Ungarn im Brennpunkt des Kulturkampfs – Teil 1 (31.2025)

Die nachfolgenden drei Artikel zu Ungarn wurden im Frühjahr 2012 kurz nach der Regierungsübernahme durch Viktor Orbán veröffentlicht. Ihre Analyse hat nichts an Bedeutung und Aktualität verloren. Sie verdeutlichen die Gründe der seit Jahren dauernden politischen Querelen und medialen Kritik, denen Ungarn ausgesetzt ist. 

 

Die Drohungen und Anfeindungen der EU und der sog. „Leitmedien“ gegenüber Ungarn wachsen gefährlich an. Warum steht das kleine mitteleuropäische Land Ungarn mit gerade mal gut zehn Millionen Einwohnern und einer Fläche von 93’000 km² dermaßen unter Beschuss? Eine Analyse.

Von Ralph Studer

Der Fall Ungarn ist mittlerweile ein europäischer Präzedenzfall. Die EU macht sich laut EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso „Sorgen um Ungarn“ und will „den Schatten des Zweifels“ über der ungarischen Demokratie beseitigen.

Ungarn zunehmend unter Druck seitens EU-Kommission

Eine Chronologie: Mitte Januar 2012 leitete die EU-Kommission drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen Verstößen gegen die EU-Verträge ein. Dabei ist nicht die neue ungarische Verfassung Gegenstand dieses Verfahrens, sondern die drei Gesetze, welche Notenbank, Unabhängigkeit der Justiz und Datenschutz betreffen. Im März 2012 hat die EU-Kommission Ungarn eine letzte Frist von einem Monat gesetzt, um die Bedenken der EU-Kommission auszuräumen. Danach kann die Brüsseler Behörde Klage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg erheben. Stellt dieser fest, dass Ungarn EU-Recht verletzt habe, sind am Ende finanzielle Sanktionen möglich.

Ebenfalls im März 2012 hat die EU-Kommission entschieden, Fördergelder aus dem EU-Kohäsionsfonds im Betrag von EUR 495 Mio. zu sperren, die Ungarn 2013 erhalten hätte. Die EU-Kommission moniert, dass Ungarn nur mit Einmalmaßnahmen sein Haushaltsdefizit 2012 unter die Grenze von drei Prozent des Bruttoinlandprodukts senkte und die Konsolidierung nicht von Dauer sei. Erstmals würde damit seit Bestehen des Stabilitäts- und Wachstumspakts eine Sanktionsandrohung verhängt.

Auch EU-Parlament und Ratingagenturen sehen Ungarn kritisch

Bereits im Februar 2012 hat das EU-Parlament eine Resolution angesichts der „beunruhigenden Situation“ in Ungarn angenommen. Darin wird auch die Einleitung eines Artikel 7-Verfahrens in Erwägung gezogen, um zu klären, ob Ungarn gegen europäische Werte verstösst. Dieser Resolution kommt keinerlei rechtsbindende Kraft zu, gleichwohl hat diese eine politische und symbolische Bedeutung.

Zuvor hatten die Ratingagenturen Ungarn auf „Ramschniveau“ herabgestuft. Die Staatschulden haben Ungarn mittlerweile gezwungen, Verhandlungen über ein „finanzielles Sicherheitsnetz“ mit dem IWF aufzunehmen, welche allerdings bis auf weiteres, insbesondere aus „demokratiepolitischen“ Gründen blockiert sind und deren Fortgang vom IWF von der Zustimmung aus Brüssel abhängig gemacht wird.

Deutliche Mehrheit für Orbán

Werfen wir einen Blick zurück. Frühling 2010. Die rechtsbürgerliche Partei Fidesz (übersetzt „Bund junger Demokraten“) errang bei den Parlamentswahlen einen erdrutschartigen Wahlsieg vor der sozialdemokratischen Partei MSZP, welche nach der Wende 1989 aus der bisherigen kommunistischen Einheitspartei (Ungarische Sozialistische Arbeiterpartei) und der Partei Jobbik hervorging.

Am 29. Mai 2012 wählte das Parlament Viktor Orbán zum Ministerpräsidenten. Im Parlament verfügt Orbáns Partei Fidesz zusammen mit der Christlich-Demokratischen Volkspartei KDNP über eine für europäische Verhältnisse einzigartige Zwei-Drittel-Mehrheit und stellt somit eine satte rechtsbürgerlich-christliche Mehrheitsregierung.

 Diffamierung statt Differenzierung

Seit Amtsbeginn steht die Regierung Orbán im Kreuzfeuer der Kritik: Da ist die Rede davon, dass Orbán in Ungarn die Demokratie und den Rechtsstaat abschaffe, die „europäischen Werte“ gefährde  und die Grundrechte nicht mehr gewährleistet seien. Kritisiert wird auch, dass Minderheiten ausgrenzt würden und die Partei Fidesz rechtsradikal bzw. faschistisch sei. Daniel Cohn-Bendit bezeichnete Orbán sogar als „ein kleiner Napoléon“ und „durchgeknallter Autokraft“. Weiter behaupten die Gegner, Orbán beschränke massiv die Medienfreiheit und wolle die Opposition ausschalten bzw. verbieten.

Selbst die amerikanische Aussenministerin Hillary Clinton scheute sich nicht, offene Kritik an Ungarns Regierung zu üben. Nach einem kürzlich stattgefundenen Treffen mit seinem ungarischen Amtskollegen János Martonyi mahnte der tschechische Aussenminister Karel Schwarzenberg, man müsse diese Diskussion differenzierter führen: einerseits zwischen berechtigten Bedenken hinsichtlich einer Einschränkung der Freiheit in Ungarn (siehe Frage der Unabhängigkeit der Nationalbank), andererseits zwischen einer Verurteilung aus ideologischen Gründen.

Ungarns Verfassung als Kern des Konflikts

Die neue ungarische Verfassung wurde am 18. April 2011 verabschiedet und am 25. April 2011 (Ostermontag) unterzeichnet. Sie wird daher als „Osterverfassung“ bezeichnet und trat am 1. Januar 2012 in Kraft.

Kritiker machen geltend, dass eine neue Verfassung gar nicht notwendig gewesen und die Opposition bei der Ausarbeitung der Verfassung ausgeschlossen worden sei. Zudem hätte die Bevölkerung nicht über diese neue Verfassung abstimmen dürfen, weshalb ihr gänzlich die demokratische Legitimation fehle.

Rückblende in die Zeit des Kommunismus

Trifft diese Kritik zu? Die alte Verfassung datierte aus dem Jahre 1949 und stammt noch aus der stalinistischen Zeit. Nach der Wende 1989 trat eine stark modifizierte Version dieser ursprünglich kommunistischen Verfassung von 1949 in Kraft. Diese wurde am runden Tisch erarbeitet, jedoch mit unzureichender parlamentarischer Legitimation bzw. fehlender plebiszitärer Legitimation. Sie wurde nur vom alten, nicht demokratisch legitimierten Parlament verabschiedet und ist unter Zeitdruck entstanden.

Die damalige Staatspartei hatte bei dieser Modifizierung im Jahre 1989 immer noch eine entscheidende Mitspracherolle inne. Mehrere Versuche, dem Staat eine neue Verfassung zu geben, scheiterten. Offen wurde gesagt: „Die Verfassung leidet unter zahlreichen Schwächen: eine optisch unglückliche Textstruktur mit einer Endstellung der Grundrechte, ein durch zahlreiche Änderungen zerstückelter Inhalt mit teils gegensätzlichen Wertungen und viele mitgeschleppte Überbleibsel sozialistischen Rechtsdenkens. Hinzu kommt der Makel, dass es sich formell um ein Gesetz aus der schlimmsten Zeit des Stalinismus handelt.“

Kritik nicht überzeugend

 Die Kritik am Entstehungsprozess der neuen Verfassung geht bei näherem Hinsehen ins Leere. Die Verabschiedung einer neuen Verfassung stand als Ziel im politischen Programm der siegreichen Partei Fidesz, die nun der vom Wähler empfangenen Ermächtigung auch nachleben muss.

Es ist zwar zutreffend, dass kein Referendum (was auch von der alten Verfassung nicht vorgeschrieben war) über die neue Verfassung stattfand. Jedoch sind in Europa seit dem Umbruch vor zwei Jahrzehnten 23 neue Verfassungen in Kraft getreten. Von diesen sind nur zehn in einer Volksabstimmung bestätigt, 13 hingegen ausschließlich durch die Legislative verabschiedet wurden. Um das Volk direkt in den Verfassungsprozess einzubeziehen, wurden in die ungarischen Haushalte Fragebögen mit insgesamt zwölf Fragen und einem freien Feld für eigene Inhaltsvorschläge gesandt.

Rückzug der Opposition aus politischen Gründen

 Nach Aussagen der politischen Entscheidungsträger erhielt die ungarische Regierung 800’000 bis 900’000 dieser Fragebögen beantwortet zurück. Dass die Opposition ausgeladen wurde bzw. sich nicht hätte beteiligen dürfen, ist nicht zutreffend. Im Gegenteil: Die sozialistische Opposition wurde von der Regierung eingeladen, hatte sich aber selbst frühzeitig aus der Verfassungsdebatte, insbesondere aus dem Parlamentskomitee das den Verfassungstext vorbereiten sollte, aus politischen Gründen zurückgezogen und auch die Schlussabstimmung boykottiert.

Das bewusste Abseitsstehen der linken Opposition erfolgte aus durchsichtigen Gründen: Den Sozialisten war klar, dass die Stoßrichtung ihrem Denken völlig entgegengesetzt war. Dieser Rückzug gab ihnen dann die Möglichkeit, der neuen Verfassung die vermeintlich „fehlende demokratische Legitimation“ vorzuwerfen.

Besonderer Zankapfel – die Präambel der Verfassung

 Scharf ins Gericht gehen die Gegner Orbáns auch gegen die als „rückständig“ und „reaktionär“ bezeichnete Präambel, welche den Titel „Nationales Glaubensbekenntnis“ trägt. Einzelne der häufig kritisierten Passagen hier zur Veranschaulichung:

Die Präambel beginnt „Gott segne die Ungarn!“

„Wir sind stolz, dass unser König, der Heilige Stefan I., den ungarischen Staat vor tausend Jahren auf festen Fundamenten errichtete und unsere Heimat zu einem Bestandteil des christlichen Europas machte.“

„Wir erkennen die Rolle des Christentums bei der Erhaltung der Nation an. Wir achten die unterschiedlichen religiösen Traditionen unseres Landes.“

„Wir leisten das Versprechen, dass wir die geistige und seelische Einheit unserer in den Stürmen des vergangenen Jahrhunderts in Stücke gerissenen Nation bewahren. Die mit uns zusammenlebenden Nationalitäten sind staatsbildender Teil der ungarischen politischen Gemeinschaft.“

„Wir verpflichten uns, unser Erbe, unsere einzigartige Sprache, die ungarische Kultur, die Sprache und Kultur der in Ungarn lebenden Nationalitäten, die durch den Menschen geschaffenen und von der Natur gegebenen Werte des Karpatenbeckens zu pflegen und zu bewahren.“

„Wir bekennen uns dazu, dass der wichtigste Rahmen unseres Zusammenlebens Familie und Nation, die grundlegenden Werte unserer Zusammengehörigkeit Treue, Glaube und Liebe sind.“

„Wir bekennen uns dazu, dass das gemeinsame Ziel des Bürgers und des Staates die Vervollkommnung des guten Lebens, der Sicherheit, der Ordnung, der Wahrheit, der Freiheit ist.“

„Wir halten die Errungenschaften unserer historischen Verfassung und die Heilige Krone in Ehren, die die verfassungsmässige staatliche Kontinuität Ungarns und die Einheit der Nation verkörpern.“

Stein des Anstosses ist namentlich die „nationale Romantik“ in der Präambel. Sie erinnere an die faschistische Ideologie der 30er-Jahre. Die Erwähnung der Heiligen Krone des Staatsgründers Stephans I. sei antiquiert und ideologisch. Die Verfassung schliesse jene Ungaren ein, die ausserhalb der Landesgrenzen lebten, und suggeriere, dass sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes auf das gesamte historische „Großungarn“ erstrecke. Zudem werde die Nation als christliche Gemeinschaft charakterisiert und schliesse somit alle anderen Religionen von dieser Gemeinschaft aus. Auch die Anrufung Gottes stösst den Gegnern auf.

Blick in die Geschichte

Die Einwendungen, dass die Verfassung von Chauvinismus strotze und Ungarn die Staatsgrenzen nicht anerkenne, wiegen schwer. Vor der Auseinandersetzung mit dieser Kritik ein kurzer Blick in die ungarische Geschichte.

Ungarn ist ein Land, dem die Eroberungs- und Nationalgeschichte der vergangenen Jahrhunderte schwer zugesetzt hat. Der „Mongolensturm“ im 13. Jahrhundert kostete der Hälfte der Ungaren das Leben; im 16. Jahrhundert eroberten die Osmanen Ungarn. Anderthalb Jahrhunderte später holten es sich die Habsburger; die Revolution von 1848/49 wurde blutig niedergeschlagen. Im Vertrag von Trianon verlor Ungarn 1920 zwei Drittel seines Staatsgebiets, drei Millionen Magyaren (=Ungaren) waren, ohne gefragt zu werden, plötzlich nicht mehr Ungaren. Nach dem zweiten Weltkrieg kam Ungarn zum sowjetischen Imperium. Die Leidenszeit unter der kommunistischen Herrschaft begann. Der ungarische Volksaufstand der bürgerlich-demokratischen Revolution und der Freiheitskampf von 1956 wurden von den Sowjets brutal niedergeschlagen und Säuberungswellen setzten ein.

Ungarn war einer selbst bestimmten Entwicklung beraubt. Dass aber nach der Wende 1989 Ungarn nicht einfach zur Tagesordnung übergehen konnte, sondern die nationalen Wunden und Demütigungen wieder zu spüren wären, ist aufgrund der ungarischen Geschichte verständlich.

Orbán verteidigt sich

Der derzeitige Regierungschef Orbán führt aus, dass Ungarn früher nicht dieselbe Größe hatte und sich nicht auf dieselbe Fläche beschränkte wie heute. Das sei keine Legende oder Fiktion, sondern eine geschichtliche Tatsache. Andererseits treffe die Heilige Krone nicht einfach eine Aussage zu den ungarischen Gebieten. „Die Krone“, so Orbán, „symbolisiert nicht Gebiete, sondern den Zusammenhalt der Ungaren. Dieses Zeichen des Zusammenhalts hat nichts mit einem Bedürfnis oder Wunsch nach territorialer Revision zu tun.“

Auf die Frage, was unbedingt in die Verfassung gehöre, nannten die Ungarn in den zurückgesandten Fragebögen immer wieder die Krone. Die Krone (wie auch die Staatsgründung durch König Stephan I. an der Wende vom 10. zum 11. Jahrhundert) sind Symbole der historischen Kontinuität und der Verkörperung der Einheit der ungarischen Nation.

Ungarn als stabilisierende Kraft

Zutreffend ist auch, dass der ungarische Staat die Verantwortung für das Schicksal außerhalb seiner Landesgrenzen lebenden Ungarn übernimmt (Art. D). Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass in den Nachbarländern Ungarns, vor allem in Rumänien, der Slowakei, Serbien und der Ukraine, grosse ungarischsprachige Minderheiten leben.

Daraus Orbán ein Expansionsstreben unterstellen zu wollen, erscheint mehr als fragwürdig: Ungarn ist ein kleines Land mitten in Europa. Es wäre allein schon von der Größe und der geografischen Lage Ungarns her politischer Selbstmord, „Großmachtbestrebungen“ zu verfolgen. Nach Orbán soll Ungarn eine Funktion als Stabilisator ausüben und sich zu einer gutnachbarschaftliche Solidaritätspolitik bekennen.

Teil des christlichen Europas

Für den im Juni 2011 verstorbenen Ferenc Mádl, der im Zeitraum von 2000-2005 Staatspräsident Ungarns war und im Volk und wie im Ausland gleichermaßen hohe Achtung genoss, enthält die Einleitung (vgl. Neue Zürcher Zeitung (NZZ) vom 14. April 2011, Ferenc Mádl: „Ungarn gibt sich eine neue Verfassung“, nicht abrufbar) wichtige Werte der tausendjährigen ungarischen Staatlichkeit. So berufe sich die Präambel unter Nennung der nationalen Identität auf den Segen Gottes. Gemäss der historischen Überlieferung stehe an erster Stelle der Hinweis auf den Staatsgründer-König, Stephan den Heiligen. Dieser habe das Land „zu einem Teil des christlichen Europas“ gemacht. Und der ungarische Aussenminister János Martonyi hebt die Wichtigkeit für die Ungaren hervor, zu betonen, dass Ungarn als kleines Land trotz widrigster Umstände überleben konnte. Darauf sei man stolz, so Martonyi.

Wider den Zeitgeist

Mádl bringt es auf den Punkt: „Die in der Präambel erscheinende Wertordnung und Weltsicht entfachte eine viel heftigere, emotionale Debatte als die substanziellen Fragen.“ Selbst die Kritiker Orbán begrüßen, dass dieser Ungarn wirtschaftlich modernisieren und auf einen Weg des Wachstums bringen will, jedoch mit Mitteln, welche den linken und liberalen Kommentatoren missfallen.

Die SPD Politikerin Birgit Sippel sagt in einem Interview in der „Tagesschau“ offen: Die Fidesz-Partei versuche, „uns einzureden, dass sie eine neue Verfassung im Geiste des 21. Jahrhunderts gestalten. Aber die Rückbesinnung auf den christlichen Gott, die Betonung auf ein die Nationen erhaltendes Christentum, die Betonung der Besonderheit der Ungarn ist nun wirklich mit europäischen Werten, die die Rechte der Menschen anerkennen, nicht in Einklang zu bringen.“

Kulturkampf auf europäischer Ebene

Dass die wahren Gründe für den Angriff auf Ungarns Regierung in dieser Wertordnung und Weltsicht liegen, wird besonders auch in der Debatte des  EU-Parlaments vom 8. Juni 2011 deutlich. Die Grünen, Sozialisten, Kommunisten und Liberalen lieferten sich einen heftigen Schlagabtausch mit den rechtsbürgerlichen und christlichen Politikern um die neue ungarische Verfassung.

Die Auseinandersetzung zeugte von einer Schärfe und Härte, wie selten dagewesen und zeigt mit messerscharfer Klarheit, welches die Werte in der ungarischen Verfassung sind, welche den linken und liberalen Kräften missfallen: Patriotische Akzente, konservative Wertebasis, Betonung von Gott und Christentum, Schutz des ungeborenen Lebens von der Empfängnis an, eheliche und familiäre Werte sowie das Fehlen der „Nichtdiskriminierung“ der geschlechtlichen oder sexuellen Minderheiten. Jedoch wird diese Kritik fein säuberlich in den Mantel der „Verteidigung der europäischen Werte“ gehüllt.

Ein geschickter Schachzug, der durch die Medienberichterstattung noch weiteren Auftrieb erhält. Der polnische EU-Parlamentarier Jacek Olgierd Kurski deckt diesen Umstand schonungslos auf:  „Dies ist ein Angriff auf die ungarische Regierung, weil sie nach einem halben Jahrtausend durch korrupte kommunistische Regierungen und deren politischen Nachkommen das Land erfolgreich gerettet hat. Während die europäische politische Korrektheit sich eindringlich von den christlichen Wurzeln distanziert, haben die Ungarn es gewagt, diese mit Stolz in ihrer Verfassung zu verankern. Während Brüssel Weltbürgertum vorantreibt, hebt Budapest seine heroische nationale Vergangenheit hervor. Die Ungarn konzentrieren sich auf ihre nationale Identität, ihren eigenen Staat und gesunden Menschenverstand.“

Und der polnische EU-Parlamentsabgeordnete Slawomir Witold Nitras: „Wenn ich Abgeordneten des Europäischen Parlaments zuhöre, die darüber sprechen, dass das ungarische Parlament gegen europäische Grundsätze verstößt, dann werde ich das Gefühl nicht los, dass ich nicht die gleichen Grundsätze habe, wie die, über die Sie sprechen.“

Orbáns Standpunkt

Nach Orbáns Überzeugung kann ein Land nur stark und wirtschaftlich erfolgreich sein, wenn es sich der geistigen Grundlagen bewusst ist und über nationale Selbstachtung verfügt: „Unsere neu geborene nationale Selbstachtung befreit Energien. Sie befreit Unternehmungslust, die Arbeitslust, die geistigen Energien; sie gibt Mut zur Familiengründung, zur Annahme eines Kindersegens.“ Gerade diese als nationalistische Töne bezeichneten Aussagen Orbáns werden heftig kritisiert. Zu Unrecht.

Wie eine Freundschaft zwischen zwei Menschen für beide nur dann erfüllend sein kann, wenn beide im Bewusstsein ihrer Unterschiedlichkeit sich mit Respekt und Achtung begegnen und  diese Verschiedenheit als Gewinn erkennen, so kann auch eine von Freundschaft geprägte Staatengemeinschaft nur dann funktionieren, wenn das Verhältnis der EU zu den Mitgliedstaaten wie auch die Beziehung unter den Mitgliedstaaten von der Anerkennung der unterschiedlichen Geschichte, Kultur und Identität geprägt ist. Ungarns Aussenminister Martonyi hierzu: „Wenn wir eine europäische Identität entwickeln wollen, müssen wir das Selbstverständnis der einzelnen Nationen schützen. (…) Es wäre falsch, den Wunsch nach nationaler Selbstbestimmung und den nach europäischer Identität gegeneinander auszuspielen.“

Starke Nationalstaaten nicht erwünscht

 Starke, selbstbewusste Nationalstaaten? Das derzeitige Verhalten der EU deutet eher daraufhin, dass gerade daran kein Interesse besteht. Die einst als unantastbar geltenden  Zuständigkeiten  der Nationalstaaten werden ausgehöhlt, wie unlängst beim Beschluss über den Fiskalpakt Ende Januar 2012 geschehen, indem die nationalen Parlamente ihre Souveränität im Budgetrecht, eines der ältesten parlamentarischen Kompetenzen, verlieren. Wenigstens dürfen die nationalen Parlamente ihrer Entmachtung selbst noch zustimmen.

Vom Kampf gegen den Kommunismus geprägt

Dabei spricht Orbán nicht nur als Mann, der mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit regiert, sondern als ein Mann, der gegen das kommunistische Regime gekämpft und seinen Teil für ein demokratisches Ungarn geleistet hat. Er ist ein ungarischer Patriot. Schon als junger Mann hat er – damals noch hinter dem Eisernen Vorhang – den Abzug der Sowjettruppen aus Ungarn gefordert und die Rehabilitation der Revolutionäre von 1956 verlangt.

Die bereits genannte Präambel trägt deutlich die Handschrift Orbáns: „Wir erkennen die kommunistische Verfassung aus dem Jahre 1949, die die Grundlage einer Willkürherrschaft bildete, nicht an. Daher erklären wir ihre Ungültigkeit. (…) Für uns gilt die Wiederherstellung der am 19. März 1944 verloren gegangenen staatlichen Selbstbestimmung unserer Heimat ab dem 2. Mai 1990, von der Bildung der ersten frei gewählten Volksvertretung an. Diesen Tag betrachten wir als Beginn der Demokratie und verfassungsmässigen Ordnung unserer Heimat.“

Patriotismus, nationale Kultur und christliche Wurzeln

Orbán greift die materialistische Gesellschaft in ihrem Kern an, eine Gesellschaft, welche nach den Prinzipien der grenzenlosen Autonomie, Selbstbestimmung und des Hedonismus leben will, Gott verbannt hat, jegliche Werte ablehnt und seine christlich-abendländischen Wurzeln leugnet. Eine Provokation für alle religiös Indifferenten  und jene, die sich „freisinnig“ dünken. „Es herrscht“, so Orbán, „eine liberale Gesinnung vor, die alle traditionellen Werte dekonstruieren (auflösen) will. Demgegenüber steht eine konservative Auffassung, welche die traditionellen Werte bewahren will“,.

Er war sich bewusst, dass er mit dieser Verfassung auf erhebliche Gegenwehr stoßen wird: „In Europa und in der internationalen Politik sind auch nicht alle glücklich, denn es gibt politische und wirtschaftliche Kreise, die sich Ungarn in den kommenden Jahren anders vorstellten. Es feiern auch im intellektuellen Raum Europas nicht alle, wenn ein EU-Mitgliedstaat den Werterelativismus zurückweist und sich für den Patriotismus, die nationale Kultur und die christlichen Wurzeln der EU bekennt.“

Und an anderer Stelle: „Im Übrigen bin ich überzeugt“, bekennt Orbán, „dass sowohl Ungarn als auch Europa in der Zukunft christlich sein werden oder nicht sein werden. Ich würde an Schuman erinnern, der sagte, dass die Demokratie entweder christlich wird oder nicht sein wird.“

Verstoss gegen „europäische Werte“?

Orbáns Aussagen sind eine laute Provokation, ein Affront für alle, die sich eine Schwächung der Nationalstaaten und die Entfernung der Religion, insbesondere des Christentums auf die Fahne geschrieben hat. Die Auffassung des Grünen-Politikers Cem Özdemir, es gebe keine christlich-abendländische Kultur, oder auch die Ablehnung des Gottesbekenntnisses und der christlich-abendländischen Wurzeln durch europäische Politiker im Rahmen der Diskussionen um die gescheiterte EU-Verfassung stehen in diametralem Gegensatz zur Verfassung Ungarns.

Auch mit der Festlegung des 22. Juli zum (nunmehr vierten) Nationalfeiertag – im Gedenken an den Sieg eines christlichen Heeres über die Türken 1456 – fordert Orbáns Regierung den Zeitgeist heraus und entzieht sich der politischen Korrektheit, welcher sich alle bedienen, die ständig die Worte vom „Verstoß gegen europäische Werte“ in ihrem Munde führen.

Trotz harter Auseinandersetzung unbeeindruckt

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Vorwände gesucht werden, um die Regierung Orbán zu verunglimpfen und hierfür scheint jedes Mittel recht zu sein. Orbán führt mit der linksliberalen europäischen „Elite“ eine harte Auseinandersetzung. Dabei ist die „Political Correctness“ augenscheinlich: Sobald man sich auf Gott oder christliche Werte beruft, wird die Keule des Fundamentalismus geschleudert und gesellschaftliche Stigmatisierung und Ausgrenzung betrieben. Doch davon lässt sich Orbán offenbar nicht beeindrucken.

 

Im zweiten Teil dieses Beitrags werden – neben einer Analyse der Gegner Orbáns – konkrete Bereiche, in denen die Kritik an Ungarn besonders entbrannt ist, wie Verfassungsgericht, Wirtschaft, Finanzen, Ehe und Familie, Zusammenarbeit mit Kirchen und Schutz des ungeborenen Lebens näher untersucht.