Der Mordfall Rupperswil schockiert. Das grausame, kaltblütige und berechnende Vorgehen des Täters Thomas N. bewegt die Schweiz. Ein Vierfachmord auf bestialische Art und Weise ausgeübt. Das Verdikt: Der Täter Thomas N. erhält eine „lebenslängliche Freiheitsstrafe“, was in der Praxis bedeutet, dass er bei guter Führung bereits nach 15 Jahren die Strafe abgesessen hat. Die anschliessende ordentliche Verwahrung ist eine Massnahme und keine Strafe und dient dem Schutz der Öffentlichkeit. Vier Morde mit weiteren gravierenden Delikten wie dem sexuellen Missbrauch des Jungen= 15 Jahre! Können wir unser Rechtssystem noch ernst nehmen? Eine solche Strafe ist einfach lächerlich und steht in keinem Verhältnis zum Unrecht und zur Schuld des Täters. Statt endlich einmal über Fragen zu diskutieren, was eine gerechte Strafe ist und wie unsere Gesellschaft gravierendste Verstösse gegen Menschenleben und unsere Rechtsordnung ahnden will, steht die Frage im Zentrum, ob der Täter therapierbar ist. Das ist abstrus, grotesk und bizarr zugleich. Hat unsere Wohlfühl- und Wohlstandsgesellschaft jeglichen Sinn für Gerechtigkeit verloren? Wissen wir noch, was die Begriffe Schuld und Sühne für begangene Taten bedeuten? Es ist endlich an der Zeit, über unser Straf- und Sanktionensystem in der Schweiz grundlegend nachzudenken. Lebenslänglich für gravierende und grausame Taten soll endlich auch lebenslänglich bedeuten bzw. ist in schwerwiegenden Fällen auf eine bedingte Freilassung nach 15 Jahren zu verzichten. Unser Rechtssystem braucht dringend eine Überarbeitung. Hier sind sowohl die Politik als auch unsere Gesellschaft gefordert. Eine Frage der Gerechtigkeit, der wir uns zu stellen haben.