Eine parlamentarische Initiative mit dem Titel „Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts müssen strafbar werden“ forderte, dass der Begriff „Geschlecht“ in Artikel 261bis des Strafgesetzbuches aufgenommen wird. Die Initiative wurde von Nationalrat Marti Min Li (SP) am 13. Dezember 2021 eingereicht. Am 22. Mai 2023 wurde sie nun in der Rechtskommission des Ständerats diskutiert und abgelehnt.
Die Stiftung Zukunft CH sprach sich im Vorfeld in einer Stellungnahme an die Rechtskommission klar gegen die Initiative aus und zeigte auf, dass das Parlament bereits 2018 zu Recht entschied, auf die Aufnahme des Begriffs „Geschlecht“ in Artikel 261bis StGB zu verzichten. Seither sind keine Veränderungen eingetreten, die diesen Entscheid in Frage stellen. Vielmehr zeigte sich, dass die eingereichte Initiative die falsche Richtung eingeschlagen hätte: eine grundlegende Gefährdung der von der Verfassung geschützten Freiheitsrechte und eine Aushebelung der Elternrechte, letztlich zu Lasten der Kinder.
Lesen Sie die gesamte Stellungnahme von Zukunft CH hier: Zukunft CH Stellungnahme Parlamentarische Initiative Geschlecht
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/begriffsaufnahme-geschlecht-abgelehnt/