Aktuell klagt der ehemalige EU-Sonderbeauftragte für Religionsfreiheit, Ján Figel, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR). Das Verbot von Gottesdiensten in der Slowakei während der Corona-Pandemie war „illiberal und unverhältnismässig“, so Figel. Dieser Fall schlägt hohe Wellen und hätte auch Folgen für die Schweiz.
Figel war zwischen 2016 und 2019 EU-Sonderbeauftragter für Religionsfreiheit. Dieser Streitfall ist einer der ersten, der sich mit den Auswirkungen der Covid-Beschränkungen auf die Religionsfreiheit in Europa auseinandersetzt. „Religionsfreiheit verdient als Menschenrecht den höchsten Schutz. Gottesdienste und religiöse Versammlungen zu verbieten, ist zutiefst illiberal und undemokratisch. Gottesdienstverbote sind unverhältnismässig. Die Argumente, die wir dem Gericht vorgelegt haben, zeigen klar, dass pauschale Gottesdienstverbote eine Verletzung des internationalen Rechts auf Religionsfreiheit darstellen,“ betonte Figel.
Rechtlich vertreten wird Figel dabei u.a. durch die internationale Menschenrechtsorganisation „ADF International“ mit Hauptsitz in Wien. „Das Völkerrecht schützt Religionsfreiheit als ein Recht, das allen zugutekommt (…). Wichtige Grundfreiheiten gelten für alle. In Krisenzeiten müssen Grundrechte geschützt und nicht aufgeweicht werden. Wir unterstützen Dr. Ján Figels Verteidigung der Religionsfreiheit,“ sagt Dr. Adina Portaru, Senior Counsel bei ADF International.
Neben Vertretern aus Kunst, Wissenschaft und Politik mit unterschiedlichem Glaubenshintergrund unterstützt auch die slowakische Bischofskonferenz Figels Klage. Der Fall könnte das erste EGMR-Urteil zu Gottesdienstverboten während Corona nach sich ziehen. Der Präzedenzfall hätte dann Auswirkungen auf 46 Europäische Staaten mit 676 Millionen Einwohnern.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/war-das-verbot-von-gottesdiensten-zulaessig/