Der Schutz des Lebens zu Beginn und an seinem Ende haben eine Gemeinsamkeit: Beide werden zusehends in Frage gestellt. Sowohl das Schweizer Bundesgericht als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vertreten den Standpunkt, dass jeder Mensch selbst bestimmen darf, …
