Der erste Teil dieses Beitrags verdeutlichte, dass die Gegner Orbáns ihn und seine Regierung zu Fall bringen wollen. Im Zentrum der Kritik steht die neue ungarische Verfassung und deren Präambel. Orbán hat die linken und liberalen Kräfte „provoziert“ und dem heutigen Europa seine Wurzeln, Werte und Traditionen spiegelbildlich vorgehalten: Das christliche Erbe, starke Familien als Basis von starken Nationalstaaten und den Schutz des ungeborenen Lebens.
Von Ralph Studer
Im zweiten Teil dieses Beitrags werden – neben einer Analyse der Gegner Orbáns – konkrete Bereiche, in denen die Kritik an Ungarn besonders entbrannt ist, wie Verfassungsgericht, Wirtschaft, Finanzen, Ehe und Familie, Zusammenarbeit mit Kirchen und Schutz des ungeborenen Lebens näher untersucht.
Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrisen
Verschiedentlich bemängelten die Kritiker, dass die neue Verfassung das ungarische Verfassungsgericht aus den Angeln hebe und auf Dauer die Zuständigkeit zur Überprüfung von Steuer- und Finanzgesetzen verliere. Ist dies zutreffend? Art. N der neuen Verfassung verpflichtet Ungarn, das Prinzip der ausgeglichenen und nachhaltigen Haushaltswirtschaft zur Geltung zu bringen. Diese nimmt Parlament, Regierung und auch das Verfassungsgericht besonders in die Pflicht.
Richtig ist, dass das Verfassungsgericht insofern in seiner Überprüfungsmöglichkeit eingeschränkt ist, als es bestimmte Steuer- und Finanzgesetze nur hinsichtlich bestimmter Rechte überprüfen und diese bei Verstoß aufheben kann. Diese Bestimmung ist – zugegebenermassen – nicht unproblematisch. Unzutreffend ist aber, dass dadurch das Verfassungsgericht dauerhaft in seinen Befugnissen beschränkt ist.
Sogar für linksliberale ungarische Medien ist diese Bestimmung nicht unverständlich, wenn man sie vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrisen der letzten Jahre betrachtet, die in der EU grassieren und Ungarn bereits einmal an den Rand des Staatsbankrotts gebracht hat. Infolgedessen muss Ungarn dem IWF und der EU noch sehr hohe Kredite aus der Vergangenheit zurückzahlen.
Sozialistische Vorgängerregierung verursachte hohe Schulen
Staatsbankrott, Zahlungen an IWF? Ein Blick in die jüngere Vergangenheit der ungarischen Wirtschaft und Politik fördert Interessantes zu Tage: Ein grosser Teil der ungarischen Staatsschulden stammen noch von der sozialistischen Vorgängerregierung MSZP (Nachfolgerin der kommunistischen Einheitspartei) im Zeitraum von 2002-2010. Während die Schulden des Staates 2002 52 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betrugen und eine sinkende Tendenz zeigte, drehte sich dies 2002: Im Herbst 2008 erreichte die Staatsverschuldung 70 Prozent, im Jahr 2010 sogar eine Höhe von 80 Prozent (im Vergleich: Selbst der angebliche Musterschüler Deutschland bringt es inzwischen auf eine Verschuldung von 80 Prozent des BIP).
Während anderen europäischen Regierungen in den Jahren 2002-2006 aufgrund des Wirtschaftswachstums eine Reduzierung des Defizits beim Staatshaushalt gelang, erreichte das ungarische Haushaltsdefizit durchschnittlich 8 Prozent im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt. Dass EU, IWF und Weltbank bereits 2008 für Ungarn – wohlgemerkt unter der damaligen sozialistischen Regierung – ein Hilfspaket schnürten und Ungarn einen Kredit in Höhe von 20 Milliarden Euro wegen dessen Schuldenlast und dem Haushaltsdefizit zur Verfügung stellten, wird von den Medien kaum erwähnt.
Ehe und Familie besonders umkämpft
Wenden wir uns nun der ungarischen Verfassung zu. Deren Präambel bezeichnet die Familie als wichtigste gesellschaftliche Stütze. Art. L schreibt fest: „Ungarn schützt die Institution der Ehe als eine aufgrund einer freiwilligen Entscheidung zwischen Mann und Frau zustande gekommene Lebensgemeinschaft sowie die Familie als Grundlage des Fortbestands der Nation.“
Die breite Front der Gegner sieht darin eine ungerechtfertigte Privilegierung der Ehe und Familie. Die Verfassung greife in Bereiche des Privatlebens auf der Basis einer christlichen-konservativen Sichtweise. Sie schließe Menschen, die nicht in einer Ehe und Familie leben wollen, aus der politischen Gemeinschaft aus.
Eine solche Auffassung widerspreche der gesellschaftlichen Realität und verletze das Grundrecht auf individuelle Selbstbestimmung. Alleinerziehende würden benachteiligt, gleichgeschlechtliche Ehen würden verboten, sozusagen „Homophobie im Verfassungsrang“. In diesem Zusammenhang sei auch symptomatisch, dass die Verfassung bei der Aufzählung verbotener Diskriminierungen in Artikel XV die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität nicht erwähne.
Familie als Kernzelle der Gesellschaft
Die Betonung der Familie erklärt sich, neben der christlich-humanistischen Werteordnung, mit der auch in Ungarn herrschenden demografischen Krise. Dass dieser explizite Schutz der Familie in unserem heutigen Europa auf massiven Widerstand stößt, ist nicht weiter verwunderlich. Ein Europa, das die Notwendigkeit der Förderung der Familie für den Fortbestand der Gesellschaft nicht mehr anerkennt, sondern im Gegenteil untergräbt, muss dagegen Kritik üben.
Dabei ist die Familie als Keimzelle der Gesellschaft der erste Ort, an dem der Mensch Liebe, Geborgenheit, Verantwortung, diese „Ursicherheit“ und dieses „Urvertrauen“ erfährt. Diese ermächtigen ihn, sich auf das Leben einzulassen, ihn für die späteren Herausforderungen des Lebens zu wappnen und ihn mit der notwendigen Bindungs- und Liebesfähigkeit auszustatten. Grund genug diese wichtigste aller Lebensgemeinschaften besonders zu schützen.
Entgegen der europäischen Politik
Die Gesellschafts- und Familienpolitik in Europa zeigt, dass die Familie einen schweren Stand hat, die familiären Bindungen gelockert werden und die Berufstätigkeit der Frau als Allheilmittel propagiert wird. Beispiele aus Deutschland und der Schweiz verdeutlichen diese Entwicklung:
- Umsetzung der Gender-Ideologie, welche sich u. a. die Überwindung der Zweigeschlechtlichkeit und der natürlichen Familie zum Ziel gesetzt hat;
- Staatliche Förderung der Krippenplätze im großen Stil wie auch die Frühsexualisierung der Kinder und Jugendlichen mit fatalen Folgen (insb. Verlust der Liebes- und Bindungsfähigkeit und Auflehnung gegen die elterlichen Wertvorstellungen);
- die Herabsetzung bzw. fehlende Wertschätzung der Mütter durch Staat und Gesellschaft;
- Kritik der Wirtschaft an der Einführung des Betreuungsgelds in Deutschland, um die Frauen nicht vom Wiedereinstieg in die Wirtschaft abzuhalten;
- in der Schweiz die Absicht des Bundesrats, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mittels eines Verfassungsartikels zur Staatsaufgabe zu erklären (was mitunter ebenfalls durch ein starkes Vorantreiben der Krippenplätze geschehen soll).
„Ausnahmen nicht zur Regel machen“
Die Betonung der besonderen Rolle und Aufgabe der Familie in Staat und Gesellschaft hat aber nichts mit einer Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren zu tun. Orbán hierzu: „Wir tolerieren alle Lebensformen, aber das bedeutet nicht, dass wir die Ausnahme zur Regel erheben.“ Ungarn toleriere Minderheiten, aber die Lebensform der Mehrheit sei zu achten und deren Auffassung sei zu bewahren, so Orbán weiter. In einer Zeit, in der die zwischenmenschlichen Bindungen geschwächt und gekappt werden, deklariert und beschirmt die neue Verfassung jene Werte (Arbeit, Zuhause, Familie, Gesundheit und Ordnung), welche die Menschen miteinander verbinden.
Verkehrte Welt – Orientierung an Minderheiten
Es ist richtig, dass der Staat das Fortkommen und die Selbstbestimmung jedes Einzelnen zu unterstützen bzw. zu achten hat. Jedoch hat er auch die Aufgabe, für den bestmöglichen Bestand und die bestmögliche Entwicklung des Staates und der Gesellschaft zu sorgen und diese entsprechend zu fördern.
Eklatanterweise orientieren sich die heutigen politischen Entscheidungen – beeinflusst durch die Gender-Ideologie – nicht mehr an diesen Prinzipien und gehen exakt in die andere Richtung: EU und UNO orientieren sich an Minderheiten, die anders sind als der Durchschnitt, und wollen daraus einen Gesamtanspruch erheben und den Rest der Welt am liebsten deswegen komplett „umprogrammieren“.
Kind als unantastbarer Wert
Nicht nur Liberale und Sozialisten, sondern auch Menschenrechtsorganisationen wie „Amnesty International“ üben massive Kritik an der Verfassung und dass diese das das Recht der Frauen auf Abtreibung gefährde. Artikel II der Verfassung hält fest: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und auf Menschenwürde, dem Leben der Leibesfrucht gebührt von der Empfängnis an Schutz.“ Die Zahlungen der EU, sagt Orbán, sollten statt für Abtreibungen besser für die Förderung von Adoptionen eingesetzt werden. Die Rechte der Frauen am eigenen Körper seien unbestritten, jedoch sei ein Kind ein unantastbarer Wert. Dass das Leben nicht mehr respektiert werde, sei ein Relikt des kommunistischen Systems. Hätte Ungarn stärkere Kirchen, wäre das Land sehr viel stärker, so Orbán.
Sexuelle und reproduktive Gesundheit bedeutet auch Abtreibung
Was sagen die heutigen „europäischen Werte“? In unserem „fortschrittlichen“ Europa gilt der Schutz der Schwächsten nichts (mehr). Im Gegenteil: Als Beispiel sei hier nur der Entschliessungsantrag des europäischen Parlaments vom 01. Dezember 2011 erwähnt. Dieser fordert, „dass bei allen nationalen Aids-Programmen und -Strategien enge Verbindungen zwischen den Diensten für sexuelle und reproduktive Gesundheit und den HIV-Diensten aufgebaut werden“. Auf EU- und UN-Ebene ist mit „sexueller und reproduktiver Gesundheit“ auch Abtreibung gemeint.
Anerkennung der Kirchen
Neben der Stärkung des Lebensschutzes fördert Orbán auch die Stellung der Kirchen durch deren Einbindung in soziale Projekte: Die Regierung Orbán anerkennt den Erfolg der kirchlichen Initiativen in der Romapastoral und hat deshalb Verträge mit den Kirchen abgeschlossen. Im Weiteren erwartet die Regierung von den Kirchen in erster Linie Mitwirkung im Bildungswesen mit dem Ziel des gesellschaftlichen Anschlusses der Roma. Die Kirchen sind auch dort gefragt, wo es nicht möglich ist, über die Schule Integration zu erreichen. So existieren eigene Lehranstalten für Roma und den Kirchen wird ermöglicht, künftig Personen für gemeinschaftlich wichtige Dienste anzustellen.
Gefährdete Minderheiten?
Der Regierung Orbán wird auch vorgeworfen, den in Ungarn lebenden Minderheiten in der Verfassung keine ausreichende Beachtung zu schenken. Die Unterstützung der Regierung der kirchlichen Projekte für die Roma wie auch ein Blick in die Verfassung sagen etwas anderes. Art. XXIX räumt allen im Land lebenden Nationalitäten und Volksgruppen das Recht auf freie Identität, Gebrauch der Muttersprache und muttersprachlichen Unterricht ein. Ethnischen Minderheiten steht das Recht zu, eigene Selbstverwaltungsorgane zu gründen.
Dass der ungarische Ombudsmann für Minderheiten mit der Abschaffung seines Amts zu Gunsten einer Ombudsstelle mit allgemeinerem Aufgabenbereich natürlich nicht zufrieden ist, besagt allein noch nichts. Die Zukunft wird es zeigen, ob damit tatsächlich von einem Rückschritt im Hinblick auf die Rechte der Minderheiten in Ungarn die Rede sein kann.
Würden Minderheiten wie die Roma ausgegrenzt, wie ist es dann zu erklären, dass selbst Abordnungen ungarischer Roma an der größten Demonstration Mitte Januar 2012 seit der Trauerkundgebung zur Wiederbestattung der 56er Revolutionsmärtyrern am 16. Juni 1989 teilnahmen, wie selbst regierungskritische Medien berichten?
Verfälschte Medienberichterstattung
An dieser Stelle sind einige Worte zur Medienberichterstattung zu den Demonstrationen im Januar 2012 nötig: Während vor allem die westlichen Medien die Anfang Januar stattgefundene Demonstration der sozialistischen Opposition hymnisch feierten und hochjubelten, hatte die Demonstration für die Regierung Orbán unter dem Titel „Friedensmarsch für Ungarn“ das Nachsehen. Für diese Kundgebung hatten die westlichen Medien nur Ignoranz und diffamierende Bemerkungen übrig.
Ein Blick auf Orbáns Gegner
Wer sind die Kritiker Orbáns? Neben den linken und liberalen Kräfte, die ihre „europäischen Werte“ in Gefahr sehen, sind insbesondere die besagten (westlichen) Medien hervorzuheben, die mit unsäglicher Polemik und Feindseligkeit die ungarische Regierung seit Amtsantritt überziehen. Ein kurzer Abstecher ins Jahr 2006. Der damalige Ministerpräsident Gyurcsàny sagte in einer vertraulichen, dann aber an die Öffentlichkeit gelangten Rede: „Die Regierung hat vier Jahre nichts getan, und wir haben bis zum Schluss gelogen.“ Es gebe nicht viele Möglichkeiten, die Situation zu verbessern, „weil wir es versaut haben, sogar sehr.“ In Europa gebe es „kein Land, das so stupide gehandelt hat wie Ungarn“, und es sei offenkundig, „dass das, was wir sagten, nicht wahr war.“
Diese Lügenrede sorgte in Ungarn für Aufruhr und heftige Proteste. Die Glaubwürdigkeit der damaligen sozialistischen Regierung unter Gyurcsàny war dahin. Doch die Medien fassten Gyurcsàny zumeist mit Samthandschuhen an und betitelten ihn z. Bsp. mit „Der ehrliche Lügner“. Hätten die Medien auch so wohlwollend reagiert, wenn ein christlich-konservativer Staatsmann wie Orbán eine solche Rede gehalten hätte?
Medien in Opposition zum neuen Mediengesetz
Könnte es – abgesehen von den Werten, die Orbán vertritt – einen tieferen Grund für die Aversion der Medien gegen Orbán geben? Das „umstrittene“ ungarische Mediengesetz, welches am 1. Januar 2011 in Kraft trat, setzt klare Akzente: Die Medienberichterstattung soll vielseitig, tatsachengetreu, zeitgemäß, sachlich und ausgeglichen erfolgen. Der Medieninhalt darf u. a. nicht geeignet sein, Minderheiten zu verletzen oder auszugrenzen und die Jugend in ihrer geistigen, seelischen, sittlichen und körperlichen Entwicklung schwerwiegend zu beeinträchtigen, vor allem durch Pornografie oder radikale bzw. ungerechtfertigte Gewalt (Zugriffsbeschränkungen, Ausstrahlung nur zu gewissen Sendezeiten usw.). Eine Medienaufsichtsbehörde soll über die Einhaltung dieser Bestimmungen wachen. Hat es sich Orbán dadurch mit den Medien verscherzt?
Aktivisten statt Aufklärer
Sich mit den Medien anlegen, kann bisweilen mit einem politischen und gesellschaftlichen Skandal und Sturz enden. Die Journalisten lassen sich keine Vorgaben machen und führen sich als unbändige Meinungsmacher auf. Statt Aufklärungsarbeit und objektive Berichterstattung für die politische Willensbildung in einer Demokratie zu leisten, betreiben sie allzu oft politische oder ideologische Propaganda und Manipulation und beeinflussen so die öffentliche Meinung nach ihrem Belieben.
Sie sind sich bewusst, dass sie als vierte Macht der Demokratie allein durch die bloße Auswahl der Information sowie durch das Lenken der Aufmerksamkeit eine Regierung unterstützen oder zu Fall bringen können. Ob dies im Sinne des Gemeinwohls ist, ist zweitrangig. Hauptsache, die Schlagzeile ist ein Renner, die Auflage stimmt und der Machtpoker wurde gewonnen. Pressefreiheit ist aber kein Selbstzweck. Die Medien hätten eine für die Demokratie unverzichtbare Aufgabe, welche sie mit Verantwortung und Weitblick wahrzunehmen hätten. Doch dies geschieht heute kaum mehr.
Sorgen um Medienfreiheit scheinen unberechtigt
Jedenfalls scheint allen Unkenrufen zum Trotz die Medienfreiheit in Ungarn in Takt zu sein und der Rechtsstaat in Ungarn zu funktionieren. Wie könnte es sonst sein, dass ungarische Medien (wie die auf Deutsch erscheinende ungarische Zeitung Pester Lloyd) die Regierung Orbán mit harscher Kritik ohne Sanktionen überziehen kann? Oder dass das Verfassungsgericht, das nach Aussagen der Medien fest in Orbáns Hand liegt, Teile des Mediengesetzes Ende 2011 wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben hat?
Konflikt mit der Finanz- und Wirtschaftswelt
Eine weitere Gegnerschaft Orbáns ist auf den ersten Blick nicht gleich erkennbar. Orbán führte eine Sonderbesteuerung internationaler Grosshandelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Versicherungen und Banken ein – Unternehmen, die auch in der Periode der Krise beträchtliche Gewinne erzielt hatten. Diese Steuer sei zwar nicht elegant, aber für das wirtschaftliche Überleben Ungarns unumgänglich, so Orbán. Bei Kenntnis dieser Tatsachen ist die Frage berechtigt, ob diese Massnahmen die Ursache der verstärkten feindseligen Stimmung aus Finanz- und Wirtschaftskreisen gegen Orbán sind.
Einmischung in innere Angelegenheiten
Auffällig ist, dass europäische und internationale Medien sich vermehrt in die inneren Angelegenheiten Ungarns einmischen und offen den Sturz Orbáns diskutieren. Im EU-Parlament stand die ungarische Verfassung auf der Traktandenliste, obwohl die Annahme einer Verfassung ausschliesslich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Mitgliedsstaats liegt und die EU keine Zuständigkeit innehat. Europäische Politiker der Linken und Liberalen verlangen Orbáns Absetzung. Offensichtlich fehlt jegliche Achtung und jeglichen Respekt vor staatlicher Souveränität, einer demokratisch gewählten Regierung und deren verabschiedeter Verfassung.
Mit ungleichen Ellen gemessen
Ist dies einer dieser neuen „europäischen Werte“? Ein Charakterzug der vielgepriesenen europäischen Freundschaft zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten? Wie die EU mit Abweichlern wie Ungarn umgeht, zeigte die EU kürzlich sehr eindrucksvoll: Spanien schafft es nicht, die Rezession zu bekämpfen und gleichzeitig sein Defizit schnell genug abzubauen. Während die EU bei Spanien eine Neuverschuldung von 5.3 Prozent akzeptiert, rund ein Prozentpunkt mehr als bislang genehmigt, wurde Ungarn der Betrag von EUR 495 Millionen an Fördergeldern wegen seines Haushaltsdefizits eingefroren. Ist diese offensichtliche Ungleichbehandlung eine Strafe für Ungarn wegen des Haushaltsdefizits oder wegen Verstosses gegen die „europäischen Werte“?
Weg von Nation, Familie und Religion
Statt über die demokratischen Gepflogenheiten in Ungarn sich Sorgen zu machen, lässt sich wieder einmal ein gravierendes Demokratiedefizit bei der europäischen Politikern und den EU-Institutionen erkennen. Der Schatten der Zweifel liegt nicht über der ungarischen Demokratie, sondern über dem sogenannten Demokratieverständnis der EU, welche starke Nationalstaaten nicht erträgt, die sich zudem noch anmaßen, sich auf ihre christlichen Wurzeln zu berufen und die christlichen Werte hoch zu halten. Der „europäische Fortschritt“ geht gerade in eine andere Richtung, weg von Nation, Familie und Religion.
Orbán dazu: „Das ist einer der Gründe für meinen Spießrutenlauf. Es gibt nämlich eine Auslegung der europäischen Geschichte, der europäischen Zukunft, wonach wir aus der Religion in die Säkularisation, aus dem traditionellen Familienmodell in Richtung verschiedenartiger Familienmodelle und aus den Nationen in Richtung Internationalismus oder Integration marschieren. Was ich denke, geht klar in eine andere Richtung. Der Streitpunkt ist, was dabei vorwärts ist und was rückwärts. (…). Nationen ohne Charakter und Ambitionen vermögen die europäische Gemeinschaft nicht groß zu machen.“
Diese Zeilen verdeutlichen klar, was des Pudels Kern ist: Es geht nur vordergründig um die vorgeworfenen Vertragsverletzungen Ungarns bezüglich Notenbank, Unabhängigkeit der Justiz und Datenschutz, sondern um einen Kulturkampf, dessen Hauptakteure sich eine harte Auseinandersetzung liefern: Orbán als Vertreter des christlichen Erbes und der christlichen Werte auf der einen Seite, die linken und liberalen Kräfte als Vertreter der neuen „europäischen Werte“ auf der anderen Seite.