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Es ist Zeit, zu handeln! Ich stehe ein für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, christliche Werte und die Förderung der natürlichen Ehe und Familie. Gerade in der heutigen Zeit müssen wir mehr denn je Sorge zu unserer Freiheit tragen. Freiheit ist ein hohes Gut!

Auf dieser Webseite finden Sie Artikel zu Themen wie WHO, Menschenrechte, Schule, Familie, Lebensschutz, Gender, Transgender, Vaterschaft und aussenpolitische Fragen wie das Verhältnis Schweiz/EU oder zum EU-Migrationspakt.

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Herzliche Grüsse

Ralph Studer

 

Zuletzt aktualisierte 8 Texte:
Nach dem erfolgreichen ersten Schweizer Corona-Symposium im April 2024 ist nun ein zweites geplant. Es findet am 3. und 4.
Wieder bessere Zeiten für die Meinungsfreiheit: Zwischen „Tech-Giganten“ und EU-Kommission ist ein heftiger Streit entbrannt. Nach Facebook stellt sich auch
Dass die geplante Individualbesteuerung massive Steuerungerechtigkeiten für die klassische Ehe mit Kindern schafft und verfassungswidrig ist, hat Zukunft CH kürzlich
Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Bundesgesetz über die Individualbesteuerung soll ein Wechsel von der gemeinsamen Besteuerung eines Ehepaares hin zu
Was erwartet wurde, wird Realität: Der neue US-Präsident Donald Trump leitete unmittelbar nach seiner Amtseinsetzung den Austritt der Vereinigten Staaten
„Schulische Bildung und pädagogisches Denken befinden sich in einer Krise“, so Jochen Krautz, Professor für Kunstpädagogik an der Bergischen Universität
Als Edward Bernays’ Buch „Propaganda“ 1928 erscheint, ruft das Wort keine positiven Assoziationen hervor. Sein Autor jedoch glaubt zutiefst an
Der US-Sonderunterausschuss zur Coronavirus-Pandemie legte einen umfassenden Abschlussbericht vor. Er zeigt auf, welche Fehler passierten und wie ähnliche Krisen künftig
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Sämtliche Artikel, Referate und Leserbriefe finden Sie unter Texte.

 

Nach dem erfolgreichen ersten Schweizer Corona-Symposium im April 2024 ist nun ein zweites geplant. Es findet am 3. und 4. Mai 2025 unter dem Titel „Die COVID-Impfkampagne – eine kritische Betrachtung“ wiederum in der EVENTfabrik Bern statt. Auch dieses Jahr ist wieder mit spannenden und informativen Vorträgen zu rechnen.

Beim 1. Corona-Symposium 2024 standen die Themenbereiche Medizin und Wissenschaft, Politik, Recht, Gesellschaft, Medien und Kirche im Fokus. Auch die Stiftung Zukunft CH war mit Ralph Studer als Referenten vertreten. Er sprach zum Thema „Revision des Epidemiengesetzes im Lichte der bisherigen Rechtspraxis und unter dem neuen WHO-Regime“. Mit diesem Symposium gelang es, eine ansehnliche Anzahl von Menschen zu erreichen, sie zu sensibilisieren und die Vernetzung von Bürgern und Fachleuten zu festigen.

Neue Ausgangslage, neues Symposium

Das kommende Symposium am 3. und 4. Mai 2025 kann auf neuen Voraussetzungen aufbauen. Die RKI-Dokumente, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und akzentuierter politischer Verhältnisse in Europa und den USA bilden eine neue Ausgangslage. Die Themenschwerpunkte am Samstag, 3. Mai 2025 ab 9 Uhr umfassen:

  • Aktueller Wissensstand zur mRNA-Technologie
  • Epidemiologische Daten
  • Pathologische Befunde
  • Impfopfer, Impfschäden
  • Impfen und Sport
  • Impfen und Flugverkehr
  • Standortbestimmung Politik
  • Update WHO, IGV und Revision Epidemiengesetz
  • Kunst, Kultur, Kirche

Jeder Themenbereich wird durch eine kurze Fragerunde abgeschlossen. Regelmässige Pausen ermöglichen den individuellen Austausch und das Networking. Zu vielen Themen können Bücher erworben werden. Ausgewählte Organisationen sind mit Ständen vertreten.

Die Abendveranstaltung wird von Künstlern, Kabarettisten und Musikern bestritten, die besonders durch die Corona-Massnahmen betroffen waren.

Am Sonntag, 4. Mai 2025 ab 13 Uhr wird im Anschluss an eine Predigt von Dr. theol. Wolfgang Nestvogel eine kontroverse Podiumsdiskussion zur Aufarbeitung der Coronakrise in Kirchen und christlichen Gemeinschaften durchgeführt.

Als Referenten sind u.a. eingeladen: Prof. Dr. med. Andreas Sönnichsen (Arzt und Experte für evidenzbasierte Medizin), Prof. Dr. oec. Konstantin Beck (Gesundheitsökonom), Dr. med. Ute Kröger (Pathologin), Rechtsanwalt Philipp Kruse (Kanzlei für Wirtschafts- und Verfassungsrecht) und Dr. Philipp Gut (Journalist).

Programm und Anmeldung unter www.symposium-2025.ch (Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt)

 

Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/2-corona-symposium-der-schweiz-im-mai-2025/

Wieder bessere Zeiten für die Meinungsfreiheit: Zwischen „Tech-Giganten“ und EU-Kommission ist ein heftiger Streit entbrannt. Nach Facebook stellt sich auch Google gegen den umstrittenen „Digital Services Act“ der EU. Diesem droht damit starke Gegenwehr. Was hier ein Gewinn für die bürgerliche Freiheit ist, hat auch eine gravierende Schattenseite.

Von Ralph Studer

Wie Zukunft CH bereits früher berichtete, höhlt die EU-Gesetzgebung mittels „Digital Services Act“ (DSA) gerade das aus, was sie vorgibt zu schützen, nämlich das verfassungsmässige Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit.

Nach Facebook nun auch Google

Umso erfreulicher ist die gegenwärtige Entwicklung. Google wird entgegen den gesetzlichen Bestimmungen in der EU keine Faktenprüfung auf der weltgrössten Suchmaschine und anderen Plattformen (wie YouTube) durchführen. So habe Google der EU bereits mitgeteilt, „dass es trotz der Anforderungen eines neuen EU-Gesetzes keine Faktenüberprüfungen in die Suchergebnisse und YouTube-Videos einbauen oder sie bei der Einstufung oder Entfernung von Inhalten verwenden wird.“ Bereits zuvor hatten die Meta-Plattformen Facebook und Instagram eine Kehrtwende vollzogen und die Zusammenarbeit mit externen Faktenprüfern beendet.

Nie Teil der Google-Praktiken

Google hat die Überprüfung von Fakten nie als Teil seiner Praktiken zur Moderation von Inhalten angesehen. Das Unternehmen hatte den EU-Gesetzgebern privat signalisiert, dass es seine Praktiken nicht ändern werde.

In einem Brief an Renate Nikolay, die stellvertretende Generaldirektorin der Abteilung für Inhalte und Technologie bei der Europäischen Kommission, erklärte Kent Walker, Präsident von Google Global Affairs, dass die im neuen Verhaltenskodex für Desinformation der Kommission geforderte Integration der Faktenüberprüfung „für unsere Dienste einfach nicht angemessen oder effektiv ist“ und dass Google sich nicht dazu verpflichten werde. Damit spricht Google Klartext und erteilt dem EU-Gesetzgeber eine klare Absage.

Ob dieses Verhalten der grossen Tech-Konzerne auch den Ankündigungen des neuen US-Präsidenten Donald Trump, der die Redefreiheit wieder herstellen will, „geschuldet“ ist oder ob diese tatsächlich aus eigenem Antrieb die Meinungs- und Informationsfreiheit stärken wollen, werden die kommenden Monate zeigen.

Vertrauensverlust wäre immens

Was vorliegend eine Stärkung der Meinungs- und Informationsfreiheit bedeutet, hat auch eine erhebliche Kehrseite. Die gegenwärtige Entwicklung zeigt, dass die grossen weltweit tätigen Konzerne ihre Macht ausüben können, um gesetzliche Vorgaben auszuhebeln bzw. sich ihren Verpflichtungen zu entbinden. Zumindest versuchen sie dies aktuell.

Treten verstärkt solche „Machtkämpfe“ zwischen Wirtschaft und Recht/Politik auf, würde die vorgegebene Staats- und Rechtsordnung zunehmend untergraben und die Glaubwürdigkeit der staatlichen Organe in Frage gestellt. Der Vertrauensverlust in den Rechtsstaat und die staatlichen Strukturen wäre immens. Dies wäre die Vorstufe zu einem „staatlichen Gebilde“, das längerfristig droht, anarchistische Züge anzunehmen und ausser Kontrolle zu geraten.

 

Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/google-und-facebook-auf-der-seite-der-meinungsfreiheit/

Dass die geplante Individualbesteuerung massive Steuerungerechtigkeiten für die klassische Ehe mit Kindern schafft und verfassungswidrig ist, hat Zukunft CH kürzlich in einem Artikel dargelegt. Neben den rechtlichen Bedenken fördert ein genauerer Blick auf diese Vorlage jedoch noch weit Beunruhigenderes zu Tage.

Von Ralph Studer und Regula Lehmann

Eine Ehe beruht normalerweise auf Liebe, Mitgefühl und der Wertschätzung der Familienmitglieder um ihrer selbst willen. Zugleich begründet sie aufgrund ihrer Nähe und gegenseitigen Verantwortungsübernahme in Existenz- und Finanzfragen eine Wirtschaftsgemeinschaft.

Individualbesteuerung widerspricht der Ehe

Mit der Individualbesteuerung soll nun die Ehe als bisherige Wirtschaftsgemeinschaft aufgelöst werden. Eine bewusst von den Ehepaaren gewählte Einheit soll aufgebrochen werden. Dies widerspricht der Logik, dem Wesenskern und der Institution Ehe.

Menschen heiraten, weil sie gerade auch eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden wollen. Wer keine Wirtschaftsgemeinschaft will, muss auch nicht heiraten. Wer alleine bleiben will oder aus irgendwelchen Gründen nicht heiraten kann, wird auch nicht zur Ehe gezwungen. Weshalb soll dann die Ehe mittels Individualbesteuerung geschwächt werden? Dies ergibt keinen Sinn, ausser dann, wenn die Ehe auf lange Frist als Einrichtung letztlich ausgehöhlt und abgeschafft werden soll.

Auf dem Weg in den sozialistischen Staat

Dass die Individualbesteuerung von linken Kreisen besonders stark vertreten wird, kommt nicht von ungefähr. Werfen wir einen Blick zurück ins 19. Jahrhundert. Karl Marx und Friedrich Engels, die Begründer des Marxismus, sahen in der Abschaffung der bürgerlichen Familie und der Vergesellschaftung der Kindererziehung einen notwendigen Zwischenschritt zur Überwindung des Kapitals und des Privateigentums auf dem Weg zur klassenlosen Gesellschaft.

Es ist deshalb nicht überraschend, dass sich vor allem die Jungsozialisten und marxistische Gruppierungen wie die „Revolutionäre kommunistische Partei“ auf die Fahne geschrieben haben, die Frau „von der heimischen Isolation“ zu befreien. Ebenso wenig überraschte die – allerdings gescheiterte – Forderung von Cédric Wermuth/SP anlässlich der Debatte vom 25. September 2024 im Nationalrat zur Individualbesteuerung, die Kinderbetreuung in die Vorlage aufzunehmen: „Familienexterne Kinderbetreuung“, so Wermuth, „wird viel entscheidender sein für die Förderung der Erwerbsarbeit.“

Dazu gehört auch, dass nach linker Manier „Care-Arbeit“ nur bei Fremdbetreuung der Kinder in KITAs Anerkennung findet, während die gleiche Arbeit von Müttern abgewertet wird. Das Ziel ist ja letztlich die „Lufthoheit über den Kinderbetten“, wie es der sozialistische Kanzler Deutschlands Olaf Scholz bereits im Jahr 2002 ausdrückte.

Hält man sich dies vor Augen, reiht sich die Individualbesteuerung nahtlos in die Forderungen von linken Kreisen nach Frauenquoten, Ganztagesschulen, einem einheitlichen und flächendeckenden Betreuungssystem und KITA-Förderung ein.

Liberale als Steigbügelhalter

Auffällig ist, dass wirtschaftsfreundliche Kreise solche linken Forderungen unterstützen bzw. im Falle der Individualbesteuerung diese sogar von den FDP-Frauen aufs Tapet gebracht wurde. Dabei wird übersehen, dass Ehe und Familie als Fundament der Gesellschaft geschwächt werden. Im Kern geht es um zutiefst sozialistische Ziele, denen die Liberalen damit zum Durchbruch verhelfen wollen: der Schwächung der Familienbindungen und der Ausdehnung des staatlichen Einflusses auf Kinder.

So tritt der Staat zunehmend an die Stelle der Eltern und übernimmt elterliche Erziehungsaufgaben. Ein weiteres Mosaiksteinchen auf dem Weg in eine sozialistische Gesellschaft mit einem übermächtigen Staat und einer schwachen Position der Eltern. So wirken Liberale als Steigbügelhalter einer sozialistischen Gesellschaft. Darin liegt eine besondere Tragik.

Frauen und Mütter werden nicht ernstgenommen

Die laufenden Diskussionen verdeutlichen die fatale und bevormundende Sichtweise, dass Frauen, die sich bewusst für eine klassische Ehe entschieden haben, als zu „befreiendes Opfer“ gesehen werden. Oder wie es Volkswirtschaftsprofessorin Monika Bütler im Zusammenhang mit der Individualbesteuerung ausdrückt: „Frauen sollen nicht länger als Anhängsel begriffen werden“.

An diesem Punkt stellt sich die Frage, warum man Frauen, welche diesen Weg bewusst gegangen sind, ihre Wahlfreiheit abspricht bzw. anlastet. Es scheint so, als ob nur die Frau, die eine hochprozentige Berufstätigkeit ausübt und ihre Kinder fremdbetreuen lässt, eine eigenständige, dem Mann ebenbürtige Partnerin ist. Eine Vollzeit-Hausfrau und Mutter mit oftmals ehrenamtlichen Aufgaben ist in diesem Weltbild offenbar keine „richtige“ Frau und muss von Politik und Gesellschaft zu „ihrem Wohl“ befreit werden.

Was ausgeblendet wird

Bei der Debatte um Frauen im Arbeitsmarkt werden die Interessen der Kinder hintangestellt, die Erkenntnisse der Bindungs- und Entwicklungsforschung und die Folgen für das Familienleben ausser Acht gelassen. Wer letztlich vor allem von diesen „Erwerbsanreizen“ profitiert, sind die Wirtschaft und die Vertreter einer feministischen Familien- und Gesellschaftspolitik, aber weniger die betroffenen Ehepaare, geschweige denn die Kinder.

Für die Entwicklung einer rundum stabilen Persönlichkeit ist die Qualität der frühen emotionalen Bindung entscheidend und die Mutter zentral. Aus der sicheren Bindung an sie entwickelt das Kind ein gefestigtes Selbstvertrauen, die Welt zu erkunden. Auf dieser Basis kann es Beziehungskreise erweitern und an Lebensaufgaben wie die Schule herangehen. Der renommierte Bindungsforscher und Entwicklungspsychologe Dr. Gordon Neufeld nennt dies „Bindung auf Herzensebene“. Sie ermöglicht dem Kind, „auf tiefer emotionaler Ebene alles zu erhalten, was es braucht, um zu wachsen und zu reifen“.

Welches Familienbild setzt sich durch?

Mit der geplanten Individualbesteuerung setzt die Politik ganz bewusst weitere Anreize, um Mütter möglichst früh zurück in den Arbeitsprozess zu holen. Diese Entwicklung ist politisch schon lange gewollt und eng verknüpft mit der KITA-Förderung. Damit wird auch politisch zunehmend ein Wertesystem unterstützt, das den Wert der Frau und Mutter vor allem im Arbeitsprozess sieht und die familieninterne Betreuungsarbeit abwertet.

Ein Blick auf Befürworter und Gegner verdeutlicht, dass es hier um mehr als „nur“ eine Steuervorlage geht. Es geht um einen kulturellen Konflikt zwischen konservativen und progressiven Kräften: Die Mitte, SVP, EDU und EVP bekämpfen die Individualbesteuerung, während SP, FDP, Grüne und GLP sich dafür aussprechen.

Auf lange Frist wird die Schweiz jedoch nur dann überlebensfähig sein, wenn sie die Ehe und Familie wieder als Kitt der Gesellschaft und als persönliche und wirtschaftliche Gemeinschaft anerkennt und fördert. Mit dem Entscheid über die geplante Individualbesteuerung steht die Schweiz einmal mehr an einem familienpolitischen Scheideweg.

 

Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/individualbesteuerung-welches-familienbild-setzt-sich-durch/

Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Bundesgesetz über die Individualbesteuerung soll ein Wechsel von der gemeinsamen Besteuerung eines Ehepaares hin zu einer individuellen Besteuerung erfolgen. Damit will der Bundesrat die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer beseitigen. Allerdings schafft die geplante Reform gravierende Steuerungerechtigkeiten, über die kaum diskutiert wird. Dass diese Vorlage aktuell Gegenstand harter politischer Auseinandersetzungen ist, überrascht deshalb nicht.   

Von Ralph Studer und Regula Lehmann

Auf seiner Webseite begrüsst das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die geplante Einführung der Individualbesteuerung. Damit würde man die „die bestehende Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Personen“ beseitigen. Zudem verbesserten sich „die Erwerbsanreize für Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener bei Ehepaaren, weshalb mit positiven Beschäftigungseffekten zu rechnen ist“. Dies hänge damit zusammen, dass bei einer Aufnahme einer zweiten Erwerbstätigkeit oder bei einer Erhöhung des Zweitverdienstes auf das zusätzlich verdiente Einkommen geringere Steuerbelastung anfalle, so das EFD.

Konkrete Auswirkungen der Individualbesteuerung

Was euphorisch klingt, entpuppt sich allerdings bei genauerem Hinsehen als Reform mit gravierenden Schattenseiten. Von „Steuergerechtigkeit“ kann keine Rede sein. Wegen des Wegfalls des Verheiratetentarifs, der Steuerprogression und der hälftigen Aufteilung des Kinderabzugs könne, wie der Bundesrat selbst schreibt, für Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einem niedrigen Zweiteinkommen die Reform zu Mehrbelastungen führen. Die grössten Entlastungen ergäben sich für Verheiratete mit gleichmässiger Einkommensverteilung zwischen den Eheleuten. Entlastet würden auch dank der Anpassung des Tarifs die meisten unverheirateten Personen ohne Kinder, so der Bundesrat.

Trotz dieser zustimmenden Äusserungen aus Bundesbern stehen Kantone und Steuerbehörden dieser Vorlage kritisch bis ablehnend gegenüber. Sie befürchten vor allem den Verlust ihres bewährten kantonalen Steuersystems, einen erheblichen Ausbau der personellen und finanziellen Ressourcen bei den Veranlagungsbehörden, stärkere juristische Komplexität und eine massive Zunahme der Bürokratie.

Benachteiligung der Einverdiener-Ehen

„Familien mit einem hohen und einem tiefen Arbeitspensum, die Kinder selbst betreuten, hätten das Nachsehen“, gibt SVP-Nationalrätin Monika Rüegger anlässlich der Ratsdebatte vom 16. September 2024 zu bedenken. Selbst Befürworter wie die Volkswirtschaftsprofessorin Monika Bütler sehen in der Einführung der Individualbesteuerung eine stossende Ungerechtigkeit. „Diese Ungleichbehandlung bei Familien mit Kindern“, so Bütler, „müssen wir diskutieren. Viele Befürworter der Individualbesteuerung hören das nicht gern.“ Unabhängig davon stört sich Bütler auch daran, „dass heute unter einem progressiven Familienmodell nur eine paritätische Aufteilung der Erwerbsarbeit verstanden wird.“

Rechtsanwalt Thomas Gabathuler und der ehemalige Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung Serge Gaillard kommen zum gleichen Schluss: „Die Individualbesteuerung schafft neu eine massive Ungleichbehandlung zwischen Einverdiener- und Zweiverdiener-Ehepaaren.“ Anhand von Berechnungsbeispielen verdeutlichen sie, dass Einverdiener-Ehepaare das Dreieinhalb- bis Fünffache an Steuern bezahlen müssten im Vergleich zu Zweiverdiener-Ehepaaren mit gleichem Einkommen (entsprechende Berechnungsbeispiele im obigen Link bei Gabathuler/Gaillard).

Die beschriebenen Folgen würden noch dadurch verstärkt, dass auch die Kantone und Gemeinden die Individualbesteuerung einführen müssten, sollte die vom Nationalrat im Herbst 2024 verabschiedete Vorlage Gesetz werden. Gabathuler und Gaillard sagen deutlich: „Es kann davon ausgegangen werden, dass die Ungleichheit mit dieser Steuerreform in der Schweiz eher erhöht als reduziert wird.“

Bundesrätliche Argumentation zweifelhaft

Das Bundesgericht sah bis anhin in der Individualbesteuerung eine stossende Ungleichheit zwischen Einverdiener- und Zweiverdiener-Ehepaaren. Nach den Vorgaben des Bundesgerichts (BGE 120 Ia 329 E. 3) muss der Steuergesetzgeber darauf achten, dass Ehepaare untereinander und im Vergleich zu unverheirateten Paaren nach Massgabe der ihnen zustehenden Mittel gleichmässig belastet werden.

Selbst der Bundesrat sieht auf Seite 104 ff. in seiner Botschaft zur Individualbesteuerung (BBl 2024 589) vom 21. Februar 2024 diese Problematik und teilt die Ansicht, der verfassungsmässige Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sei verletzt, wenn man ihn anhand der ehelichen (Wirtschafts-)Gemeinschaft betrachte.

Allerdings macht der Bundesrat dann eine Kehrtwende: Entgegen der bisherigen Rechtsprechung halte er diese Sichtweise jedoch nicht mehr für „zeitgemäss“. Wenn man jedoch von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Einzelperson und nicht von der ehelichen Gemeinschaft ausgehe, so der Bundesrat, dann sei mit der Individualbesteuerung der Grundsatz nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gewahrt.

Seine Sichtweise begründet der Bundesrat damit, dass gemäss Bundesamt für Statistik die Erwerbstätigkeit der Frauen in den letzten Jahren massiv gestiegen sei und teilweise – je nach Alter/Kategorie – bis zu 74,7 Prozent betrage. Er sieht deshalb keinen Korrekturbedarf bei Einverdiener-Ehepaaren oder Ehepaaren mit geringem Zweiteinkommen.

Mit der vorgesehenen Neuregelung des Kinderabzugs kann sodann bei Ehepaaren mit nur einem Einkommen diejenige Person, die das Einkommen erzielt, nur die Hälfte des Kinderabzugs geltend machen, obwohl sie in den meisten Fällen vollständig für den Unterhalt des Kindes aufkommt. Demgegenüber kann eine alleinerziehende Person mit gleichem Einkommen, die ebenfalls vollständig für die Kinderkosten aufkommt, den ganzen Kinderabzug geltend machen.

Auch hier sieht selbst der Bundesrat einen Verstoss gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Er rechtfertigt dies jedoch damit, dass dies zulässig sei, solange eine bestimmte Gruppe von Steuerpflichtigen in genereller Weise nicht wesentlich stärker belastet oder systematisch benachteiligt werde.

Geplante Individualbesteuerung widerspricht Verfassung

Die Argumentation des Bundesrats im Zusammenhang mit der Erwerbsquote der Frauen ist aus mehrfacher Hinsicht nicht nachvollziehbar. Neben den 25,3 Prozent nicht erwerbstätiger Frauen geht ein bedeutender Teil der 74,7 Prozent erwerbstätigen Frauen nur einer Teilzeiterwerbstätigkeit nach und/oder erzielt lediglich ein geringes Zweiteinkommen. Auch letztere benachteiligt die Individualbesteuerung massiv.

Bei der zivilrechtlichen Ehe besteht eine gesetzliche Verpflichtung des erwerbstätigen Ehegatten für den Unterhalt der Familie aufzukommen, das heisst neben den Kindern auch für den Ehegatten. Wenn der Bundesrat nicht mehr von der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft ausgehen möchte, so müsste er erst diese Verpflichtung im Zivilgesetzbuch aufheben.

Sodann ist die vorgesehene Neuregelung des Kinderabzugs, wonach Einverdiener-Ehepaare nur noch den halben Kinderabzug geltend machen können, offensichtlich diskriminierend. Es ist nicht nachvollziehbar, wie der Bundesrat zum Schluss kommen kann, dass diese Regelung eine bestimmte Gruppe von Steuerpflichtigen nicht in genereller Weise wesentlich stärker belastet oder systematisch benachteiligt.

Damit verstösst der Bundesrat in doppelter Hinsicht gegen die Bundesverfassung (BV): Erstens verletzt er den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zweitens schafft er durch diese Vorlage die Ehe im Steuerrecht faktisch ab und missachtet damit auch den besonderen grundrechtlichen Schutz der Ehe, wie er in Art. 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 14 BV („Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet“) garantiert ist. Denn der Bundesrat hat auch bei steuerrechtlichen Vorschriften der Ehe Rechnung zu tragen und kann sich nicht einfach darüber hinwegsetzen.

Der Zweck heiligt nicht die Mittel

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Verstösse gegen die BV in Kauf genommen werden, um die gesellschaftliche Zielsetzung der Vorlage unbedingt voranzubringen: Mehr Frauen und Mütter in den Arbeitsprozess. Dabei wird eines vergessen: Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Verletzt eine Vorlage die BV, dann ist sie verfassungskonform anzupassen. Alles andere entbehrt jeglicher Rechtmässigkeit, verstösst gegen den Rechtsstaat und ist deshalb abzulehnen.

Stand der Verhandlungen im Parlament

Im Nationalrat waren die Fronten bei der Debatte um die Individualbesteuerung klar, die Stimmenverhältnisse jedoch knapp. Mit 98:93 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich eine knappe Mehrheit des Nationalrats anlässlich der Debatte vom 25. September 2024 für das „Bundesgesetz über die Individualbesteuerung“ und damit für die Einführung der Individualbesteuerung aus. Diese Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative der FDP Frauen („Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)“

Doch das letzte Wort ist darüber noch nicht gesprochen. Ende Januar 2025 tagt die im Ständerat in dieser Sache federführende Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S). Diese Kommission wird je nach Mehrheitsverhältnissen dem Ständerat die Einführung der Individualbesteuerung zur Annahme oder Ablehnung empfehlen.

 

Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/die-individualbesteuerung-schafft-massive-ungleichbehandlung/

Was erwartet wurde, wird Realität: Der neue US-Präsident Donald Trump leitete unmittelbar nach seiner Amtseinsetzung den Austritt der Vereinigten Staaten aus der WHO ein. Dieser Entscheid birgt Hoffnung für längst notwendige Veränderungen.    

Von Ralph Studer

„Die Vereinigten Staaten beabsichtigen, aus der WHO auszutreten.“ Dies steht in der Executive Order, dem Dekret, die Donald Trump unmittelbar nach seiner Amtseinführung am 20. Januar 2025 unterschrieb. Diese Anordnung kommt nicht überraschend, führte Trump doch bereits in seiner ersten Amtszeit (2017–2021) die USA aus der WHO.

Auch die WHO-Verträge im Visier

Begründet wird der Entscheid mit „Missmanagement der Covid-19-Pandemie“, „unfaire finanzielle Belastung der USA“ und „Abhängigkeit der WHO von unangemessenen politischen Einflüssen“. Somit soll gemäss Dekret u.a. der Aussenminister „die künftige Übertragung von Mitteln, Unterstützung oder Ressourcen der Regierung der Vereinigten Staaten an die WHO aussetzen“. Unverzüglich soll dieser „den Generalsekretär der Vereinten Nationen über den Austritt informieren“.

Von besonderem Interesse ist auch die US-Ankündigung im Hinblick auf die WHO-Verträge: „Während der Austritt in Bearbeitung ist, wird der Aussenminister die Verhandlungen über das WHO-Pandemieabkommen und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften [IGV] einstellen, und Massnahmen zur Umsetzung dieses Abkommens und der Änderungen haben keine bindende Wirkung auf die Vereinigten Staaten.“

Verlust der Glaubwürdigkeit

Die möglichen Folgen dieses Austritts sind hierbei besonders zu bedenken. Bricht die USA als einer der wichtigsten Geldgeber der WHO weg, entsteht ein beträchtliches Finanzloch. In die Bresche könnten einflussreiche private Geldgeber wie die Bill & Melinda Gates Foundation springen. Dies würde allerdings zu einer noch weiteren Verstrickung und Abhängigkeit von privaten Interessen führen. Die WHO würde spätestens dann jegliche Glaubwürdigkeit verlieren.

Folgen weitere Länder?

Ein Austritt der USA könnte auch einen Dominoeffekt auf andere kritische Staaten haben und diese zu einem Verlassen der WHO bewegen. Dies ermöglichte, wie ABF Schweiz schreibt, eine „echte Alternative“, indem Länder ihre eigenen regionalen oder nationalen Gesundheitsstrategien zu entwickeln beginnen. So könnte eine Abkehr von einer globalistischen Sichtweise hin zu regionalen und nationalen Lösungen erfolgen. Eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Länder und neue Allianzen wären die Folge. Allenfalls könnte die USA zusammen mit anderen Ländern auch eine neue Organisation als Alternative zur WHO aufbauen, „die sich an den echten Bedürfnissen der Menschen orientiert“.

Was passiert nun mit den WHO-Verträgen?

Bekanntlich waren die USA eine der treibenden Kräfte hinter den geänderten IGV und dem Pandemieabkommen. Mit dem Austritt der USA drohen diesen beabsichtigten Reformen das Ende. Und damit scheint es auch möglich, dass die IGV-Änderungen nicht weiterverfolgt und ein entsprechender Machtausbau der WHO gerade noch rechtzeitig verhindert werden könnte. Ähnliches gilt auch für den Pandemievertrag, dessen Scheitern dadurch wahrscheinlicher wird.

WHO – wie weiter?

Doch dies sind alles nur mögliche Szenarien, die eine Schwächung der WHO und eine Stärkung für die nationale Souveränität bedeuten. Angesichts dieser für die WHO gefährlichen Entwicklung ist es nicht überraschend, dass diese bereits versucht, die USA zu einem Umdenken ihres Austrittsentscheids zu bewegen. Zu viel steht für die WHO auf dem Spiel.

 

Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/who-austritt-der-usa-eroeffnet-neue-chancen/

„Schulische Bildung und pädagogisches Denken befinden sich in einer Krise“, so Jochen Krautz, Professor für Kunstpädagogik an der Bergischen Universität Wuppertal. Was Krautz hier anspricht, ist mittlerweile weitläufiger Konsens. Es braucht eine Wiederbesinnung auf grundlegende Prinzipien. Und dabei wäre gute Bildung doch gar nicht so schwer …

Von Ralph Studer

Fangen wir – passend zum Internationalen Tag der Bildung am 24. Januar – damit an, was Bildung nicht ist. Gemäss dem heute gängigen Konzept BYOD („Bring Your Own Device“) zur Digitalisierung der Schule sind sämtliche Materialien nur noch online und digital zugänglich. Die haptischen Erfahrungen gehen so praktisch gänzlich verloren. „Die Welt“, so Christine Staehelin, „zeigt sich aufbereitet im Bildschirm, oft reduziert auf Aufgabenstellungen.“ Staehelin ist langjährige Primarlehrerin und Mitglied des Bildungsrats Basel-Stadt. Sie weiss, wovon sie spricht.

Die wichtigste Frage

Seit Längerem ist sie eine vehemente Kritikerin der gegenwärtigen Schulentwicklung. „Wer die Erledigung an die KI delegiert, wird sich die Welt nicht mehr selbst aneignen; wer keine Bücher mehr liest, sondern Zusammenfassungen schreiben lässt, macht sich kein eigenes Bild mehr und weiss nicht mehr, wie andere die Welt sehen.“ Staehelin sieht auch einen Verlust im Wissen generell: „Wer nicht über eine grundlegende Wissensbasis verfügt, sondern immer nur Einzelaspekte abfragt, wird in absehbarer Zeit nicht mehr wissen, wonach man überhaupt fragen kann.“ Und wer die grossen Zusammenhänge nicht kenne, werde sich nicht orientieren können.

An der Diskussion rund um den Einsatz der KI stört Staehelin, dass das Wesentliche nicht diskutiert wird. „Möglicherweise“, gibt sie zu bedenken, „wäre die wichtigste Frage diejenige nach den Auswirkungen der Dominanz der Bildschirme im Unterricht und dem damit einhergehenden Verlust der unmittelbaren Zugänge zur Welt und zu den anderen Menschen.“

Abkehr vom reduktionistischen Menschenbild

Was Staehelin hier anprangert, wird von anderen Bildungsexperten wie Dr. phil. Carl Bossard ebenfalls geteilt. „Im neuen Lehrplan 21“, so Bossard, „wird der Mensch aufs Können reduziert.“ Dieser Lehrplan steht dafür, was Staehelin und Bossard als „Reduktionismus des Menschen und der Bildung“ kritisieren. Er enthält unzählige Kompetenzen und geht von der Prämisse aus, alles Lernbare sei standardisierbar und im Begriff „Können“ erfassbar. Bossard sagt hierzu: „Wissen nur aufs Können, sozusagen aufs Instrumentale oder Funktionale zurückzuführen, ist meines Erachtens banausisch. Der Mensch ist mehr als nur ein Behälter von Kompetenzen.“

Was meint Bildung?

Doch diese einfache Erkenntnis wird heute nicht mehr umgesetzt. Bildung beruht laut Krautz „auf einer inneren Aktivität, auf einem Empfänglichsein für das, was die Sache sagen kann. Bildung braucht ein eigenes inneres und äusseres Tätigsein an und mit der Sache.“

Zur Grundbildung gehören die elementaren Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen. Dazu kommen das Verstehen und Konsolidieren, das Festigen und Üben von Wissen und Können sowie die Anwendung des Gelernten. Denn wer grundsätzliche Kulturtechniken nicht mehr beherrscht, dem hilft auch Chat-GPT nicht. Zentrale Aufgabe der Schule ist hierbei auch, die jungen Menschen zu sich selbst und gleichzeitig aus sich heraus zu ihren Möglichkeiten, zu ihren Potenzialen zu führen.

Dies beinhaltet auch, sie zu einer gesunden Autonomie, zur Mündigkeit und zur Übernahme von staatsbürgerlicher Verantwortung für sich selbst und die Gesellschaft zu befähigen. Das geht weit über den Kompetenzbegriff hinaus. Die heutigen Diskussionen über Lehrpläne und Stundentafeln sollten unter diesen Voraussetzungen stattfinden.

Damit bleibt allerdings ein wesentlicher Aspekt, was Bildung ausmacht, noch unbenannt. Bildung heisst nämlich nach Bosshard auch „leidenschaftliche Hingabe, Staunen, Neugier. Das Ich besteht auch in der Kunst, sich zu verlieren an etwas anderes – an etwas, das grösser ist als dieses winzige Ich, an die Kunst, an Musik, ans Universum beispielsweise.“

Bildung braucht eine adäquate Pädagogik

Bildung braucht eine gute Pädagogik als Grundvoraussetzung. Pädagogik meint im Wesentlichen, Kinder auf dem Weg des Grösserwerdens zu führen, „indem sie das Können und Wissen der Kultur erlernen“, so Krautz.

Pädagogik spielt sich in einem asymmetrischen Beziehungsverhältnis ab. Was logisch klingt und in der Realität ihren Spiegel findet, wird in der heutigen Schule jedoch in Frage gestellt. Dabei reicht ein kurzer Blick: Erwachsene können und wissen mehr als Kinder und Jugendliche und tragen für deren Heranwachsen auch die Verantwortung.

„Ziel dieser Führung“, so Krautz, „ist eben Mündigkeit, also die Fähigkeit, selbstständig und verantwortungsbewusst das gemeinsame Leben zu gestalten.“ Verantwortliche Selbstgestaltungsfähigkeit entstehe nicht, indem man Kinder sich selbst überlasse. Die innere kreative Kraft des Kindes, die es „wachsen“ mache, brauche Anleitung und Rahmensetzungen, damit das Kind zum Gemeinschaftswesen werde, folgert Krautz.

Werden diese Konstanten nicht berücksichtigt, wird man dem Menschen und seiner Natur nicht gerecht. Der Mensch ist ein soziales Wesen und wird dies nur in menschlichen Beziehungen. Erst am anderen werden wir zum Ich, wie es der Philosoph Martin Buber formulierte. Krautz schreibt hierzu: „Wir ‚entfalten‘ uns also nicht allein von innen heraus, sondern werden Persönlichkeiten in Resonanz auf und im Wechselspiel mit Mitmenschen und Mitwelt.“

Aufgabe der Schule

Bei dieser Entfaltung des Menschen drehen sich insbesondere in der Pubertät die Fragen um die eigene Identität. Dabei wirken soziale Bindungen und kulturelle Bezüge prägend auf die Heranwachsenden. Gerade der Pubertierende sucht nach Selbstbestätigung, Selbstsicherheit, nach Sinn in einer schwierigen Lebensphase und orientiert sich an den Angeboten der Kultur.

Eben deshalb hat die Schule hier eine besonders wichtige Funktion, hält Krautz fest, da sie ein überreiches Reservoir an Sinnangeboten bereithält. Sie kann und muss die Identitätssuche der Jugendlichen an die Angebote der kulturellen Tradition binden. Krautz verdeutlicht dies an vielen praktischen Beispielen: „Welche Kräfte halten die Welt zusammen? – fragt die Physik. Wo kommen wir her, wo gehen wir hin? – fragt Religion und Philosophie. Auf wessen Schultern stehen wir? – fragt die Geschichte. Wie denkt man logisch? – zeigt die Mathematik. Wie fühlt sich Liebeskummer an? – weiss die Dichtung. Wie denken andere Kulturen? – vermitteln die Fremdsprachen. Wie spiele ich mit anderen zusammen? – lehrt der Sport. Wie gestalte ich selbst etwas? – zeigt der Kunstunterricht.“

Nimmt die Schule diese Aufgabe nicht wahr und verkürzt ihre Aufgabe auf Kompetenztraining, dann greifen die Jugendlichen in ihrer Identitätssuche nach den Angeboten der Kulturindustrie, gibt der Professor für Kunst zu bedenken.

Die pädagogische Grundfrage

Da jeder Mensch nur eine Bildungsbiographie hat, ist es entscheidend, wer im Schulzimmer steht und wie diese Person wirkt. Schüler brauchen Lehrer, deren Handeln von einer liebenden Hinwendung, von Fürsorge, von Zutrauen und Ermutigung, an sich selbst zu glauben, getragen ist.

Dazu gehört auch echtes Interesse an der Entwicklung des Schülers sowohl in persönlicher als auch fachlicher Hinsicht. Aktives Nachfragen und echtes Verstehen-Wollen sollten Hand in Hand gehen. Schülerzentrierte und leidenschaftliche Lehrer mit einer hohen menschlichen Verantwortung für das Lernen der Kinder sind unentbehrlich.

„Ohne eine gefühlsmässige positive innere Haltung“, hebt Krautz hervor, „wird die sogenannte ‚Professionalisierung‘ von Lehrkräften nichts bewirken, was für die Heranwachsenden sinnvoll und fruchtbar ist.“ Und mit Blick auf den grossen Schweizer Pädagogen Johann Heinrich Pestalozzi schreibt er: „Getrieben hat ihn die Frage, wie er den jungen Menschen helfen kann, ihren Ort zu finden, Mitmensch zu werden und einen eigenen Beitrag zu den Aufgaben und Möglichkeiten der Menschheit zu leisten. Das ist die pädagogische Grundfrage.“

Das höhere Ziel von Bildung

Heute dominieren Bildschirme den Unterricht. Sie führen zu einem Verlust der unmittelbaren Zugänge zur Welt und zu den Mitmenschen. Mit der reduktionistischen Sicht auf den Menschen und die Bildung ist die heutige Schule von ihrem Lern- und Bildungsauftrag abgekommen. So wird sie dem einzelnen Schüler und seinen Bedürfnissen nicht mehr gerecht. Als „verkehrte Welt“ bezeichnet Christine Staehelin denn auch die Reformen in der Schweizer Schullandschaft in den letzten Jahrzehnten.

Dabei hat Bildung doch ein weit höheres Ziel, das über den einzelnen Menschen hinaus geht und wieder ins Blickfeld der heutigen Schule gehört. „Sie [Bildung] fordert von uns“, hebt Krautz hervor, „einen persönlichen Beitrag zur Entwicklung der Menschheit zu mehr Humanität, Gerechtigkeit und Frieden. Ein ‚überspannter‘ Anspruch? Womöglich. Und ein oft gescheiterter. Aber können wir weniger wollen?“

Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/zum-weltbildungstag-2025-was-gute-bildung-ausmacht/

Als Edward Bernays’ Buch „Propaganda“ 1928 erscheint, ruft das Wort keine positiven Assoziationen hervor. Sein Autor jedoch glaubt zutiefst an die Notwendigkeit von Propaganda. Bernays gilt heute als Begründer der „Public Relations“ und als einer der einflussreichsten Personen des 20. Jahrhunderts. Er prägt mit seinen Ideen von Propaganda die moderne Kommunikation und unsere Gesellschaft bis in die Gegenwart. Und dies nicht unbedingt zum Guten.

Von Ralph Studer 

In seinem Werk „Propaganda“ macht Bernays keinen Hehl aus seiner positiven Sichtweise zur Manipulation der Bürger. „Die bewusste und zielgerichtete Manipulation der Verhaltensweisen und Einstellungen der Massen“, so Bernays, „ist ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Gesellschaften. Organisationen, die im Verborgenen arbeiten, lenken die gesellschaftlichen Abläufe. Sie sind die eigentlichen Regierungen in unserem Land.“

Wir würden von Personen regiert, deren Namen wir noch nie gehört haben, so Bernays. Sie beeinflussten unsere Meinungen, unseren Geschmack, unsere Gedanken. Doch das sei nicht überraschend. Dieser Zustand sei nur eine logische Folge der Struktur der Demokratie. Dies sei auch notwendig und richtig, zeigt sich Bernays überzeugt. Um diese Sichtweise salonfähiger zu machen, prägte er für den negativ besetzten Begriff Propaganda ein neues Wort: „Public Relations“ (PR). Ein gutes Beispiel für Bernays Arbeit als einer der erfolgreichsten Vertreter des zu dem Zeitpunkt noch neuen Berufsstandes der PR-Berater.

Wer war Bernays?

Bernays wurde 1891 in Wien geboren und wanderte bereits ein Jahr später mit seinen Eltern in die USA aus. Er machte nicht nur das Werk seines Onkels Sigmund Freud populär. Er bediente sich auch bei der Psychoanalyse und entwickelte auf ihrer Basis Methoden zur Steuerung der öffentlichen Meinung. Seine Strategien sind zum Standardrepertoire der PR-Branche geworden. Bernays selbst war unter anderem für US-Regierungen und die Tabakindustrie tätig, setzte sein Können aber auch für karitative Zwecke und soziale Bewegungen ein. Weit über seinen Tod im Jahr 1995 hinaus polarisieren seine Thesen bis heute.

Dem Bürger wird die Freiheit abgesprochen

Diese Polarisierung kommt nicht von ungefähr. Bernays sieht im Menschen keinen entscheidungsfreien und eigenverantwortlichen Bürger. In der Theorie gehe man zwar vom freien Bürger aus, der seine eigene Meinung zu Fragen des öffentlichen Lebens wie zu seinem eigenen Verhalten bildet. In der Praxis funktioniere dies nicht. Es sei nach Bernays kaum möglich, „sich mit jedem komplexen ökonomischen, politischen und ethischen Zusammenhang auseinanderzusetzen oder gar eine eigene Position dazu zu beziehen.“

Da ein befriedigendes Ergebnis so nicht erwartet werden könne, „haben wir uns freiwillig darauf geeinigt, dass unsichtbare Gremien sämtliche Daten filtern, uns nur noch die wesentlichen Themen präsentieren und damit die Wahlmöglichkeiten auf ein verdauliches Mass reduzieren.“ Hier stellt sich unweigerlich die Frage, wann und wo die Bürger sich mit einem solchen Vorgehen und der Übertragung ihrer Eigenverantwortung einverstanden erklärt haben. Dazu schweigt sich Bernays aus.

Grenze überschritten

Nach Bernays Ansicht übernehmen die Bürger ihre Positionen von Meinungsführern und Persönlichkeiten. Daran wäre nach erfolgter Meinungsbildung und öffentlicher Debatte auch nichts einzuwenden, ist es doch die Aufgabe von Parteien und Medien, die politischen Sachgeschäfte den Bürgern sachlich und fundiert näher zu bringen und zu veranschaulichen.

Allerdings wird dort die Grenze überschritten – und insofern ist Bernays auch klar zu widersprechen –, wo dies mit Propaganda und Manipulation einhergeht. Dadurch wird der einzelne Bürger in seiner Entscheidungsfähigkeit nicht mehr ernstgenommen, instrumentalisiert und für sachfremde Interessen missbraucht. Und somit ein Entscheid gegen das Gemeinwohl begünstigt.

Propaganda zur Erreichung des „Fortschritts“

Dass die von Bernays als nützlich angesehene Propaganda sich heute in Staat und Gesellschaft bereits mannigfaltig manifestiert, lässt sich an verschiedenen aktuellen Themen aufzeigen, wie z.B. dem vom Bundesrat vertretenen Abschluss eines neuen EU-Rahmenabkommens oder der beiden WHO-Verträge (Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und der geplante Pandemievertrag). Beide politischen Geschäfte würden die Schweiz – in Verletzung ihrer grundlegenden Werte von Souveränität, Demokratie und Schutz der Menschenrechte – massiv schwächen.

Und gerade in solchen staatlichen Vorhaben hat nach Bernays die Manipulation ihr Aufgabe: „Propaganda gewöhnt die Öffentlichkeit an den Wandel und den Fortschritt“, wobei bereits in diesen Begriffen eine Propaganda enthalten ist. Beide sind positiv konnotiert, auch wenn sich die Wirklichkeit in Tat und Wahrheit anders präsentiert.

Misstrauen gegen den Bürger

In seinen Folgerungen geht Bernays noch einen Schritt weiter. „Vielleicht“, so der Autor, „wäre es besser, wenn wir nicht auf Propaganda und professionelle Interessenvertretung setzten, sondern auf Komitees weiser Persönlichkeiten, die unsere Regierung aussuchen, unser Verhalten im privaten wie im öffentlichen Leben vorschreiben und für uns entscheiden würden, welche Kleidung und welche Ernährung für uns am besten ist.“

Offenkundig misstraut Bernays dem Bürger und der Volksmeinung. Deshalb braucht es seiner Ansicht nach Strukturen und Mechanismen, mit denen das öffentliche Bewusstsein gesteuert wird. Dazu gehört auch, dass Akteure notwendig sind, die das Wohlwollen der Öffentlichkeit für eine Idee (oder ein Produkt) gewinnen wollen, dafür das Bewusstsein der Masse und des Einzelnen manipulieren. 

Das Menschenbild dahinter

Dreh- und Angelpunkt von Bernays‘ Sicht auf Propaganda ist das dahinter stehende Menschen- und Gesellschaftsbild. Traut man dem Individuum zu, sein Leben in Eigenverantwortung zu meistern? Oder glaubt man nicht an die Vernunftfähigkeit des Individuums? Dann müssen starke Führer die öffentliche Meinung gezielt beeinflussen und die Menschen wie eine Herde lenken. Ein solches Menschenbild entmündigt den Menschen und führt letztlich in eine gelenkte Demokratie.

Genau dies passiert heute. Und es funktioniert deshalb so gut, weil sich immer mehr Menschen „in einer Masse integriert haben. Der Mensch löst sich aus der Familie, Dorf, Gemeinde, Heimat, um sich als Einzelner in der Masse wiederzufinden“, so die bekannte Autorin Gabriele Kuby. So merken viele gar nicht mehr, wie sehr ihr Denken und Handeln von anderen bestimmt wird und eine woke Propaganda in Sprache, Medien, Schule und Universitäten sie beeinflusst.

Was vermeintlich gut daherkommt

Bernays schrieb sein Werk in einer Zeit, in der die professionelle Verführung und Manipulation noch nicht so deutlich zu Tage trat wie heute. Wie wir gesehen haben, preist er „die Möglichkeiten, die Öffentlichkeit ohne deren Wissen vorsätzlich zu manipulieren.“ Er lobt das verborgene PR-Regime als eigentliches, unsichtbares Regierungsinstrument. Dabei bekennt sich Bernays, wie Dr. Klaus Kocks, Professor für Unternehmenskommunikation, schreibt, „ohne jede Einschränkung dem Strippenziehen für eine Elite, deren Zielen die öffentliche Meinung legitimerweise angepasst werden darf und soll“. Bernays erachtet Propaganda in einer Demokratie als notwendig für Massenaufklärung und -führung, um unerwünschte Entscheidungen des Souveräns zu vermeiden.

So ist sein Gesellschaftsbild im Kern undemokratisch und sein Menschenbild zynisch. „Dem unkontrollierten Herdentrieb der Massen“, so Kocks, „ist nach seiner Überzeugung entgegenzuwirken: Nicht durch Unterdrückung, sondern durch eine geschickte Lenkung der Herde in die gewünschten Bahnen. Die Massengesellschaft erscheint ihm als drohendes Chaos, das eine neue Führung in der Politik, in der Wirtschaft, im Denken und Fühlen verlangt.“

Für uns als Bürger heisst es in jedem Fall aufpassen: Wird eine Sicht oder ein politisches Geschäft als „gut“ bezeichnet, ist dies noch kein Beweis der Wahrheit, schon gar nicht der Wahrhaftigkeit. Denn das Böse tritt leider notorisch als Wolf im Schafspelz auf …

Passend zum Thema:

Zukunft CH zeigt mit der neuen Sonderausgabe „Manipulation und Propaganda – und wie wir uns davor schützen können“, welche Mechanismen greifen, um die öffentliche Meinung in eine bestimmte Richtung zu lenken und was Menschen stark und widerstandsfähig dagegen macht. Bestellen Sie jetzt die Sonderausgabe über das Bestellformular. (Bestellungen aus dem Ausland nur bei Übernahme des Portos.)

 

Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/vater-der-modernen-propaganda/

Der US-Sonderunterausschuss zur Coronavirus-Pandemie legte einen umfassenden Abschlussbericht vor. Er zeigt auf, welche Fehler passierten und wie ähnliche Krisen künftig verhindert werden können. Die Untersuchungsergebnisse fördern auch wichtige Erkenntnisse zutage, die für die aktuellen Entwicklungen in der Schweiz von beträchtlicher Relevanz sind.

Von Ralph Studer 

Das „Select Subcommittee on the Coronavirus Pandemic“ wurde vom US-Repräsentantenhaus eingerichtet, um die Reaktionen der US-Regierung, internationaler Organisationen und relevanter Akteure auf Covid-19 zu untersuchen. Es analysiert u.a. die Covid-Massnahmen und die Verwendung von Mitteln. Ziel des Gremiums ist es, Schwächen und Versäumnisse aufzudecken, um daraus Lehren für künftige Gesundheitsrisiken zu ziehen.

Wichtigste Ergebnisse

Der Bericht deckt gravierende Mängel in der Wissenschaftskommunikation und politischen Transparenz während Corona auf. Die US-Regierung, internationale Organisationen und Medien hätten häufig widersprüchliche Botschaften gesendet, was zu einem erheblichen Vertrauensverlust in die öffentliche Gesundheit führte.

Massnahmen wie Lockdowns und Schulschliessungen hätten massive langfristige Auswirkungen, die teilweise schwerer wogen als die direkten gesundheitlichen Folgen von Covid-19. Besonders in den USA, aber auch weltweit seien wirtschaftliche Schäden und psychische Belastungen entstanden.

Viele Massnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln und Impfpflicht, so der Bericht, seien nicht ausreichend wissenschaftlich fundiert gewesen. Diese Unsicherheiten hätten zu einer Polarisierung in der Gesellschaft geführt. Für die weiteren sehr aussagekräftigen Resultate des Berichts sei hier auf den ausführlichen Artikel von ABF Schweiz verwiesen.

Bericht übt Kritik an den WHO-Verträgen

Im Weiteren kritisiert der Abschlussbericht die ineffiziente Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Er hebt hervor, dass diese während Corona nicht nur ineffektiv gewesen seien, sondern dass die WHO keine Mechanismen gehabt habe, um Mitgliedstaaten wie China für Verstösse gegen die IGV-Regeln zur Rechenschaft zu ziehen. China habe, heisst es im Bericht weiter, wiederholt gegen Artikel 6 und 7 der IGV verstossen, indem es frühzeitig verfügbare Informationen über den Ausbruch des Virus nicht weitergegeben habe. Dennoch sei dies ohne Folgen geblieben. Diese Untätigkeit der WHO untergrabe das Vertrauen und gefährde die globale Pandemiebekämpfung.

Zudem übt der Bericht auch Kritik am geplanten Pandemieabkommen. Der Pandemievertrag behebe nicht die Schwächen der IGV. Darüber hinaus gebe es spezifische Bedenken der USA im Hinblick auf die Umsetzung eines möglichen Pandemievertrags. Während der aktuell noch laufenden Verhandlungen habe es Fragen zur Transparenz gegeben. „Es wurden“, so der Bericht, „mehrfach Verhandlungen hinter verschlossenen Türen geführt, die zu umfangreichen Änderungen führten, die anschliessend allen Mitgliedstaaten vorgelegt wurden.“

Für die Schweiz relevant

Obwohl der Bericht primär auf die US-amerikanischen Verhältnisse eingeht, sind viele seiner Erkenntnisse auch für die Schweiz von Bedeutung. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die geplante Revision des Epidemiengesetzes (EpG) und die geänderten IGV.

Am 29. November 2023 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur EpG-Revision. Ziel ist es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Bewältigung künftiger Pandemien zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Verstärkung der Überwachungssysteme sowie die Definition von Begriffen wie „besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit“. Was zunächst sinnvoll erscheint, wirft aufgrund der Ergebnisse des US-Abschlussberichts die Frage auf, ob die anvisierten Anpassungen tatsächlich notwendig sind oder ob sie auf fehlerhaften internationalen Grundlagen beruhen.

Fragwürdige EpG-Revision

Wie die Organisation ABF Schweiz zu Recht schreibt, orientieren sich die geplanten Änderungen des EpG stark an internationalen Empfehlungen wie denen der WHO. Wenn jedoch die WHO selbst keine glaubwürdigen Strukturen und Mechanismen biete, sei fraglich, ob die Schweiz sich darauf stützen solle.

Im Weiteren bemängelt ABF Schweiz, dass eine weitere Präzisierung der Eskalationsmodelle (normale, besondere und ausserordentliche Lage) zu einer zentraleren Steuerung durch den Bund führen könne, zu Lasten der Kantone und des bewährten Föderalismus. Gerade die föderalen Ansätze hätten in der Vergangenheit jedoch oft dazu beigetragen, dass Entscheidungen näher an den betroffenen Bürgern getroffen worden seien.

Zudem zeige der Bericht, dass viele Massnahmen, die während Corona ergriffen wurden, nicht auf soliden wissenschaftlichen Grundlagen beruhten. Dazu gehörten etwa übertriebene Lockdowns oder ineffektive Verpflichtungen zum Maskentragen. Es bestehe die Gefahr, dass solche Massnahmen durch eine überarbeitete Gesetzgebung zementiert würden.

Nationale Gesetzesänderung löst nicht das Problem

Die Erkenntnisse aus dem Abschlussbericht des Sonderunterausschusses verdeutlichen, dass strukturelle Schwächen in der internationalen Pandemiebekämpfung existierten, die nicht durch nationale Gesetzesänderungen gelöst werden könnten, hält ABF Schweiz fest. Deshalb könne die geplante EpG-Revision dazu führen, dass die Schweiz sich stärker an internationalen Vorgaben orientiere, die selbst fehlerhaft seien.

Ohne Widerspruch treten die IGV automatisch in Kraft

Neben der geplanten EpG-Revision sind aktuell die bereits genannten unzureichenden IGV von besonderem Interesse. Insofern kommt dieser US-Bericht für die Schweiz zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da die IGV-Änderungen vor dem Inkrafttreten stehen: Übt der Bundesrat sein Widerspruchsrecht (sog. „Opting out“) gegen die geänderten IGV nicht bis spätestens 19. Juli 2025 aus, werden diese für die Schweiz per 19. September 2025 automatisch verbindlich.

Zukunft CH hat sich bereits mehrfach für eine Ablehnung dieser IGV-Änderungen ausgesprochen.

Was kann man gegen die IGV-Änderungen tun?

Die Ergebnisse dieses US-Sonderunterausschusses haben einmal mehr bestätigt, dass sowohl die geplante EpG-Revision als auch die IGV-Änderungen mit dem geplanten Machtausbau der WHO der falsche Weg ist und unbedingt zu verhindern sind.

Will man sich informieren bzw. sich gegen die geänderten IGV engagieren, stehen aktuell verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Verschiedene Veranstaltungen zwecks Information und Aufklärung laufen bereits bzw. sind geplant.
  2. Bundesrat und BAG prüfen momentan, ob die IGV-Änderungen für die Schweiz Geltung erlangen sollen. Dazu hat der Bundesrat am 13. November 2024 eine Vernehmlassung eröffnet. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich in diesem Vernehmlassungsverfahren beteiligen und die Meinung dazu abgeben. ABF Schweiz hat hierzu wichtige Dokumente und Vorlagen zusammengestellt, die das Verfassen einer Vernehmlassung stark erleichtert. Jede Vernehmlassungsantwort ist wichtig! Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 27. Februar 2025.
  3. Unterzeichnung der Online-Petition „Keine Änderung der IGV“, die den Bundesrat auffordert, unverzüglich (spätestens bis 19. Juli 2025) das Widerspruchsrecht auszuüben und die Ablehnung der IGV-Änderungen gegenüber der WHO zu erklären.

Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/us-abschlussbericht-zu-covid-19-wichtige-erkenntnisse-fuer-die-schweiz/