl ein Flugblatt zu entwerfen. Christoph machte darin unmissverständlich klar, dass Hitler und sein Regime fallen müssen, damit Deutschland weiterlebt.
Das sechste und letzte Flugblatt wurde am 18. Februar 1943 im Treppenhaus des Hauptgebäudes der Münchner Universität verteilt. Hierbei wurden Hans und seine Schwester Sophie Scholl beobachtet, verhaftet und von der Gestapo verhört. Bei der Verhaftung hatte Hans Scholl den Entwurf von Christophs Flugblatt in seiner Jackentasche. Er wollte das Flugblatt vernichten und zerriss es in Fetzen, die er aber nicht mehr beseitigen konnte. Die Gestapo wurde der Papierreste habhaft und fand heraus, dass Christoph der Verfasser dieses Entwurfes war. Am 19. Februar 1943 wurde Christoph in Innsbruck verhaftet und nach München überstellt.
Prozess und Hinrichtung
Nach Christophs Überstellung nach München folgten Verhöre bei der Gestapo. In diesen Verhören und der Gerichtsverhandlung bat er um Gnade wegen seiner jungen Familie. Auch Hans Scholl versuchte seinen Freund Christoph vor Gericht zu retten. Doch ohne Erfolg. Nach den polizeilichen Untersuchungen fand am 22. Februar 1943 der Prozess gegen die Geschwister Scholl und Christoph statt, welche mit einem Todesurteil für alle Angeklagten endete. Christophs Abschiedsbriefe an seine Frau, Mutter und Schwester wurden nicht ausgehändigt; nur der Einblick in die Briefe wurde ihnen gestattet. Seine Mutter erinnert sich wie folgt: „Ich danke dir, dass du mir das Leben gegeben hast. Wenn ich es recht bedenke, so war es ein einziger Weg zu Gott (…). Mein einziger Kummer ist, dass ich euch Schmerz bereiten muss. Trauert nicht zu sehr um mich, denn das würde mir in der Ewigkeit Schmerz bereiten. Eben erfahre ich, dass ich nur noch eine Stunde Zeit habe. Ich werde jetzt die heilige Taufe und Kommunion empfangen. Wenn ich keinen Brief mehr schreiben kann, grüsse alle Lieben von mir. Sag ihnen, dass mein Sterben leicht und freudig war.“ An seine Schwester schrieb er: „Ich habe nicht gewusst, dass Sterben so leicht ist. Ich sterbe ganz ohne Hassgefühle. Bald bin ich noch viel näher bei euch als je. Ich werde euch einen herrlichen Empfang bereiten.“ Kurz vor seinem Tod empfing Christoph die Taufe und die heilige Kommunion durch den katholischen Gefängnisgeistlichen.
Angelika Probst würdigt in der frühen Nachkriegszeit ihren Bruder Christoph wie folgt: „Sein ganzes Menschsein, bis in die kleinsten Äusserungen seines Wesens, war Ausdruck des Lebendig-Guten, Liebreichen und Wahrhaftigen (…). Diese Geschlossenheit seines Wesens verlieh seinen Worten eine mitreissende Einprägsamkeit und Überzeugungskraft und manchmal, wenn er sprach, (…) Letztgültiges zu sagen, berührte uns fast wie ein Hauch die Ahnung seines frühen Todes.“
Diese Worte dürfen nicht dazu führen, Christoph Probst als unerreichbaren Helden, als Übermensch erscheinen zu lassen. Im Gegenteil. Christoph war in vieler Hinsicht ein ganz normaler, junger Student wie viele andere damals und heute: Sein Leben war geprägt von der Liebe und Fürsorge zu seiner Frau und Kinder, er ging begeistert in die Berge und genoss die Natur und pflegte die Freundschaft zu Hans und Alexander. Doch zeichnet ihn eines besonders aus: Er stand viel konsequenter als die meisten seiner Zeit zu seiner Überzeugung. Der französische Historiker Joseph Rovan sagt es treffend: „Aber immer wieder hat es Menschen gegeben, die nein gesagt haben, manchmal ganz allein, manchmal zusammen mit anderen, und dieser Verbrecherstaat hat sich gegen sie zur Wehr setzen müssen“ (…), indem er Christoph Probst sowie die Geschwister Scholl deshalb hinrichten liess.“
Ralph Studer ist 40 Jahre, Rechtsanwalt, Mediator und dipl. Sekundarlehrer. Seit 2015 ist er Mitglied des Stiftungsrates bei Zukunft CH.
In extra Kasten:
„Lebe auch in diesem kommenden Jahr im tiefen Vertrauen, dass alles sinnvoll ist und einem keine Zufälligkeiten im Leben begegnen, dass alle Kämpfe letzthin für das Gute gefochten werden (….). Auch im schlimmsten Wirrwarr kommt es darauf an, dass der Einzelne zu seinem Lebensziele kommt, zu seinem Heil kommt, welches nicht in einem äusseren Erreichen gegeben sein kann, sondern nur in der inneren Vollendung seiner Person. Denn das Leben fängt ja nicht mit der Geburt an und endigt mit dem Tod. So ist ja auch das Leben, als die grosse Aufgabe der Mensch-Werdung, eine Vorbereitung für ein Dasein in anderer neuer Form.“ Christoph Probst, 27. August 1942
Verwendete Literatur u.a.:
- Christoph-Probst-Gymnasium Gilching, (Hg.): „… damit Deutschland weiterlebt“, Gilching 2000.
- Moll, Christiane (Hg.): Alexander Schmorell und Christoph Probst. Gesammelte Briefe, Berlin 2011.
- Steffahn, Harald: Die Weisse Rose, Reinbek bei Hamburg 2011.
Verweis auf Biographie
Wenn Sie die längere Biographie lesen möchten, so finden Sie diese hier.

Der Konstruktivismus hat seinen Siegeszug in der Pädagogik und an den Pädagogischen Hochschulen in den 1990er Jahren begonnen. Wer sich heute zum Konstruktivismus bekennt, darf sich eines weitläufigen Kreises von Gleichgesinnten in pädagogischen Kreisen erfreuen.
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Was ist der Konstruktivismus?
Der (radikale) Konstruktivismus behauptet, dass alles, was Menschen von der äusseren Realität wissen kann, eine „Konstruktion“ ist. Daraus folgt:
- Jeder hat eine andere Sichtweise seiner eigenen Realität;
- Die Wissenschaft ist nicht in der Lage, objektive Wahrheiten als korrekte Abbilder einer äusseren, gegebenen Welt zu liefern. Auch wissenschaftliches Wissen ist somit nur „konstruiertes Wissen“.
Diese Sichtweise hat in der Pädagogik dazu geführt, dass Wissen nicht durch Wissensvermittlung von der Lehrperson (wie es z. Bsp. beim Frontalunterricht der Fall ist) übernommen wird, sondern selbstaktiv und individuell durch die Schüler konstruiert wird. Daraus ergeben sich konkrete Anforderungen an einen konstruktivistischen Unterricht: Eigenaktives konstruiertes Lernen, kooperatives Lernen, selbstgesteuertes und durch die Lehrperson als Coach unterstütztes Lernen. Jedoch ist weder durch Studien noch durch Wissenschaft der bessere Lernerfolg der offenen Lernumgebungen und des entdeckenden Lernens belegt.
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Der konstruktivistische Unterricht und seine Folgen
Konstruktivistischer Unterricht setzt auf die Aktivität seitens der Schüler, die anhand von lebensnahen Problemschilderungen ihren eigenen Lernprozess weitgehend selber gestalten. Problemorientiertes Wissen ist zwar sinnvoll, jedoch benötigen die Schüler generalisiertes und systematisches Lernen, das sie in Beruf und Alltag anwenden können. Zudem verengt ein solcher Lernansatz den Bildungsbegriff auf eine reine Problemlösung; die Weitergabe des Denkens und das Verständnis unserer Kultur werden vernachlässigt. Er richtet sich einseitig an Nützlichkeitsüberlegungen im Sinne der Wirtschaft und des Berufsalltags aus. Statt Bildung reine Ausbildung.
Zudem ist die verstärkte Funktion der Lehrperson als Coach, welche solche Lernprozesse unterstützt, berät und anregt nicht unproblematisch:
- Die Lehrperson ist herausragend für den Lernerfolg (siehe John Hattie-Studie). Durch die Coachfunktion verliert die Lehrperson an Einfluss auf den Lernprozess.
- Es ist zu hinterfragen, ob nicht der heute beklagte Autoritätsverlust der Lehrperson ihren Grund auch in ihrer Funktion als Coach findet.
- Vor allem schwache Schüler leiden darunter, sind diese doch oft mit offenen Lernumgebungen überfordert und benötigen eine Lehrperson, die ihnen Lernstoff vermittelt.
Ein wesentlicher Grundpfeiler des (radikalen) Konstruktivismus ist, dass Erkennen nur Erfinden sein kann und nie entdecken, da es eine äussere erkennbare Wahrheit nicht gibt. Dies kann dazu führen, dass das zu behandelnde Sachthema in der Schule nicht mehr durchdrungen wird, weil das Produkt der Schüler als beliebig und individuell angesehen wird. Die Themen können so „entmaterialisiert“ werden, haben keinen Inhalt mehr. Statt Aneignung von Wissen und Erlernen von Begründungen steht der Lernprozess im Fokus. Der Weg wird dann zum Ziel.
Wenn der Konstruktivismus in die Beliebigkeit von richtig und falsch führt, sind auch die Beurteilungen und Bewertungen von Schülerleistungen in Frage gestellt.
Die These ist vertretbar, dass die in unserer westlichen Welt fehlenden gemeinsamen Werte und die fehlende Bereitschaft zu verbindlichen Normen in Staat und Gesellschaft mitentscheidend für die Abwendung von der Wissensvermittlung hin zur Kompetenzorientierung im Lehrplan 21 gewesen sind. Wenn Wissen beliebig und austauschbar wird, dann ist eine verbindliche Festlegung von Wissen in Lehrplänen kaum mehr möglich.

Wir feiern dieses Jahr das 500-Jahr-Jubiläum der Schlacht von Marignano, welche für die Eidgenossen mit einer Niederlage gegen die französischen Truppen endete. Diese Niederlage im Jahre 1515 zeigte den Eidgenossen ihre Grenzen auf und führte dazu, dass diese fortan ihre Expansionsbestrebungen in Europa aufgaben und sich – mit wenigen Ausnahmen – auf ihr Territorium zurückzogen. Die Wurzel unserer heutigen Neutralität wurde hiermit gelegt und fand ihre Bestätigung beim Wiener Kongress 1815 mit der immerwährenden Neutralität.
Heute ist die Schweiz international stark verankert und Mitglied verschiedener Organisationen. Die internationale Vernetzung der Schweiz ist ein deutlicher Ausdruck ihrer Weltoffenheit und Solidarität. Die Schweiz ist seit 2002 auch Mitglied der UNO. Was ist die UNO? Die UNO hatte sich bei ihrer Gründung im Jahre 1945 zum Ziel gesetzt, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen. Mittlerweile ist die UNO zu einer Institution geworden, welche von der USA dominiert und vor allem politischen Grossmachtinteressen dient. Der Protest der UNO richtet sich oft nur gegen bestimmte kriegerische Auseinandersetzungen und man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sie nur dort zur „Friedenssicherung“ eingreift, wo wirtschaftliche Ressourcen betroffen sind und bestimmte Länderinteressen auf dem Spiel stehen. Die Folge: Die UNO hat ihre Glaubwürdigkeit weitgehend eingebüsst. Ein Mittun der Schweiz bei der heutigen UNO ist deshalb mehr als fraglich, insbesondere wenn wir neutral bleiben wollen.
Die UN-Charta schreibt vor, welche Mittel zur Friedenssicherung angewendet werden dürfen, z.B. wirtschaftliche oder militärische Zwangsmassnahmen gegen unliebsame Staaten. Zentraler Punkt hierbei ist: Den Staaten ist nach der UN-Charta untersagt, gegen das Gewaltverbot zu verstossen. Mit dem Gewaltverbot ist gemeint, dass keine Waffen gegen souveräne Staaten eingesetzt werden dürfen und eine Einmischung in innere oder äussere Angelegenheiten eines anderes Staaten nicht zulässig sind. Von diesem Gewaltverbot gibt es jedoch zwei Ausnahmen, unter denen militärische Gewalt erlaubt ist:
- das Recht auf individuelle oder kollektive (=mehrere Staaten) Selbstverteidigung bei einem bewaffneten Angriff;
- die Durchführung kollektiver Zwangsmassnahmen, wenn der UN-Sicherheitsrat diesen zugestimmt hat.
Hier zeigt sich das wesentliche Dilemma der Schweiz und ihrer Neutralität, über welches kaum mehr diskutiert wird: Beschliesst der UN-Sicherheitsrat wirtschaftliche oder militärische Zwangsmassnahmen, ist die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet, diese mitzutragen. Eine Berufung auf die Neutralität ist nach den UN-Vorgaben nicht vorgesehen. Es hängt somit weitgehend von den UN-Organen ab, inwieweit sich eine konsequente Neutralität im Rahmen der UNO durchführen lässt.
Ein Blick in die Zukunft: Der Bundesrat will die Neutralität endgültig aufgeben. Wie anders ist es zu erklären, dass der Bundesrat am 6. Juni 2015 einen Bericht verabschiedete, wonach die Schweiz, sich um einen Sitz im UN-Sicherheitsrat bewerben soll. Werden wir uns bewusst: Der UN-Sicherheitsrat entscheidet sowohl über wirtschaftliche als auch militärische Massnahmen weltweit. Ein Beispiel aus der Vergangenheit soll dies verdeutlichen: 2011 beschloss der UN-Sicherheitsrat den Militäreinsatz gegen das Ghadafi-Regime. Die Schweiz hätte hierrüber mitentscheiden müssen, wenn sie im UN-Sicherheitsrat gewesen wäre. Sieht so eine glaubwürdige Neutralitätspolitik aus? Ganz zu schweigen von den gemeinsamen Übungen der Schweizer Luftwaffe mit mehreren NATO-Staaten an der Grenze zu Russland, was einer engen Tuchfühlung mit einer Militärallianz gleichkommt.
Angesichts dieser Tatsachen ist es schleierhaft, wie eine glaubwürdige Neutralitätspolitik den anderen Staaten gegenüber noch vertretbar ist. Wir machen militärische Übungen mit der NATO und wollen gleichzeitig als neutral betrachtet werden. Im UN-Sicherheitsrat wollen wir mitentscheiden und über andere Staaten richten und gleichzeitig als neutraler Staat respektiert werden. Eine glaubwürdige Neutralität sieht anders aus! Setzen wir nicht unsere historische Errungenschaft der Neutralität aufs Spiel, welche einem Kleinstaat wie der Schweiz gut ansteht und bleiben wir in der Tradition der guten Dienste, für welche die Schweiz stets geschätzt wurde. Auf das bisschen Prestige, eines allfälligen Sitzes im UN-Sicherheitsrat können wir gut verzichten. Es geht um mehr: Es geht um unsere Neutralität und unsere Glaubwürdigkeit in der internationalen Staatengemeinschaft. Die aus der strikten Beachtung der Neutralität erwachsende Glaubwürdigkeit ist für die Schweiz der weitaus beste Schutz auch für die Zukunft.
Ralph Studer (August 2015)

Schauen wir der Realität ins Auge
Das Chaos ist perfekt….Deutschland ist überfordert. Grenzkontrollen sollen die Lage wieder in den Griff bekommen. Doch was bringen Grenzkontrollen für sich alleine? Sie suggerieren eine Scheinordnung und eine Scheinsicherheit. Doch weit gefehlt. Die Lage ist keineswegs gebannt. Wie geht Deutschland und letztlich auch die Schweiz, die davor kaum verschont bleiben wird, mit dieser anhaltenden Flüchtlingswelle um? Welche Schwierigkeiten kommen alleine auf Deutschland zu? Aufeinanderprallen von kulturellen, politischen und religiösen Sichtweisen, Gefahr von sozialen und politischen Unruhen, wenn die teilweise zerstrittenen Ethnien und religiösen Gemeinschaften ihre Konflikte statt in ihrer Heimat nun in Europa austragen. An die Herausforderungen der Integration in Schule, Beruf und Gesellschaft gar nicht zu denken. Die Liste liesse sich beliebig weiterführen. Die Polizeigewerkschaft in Deutschland hat kürzlich vor einem Anstieg der Kriminalität gewarnt, während die bayerische Polizei bereits im Juni von einer Zahl von illegal eingereisten Personen von 45‘000 sprach, die „nicht erkennungsdienstlich“ erfasst wurden. Für IS-Terroristen und Anhänger war es noch nie so leicht, ungehindert nach Europa zu gelangen. Westeuropa wird zum Pulverfass. Asylgewährung den tatsächlich Schutzbedürftigen ist Pflicht und ein Zeichen von Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe, doch in gleichem Mass ist auch eine Politik verlangt, die sich gegen eine Aushöhlung unserer Asylgesetze durch illegale Wirtschaftsmigration einsetzt und sich ihrer Verantwortung für den Schutz und die Interessen der einheimischen Bevölkerung bewusst ist.

Sehr geehrte Damen und Herren
Der nachfolgende Leserbrief bezieht sich auf den Artikel „Männergespräch vor dem Frühstück“, erschienen in der Luzerner Zeitung am 16. Juni 2015.
Leserbrief: Falschmeldung?
Falschmeldung? Ging die Initiative „Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule“ zu Unrecht von pornografischem Aufklärungsmaterial in den Sexkoffern aus, wie der besagte Artikel ausführt?
Keineswegs. Im ersten Aufklärungsbuch (Hrsg. Holde Kreul) finden sich u.a. klare Bilder und Beschreibungen zum Geschlechtsverkehr mit Begriffen wie Orgasmus und Verhütungsmitteln. Es wird auch gleich gezeigt, wie Kondome übergestülpt werden. Wenn ich mir die Bilder und Texte anschaue, dann stellt sich mir die Frage, was die Thematisierung von Orgasmus und Verwendung und Überstülpung von Kondomen im Kindergarten zu suchen hat. Wollen wir tatsächlich Kindergärtler, Kinder im Alter von 5 oder 6 Jahren, mit solchem Material konfrontieren?
