Das Wichtigste zu den WHO-Verträgen – kurz und prägnant (8.3.2024)

Bislang kaum diskutiert, interessieren sich die Menschen in der Schweiz (und weltweit) zunehmend für die beiden geplanten WHO-Verträge. Und dies zu Recht. Eine Annahme dieser Verträge hätte gravierende Folgen für die Schweiz und den einzelnen Bürger.

Von Ralph Studer

Die WHO verhandelt aktuell mit ihren Mitgliedstaaten zwei Verträge: den neuen Pandemievertrag und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Beide Verträge sollen bereits Ende Mai 2024 an der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet werden. Doch was steht im Wesentlichen in diesen Verträgen?

Steigender Einfluss der WHO

Entgegen den Aussagen im NZZ-Interview vom 5. Dezember 2023 mit Nora Kronig, die für die Schweiz bei der WHO verhandelt, wird die Einflussmöglichkeit der WHO durch diese Verträge auf die Schweiz massiv ausgedehnt, vor allem auf die nationale Gesundheitspolitik. Dies zeigt sich insbesondere daran, dass die WHO-Empfehlungen künftig nicht mehr blossen Empfehlungscharakter haben, sondern für alle Mitgliedstaaten verbindlich werden sollen (Artikel 1 IGV). Dies betrifft z.B. Massnahmen wie die Anordnung von Quarantäne, Kontaktverfolgung, Zugangsbeschränkungen und Impfnachweisen (Artikel 18 IGV).

Die Gründe zur Ausrufung einer Pandemie bzw. eines internationalen Gesundheitsnotstands (kurz „PHEIC“: Public Health Emergency of International Concern) durch den WHO-Generaldirektor sollen mittels neuer Grundkonzepte („One Health“) deutlich erweitert werden, ohne dass die Behörden der betroffenen Staaten (mit)entscheiden können. Künftig ist zudem das Ausrufen von regionalen und vorsorglichen Gesundheitsnotständen möglich (Artikel 12 IGV).

Problematischer „One-Health-Ansatz“

Problematisch ist der erwähnte „One-Health-Ansatz“. Dieser integriert und vereinheitlicht verschiedenste Aspekte, wie z.B. die Gesundheit von Mensch und Tier, die Bekämpfung von Gefahren für Ökosysteme, den Zugang zu sauberem Wasser und Massnahmen gegen den Klimawandel. Die Mitgliedstaaten werden u.a. verpflichtet, „die Triebkräfte von Pandemien und des Auftretens und Wiederauftretens von Krankheiten an der Schnittstelle zwischen Mensch, Tier und Umwelt zu ermitteln und zu bekämpfen“ (Artikel 5 Pandemievertrag).

Was dieses kaum greifbare Konzept in der Praxis bedeutet und in welchen Fällen es zur Anwendung kommt, ist unklar. Einen derart unbestimmten Rechtsbegriff zur Grundlage so weitreichender Befugnisse wie der Ausrufung einer Pandemie zu machen, ist jedoch in jedem Fall problematisch. „One Health“ erweitert die Macht- und Weisungskompetenzen der WHO auf praktisch alle Bereiche des menschlichen Lebens.

Keine Kontrollmechanismen

Dieser in den Verträgen vorgesehene Macht- und Kompetenzausbau zu Gunsten einer einzigen Person, nämlich des WHO-Generaldirektors, ist umso gravierender, als dieser keiner unabhängigen Kontrollinstanz untersteht und weder rechenschaftspflichtig noch verantwortlich ist. So kann weder ein vom Generaldirektor ausgerufener internationaler Gesundheitsnotstand bzw. eine Pandemie noch die Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit angeordneter Massnahmen durch eine unabhängige Kontrollstelle überprüft werden. Es bestehen keine Gewaltenteilung, keine „Checks & Balances“ und keine Korrekturmöglichkeit. Ein wirksamer Schutz der Schweizer Grundrechte und Verfassung ist damit nicht möglich.

Die WHO verlangt einen Führungsanspruch bei allen Gesundheitsmassnahmen (Artikel 13A IGV), sobald es sich – nach Sicht WHO – um einen internationalen Gesundheitsnotstand handelt bzw. sich die WHO auf eine Pandemieprävention, -vorbereitung und -reaktion bezieht. Dieser Führungsanspruch der WHO wird zudem verstärkt, indem alle Arten von Empfehlungen und Gesundheitsmassnahmen der WHO von allen Mitgliedstaaten unverzüglich umgesetzt werden sollen (Artikel 42 IGV). Auch droht die Einführung eines globalen digitalen Impfzertifikats. Ein Hinweis darauf ist, dass die WHO mit der EU im Juni 2023 eine Vereinbarung zwecks Zusammenarbeit zur Übernahme eines globalen Impf-Zertifizierungsnetzes abgeschlossen hat. So wird es der Schweiz letztlich unmöglich gemacht, selbstständig Lösungen zu prüfen und diese umzusetzen, wenn die WHO bestimmte Massnahmen anordnet.

Vorgehen gegen sogenannte „Fake News“

Ein besonders heikler Punkt ist, dass die Mitgliedstaaten in beiden Verträgen verpflichtet werden, „falsche“ und „irreführende“ Informationen bei Gesundheitsrisiken zu bekämpfen (vgl. Artikel 18 Pandemievertrag und Artikel 44 IGV). Somit liegt der Entscheid, was als richtig oder falsch deklariert wird, letztlich bei der WHO. Es ist zu befürchten, dass kritische Wissenschaftler oder generell Andersdenkende aus der öffentlichen Debatte ausgeschlossen werden, sobald sie andere Positionen oder medizinische Behandlungen als die WHO vertreten. Dies stellt eine schwerwiegende Verletzung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit und ein Verlust der (gesundheitlichen) Informationsrechte jedes Einzelnen dar.

Am Volk vorbei: die IGV

Während der neue Pandemievertrag einem nationalen Verfahren der Debatte und Ratifizierung unterliegt, gilt dies nicht für die IGV. Die IGV gelten – nach Definition der WHO – als Gesundheitsvorschriften im Sinne von Artikel 21 der WHO-Verfassung. Infolgedessen wird es einen Automatismus geben. Dies bedeutet, dass diese oben dargelegten, einschneidenden IGV-Änderungen nach der Abstimmung Ende Mai 2024 per 1. Juni 2025 automatisch in Kraft treten und für die Mitgliedstaaten verbindlich werden, ohne dass das Volk mitreden bzw. mitbestimmen durfte – es sei denn, die Schweiz widerspricht explizit innerhalb von zehn Monaten nach deren Verabschiedung (also bis Ende März 2025).

Unterstützen Sie unsere WHO-Protestkartenaktion

Am 12. September 2023 feierte die Schweiz das 175-jährige Jubiläum ihrer Bundesverfassung, auf deren Fundament Freiheit, Wohlstand und Einheit gewachsen sind. Sie konkretisiert und stärkt unsere Souveränität, Demokratie und unseren Rechtsstaat. Trotz der gravierenden Auswirkungen dieser WHO-Verträge auf dieses Fundament der Schweiz liegt bis heute keine Verlautbarung des Bundesrats vor, die sich mit dem geplanten Machtausbau der WHO und den Gefahren für die Schweiz und ihre Bevölkerung kritisch auseinandersetzt. Eine solche Machtkonzentration – insbesondere ohne Kontrollmöglichkeit – widerspricht jedoch einer freiheitlich-demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung. Faktisch hebeln die Verträge die Schweizer Verfassung aus und gefährden alles, wofür die Schweiz steht – Souveränität, Freiheit und Menschenrechte. Daher sind sie für die Schweiz unannehmbar.

Zukunft CH hat zum Thema die Protestkartenaktion „Stoppt die geplanten WHO-Verträge!“ ins Leben gerufen. Bitte schicken Sie die Karte an Bundespräsidentin Viola Amherd. Verteilexemplare können bei Zukunft CH, Tel. 052 268 65 00 oder info@zukunft-ch.ch bestellt werden. Die Karte steht auch online unter www.zukunft-ch.ch zur Verfügung.

 

Quelle: Magazin 2/2024, herausgegeben von Zukunft CH: https://www.zukunft-ch.ch/magazin-machtfuelle-ohne-kontrolle-die-who-vertraege-und-ihre-gefahren/. Bestellbar unter 052 268 65 00 oder per Mail info@zukunft-ch.ch