Anfang April 2023 wurde in der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats der sogenannte UNO-Migrationspakt bzw. eine Petition zu dessen Ablehnung diskutiert. Der Pakt hat zum Ziel, Migration zu erleichtern und eine internationale Steuerung zu etablieren. Im Pakt wird Migration per se als „Quelle des Wohlstands“ bezeichnet, unabhängig davon, ob sie legal oder illegal ist. Die Probleme der Migration für die Ankunfts- und Herkunftsländer werden gänzlich ausgeblendet. Besonders beunruhigt eine Reihe von Punkten, wie z.B. die Einbeziehung der Medien in die Steuerungsaufgaben, die Erleichterung der Familienzusammenführung und das Fehlen von Pflichten und Verantwortlichkeiten der Einwanderer. Zukunft CH hatte deshalb im Vorfeld der Behandlung in der Kommission eine Stellungnahme verfasst, welche diese Punkte ausführt.
Die Aussenpolitische Kommission entschied am 4. April 2023, vertiefte Abklärungen der Verwaltung in Auftrag zu geben, um die Behandlung des Migrationspaktes auf einer solideren Informationsbasis zu den bisherigen Erfahrungen der Unterzeichnerstaaten durchführen zu können. Bis dahin wird die Beratung zum Migrationspakt ausgesetzt. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis Ende Jahr einen Bericht zu erstellen, der die bisherige Wirkung des Migrationspaktes global und in den einzelnen Ländern beleuchtet und erste Erkenntnisse für die Schweiz bei einem allfälligen Beitritt identifiziert. Darin enthalten sollen insbesondere auch Erfahrungsberichte aus Ländern sein, die mit der Schweiz vergleichbar sind. Weiter soll erörtert werden, ob die Unterzeichnung des Migrationspaktes Auswirkungen auf die Migrationspolitik der Schweiz in den letzten fünf Jahren gehabt hätte.
Starke Verpflichtungen durch den Pakt
Zukunft CH zeigt in seiner Stellungnahme vom 31. März 2023 auf, dass der Pakt zwar völkerrechtlich nicht verbindlich sei und keine individuellen Rechte der Migranten ableitbar seien, dieser dennoch eine starke Selbstverpflichtung und politische Verbindlichkeit für die Unterzeichnerstaaten aufweist. Über 40 Male wiederholt sich im Pakt die Formulierung „wir verpflichten uns“. Würde die Schweiz den Pakt annehmen, könnten sich die Gerichte, allen voran der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, bei der Auslegung der Grundrechte auf dessen Bestimmungen berufen. Dies würde den Weg zu einer verbindlichen und direkten Anwendung des Paktes ohne weitere Intervention der Schweizer Institutionen schaffen.
Zudem wird an mehreren Stellen im Pakt darauf hingewiesen, Medien zu fördern, um angemessene Informationen zur Migration zu verbreiten. Gegen Medien, die das nicht tun, verpflichten sich die Staaten, Sanktionen zu verhängen. Der Integrationsforscher Stefan Luft weist deshalb zu Recht daraufhin, dass hier das Tor zur Lenkung der öffentlichen Meinung geöffnet würde.
Lesen Sie die gesamte Stellungnahme von Zukunft CH hier:
Zukunft CH Stellungnahme zum UNO Migrationspakt APK-S Web
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/nein-zum-uno-migrationspakt/