In einem neuen Rechtsgutachten im Auftrag des Aktionsbündnisses freie Schweiz (ABF) untersucht die renommierte Verwaltungsrechtlerin Prof. Dr. Isabelle Häner die Auswirkungen des neuen WHO-Pandemiepakts und der veränderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) auf die Schweiz. Darin nimmt sie zu den Themenbereichen Souveränität, Genehmigung durch die Bundesversammlung und Referendum Stellung. Das Fazit ist deutlich: Sowohl der WHO-Pandemievertrag als auch die IGV haben nach wie vor das Potenzial, bewährte rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien auszuhebeln.
Entsprechend fallen auch die Schlussfolgerungen des Gutachens aus:
- Der WHO-Pandemievertrag und die angepassten IGV sind ein sich ergänzendes Regelwerk und sollen zeitgleich verabschiedet werden.
- Für die Genehmigung des WHO-Pandemievertrages und der angepassten IGV ist das gleiche innerstaatliche Genehmigungsverfahren anzuwenden.
- Der WHO-Pandemievertrag und die angepassten IGV sind dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten.
- Massnahmen im Zusammenhang mit der Prävention, Vorbereitung und Bekämpfung von zukünftigen Pandemien verlangen nach einer möglichst grossen demokratischen Legitimation.
Weiterhin hohe Gefahr für Schweizer Souveränität
Auch wenn die WHO letzten Samstag verkündet hat, dass die Verhandlungen zum WHO-Pandemievertrag ohne Konsens beendet worden seien, verfügt dieses Vertragswerk nach wie vor über grosse Brisanz. Denn der Generaldirektor der WHO äusserte sich optimistisch, dass die Arbeit am Abkommen fortgesetzt werde. Tedros sagt: „Das ist kein Scheitern.“ Nun sei es an der Zeit, Lehren zu ziehen und weiterzumachen.
Der Grund, dass die Gespräche vorerst auf Eis gelegt werden, findet sich in der Finanzierung und dem Widerstand der Pharmaindustrie. Zu diesen Punkten äussert sich das Gutachten nicht. Das Rechtsgutachten über beide Vertragswerke ist deshalb nach wir vor hochaktuell. Die Souveränität der Schweiz bleibt in Gefahr.
Konsequenzen für die Schweizer Rechtslage
Dabei steht ausser Frage, dass der WHO-Pandemievertrag als rechtlich verbindlich zu qualifizieren ist. Er geht über eine unverbindliche, rein politische Absichtserklärung (sog. Soft Law) hinaus und verlangt in rechtlich verbindlicher Weise von den Mitgliedstaaten konkrete Vorkehrungen – zum Beispiel in Bereichen wie der Pandemievorsorge und der öffentlichen Gesundheitsüberwachung, im Technologie- und Wissenstransfer und in der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Er ist also keineswegs rein technischer Natur. Der Bundesrat ist folglich verpflichtet, den WHO-Pandemievertrag der Bundesversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten. Würde dies nicht erfolgen, wäre das souveräne Recht der Schweiz verletzt. Zudem ist er dem Referendum zu unterstellen.
Die IGV sind ein rechtlich verbindlicher Vertrag und Teil der Schweizer Rechtsordnung. Die diskutierten Anpassungen sind aufgrund ihres Regelungsinhaltes ebenfalls nicht rein technischer Natur. Bei einer Annahme werden die Bestimmungen der IGV ins nationale Recht, d.h. in erster Linie ins Epidemiengesetz (EpG), überführt. Dies hat zur Folge, dass die angepassten IGV der Bundesversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten und dem Referendum zu unterstellen sind. Würde dies nicht erfolgen, wäre das souveräne Recht der Schweiz verletzt. Aufgrund der politischen Brisanz der IGV empfiehlt das Gutachten dem Bundesrat, seinen Informations- und Konsultationspflichten gegenüber den zuständigen Kommissionen frühzeitig und umfassend nachzukommen.
Parteiübergreifende Besorgnis
An der Medienkonferenz vom Montag in Bern, an der das Rechtsgutachten vorgestellt wird, treten Politiker von links bis rechts auf. Sie erklären, weshalb die beiden Vertragswerke eine Gefahr für die Schweiz darstellen und üben scharfe Kritik am Bundesrat.
Rémy Wyssmann
So weist lic. iur. Rémy Wyssmann, Rechtsanwalt, Nationalrat (SVP), darauf hin, „dass mit den vorgesehenen Änderungen der IGV die Souveränität der Schweiz und die Freiheit unserer Bevölkerung akut in Gefahr sind. Bundesrat und BAG sind derart gehorsam gegenüber dem Ausland, dass sie sogar nichtsaussagende E-Mails Frankreichs und Schwedens in Befehle umdeuten (vgl. laufendes Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht).“ Und weiter: „Sind aber schon jetzt imperative Formulierungen wie ‚müssenʻ und ‚unverzüglichʻ im Vertragstext enthalten, wird der Bundesrat auf erstes Husten von Dr. Tedros den Impfzwang einführen.“
Simone Machado
Den Aspekt der Meinungs- und Informationsfreiheit greift lic. iur. Simone Machado Rebmann, Juristin, Stadträtin Bern (GaP), auf: „In beiden Vertragswerken werden die Vertragsstaaten zur Bekämpfung von angeblicher Fehlinformation und Desinformation aufgerufen. Damit ist die von der Bundesverfassung garantierte Meinungs- und Medienfreiheit in Gefahr.“
Andreas Gafner
Für den WHO-Pandemievertrag und die IGV ist das „One Health“-Konzept von grosser Bedeutung. Die Auswirkungen dieses Ansatzes zeigt Andreas Gafner, Landwirt, Nationalrat (EDU), auf: „Der Generaldirektor kann einen weltweiten Gesundheitsnotstand auch umweltbedingt begründen. Dadurch besteht die Gefahr, dass die WHO zukünftig sogar Klimanotstände ausrufen kann – mit weitreichenden Folgen auch für die Schweiz.“
Forderungen von ABF Schweiz an die Politik
Aus all diesen Gründen stellt ABF Schweiz folgende Forderungen an die Schweizer Politik:
- WHO-Pandemievertrag und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sind in jedem Fall dem Schweizer Parlament und dem Volk zu unterbreiten.
- Sollten die geplanten Änderungen der IGV von der Weltgesundheitsversammlung beschlossen werden, so hat der Bundesrat proaktiv und unverzüglich das Widerspruchsrecht auszuüben und die Ablehnung der Änderungen gegenüber der WHO zu erklären (sog. Opting-out). Das Schweizer Parlament wirkt darauf hin, dass der Bundesrat sein Widerspruchsrecht fristgerecht ausübt und die Änderungen ablehnt.
- Bei einer Annahme des WHO-Pandemievertrages durch die Weltgesundheitsversammlung darf der Bundesrat erst dann unterzeichnen, wenn der Vertrag in der Bundesversammlung besprochen und genehmigt wurde.
- Bei einer Annahme des WHO-Pandemievertrages durch die Weltgesundheitsversammlung stellen Bundesrat und Parlament sicher, dass die Schweizer Mitglieder/Abgesandten der noch zu konstituierenden „Conference of the Parties“ weder Änderungen zum Abkommen einbringen dürfen, noch Änderungsvorschläge Dritter annehmen dürfen, die nicht zuvor vom Parlament genehmigt worden sind.
Alle Dokumente (Rechtsgutachten, Zusammenfassung des Gutachtens, Forderungen), weitere Infos und Aktionen des ABF sind unter www.abfschweiz.ch abrufbar.
Quelle: Medienmitteilung Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF) vom 27. Mai 24